first commit
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,48 @@
|
||||
Überschrift: Terminvergabe amtsärztliche Untersuchungen
|
||||
Beschreibung:
|
||||
|
||||
Der amtsärztliche Dienst erstellt Bescheinigungen, Stellungnahmen und Gutachten aufgrund bundes oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Länder und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
|
||||
Im Falle folgender Anlässe können Sie sich an uns zu einer Terminvergabe einer amtsärztlichen Untersuchung wenden:
|
||||
|
||||
Stellungnahme zur Einstellung in den öffentlichen Dienst und zur Verbeamtung
|
||||
Beurteilung der Beihilfefähigkeit einer Kur- oder Rehamaßnahme
|
||||
Stellungnahme zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Staatsprüfung
|
||||
|
||||
Zu anderen Anlässen öffentlicher Auftraggeber erhalten wir von dort schriftliche Untersuchungsaufträge. In diesen Fällen kontaktieren wir Sie postalisch mit einem Einladungsschreiben, wenn eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist.
|
||||
Voraussetzungen
|
||||
|
||||
ihr Wohnort ist Gelsenkirchen
|
||||
zur Terminierung muss das Auftragsschreiben hier per Mail, Post oder Fax vorliegen (außer Prüfungsfähigkeit).
|
||||
|
||||
Wenn Sie sich zum Beispiel per Mail an uns wenden, übermitteln Sie uns:
|
||||
|
||||
Name und Anschrift
|
||||
Geburtsdatum
|
||||
Einstellungsdatum
|
||||
Schreiben des Auftraggebers (PDF)
|
||||
Ihre Telefonnummer zwecks Rückfragen/ Terminbestätigung
|
||||
|
||||
Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist und sich ihr erster oder zweiter Wohnsitz in Gelsenkirchen befindet.Als rechtsverbindlich gelten:
|
||||
|
||||
die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker
|
||||
§§ 20 und 53 des Juristenausbildungsgesetzes NRW – JAG NRW
|
||||
§ 7 des Lehrerausbildungsgesetzes – LABGi.V.m. § 35 der Ordnung f.d. Vorbereitungsdienst u.d. Staatsprüfung an Schulen - OVP
|
||||
§ 30 der VO zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (u.a.) – DVStB
|
||||
§ 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfungsVO f.d. mittl. nichttechn. Zolldienst - MntZollDvDv
|
||||
§ 20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
|
||||
|
||||
Schulordnungen oder privatrechtliche Einigungen mit der Ausbildungsstelle haben keine Rechtsverbindlichkeit.
|
||||
Amtsärztliche Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit können nicht nach dem Prüfungstermin ausgestellt werden.
|
||||
Benötigte Unterlagen
|
||||
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit:
|
||||
|
||||
einen gültigen Personalausweis/Pass
|
||||
verfügbare medizinische Informationen wie Behandlungsberichte etc.
|
||||
|
||||
Bei Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit bringen Sie bitte mit:
|
||||
|
||||
einen gültigen Personalausweis/Pass
|
||||
Das Attest eines behandelnden Arztes über die aktuell vorliegende Erkrankung mit Nennung der Diagnose und Dauer der Prüfungsunfähigkeit.
|
||||
|
||||
Gebühren
|
||||
Die Gebühr richtet sich nach der Art der Untersuchung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Terminvergabe.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user