diff --git a/.gitignore b/.gitignore new file mode 100644 index 0000000..2cd7170 --- /dev/null +++ b/.gitignore @@ -0,0 +1,5 @@ +src/cli/bin +src/cli/obj +src/embeddingsearch/bin +src/embeddingsearch/obj +src/server \ No newline at end of file diff --git a/.vscode/tasks.json b/.vscode/tasks.json new file mode 100644 index 0000000..94b7716 --- /dev/null +++ b/.vscode/tasks.json @@ -0,0 +1,41 @@ +{ + "version": "2.0.0", + "tasks": [ + { + "label": "build", + "command": "dotnet", + "type": "process", + "args": [ + "build", + "${workspaceFolder}/src/testapp/testapp.sln", + "/property:GenerateFullPaths=true", + "/consoleloggerparameters:NoSummary;ForceNoAlign" + ], + "problemMatcher": "$msCompile" + }, + { + "label": "publish", + "command": "dotnet", + "type": "process", + "args": [ + "publish", + "${workspaceFolder}/src/testapp/testapp.sln", + "/property:GenerateFullPaths=true", + "/consoleloggerparameters:NoSummary;ForceNoAlign" + ], + "problemMatcher": "$msCompile" + }, + { + "label": "watch", + "command": "dotnet", + "type": "process", + "args": [ + "watch", + "run", + "--project", + "${workspaceFolder}/src/testapp/testapp.sln" + ], + "problemMatcher": "$msCompile" + } + ] +} \ No newline at end of file diff --git a/README.md b/README.md index 24022fa..e1365e9 100644 --- a/README.md +++ b/README.md @@ -1,9 +1,13 @@ # embeddingsearch **This is still highly work-in-progress** -Embeddingsearch is a python library that uses Embedding Similarity Search (similiarly to [Magna](https://github.com/yousef-rafat/Magna/tree/main)) to semantically compare a given input to a database of pre-processed entries. +Embeddingsearch is a DotNet C# library that uses Embedding Similarity Search (similiarly to [Magna](https://github.com/yousef-rafat/Magna/tree/main)) to semantically compare a given input to a database of pre-processed entries. + +This repository comes with +- the library +- a ready-to-use CLI module +- a REST API server (WIP) for if you want to process the data somewhere else or make it available to other languages. -When first implementing the idea, it was conceptualized to only import files into the database. # How to set up 1. Install [ollama](https://ollama.com/download) @@ -11,17 +15,14 @@ When first implementing the idea, it was conceptualized to only import files int 3. [Install the depencencies](#installing-the-dependencies) 4. [Set up a local mysql database](#mysql-database-setup) -# How to run the example script -1. Start the script `python3 dbtest.py` -2. Generate the index. Type in `index_folder` and submit. Then `target` and submit. (This might take a while with no GPU acceleration - go get some coffee) -3. After the indexing is done, you may prompt searches using `search` - # Installing the dependencies ## Ubuntu 24.04 -`pip install mysql.connector` -`apt install python3-magic` +1. `sudo apt update && sudo apt install dotnet-sdk-8.0 -y` ## Windows -TODO +1. Install Ubuntu in WSL (`wsl --install` and `wsl --install -d Ubuntu`) +2. Enter your WSL environment `wsl.exe` and configure it +3. Update via `sudo apt update && sudo apt upgrade -y && sudo snap refresh` +3. GOTO [Ubuntu 24.04](#Ubuntu-24.04) # MySQL database setup 1. Install mysql: `sudo apt install mysql-server` and connect to it: `sudo mysql -u root` @@ -29,30 +30,108 @@ TODO `CREATE DATABASE embeddingsearch; use embeddingsearch;` 2. Create the user `CREATE USER embeddingsearch identified by "somepassword!"; GRANT ALL ON embeddingsearch.* TO embeddingsearch;` -3. Create the tables -```sql -CREATE TABLE searchdomain (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), settings JSON); +3. Create the tables: `dotnet build && src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --database --setup` +4. (optional) [Create a searchdomain](#create-a-searchdomain) -CREATE TABLE query (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_searchdomain int, query TEXT, FOREIGN KEY (id_searchdomain) REFERENCES searchdomain(id)); +# Using the CLI +Before anything follow these steps: +1. Enter the project's `src` directory (used as the working directory in all examples) +2. Build the project: `dotnet build` +All user-defined parameters are denoted using the `$` symbol. I.e. `$mysql_ip` means: replace this with your MySQL IP address or set it as a local variable in your terminal session. -CREATE TABLE entity (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), probmethod varchar(128), id_searchdomain int, FOREIGN KEY (id_searchdomain) REFERENCES searchdomain(id)); +## Database +### Create or check +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --database --create [--setup]` -CREATE TABLE queryresult (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_query int, id_entity int, result double, FOREIGN KEY (id_query) REFERENCES query(id), FOREIGN KEY (id_entity) REFERENCES entity(id)); +Without the `--setup` parameter a "dry-run" is performed. I.e. no actions are taken. Only the database is checked for read access and that all tables exist. -CREATE TABLE attribute (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_entity int, attribute varchar(512), value longtext, FOREIGN KEY (id_entity) REFERENCES entity(id)); +## Searchdomain +### Create a searchdomain +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --searchdomain --create -s $searchdomain_name` -CREATE TABLE datapoint (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), probmethod_embedding varchar(512), id_entity int, FOREIGN KEY (id_entity) REFERENCES entity(id)); +Creates the searchdomain as specified under `$searchdomain_name` -CREATE TABLE embedding (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_datapoint int, model varchar(512), embedding blob, FOREIGN KEY (id_datapoint) REFERENCES datapoint(id)); +### List searchdomains +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --searchdomain --list` + +List all searchdomains + +### Update searchdomain +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --searchdomain --update -s $searchdomain_name [-n $searchdomain_newname] [-S $searchdomain_newsettings]` + +Set a new name and/or update the settings for the searchdomain. + +### Delete searchdomain +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --searchdomain --delete -s $searchdomain_name` + +Deletes a searchdomain and its corresponding entites. + +## Entity +### Create / Index entity +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --entity --index -o $ollama_URL -s $searchdomain_name -e $entity_as_JSON` +Creates the entity using the json string as specified under $entity_as_JSON + +Example: `src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --entity --index -o $ollama_URL -s $searchdomain_name -e '{"name": "myfile.txt", "probmethod": "weighted_average", "searchdomain": "mysearchdomain", "attributes": {"mimetype": "text-plain"}, "datapoints": [{"name": "text", "text": "this is the full text", "probmethod_embedding": "weighted_average", "model": ["bge-m3", "nomic-embed-text", "paraphrase-multilingual"]}, {"name": "filepath", "text": "/home/myuser/myfile.txt", "probmethod_embedding": "weighted_average", "model": ["bge-m3", "nomic-embed-text", "paraphrase-multilingual"]}]}'` + +Only the json: +```json +{ + "name": "myfile.txt", + "probmethod": "weighted_average", + "searchdomain": "mysearchdomain", + "attributes": { + "mimetype": "text-plain" + }, + "datapoints": [ + { + "name": "text", + "text": "this is the full text", + "probmethod_embedding": "weighted_average", + "model": [ + "bge-m3", + "nomic-embed-text", + "paraphrase-multilingual" + ] + }, + { + "name": "filepath", + "text": "/home/myuser/myfile.txt", + "probmethod_embedding": "weighted_average", + "model": [ + "bge-m3", + "nomic-embed-text", + "paraphrase-multilingual" + ] + } + ] +} ``` +### Evaluate query (i.e. "search"; that what you're here for) +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --entity --evaluate -o $ollama_URL -s $searchdomain_name -q $query_string [-n $max_results]` + +Executes a search using the specified query string and outputs the results. + +### List entities +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --entity --list -s $searchdomain_name` + +Lists all entities in that domain (together with its attributes and datapoints and probmethod) + +### Delete entity +`src/cli/bin/Debug/net8.0/cli -h $mysql_ip -p $mysql_port -U $mysql_username -P $mysql_password --entity --remove -s $searchdomain_name -n $entity_name` + +Deletes the entity specified by `$entity_name`. + +# Known issues +| Issue | Solution +| --- | --- +| Failed to load /usr/lib/dotnet/host/fxr/8.0.15/libhostfxr.so, error: /snap/core20/current/lib/x86_64-linux-gnu/libstdc++.so.6: version `GLIBCXX_3.4.29' not found (required by /usr/lib/dotnet/host/fxr/8.0.15/libhostfxr.so) | You likely installed dotnet via snap. Try using `/usr/bin/dotnet` instead of `dotnet`. # To-do -- Implement the api server (WSGI via gunicorn / falcon) -- Move the models to the db file and move functions into the corresponding classes. (Maybe if circular references can be avoided, move them back to the model file in the end?) -- Add database setup script? -- Remove tables related to caching (It's not done on the sql server side anymore.) -- Improve performance (Create ready-to-go processes where each contain an n'th share of the entity cache, ready to perform a query. Prepare it after creating the entity cache.) -- Perhaps split the database code into a "read-only" library, optimized for query performance and caching, and a management library meant for updating the cache? +- Implement the api server +- Improve performance & latency (Create ready-to-go processes where each contain an n'th share of the entity cache, ready to perform a query. Prepare it after creating the entity cache.) +- Write a Linux installer for the CLI tool +- Make the API server a docker container +- Maybe add a config such that one does not need to always specify the MySQL connection info -# Off-scope -- Support for other database types +# Future features +- Support for other database types (TSQL, SQLite) diff --git a/embeddingsearch.sln b/embeddingsearch.sln new file mode 100644 index 0000000..39b3441 --- /dev/null +++ b/embeddingsearch.sln @@ -0,0 +1,44 @@ + +Microsoft Visual Studio Solution File, Format Version 12.00 +# Visual Studio Version 17 +VisualStudioVersion = 17.0.31903.59 +MinimumVisualStudioVersion = 10.0.40219.1 +Project("{2150E333-8FDC-42A3-9474-1A3956D46DE8}") = "src", "src", "{6AA0A9E0-A361-4E86-BA02-D5F6779C6DEF}" +EndProject +Project("{FAE04EC0-301F-11D3-BF4B-00C04F79EFBC}") = "embeddingsearch", "src\embeddingsearch\embeddingsearch.csproj", "{67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB}" +EndProject +Project("{FAE04EC0-301F-11D3-BF4B-00C04F79EFBC}") = "server", "src\server\server.csproj", "{643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442}" +EndProject +Project("{2150E333-8FDC-42A3-9474-1A3956D46DE8}") = "cli", "cli", "{BC4F3063-B921-4C4A-A7CE-11FAF5B73D50}" +EndProject +Project("{FAE04EC0-301F-11D3-BF4B-00C04F79EFBC}") = "cli", "src\cli\cli.csproj", "{D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29}" +EndProject +Global + GlobalSection(SolutionConfigurationPlatforms) = preSolution + Debug|Any CPU = Debug|Any CPU + Release|Any CPU = Release|Any CPU + EndGlobalSection + GlobalSection(SolutionProperties) = preSolution + HideSolutionNode = FALSE + EndGlobalSection + GlobalSection(ProjectConfigurationPlatforms) = postSolution + {67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB}.Debug|Any CPU.ActiveCfg = Debug|Any CPU + {67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB}.Debug|Any CPU.Build.0 = Debug|Any CPU + {67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB}.Release|Any CPU.ActiveCfg = Release|Any CPU + {67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB}.Release|Any CPU.Build.0 = Release|Any CPU + {643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442}.Debug|Any CPU.ActiveCfg = Debug|Any CPU + {643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442}.Debug|Any CPU.Build.0 = Debug|Any CPU + {643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442}.Release|Any CPU.ActiveCfg = Release|Any CPU + {643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442}.Release|Any CPU.Build.0 = Release|Any CPU + {D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29}.Debug|Any CPU.ActiveCfg = Debug|Any CPU + {D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29}.Debug|Any CPU.Build.0 = Debug|Any CPU + {D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29}.Release|Any CPU.ActiveCfg = Release|Any CPU + {D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29}.Release|Any CPU.Build.0 = Release|Any CPU + EndGlobalSection + GlobalSection(NestedProjects) = preSolution + {67AA89C0-3630-4994-B4EE-FC86CFF407DB} = {6AA0A9E0-A361-4E86-BA02-D5F6779C6DEF} + {643CB1D1-02F6-4BCC-A1CC-6E403D78C442} = {6AA0A9E0-A361-4E86-BA02-D5F6779C6DEF} + {BC4F3063-B921-4C4A-A7CE-11FAF5B73D50} = {6AA0A9E0-A361-4E86-BA02-D5F6779C6DEF} + {D61A2C50-B46C-42BA-B75D-E84D8FA28C29} = {BC4F3063-B921-4C4A-A7CE-11FAF5B73D50} + EndGlobalSection +EndGlobal diff --git a/src/__pycache__/apiserver.cpython-312.pyc b/src/__pycache__/apiserver.cpython-312.pyc deleted file mode 100644 index b84d278..0000000 Binary files a/src/__pycache__/apiserver.cpython-312.pyc and /dev/null differ diff --git a/src/__pycache__/db.cpython-312.pyc b/src/__pycache__/db.cpython-312.pyc deleted file mode 100644 index 5e84996..0000000 Binary files a/src/__pycache__/db.cpython-312.pyc and /dev/null differ diff --git a/src/__pycache__/models.cpython-312.pyc b/src/__pycache__/models.cpython-312.pyc deleted file mode 100644 index b48e58e..0000000 Binary files a/src/__pycache__/models.cpython-312.pyc and /dev/null differ diff --git a/src/__pycache__/util.cpython-312.pyc b/src/__pycache__/util.cpython-312.pyc deleted file mode 100644 index b602405..0000000 Binary files a/src/__pycache__/util.cpython-312.pyc and /dev/null differ diff --git a/src/apiserver.py b/src/apiserver.py deleted file mode 100644 index a04faf0..0000000 --- a/src/apiserver.py +++ /dev/null @@ -1,53 +0,0 @@ - -import falcon -import falcon.request -import db -import util -import configparser - -CONFIG_APIKEYS = ["0eeb46b2-064c-11f0-b1e8-87363427365e", "1a4ec916-064c-11f0-ac90-ff442f509128"] - -def key_check(req:falcon.Request) -> bool: - try: - key = req.params['key'] - return key in CONFIG_APIKEYS - except: - return False - -def key_denied(req:falcon.Request, resp:falcon.Response): - resp.status = 401 - resp.media = {"error": "unauthorized", "reason": "Invalid api key or key not given. /path?key=yourkey"} - -class SearchDomain: - def on_get(self, req:falcon.Request, resp:falcon.Response) -> None: - if not key_check(req): return key_denied(req, resp) - try: - verb = req.params['verb'] - except: - verb = "" - match verb: - case "create": # e.g. http://127.0.0.1:8000/searchdomain?key=0eeb46b2-064c-11f0-b1e8-87363427365e&verb=create - resp.status = 200 - resp.media = {"error": "not implemented yet", "reason": "give me a minute :3"} - case "update": - pass - case "list": - pass - case "get": - pass - case "delete" | "remove" | "rm": - pass - case _: - resp.status = 418 - resp.media = {"error": "not implemented yet", "reason": "unknown verb"} - - -# !!! Start this server using: gunicorn apiserver:app !!! - -app = falcon.App() -app.add_route('/searchdomain', SearchDomain()) - - - - - diff --git a/src/cli/Options.cs b/src/cli/Options.cs new file mode 100644 index 0000000..417eaa3 --- /dev/null +++ b/src/cli/Options.cs @@ -0,0 +1,170 @@ +using CommandLine; +namespace cli; + +public class OptionsCommand +{ + [Option("database", Required = false, HelpText = "Do things related to the database")] // Create database / ensure it is set up correctly + public bool IsDatabase { get; set; } + + [Option("searchdomain", Required = false, HelpText = "Execute CRUD on searchdomains")] + public bool IsSearchdomain { get; set; } + + [Option("entity", Required = false, HelpText = "Execute CRUD on entities")] + public bool IsEntity { get; set; } + + [Option('h', "host", Required = true, HelpText = "Host IP address (e.g. 192.168.0.75)")] + public required string IP { get; set; } + + [Option('p', "port", Required = true, HelpText = "Host port (e.g. 3306)")] + public required int Port { get; set; } + + [Option('U', "username", Required = true, HelpText = "Username for the MySQL database")] + public required string Username { get; set; } + + [Option('P', "password", Required = true, HelpText = "Password for the MySQL database")] + public required string Password { get; set; } + +} + +public class OptionsDatabase : OptionsCommand +{ + [Option("setup", Required = false, HelpText = "Ensure the database is set up correctly")] + public bool SetupDatabase { get; set; } +} + + +public class OptionsSearchdomain : OptionsCommand +{ + [Option("create", Required = false, HelpText = "Create a searchdomain")] + public bool IsCreate { get; set; } + + [Option("list", Required = false, HelpText = "Lists the searchdomains")] + public bool IsList { get; set; } + + [Option("update", Required = false, HelpText = "Update a searchdomain (settings, name)")] + public bool IsUpdate { get; set; } + + [Option("delete", Required = false, HelpText = "Delete a searchdomain")] + public bool IsDelete { get; set; } +} + + +public class OptionsSearchdomainCreate : OptionsSearchdomain +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Name of the searchdomain to create")] + public required string Searchdomain { get; set; } +} + +public class OptionsSearchdomainList : OptionsSearchdomain +{ + // The cleanest piece of code in this project +} + +public class OptionsSearchdomainUpdate : OptionsSearchdomain +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Name of the searchdomain to update")] + public required string Searchdomain { get; set; } + + [Option('n', Required = false, HelpText = "New name to set")] + public string? Name { get; set; } + + [Option('S', Required = false, HelpText = "New Settings (as json)")] + public string? Settings { get; set; } +} + +public class OptionsSearchdomainDelete : OptionsSearchdomain +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Name of the searchdomain to delete")] + public required string Searchdomain { get; set; } +} + + +public class OptionsEntity : OptionsCommand +{ + [Option("evaluate", Required = false, HelpText = "Evaluate a query")] + public bool IsEvaluate { get; set; } + + [Option("index", Required = false, HelpText = "Create or update an entity from a JSON string")] + public bool IsIndex { get; set; } + + [Option("remove", Required = false, HelpText = "Remove an entity")] + public bool IsDelete { get; set; } + + [Option("list", Required = false, HelpText = "List all entities")] + public bool IsList { get; set; } + +} + +public class OptionsEntityEvaluate : OptionsEntity +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Searchdomain to be searched")] + public required string Searchdomain { get; set; } + + [Option('q', "query", Required = true, HelpText = "Query string to evaluate the entities against")] + public required string Query { get; set; } + + [Option('o', "ollama", Required = true, HelpText = "Ollama URL")] + public required string OllamaURL { get; set; } + + [Option('n', "num", Required = false, HelpText = "(Maximum) number of results to output", Default = 5)] + public int Num { get; set; } +} + +public class OptionsEntityIndex : OptionsEntity // Example: -i -e {"name": "myfile.txt", "probmethod": "weighted_average", "searchdomain": "mysearchdomain", "attributes": {"mimetype": "text-plain"}, "datapoints": [{"name": "text", "text": "this is the full text", "probmethod_embedding": "weighted_average", "model": ["bge-m3", "nomic-embed-text", "paraphrase-multilingual"]}, {"name": "filepath", "text": "/home/myuser/myfile.txt", "probmethod_embedding": "weighted_average", "model": ["bge-m3", "nomic-embed-text", "paraphrase-multilingual"]}]} +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Searchdomain the entity belongs to")] + public required string Searchdomain { get; set; } + + [Option('e', Required = true, HelpText = "Entity (as JSON) to be inserted")] + public required string EntityJSON { get; set; } + /* Example for an entity: + { + "name": "myfile.txt", + "probmethod": "weighted_average", + "searchdomain": "mysearchdomain", + "attributes": { + "mimetype": "text-plain" + }, + "datapoints": [ + { + "name": "text", + "text": "this is the full text", + "probmethod_embedding": "weighted_average", + "model": [ + "bge-m3", + "nomic-embed-text", + "paraphrase-multilingual" + ] + }, + { + "name": "filepath", + "text": "/home/myuser/myfile.txt", + "probmethod_embedding": "weighted_average", + "model": [ + "bge-m3", + "nomic-embed-text", + "paraphrase-multilingual" + ] + } + ] + } + */ + + [Option('o', "ollama", Required = true, HelpText = "Ollama URL")] + public required string OllamaURL { get; set; } +} + +public class OptionsEntityRemove : OptionsEntity +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Searchdomain the entity belongs to")] + public required string Searchdomain { get; set; } + + [Option('n', Required = true, HelpText = "Name of the entity")] + public required string Name { get; set; } +} + +public class OptionsEntityList : OptionsEntity +{ + [Option('s', Required = true, HelpText = "Searchdomain the entity belongs to")] + public required string Searchdomain { get; set; } +} \ No newline at end of file diff --git a/src/cli/Program.cs b/src/cli/Program.cs new file mode 100644 index 0000000..178af0e --- /dev/null +++ b/src/cli/Program.cs @@ -0,0 +1,312 @@ +using System.Drawing.Printing; +using embeddingsearch; +using Microsoft.Extensions.AI; +using OllamaSharp; +using OllamaSharp.Models; +using CommandLine; +using cli; +using System.ComponentModel.DataAnnotations; +using System.ComponentModel; +using Org.BouncyCastle.Asn1.X509.Qualified; +using Microsoft.Identity.Client; +using System.Text.Json.Serialization; +using System.Text.Json; + +// ParserSettings parserSettings = new() +// { +// IgnoreUnknownArguments = true +// }; + +Parser parser = new(settings => +{ + settings.HelpWriter = Console.Error; + settings.IgnoreUnknownArguments = true; +}); + +int retval = 0; + +parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => +{ + if (opts.IsDatabase) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost", "", opts.IP, opts.Username, opts.Password, true); // http://localhost is merely a placeholder. + + Dictionary parameters = []; + System.Data.Common.DbDataReader reader = searchdomain.ExecuteSQLCommand("show tables", parameters); + bool hasTables = reader.Read(); + if (!hasTables) + { + reader.Close(); + Console.WriteLine("Your database has no tables."); + if (opts.SetupDatabase) + { + Console.WriteLine("Setting up tables."); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("CREATE TABLE searchdomain (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), settings JSON);", parameters); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("CREATE TABLE entity (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), probmethod varchar(128), id_searchdomain int, FOREIGN KEY (id_searchdomain) REFERENCES searchdomain(id));", parameters); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("CREATE TABLE attribute (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_entity int, attribute varchar(512), value longtext, FOREIGN KEY (id_entity) REFERENCES entity(id));", parameters); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("CREATE TABLE datapoint (id int PRIMARY KEY auto_increment, name varchar(512), probmethod_embedding varchar(512), id_entity int, FOREIGN KEY (id_entity) REFERENCES entity(id));", parameters); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("CREATE TABLE embedding (id int PRIMARY KEY auto_increment, id_datapoint int, model varchar(512), embedding blob, FOREIGN KEY (id_datapoint) REFERENCES datapoint(id));", parameters); + Console.WriteLine("Your database is ready to use."); + } else + { + Console.WriteLine("Add the parameter `--setup` if you want the tables to be created for you."); + } + } else + { + List tables = ["attribute", "datapoint", "embedding", "entity", "searchdomain"]; + Console.WriteLine("Your database is read-accessible and has the following tables:"); + while (hasTables) + { + string table = reader.GetString(0); + Console.WriteLine($" - {table}"); + try + { + tables.Remove(table); + } catch (Exception) {} + hasTables = reader.Read(); + } + if (tables.Count == 0) + { + Console.WriteLine("It looks like all necessary tables are there."); + } + Console.WriteLine("There is no check in place (yet) as to whether each table is formatted correctly and the data is consistent. Also this does not test write access. Good luck."); + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("database"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsSearchdomain) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + if (opts.IsCreate) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost", "", opts.IP, opts.Username, opts.Password, true); // http://localhost is merely a placeholder. // TODO implement a cleaner workaround + int id = searchdomain.DatabaseInsertSearchdomain(opts.Searchdomain); + Console.WriteLine($"The searchdomain was created under the following ID: {id}"); + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("searchdomain --create"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsList) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost", "", opts.IP, opts.Username, opts.Password, true); + System.Data.Common.DbDataReader search = searchdomain.ExecuteSQLCommand("SELECT name FROM searchdomain", []); + Console.WriteLine("Searchdomains:"); + while (search.Read()) + { + Console.WriteLine($" - {search.GetString(0)}"); + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("searchdomain --list"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsUpdate) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + if (opts.Name is null && opts.Settings is null) + { + Console.WriteLine("Warning: You did not specify either a new name or new settings. This will run, but with no effects."); // TODO add settings so this actually does not have any effect + } + Searchdomain searchdomainDry = GetSearchdomain("http://localhost:11434", "", opts.IP, opts.Username, opts.Password, true); + var search = searchdomainDry.ExecuteSQLCommand("SELECT * FROM searchdomain where name = @name", new() {{"name", opts.Searchdomain}}); + bool hasSearchdomain = search.Read(); + search.Close(); + if (hasSearchdomain) + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost:11434", opts.Searchdomain, opts.IP, opts.Username, opts.Password); + Dictionary parameters = new() + { + {"name", opts.Name ?? opts.Searchdomain}, + {"settings", opts.Settings ?? "{}"}, // TODO add settings. + {"id", searchdomain.id} + }; + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("UPDATE searchdomain set name = @name, settings = @settings WHERE id = @id", parameters); + Console.WriteLine("Updated the searchdomain."); + } else + { + Console.WriteLine("No searchdomain under this name found."); + retval = 1; + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("searchdomain --list"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsDelete) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost:11434", opts.Searchdomain, opts.IP, opts.Username, opts.Password); + int counter = 0; + foreach (Entity entity in searchdomain.entityCache) + { + searchdomain.DatabaseRemoveEntity(entity.name); + counter += 1; + } + Console.WriteLine($"Number of entities deleted as part of deleting the searchdomain: {counter}"); + searchdomain.ExecuteSQLNonQuery("DELETE FROM searchdomain WHERE name = @name", new() {{"name", opts.Searchdomain}}); + Console.WriteLine("Searchdomain has been successfully removed."); + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("searchdomain --list"); + retval = 1; + }); + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("searchdomain"); + retval = 1; + }); + + } else if (opts.IsEntity) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + if (opts.IsEvaluate) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Console.WriteLine("The results:"); + var search = Search(opts); + int max = opts.Num; + if (max > search.Count) + { + max = search.Count; + } + for (int i = 0; i < max; i++) + { + Console.WriteLine($"{search[i].Item1} {search[i].Item2}"); + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorUndeterminedAction("entity"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsIndex) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain(opts.OllamaURL, opts.Searchdomain, opts.IP, opts.Username, opts.Password); + Entity? entity = searchdomain.EntityFromJSON(opts.EntityJSON); + if (entity is not null) + { + Console.WriteLine("Successfully created/updated the entity"); + } else + { + Console.Error.WriteLine("Unable to create the entity using the provided JSON."); + retval = 1; + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("entity --index"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsDelete) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost:11434", opts.Searchdomain, opts.IP, opts.Username, opts.Password); + bool hasEntity = searchdomain.HasEntity(opts.Name); + if (hasEntity) + { + searchdomain.DatabaseRemoveEntity(opts.Name); + } else + { + Console.Error.WriteLine($"No entity with the name {opts.Name} has been found."); + retval = 1; + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("entity --remove"); + retval = 1; + }); + } else if (opts.IsList) + { + parser.ParseArguments(args).WithParsed(opts => + { + Searchdomain searchdomain = GetSearchdomain("http://localhost:11434", opts.Searchdomain, opts.IP, opts.Username, opts.Password); + Console.WriteLine("Entities:"); + foreach (Entity entity in searchdomain.entityCache) + { + Dictionary datapointNames = []; + foreach (Datapoint datapoint in entity.datapoints) + { + datapointNames[datapoint.name] = datapoint.probMethod.Method.Name; + } + Console.WriteLine($"- {entity.name} | {JsonSerializer.Serialize(entity.attributes)} | {JsonSerializer.Serialize(datapointNames)}"); + } + }) + .WithNotParsed(action => + { + PrintErrorMissingParameters("entity --list"); + retval = 1; + }); + } else + { + PrintErrorUndeterminedAction("entity"); + retval = 1; + } + }); + + } else + { + Console.Error.WriteLine($"Unable to parse {args[0]}. Needs to be \"database\", \"searchdomain\", or \"entity\"."); + } +}); + +return retval; + +static List<(float, string)> Search(OptionsEntityEvaluate optionsEntityIndex) +{ + var searchdomain = GetSearchdomain(optionsEntityIndex.OllamaURL, optionsEntityIndex.Searchdomain, optionsEntityIndex.IP, optionsEntityIndex.Username, optionsEntityIndex.Password); + List<(float, string)> results = searchdomain.Search(optionsEntityIndex.Query); + return results; +} + + +static Searchdomain GetSearchdomain(string ollamaURL, string searchdomain, string ip, string username, string password, bool runEmpty = false) +{ + string connectionString = $"server={ip};database=embeddingsearch;uid={username};pwd={password};"; + var ollamaConfig = new OllamaApiClient.Configuration + { + Uri = new Uri(ollamaURL) + }; + var ollama = new OllamaApiClient(ollamaConfig); + return new Searchdomain(searchdomain, connectionString, ollama, "sqlserver", runEmpty); +} + + +static void PrintErrorUndeterminedAction(string prefix) +{ + PrintErrorReferToHelp("Unable to determine an action", prefix); +} + +static void PrintErrorMissingParameters(string prefix) +{ + PrintErrorReferToHelp("Not all required parameters were specified", prefix); +} + +static void PrintErrorReferToHelp(string text, string prefix) // TODO make this not static and set retval to not zero +{ + Console.Error.WriteLine($"{text}. Please use `{prefix} --help` for more info"); +} diff --git a/src/cli/cli.csproj b/src/cli/cli.csproj new file mode 100644 index 0000000..c5cf93d --- /dev/null +++ b/src/cli/cli.csproj @@ -0,0 +1,19 @@ + + + Exe + net8.0 + enable + enable + + + + 2.9.1 + + + 5.1.13 + + + + + + diff --git a/src/db.py b/src/db.py deleted file mode 100644 index 342d3d1..0000000 --- a/src/db.py +++ /dev/null @@ -1,357 +0,0 @@ -import mysql.connector # use pip install and not apt! -import util -import models -import json -import time -import pickle -from multiprocessing import Pool -from multiprocessing import Manager -from functools import partial -import multiprocessing as mp -import numpy as np -import datetime - -def search_embeddings(datapoint:models.Datapoint, text:str, embeddings): - similarity_embeddings = [] - for datapoint_embedding in datapoint.embeddings: - try: - embedding = embeddings[datapoint_embedding.model] - except: - embedding = datapoint.embeddingHandler.create_specific(datapoint_embedding.model, text) - embeddings[datapoint_embedding.model] = embedding - datapoint_embedding_unpacked = datapoint.embeddingHandler.embeddings_unpack(datapoint_embedding.embedding) - similarity_embeddings.append(datapoint.embeddingHandler.similarity(embedding, datapoint_embedding_unpacked)) - return similarity_embeddings - -def search_entity(entity:models.Entity, probmethods, text, embeddings): - similarity_datapoints = [] - for datapoint in entity.datapoints: - similarity_embeddings = search_embeddings(datapoint, text, embeddings) - similarity_datapoint = probmethods.methods[datapoint.probmethod](similarity_embeddings) - similarity_datapoints.append(similarity_datapoint) - return [probmethods.methods[entity.probmethod](similarity_datapoints), entity.name]#entity] - -def search_entities(entities:list[models.Entity], probmethods, text, embeddings, outqueue:mp.Queue): - for entity in entities: - outqueue.put(search_entity(entity, probmethods, text, embeddings)) - return True - -class connection: - connection:mysql.connector - probmethods:models.Probmethods - - def __init__(self, host, user, password, database, probmethods:models.Probmethods): - self.connection = mysql.connector.connect( - host=host, - user=user, - password=password, - database=database - ) - self.probmethods = probmethods - - def __execute_get_id(self, query, params:tuple): - cursor = self.connection.cursor() - cursor.execute(query, params) - id = cursor.lastrowid - self.connection.commit() - return id - - def __execute_get_rowsaffected(self, query, params): - cursor = self.connection.cursor() - cursor.execute(query, params) - cursor.commit() - return cursor.rowcount - - def __execute_get_all(self, query, params): - cursor = self.connection.cursor() - cursor.execute(query, params) - return cursor.fetchall() - - def __entity_get_conditional(self, condition_entity:str, condition_params:tuple, searchdomain:models.Searchdomain, name:str=None) -> list[models.Entity]: - if not searchdomain.entity_cache_invalid: - if name != None: - for entity in searchdomain.entity_cache: - if entity.name == name: - return [entity] - else: - return searchdomain.entity_cache - - embedding = self.__execute_get_all(f"SELECT id, id_datapoint, model, embedding FROM embedding", ()) - datapoint = self.__execute_get_all(f"SELECT id, id_entity, name, probmethod_embedding FROM datapoint", ()) - attribute = self.__execute_get_all(f"SELECT id, id_entity, attribute, value FROM attribute", ()) - entity = self.__execute_get_all(f"SELECT id, name, probmethod FROM entity WHERE {condition_entity}", (condition_params)) # TODO BUG parameterize the condition! - - embedding_unassigned = {} - for embedding_ in embedding: # (id, id_datapoint, model, embedding) - embedding_id = embedding_[0] - embedding_id_datapoint = embedding_[1] - embedding_model = embedding_[2] - embedding_embedding = embedding_[3] - to_be_inserted = models.Embedding(embedding_id, embedding_model, embedding_embedding, embedding_id_datapoint) # TODO this "to_be_inserted" logic is pretty duplicate. Add method to handle this instead - try: - embedding_unassigned[embedding_id_datapoint].append(to_be_inserted) - except: - embedding_unassigned[embedding_id_datapoint] = [to_be_inserted] - datapoint_unassigned = {} - for datapoint_ in datapoint: # (id, id_entity, name, probmethod_embedding) - datapoint_id = datapoint_[0] - datapoint_id_entity = datapoint_[1] - datapoint_name = datapoint_[2] - datapoint_probmethod_embedding = datapoint_[3] - to_be_inserted = models.Datapoint(datapoint_id, datapoint_name, datapoint_probmethod_embedding, None, searchdomain.default_embeddinghandler) - try: - datapoint_unassigned[datapoint_id_entity].append(to_be_inserted) # BUG EmbeddingHandler not set when importing from DB. What do? - except: - datapoint_unassigned[datapoint_id_entity] = [to_be_inserted] # BUG EmbeddingHandler not set when importing from DB. What do? - try: - embedding_assigned = embedding_unassigned.pop(datapoint_id) - for embedding_ in embedding_assigned: - to_be_inserted.embeddings.append(embedding_) - except: - pass - attribute_unassigned = {} - for attribute_ in attribute: # (id, id_entity, attribute, value) - attribute_id = attribute_[0] - attribute_id_identity = attribute_[1] - attribute_attribute = attribute_[2] - attribute_value = attribute_[3] - to_be_inserted = models.Attribute(attribute_id, attribute_attribute, attribute_value) - try: - attribute_unassigned[attribute_id_identity].append(to_be_inserted) - except: - attribute_unassigned[attribute_id_identity] = [to_be_inserted] - entities = [] - for entity_ in entity: # (id, name, probmethod) - entity_id = entity_[0] - entity_name = entity_[1] - entity_probmethod = entity_[2] - try: - properties = attribute_unassigned.pop(entity_id) - except: - properties = [] - try: - datapoints = datapoint_unassigned.pop(entity_id) - except: - datapoints = [] - entities.append(models.Entity(entity_id, entity_name, properties, datapoints, entity_probmethod, searchdomain)) - embedding_unassigned = None # | Make sure no memory is hogged - datapoint_unassigned = None # | - attribute_unassigned = None # | - searchdomain.entity_cache = entities - searchdomain.entity_cache_invalid = False - return entities - - def __datapoint_generate_embeddings(self, datapoint:models.Datapoint): - for model in datapoint.embeddingHandler.models: - embedding = datapoint.embeddingHandler.embeddings_pack(datapoint.embeddingHandler.create_specific(model, datapoint.text)) - embedding_id = self.__execute_get_id("INSERT INTO embedding (id_datapoint, model, embedding) VALUES (%s, %s, %s)", (datapoint.id, model, embedding)) - datapoint.embeddings.append(models.Embedding(embedding_id, model, embedding, datapoint.id)) - - def __datapoint_clear_embeddings(self, datapoint:models.Datapoint) -> bool: - return self.__execute_get_rowsaffected("DELETE FROM embedding WHERE id_datapoint=%s", (datapoint.id,)) > 0 - - def datapoint_update_embeddings(self, datapoint:models.Datapoint, text:str, clear_embeddings:bool): - # TODO test this - # TODO cache invalidation/revalidation - cache_revalidation_datapoint_update - if clear_embeddings: - self.__datapoint_clear_embeddings(datapoint) - datapoint.text = text - self.__datapoint_generate_embeddings(datapoint) - - def entity_insert(self, name, probmethod, attributes:dict, datapoints:list[models.Datapoint], searchdomain:models.Searchdomain, embeddingHandler:util.EmbeddingHandler) -> models.Entity: - # TODO Test this - # TODO cache invalidation/revalidation - searchdomain.entity_cache_invalid = True - if len(self.__execute_get_all("SELECT * FROM entity WHERE name=%s AND id_searchdomain=%s", (name, searchdomain.id))): - entity = self.entity_get_by_name(name, searchdomain)[0] - self.entity_delete(entity) - attributes_ = [] - id_entity = self.__execute_get_id("INSERT INTO entity (name, probmethod, id_searchdomain) VALUES (%s, %s, %s)", (name, probmethod, searchdomain.id)) - for attribute, value in attributes.items(): - attribute_id = self.__execute_get_id("INSERT INTO attribute (id_entity, attribute, value) VALUES (%s, %s, %s)", (id_entity, attribute, value)) - attributes_.append(models.Attribute(attribute_id, attribute, value)) - - for datapoint in datapoints: - datapoint_name = datapoint.name - datapoint_probmethod = datapoint.probmethod - datapoint.parent_entity = id_entity # for good measure - datapoint_id = self.__execute_get_id("INSERT INTO datapoint (name, probmethod_embedding, id_entity) VALUES (%s, %s, %s)", (datapoint_name, datapoint_probmethod, id_entity)) - datapoint.id = datapoint_id - self.datapoint_update_embeddings(datapoint, datapoint.text, False) - - return models.Entity(id_entity, name, attributes_, datapoints, probmethod, searchdomain) - - def entity_insert_datapoint(self, name:str, probmethod:str, text:str, entity:models.Entity, embeddinghandler:util.EmbeddingHandler) -> models.Datapoint: - # TODO test this - # TODO cache invalidation/revalidation - cache_revalidation_datapoint_create - entity.searchdomain.entity_cache_invalid = True - datapoint_id = self.__execute_get_id("INSERT INTO datapoint (name, probmethod_embedding, id_entity) VALUES (%s, %s, %s)", (name, probmethod, entity.id)) - datapoint = models.Datapoint(datapoint_id, name, probmethod, text, embeddinghandler) - self.datapoint_update_embeddings(datapoint, text, False) - - def entity_delete(self, entity:models.Entity, searchdomain:models.Searchdomain): - # TODO test this - searchdomain.entity_cache_invalid = True - for datapoint in entity.datapoints: - self.__execute_get_id("DELETE FROM embedding WHERE id_datapoint=%s", (datapoint.id,)) - self.__execute_get_id("DELETE FROM datapoint WHERE id=%s", (datapoint.id,)) - self.__execute_get_id("DELETE FROM attribute WHERE id_entity=%s", (entity.id,)) - self.__execute_get_id("DELETE FROM entity WHERE id=%s", (entity.id,)) - # TODO query cache invalidation/revalidation - - def entity_update_attribute(self, entity:models.Entity, attribute:str, value:str, create_if_not_exists=True) -> bool: - # TODO test this - rowsaffected = self.__execute_get_rowsaffected("UPDATE attribute SET value=%s WHERE name=%s", (value, attribute)) - if create_if_not_exists and rowsaffected <= 0: - self.__execute_get_id("INSERT INTO attribute (id_identity, attribute, value) VALUES (%s, %s, %s)", (entity.id, attribute, value)) - return True - elif not create_if_not_exists and rowsaffected <= 0: - return False - return True - - def entity_update_datapoint_name(self, datapoint:models.Datapoint, new_datapoint_name:str) -> bool: - # TODO test this - rowsaffected = self.__execute_get_rowsaffected("UPDATE datapoint SET name=%s WHERE id=%s", (new_datapoint_name, datapoint.id)) - return rowsaffected > 0 - - def entity_update_datapoint_probmethod(self, datapoint:models.Datapoint, new_probmethod:str, searchdomain:models.Searchdomain): - # TODO test this - searchdomain.entity_cache_invalid = True - # TODO cache invalidation/revalidation - cache_revalidation_datapoint_update - rowsaffected = self.__execute_get_rowsaffected("UPDATE datapoint SET probmethod=%s WHERE id=%s", (new_probmethod, datapoint.id)) - return rowsaffected > 0 - - def entity_delete_attribute(self, entity:models.Entity, attribute_name:str) -> bool: - # TODO test this - return self.__execute_get_rowsaffected("DELETE FROM attribute WHERE id_entity=%s", (entity.id,)) > 0 - - def entity_delete_datapoint(self, datapoint:models.Datapoint) -> bool: - # TODO test this - # TODO cache invalidation/revalidation - cache_revalidation_datapoint_remove - self.__execute_get_rowsaffected("DELETE FROM embedding WHERE id_datapoint=%s", (datapoint.id,)) - return self.__execute_get_rowsaffected("DELETE FROM datapoint WHERE id=%s", (datapoint.id,)) > 0 - - def entity_get_all(self, searchdomain:models.Searchdomain) -> list[models.Entity]: - return self.__entity_get_conditional("1 = 1", (), searchdomain) - - def entity_get_by_name(self, name:str, searchdomain:models.Searchdomain) -> list[models.Entity]: - return self.__entity_get_conditional(f"name = %s", (name,), searchdomain) # TODO parameterize this - - def searchdomain_create(self, name:str, settings:models.Searchdomain_settings, default_embeddinghandler:util.EmbeddingHandler) -> models.Searchdomain: - id_searchdomain = self.__execute_get_id("INSERT INTO searchdomain (name, settings) VALUES (%s, %s)", (name, settings.as_json())) - return models.Searchdomain(id_searchdomain, name, settings, default_embeddinghandler) - - def searchdomain_get(self, name:str, default_embeddinghandler:util.EmbeddingHandler, create_if_not_exists:bool=True) -> models.Searchdomain: - searchdomain = self.__execute_get_all("SELECT id, name, settings FROM searchdomain WHERE name=%s", (name,)) - if len(searchdomain) == 0 and create_if_not_exists: - self.searchdomain_create(name, models.Searchdomain_settings(), default_embeddinghandler) - return self.searchdomain_get(name, default_embeddinghandler) - return models.Searchdomain(searchdomain[0][0], searchdomain[0][1], models.Searchdomain_settings().from_json(searchdomain[0][2]), default_embeddinghandler) - - def searchdomain_get_all(self, default_embeddinghandler:util.EmbeddingHandler) -> models.Searchdomain: - searchdomain = self.__execute_get_all("SELECT id, name, settings FROM searchdomain", ()) - searchdomains = [] - for searchdomain_ in searchdomain: - searchdomains.append(models.Searchdomain(searchdomain[0], searchdomain[1], models.Searchdomain_settings().from_json(searchdomain[2]), default_embeddinghandler)) - return searchdomains - - def searchdomain_delete(self, searchdomain:models.Searchdomain) -> bool: - # TODO test this - searchdomain = self.__execute_get_rowsaffected("DELETE FROM searchdomain WHERE id=%s", (searchdomain.id,)) - return searchdomain > 0 - - def searchdomain_update_name(self, searchdomain:models.Searchdomain, new_name:str): - # TODO test this - searchdomain = self.__execute_get_rowsaffected("UPDATE searchdomain SET name=%s WHERE id=%s", (new_name, searchdomain.id)) - return searchdomain > 0 - - def searchdomain_update_setting(self, searchdomain:models.Searchdomain, setting:str, value:any): - # TODO test this - searchdomain = self.__execute_get_rowsaffected("UPDATE searchdomain SET settings=JSON_SET(settings, '$.%s', %s) WHERE id=%s", (setting, value, searchdomain.id)) - return searchdomain > 0 - - def searchdomain_search(self, searchdomain:models.Searchdomain, text:str, limit_results:int=None, multithreaded=True) -> list[float, str]: - if searchdomain.search_cache.__contains__(text): - searchresult:models.Searchresult = searchdomain.search_cache[text] - searchresult.last_access_date = datetime.datetime.now() - return searchresult.results - time1 = time.time() - entities = self.entity_get_all(searchdomain) - if multithreaded: - with Manager() as manager: - print("a") - print(time.time()-time1) - embeddings = manager.dict()#Value('d', {}) # Multiprocessing-safe - print("b") - print(time.time()-time1) - similarity_entities = [] - print("c") - print(time.time()-time1) - cpu_count = mp.cpu_count() - print("d") - print(time.time()-time1) - outqueue = mp.Queue(len(entities)) - print("e") - print(time.time()-time1) - entities_ = np.array_split(entities, cpu_count) - print("f") - print(time.time()-time1) - processes:list[mp.Process] = [None] * cpu_count - print("g") - print(time.time()-time1) - for i in range(cpu_count): - processes[i] = mp.Process(target=search_entities, args=(entities_[i], self.probmethods, text, embeddings, outqueue)) - for process in processes: - process.start() - print("h") - print(time.time()-time1) - while len(similarity_entities) < len(entities): - if outqueue.qsize(): - #print(f"got something from queue {outqueue.qsize()} - {len(similarity_entities)} - {len(entities_)}") - similarity_entities.append(outqueue.get()) - else: - #print(processes[0].is_alive()) - #print(outqueue.qsize()) - pass#time.sleep(0.01) - print("i") - print(time.time()-time1) - for process in processes: - if process.is_alive(): - process.join() - process.close() - print("j") - print(time.time()-time1) - print(outqueue.qsize()) - outqueue.close() - #print(similarity_entities) - #with Pool() as pool: - # method = search_entity - # partial_search_entity = partial(method, probmethods=self.probmethods, text=text, embeddings=embeddings) - # time1 = time.time() - # similarity_entities = pool.map(partial_search_entity, entities) - # print(time.time() - time1) - # print(f"DEBUG@searchdomain_search - {len(pickle.dumps(entities))} - {len(pickle.dumps(self.probmethods))} - {len(pickle.dumps(text))} - {len(pickle.dumps(embeddings))} - {len(pickle.dumps(similarity_entities))}") - # # Entities is 24.6 MB, which is a lot, and it appears to take long to transfer. - # # Doing multithreading this way currently reduces the execution time from ~1200ms to ~800ms, so not much. - # # - # #similarity_entities = pool.map(self.__search_entity, entities) - else: - embeddings = {} - similarity_entities = [] - for entity in entities: - similarity_datapoints = [] - for datapoint in entity.datapoints: - similarity_embeddings = search_embeddings(datapoint, text, embeddings) - similarity_datapoint = self.probmethods.methods[datapoint.probmethod](similarity_embeddings) - similarity_datapoints.append(similarity_datapoint) - similarity_entities.append([self.probmethods.methods[entity.probmethod](similarity_datapoints), entity.name]) #entity]) - print(time.time()-time1) - results = sorted(similarity_entities, key=lambda x: x[0], reverse=True) - print(time.time()-time1) - - if len(searchdomain.search_cache) < searchdomain.settings.cache_maxentries: - searchdomain.search_cache[text] = models.Searchresult(text, datetime.datetime.now(), results) - - if limit_results: - return results[:limit_results] - return results \ No newline at end of file diff --git a/src/dbtest.py b/src/dbtest.py deleted file mode 100644 index fb15233..0000000 --- a/src/dbtest.py +++ /dev/null @@ -1,104 +0,0 @@ -import ollama -import json -import db -import models -import util -import os -import numpy as np -import time -import pickle - -def fact(x): - return 1/(1-x) - -def wavg(arr): - if 1 in arr: - return 1 - f = [fact(x) for x in arr] - fm = [x * fact(x) for x in arr] - return np.sum(fm) / np.sum(f) - - -probmethods = models.Probmethods({"weighted_average": wavg}) - -connection = db.connection("localhost", "embeddingsearch", "ohmyllama!420wip", "embeddingsearch", probmethods) - -# TODO does the entity need embedding handler? Remove it if not necessary - - -MODELS = ["mxbai-embed-large", "bge-m3", "paraphrase-multilingual", "nomic-embed-text"] -#MODELS = ["nomic-embed-text", "bge-m3"] - - -client = util.PicklableOllamaClient("http://192.168.0.101:11434") -embedding_handler = util.EmbeddingHandler(MODELS, client) -#searchdomain_settings = models.Searchdomain_settings() -#searchdomain = connection.searchdomain_create("testtarget", searchdomain_settings) -searchdomain = connection.searchdomain_get("testtarget", embedding_handler) - -def index_file(filepath, entities:list[models.Entity] = None) -> bool: - lastmodified = os.path.getmtime(filepath) - if entities == None: - previous_entity = connection.entity_get_by_name(filepath, searchdomain) - else: - previous_entity = [entity for entity in entities if entity.name == filepath] - if previous_entity: - previous_entity = previous_entity[0] - lastmodified_prev = previous_entity.get_attribute("lastmodified") - if lastmodified == float(lastmodified_prev.value): - return False - try: - with open(filepath, "r") as file: - text = file.read() - except: - return False - entity = connection.entity_insert(filepath, "weighted_average", {"path": filepath, "type": "file", "contents": "text", "lastmodified": lastmodified}, [], searchdomain, embedding_handler) - datapoint_filepath = connection.entity_insert_datapoint("filepath", "weighted_average", filepath, entity, embedding_handler) - datapoint_content = connection.entity_insert_datapoint("content", "weighted_average", text, entity, embedding_handler) - return True - -def index_folder(path): - time_start = time.time() - entities = connection.entity_get_all(searchdomain) - filecount_total = 0 - filecount_updated = 0 - for root, _, files in os.walk(path): - for file in files: - # This can easily be multiprocessed. - # Push each filepath into a list of filepaths and then create a pool with it. - filepath = os.path.join(root, file) - retval = index_file(filepath, entities) - if retval: - filecount_updated += 1 - filecount_total += 1 - time_diff = time.time() - time_start - print(f"TIME@index_folder: {time_diff * 1000} ms - {filecount_total / time_diff} files per second - {filecount_updated} files updated") - -def search(text): - time_start = time.time() - results = connection.searchdomain_search(searchdomain, text, multithreaded=True) - time_diff = time.time() - time_start - print("Results") - for i in range(10): - result = results[i] - result_certainty = result[0] - result_entity = result[1] - #print(f"Result {i}: {result_entity.name} {result_entity.attributes[0].value}") - print(f"Result {i}: {result_entity}") - #print(results) - print(f"TIME@search: {round(time_diff * 1000, 2)} ms at an entity count of {len(results)} resulting in {round(len(results) / time_diff, 2)} results per second") - print(f"Total entity cache size: {round(len(pickle.dumps(searchdomain.entity_cache)) / 1024 / 1024, 2)} MB") - print(f"Total search cache size: {round(len(pickle.dumps(searchdomain.search_cache)) / 1024 / 1024, 2)} MB with {len(searchdomain.search_cache)} entries = {round(len(pickle.dumps(searchdomain.search_cache)) / len(searchdomain.search_cache) / 1024, 2)} KB/entry") - -while True: - verb = input("Please enter an action: index_folder to index a folder | index_file to index a single file | query or search to search for a text: ") - - match verb: - case "index_folder": - index_folder(input("Please input the folder to index: ")) - case "index_file": - index_file(input("Please input the file to index: ")) - case "query" | "search": - search(input("Please input what you want to search for: ")) - - diff --git a/src/embeddingsearch/Datapoint.cs b/src/embeddingsearch/Datapoint.cs new file mode 100644 index 0000000..b7cda16 --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/Datapoint.cs @@ -0,0 +1,62 @@ +using System; +using System.Collections.Generic; +using System.Linq; +using System.Threading.Tasks; +using Microsoft.Extensions.AI; +using OllamaSharp; +using OllamaSharp.Models; + +namespace embeddingsearch; + +public class Datapoint +{ + public string name; + public Probmethods.probMethodDelegate probMethod; + public List<(string, float[])> embeddings; + + public Datapoint(string name, Probmethods.probMethodDelegate probMethod, List<(string, float[])> embeddings) + { + this.name = name; + this.probMethod = probMethod; + this.embeddings = embeddings; + } + + // public Datapoint(string name, Probmethods.probMethodDelegate probmethod, string content, List models, OllamaApiClient ollama) + // { + // this.name = name; + // this.probMethod = probmethod; + // embeddings = GenerateEmbeddings(content, models, ollama); + // } + + // public float CalcProbability() + // { + // return probMethod(embeddings); // <--- prob method is not used with the embeddings! + // } + + public float CalcProbability(List<(string, float)> probabilities) + { + return probMethod(probabilities); + } + + public static Dictionary GenerateEmbeddings(string content, List models, OllamaApiClient ollama) + { + Dictionary retVal = []; + foreach (string model in models) + { + EmbedRequest request = new() + { + Model = model, + Input = [content] + }; + + var response = ollama.GenerateEmbeddingAsync(content, new EmbeddingGenerationOptions(){ModelId=model}).Result; + if (response is not null) + { + float[] var = new float[response.Vector.Length]; + response.Vector.CopyTo(var); + retVal[model] = var; + } + } + return retVal; + } +} \ No newline at end of file diff --git a/src/embeddingsearch/Entity.cs b/src/embeddingsearch/Entity.cs new file mode 100644 index 0000000..7a3ff3a --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/Entity.cs @@ -0,0 +1,12 @@ +using System; + +namespace embeddingsearch; + +public class Entity(Dictionary attributes, Probmethods.probMethodDelegate probMethod, List datapoints, string name) +{ + public Dictionary attributes = attributes; + public Probmethods.probMethodDelegate probMethod = probMethod; + public List datapoints = datapoints; + public int id; + public string name = name; +} \ No newline at end of file diff --git a/src/embeddingsearch/JSONModels.cs b/src/embeddingsearch/JSONModels.cs new file mode 100644 index 0000000..b5d8785 --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/JSONModels.cs @@ -0,0 +1,16 @@ +class JSONEntity +{ + public required string name { get; set; } + public required string probmethod { get; set; } + public required string searchdomain { get; set; } + public required Dictionary attributes { get; set; } + public required JSONDatapoint[] datapoints { get; set; } +} + +class JSONDatapoint +{ + public required string name { get; set; } + public required string text { get; set; } + public required string probmethod_embedding { get; set; } + public required string[] model { get; set; } +} diff --git a/src/embeddingsearch/Probmethods.cs b/src/embeddingsearch/Probmethods.cs new file mode 100644 index 0000000..793b2b2 --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/Probmethods.cs @@ -0,0 +1,72 @@ + + +using System.Numerics.Tensors; + +namespace embeddingsearch; + + +public class Probmethods +{ + public delegate float probMethodDelegate(List<(string, float)> list); + public Dictionary probMethods; + + public Probmethods(Dictionary probMethods) + { + this.probMethods = probMethods; + } + + public Probmethods() + { + probMethods = []; + probMethods["wavg"] = WavgList; + probMethods["weighted_average"] = WavgList; + } + + public probMethodDelegate? GetMethod(string name) + { + try + { + return probMethods[name]; + } catch (Exception) + { + return null; + } + } + + public static float Fact(float x) + { + return 1 / (1 - x); + } + + public static float WavgList(List<(string, float)> list) + { + float[] arr = new float[list.Count]; + for (int i = 0; i < list.Count; i++) + { + arr[i] = list.ElementAt(i).Item2; + } + return Wavg(arr); + } + + public static float Wavg(float[] arr) + { + if (arr.Contains(1)) + { + return 1; + } + float f = 0; + float fm = 0; + for (int i = 0; i < arr.Length; i++) + { + float x = arr[i]; + f += Fact(x); + fm += x * Fact(x); + } + return f / fm; + } + + public static float Similarity(float[] vector1, float[] vector2) + { + return (float) TensorPrimitives.CosineSimilarity(vector1, vector2); + } +} \ No newline at end of file diff --git a/src/embeddingsearch/Searchdomain.cs b/src/embeddingsearch/Searchdomain.cs new file mode 100644 index 0000000..6a5520d --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/Searchdomain.cs @@ -0,0 +1,408 @@ +using System; +using System.Collections.Generic; +using System.Data; +using System.Data.Common; +//using System.Data.SqlClient; +//using Microsoft.Data.SqlClient; +using MySql.Data; +using MySql.Data.MySqlClient; +using System.Threading.Tasks; +using Npgsql; +using System.Collections.Generic; +using OllamaSharp; +using OllamaSharp.Models; +using System.Configuration; +using System.Data.SqlClient; +using Mysqlx.Resultset; +using System.Collections.Immutable; +using System.Text.Json; +using System.Numerics.Tensors; + +namespace embeddingsearch; + +public class Searchdomain +{ + private readonly string _connectionString; + private readonly string _provider; + public OllamaApiClient ollama; + public Probmethods probmethods; + public string searchdomain; + public int id; + public Dictionary)>> searchCache; // Yeah look at this abomination. searchCache[x][0] = last accessed time, searchCache[x][1] = results for x + public List entityCache; + public List modelsInUse; + public Dictionary> embeddingCache; + public int embeddingCacheMaxSize = 10000000; + private readonly MySqlConnection connection; + + // TODO Add settings and update cli/program.cs, as well as DatabaseInsertSearchdomain() + + public Searchdomain(string searchdomain, string connectionString, OllamaApiClient ollama, string provider = "sqlserver", bool runEmpty = false) + { + _connectionString = connectionString; + _provider = provider.ToLower(); + this.searchdomain = searchdomain; + this.ollama = ollama; + searchCache = []; + entityCache = []; + embeddingCache = []; + connection = new MySqlConnection(connectionString); + connection.Open(); + probmethods = new(); + modelsInUse = []; // To make the compiler shut up - it is set in UpdateSearchDomain() don't worry // yeah, about that... + if (!runEmpty) + { + GetID(); + UpdateSearchDomain(); + } + } + + public void UpdateSearchDomain() + { + Dictionary parametersIDSearchdomain = new() + { + ["id"] = this.id + }; + //(error) DbDataReader embeddingReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, id_datapoint, model, embedding FROM embedding JOIN datapoint on embedding.id as dp JOIN entity on dp.id_entity as en JOIN searchdomain on en.id_searchdomain as sd WHERE sd=@id", parametersIDSearchdomain); + //(produces endless amounts of data) DbDataReader embeddingReader = ExecuteSQLCommand("SELECT embedding.id, id_datapoint, model, embedding FROM embedding JOIN datapoint as dp on embedding.id JOIN entity as en on dp.id_entity JOIN searchdomain as sd on en.id_searchdomain WHERE sd.id=@id", parametersIDSearchdomain); + DbDataReader embeddingReader = ExecuteSQLCommand("SELECT embedding.id, id_datapoint, model, embedding FROM embedding", parametersIDSearchdomain); + //DbDataReader datapointReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, id_entity, name, probmethod_embedding FROM datapoint JOIN entity on Datapoint.id_entity as en JOIN searchdomain on en.id_searchdomain as sd WHERE sd=@id", parametersIDSearchdomain); + //DbDataReader attributeReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, id_entity, attribute, value FROM attribute JOIN entity on attribute.id_entity as en JOIN searchdomain on en.id_searchdomain as sd WHERE sd=@id", parametersIDSearchdomain); + //DbDataReader entityReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, name, probmethod FROM entity WHERE id_searchdomain=@id", parametersIDSearchdomain); + Dictionary> embedding_unassigned = []; + // embedding_unassigned.key = embedding.id_datapoint + // embedding_unassigned.Value.Key = model + // embedding_unassigned.Value.Value = Embeddings + while (embeddingReader.Read()) + { + int id_datapoint = embeddingReader.GetInt32(1); + string model = embeddingReader.GetString(2); + long length = embeddingReader.GetBytes(3, 0, null, 0, 0); + byte[] embedding = new byte[length]; + embeddingReader.GetBytes(3, 0, embedding, 0, (int) length); + if (embedding_unassigned.TryGetValue(id_datapoint, out Dictionary? embedding_unassigned_id_datapoint)) + { + //embedding_unassigned_id_datapoint[model] = FloatArrayFromBytes(embedding); + embedding_unassigned[id_datapoint][model] = FloatArrayFromBytes(embedding); + } + else + { + embedding_unassigned[id_datapoint] = new() + { + [model] = FloatArrayFromBytes(embedding) + }; + } + } + embeddingReader.Close(); + + //DbDataReader datapointReader = ExecuteSQLCommand("SELECT datapoint.id, id_entity, datapoint.name, probmethod_embedding FROM datapoint JOIN entity as en on Datapoint.id_entity JOIN searchdomain as sd on en.id_searchdomain WHERE sd.id=@id", parametersIDSearchdomain); + DbDataReader datapointReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, id_entity, name, probmethod_embedding FROM datapoint", parametersIDSearchdomain); + Dictionary> datapoint_unassigned = []; + while (datapointReader.Read()) + { + int id = datapointReader.GetInt32(0); + int id_entity = datapointReader.GetInt32(1); + string name = datapointReader.GetString(2); + string probmethodString = datapointReader.GetString(3); + Probmethods.probMethodDelegate? probmethod = probmethods.GetMethod(probmethodString); + if (embedding_unassigned.TryGetValue(id, out Dictionary? embeddings) && probmethod is not null) + { + embedding_unassigned.Remove(id); + if (!datapoint_unassigned.ContainsKey(id_entity)) + { + datapoint_unassigned[id_entity] = []; + } + datapoint_unassigned[id_entity].Add(new Datapoint(name, probmethod, [.. embeddings.Select(kv => (kv.Key, kv.Value))])); + } + } + datapointReader.Close(); + + //DbDataReader attributeReader = ExecuteSQLCommand("SELECT attribute.id, id_entity, attribute, value FROM attribute JOIN entity as en on attribute.id_entity JOIN searchdomain as sd on en.id_searchdomain WHERE sd.id=@id", parametersIDSearchdomain); + DbDataReader attributeReader = ExecuteSQLCommand("SELECT id, id_entity, attribute, value FROM attribute", parametersIDSearchdomain); + Dictionary> attributes_unassigned = []; + while (attributeReader.Read()) + { + //"SELECT id, id_entity, attribute, value FROM attribute JOIN entity on attribute.id_entity as en JOIN searchdomain on en.id_searchdomain as sd WHERE sd=@id" + int id = attributeReader.GetInt32(0); + int id_entity = attributeReader.GetInt32(1); + string attribute = attributeReader.GetString(2); + string value = attributeReader.GetString(3); + if (!attributes_unassigned.ContainsKey(id_entity)) + { + attributes_unassigned[id_entity] = []; + } + attributes_unassigned[id_entity].Add(attribute, value); + } + attributeReader.Close(); + + DbDataReader entityReader = ExecuteSQLCommand("SELECT entity.id, name, probmethod FROM entity WHERE id_searchdomain=@id", parametersIDSearchdomain); + while (entityReader.Read()) + { + //SELECT id, name, probmethod FROM entity WHERE id_searchdomain=@id + int id = entityReader.GetInt32(0); + string name = entityReader.GetString(1); + string probmethodString = entityReader.GetString(2); + if (!attributes_unassigned.TryGetValue(id, out Dictionary? attributes)) + { + attributes = []; + } + Probmethods.probMethodDelegate? probmethod = probmethods.GetMethod(probmethodString); + if (datapoint_unassigned.TryGetValue(id, out List? datapoints) && probmethod is not null) + { + Entity entity = new(attributes, probmethod, datapoints, name) + { + id = id + }; + entityCache.Add(entity); + } + } + entityReader.Close(); + + // TODO test this + + modelsInUse = GetModels(entityCache); + } + + public List<(float, string)> Search(string query, bool sort=true) + { + if (!embeddingCache.TryGetValue(query, out Dictionary? queryEmbeddings)) + { + queryEmbeddings = Datapoint.GenerateEmbeddings(query, modelsInUse, ollama); + if (embeddingCache.Count < embeddingCacheMaxSize) // TODO add better way of managing cache limit hits + { // Idea: Add access count to each entry. On limit hit, sort the entries by access count and remove the bottom 10% of entries + embeddingCache.Add(query, queryEmbeddings); + } + } + + List<(float, string)> result = []; + + foreach (Entity entity in entityCache) + { + List<(string, float)> datapointProbs = []; + foreach (Datapoint datapoint in entity.datapoints) + { + List<(string, float)> list = []; + foreach ((string, float[]) embedding in datapoint.embeddings) + { + string key = embedding.Item1; + float value = Probmethods.Similarity(queryEmbeddings[embedding.Item1], embedding.Item2); + list.Add((key, value)); + } + datapointProbs.Add((datapoint.name, datapoint.probMethod(list))); + } + result.Add((entity.probMethod(datapointProbs), entity.name)); + } + + return [.. result.OrderByDescending(s => s.Item1)]; // [.. element] = element.ToList() + } + + public static List GetModels(List entities) + { + List result = []; + foreach (Entity entity in entities) + { + foreach (Datapoint datapoint in entity.datapoints) + { + foreach ((string, float[]) tuple in datapoint.embeddings) + { + string model = tuple.Item1; + if (!result.Contains(model)) + { + result.Add(model); + } + } + } + } + return result; + } + + public int GetID() + { + Dictionary parameters = new() + { + ["name"] = this.searchdomain + }; + DbDataReader reader = ExecuteSQLCommand("SELECT id from searchdomain WHERE name = @name", parameters); + reader.Read(); + this.id = reader.GetInt32(0); + reader.Close(); + return this.id; + } + + public static float[] FloatArrayFromBytes(byte[] bytes) + { + var floatArray = new float[bytes.Length / 4]; + Buffer.BlockCopy(bytes, 0, floatArray, 0, bytes.Length); + return floatArray; + } + + public static byte[] BytesFromFloatArray(float[] floats) + { + var byteArray = new byte[floats.Length * 4]; + var floatArray = floats.ToArray(); + Buffer.BlockCopy(floatArray, 0, byteArray, 0, byteArray.Length); + return byteArray; + } + + public Entity? GetEntity(string name) + { + foreach (Entity entity in entityCache) + { + if (entity.name == name) + { + return entity; + } + } + return null; + } + + public bool HasEntity(string name) + { + return GetEntity(name) is not null; + } + + public Entity? EntityFromJSON(string json) + { + JSONEntity? jsonEntity = JsonSerializer.Deserialize(json); + if (jsonEntity is null) + { + return null; + } + if (HasEntity(jsonEntity.name)) + { + DatabaseRemoveEntity(jsonEntity.name); + } + int id_entity = DatabaseInsertEntity(jsonEntity.name, jsonEntity.probmethod, id); + foreach (KeyValuePair attribute in jsonEntity.attributes) + { + DatabaseInsertAttribute(attribute.Key, attribute.Value, id_entity); + } + + List datapoints = []; + + foreach (JSONDatapoint jsonDatapoint in jsonEntity.datapoints) + { + Dictionary embeddings = Datapoint.GenerateEmbeddings(jsonDatapoint.text, [.. jsonDatapoint.model], ollama); + var probMethod_embedding = probmethods.GetMethod(jsonDatapoint.probmethod_embedding) ?? throw new Exception($"Unknown probmethod name {jsonDatapoint.probmethod_embedding}"); + Datapoint datapoint = new(jsonDatapoint.name, probMethod_embedding, [.. embeddings.Select(kv => (kv.Key, kv.Value))]); + int id_datapoint = DatabaseInsertDatapoint(jsonDatapoint.name, jsonDatapoint.probmethod_embedding, id_entity); + foreach ((string, float[]) embedding in datapoint.embeddings) + { + DatabaseInsertEmbedding(id_datapoint, embedding.Item1, BytesFromFloatArray(embedding.Item2)); + } + datapoints.Add(datapoint); + } + + var probMethod = probmethods.GetMethod(jsonEntity.probmethod) ?? throw new Exception($"Unknown probmethod name {jsonEntity.probmethod}"); + Entity entity = new(jsonEntity.attributes, probMethod, datapoints, jsonEntity.name) + { + id = id_entity + }; + entityCache.Add(entity); + return entity; + } + + public void DatabaseRemoveEntity(string name) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "name", name } + }; + ExecuteSQLNonQuery("DELETE embedding.* FROM embedding JOIN datapoint dp ON id_datapoint = dp.id JOIN entity ON id_entity = entity.id WHERE entity.name = @name", parameters); + ExecuteSQLNonQuery("DELETE datapoint.* FROM datapoint JOIN entity ON id_entity = entity.id WHERE entity.name = @name", parameters); + ExecuteSQLNonQuery("DELETE attribute.* FROM attribute JOIN entity ON id_entity = entity.id WHERE entity.name = @name", parameters); + ExecuteSQLNonQuery("DELETE FROM entity WHERE name = @name", parameters); + } + + public int DatabaseInsertSearchdomain(string name) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "name", name }, + { "settings", "{}"} // TODO add settings. It's not used yet, but maybe it's needed someday... + }; + return ExecuteSQLCommandGetInsertedID("INSERT INTO searchdomain (name, settings) VALUES (@name, @settings)", parameters); + } + + public int DatabaseInsertEntity(string name, string probmethod, int id_searchdomain) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "name", name }, + { "probmethod", probmethod }, + { "id_searchdomain", id_searchdomain } + }; + return ExecuteSQLCommandGetInsertedID("INSERT INTO entity (name, probmethod, id_searchdomain) VALUES (@name, @probmethod, @id_searchdomain)", parameters); + } + + public int DatabaseInsertAttribute(string attribute, string value, int id_entity) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "attribute", attribute }, + { "value", value }, + { "id_entity", id_entity } + }; + return ExecuteSQLCommandGetInsertedID("INSERT INTO attribute (attribute, value, id_entity) VALUES (@attribute, @value, @id_entity)", parameters); + } + + + public int DatabaseInsertDatapoint(string name, string probmethod_embedding, int id_entity) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "name", name }, + { "probmethod_embedding", probmethod_embedding }, + { "id_entity", id_entity } + }; + return ExecuteSQLCommandGetInsertedID("INSERT INTO datapoint (name, probmethod_embedding, id_entity) VALUES (@name, @probmethod_embedding, @id_entity)", parameters); + } + + public int DatabaseInsertEmbedding(int id_datapoint, string model, byte[] embedding) + { + Dictionary parameters = new() + { + { "id_datapoint", id_datapoint }, + { "model", model }, + { "embedding", embedding } + }; + return ExecuteSQLCommandGetInsertedID("INSERT INTO embedding (id_datapoint, model, embedding) VALUES (@id_datapoint, @model, @embedding)", parameters); + } + + public DbDataReader ExecuteSQLCommand(string query, Dictionary parameters) + { + using MySqlCommand command = connection.CreateCommand(); + command.CommandText = query; + foreach (KeyValuePair parameter in parameters) + { + command.Parameters.AddWithValue($"@{parameter.Key}", parameter.Value); + } + return command.ExecuteReader(); + } + + public void ExecuteSQLNonQuery(string query, Dictionary parameters) + { + using MySqlCommand command = connection.CreateCommand(); + + command.CommandText = query; + foreach (KeyValuePair parameter in parameters) + { + command.Parameters.AddWithValue($"@{parameter.Key}", parameter.Value); + } + command.ExecuteNonQuery(); + } + + public int ExecuteSQLCommandGetInsertedID(string query, Dictionary parameters) + { + using MySqlCommand command = connection.CreateCommand(); + + command.CommandText = query; + foreach (KeyValuePair parameter in parameters) + { + command.Parameters.AddWithValue($"@{parameter.Key}", parameter.Value); + } + command.ExecuteNonQuery(); + command.CommandText = "SELECT LAST_INSERT_ID();"; + return Convert.ToInt32(command.ExecuteScalar()); + } +} diff --git a/src/embeddingsearch/embeddingsearch.csproj b/src/embeddingsearch/embeddingsearch.csproj new file mode 100644 index 0000000..5e8c534 --- /dev/null +++ b/src/embeddingsearch/embeddingsearch.csproj @@ -0,0 +1,21 @@ + + + + net8.0 + enable + enable + + + + + + + + + + + + + + + diff --git a/src/models.py b/src/models.py deleted file mode 100644 index 107b316..0000000 --- a/src/models.py +++ /dev/null @@ -1,161 +0,0 @@ -import util -import json -import datetime - -class Embedding: - id:int - model:str - embedding:bytearray # TODO check if this can be bytes - parent_datapoint:int - - def __init__(self, id, model, embedding, parent_datapoint:int): - self.id = id - self.model = model - self.embedding = embedding - self.parent_datapoint = parent_datapoint - -class Datapoint: - id:int - name:str - probmethod:str - text:str - embeddings:list[Embedding] - embeddingHandler:util.EmbeddingHandler - parent_entity:int - - def __init__(self, id:int, name:str, probmethod:str, text:str, embeddingHandler:util.EmbeddingHandler): - self.id = id - self.name = name - self.probmethod = probmethod - self.text = text - self.embeddings = [] - self.embeddingHandler = embeddingHandler - -class Attribute: - id:int - attribute:str - value:str - - def __init__(self, id:int, attribute:str, value:str): - self.id = id - self.attribute = attribute - self.value = value - - -class Searchdomain_settings: - cache_maxentries:int - cache_revalidation_entity_add:bool # When an entity is added to the search domain, what do? True: - cache_revalidation_entity_remove:bool - cache_revalidation_embedding_update:bool - cache_revalidation_datapoint_create:bool - cache_revalidation_datapoint_update:bool - cache_revalidation_datapoint_remove:bool - - def __init__(self, cache_maxentries = 10000, cache_revalidation_entity_add = True, cache_revalidation_entity_remove = True, cache_revalidation_embedding_update = True, cache_revalidation_datapoint_create = True, cache_revalidation_datapoint_update = True, cache_revalidation_datapoint_remove = True): - self.cache_maxentries = cache_maxentries - self.cache_revalidation_entity_add = cache_revalidation_entity_add - self.cache_revalidation_entity_remove = cache_revalidation_entity_remove - self.cache_revalidation_embedding_update = cache_revalidation_embedding_update - self.cache_revalidation_datapoint_create = cache_revalidation_datapoint_create - self.cache_revalidation_datapoint_update = cache_revalidation_datapoint_update - self.cache_revalidation_datapoint_remove = cache_revalidation_datapoint_remove - - def as_json(self): - return json.dumps({"cache_maxentries": self.cache_maxentries, - "cache_revalidation_entity_add": self.cache_revalidation_entity_add, - "cache_revalidation_entity_remove": self.cache_revalidation_entity_remove, - "cache_revalidation_embedding_update": self.cache_revalidation_embedding_update, - "cache_revalidation_datapoint_create": self.cache_revalidation_datapoint_create, - "cache_revalidation_datapoint_update": self.cache_revalidation_datapoint_update, - "cache_revalidation_datapoint_remove": self.cache_revalidation_datapoint_remove}) - - def from_json(self, jsonstr): - data = json.loads(jsonstr) - try: - self.cache_maxentries = data["cache_maxentries"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_entity_add = data["cache_revalidation_entity_add"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_entity_remove = data["cache_revalidation_entity_remove"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_embedding_update = data["cache_revalidation_embedding_update"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_datapoint_create = data["cache_revalidation_datapoint_create"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_datapoint_update = data["cache_revalidation_datapoint_update"] - except: - pass - try: - self.cache_revalidation_datapoint_remove = data["cache_revalidation_datapoint_remove"] - except: - pass - return self - -class Searchresult: - text:str - last_access_date:datetime - results:list[float, str] - - def __init__(self, text, last_access_date, results): - self.text = text - self.last_access_date = last_access_date - self.results = results - -class Searchdomain: - id:int - name:str - settings:Searchdomain_settings - default_embeddinghandler:util.EmbeddingHandler - entity_cache:dict - entity_cache_invalid:bool - search_cache:dict - - def __init__(self, id:int, name:str, settings:Searchdomain_settings, default_embeddinghandler:util.EmbeddingHandler): - self.id = id - self.name = name - self.settings = settings - self.default_embeddinghandler = default_embeddinghandler - self.entity_cache = {} - self.entity_cache_invalid = True - self.search_cache = {} - -class Entity: - id:int - name:str - attributes:list[Attribute] - datapoints:list[Datapoint] - probmethod:str - searchdomain:Searchdomain - - def __init__(self, id:int, name:str, attributes:list[Attribute], datapoints:list[Datapoint], probmethod:str, searchdomain:Searchdomain): - self.id = id - self.name = name - self.attributes = attributes - self.datapoints = datapoints - self.probmethod = probmethod - self.searchdomain = searchdomain - - def get_attribute(self, attribute:str) -> Attribute: - attributes = [attribute_ for attribute_ in self.attributes if attribute_.attribute == attribute] - if len(attributes): - return attributes[0] - return None # "-> Attribute:" That was a lie - - -class Probmethods: # Kinda overkill. The class itself is itself technically just a dict anyway, so why bother? - # TODO check if this can be removed after initial tests - methods:dict - - def __init__(self, methods:dict): - self.methods = methods - diff --git a/src/target/__pycache__/embeddingmanager.cpython-312.pyc b/src/target/__pycache__/embeddingmanager.cpython-312.pyc deleted file mode 100644 index 892a504..0000000 Binary files a/src/target/__pycache__/embeddingmanager.cpython-312.pyc and /dev/null differ diff --git a/src/target/agile_methodologies/summary.txt b/src/target/agile_methodologies/summary.txt deleted file mode 100644 index 67ee7b2..0000000 --- a/src/target/agile_methodologies/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Agile Methodologies: Embracing Flexibility in Software Development - -In the dynamic landscape of software development, Agile methodologies have emerged as a transformative approach, promising flexibility and adaptability over traditional waterfall models. Agile methodologies, born from the 2001 Manifesto for Agile Software Development, emphasize collaboration, customer satisfaction, and responding to change. - -These methodologies encourage an iterative and incremental development process where teams deliver working software in short timeboxes called sprints (typically two to four weeks). By breaking down projects into manageable chunks, teams can respond quickly to changing requirements, ensuring the final product meets or exceeds customer expectations. - -Agile methodologies are not one-size-fits-all solutions. They encompass various frameworks like Scrum, Kanban, Extreme Programming (XP), and Feature-Driven Development (FDD), each with its unique practices and philosophies. For instance, Scrum is the most popular Agile methodology, emphasizing self-organizing teams, defined roles, and short daily meetings called stand-ups. - -The benefits of adopting Agile methodologies extend beyond software development. They foster a culture of collaboration and open communication, promote continuous improvement, and encourage the rapid delivery of valuable functionality to customers. However, it's essential to remember that Agile is not a magic bullet—success requires a change in mindset, careful planning, and committed teamwork. - -In conclusion, Agile methodologies offer organizations a flexible and responsive approach to software development. By embracing these principles, teams can deliver high-quality products quickly, adapt to changing requirements, and foster a collaborative and innovative work environment. - diff --git a/src/target/artificial_intelligence_ethics/summary.txt b/src/target/artificial_intelligence_ethics/summary.txt deleted file mode 100644 index 9d7fe37..0000000 --- a/src/target/artificial_intelligence_ethics/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Navigating the Moral Landscape of Artificial Intelligence - -In the rapidly evolving world of technology, Artificial Intelligence (AI) has become an integral part of our daily lives. From recommending songs on music streaming platforms to self-driving cars, AI is omnipresent. However, as we continue to develop and rely on this intelligent machinery, it is crucial to address the ethical implications of its use. - -Artificial Intelligence Ethics encompasses a series of principles that govern the responsible development and application of AI systems. These principles aim to ensure that AI serves humanity in a beneficial way, avoiding harm and discrimination. Key aspects include transparency, accountability, privacy, fairness, and safety. - -Transparency requires that AI systems are explainable, so users can understand why certain decisions are being made. Accountability means holding developers responsible for the impact of their creations on society. Privacy is essential to safeguard individuals' personal data from misuse or unauthorized access. Fairness seeks to prevent biased algorithms from perpetuating existing social inequalities. Safety entails ensuring that AI systems do not pose a threat to human life or autonomy. - -To navigate the moral landscape of AI, collaboration among all stakeholders – governments, industries, academia, and civil society – is crucial. Establishing robust ethical guidelines can help foster an AI ecosystem grounded in trust, respect, and responsibility. It is our collective duty to ensure that AI serves as a tool for human progress rather than a source of harm or exploitation. - -As we continue to harness the power of AI, let us strive towards a future where technology works harmoniously with humanity, promoting peace, prosperity, and justice for all. The ethical development and application of AI is not just an option – it's our responsibility. - diff --git a/src/target/cloud_computing_with_AWS/summary.txt b/src/target/cloud_computing_with_AWS/summary.txt deleted file mode 100644 index 501b07c..0000000 --- a/src/target/cloud_computing_with_AWS/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Exploring Cloud Computing with Amazon Web Services (AWS) - -Cloud computing, a revolutionary technology, is transforming the way businesses operate by offering on-demand access to a shared pool of configurable computing resources. One of the most prominent players in this domain is Amazon Web Services (AWS), a subsidiary of Amazon.com, that provides reliable, scalable, and secure cloud services to individuals, startups, and large enterprises alike. - -Amazon Web Services offers over 175 fully-featured services from data centers globally. These services encompass computing power, storage options, content delivery networks, database service, analytics, application services, deployment services, management tools, and developer tools. This extensive suite of services allows developers and businesses to harness the benefits of cloud computing effortlessly. - -With AWS, users can leverage the 'pay-as-you-go' pricing model, ensuring they only pay for the resources they consume, making it an affordable solution for businesses of all sizes. Moreover, AWS ensures high availability and fault tolerance by replicating data across multiple servers and Availability Zones (AZs) within a region. This infrastructure design minimizes downtime and increases the reliability of services. - -AWS also prioritizes security, offering robust measures such as identity access management, encryption, and virtual private clouds to protect customer data. In addition, AWS provides tools like Amazon CloudWatch and Amazon CloudTrail for monitoring resources and tracking activity in AWS services, ensuring a secure environment for users. - -In conclusion, Amazon Web Services offers a comprehensive cloud computing platform that empowers businesses to scale quickly, reduce IT costs, and focus on core competencies rather than managing infrastructure. With its extensive services, flexible pricing, high availability, and strong security measures, it's no wonder that AWS leads the cloud computing market. Whether you're a developer, startup, or large enterprise, AWS has something for everyone, making the leap into the cloud an easier and more rewarding journey than ever before. - diff --git a/src/target/continuous_integration_and_continuous_delivery/summary.txt b/src/target/continuous_integration_and_continuous_delivery/summary.txt deleted file mode 100644 index 8356ea9..0000000 --- a/src/target/continuous_integration_and_continuous_delivery/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ - Title: Understanding Continuous Integration and Continuous Delivery (CI/CD) - -In the realm of modern software development, two key practices that have revolutionized the process are Continuous Integration (CI) and Continuous Delivery (CD). These methodologies aim to streamline the development lifecycle, reduce errors, and increase efficiency. - -Continuous Integration (CI) is a practice where developers regularly merge their code changes into a central repository. Each integration creates a build that is automatically tested, ensuring the application continues to work as intended after every change. CI minimizes the time it takes to detect issues and makes it easier for teams to collaborate effectively. - -On the other hand, Continuous Delivery (CD) extends the principles of CI to enable rapid and reliable software deployment. In a CD pipeline, once code passes through automated tests, it is automatically deployed to various stages such as staging or production environments. This process ensures that every change is deployable at any given moment, making releases faster and more predictable. - -The synergy between CI and CD forms the foundation of DevOps culture, where collaboration, automation, and quality assurance are prioritized to drive successful software delivery. By adopting these practices, organizations can innovate faster, reduce technical debt, and deliver high-quality software consistently. - diff --git a/src/target/cybersecurity_fundamentals/summary.txt b/src/target/cybersecurity_fundamentals/summary.txt deleted file mode 100644 index ce3bf09..0000000 --- a/src/target/cybersecurity_fundamentals/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ - Title: Mastering Cybersecurity Fundamentals: A Comprehensive Guide - -In our increasingly digital world, understanding Cybersecurity Fundamentals has become crucial for both individuals and organizations. This article aims to provide a comprehensive yet concise overview of the essential aspects of cybersecurity. - -1. **Understanding Cybersecurity**: Cybersecurity is about protecting internet-connected systems, including hardware, software, and data, from attack, damage, or unauthorized access. It safeguards digital information and ensures privacy, integrity, and confidentiality. - -2. **Key Concepts**: Some of the fundamental concepts in cybersecurity include authentication (verifying user identity), authorization (granting access based on identity and permissions), encryption (converting plain text into a code to secure communication), and firewalls (systems that monitor and control incoming and outgoing network traffic). - -3. **Threat Landscape**: Cybersecurity threats come in various forms, such as malware, phishing attacks, ransomware, and denial-of-service attacks. Understanding these threats is vital to implementing effective defense strategies. - -4. **Defensive Measures**: Implementing strong passwords, keeping software up-to-date, using antivirus software, and regularly backing up data are essential defensive measures for individuals. Organizations may also employ more advanced strategies like intrusion detection systems, penetration testing, and incident response plans. - -5. **Education and Awareness**: One of the most powerful tools in cybersecurity is education and awareness. Regular training helps users recognize and respond to potential threats, reducing the risk of a successful attack. - -6. **The Future of Cybersecurity**: As technology evolves, so do cyber threats. The field of cybersecurity will continue to grow and adapt, with increasing emphasis on artificial intelligence, machine learning, and automation in security systems. - -Mastering Cybersecurity Fundamentals is an ongoing process, but this guide serves as a solid starting point for anyone looking to secure their digital world. Stay vigilant, stay informed, and stay secure! - diff --git a/src/target/data_structures_and_algorithms/summary.txt b/src/target/data_structures_and_algorithms/summary.txt deleted file mode 100644 index 0359b96..0000000 --- a/src/target/data_structures_and_algorithms/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ - Title: Mastering Data Structures and Algorithms for Efficient Programming - -In the realm of computer science, mastery over data structures and algorithms is indispensable. These two concepts form the backbone of efficient problem-solving in software development, enabling developers to tackle complex tasks with ease and speed. - -Data structures are organized ways to store, retrieve, and manipulate data in a way that makes it easy to work with them. They include arrays, linked lists, stacks, queues, trees, graphs, and hash tables, among others. Each has its unique properties and use cases, making them versatile tools for different programming challenges. - -Algorithms, on the other hand, are step-by-step procedures designed to solve specific problems. They can be thought of as recipes for solving particular tasks efficiently, often leveraging the properties of data structures. Commonly used algorithms include search algorithms (linear search, binary search), sorting algorithms (bubble sort, quicksort, mergesort), and graph traversal algorithms (depth-first search, breadth-first search). - -Understanding both data structures and algorithms is crucial for writing efficient code. By choosing the right data structure for a given problem and employing an optimal algorithm to manipulate it, developers can optimize their programs' performance significantly. - -To become proficient in these areas, it's essential to practice with various problems, analyze their solutions, and explore different data structures and algorithms. Coding challenges, online tutorials, and books are great resources for honing your skills in this area. - -Mastering data structures and algorithms not only enhances problem-solving abilities but also equips developers with the tools needed to create scalable, robust software that stands the test of time. Embrace this knowledge, and watch your coding prowess soar! - diff --git a/src/target/data_visualization_with_D3js/summary.txt b/src/target/data_visualization_with_D3js/summary.txt deleted file mode 100644 index df56aef..0000000 --- a/src/target/data_visualization_with_D3js/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Data Visualization with D3.js: Unlocking Insights from Raw Data - -Data visualization has become an essential tool in today's data-driven world, and one of the most popular libraries for this purpose is D3.js (Data-Driven Documents). This powerful JavaScript library allows developers to create dynamic, interactive, and scalable data visualizations directly in the web browser. - -D3.js, developed by Mike Bostock at the New York Times, stands out from other visualization libraries due to its flexibility and ability to bind data to document objects (DOM elements), providing a unique approach to data-driven design. This binding allows for seamless integration of complex data with HTML, CSS, and SVG, making it possible to create custom visualizations that are tailored to specific use cases. - -With D3.js, developers can tackle diverse tasks ranging from simple bar charts to intricate network graphs or geographical maps. The library's capabilities extend beyond traditional data representation, offering tools for motion graphics and interactive storytelling in addition to static visualizations. - -Moreover, D3.js is scalable, capable of handling large datasets without sacrificing performance. It also emphasizes best practices for responsive design, ensuring that your visualizations look great on any device or screen size. - -In summary, D3.js offers a robust solution for data visualization in web applications. By mastering this versatile library, developers can transform raw data into captivating and insightful visual stories that engage audiences and facilitate effective decision-making. Whether you're working on a small personal project or leading a large-scale data analysis initiative, D3.js is an indispensable tool for unlocking the hidden patterns within your data. - diff --git a/src/target/deep_learning_with_tensorflow/summary.txt b/src/target/deep_learning_with_tensorflow/summary.txt deleted file mode 100644 index 45c8c2e..0000000 --- a/src/target/deep_learning_with_tensorflow/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,34 +0,0 @@ - Title: Deep Learning with TensorFlow: A Comprehensive Guide - -In the realm of artificial intelligence, deep learning has emerged as a revolutionary force, capable of solving complex problems and achieving human-like performance in various domains. One of the most popular libraries for implementing deep learning models is TensorFlow, an open-source platform developed by Google Brain Team. This guide aims to introduce you to deep learning with TensorFlow. - -Deep learning algorithms are a subset of machine learning that use neural networks with many layers to learn and make predictions. These models can identify patterns in large, unstructured datasets, making them ideal for tasks such as image recognition, natural language processing, and predictive analytics. - -TensorFlow provides a flexible ecosystem for both research and production. It allows you to build and train deep learning models using a variety of architectures, including convolutional neural networks (CNNs), recurrent neural networks (RNNs), and long short-term memory (LSTM) networks. - -To get started with TensorFlow, you'll need to install the library on your machine. You can do this by using pip or conda, depending on your preferred package manager. Once installed, you can begin exploring the TensorFlow API. - -The TensorFlow API is divided into several modules: - -1. tf.keras: The high-level API for building and training deep learning models. It provides a user-friendly interface for defining and training neural networks. - -2. tf.contrib: A collection of experimental features and utilities that are not part of the core TensorFlow API. - -3. tf.tensorflow: The low-level API, which gives you direct control over operations on tensors (multi-dimensional arrays). - -To create a deep learning model using TensorFlow, follow these steps: - -1. Import the necessary modules and initialize your data. - -2. Define your model architecture, using layers such as Dense, Conv2D, MaxPooling2D, LSTM, etc., depending on the task at hand. - -3. Compile the model by specifying the loss function, optimizer, and metrics to be tracked during training. - -4. Train the model using your dataset, either by feeding it batches of data or using generators for efficient data loading. - -5. Evaluate the performance of the model on a separate test dataset. - -6. Save the trained model for future use or deployment in a production environment. - -Deep learning with TensorFlow is an exciting journey that offers countless opportunities for innovation and problem-solving. With its robust architecture, extensive documentation, and active community, TensorFlow empowers developers to build powerful and accurate deep learning models. So, join the thousands of enthusiasts who are using TensorFlow to shape the future of AI! - diff --git a/src/target/devops_best_practices/summary.txt b/src/target/devops_best_practices/summary.txt deleted file mode 100644 index d1a867f..0000000 --- a/src/target/devops_best_practices/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ - Title: Top DevOps Best Practices for Successful Collaboration and Delivery - -In the rapidly evolving world of software development, adhering to best practices is crucial for maintaining high-quality products and efficient workflows. Here are some key DevOps best practices that ensure smooth collaboration between development and operations teams. - -1. **Collaboration and Communication**: Successful DevOps depends on strong communication channels between developers and operations professionals. Regular meetings, shared tools, and clear documentation help to foster a culture of openness, transparency, and mutual understanding. - -2. **Continuous Integration (CI) and Continuous Delivery (CD)**: Implementing CI/CD pipelines enables automatic testing and deployment of code changes, reducing the risk of errors and ensuring faster delivery times. This practice encourages small, frequent updates rather than large, infrequent ones. - -3. **Automated Testing**: Automated tests help catch issues early in the development process, preventing them from affecting production environments. By using tools like Selenium or Jest, teams can write reliable test suites to validate their code. - -4. **Infrastructure as Code (IaC)**: Managing infrastructure using code allows for easy version control, reproducibility, and consistency across environments. Tools such as Terraform, AWS CloudFormation, or Azure Resource Manager help manage and provision infrastructure efficiently. - -5. **Monitoring and Logging**: Implementing monitoring solutions like Datadog, Splunk, or Prometheus allows teams to keep track of system performance, identify bottlenecks, and troubleshoot issues more quickly. Detailed logging is essential for understanding the behavior of complex systems and improving them over time. - -6. **Security**: Security should be a priority throughout the entire software development lifecycle (SDLC). Implementing practices like threat modeling, penetration testing, and using tools like OWASP ZAP or Nessus can help teams detect vulnerabilities early and address them promptly. - -7. **Continuous Improvement**: DevOps emphasizes the importance of continuous learning, experimentation, and iteration. Regularly analyzing performance metrics, customer feedback, and team productivity helps organizations identify areas for improvement and continuously refine their processes. - -Adopting these best practices can lead to improved collaboration, faster delivery times, higher-quality software, and increased customer satisfaction in the DevOps ecosystem. By staying agile and flexible in an ever-changing technological landscape, teams can ensure success in the world of DevOps. - diff --git a/src/target/dika/1001-familienforschung-und-erbenermittlung b/src/target/dika/1001-familienforschung-und-erbenermittlung deleted file mode 100644 index e9dea85..0000000 --- a/src/target/dika/1001-familienforschung-und-erbenermittlung +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Familienforschung und Erbenermittlung -Beschreibung: - - Im Institut für Stadtgeschichte stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung: - -die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888) -die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen und ihren Vorläufergemeinden - -Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei. -Recherchen zur Familienforschung aus der Einwohnermeldekartei können nur von den Archivkolleginnen und Archivkollegen des Instituts für Stadtgeschichte durchgeführt werden und sind daher kostenpflichtig. Es gelten die Sätze der aktuellen Benutzungs- und Gebührenordnung für das Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24.06.2019. Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Familienforschung und Erbenermittlung ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. -Die Auskünfte werden grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt. -Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Personenstandsgesetz , das die Übergabe der Personenstandsregister von den Staatsämtern an die kommunalen Archive regelt. Dementsprechend hat das Stadtarchiv die folgenden Personenstandsregister vom Standesamt Gelsenkirchen übernommen:  - -Geburtsregister von 1874 – 1910 -Heiratsregister von 1874 – 1940 -Sterberegister von 1874 – 1990 - -Eigene Recherchen in den Personenstandsregistern durch die Benutzerinnen und Benutzer selbst sind aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Aus denselben Gründen können auch keine Fotokopien angefertigt werden. Das Institut für Stadtgeschichte bearbeitet schriftliche Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten entsprechend der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen und erstellt Kopien oder beglaubigte Kopien durch digitale Reproduktionen aus den Registerbänden. -Voraussetzungen - Anfragen zur privaten Familienforschung und Erbenermittlung sind grundsätzlich in schriftlicher Form, gerne auch per e-mail, an das Institut für Stadtgeschichte zu richten. -Zudem ist eine schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Bearbeitungskosten gemäß der Benutzungs- und Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte vom 24.06.2019 notwendig. Anfragen ohne Zusicherung einer Kostenübernahme können nicht bearbeitet werden. - Benötigte Unterlagen - Schriftliche Anfrage mit Zusicherung der Kostenübernahme. -Gebühren - Es gilt die Benutzungs- und Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24.06.2019. diff --git a/src/target/dika/1025-abstimmungsbescheinigung b/src/target/dika/1025-abstimmungsbescheinigung deleted file mode 100644 index 09a287d..0000000 --- a/src/target/dika/1025-abstimmungsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Abstimmungsbescheinigung -Beschreibung: - - Erteilung der Abstimmungsbescheinigung gemäß des Alten- und Pflegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Durchführungsverordnung -Maßnahmen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Planungsphase hat der Träger der Einrichtung mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen. Über die Abstimmung wird ein Bescheid erteilt. -Benötigte Unterlagen - nach Absprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen b/src/target/dika/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen deleted file mode 100644 index 9424aec..0000000 --- a/src/target/dika/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Investitionsförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen -Beschreibung: - - Ambulante Pflegeeinrichtungen werden gefördert, wenn die Voraussetzungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW erfüllt sind, die Qualitäts­vorgaben nach der Vereinbarung zur Qualitätssicherung gem. § 80 SGB XI eingehalten und den Pflegebedürftigen keine Investitionsaufwendungen berechnet werden. Die Zuwendung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung schriftlich bis zum 01. März beim örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen.  -Benötigte Unterlagen - nach Absprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1030-hiv-test b/src/target/dika/1030-hiv-test deleted file mode 100644 index 10b4bd1..0000000 --- a/src/target/dika/1030-hiv-test +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: HIV-Test -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit für einen anonymen und kostenlosen HIV-Test (AIDS-Test). Dabei wird Blut auf HIV getestet. Für diesen HIV-Test gibt es zwei Testverfahren. Nach einer vorherigen Beratung entscheiden wir gemeinsam, welches Verfahren für Sie in Frage kommt: -Vollbluttest oderHIV SchnelltestBei dem Vollbluttest  wird Blut aus der Vene entnommen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt nach circa sieben Tagen vor und wird persönlich mitgeteilt. Der Test hat eine hohe Sicherheit (99,9 Prozent). Wichtig ist, dass der Test erst nach 6 Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko aussagekräftig wird. -Bei dem HIV-Schnelltest wird Blut aus dem Finger entnommen und in eine Testkassette gegeben. Das Ergebnis liegt nach 30 Minuten vor und wird dann persönlich mitgeteilt. Die Sicherheit des Schnelltests ist vergleichbar mit der des Vollbluttests. Der Test ist sehr sensibel und im Einzelfall kann es deshalb auch zu Reaktionen mit anderen Nicht-HIV-Antikörpern kommen. Deswegen wird ein reaktives Ergebnis im Schnelltest immer mit einem Vollbluttest (siehe oben) überprüft. Der HIV-Schnelltest kann erst nach zwölf Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko durchgeführt werden, denn erst dann ist er aussagekräftig. -Die HIV-Testergebnisse werden grundsätzlich immer persönlich vor Ort mitgeteilt! -Der HIV-Test ist anonym und kostenlos; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. -Im Rahmen des HIV-Tests sind Tests auf weitere sexuell übertragbare Infektionen möglich. -Ausführliche Informationen zu den einzelnen sexuell übertragbaren Infektionen können Sie  im Beratungsgespräch erfragen oder sich vorab auf seriösen Seiten informieren.Weitere Informationen über HIV und sexuelle Gesundheit -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1034-veranstaltung-anmelden b/src/target/dika/1034-veranstaltung-anmelden deleted file mode 100644 index 9a80200..0000000 --- a/src/target/dika/1034-veranstaltung-anmelden +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Veranstaltung anmelden -Beschreibung: - - Ob Festivals, Konzerte oder Sport-Events wie zum Beispiel der VIVAWEST Marathon: Veranstaltungen sind eine willkommene Abwechslung. Allerdings sind sie breit gefächert und stellen Organisatoren oft vor große Herausforderung. -Je nach Art oder Ort der Veranstaltung benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden, hinzukommend muss eine Veranstaltung für alle sicher gestaltet werden. Um Sie hierbei optimal zu unterstützen, welche Anträge beispielsweise erforderlich sind oder was Sie ferner beachten müssen, steht Ihnen Kathrin Albrecht als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. -Benötigte Unterlagen - -abhängig von der Art der Veranstaltung (wird im Gespräch geklärt) - -Gebühren - -Die Beratung ist kostenlos. -mögliche Folgekosten für Genehmigungen etc. je nach Veranstaltungart - diff --git a/src/target/dika/1037-einschulungsuntersuchungen b/src/target/dika/1037-einschulungsuntersuchungen deleted file mode 100644 index 80c5216..0000000 --- a/src/target/dika/1037-einschulungsuntersuchungen +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Einschulungsuntersuchungen -Beschreibung: - - Die Schuleingangsuntersuchung ist grundsätzlich eine Pflichtuntersuchung nach Schulgesetz NRW, bei der alle Kinder im Schuleintrittsalter individuell nach schulrelevanten Gesundheitsaspekten untersucht werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, zum einen eine medizinische Einschätzung zur Einschulung der Kinder zu geben. Zum anderen sollen mögliche Beeinträchtigungen für den Schulbesuch und für die Entwicklung der Kinder früh erkannt werden, mit dem Ziel diese durch fördernde und kompensatorische Maßnahmen auszugleichen. Die Untersuchung umfasst eine Prüfung der Sinnesorgane sowie die Erfassung des bisherigen Entwicklungsstandes des Kindes. -Bereits vor der Untersuchung müssen die Eltern allerdings einige Vorbereitungen treffen, um die Dauer der Untersuchung vor Ort zu verkürzen: -Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite. Da das Angebot an Informationen an dieser Stelle stetig erweitert wird, schauen Sie bitte auch kurz vor der Untersuchung noch einmal auf diese Seite, ob Sie noch etwas für die Untersuchung vorbereiten können. -Bitte lassen Sie sich nicht von Berichten anderer Eltern über bereits erfolgte Einladungen zur Untersuchung verunsichern! Die Reihenfolge der Einladung der Kinder im Verlauf des Jahres erfolgt flexibel nach verschiedenen Kriterien. Dem Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst sind grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder bekannt, so dass auch Ihr Kind automatisch zur Untersuchung eingeladen wird. Einige Wochen vor der Untersuchung erhalten Sie ein Einladungsschreiben zur Untersuchung mit dem vorgesehenen Untersuchungstermin und weiteren Informationen. Bitte bringen Sie unbedingt die dort genannten Dokumente mit (siehe unten). -Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind in der Untersuchung kennenzulernen! -Voraussetzungen - Das Kind muss im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden und seinen Wohnsitz in Gelsenkirchen haben. - Benötigte Unterlagen - -Impfheft -gelbes U-Heft -weitere ärztliche Berichte -Elternbogen (siehe unten) ausgefüllt - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1041-beistandschaft b/src/target/dika/1041-beistandschaft deleted file mode 100644 index e9d81a1..0000000 --- a/src/target/dika/1041-beistandschaft +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Beistandschaft -Beschreibung: - - Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes und hilft Ihnen, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes zu regeln. -Wenn der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft und / oder Zahlung des Unterhaltes nicht bereit ist, vertritt der Beistand Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren. -Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. -Voraussetzungen - Die Beistandschaft kann der Elternteil einrichten, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. - Benötigte Unterlagen - -Geburtsurkunde des Kindes -gültige Ausweispapiere -evtl. Scheidungsurteil / Nachweis über bestehende Vaterschaft -evtl. bestehende Unterhaltsvereinbarung / Unterhaltstitel - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg b/src/target/dika/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg deleted file mode 100644 index 0dd9d2d..0000000 --- a/src/target/dika/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Bescheinigung/ Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) -Beschreibung: - - Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit. -Die Belehrungen finden in der Regel online statt. Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt. Sie können sich direkt beim externen Dienstleister für die Online-Belehrung anmelden. Alle weiteren Informationen zur Online-Belehrung finden Sie in unserem FAQ. Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. -Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit. -Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein schulisches Praktikum oder für Ihre Tätigkeit bei der Stadt Gelsenkirchen benötigen, melden Sie sich bitte zu einer Präsenz-Belehrung im Referat Gesundheit unter der Rufnummer 169-2924 an. -Voraussetzungen - Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt einen Termin vereinbaren. - Benötigte Unterlagen - -gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oderPersonalausweis) - -Gebühren - 25,00 Euro diff --git a/src/target/dika/1048-familienhebammen b/src/target/dika/1048-familienhebammen deleted file mode 100644 index df0ec57..0000000 --- a/src/target/dika/1048-familienhebammen +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Familienhebammen -Beschreibung: - - Die Familienhebammen und die Kinderkrankenschwester der Stadt Gelsenkirchen begleiten und unterstützen werdende und junge Familien in besonderen Lebenslagen. -Dies bedeutet konkret: - -Begleitung in der Schwangerschaft mit dem Schwerpunkt der Beziehungsförderung der Mutter / Vater zu sich und dem ungeborenem Kind -Geburtsvorbereitung mit dem Schwerpunkt auf Stärkung der Bereitschaft zum natürlichen Geburtsvorgang -Begleitung im Säuglingsalter vor allem in der Gestaltung der Mutter-Vater-Kind- Beziehung und Förderung des Bewusstseins zur Beachtung der kindlichen Bedürfnisse mit Anregungen und praktischen Einübungen -Förderung und Beobachtung der kindlichen Entwicklung -Unterstützung bei der Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen von Mutter/Eltern und Kind - -Über alle drei Phasen Hilfestellung der anstehenden Herausforderungen u.a.  - -Neugestaltung der veränderten Beziehungs- und Familiensituation -Sicherstellung der geeigneten Wohnungssituation und der Anschaffung der Grundausstattung -Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Therapien und Beratungen - -Voraussetzungen - Kontakt aufnnehmen kann selbstständig jede Familie, die glaubt, umfangreichere Unterstützung zu benötigen oder Institutionen, die eine Familie vermitteln wollen. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1050-impfberatung b/src/target/dika/1050-impfberatung deleted file mode 100644 index 49b0b93..0000000 --- a/src/target/dika/1050-impfberatung +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Impfberatung -Beschreibung: - - Das ärztliche Personal des Referats Gesundheit hilft Ihnen - -bei allen Fragen zu Impfungen -bei den zu treffenden medizinischen Vorkehrungen bei In- und Auslandsreisen (Fernreisen) -bei der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren auf Ihren Reisen - -Sie haben die Möglichkeit sich per Telefon, oder im persönlichen Gespräch nach Terminabsprache, beraten zu lassen. -Unsere Auskünfte bereiten das Gespräch mit dem Arzt, der impft und/oder die Medikamente verordnet, vor, ersetzen es aber nicht.   -Benötigte Unterlagen - Impfpass -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1052-geobasisdaten b/src/target/dika/1052-geobasisdaten deleted file mode 100644 index dccfeb8..0000000 --- a/src/target/dika/1052-geobasisdaten +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Geobasisdaten -Beschreibung: - - Geobasisdaten sind Geometrieinformationen (Punkte, Linien und Flächen) mit Bezug auf den Grund und Boden eines bestimmten Gebietes. Dazu zählen Geoinformationen aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücke, Gebäude), aus der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtkarte und auch Luftbilder. -Für einen angegebenen räumlichen Bereich können digitale Geobasisdaten in vielen gängigen Vektor- oder Rasterdatenformaten zur Verfügung gestellt werden. -Für die Durchführung von Höhenmessungen sind im gesamten Stadtgebiet von Gelsenkirchen Höhenpunkte amtlich vermessen. Auf Antrag können auch Auszüge aus der Höhendatenbank erstellt werden. -Benötigte Unterlagen - Gebietsangabe, Adresse, … -Gebühren - Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen. diff --git a/src/target/dika/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen b/src/target/dika/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen deleted file mode 100644 index 1f95b21..0000000 --- a/src/target/dika/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Abfallberatung bei Abbruchmaßnahmen -Beschreibung: - -  Wir sind Ansprechpartner bei der Überwachung von Abbruchmaßnahmen. -Abbruchunternehmer (m/w) - -Sie haben Fragen zur Abfalldeklaration? - wir beraten Sie gerne! -Sie benötigen Hilfe für die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes? - wir haben einen Leitfaden für Sie! - -Bauherren (m/w) - -Sie suchen einen Abbruchunternehmer? - wir helfen Ihnen gerne! -Benötigen Sie einen Gutachter? - wir prüfen die Erfordernis! -Sie haben Fragen zur Abfallentsorgung?  - wir geben Ihnen Auskunft! - -Anwohner (m/w) - -Auf der Baustelle staubt es zu stark? - wir kümmern uns für Sie! -Auf der Baustelle werden gefährliche Abfälle unsachgemäß gelagert? - Sie melden, wir handeln! - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken b/src/target/dika/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken deleted file mode 100644 index 3e4492b..0000000 --- a/src/target/dika/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken -Beschreibung: - - Wenn Flurstücke im Grundbuch unbelastet oder gleich belastet sind und örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, können diese Flurstücke im Kataster verschmolzen und anschließend im Grundbuch vereinigt werden. Eine Verschmelzung von Flurstücken ist gebührenfrei. Der Antrag ist persönlich beim Referat 62 zu stellen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen b/src/target/dika/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen deleted file mode 100644 index dfdf936..0000000 --- a/src/target/dika/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen +++ /dev/null @@ -1,48 +0,0 @@ -Überschrift: Terminvergabe amtsärztliche Untersuchungen -Beschreibung: - - Der amtsärztliche Dienst erstellt Bescheinigungen, Stellungnahmen und Gutachten aufgrund bundes oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Länder und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen. -Im Falle folgender Anlässe können Sie sich an uns zu einer Terminvergabe einer amtsärztlichen Untersuchung wenden: - -Stellungnahme zur Einstellung in den öffentlichen Dienst und zur Verbeamtung -Beurteilung der Beihilfefähigkeit einer Kur- oder Rehamaßnahme -Stellungnahme zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Staatsprüfung - -Zu anderen Anlässen öffentlicher Auftraggeber erhalten wir von dort schriftliche Untersuchungsaufträge. In diesen Fällen kontaktieren wir Sie postalisch mit einem Einladungsschreiben, wenn eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist. -Voraussetzungen - -ihr Wohnort ist Gelsenkirchen -zur Terminierung muss das Auftragsschreiben hier per Mail, Post oder Fax vorliegen (außer Prüfungsfähigkeit). - -Wenn Sie sich zum Beispiel per Mail an uns wenden, übermitteln Sie uns: - -Name und Anschrift -Geburtsdatum -Einstellungsdatum -Schreiben des Auftraggebers (PDF) -Ihre Telefonnummer zwecks Rückfragen/ Terminbestätigung - -Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist und sich ihr erster oder zweiter Wohnsitz in Gelsenkirchen befindet.Als rechtsverbindlich gelten: - -die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker -§§ 20 und 53 des Juristenausbildungsgesetzes NRW – JAG NRW -§ 7 des Lehrerausbildungsgesetzes – LABGi.V.m. § 35 der Ordnung f.d. Vorbereitungsdienst u.d. Staatsprüfung an Schulen - OVP -§ 30 der VO zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (u.a.) – DVStB -§ 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfungsVO f.d. mittl. nichttechn. Zolldienst - MntZollDvDv -§ 20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) - -Schulordnungen oder privatrechtliche Einigungen mit der Ausbildungsstelle haben keine Rechtsverbindlichkeit. -Amtsärztliche Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit können nicht nach dem Prüfungstermin ausgestellt werden. - Benötigte Unterlagen - Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit: - -einen gültigen Personalausweis/Pass -verfügbare medizinische Informationen wie Behandlungsberichte etc. - -Bei Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit bringen Sie bitte mit: - -einen gültigen Personalausweis/Pass -Das Attest eines behandelnden Arztes über die aktuell vorliegende Erkrankung mit Nennung der Diagnose und Dauer der Prüfungsunfähigkeit. - -Gebühren - Die Gebühr richtet sich nach der Art der Untersuchung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Terminvergabe. diff --git a/src/target/dika/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung b/src/target/dika/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung deleted file mode 100644 index ba2f4b5..0000000 --- a/src/target/dika/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Vorkaufsrechtsbescheinigung -Beschreibung: - - Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 – 28 Baugesetzbuch und Erteilung der Negativbescheinigung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Außerdem Prüfung des Vorkaufrechtes gemäß § 40 Straßen- und Wegegesetz NRW. -Hinweise für Notare -Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt bei der Stadt Gelsenkirchen elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung werden Sie gebeten, die entsprechenden Anträge online zu stellen. -Online-Zugang für Notare -Zur Identifikation ist es vorab jedoch erforderlich, dass Sie einmalig von der Stadt einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern. Sie können dies schriftlich, per Fax (0209/169-4816) oder per E-Mail (Vorkaufsrechtsbescheinigung@gelsenkirchen.de) machen.  -Für ortsfremde Notare und für den einmaligen Antrag eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bei der Stadt Gelsenkirchen steht ein Formular zur Verfügung. Dieses ist an nebenstehende E-Mail-Adresse zusenden. -Benötigte Unterlagen - Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form. -Gebühren - 70,00€ je wirtschaftliche Einheit gemäß Gemeindeordnung NRW i.V.m. der Allgemeinen Gebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen. diff --git a/src/target/dika/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes b/src/target/dika/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes deleted file mode 100644 index 54c69bc..0000000 --- a/src/target/dika/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes -Beschreibung: - - Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument. -Benötigte Unterlagen - -Ausweisdokumente der Beteiligten (z. B. Personalausweis, Reisepass). -Zur anschließenden Beurkundung der Geburt des Kindes in dem standesamtlichen Geburtsregister werden auch die Geburtsurkunden der nicht verheirateten Kindeseltern benötigt. -Es ist eine vorherige telefonische Terminverinbarung nötig. - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1063-teilungsgenehmigung b/src/target/dika/1063-teilungsgenehmigung deleted file mode 100644 index 3550c34..0000000 --- a/src/target/dika/1063-teilungsgenehmigung +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Teilungsgenehmigung -Beschreibung: - - Erteilung von Genehmigungen gemäß § 7 Landesbauordnung (BauO NRW) zur Teilung bebauter Grundstücke. -Benötigte Unterlagen - Antrag gemäß Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauprüfVO) NRW -Gebühren - Je gebildetes bebautes Grundstück zwischen 50,00€ und 500,00€ gemäß Gebührengesetz i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. diff --git a/src/target/dika/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen b/src/target/dika/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen deleted file mode 100644 index c5a5b61..0000000 --- a/src/target/dika/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen +++ /dev/null @@ -1,36 +0,0 @@ -Überschrift: Antrag zur Anerkennung einer ausländischer Entscheidung in Ehesachen -Beschreibung: - - -Anerkennung einer Ehescheidung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland -Anerkennung von Ehescheidungen, wenn diese nicht von dem jeweiligen Heimatstaat der beteiligten Ehegatten durchgeführt worden sind - -Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland anerkannt werden.Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Urteile und vergleichbare Staatsakte grundsätzlich unmittelbare Rechtswirkungen nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Jedem Staat steht es frei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt, soweit er nicht durch Staatsverträge gebunden ist. Auch die Lösung des Ehebandes ist somit nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend ("hinkende Ehe"). Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung. Gleiches gilt für die privatrechtliche Lösung des Ehebandes. -Grundlage der förmlichen Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen bzw. eines vergleichbaren privatrechtlichen Aktes bildet seit dem 01.09.2009 § 107 FamFG. Zuvor richtete sich die Anerkennung nach Art. 7 § 1 FamRÄndG. Zuständig für die Anerkennungsentscheidung ist grundsätzlich die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Aufgaben der Landesjustizverwaltung sind für das Land Nordrhein-Westfalen der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf übertragen. -Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Aufenthalts, wenn einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sofern keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, aber in Deutschland eine neue Ehe geschlossen werden soll, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort der geplanten Eheschließung. Hat keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe seinen Aufenthalt in Deutschland und soll auch hier keine neue Ehe geschlossen werden, ist die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin gegeben. -Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). Auch den Rentenversicherungsanstalten steht ein eigenes Antragsrecht zu. Dem Standesbeamten steht kein eigenständiges Antragsrecht zu. Ihm fehlt das rechtliche Interesse, wenn er die Anerkennung zur Eintragung der Scheidung in sein Register beantragt. Die Register sind, solange die ausländische Entscheidung nicht anerkannt ist und deshalb in der Bundesrepublik Deutschland keine Wirkung entfaltet, nicht unrichtig, wenn als Familienstand "verheiratet" eingetragen ist. Denn eine im Ausland geschiedene Person wird vor Anerkennung der ausländischen Ehescheidung in deutschen Personenstandsbüchern als "verheiratet" geführt. -Die Anerkennungs- wie auch die Nichtanerkennungsfeststellung der Landesjustizverwaltung bindet alle Gerichte und Behörden in Deutschland, § 107 Abs. 9 FamFG. Mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich rückwirkend auf den Zeitpunkt der ausländischen Lösung des Ehebandes als geschieden. Die Entscheidung der Landesjustizverwaltung nach § 107 FamFG erstreckt sich ausschließlich auf die Lösung des Ehebandes. Eventuelle in der ausländischen Entscheidung getroffene Regelungen zu Scheidungsfolgesachen werden nicht berührt. Scheidungsfolgesachen sind z.B. Regelungen zum Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Versorgungsausgleich. Besteht insoweit ein Streit oder weiterer Regelungsbedarf, sind die Zivilgerichte zuständig. -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Voraussetzungen - -Dokumente sind in der jeweiligen Originalausfertigung mit deutscher Übersetzung einzureichen -Übersetzungen ausländischer Dokumente sind von einem von der deutschen Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer vorzunehmen -Sollte der Antragsteller der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sein, ist das Hinzuziehen eines Übersetzers notwendig, der nicht mit den Erklärenden verwandt ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann. - - - Benötigte Unterlagen - Zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen (Ehescheidung) werden bei der Antragstellung durch das Standesamt nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt: - -Vollständige Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftnachweis (Originalausfertigung mit vollständiger Übersetzung), -Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe (Originalausfertigung in der Landessprache mit deutscher Übersetzung oder mehrsprachige Ausfertigung), -Einbürgerungsurkunde, sofern der Antrag stellende Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangt hat, -Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, -Verdienstnachweis, -postzustellungsfähige Anschrift des geschiedenen  Ehegatten.Die Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Personenstandsurkunden und  Schriftstücke sind von einem von der deutschen Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer zu fertigen.Nach Prüfung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein. - -Gebühren - Für die Entscheidung entsteht abhängig vom Einkommen der Antragsteller eine Gebühr zwischen 10,- EURO und 305,- EURO (§ 4 JVKostG). Für die Rücknahme eines Antrages wird die Hälfte der für die Entscheidung fälligen Gebühr - jedoch mindestens 10,- EURO - erhoben (§ 4 Abs. 2 JVKostG). -Die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung der Ehescheidung obliegt dem Oberlandesgericht Düsseldorf. -Der Antrag muss nicht durch den Standesbeamten gestellt werden. Er kann dem Oberlandesgericht auch unmittelbar zugesandt werden. Es empfiehlt sich jedoch, wegen der beizufügenden Dokumente, die Beratung durch den Standesbeamten in Anspruch zu nehmen. Zur Antragstellung unter Mithilfe des Standesbeamten vereinbaren Sie bitte einen Besuchstermin.Für die Mithilfe bei der Erstellung des Antrages durch das Standesamt wird eine weitere Gebühr in Höhe von 75,00 € erhoben. diff --git a/src/target/dika/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe b/src/target/dika/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe deleted file mode 100644 index 88c5142..0000000 --- a/src/target/dika/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung der nichtakademischen Heilberufe -Beschreibung: - - Die Ausbildung an den entsprechenden staatlich anerkannten Gelsenkirchener Schulen endet mit erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung. Mit Ablauf der Ausbildung kann auf Antrag die entsprechende Berufserlaubnis erteilt werde. Ausnahme: Rettungsassistenten/innen haben nach der Prüfung das vorgeschriebene Praktikum nachzuweisen. -Benötigte Unterlagen - -beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses -Führungszeugnis Belegart "0" -ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes -beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde. - -Gebühren - 60,00 € diff --git a/src/target/dika/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen b/src/target/dika/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen deleted file mode 100644 index 347ba19..0000000 --- a/src/target/dika/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/ oder mentalen Behinderungen -Beschreibung: - - Der Sozialpsychiatrische Dienst ist erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/oder mentalen Behinderungen und bietet ein vielfältiges Angebot an Hilfen für die betroffenen Menschen und deren Angehörige und Freunde an: - -Information und Beratung zu mentalen Behinderungen und/oder psychischen Störungen -Abklärung des gesundheitlichen und sozialen Hilfebedarfs betroffener Menschen und ihrer Angehörigen -Vermittlung in medizinische, soziale, aufsuchende, ambulante und stationäre und pflegerische Hilfen, z.B. Vermittlung in Ambulant Betreutes Wohnen, in Kliniken und zu Fachärzten, in ambulant psychiatrische Pflege -kontinuierliche, begleitende Hilfen -psychiatrische Notfallversorgung und Hilfen bei Krisen -regelmäßige Sprechstunden -Videoberatungen -Beratung und Unterstützung, auch in häuslicher Umgebung - -Voraussetzungen - Besondere Vorleistungen müssen nicht erbracht werden.Mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können Sie Gesprächstermine und gegebenenfalls Hausbesuche vereinbaren. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Unser Angebot ist kostenfrei. diff --git a/src/target/dika/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen b/src/target/dika/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen deleted file mode 100644 index 413dbcf..0000000 --- a/src/target/dika/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen -Beschreibung: - - Der Sozialpsychiatrische Dienst ist erste Anlaufstelle für Menschen mit Suchterkrankungen und bietet ein vielfältiges Angebot an Hilfen für die betroffenen Menschen und deren Angehörige und Freunde an: - -Information und Beratung zu Stoffen, zur Suchterkrankung und zu Suchtverhalten -Abklärung des gesundheitlichen und sozialen Hilfebedarfs der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen -kontinuierliche, begleitende Hilfen -suchtpsychiatrische Notfallversorgung und Hilfen bei Krisen -regelmäßige offene Sprechstunden -Beratung und Unterstützung, auch in häuslicher Umgebung -Vermittlung in medizinische, soziale, aufsuchende, ambulante, stationäre und pflegerische Hilfen, z.B. Vermittlung in Ambulant Betreutes Wohnen, in Kliniken und zu Fachärzten, in Entwöhnungseinrichtungen -Erstellung von amtsärztlichen Gutachten -Dem Dienst angegliedert ist eine Methadonambulanz, in der Opiatsubstitution mit Polamidon/Methadon und Psychosoziale Betreuung (PSB) durchgeführt werden(s. Methadonambulanz des Sozialpsychiatrischen Dienstes). - -Wir bieten Kontinuität, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. -Voraussetzungen - Besondere Vorleistungen müssen nicht erbracht werden.Mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können Sie Gesprächstermine und gegebenenfalls Hausbesuche vereinbaren. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern b/src/target/dika/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern deleted file mode 100644 index 9a74ab0..0000000 --- a/src/target/dika/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Begrüßungshausbesuche bei erstgeborenen Kindern -Beschreibung: - - Einige Wochen nach der Geburt Ihres ersten Kindes erhalten Sie von der Familienförderung/ Familienbildung das Angebot, eines Begrüßungshausbesuches. In diesem Hausbesuch erhalten Sie wertvolle Informationen rund um das Baby. Weiterhin geben wir Ihnen Auskunft über Angebote für Familien in Ihrer Nähe. Kleine Geschenke sind in der Begrüßungstasche vorhanden, die alle besuchten Eltern von uns erhalten. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis b/src/target/dika/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis deleted file mode 100644 index d99e0e6..0000000 --- a/src/target/dika/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Denkmalrechtliche Erlaubnis -Beschreibung: - - Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. (§ 9 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz NRW) -Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Aber Achtung: Die Entscheidung, ob eine Maßnahme genehmigungsfrei ist, obliegt der Unteren Denkmalbehörde und ist mit dieser abzustimmen.  -Die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde ist auch Voraussetzung zur steuerlichen Absetzung einer Maßnahme. -Benötigte Unterlagen - Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 9 DSchG NRW, ggf. Anlagen wie Baupläne oder Fotos). -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz b/src/target/dika/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz deleted file mode 100644 index 7b2eb72..0000000 --- a/src/target/dika/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung nach dem Denkmalschutzgesetz -Beschreibung: - - Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und Darlehen. -Voraussetzungen - Eintragung des Objektes in die Denkmalliste und vorliegende oder beantragte Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. -Antragstellung -Nach § 35 Denkmalschutzgesetz NRW in Verbindung mit den aktuellen Förderrichtlinien Denkmalpflege können aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierung Münster Zuschüsse gewährt werden. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Diese Anträge sind bis spätestens zum 15.07. eines Jahres für das darauffolgende Jahr bei der Unteren Denkmalbehörde zur Abstimmung vorzulegen, damit die Frist zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster eingehalten werden kann. -Auch von der NRW-Bank und KFW-Bank werden Förderprogramme für Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz angeboten. -Eine indirekte Förderung ist in Form von steuerlichen Vergünstigungen und Steuerbescheinigungen bei Denkmälern möglich – unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes in Verbindung mit den aktuellen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes. Die Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke ist unter Beifügung aller Rechnungen und sonstigen Belege über die durchgeführten Arbeiten an dem Denkmal schriftlich zu beantragen. - Benötigte Unterlagen - Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 35 DSchG NRW, Kopie der Eintragung in die Denkmalliste, Kopie der Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW bzw. Baugenehmigung, Lageplan, Entwurfs- oder Bauzeichnungen und Fotos, Auszug aus der Flurkarte, Kostenermittlung (Kostenschätzung), ggf. aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, Stellungnahme des Kreises (Finanzaufsicht) bei Maßnahmen von kreisangehörigen Gemeinden. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1083-vertriebenenangelegenheiten b/src/target/dika/1083-vertriebenenangelegenheiten deleted file mode 100644 index 646d193..0000000 --- a/src/target/dika/1083-vertriebenenangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Vertriebenenangelegenheiten -Beschreibung: - - Ausstellung von Zweitschriften von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen. -Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 169 2454. -Voraussetzungen - -Besitz der Vertriebeneneigenschaft nach dem Bundesvertriebenengesetz. - - Benötigte Unterlagen - -Bundespersonalausweis - -Gebühren - -10,00€ -gebührenfrei für Rentenzwecke - diff --git a/src/target/dika/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland b/src/target/dika/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland deleted file mode 100644 index 4959039..0000000 --- a/src/target/dika/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Eheschließung - Ehefähigkeitszeugnis, Informationen Eheschließung im Ausland -Beschreibung: - - Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben. -Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen von dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt werden kann. -Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder ggf. durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation). -Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen um zunächst prüfen zu lassen, ob für Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Ggf. kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden. -Es besteht auch die Möglichkeit, eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen. -Eine vorherige telefonische Rücksprache mit der zuständigen Standesbeamtin/dem Standesbeamten ist zu empfehlen.  -Benötigte Unterlagen - Für eine Eheschließung im AuslandBitte informieren Sie sich bei der Botschaft des betreffenden Landes oder einem deutschen Konsulat im jeweiligen Staat, welche Unterlagen Sie benötigen. -Falls Sie eine Namenserklärung und/oder einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister abgeben wollen, klären Sie bitte zuvor telefonisch mit uns, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. -Gebühren - Ehefähigkeitszeugnis - -100,00 € - diff --git a/src/target/dika/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung b/src/target/dika/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung deleted file mode 100644 index 2fe0090..0000000 --- a/src/target/dika/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Eheschließung - Möglichkeiten der Namensführung -Beschreibung: - - Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Wenn Sie sich allerdings für einen Ehenamen entschieden haben, ist diese Ehenamensbestimmung in der bestehenden Ehe unwiderruflich. -Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h., Sie führen beide den Familiennamen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen. -Bei der Geburt eines Kindes müssten Sie dann jedoch gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Diese Entscheidung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Die Führung eines Doppelnamens für Kinder, der sich aus den Geburtsnamen der Eltern bildet, ist leider nicht möglich. -Sofern Sie sich für einen Ehenamen entscheiden, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, diesen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen, d.h., dass nur dieser Ehegatte einen Doppelnamen führen kann. Der andere Ehegatte führt weiterhin den von beiden Ehegatten bestimmten Ehenamen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehegatten lässt das deutsche Namensrecht nicht zu. -Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Standesamtes Gelsenkirchen helfen Ihnen gern weiter. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung b/src/target/dika/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung deleted file mode 100644 index 06ac9b8..0000000 --- a/src/target/dika/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Aushändigung -Beschreibung: - - Sie haben einen eAT beantragt und wollen wissen, wann Sie diesen abholen können? -Die Produktion eines neuen Titels bei der Bundesdruckerei GmbH dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Nach Fertigstellung Ihres eAT erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen sogenannten PIN-Brief. Eine Abholung des Titels ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Warten Sie bitte, bis Sie dazu gesondert von der Ausländerbehörde informiert werden. Sollten Sie drei Wochen nach Erhalt des PIN-Briefes keine Mitteilung der Ausländerbehörde bekommen haben, sprechen Sie bitte an den Walk-In-Schaltern der Ausländerbehörde vor. -Voraussetzungen - Zur Aushändigung des eAT ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann auch eine dritte Person bevollmächtigt werden. Nutzen Sie dazu bitte ausschliesslich das hier zum Download angebotene Formular. - Benötigte Unterlagen - -gültiger Nationalpass -bei Übertragung des Aufenthaltstitels ggfs. der bisherige Nationalpass -ggfs. Vollmacht - -Gebühren - Sofern Sie bereits bei der Antragstellung die erforderliche Verwaltungsgebühr vollständig entrichtet haben, fallen keine weiteren Gebühren an. diff --git a/src/target/dika/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung b/src/target/dika/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung deleted file mode 100644 index 3fd614f..0000000 --- a/src/target/dika/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung -Beschreibung: - - Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter kann u. a. bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Die Anerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen. -Wenn eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung nicht erreicht werden kann, kann im Rahmen einer Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. -Voraussetzungen - Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet. - Benötigte Unterlagen - -Gültige Ausweispapiere -Geburtsurkunde des Kindes -Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1116-beurkundungen b/src/target/dika/1116-beurkundungen deleted file mode 100644 index 4c350c4..0000000 --- a/src/target/dika/1116-beurkundungen +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Beurkundungen -Beschreibung: - - Beim Jugendamt können u. a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden: - -I.   Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungen -II.  Unterhaltsverpflichtungserklärung -III. Gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern  - -Voraussetzungen - -Zu I.   Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet. -Zu II.  Die Höhe des Unterhaltes ist berechnet (z. B. durch Anwalt / Beistand). -Zu III. Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus. - -Beurkundungen der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorgeerklärung sind auch bereits vor Geburt des Kindes möglich. -Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach Terminvereinbarung erfolgen. - Benötigte Unterlagen - -Gültige Ausweispapiere -Geburtsurkunde des Kindes -Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes -Bei Unterhaltsbeurkundungen gegebenenfalls abzuändernde Unterhaltvereinbarungen, Aufforderungsschreiben von Anwälten oder Beiständen - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung b/src/target/dika/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung deleted file mode 100644 index b34e04b..0000000 --- a/src/target/dika/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Auskunft aus dem Sorgeregister (vormals Negativbescheinigung) -Beschreibung: - - Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dies durch Vorlage einer Auskunft aus dem Sorgeregister nachweisen. Hierin wird vom Wohnortjugendamt bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung beim Geburtsjugendamt keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen. -Voraussetzungen - -Es wurde weder eine gerichtliche Sorgeregelung getroffen, noch eine Sorgerklärung der Eltern beurkundet. -Wohnsitz in Gelsenkirchen - - Benötigte Unterlagen - gültige Ausweispapiere -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1127-gewerbeauskunft-online b/src/target/dika/1127-gewerbeauskunft-online deleted file mode 100644 index 2446a22..0000000 --- a/src/target/dika/1127-gewerbeauskunft-online +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Gewerbeauskunft online -Beschreibung: - - Die Gewerbeauskunft online ermöglicht jedermann den schnellen Zugriff auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten wie Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit derjenigen Gewerbetreibenden, die aktuell in Gelsenkirchen gewerberechtlich angemeldet sind. Die Auskünfte sind gebührenfrei; eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.Bitte beachten Sie:Das Gewerberegister enthält nur selbständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Nicht enthalten sind insbesondere Selbständige, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Anwältinnen und Anwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Dasselbe gilt für Heilhilfsberufe, z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer. -Hier gehts zur Gewerbeauskunft: migewa eAuskunft -Weitere Gewerbedaten:Behörden und andere öffentliche Stellen können als registrierte Nutzer weitere Daten aus dem Gewerberegister erhalten. Bitte senden Sie den Registrierungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an: -Stadt Gelsenkirchen32/5 - Gewerbe Bochumer Str. 12-1645875 Gelsenkirchen -Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung von Auskünften nach § 14 Gewerbeordnung werden die Zugangsdaten zeitnah übermittelt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1153-geraete-ausleihen b/src/target/dika/1153-geraete-ausleihen deleted file mode 100644 index 06a8733..0000000 --- a/src/target/dika/1153-geraete-ausleihen +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Geräte ausleihen -Beschreibung: - - Das Medienzentrum bietet einen umfangreichen Bestand an Technik für Veranstaltungen und die pädagogische Arbeit mit Medien. -Voraussetzungen - Wer darf ausleihen? -Schulen, Kindergärten, städtische Referate, eingetragene Vereine und andere öffentliche Einrichtungen -Ausleihfrist: nach AbspracheTerminabsprache: Herr Petrovitsch, Telefon 0209/169-3028Abholung erfolgt in der Kinderbibliothek im Bildungszentrum, Ebertstraße 19, 45879 Gelsenkirchen - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis des Abholenden -das ausgefüllte und von der ausleihenden Institution unterschriebene Ausleihformular - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1168-historische-fotos b/src/target/dika/1168-historische-fotos deleted file mode 100644 index cb1db70..0000000 --- a/src/target/dika/1168-historische-fotos +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Historische Fotos -Beschreibung: - - Die fotografische Überlieferung im Institut für Stadtgeschichte liegt in verschiedenen Beständen vor. Darunter befinden sich unter anderem die Nachlässe der Pressefotografen Alfons Kampert, Kurt Müller und Theo Weingandt (ca. 50.000 Einheiten), der überlieferte Fotobestand des Presseamtes der Stadt Gelsenkirchen sowie fotografische Sammlungen von Privatleuten und öffentlichen Einrichtungen. -Der Schwerpunkt der fotografischen Dokumentation von Stadtgeschichte liegt im Zeitraum von 1946 bis 1999. -Voraussetzungen - Die Anfertigung von Kopien auf digitalen Speichermedien kann schriftlich angefragt werden mit Zusicherung der Kostenübernahme. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Die Anfertigung von Benutzungskopien ist gebührenpflichtig und in der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte vom 29. März 2012 festgelegt. diff --git a/src/target/dika/1172-ferienkindergarten b/src/target/dika/1172-ferienkindergarten deleted file mode 100644 index 1fe5ef8..0000000 --- a/src/target/dika/1172-ferienkindergarten +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Ferienkindergarten -Beschreibung: - - Falls Bedarf für einen Kindergartenplatz in der betreuungsfreien Zeit besteht, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind in einem unserer Ferienkindergärten anzumelden. -Voraussetzungen - Ihre Anmeldung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Betriebsferien bei uns eingegangen sein. - Benötigte Unterlagen - Bedarfsanzeige -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1173-fernleihe b/src/target/dika/1173-fernleihe deleted file mode 100644 index 89b535b..0000000 --- a/src/target/dika/1173-fernleihe +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Fernleihe -Beschreibung: - - Medien, die nicht in der Stadtbibliothek Gelsenkirchen vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken bestellt werden. -Über die Fernleihe kann folgendes bestellt werden: - -Bücher -Noten -Aufsätze aus Zeitschriften -Artikel aus Zeitungen -Dissertationen -Audiovisuelle Medien. - -Nicht beschafft werden: - -Medien, die im Buchhandel für weniger als 15 Euro erhältlich sind -Diplom-, Magister- und Examensarbeiten -Schul- und Berufsschulbücher -Loseblattausgaben. - -Sie werden benachrichtigt, sobald das bestellte Medium eingetroffen ist. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist unter Vorbehalt möglich. -Voraussetzungen - -Gültiger Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Gelsenkirchen -Bei mehrbändigen Werken: eine Bestellung pro Band erforderlich. -Eventuelle Einschränkungen der verleihenden Bibliotheken sind zu beachten! - - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Der Fernleihservice kostet 2 Euro pro Medium oder Zeitschriftenaufsatz (Kopie bis 20 Seiten Umfang). diff --git a/src/target/dika/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern b/src/target/dika/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern deleted file mode 100644 index ff31bcf..0000000 --- a/src/target/dika/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Steuerbescheinigung bei Denkmälern -Beschreibung: - - Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Sie dürfen nur erteilt werden, wenn das Denkmal in die Denkmalliste eingetragen ist oder gemäß § 4 Abs. 1 und 2 als vorläufig eingetragen gilt. -Voraussetzungen - Abgeschlossenes Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW einschließlich der schriftlichen Zusicherung der Bescheinigungsfähigkeit der Maßnahme. - Benötigte Unterlagen - Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 36 DSchG NRW, Originalrechnungen, Zahlungsbelege). -Gebühren - Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW ist gebührenpflichtig. -Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Steuerbescheinigung zwischen 20,00 und 100,00 Euro. diff --git a/src/target/dika/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern b/src/target/dika/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern deleted file mode 100644 index ffc7d26..0000000 --- a/src/target/dika/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Unterschutzstellung von Denkmälern -Beschreibung: - - Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder Antrag des Landschaftsverbandes. -Benötigte Unterlagen - Formloses Schreiben mit Bitte zur Prüfung des Denkmalwertes gemäß §2 und § 4 DSchG NRW. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz b/src/target/dika/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz deleted file mode 100644 index 481c1a6..0000000 --- a/src/target/dika/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Fachliche Beratung im Denkmalschutz -Beschreibung: - - Bei der Unteren Denkmalbehörde erhalten Sie fachliche Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte b/src/target/dika/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte deleted file mode 100644 index b4281dc..0000000 --- a/src/target/dika/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Auszug aus der Liegenschaftskarte -Beschreibung: - - Die Liegenschaftskarte - auch Katasterkarte oder Flurkarte genannt - ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte wird immer dann benötigt, wenn Gebäude oder Grundstücke ge- bzw. verkauft, beplant oder belastet werden sollen. -Sie können eine Liegenschaftskarte über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2 -Gebühr je Liegenschaftskarte bis DIN A3 30,00 €, DIN A2 bis DIN A0 60,00 € diff --git a/src/target/dika/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster b/src/target/dika/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster deleted file mode 100644 index 9930faf..0000000 --- a/src/target/dika/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Bestandsnachweis aus dem Liegenschaftskataster -Beschreibung: - - Der Bestandsnachweis umfasst alle Grundstücke die auf demselben Grundbuchblatt stehen. Er beinhaltet zu allen Grundstücken eines Bestandes, Angaben aus dem Liegenschaftskataster zur Fläche, Lage, tatsächlichen Nutzung, Angaben zur Bodenschätzung sowie nachrichtlich geführte Eigentumsangaben aus dem Grundbuch. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Bestandsnachweis 30,00 € diff --git a/src/target/dika/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen b/src/target/dika/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen deleted file mode 100644 index d06ebee..0000000 --- a/src/target/dika/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Nachtarbeitserlaubnis bei Veranstaltungen -Beschreibung: - - Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Aufbau- und Abbauarbeiten innerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchzuführen, benötigen Sie eine Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit. -Voraussetzungen - Die Aufbau- und Abbauarbeiten können aus besonderen Gründen nicht außerhalb der Nachtruhe erfolgen. -Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen. - Benötigte Unterlagen - Schriftlicher Antrag.. -Verwenden Sie bitte den Download "Nachtarbeitsantrag_Veranstaltungen" -Gebühren - 10,00 Euro bis 1.000,00 Euro diff --git a/src/target/dika/1194-kulturrucksack b/src/target/dika/1194-kulturrucksack deleted file mode 100644 index 4c02188..0000000 --- a/src/target/dika/1194-kulturrucksack +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Kulturrucksack -Beschreibung: - - Gelsenkirchen ist zusammen mit Herten in interkommunaler Zusammenarbeit als eine von 28 Pilotkommunen im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW ausgewählt worden. Das Projekt startete 2012 und ist auf vier Jahre angelegt. Es richtet sich an junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren. -Für beide Städte ist die kulturelle Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen ein wichtiges und verbindendes Thema. Auf Basis einer Chancen-Defizit-Analyse sollen Best-Practise-Beispiele entwickelt werden, die die Teilhabe am kulturellen Leben verbessern und neue Orte und Themenfelder erschließen. Angedacht sind in diesem Zusammenhang Workshops und Projekte zu eigene Identität / Familie und Umgebung / Wohnort. 2012 wurde der Spartenschwerpunkt Tanz, Theater, Performance gewählt. Während Gelsenkirchen städtische Kultureinrichtungen einbringen konnte, setzte Herten auf freie Kulturinitiativen. Die Kinder und Jugendlichen haben gemeinsam in ihrer Heimat- und Nachbarstadt neue, abwechslungsreiche Angebote kennengelernt. -In Gelsenkirchen leben 12.935, in Herten 3.132 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren -Voraussetzungen - Die Teilnehmenden müssen 10 bis 14 Jahre alt sein. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1195-nachtfrequenz b/src/target/dika/1195-nachtfrequenz deleted file mode 100644 index 7b78c6a..0000000 --- a/src/target/dika/1195-nachtfrequenz +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: nachtfrequenz -Beschreibung: - - Beratung und Unterstützung bei der Teilname am landesweiten Festival. -Benötigte Unterlagen - Aussagekräftiges Konzept. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel b/src/target/dika/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel deleted file mode 100644 index e5a951d..0000000 --- a/src/target/dika/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Vereinbarung von Sonderterminen zum Besuch der Sammlung Werner Thiel -Beschreibung: - - Außerhalb der generellen Öffnungszeiten (samstag und sonntags von 11:00 bis 18:00 Uhr) Öffnung der Ausstellung -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1201-kulturstrolche b/src/target/dika/1201-kulturstrolche deleted file mode 100644 index 2439aff..0000000 --- a/src/target/dika/1201-kulturstrolche +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Kulturstrolche -Beschreibung: - - Ein Programm für Zweitklässler. -Die Kulturstrolche der Stadt machen sich in Zukunft auf den Weg, unterschiedliche Kultureinrichtungen in Gelsenkirchen kennen zu lernen. Zu diesen Kultureinrichtungen zählen das Institut für Stadtgeschichte, der Kulturraum "die flora", das Kunstmuseum, die Stadtbibliothek, die Städtische Musikschule, das Consol Theater und die Kunstschule Gelsenkirchen e.V. -Voraussetzungen - Anmeldung. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum b/src/target/dika/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum deleted file mode 100644 index ccb2e69..0000000 --- a/src/target/dika/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Führung und museumspädagogisches Programm im Kunstmuseum -Beschreibung: - - Regelmäßig werden offene Führungen durch das Kunstmuseum im Ganzen oder durch Teilbereiche angeboten. Besondere museumspädagogische Angebote sind Schulklassen- und Kindergartenführungen, Seniorennachmittage, das Programm "Mit Oma und Opa ins Museum" sowie Ferienprogramme. -Darüber hinaus können geschlossene Führungen verabredet werden. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Bei geschlossen Führungen nach Vereinbarung. diff --git a/src/target/dika/1212-musikunterricht b/src/target/dika/1212-musikunterricht deleted file mode 100644 index 9b7c344..0000000 --- a/src/target/dika/1212-musikunterricht +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Musikunterricht -Beschreibung: - - Die Städtische Musikschule Gelsenkirchen bietet für Kinder und Jugendliche verschiedene Alters zahlreiche Angebote an. Im Einzelnen siehe detaillierte Informationen zum Musikunterricht . -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Es besteht eine Gebührenordnung. diff --git a/src/target/dika/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster b/src/target/dika/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster deleted file mode 100644 index a90dbe6..0000000 --- a/src/target/dika/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Flurstücks- und Eigentümernachweis aus dem Liegenschaftskataster -Beschreibung: - - Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet für ein Flurstück, Angaben aus dem Liegenschaftskataster zur Fläche, Lage, tatsächlichen Nutzung, Angaben zur Bodenschätzung sowie nachrichtlich geführte Eigentumsangaben aus dem Grundbuch. -Sie können einen Flurstücks- und Eigentümernachweis über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de. -Voraussetzungen - Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)§ 14 (Fn 2), Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters, Abs. 2 -Die Eigentümerangaben werden jedem bereit gestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Markscheiderinnen und Markscheider sowie Notarinnen und Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden oder wenn Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30 € diff --git a/src/target/dika/1214-vermessungsunterlagen b/src/target/dika/1214-vermessungsunterlagen deleted file mode 100644 index 8ab5252..0000000 --- a/src/target/dika/1214-vermessungsunterlagen +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Vermessungsunterlagen -Beschreibung: - - Vermessungsunterlagen sind alle im Liegenschaftskatasterakten archivierten, flurstücksbezogenen Unterlagen, die benötigt werden, um eine Vermessung durchzuführen. Sie können nur von Vermessungsstellen angefordert werden. Privatpersonen können Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten erhalten. -Die Stadt Gelsenkirchen nutzt seit Dezember 2018 das Vermessungsunterlagenportal des Landes NRW zur Bereitstellung der Vermessungsunterlagen. -Folgenden Stand der Vermessungsunterlagen können wir Ihnen momentan anbieten: - -Flächendeckend alle Vermessungsunterlagen (Vermessungsrisse, AP-Karten mit Übersicht, NAS-Daten, Grenzniederschriften) in allen 10 Gemarkungen bis zum Jahr 1960 zurück. -Flächendeckend alle Vermessungsunterlagen in den Gemarkungen Horst (5128), Bismarck (5143), Bulmke (5266),Gelsenkirchen, (5267), Heßler (5268), Hüllen (5269) und Ückendorf (5271) bis zur Urmessung/Neumessung zurück. -In den Gemarkungen Buer (5126), Schalke (5270) und Rotthausen (5220) sind die Vermessungsunterlagen ab 1959 zurück bis zur Urmessung/Neumessung noch im Aufbau und damit bisher nur teilweise verfügbar. - -Den Service für Punktreservierungen bieten wir dort ebenfalls an. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1217-entfernungsbescheinigung b/src/target/dika/1217-entfernungsbescheinigung deleted file mode 100644 index afa7867..0000000 --- a/src/target/dika/1217-entfernungsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Entfernungsbescheinigung -Beschreibung: - - Mit der Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste Entfernung zwischen zwei Orten ermittelt, berechnet und bescheinigt. Die Entfernungsbescheinigung wird oftmals als Nachweis für Behörden genutzt, die eine Entscheidung aufgrund einer Entfernung (z.B. Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle - Trennungsgeldentschädigung) treffen müssen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, § 2 (7), Gebühr für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €. diff --git a/src/target/dika/1220-auskunft-zum-grundwasserstand b/src/target/dika/1220-auskunft-zum-grundwasserstand deleted file mode 100644 index 0c9fe44..0000000 --- a/src/target/dika/1220-auskunft-zum-grundwasserstand +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Auskunft zum Grundwasserstand -Beschreibung: - - Wenn Sie in Gelsenkirchen bauen oder ein Haus kaufen möchten, spielt neben der Altlastensituation auch die Frage nach dem Grundwasserstand eine wichtige Rolle. -Um beim Bau oder Kauf eines Hauses entsprechende Vorkehrungen gegen evtl. eindringendes Grundwasser zu treffen, ist es sehr sinnvoll, vorab Informationen über die Grundwassersituation abzufragen. -Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen führt bereits seit mehr als 10 Jahren ein Grundwasserkataster. Im gesamten Stadtgebiet werden in regelmäßigen Abständen die Grundwasserstände eingemessen. Ergebnis dieser Untersuchung ist ein flächendeckend vorliegender Grundwassergleichen- und Flurabstandsplan. -Da aber über das Stadtgebiet verteilt nur eine begrenzte Anzahl an Grundwassermessstellen im Rahmen der Messungen berücksichtigt werden, handelt es sich bei den Grundwasserständen um berechnete Werte (interpoliert). Die Grundwasserstände können also nicht genau auf den Dezimeter bestimmt werden. Die vorliegenden Pläne sind jedoch ein gutes Instrument, um einen Überblick über die Grundwassersituation zu erhalten. Im Einzelfall können darauf aufbauend noch weitere Untersuchungen notwendig werden. -Neben den o. g. Informationen liegen uns auch Hinweise auf mögliche Belastungen im Grundwasser vor. -Sollten Sie also Informationen über das Grundwasser benötigen, berät Sie die Untere Bodenschutzbehörde gerne. -Sprechen Sie uns ebenfalls zu Auskünften aus dem Altlastenkataster oder bei geplanten Erdbauarbeiten an. -Benötigte Unterlagen - - formloser Antrag per E-Mail, Post oder Telefon mit genauer Adresse des Grundstückes. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten b/src/target/dika/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten deleted file mode 100644 index ac92463..0000000 --- a/src/target/dika/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten -Beschreibung: - - Mütter und Väter, die alleine für ein Kind zu sorgen haben, sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, bzw. ihren Eltern. -Ebenfalls haben Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt). -Voraussetzungen - Die Beratung und Unterstützung erhält der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beratung junger Volljähriger endet mit dem 21. Geburtstag. - Benötigte Unterlagen - -evtl. bereits bestehende Unterhaltsvereinbarungen / Unterhaltstitel -evtl. Unterlagen über Ausbildung/Schule/Studium und evtl. vorhandenes Einkommen - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1222-sorgeerklaerung-beurkundung b/src/target/dika/1222-sorgeerklaerung-beurkundung deleted file mode 100644 index a7e87e5..0000000 --- a/src/target/dika/1222-sorgeerklaerung-beurkundung +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Sorgeerklärung (Beurkundung) -Beschreibung: - - Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann nach Terminvereinbarung bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen oder vor einem Notar beurkundet werden. Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen. -Voraussetzungen - -Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus. -Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung getroffen. - - Benötigte Unterlagen - -Gültige Ausweispapiere -Geburtsurkunde des Kindes -Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1225-anlagen-an-gewaessern b/src/target/dika/1225-anlagen-an-gewaessern deleted file mode 100644 index fa252bb..0000000 --- a/src/target/dika/1225-anlagen-an-gewaessern +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Anlagen an Gewässern -Beschreibung: - - Jeder von uns kennt an Gewässern bauliche Anlagen. Die bekanntesten sind zum Beispiel Brücken, die uns sicher über ein Gewässer bringen. Aber auch nicht gleich bekannte bauliche Anlagen fallen hier runter, unter anderem Stege, Zäune, Kabel, Dämme, Rohrleitungen oder auch Wege. -Die baulichen Anlagen können eine Einwirkung auf ein Gewässer darstellen. So können Brücken mit ihren Pfeilern das Gewässerbett verengen, was im schlimmsten Fall zu einem Rückstau des Wassers führen könnte. Aus diesem Grund müssen solche Anlagen an Gewässern von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden. -Wir beraten Sie gerne vorab, um einschätzen zu können, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Wir empfehlen, Ihren Antrag und den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Statik, Hydraulik, etc.) im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Den Antrag reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Umsetzung ein. -Benötigte Unterlagen - Grundsätzlich benötigte Unterlagen: -·        Erläuterungsbericht -·        Übersichtslageplan -·        Planunterlagen (Lagepläne, Schnitte und Details) -·        Kostenschätzung der Baukosten -Einzelfallabhängig:  -·        ggf. geprüfte Statik (Brücken und Stege) -·        ggf. Hydraulik (Durchlass, Verrohrung)  -Gebühren - Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach der Höhe der Baukosten. diff --git a/src/target/dika/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser b/src/target/dika/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser deleted file mode 100644 index 7e1bb9f..0000000 --- a/src/target/dika/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Niederschlagswasser und Regenwasser -Beschreibung: - - Sie möchten Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation ableiten? -Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser über eine Versickerungsanlage (z. B. Sickerschächte, Kiesrigolen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden soll. Erlaubnisfrei ist das Sammeln von Niederschlagswasser in Behältern und die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone (z.B. in einer flachen Mulde) bis zu einer Entwässerungsfläche von 50 m². -Voraussetzungen - Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers. - Benötigte Unterlagen - Einzelfallabhängig: - -Antragsformular -Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 -Beschreibung der Versickerungsanlage und der Gebäudeflächen, von denen Niederschlagswasser zur Versickerung gebracht wird (mit Maßangaben, Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Rechts- und Hochwerte bzw. ETRS89/UTM-Koordinaten) -Schnitte durch die Versickerungsanlage/Einleitstelle mit Maßangaben -Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. Sollte ein Bodengutachten vorliegen, bitten wir um ein Exemplar oder entsprechende Auszüge. -Angabe der durchschnittlichen Jahresmenge des einzuleitenden Niederschlagswassers -Bemessung der Anlage -Entsprechender Ausschnitt der topografischen Karte im Maßstab 1 : 25000 -Angaben zur Regenwasserbehandlung, wenn Flächen an die Versickerungsanlage oder Einleitung angeschlossen werden, die z.B. von Kraftfahrzeugen befahren werden können. - -Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier:  -Regenwasserversickerung -Einleitung in ein Gewässer -Gebühren - Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €. diff --git a/src/target/dika/1241-brunnen b/src/target/dika/1241-brunnen deleted file mode 100644 index 5911246..0000000 --- a/src/target/dika/1241-brunnen +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Brunnen -Beschreibung: - - Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Es ist so zu bewirtschaften, dass es dem Wohl der Allgemeinheit dient und vermeidbare Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Benutzung von Grundwasser, z. B. durch Brunnen, ist deswegen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Absicht, einen Brunnen anzulegen, ist in jedem Falle beim Referat Umwelt (Abteilung technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde)  anzuzeigen.  -Erlaubnisfreie Brunnen -Als erlaubnisfreie Benutzungen gelten lediglich Benutzungen für einen einzelnen Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes, zum Zweck der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Grundstücke.  Soll das gehobene Grundwasser jedoch für mehr als einen Haushalt oder für einen Gewerbebetrieb genutzt werden, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne, ob eine Erlaubnispflicht notwendig ist. -Voraussetzungen - Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers. - Benötigte Unterlagen - Einzelfallabhängig: -Anzeige eines erlaubnisfreien Brunnens: - -formlose Anzeige -Ort und Datum: Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer -kurze Beschreibung des Vorhabens (Verwendungszweck, Wassermengen, beabsichtigte Tiefe) -Name und Anschrift der ausführenden Firma -Anzahl der Bohrungen -beabsichtigte Tiefe der Bohrungen -Durchmesser der Bohrungen -zur Verwendung kommende Spülzusätze mit Sicherheitsdatenblatt -Verbleib des Bohrwassers und des Bohrgutes -Angaben zur Sicherung der Bohrung (Schutzrohr?) -zur Verwendung kommendes Verpressmaterial -Lageskizze mit möglichst genauer Einzeichnung der geplanten Bohrung -ggf. Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers - -Gebühren - Die Mindestgebühr für die Prüfung einer Anzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz beträgt 50,00 Euro. diff --git a/src/target/dika/1242-versickerung-von-niederschlagswasser b/src/target/dika/1242-versickerung-von-niederschlagswasser deleted file mode 100644 index 497a237..0000000 --- a/src/target/dika/1242-versickerung-von-niederschlagswasser +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Versickerung von Niederschlagswasser -Beschreibung: - - Der einfachste Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung im Boden und ist insbesondere bei Wohnhäusern kein Problem. Das Niederschlagswasser kann aber mit unterschiedlichsten Stoffen in Berührung kommen, zum Beispiel von Verkehrsbereichen. Hier kann es mit Öl, Benzin oder auch Reifenabrieb verunreinigt werden. Da viele Stoffe eine schädliche Wirkung auf das Grundwasser haben können, ist es manchmal notwendig, dass anfallende Niederschlagswasser vor der Versickerung vorzubehandeln. Bei großen Vorhaben kann es sein, dass hierfür eine spezielle technische Vorbehandlung nötig wird, die einer Anlagengenehmigung bedarf.   -Gerne beraten wir sie im Vorfeld, ob eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers nötig ist. -Benötigte Unterlagen - Grundsätzlich benötigte Unterlagen: - -Erläuterungsbericht -Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 mit Darstellung der angeschlossenen Flächen und Kategorisierung gem. Trennerlass -Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage inklusive der hydraulischen und stofflichen Bemessung. -Bodenansprache mit Schichtenverzeichnis - -Einzelfallabhängig - -Vorlage des Nachweises der Vergleichbarkeit (z.B. DWA-M153) - -Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Es wird dringend empfohlen vor Antragsstellung Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen zu suchen, um das Vorhaben frühzeitig auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen. -Gebühren - -Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 200,00 €. - diff --git a/src/target/dika/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden b/src/target/dika/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden deleted file mode 100644 index a4bc083..0000000 --- a/src/target/dika/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Grundwasserhaltungen / Trockenhaltung von Baugruben oder Gebäuden -Beschreibung: - - Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen. -Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage). -Benötigte Unterlagen - Einzellfallabhängig: - -Antragsformular -Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 -Erläuterungsbericht mit Antragsschreiben / Antragsvordruck -Lageplan mit Eintrag der Einleitstelle -ggf. Bodengutachten mit Bodenprofilen -hydraulischer Nachweis (Wassermengen, Dauer, Verbleib) -Plan mit Eintragung des Absenkungsbereiches -im Einzelfall nach Abstimmung: Stellungnahme zum Einfluss der Grundwasserableitung auf die vorhandene Bebauung. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass ein negativer Einfluss auf die Bebauung auszuschließen ist bzw. wie ein solcher unterbunden werden kann. -Angaben zu Altlasten, ggf. Grundwasserqualität in Abstimmung ermitteln - -Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. -Gebühren - Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €. diff --git a/src/target/dika/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke b/src/target/dika/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke deleted file mode 100644 index b3613c5..0000000 --- a/src/target/dika/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Gestattung zum Ausschank alkoholhaltiger Getränke -Beschreibung: - - Wenn Sie aus einem besonderen Anlass vorübergehend alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten wollen, benötigen Sie dafür eine Gestattung.  Beispiele für solche Anlässe sind Schützenfeste, Pfarrfeste, Einweihungen oder Jubiläen. -Die Gestattung erhalten Sie durch einen schriftlichen Antrag. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Größe des Standes, Saales oder Festzeltes, Art der Getränke. -Hinweise:In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an. -Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. -Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Voraussetzungen - § 12 Gaststättengesetz - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (25 bis 200 Euro).  diff --git a/src/target/dika/1246-erdaufschluesse b/src/target/dika/1246-erdaufschluesse deleted file mode 100644 index 2a8f8bf..0000000 --- a/src/target/dika/1246-erdaufschluesse +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Erdaufschlüsse -Beschreibung: - - Erdaufschlüsse sind z. B. Bohrungen, Sondierungen oder das Ausheben von Baugruben. -Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, sind dem Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls für die Bohrung eines erlaubnisfreien Brunnens. -Ausnahme: Die gesonderte Anzeige der Bohrung ist nicht erforderlich, wenn die Bohrung nach Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme oder Nutzung von Erdwärme erfolgt. -Voraussetzungen - Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers. - Benötigte Unterlagen - Einzelfallabhängig: - -Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens) -Ort (Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Koordinaten ETRS) -Datum der Durchführung -Name und Anschrift der ausführenden Firma -Angaben zur Bohrung (Anzahl, beabsichtigte Tiefe, Durchmesser) -zur Verwendung kommende Spülzusätze mit Sicherheitsdatenblatt -Verbleib des Bohrwassers und des Bohrgutes -Angaben zur Sicherung der Bohrung (Schutzrohr?) -zur Verwendung kommendes Verpressmaterial -Lageskizze mit möglichst genauer Einzeichnung der geplanten Bohrung -ggf. Vollmacht / Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers - -Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. -Gebühren - Die Mindestgebühr für die Bearbeitung der Anzeige beträgt 50,00 €. diff --git a/src/target/dika/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter b/src/target/dika/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter deleted file mode 100644 index ee1b193..0000000 --- a/src/target/dika/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Betriebliches Abwasser / Indirekteinleiter -Beschreibung: - - Indirekteinleiter sind Abwassereinleiter, deren Abwasser nicht unmittelbar in ein Gewässer, sondern in eine öffentliche Abwasseranlage (z. B. städtische Kanalisation) eingeleitet wird. Produktionsabwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben vieler Branchen können dabei gefährliche Abwasserinhaltsstoffe enthalten wie zum Beispiel Schwermetalle.  -Wenn Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation gelangt, kann das zu Verunreinigungen und Schädigungen der Oberflächengewässer führen, da diese Schadstoffe in der Kläranlage nicht ausreichend abgebaut werden können. Überdies können sie den Betrieb und biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage stören. -Diese gefährlichen Stoffe sollen daher schon an ihrer Anfallstelle, bei der Industrie als Indirekteinleiter zurückgehalten oder aus dem Abwasser ferngehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, können den Betrieben, entsprechend den branchenspezifischen wasserrechtlichen Mindestanforderungen, Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags gefährlicher Stoffe in das Abwasser sowie die Errichtung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen zur Einhaltung der festzusetzenden Überwachungswerte aufgegeben werden.  -Benötigte Unterlagen - -Erläuterungsbericht -Lageplan -Betriebsbeschreibung -EntwässerungsplanDarüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. - -Gebühren - Im Regelfall wird eine Mindestgebühr in Höhe von 250 Euro fällig. diff --git a/src/target/dika/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden b/src/target/dika/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden deleted file mode 100644 index 6d51834..0000000 --- a/src/target/dika/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung rund um das Thema Älterwerden -Beschreibung: - - In den Infocentern arbeiten mit großem persönlichen Einsatz qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Sie bestmöglich zu unterstützen. Sie bieten Ihnen Zeit für ein persönliches Gespräch und für Information, Beratung und Hilfe aus einer Hand zu allen Themen rund um das Älterwerden (z.B. Pflege, Demenz und seniorengerechtes Wohnen). -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen b/src/target/dika/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen deleted file mode 100644 index 5ed33ae..0000000 --- a/src/target/dika/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) -Beschreibung: - - Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassung) und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sowie in einem guten Erhaltungszustand sein.Diese Voraussetzungen stellen die technischen Prüfstellen in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. -Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet. -Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden. -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Änderung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief -Gutachten nach §23 StVZO für Oldtimer -die alten Kennzeichenschilder - -ist das Fahrzeug noch nicht zugelassen halten Sie bitte auch Folgendes bereit: - -Versicherungsbestätigung (eVb-Nummer) -SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen  etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv b/src/target/dika/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv deleted file mode 100644 index 06a06b7..0000000 --- a/src/target/dika/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler gem. §41 FZV -Beschreibung: - - Sie betreiben ein Gewerbe in der KFZ-Branche in Gelsenkirchen und möchten rote Dauerkennzeichen für Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten mit Ihren KFZ beantragen. -Benötigte Unterlagen - -Personlausweis oder Reisepass und Führerschein -SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer -formloser, schriftlicher Antrag mit eingehender Begründung -Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) Belegart 'O' Verwendungszweck: Rote Dauerkennzeichen (erhältlich im BÜRGERcenter oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de) -Verkehrszentralregisterauszug (online unter www.kba.de) -Nachweis eines auf sie zugelassenen Alltagsfahrzeuges -Gewerbemeldebescheinigung (erhältlich bei der Gewerbemeldestelle Bochumerstr. 12 - 16) -Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnortes -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Gewerbesteuerprüfung) des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnorts -Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts online unter www.vollstreckungsportal.de -Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Betriebsfläche durch Pacht-/Mietvertrag o.Grundbuchauszug. Wenn die Betriebsfläche in einem Wohngebiet liegt, ist zusätzlich eine baunutzungsrechtliche Genehmigung beizubringen. - -Gebühren - bei Erstzuteilung 168,50€bei Verlängerung 136,50€ diff --git a/src/target/dika/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen b/src/target/dika/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen deleted file mode 100644 index 94b1ed0..0000000 --- a/src/target/dika/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Tempo 100 für Caravan-Kombinationen -Beschreibung: - - Unter bestimmten Bedingungen dürfen PKW/Wohnanhänger-Kombinationen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren. Anhänger, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein entsprechendes Gutachten beim TÜV, das anschließend von der Zulassungsstelle bestätigt wird. Hier erhalten Sie auch den 100 km/h-Aufkleber, der Ihren Anhänger im Straßenverkehr als 100 km/h-tauglich ausweist. So ausgerüstet steht einer entspannteren Fahrt in den Urlaub nichts mehr entgegen. -Voraussetzungen - -Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht grösser als 3,5t sein -Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein -Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L(=120km/h) entsprechen -Der Caravan muss hydraulische Achsstossdämpfer haben -Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt -Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0) - - -Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 01.Juli 2003 ausgestattet sein oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb ausgestattet  ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine StabilisierungDie meisten bereits zugelassenen Fahrzeuge können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welchem dann die Zulassungsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Anhänger angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den KFZ-Papieren mitzuführen. - - Benötigte Unterlagen - -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) - -Gebühren - -bei Vorlage der neuen EU-Papiere 15,30€ -bei Vorlage der alten Papiere* 18,70€ - -Den 100 km/h-Aufkleber für Ihren Anhänger erhalten Sie beim Schildermacher. -Die Gebühren für das Gutachten des anerkannten Sachverständigen erfragen Sei bitte dort (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) -*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Eintragung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht. diff --git a/src/target/dika/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland b/src/target/dika/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland deleted file mode 100644 index 7911282..0000000 --- a/src/target/dika/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland +++ /dev/null @@ -1,45 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung eines Neufahrzeugs/Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland -Beschreibung: - - Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurde. -Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. -Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch! -Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.Ein Wunschkennzeichen können sie hier online reservieren. -Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt. -Voraussetzungen - -Das Fahrzeug war in der EU / im EWR bereits zugelassen. -Unterlagen im OriginalBitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. - - Benötigte Unterlagen - -ausgefüllter Zulassungsantrag -SEPA-Lastschriftmandat (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) -Kaufvertrag/Rechnung  -elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) -Personalausweis oder Reise-/Nationalpass in Original (oder amtlich beglaubigte Kopie) -ausländische Zulassungsbescheinigung / en -Vorlage der/des ausländischen Kennzeichen/s bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden) -COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / Datenbestätigung des HerstellersBei typgenehmigten Fahrzeugen weisen Sie die technischen Daten bitte mit einem COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / einer Datenbestätigung des Herstellers nach. -Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeuges ggf. eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem PKW beispielsweise 3 Jahre ab Tag der Erstzulassung -Gutachten nach § 21 StVZOBei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig (nicht älter als 18 Monate). Dieses Gutachten beinhaltet eine Hauptuntersuchung. -Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Einfuhr des Fahrzeugs aus einem Nichtmitgliedstaat der EU) - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelassen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Hinweis: -Durch die Anmeldung des Fahrzeugs in Gelsenkirchen, erfolgt eine Benachrichtigung an das Herkunftsland.Sollte das Fahrzeug im Herkunftsland noch nicht abgemeldet sein, ist der Halter hierfür zuständig. -Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall aus dem Sachverhalt und der Geschichte des Fahrzeugs noch weitere Unterlagen ergeben können, die für die Zulassung notwendig sind und die Sie ggf. noch besorgen müssen. -Zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Identifizierung gem. §14 Abs. 8 FZV nötig. -Eine FIN-Bestätigung oder aktueller Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung kann eine Vorführung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ersparen. -Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden. -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen  etc. -Die Höhe der Kosten für die Begutachtung beim TÜV erfragen Sie bitte dort. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/1257-geothermie-erdwaermenutzung b/src/target/dika/1257-geothermie-erdwaermenutzung deleted file mode 100644 index b97971b..0000000 --- a/src/target/dika/1257-geothermie-erdwaermenutzung +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -Überschrift: Geothermie / Erdwärmenutzung -Beschreibung: - - Für die Nutzung von Wärme oder Kälte aus dem Erdreich / Grundwasser zur Temperierung eines Gebäudes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag beträgt in der Regel vier Kalenderwochen. -Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) in Dortmund erforderlich. -Voraussetzungen - Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers. - Benötigte Unterlagen - Einzelfallabhängig: - -vollständig ausgefüllter Antragsvordruck und ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht -ggf. Vollmacht -Übersichtslageplan -Lageplan mit Eintragung der Sonden (Kollektoren, Brunnen) mit Vermaßung -Wärmebedarfsberechnung -Diagramm Geothermische Potentiale / Berechnung der Sondenlänge -Technische Daten Wärmepumpe -Technische Daten Erdwärmesonden / Kollektoren / Brunnen -Technische Daten Verpressmaterial -Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgerflüssigkeit -Sicherheitsdatenblatt Kältemittel -Zertifikat Fachunternehmen W 120 der Bohrfirma (bei Erdwärmesonden) -Qualifikationsnachweis Bohrgeräteführer (bei Erdwärmesonden) - - Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. -Gebühren - Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 250,00 €. Bei einer Leistung der Wärmepumpenanlage von mehr als 50 kW erhöht sich die Gebühr nach einer vorgegebenen Staffelung. diff --git a/src/target/dika/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download b/src/target/dika/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download deleted file mode 100644 index d46a8d4..0000000 --- a/src/target/dika/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Bildungsmediathek NRW - Unterrichtsmedien zum Download -Beschreibung: - - Die Bildungsmediathek NRW bietet Unterrichtsfilme, Online-Materialien, Internetseiten, Musik, Podcasts und Programme rechtssicher, werbefrei und kostenlos für den Einsatz im Unterricht zum Herunterladen und Streamen an. -Wie funktionierts?Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer an einer Gelsenkirchener Schule sind, können Sie sich kostenlos für die Bildungsmediathek NRW registrieren lassen. Einfach das Registrierungsformular auf der Bildungsmediathek-Seite ausfüllen und absenden. Ihre Freischaltung wird Ihnen per E-Mail bestätigt. -Wenn Sie in IServ angemeldet sind, können Sie ebenfalls die Bildungsmediathek nutzen. -Voraussetzungen - Lehrkraft an einer Gelsenkirchener Schule. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis b/src/target/dika/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis deleted file mode 100644 index af02bc5..0000000 --- a/src/target/dika/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis +++ /dev/null @@ -1,40 +0,0 @@ -Überschrift: Medien ausleihen / Bibliotheksausweis -Beschreibung: - - In der Stadtbibliothek Gelsenkirchen mit ihrer Zentralbibliothek und Kinderbibliothek im Bildungszentrum sowie den Stadtteilbibliotheken Buer, Erle und Horst finden Sie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Noten, Hörbücher, Musik-CDs, Brettspiele, Konsolen-Spiele, Sach- und Spielfilme auf DVD und Blu-ray. -Es gelten folgende Ausleihfristen: -4 Wochen für Bücher, Noten, Comics und Sprachkurse2 Wochen für Hörbücher, Musik-CDs, Konsolenspiele, Brettspiele, Sachfilme, Arbeitstransparente und Zeitschriftenjahrgänge1 Woche für Spielfilme und Zeitschriften des laufenden Jahrgangs -Voraussetzungen - Diese Medien können Sie mit einem gültigen Bibliotheksausweis kostenlos ausleihen. - Benötigte Unterlagen - Bei Anmeldung vor Ort: - -Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung -Jahresgebühr (Zahlung auch mit EC-Karte möglich) -Kinder unter 14 Jahren: Unterschrift (Anmeldeformular) und Personalausweis des Erziehungsberechtigten - -Bei Online-Anmeldung: - -Fotos oder Scans Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses mit Meldebescheinigung -ggfs. Fotos oder Scans von Ermäßigungsnachweisen -Konto- oder Zugangsdaten für Online-Bezahlvorgang (giropay, giropay paydirekt, PayPal, SEPA Lastschrift) - -Gebühren - Jahresgebühren (Gültigkeit: 12 Monate) - -16 Euro -8 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, -kostenfrei für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - -Geschenkgutschein: Verschenken Sie 1 Jahr Ausleihspaß!Wir stellen Gutscheine im Wert der jeweiligen Jahresgebühr aus. -ErsatzausweisSollten Sie Ihren Ausweis verloren haben oder sollte er Ihnen gestohlen worden sein, so berechnen wir für das Ausstellen eines Ersatzausweises folgende Gebühren: - -6 Euro -3 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, -1 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - -TagesausweisAußerdem besteht die Möglichkeit, für die einmalige Ausleihe von Medien einen Tagesausweis zu bekommen. Dieser kostet: - -3 Euro -1,50 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst - diff --git a/src/target/dika/1261-ebib-medien-zum-download b/src/target/dika/1261-ebib-medien-zum-download deleted file mode 100644 index ccc03d3..0000000 --- a/src/target/dika/1261-ebib-medien-zum-download +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: eBib - Medien zum Download -Beschreibung: - - Was heißt eBib?eBib - steht für elektronische Bibliothek und ist die virtuelle Zweigstelle der Stadtbibliothek Gelsenkirchen. Hier können Sie rund um die Uhr digitale Medien kostenlos ausleihen: - -Romane und Sachbücher als eBook oder eAudio -Schüler- und Lernhilfen -Reise- und Dokumentarfilme -Zeitungen und Zeitschriften - -Voraussetzungen - Was benötige ich für die Ausleihe?Einen gültigen Bibliotheksausweis sowie einen internetfähigen PC oder Mac, ein Tablet oder Smartphone. -Für die Nutzung auf Smartphones und Tablets empfehlen wir Ihnen die kostenlose Onleihe-App. - -für iPhone/iPad im App-Store -für Android-Smartphones/Tablets im Play-Store. - - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Kostenlos mit gültigem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Gelsenkirchen diff --git a/src/target/dika/1262-cd-dvd-kopierservice b/src/target/dika/1262-cd-dvd-kopierservice deleted file mode 100644 index ea655cf..0000000 --- a/src/target/dika/1262-cd-dvd-kopierservice +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: CD-/DVD-Kopierservice -Beschreibung: - - Das Medienzentrum verfügt über eine Kopierstation, die es ermöglicht, CDs und DVDs in hohen Stückzahlen zu vervielfältigen. Gleichzeitig können die Datenträger auch bedruckt werden. -Voraussetzungen - Für Schulen, Vereine, Kirchengemeinden u.ä. -Nur Datenträger, die nicht kopiergeschützt sind und bei deren Vervielfältigung kein Urheberrecht verletzt wird! - Benötigte Unterlagen - Rohlinge in der entsprechenden Anzahl. Falls Sie die Datenträger bedrucken lassen möchten, achten Sie bitte darauf, bedruckbare Rohlinge mitzubringen!  -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1263-internet-w-lan-zugang b/src/target/dika/1263-internet-w-lan-zugang deleted file mode 100644 index c83a047..0000000 --- a/src/target/dika/1263-internet-w-lan-zugang +++ /dev/null @@ -1,32 +0,0 @@ -Überschrift: Internet-/W-Lan-Zugang -Beschreibung: - - In der Stadtbibliothek können Sie Internet und Office und kostenfreies W-Lan nutzen. - -PC-Arbeitsplätze zur Nutzung von Internet und Office-Programmen in allen Bibliotheksstandorten -Ausdrucken und Abspeichern auf USB-Speicher ist möglich -W-Lan über FreeWifi Gelsenkirchen - -  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Internet- und Office-Nutzung: - -kostenlos -Ausdruck (s/w): 0,05 / Seite - -W-Lan - -kostenlos über FreeWifi Gelsenkirchen - -One-Click - Ohne Registrierung mit 500 MB surfen: Wer nur kurz und schnell ins Internet will, für den ist One-Click ohne Registrierung die richtige Wahl. Hier bekommt man 500 MB freies Datenvolumen für 30 Tage. Einfach über die WLAN-Einstellungen des Endgeräts Free WiFi Gelsenkirchen auswählen, den Internetbrowser öffnen, kurz den AGB zustimmen, und lossurfen. Das Datenvolumen von 500 MB gilt für jeweils 30 Tage. Danach erhält man automatisch für die nächsten 30 Tage wieder ein Datenvolumen von 500 MB. - - -Comfort-Click - Mit Registrierung und 5 GB surfen: Mit Comfort-Click mit Registrierung erhalten Sie 5 GB kostenloses Datenvolumen für 30 Tage. Einfach über die WLAN-Einstellungen des Endgeräts Free WiFi Gelsenkirchen auswählen, den Internetbrowser öffnen, einmal die E-Mail-Adresse eingeben, kurz den AGB zustimmen, und lossurfen. Sie erhalten automatisch 5 GB Datenvolumen kostenlos für 30 Tage. Einmal registriert, bekommen Sie alle 30 Tage neues, kostenloses Datenvolumen. - - -Vorteile für Sie: -Die Kennung kann auf weiteren mobilen Endgeräten, wie Smartphone, Tablet und Laptop, genutzt werden - allerdings nicht zeitgleich.Die Kennung kann an weiteren FreeWifi-Hotspots in der Stadt genutzt werden, unter anderem im Hans-Sachs-Haus, dem Musiktheater und auf der Bahnhofsstraße. Hier finden Sie eine Übersicht. - - diff --git a/src/target/dika/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau b/src/target/dika/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau deleted file mode 100644 index 6002a81..0000000 --- a/src/target/dika/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungsbau -Beschreibung: - - Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der jährlichen Wohnungsbauprogramme. Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen im Wohnungsbau ist den Städten übertragen. Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm sieht insbesondere Fördermöglichkeiten vor für: - -Wohneigentum für Haushalte mit Kindern -Mieteinfamilienhäuser -den Mietwohnungsbau -Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestandes  -die bauliche Aufwertung von stationären Pflegeeinrichtungen -Reduzierung von Barrieren - -Aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten der Wohnungsbauprogramme wird grundsätzlich eine Beratung empfohlen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1270-erstellung-von-statistiken b/src/target/dika/1270-erstellung-von-statistiken deleted file mode 100644 index 22c9418..0000000 --- a/src/target/dika/1270-erstellung-von-statistiken +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Erstellung von Statistiken -Beschreibung: - - Die Veröffentlichungen der Statistikstelle befinden sich im städtischen WEB. -Für weitere Auskünfte, auf Wunsch auch für Sonderauswertungen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - zur allgemeinen Entgeltordnung der Stadt Gelsenkirchen diff --git a/src/target/dika/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung b/src/target/dika/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung deleted file mode 100644 index de45e87..0000000 --- a/src/target/dika/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Freistellung von der Belegungsbindung -Beschreibung: - - Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden. -Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Freistellung und somit der Verzicht auf die Belegungsbindung mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung verbunden. In besonders gelagerten Fällen wird von der Festsetzung einer Ausgleichszahlung abgesehen.   -Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenze des zukünftigen Mieters und der Netto-Kaltmiete der Wohnung. -Die Überschreitungsstufen und die entsprechende Höhe des Ausgleiches sind folgendermaßen festgelegt: - -5 % - 30 % - Zahlbetrag 0,25 € pro qm Wohnfläche -30 % - 50 % - Zahlbetrag 0,50 € pro qm Wohnfläche -50 % - 70 % - Zahlbetrag 1,00 € pro qm Wohnfläche -70 % - 90 %  - Zahlbetrag 2,00 € pro qm Wohnfläche -mehr als 90 % - Zahlbetrag 3,00 € pro qm Wohnfläche - -Der nach der Überschreitung der Einkommensgrenze errechnete Zahlbetrag wird bei entsprechender Kenntnis der Miethöhe von Amts wegen auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Wohnung zulässigen Entgelt und der tatsächlich rechtmäßig erzielbaren ortsüblichen Miete einer freifinanzierten Vergleichswohnung beschränkt. -Die letztendlich ermittelte monatliche "Freistellungs-Ausgleichszahlung" ist ab dem Folgemonat der Gebrauchsüberlassung der neuen Wohnung vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) zu zahlen. -Dieser kann in Höhe der "Freistellungs-Ausgleichszahlung" vom Mieter einen Zuschlag neben der Einzelmiete verlangen (vgl. § 26 IV Neubaumietenverordnung 1970, § 19 IV S. 3 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW). -Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Gründe und ob eine monatliche Zahlung erhoben wird, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - 30,00 € diff --git a/src/target/dika/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm b/src/target/dika/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm deleted file mode 100644 index c9ee169..0000000 --- a/src/target/dika/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand, Haus- und Hofflächenprogramm -Beschreibung: - - Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab 2006 ein investives Bestandsförderprogramm mit drei Schwerpunkten aufgelegt. Dieses soll dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und in ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. Dazu zählen: - -Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand -Bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen -Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 60er und 70er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten - -Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen ist den Städten übertragen. -In bestimmten Stadterneuerungsgebieten wird außerdem die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen durch die Vergabe von anteiligen Zuschüssen gefördert. -Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen und die jeweiligen Ansprechpartner in den Stadtteilbüros können Sie hier erhalten. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen b/src/target/dika/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen deleted file mode 100644 index 38c606a..0000000 --- a/src/target/dika/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen -Beschreibung: - - Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten (bei öffentlich geförderten Wohnungen z. B. Belegungsbindung, Bindungsende). -Nähere Auskünfte über die Auswirkung einer Umwandlung erhalten Sie in einem beratenden Gespräch. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1275-wohnberechtigungsschein-wbs b/src/target/dika/1275-wohnberechtigungsschein-wbs deleted file mode 100644 index 2d17747..0000000 --- a/src/target/dika/1275-wohnberechtigungsschein-wbs +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Wohnberechtigungsschein (WBS) -Beschreibung: - - Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Nachfolgenden haben Sie die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. -Wenn Sie und alle im Haushalt lebenden Personen nicht in Gelsenkirchen gemeldet sind: - -Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einen Reisepass/Aufenthaltstitel -Falls vorhanden Nachweise zur Schwerbehinderung und/oder PflegebedürftigkeitKopie (Vorder- und Rückseite)des SchwerbehindertenausweisesBescheid über den Pflegegrad und aktuellen Kontoauszug - -Der Wohnberechtigungsschein kann als -- allgemeiner WBS -erteilt werden, wenn Sie noch keine Bestimmte Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt ein Jahr zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen) -oder als -- gezielter WBS -erteilt werden, wenn das Einverständnis des Eigentümers oder Verwalters schriftlich für diese Wohnung vorliegt. Der erteilte WBS gilt nur für die benannte Wohnung, mit dem Vorteil, dass evtl. Ausnahmegründe zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können. -Wohnberechtigungsschein Online -Sie können den Antrag auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig unter der BundID registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal. -Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen. -Voraussetzungen - Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung - -der jeweiligen Einkommensgrenze -der Wohnungsgröße (z. B. 1 Person 50 qm Wohnfläche) - -In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, einen gezielten Ausnahme-WBS zu prüfen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS wegen der Wohnungsgröße nicht erfüllt werden. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - 10,00 € - 20,00 € -Sie erhalten eine Gebührenrechnung und überweisen die Gebühr nach Erhalt des WBS. diff --git a/src/target/dika/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum b/src/target/dika/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum deleted file mode 100644 index 5a11b0c..0000000 --- a/src/target/dika/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Technische Prüfung - Öffentlich geförderter Wohnraum -Beschreibung: - - Im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind technische Überwachungen und Prüfungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben. -Hierzu zählen: - -Prüfung und Kontrolle der Baukosten -Prüfungen von technischen Unterlagen (z. B. Grundrisszuschnitt und -größe, barrierefreies und behindertengerechtes Bauen) -Bauzustandsbesichtigungen und -abnahmen innerhalb der Bauphase und nach Fertigstellung -Bewertung der Bausubstanz -Abstimmung von planerischen und rechtlichen Fragestellungen -Beratung bei technischen Fragen - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen b/src/target/dika/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen deleted file mode 100644 index b17f643..0000000 --- a/src/target/dika/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen -Beschreibung: - - Im Darlehensvertrag für öffentlich geförderte Eigenheime/Eigentumswohnungen ist geregelt, dass der Zinssatz des Förderdarlehens nach Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit angehoben wird. Die Anhebung des Zinssatzes wird vor Ablauf der Zinsbindung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW angekündigt. -Auf Antrag kann der Zinssatz für die Dauer von fünf Jahren gesenkt werden, sofern bei einer Einkommensprüfung festgestellt wird, dass die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % überschritten wird. -Welche Einkommensgrenze maßgeblich ist und welche Einkommensunterlagen/sonstige Nachweise für den Antrag benötigt werden, erfahren Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen. -Benötigte Unterlagen - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen) und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder -Gebühren - 10,00 € diff --git a/src/target/dika/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage b/src/target/dika/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage deleted file mode 100644 index c21e178..0000000 --- a/src/target/dika/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Aufwendungsdarlehen nach Wegfall der Eigenheimzulage -Beschreibung: - - Sofern mit der Förderzusage ein Aufwendungsdarlehen bewilligt worden ist, wird dieses auf Antrag ratenweise nach Wegfall der Eigenheimzulage ausgezahlt.  -Voraussetzungen für die Auszahlung des Aufwendungsdarlehens:  - -das Baudarlehen darf noch nicht abgelöst oder vollständig zurückgezahlt worden sein -die  Einkommensgrenze gem. § 9 Abs. 2 i. V. mit § 1 VO WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ist einzuhalten.  - -Maßgebend ist das Einkommen zum 01.01. des Jahres, das auf den Wegfall der Eigenheimzulage folgt. -Welche Einkommensgrenze maßgeblich ist und welche Einkommensunterlagen oder sonstigen Unterlagen für den Antrag benötigt werden, erfahren Sie bei den genannten Kontaktpersonen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - 10,00 € diff --git a/src/target/dika/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin b/src/target/dika/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin deleted file mode 100644 index dea897b..0000000 --- a/src/target/dika/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Servicetelefon der Oberbürgermeisterin -Beschreibung: - - Über das Servicetelefon 02 09/1 69-60 00 können Fragen und Anregungen direkt mit MitarbeiterInnen des Büros der Oberbürgermeisterin erörtert werden. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw b/src/target/dika/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw deleted file mode 100644 index a9fa0b5..0000000 --- a/src/target/dika/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW -Beschreibung: - - Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Gelsenkirchen, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gelsenkirchen wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder bei Zuständigkeit an die Ausschüsse oder die Bezirksvertretungen zu wenden.Anregungen und Beschwerden sind regelmäßiger Tagesordnungspunkt der zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen.Ihre Anregungen und Beschwerden können die Einwohnerinnen und Einwohner schriftlich an die Stadt Gelsenkirchen richten. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bestätigt den Eingang der Anregung oder Beschwerde, informiert die Absenderin oder den Absender darüber, welches Gremium sich mit der Eingabe befasst, nennt den Termin und den Ort der Beratung und übersendet ihre oder seine Stellungnahme. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Absender schriftlich unter Angabe der Gründe über die Entscheidung.Hinweise: Die antragstellende Einwohnerin oder der antragstellende Einwohner sollte das Anliegen so konkret wie möglich formulieren. Es sollte deutlich werden, was die Stadt veranlassen soll. Damit die Gremien in einen Dialog mit den antragstellenden Personen treten können, ist die vollständige Angabe der Anschrift sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung notwendig.Musterantrag sowie Kontaktformular siehe "Mehr Informationen".Der Antrag kann außerdem per Post an die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen gesendet werden. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw b/src/target/dika/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw deleted file mode 100644 index 7369a6a..0000000 --- a/src/target/dika/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW -Beschreibung: - - Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Gelsenkirchen wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, entscheidet. Der so genannte Einwohnerantrag (§ 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) muss in Textform eingereicht werden. -Der Einwohnerantrag muss von mindestens 4 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnet sein. -Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist und hat unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang, über den Antrag zu beraten und zu entscheiden. -Einwohneranträge können auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw b/src/target/dika/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw deleted file mode 100644 index dcba419..0000000 --- a/src/target/dika/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gem. § 26 GO NRW -Beschreibung: - - Bürgerinnen und Bürger können über das so genannte Bürgerbegehren (§ 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) beantragen, dass sie anstelle des Rates der Stadt über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). -Das Bürgerbegehren muss von mindestens 4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Über bestimmte Angelegenheiten der Kommunalverwaltung, wie beispielsweise Haushaltssatzung sowie kommunale Abgaben und privatrechtliche Entgelte, sind Bürgerbegehren unzulässig. -Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beträgt. -Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke b/src/target/dika/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke deleted file mode 100644 index 2f1ce66..0000000 --- a/src/target/dika/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Beschwerdemanagement für die Stadtbezirke -Beschreibung: - - Die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtbezirke erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Bezirksbürgermeisterin bzw. dem zuständigen Bezirksbürgermeister.Weitere Informationen können die zuständigen Bezirksverwaltungstellen erteilen:Stadtbezirk Gelsenkirchen-MitteRufnummer 0209/169-28 64Stadtbezirk Gelsenkirchen-NordRufnummer 0209/169-46 96 -Stadtbezirk Gelsenkirchen-OstRufnummer 0209/169-66 11 -Stadtbezirk Gelsenkirchen-West Rufnummer 0209/169-61 36Stadtbezirk Gelsenkirchen-SüdRufnummer 0209/169-28 64 -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen b/src/target/dika/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen deleted file mode 100644 index ec735f1..0000000 --- a/src/target/dika/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Vermittlung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zu gemeinnützigen Organisationen -Beschreibung: - - Bürgerinnen und Bürger, die ein ehrenamtliches Engagement suchen, vermittelt die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e. V. an gemeinnützige Organisationen. Das gleiche gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die Ehrenamtliche suchen. -Weitere Informationen können unter der Rufnummer 02 09/1 69-33 33 erfragt werden. Darüber hinaus bietet auch die Internetseite der Ehrenamtsagentur zusätzliche Auskünfte. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1287-klimaschutz b/src/target/dika/1287-klimaschutz deleted file mode 100644 index 73ec6bc..0000000 --- a/src/target/dika/1287-klimaschutz +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Klimaschutz -Beschreibung: - - Wir informieren zu verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzes (Energieversorgung, Gebäudesanierung, Mobilität, Konsum) sowie über entsprechende Fördermöglichkeiten und nennen weitere konkrete Ansprechpartner in Gelsenkirchen, NRW oder Bund. - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1288-solarenergie b/src/target/dika/1288-solarenergie deleted file mode 100644 index 06a20ab..0000000 --- a/src/target/dika/1288-solarenergie +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Solarenergie -Beschreibung: - - Wir informieren Eigentümer über die Eignung ihrer Immobilie zur Nutzung von Solarenergie sowie über entsprechende Fördermöglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir nennen konkrete Ansprechpartner und Handwerker in Gelsenkirchen. - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1289-energieberatung b/src/target/dika/1289-energieberatung deleted file mode 100644 index a6fb5d4..0000000 --- a/src/target/dika/1289-energieberatung +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Energieberatung -Beschreibung: - - Wir informieren zu den Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Nutzung regenerativer Energiequellen sowie zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Wir nennen konkrete Ansprechpartner zu den einzelnen Fachgebieten in Gelsenkirchen, NRW oder Bund. - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1290-energieausweis b/src/target/dika/1290-energieausweis deleted file mode 100644 index 107d23f..0000000 --- a/src/target/dika/1290-energieausweis +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Energieausweis -Beschreibung: - - Wir informieren Eigentümer über die gesetzlichen Vorgaben und benennen konkrete Ansprechpartner für die Erstellung eines Energieausweises in Gelsenkirchen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1291-gebaeudeenergieberatung b/src/target/dika/1291-gebaeudeenergieberatung deleted file mode 100644 index 5c1a0f6..0000000 --- a/src/target/dika/1291-gebaeudeenergieberatung +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Gebäudeenergieberatung -Beschreibung: - - Wir informieren zu den Themen Energetische Gebäudesanierung, Energieausweis sowie zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Wir nennen weitere konkrete Ansprechpartner in Gelsenkirchen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen b/src/target/dika/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen deleted file mode 100644 index cc5fe3c..0000000 --- a/src/target/dika/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Anzeigenbestätigung für die Beförderung von Abfällen -Beschreibung: - - Wir bearbeiten und bestätigen Ihre Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen. -Voraussetzungen - Bringen Sie bitte das aufgefüllte Formular nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Abgabetermin mit. Eine Bestätigung der Anzeige erfolgt nur dann, wenn Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen können sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen.  -Formular für das Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG und AbfAEV finden Sie unter:Formular nach § 53 KrWG -Die Erstattung einer Anzeige kann auch online erfolgen unter:Anzeige online -Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen evt. zusätzliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabe der Unterlagen Kontakt mit uns auf. - Benötigte Unterlagen - -Formular Anzeige § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) -Gewerbeanmeldung -Fachkundenachweis -ggf. weitere Unterlagen (siehe Voraussetzungen) - -Gebühren - Für die Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeige beträgt die sich nach Zeitaufwand zu erhebende Gebühr 70,- Euro. -Für die Vergabe einer Kennnummer (Beförderer-, Sammler-, Händler- und/oder Maklernummer) wird nach Tarifstelle 28.2.6.10 der AVerwGebO eine Gebühr in Höhe von zusätzlich 50,- Euro erhoben.  diff --git a/src/target/dika/1294-ersatz-fuehrerschein b/src/target/dika/1294-ersatz-fuehrerschein deleted file mode 100644 index 63351b0..0000000 --- a/src/target/dika/1294-ersatz-fuehrerschein +++ /dev/null @@ -1,32 +0,0 @@ -Überschrift: Ersatz-Führerschein -Beschreibung: - - Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen und jetzt benötigen Sie schnellstmöglich Ersatz -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass - -ggfl. eine Karteikartenabschrift, falls die Fahrerlaubnis nicht in Gelsenkirchen erteilt wurde. Diese können Sie bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. -Von dort wird die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen geschickt. - -ein biometrisches Passfoto - - -Polizeianzeige über den Diebstahl (falls vorhanden) - -Gebühren - - -Ersatzführerschein nach Verlust:                                   72,80 € (inkl. eidesstattlicher Versicherung und Direktversand) - - -Ersatzführerschein nach Diebstahl:                               42,10 € (inkl. Direktversand) - - -Im Falle eines Altführerscheins (Umstellung):                31,80 € (inkl. Direktversand, ggf. zzgl. eidesstattlicher Versicherung                                                                                                         30,70 €) - -sonstiger Ersatzführerschein (z.B. Namensänderung)  30,80 € (inkl. Direktversand) - -Expressbestellung (zzgl.)                                               24,30 € - - diff --git a/src/target/dika/1295-fuehrerschein-umtausch b/src/target/dika/1295-fuehrerschein-umtausch deleted file mode 100644 index 987e7b7..0000000 --- a/src/target/dika/1295-fuehrerschein-umtausch +++ /dev/null @@ -1,59 +0,0 @@ -Überschrift: Führerschein-Umtausch -Beschreibung: - - Sie haben noch den alten Führerschein und möchten oder müssen diesen gegen den EU-Führerschein (Scheckkartenformat) umtauschen? -Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt. -Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt: -1.    Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsdatum. - -Geburtsjahr - Umtausch bis spätestens: - -Vor 1953 bis             19. Januar 2033 -1953 bis 1958 bis      19. Juli 2022 -1959 bis 1964 bis      19. Januar 2023 -1965 bis 1970 bis      19. Januar 2024 -1971 oder später bis  19. Januar 2025 - - - -2.    Stufe: Umtausch der ab 1. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine*In der zweiten Stufe wird auf das Ausstellungsdatum des Führerscheines abgestellt. Dieses finden Sie auf der Vorderseite des Fahrerlaubnisdokuments unter Ziffer 4a. - -Ausstellungsdatum - Umtausch bis spätestens - -1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026 -2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027 -2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028 -2008 bis              19. Januar 2029 -2009 bis              19. Januar 2030 -2010 bis              19. Januar 2031 -2011 bis              19. Januar 2032 -2012 bis              18. Januar 2033 -2013 bis              19. Januar 2033 - - - -*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. -Nach Ablauf der o. g. Frist wird der alte Führerschein ungültig. -Weil sehr viele Führerscheine umgetauscht werden müssen, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument -Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines -Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild -Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde, nur sofern der Führerschein nicht in Gelsenkirchen ausgestellt wurde. - -Die Karteikartenabschrift müssen Sie zuvor bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. - Wenn Sie nicht mehr in Gelsenkirchen wohnen, Ihr alter Führerschein aber hier ausgestellt wurde, müssen Sie den Umtausch des alten Führerscheins bei Ihrer nunmehr örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. -Zuvor müssen Sie jedoch die Übersendung der Karteikartenabschrift in Gelsenkirchen beantragen. Nutzen Sie dafür bitte die folgende E-Mail-Adresse: karteikartenabschrift@gelsenkirchen.de. -Die Abschrift wird dann an Ihre Führerscheinstelle am Wohnort gesendet. -Inhaber der alten Klasse 2 („LKW-Führerschein“), die den Besitz erhalten möchten und 50 Jahre oder älter sind benötigen noch weitere Unterlagen: - -eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (z.B. beim Hausarzt, Betriebsarzt etc.) -eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt). - -Gebühren - -Führerscheinumtausch 31,80 € (inkl. Direktversand an die Meldeanschrift) -mit Verlängerung der Klasse 2 43,70 € -Expressbestellung zuzüglich 24,30 € - diff --git a/src/target/dika/1297-kleinklaeranlage b/src/target/dika/1297-kleinklaeranlage deleted file mode 100644 index d1844cc..0000000 --- a/src/target/dika/1297-kleinklaeranlage +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Kleinkläranlage -Beschreibung: - - Auch in einer großen Stadt wie Gelsenkirchen ist es nicht immer möglich, sein Haus an die städtische Kanalisation anzuschießen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haus etwas abseits der dichten Bebauung liegt und kein städtischer Kanal gebaut wurde. Dann besteht die Möglichkeit, das anfallende häusliche Abwasser, zum Beispiel von der Toilette, durch eine Kleinkläranlage direkt vor Ort zu behandeln.  -Eine Kleinkläranlage funktioniert wie die großen bekannten Kläranlagen. Zuerst werden die festen Bestandteile zurückgehalten und dann das Abwasser biologisch durch Mikroorganismen behandelt. Anschließend wird das Abwasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet. -Zuständig für die Leerung bzw. Reinigung ist GELSENDIENSTE, Telefon 0209/9 54-4306. -Bevor Sie mit einem Anlagenbauer die Details absprechen und loslegen, müssen Sie bei uns die Kleinkläranlage genehmigen lassen (wasserrechtliche Erlaubnis), da diese je nach Größe des Hauses unterschiedlich ausfallen kann. -Soll eine Pflanzenkläranlage betrieben werden, ist zusätzlich eine Genehmigung für den Bau und Betrieb der Pflanzenkläranlage zu beantragen. -Bestehende Kleinkläranlagen sind regelmäßig durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Prüfberichte und Analysen können Sie über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen übermitteln. -Voraussetzungen - Den Antrag kann nur stellen, wer Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist oder eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Eigentümers besitzt. - Benötigte Unterlagen - Die Kleinkläranlage ist durch ein Fachunternehmen zu bemessen und zu planen. Dieses stellt die erforderlichen Antragsunterlagen zusammen. -Die Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. -Gebühren - Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200 €. Die Mindestgebühr für die Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Pflanzenkläranlage beträgt 300 €. -Die Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlage richtet sich nach der Satzung für die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen. diff --git a/src/target/dika/1298-fuehrerschein-auf-probe b/src/target/dika/1298-fuehrerschein-auf-probe deleted file mode 100644 index afe1d12..0000000 --- a/src/target/dika/1298-fuehrerschein-auf-probe +++ /dev/null @@ -1,38 +0,0 @@ -Überschrift: Führerschein auf Probe -Beschreibung: - - Seit November 1986 ist der erstmalige Erwerb eines Führerscheines nur auf Probe möglich. Sie unterliegen damit während der Probezeit einer besonderen Aufsicht. -Bestimmte Verkehrsverstöße ziehen, je nach Art, bereits nach nur einer Auffälligkeit eine Nachschulung nach sich  Die Probezeit dauert 2 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Während dieser Zeit muss sich der Führerscheinneuling im Strassenverkehr bewähren. Begeht der Fahranfänger eine schwerwiegende (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegende (Kategorie B) Zuwiderhandlungen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) anzuordnen. -Kat. A-Verstöße sind in der Regel Verstöße, die mit einem Bußgeld von über 40€ geahndet werden. z.B.:  - -Unfallflucht -Nötigung -Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen -Überholen im Überholverbot -Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften -Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20km/h -zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen oder Einmündungen oder bei schlechten Wetter-/Sichtverhältnissen -zu dichtes Auffahren -Fahren in falscher Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen -Rotlichtverstöße -Fahren unter Alkoholeinfluss -Kat. B-Verstöße sind in der Regel Verstöße, die mit einem Bußgeld von 40€ geahndet werden. z.B.: -Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung -unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs -Kennzeichenmißbrauch -ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer -Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen -Gefährdung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus -Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen oder an Haltestellen -Fahren mit abgefahrenen Reifen -Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten - -Wurde ein Aufbauseminar angeordnet so verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Grundsätzlich sollte zwischen Auffälligkeit und Anordnung zur Teilnahme an dem Aufbauseminar ein möglichst kurzer Zeitraum sein. Daher ist bei der Gewährung von Fristverlängerungen ein strenger Maßstab anzulegen. Wirtschaftliche Gründe stehen einer Fristverlängerung entgegen. Kommt der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Anordnung zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar in der festgesetzten Frist nicht nach, so wird die Fahrerlaubnis entzogen. -Deshalb: -Sind Sie aufgefallen und erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, melden Sie sich bitte umgehend in einer zur Durchführung von Aufbauseminaren berechtigten Fahrschule an. -Eine Fristüberschreitung wird von der Fahrerlaubnisbehörde als Weigerung angesehen, auf die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis reagiert wird. Nach §2a(6) Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat eine Anfechtungsklage gegen die Anordnung des Aufbauseminars keine aufschiebende Wirkung. -Fallen Sie innerhalb der dann 4-jährigen Probezeit nach einer Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut auf, erfolgt eine Verwarnung mit der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Folgen weitere Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach einer Sperrfrist von 3 Monaten möglich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren b/src/target/dika/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren deleted file mode 100644 index 8c606af..0000000 --- a/src/target/dika/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren +++ /dev/null @@ -1,37 +0,0 @@ -Überschrift: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 Jahren (begleitetes Fahren) -Beschreibung: - - Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE kann bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die Fahrerlaubnis wird mit der Auflage verbunden, dass von ihr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens von Kraftfahrzeugen von mindestens einer namentlich in der mitzuführenden Fahrberechtigung benannten Person begleitet wird. -Die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile) ist bei Antragstellung erforderlich. Die Begleitperson hat ebenfalls auf einem besonderen Vordruck ihr Einverständnis zur Benennung als Begleitperson zu erteilen. -Nach Bestehen der Fahrprüfung und Erhalt der entsprechenden vorläufigen Fahrberechtigung darf der Fahranfänger bis zu seinem 18. Geburtstag nur mit einer vorher benannten und eigetragenen Begleitperson innerhalb Deutschlands fahren. So kann das Fahren im Straßenverkehr unter Aufsicht ausreichend geübt werden. Die Begleitperson soll dem jungen Fahrzeugführer dabei beratend in allen möglichen Verkehrslagen zur Seite stehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs entfällt diese Auflage. Der „richtige“ Führerschein kann dann ausgehändigt werden. -Voraussetzungen - Die begleitende Person - -muss das 30. Lebensjahr vollendet haben -muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen ist und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist -darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkten belastet sein. - -Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfbescheinigung nicht begleiten, wenn sie - -0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt -unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. - - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis, Reisepass oder ausländerrechtliche Ersatzdokumente mit Lichtbild des Antragstellers  und beider Elternteile sowie der Begleitpersonen -Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen, wenn diese nicht in Gelsenkirchen wohnhaft sind -ein biometrisches Passfoto -eine Sehtestbescheinigung für Fahrerlaubnisse der Gruppe I (Klassen AM, A1, A2, B, BE, L), die nicht älter als 2 Jahre ist (erhalten Sie beim Optiker, einer anerkannten Sehteststelle oder beim Augenarzt) -Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9-stündiger Kurs; alte Bescheinigungen eines Kurses über Lebensrettende Sofortmaßnahmen –LSM- reichen nicht mehr aus) - -Gebühren - - -Ersterteilung einer Fahrerlaubnis                                  53,60 € - - -zzgl. Überprüfung einer Begleitperson, p.P.                  13,30 € - -bei mehreren beantragten Klassen zzgl.                       12,80 € - -Durch anlassbezogene Begutachtungen oder besondere Gegebenheiten des Einzelfalls können weitere Kosten entstehen. diff --git a/src/target/dika/1302-ueberlassung-von-schulraum b/src/target/dika/1302-ueberlassung-von-schulraum deleted file mode 100644 index 78fc99a..0000000 --- a/src/target/dika/1302-ueberlassung-von-schulraum +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Überlassung von Schulraum -Beschreibung: - - Schulräume wie z. B. Aulen, Pausenhallen, Klassenräume können Kirchen, Parteien, Vereinen, Gewerkschaften, Behinderten- und Jugendorganisationen und kulturellen Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden.   -Voraussetzungen - Eine Überlassung für private oder gewerbliche Zwecke ist nicht möglich. - Benötigte Unterlagen - Voraussetzung für die Überlassung von Schulraum ist ein schriftlicher Antrag (mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin). -Gebühren - Benutzungsentgelte sowie eine Bearbeitungspauschale (einmalig 15,00 €) werden für jede Überlassung erhoben und sind vor der ersten Nutzung fällig. Die Höhe des Benutzungsentgeltes variiert je nach Art und Größe des Schulraumes. Für Dauernutzungen beträgt das Entgelt zwischen 7,03 € und 10,25 € pro angefangener Nutzungsstunde, für einmalige Nutzungen im Durchschnitt 30,00 € pro angefangener Stunde.Für die Genehmigung zum Aufstellen von Verkaufsständen für Imbiss und Getränke werden 20,00 € pro Stand und Tag erhoben.Bei Veranstaltungen von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Behindertenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Kinder- und Jugendgruppen, kulturellen Vereinigungen, Sportvereinen und Amateurmusikgruppen, wird statt des Benutzungsentgeltes ein Anerkennungsbeitrag in Höhe von 1,00 € pro angefangener Nutzungsstunde erhoben, sofern kein Eintrittsgeld, Teilnahmegebühr etc. erhoben wird.  diff --git a/src/target/dika/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle b/src/target/dika/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle deleted file mode 100644 index 26bafc1..0000000 --- a/src/target/dika/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle -Beschreibung: - - Wir erteilen Ihnen die Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Beförderung von gefährlichen Abfällen. -Voraussetzungen - Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Abgabetermin mit. Wir erteilen Ihnen die Erlaubnis nur dann, wenn Sie die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Nachweise bzw. Auskünfte vorlegen. -Formulare für das Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§ 53, 54 KrWG und AbfAEV finden Sie unter: -Formular nach § 53 KrWG -Formular nach § 54 KrWG - Die Beantragung einer Erlaubnis kann auch online erfolgen unter: -Erlaubnis online beantragen -Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen evt. zusätzliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabe der Unterlagen Kontakt mit uns auf. - Benötigte Unterlagen - -Formular Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) -Gewerbeanmeldung -ggf. Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister -firmenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -Führungszeugnis -Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung -Nachweis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung -Fachkundenachweis -ggf. weitere Unterlagen (siehe Voraussetzungen) - -Gebühren - Erteilung einer Erlaubnis: 500,- bis 1.000,- Euro -Änderung einer bestehenden Erlaubnis: 200,- bis 1.000,- Euro diff --git a/src/target/dika/1305-schuelerfahrkosten b/src/target/dika/1305-schuelerfahrkosten deleted file mode 100644 index 229ba1c..0000000 --- a/src/target/dika/1305-schuelerfahrkosten +++ /dev/null @@ -1,75 +0,0 @@ -Überschrift: Schülerfahrkosten -Beschreibung: - - Unter bestimmten Voraussetzungen werden in NRW durch die Schulträger Schülerfahrkosten übernommen. -Voraussetzungen - Ihr Kind besucht eine Schule der Stadt Gelsenkirchen. Dabei legt es den Weg zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. -Anhand der folgenden Fragen und Antworten können Sie feststellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihr Kind einen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket haben. -Wann übernimmt die Stadt GE für mein Kind Schülerfahrkosten? -Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) hat die Stadt Gelsenkirchen als Schulträger Schülerfahrkosten dann zu übernehmen, wenn der Schulweg vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform für Schülerinnen und Schüler - -der Primarstufe (Klasse 1 – 4, Grundschulen und Förderschulen) mehr als 2 km, -der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Schalker Gymnasium, übrige Gymnasien nur bis Klasse 9) mehr als 3,5 km, -der Sekundarstufe II (Klasse 10 Gymnasien) mehr als 3,5 km und -der Sekundarstufe II (ab Klasse 11 Gymnasien, ab Klasse 11 Gesamtschulen) mehr als 5 km - -beträgt. -Dabei ist Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schulkindes und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform. (Der Schulversuch „Abitur nach 13 Jahren“ am Schalker Gymnasium stellt keine eigene Schulform dar. Es wird der Schulweg zum nächstgelegenen Gymnasium zugrunde gelegt.) Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks. -Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Dem Antrag ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis beizufügen. Ob aus gesundheitlichen Gründen ein Verkehrsmittel oder evtl. ein Fahrdienst  in Anspruch genommen werden muss, entscheidet das Referat Gesundheit nach einer Untersuchung des Kindes. -Außerdem übernimmt der Schulträger die Fahrkosten, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Ein Schulweg ist insbesondere dann besonders gefährlich, wenn er überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt, oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss. -Wenn Sie also weiter als die oben angegebenen Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt wohnen oder einer der anderen Gründe zutrifft, können Sie einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen. Antragsformulare sind in den Sekretariaten der Schulen erhältlich. -Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag in der  Schule Ihres Kindes ein. Die Schulsekretärin trägt dann darauf ein, ab wann Ihr Kind die Schule besucht und leitet den Antrag an das Referat Bildung weiter. In den darauffolgenden Wochen erhalten Sie von dort einen schriftlichen Bescheid. -Bei einem Wohnungs- oder Schulwechsel muss die Fahrkarte neu beantragt werden, da die Voraussetzungen, die zur Bewilligung geführt haben, mit diesen Veränderungen wegfallen. Wenn sich die Voraussetzungen der Bewilligung  nicht ändern, reicht ein einmaliger Antrag. Über 16-Jährige müssen den Besuch einer allgemeinbildenden Schule jährlich nachweisen. -Mein Kind besucht nicht die nächstgelegene Schule. Wann übernimmt die Stadt trotzdem Schülerfahrkosten? -Wenn Sie mit Ihrem Kind, das eine Gelsenkirchener Schule besucht, nicht in Gelsenkirchen wohnen, können Sie gleichfalls einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform in Ihrer Stadt weiter als die vorgenannte Entfernung von Ihrer Wohnung entfernt ist. -Nach den Bestimmungen der SchfkVO hat die Stadt Gelsenkirchen in diesen Fällen aber lediglich Schülerfahrkosten in der Höhe zu übernehmen, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden. -Abweichend von diesem Grundsatz werden Schülerfahrkosten zu einer nicht nächstgelegenen Schule, auch für in Gelsenkirchen wohnhafte Schüler und Schülerinnen, nur dann übernommen, wenn: - -zu den Anmeldeterminen bei der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform angemeldet worden ist und -die Aufnahme an der nächstgelegenen Schule aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist und -dieser Sachverhalt durch eine schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule nachgewiesen wird.  - -Bitte fügen Sie daher die schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule Ihrem Antrag unbedingt bei. -Wann und wie bekommt mein Kind/bekomme ich das DeutschlandTicket Schule? -Das DeutschlandTicket Schule wird im Chipkartenformat ausgestellt und Ihrem Kind durch die BOGESTRA zugesandt. -Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der zahlreichen Anträge, die insbesondere zu Schuljahresbeginn im Referat Bildung eingehen, längere Zeit in Anspruch nehmen kann. -Wie teuer ist das DeutschlandTicket Schule und wie zahle ich? -Da das DeutschlandTicket Schule Leistungen über den Anspruch nach der SchfkVO hinaus anbietet (Gültigkeit des Tickets ohne zeitliche Begrenzung, dies bedeutet auch an Wochenenden sowie an Feiertagen und in den Ferien, im gesamten VRR), muss in jedem Fall ein Eigenanteil entrichtet werden. Dieser beträgt zurzeit 14,00 EUR monatlich. -Informationen zur Geschwisterermäßigung und zur Regelung für den Erhalt eines kostenlosen DeutschlandTickets Schule ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. -Vollpreis = Preis ohne Anspruchsberechtigung nach der SchfkVO: 38,00 €                              -Eigenanteile mit Anspruchsberechtigung: - -für das 1. Kind: 14,00 € -für volljährige SchülerInnen: 14,00 € -für das 2. anspruchsberechtigte Kind: 7,00 € -für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind: 0,00 € -für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII Sozialhilfe (jedoch nicht „Hartz IV“-Empfänger = SGB II): 0,00 € - -An wen wende ich mich bei Verlust des DeutschlandTickets Schule? -Bitte wenden Sie sich an das zuständige Verkehrsunternehmen. Die Chipkarte wird, um Missbrauch zu verhindern, unverzüglich von dem zuständigen Verkehrsunternehmen gesperrt und gegen Vorlage des Lichtbildausweises durch eine neue ersetzt. -Ich habe keinen Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule. Kann mein Kind trotzdem kostengünstig zur Schule fahren? -Sie können selbstverständlich ein DeutschlandTicket Schule für Ihr Kind bestellen, ohne einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an ein Kundencenter der BOGESTRA. Die BOGESTRA bietet allen SchülerInnen das DeutschlandTicket Schule zum Preis von zurzeit 38,00 € monatlich an. Kann das DeutschlandTicket Schule auch in den Ferien genutzt werden? -Das DeutschlandTicket Schule kann das ganze Jahr über im gesamten Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) genutzt werden. -Werden auch Schülerfahrkosten zu einer Schule, die nicht in städtischer Trägerschaft steht, übernommen? -Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung (Schulträgerprinzip). Wenden Sie sich in diesem Fall wegen weitergehender Information an die Schule. -Werden auch Kosten für die Benutzung eines Pkw anerkannt, wenn das Kind auf dem Weg zur Arbeit an der Schule abgesetzt wird? -Die Erstattung von Kosten für die Benutzung eines Privatfahrzeuges erfolgt nur, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerspezialverkehr nicht möglich oder unzumutbar ist. -Mein Kind hatte einen Unfall. Werden Fahrten mit dem Taxi zur Schule übernommen? -Eine gesundheitliche Beeinträchtigung muss eine Dauer von acht Wochen überschreiten. Gesundheitliche Gründe sind nur solche, die das Zurücklegen des Schulwegs wesentlich beeinträchtigen. -Gibt es auch Zuschüsse für Klassenfahrten und Schüleraustausche? -Eine Erstattung von Fahrkosten für Klassenfahrten sieht die Schülerfahrkostenverordnung nicht vor. -Austauschschüler haben Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. -Können auch Schüler des 2. Bildungsweges Fahrkosten erstattet bekommen? -Fahrkosten werden nicht übernommen für: - -teilzeitschulische Klassen, -Fachoberschulen, soweit sie eine Berufsausbildung voraussetzen, -Fachschulen, die eine berufliche Weiterbildung ermöglichen, -Schülerinnen und Schüler der Weiterbildungskollegs (Abendrealschule und Abendgymnasium). - -Kann ich als Berufsschüler auch Fahrkosten beantragen? -Fahrkosten werden für Schülerinnen und Schüler nur übernommen, wenn sie Bezirksfachklassen oder bezirksübergreifenden Fachklassen besuchen, soweit sie einen Eigenanteil im Beförderungsmonat von 50,00 € übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 €. - Benötigte Unterlagen - Antrag auf Feststellung der Anspruchsberechtigung für ein ermäßigtes Schülerticket, Bestellschein für ein Abonnement DeutschlandTicket Schule mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1307-kopierer b/src/target/dika/1307-kopierer deleted file mode 100644 index e6ac5c8..0000000 --- a/src/target/dika/1307-kopierer +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Kopierer -Beschreibung: - - In der Zentralbibliothek und den Stadtteilbibliotheken Buer, Horst und Erle haben sie die Möglichkeit einen Kopierer (s/w) zu nutzen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -0,10 € DIN A4 -0,20 € DIN A3 - diff --git a/src/target/dika/1312-abfallerzeugernummer-beantragen b/src/target/dika/1312-abfallerzeugernummer-beantragen deleted file mode 100644 index ca53a94..0000000 --- a/src/target/dika/1312-abfallerzeugernummer-beantragen +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Abfallerzeugernummer beantragen -Beschreibung: - - Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder als Bauherr mehr als 2 Tonnen (t) gefährliche Abfälle im Jahr zu entsorgen haben, benötigen Sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Kennnummer, die den Ort des Abfallanfalls kennzeichnet. Sie ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. -Rechtliche Grundlage: § 28 NachwV -Voraussetzungen - Eine Abfallerzeugernummer benötigen: -Gewerbliche Betriebe, Unternehmen oder Bauherren, bei denen mehr als 2 t gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen. -Bei mehreren Betriebsstätten oder Baustellen, an denen gefährlicher Abfall anfällt, ist für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer zu beantragen. - Benötigte Unterlagen - Zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer wird das vollständig ausgefüllte Formular (siehe untenstehenden Link) benötigt. Dieses senden Sie bitte per E-Mail an betrieblicher.umweltschutz@gelsenkirchen.de. -Gebühren - Die Erteilung der Abfallerzeugernummer ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben. diff --git a/src/target/dika/1317-planungsrechtliche-auskunft b/src/target/dika/1317-planungsrechtliche-auskunft deleted file mode 100644 index 77e8cf8..0000000 --- a/src/target/dika/1317-planungsrechtliche-auskunft +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Planungsrechtliche Auskunft -Beschreibung: - - Hier erhalten Sie Informationen über rechtskräftige und im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne, Veränderungssperren und weitere Satzungen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Gebühren abhängig von Leistung oder Lieferung. diff --git a/src/target/dika/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen b/src/target/dika/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen deleted file mode 100644 index 023c6e6..0000000 --- a/src/target/dika/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Anzeigenbearbeitung für Abfallsammlungen -Beschreibung: - - Sie erhalten von uns die Entscheidung über die von Ihnen angezeigte Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). -Voraussetzungen - Damit Ihre Anzeige von uns bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: -Bei gewerblicher Sammlung - -Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens -Art, Ausmaß und Dauer, größtmöglicher Umfang und Mindestdauer der Sammlung -Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle -Darlegung der Verwertungswege innerhalb des angezeigten Zeitraums -erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten -Darstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege - -Bei gemeinnütziger Sammlung - -Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie ggf. des Drittbeauftragten -Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung - - Benötigte Unterlagen - Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabetermin Kontakt mit uns auf. -Gebühren - Gewerbliche Sammlung - -50 bis 1.000 Euro (abhängig vom Verwaltungsaufwand) - -Gemeinnützige Sammlung - -50 bis 200 Euro (abhängig vom Verwaltungsaufwand) - diff --git a/src/target/dika/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz b/src/target/dika/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz deleted file mode 100644 index 37f284b..0000000 --- a/src/target/dika/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Anlagengenehmigungen und Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz -Beschreibung: - - Die Errichtung, der Betrieb und wesentliche Änderungen von bestimmten industriellen und gewerblichen Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Genehmigungspflichtig sind hierbei die im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Nicht wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind der zuständigen Behörde grundsätzlich anzuzeigen. -Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen führt die notwendigen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch und erteilt Auskünfte über den Umfang und den Ablauf des Verfahrens. -Benötigte Unterlagen - Wir empfehlen zur Abstimmung des Verfahrens und der benötigten Unterlagen eine frühestmögliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Umwelt. -Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Verfahren festgelegte Frist erst beginnt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, inklusive der von der Behörde nachgeforderten Unterlagen eingetroffen sind und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden. Dieser Zeitpunkt wird der Antragstellerin zumeist schriftlich bestätigt. -Gebühren - Die Antragstellerin trägt die Kosten des Genehmigungsverfahrens. Die Verwaltungsgebühren und die Auslagen werden nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – GebG NRW – und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001, zuletzt geändert am 30.10.2020 (AVerwGebO NRW), berechnet und festgesetzt. diff --git a/src/target/dika/1339-unschaedlichkeitszeugnis b/src/target/dika/1339-unschaedlichkeitszeugnis deleted file mode 100644 index 8c3d714..0000000 --- a/src/target/dika/1339-unschaedlichkeitszeugnis +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Unschädlichkeitszeugnis -Beschreibung: - - Ist ein Grundstück belastet, beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder anderen Rechten, so kann dennoch ein Teil dieses Grundstücks als Trennstück frei von Belastungen auf einen anderen Eigentümer übertragen werden. Hierfür wird ein Unschädlichkeitszeugnis festgestellt, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder für mögliche Gläubiger unschädlich ist. Unschädlich bedeutet, dass sich daraus keine Nachteile ergeben. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Bewilligung der Berechtigten. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 7.1, Gebühr nach § 2 (7) je angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €, höchstens jedoch 5.000 € diff --git a/src/target/dika/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 b/src/target/dika/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 deleted file mode 100644 index a8a4b56..0000000 --- a/src/target/dika/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ehemals Deutsche Grundkarte 1:5000) -Beschreibung: - - Die Amtlichen Basiskarte (ABK) im Maßstab 1:5000 bietet ein detailliertes Bild des Stadtgebietes. Die Inhaltselemente des Kartenwerkes sind unter anderem: Straßen und Wege, Wohn- und Wirtschaftsgebäude, öffentliche Gebäude, Hochhäuser, Eigentumsgrenzen, Straßennamen, Hausnummern (in Auswahl), Gewässer, Bodenbewuchs und Sportplätze. -Sie können einen Auszug aus der Amtlichen Basiskarte über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Amtlicher Basiskarte bis DIN A3 30,00€, DIN A2 bis DIN A0 60,00€. diff --git a/src/target/dika/1342-wertstoffhoefe b/src/target/dika/1342-wertstoffhoefe deleted file mode 100644 index 990f3c0..0000000 --- a/src/target/dika/1342-wertstoffhoefe +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Wertstoffhöfe -Beschreibung: - - Sie haben ein kaputtes Fahrrad und möchten dieses gerne entsorgen? Große Mengen an Altpapier und Kartonagen haben sich angesammelt und Sie wissen nicht wohin?  Bei der Arbeit im Garten sind Grünabfälle angefallen – wo können Sie diese abgeben?  Beim Aufräumen haben Sie im Keller noch alte Farben und Lacke gefunden - und nun? -Viele Ihrer Abfälle sind Wertstoffe, die im Sinne des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden müssen. Andere Abfälle hingegen sind Schadstoffe, deren Entsorgung Sie unbedingt Fachleuten anvertrauen sollten. -Eine Übersicht, welche Abfälle an den GELSENDIENSTE Wertstoffhöfen angenommen werden und welche nicht, finden Sie hier. -Voraussetzungen - Die GELSENDIENSTE Wertstoffhöfe stellen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen kostengünstige - häufig sogar kostenlose - Entsorgungs-Dienstleistungen bereit. Als Nachweis, dass angelieferter Abfall auch tatsächlich in Gelsenkirchen angefallen ist, genügt uns in der Regel das GE-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug. Sollten Sie einen unserer Wertstoffhöfe mit einem Fahrzeug anfahren, das kein GE-Kennzeichen hat, so halten Sie bitte Ihren Ausweis bzw. einen Nachweis bereit, aus dem hervorgeht, dass der angelieferte Abfall aus Gelsenkirchen stammt. - Benötigte Unterlagen - -Nachweis der Herkunft des Abfalls aus Gelsenkirchen (Anlieferung durch ein Fahrzeug mit GE-Kennzeichen, Personalausweis, sonstiger Nachweis) - -Gebühren - -Altpapier, Grünabfälle, Sperrmüll, Elektronikschrott und Schadstoffe aus privaten Haushalten können in haushaltsüblicher Art und Menge ohne eine gesonderte Gebühr abgegeben werden. -Die Entsorgungsgebühren für die Abgabe weiterer Abfälle können Sie der Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen entnehmen. - diff --git a/src/target/dika/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne b/src/target/dika/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne deleted file mode 100644 index 3c65053..0000000 --- a/src/target/dika/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Restmüllbehälter (graue Tonne) -Beschreibung: - - Zur Entsorgung von Restmüll stehen in Gelsenkirchen Abfalltonnen in den Größen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter zur Verfügung. Diese Behälter mit zwei Rädern und Klappdeckel müssen zur Leerung am Abfuhrtag an der Straße bereitgestellt werden. Für noch größere Abfallmengen gibt es zudem Müllgroßbehälter mit einem Volumen von 1,1 qm. Dieser Behälter auf vier Rädern mit Schiebedeckel wird im Holservice abgefahren, das heißt, der Behälter wird durch GELSENDIENSTE vom Stellplatz zum Leerungsfahrzeug transportiert.  -Die Restmüllbehälter werden in der Regel einmal wöchentlich geleert. Graue Tonnen mit einem Volumen von 80 l können auch 14-täglich oder vierwöchentlich geleert werden. Die Behälter mit einem Volumen von 40 bzw. 60 Litern werden alle zwei oder vier Wochen geleert. Bei den 1,1 qm fassenden Müllgroßbehältern kann die Leerung bei Bedarf auch bis zu fünfmal wöchentlich erfolgen. -Das Mindestvolumen der Abfallbehälter ist in der Abfallentsorgungssatzung festgeschrieben und errechnet sich bei Wohnhäusern über die Anzahl der auf einem Grundstück wohnenden Personen. Bei Gewerbebetrieben sind die so genannten Einwohnergleichwerte zu ermitteln. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. -Voraussetzungen - - -Die Bestellung, Ummeldung oder Abmeldung von dauerhaft an einem Grundstück aufgestellten Abfallbehältern kann nur durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen. - - - Benötigte Unterlagen - -schriftlicher Auftrag (online bzw. per Post oder Fax) - -Gebühren - - -kostenpflichtig gemäß der Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen - - diff --git a/src/target/dika/1345-archivanfragen b/src/target/dika/1345-archivanfragen deleted file mode 100644 index 922714d..0000000 --- a/src/target/dika/1345-archivanfragen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Archivanfragen -Beschreibung: - - Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich mit allgemeinen Archivanfragen an das Stadtarchiv zu wenden, das zum Institut für Stadtgeschichte gehört. -Im Stadtarchiv lassen sich die Archivalien in zwei große Gruppen unterteilen: dem Schriftgut und anderen Materialien aus der städtischen Verwaltung steht das Sammlungsgut gegenüber, das aus verschiedenen Quellen erworben wurde. Zu der ersten Gruppe gehören Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne, zum Sammlungsgut zählen unter anderem Nachlässe, Bücher, Zeitungen, Plakate und Bekanntmachungen. Inhaltlich erschlossen und für die Benutzer zugänglich gemacht werden die Archivalien durch Findmittel. -Voraussetzungen - Telefonische oder schriftliche Anfrage mit Zusicherung der Übernahme ggf. anfallender Recherchegebühren. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Gebühren werden nach Rechercheaufwand berechnet und variieren daher je nach Umfang der Anfrage. -Es gilt die aktuelle Benutzungs- und Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24.06.2019. diff --git a/src/target/dika/1346-forschungsanfragen b/src/target/dika/1346-forschungsanfragen deleted file mode 100644 index 9f286ea..0000000 --- a/src/target/dika/1346-forschungsanfragen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Forschungsanfragen -Beschreibung: - -  Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit wissenschaftlich-historischen Fragen an die Forschungsabteilung des Instituts für Stadtgeschichte wenden, dem die wissenschaftliche Erforschung und Aufbereitung von Stadtgeschichte, insbesondere am Beispiel der Ruhrgebietsstadt Gelsenkirchen, obliegt. -Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die historische Entwicklung seit dem Beginn des Industriezeitalters, vor allem die permanenten politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandlungsprozesse im Raum des heutigen Gelsenkirchens zwischen 1850 und der Gegenwart. -Voraussetzungen - Telefonische oder schriftliche Anfrage mit Zusicherung ggf. anfallender Recherchegebühren. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Je nach Umfang der Anfrage und Rechercheaufwand vaiieren die Gebühren. -Es gilt jeweils die aktuelle Fassung der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen. diff --git a/src/target/dika/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts b/src/target/dika/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts deleted file mode 100644 index 7672a5e..0000000 --- a/src/target/dika/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts -Beschreibung: - - Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Umgang bedeutet, dass das Kind bspw. beide Eltern sehen oder sprechen kann. Das Umgangsrecht ist im Gesetz vor allem für die Kontakte zu Eltern festgehalten, aber daneben können auch weitere Personen Kontakt haben, bzw. Umgangsrechte bestehen. -Der Umgang ist ein Recht des Kindes, das heißt dass sich alle Beteiligten nach dem Wohl des Kindes richten müssen. Dabei werden Kinder, Eltern und andere Beteiligte von den Sozialarbeitern des Allgemeinen Städtischen Sozialdienstes (ASD) unterstützt.  -Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen wird ggf. vermittelt und unterstützt. -Voraussetzungen - Es besteht kein Kontakt zwischen Kind und umgangsberechtigter Person. -Es besteht Kontakt, aber es gibt Schwierigkeiten. -Ich bin nicht sicher, ob der Kontakt gut fürs Kind ist. -Ich möchte gern Kontakt haben, aber weiß nicht wie/ob das geht. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung b/src/target/dika/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung deleted file mode 100644 index 3b51029..0000000 --- a/src/target/dika/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung -Beschreibung: - - (1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, -1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,3. im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.(2) Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.(3) Die Gerichte teilen die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind, sowie Namen und Anschriften der beteiligte Eheleute und Kinder dem Jugendamt mit, damit dieses die Eltern über das Leistungsangebot der Jugendhilfe nach Absatz 2 unterrichtet. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete b/src/target/dika/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete deleted file mode 100644 index 063a3c7..0000000 --- a/src/target/dika/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete +++ /dev/null @@ -1,32 +0,0 @@ -Überschrift: Abholservice für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte -Beschreibung: - - Für die Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten bietet GELSENDIENSTE für Privathaushalte in Gelsenkirchen einen kostenlosen Abholservice an. -Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsgegenstände, die nach Art und Umfang nicht über die graue Tonne entsorgt werden können, wie zum Beispiel Schränke, Stühle und anderes Mobiliar sowie Matratzen. Auch gebündelte Bodenbeläge wie Teppiche, PVC-Böden und Laminat zählen zum Sperrmüll. -Zu den Elektrogroßgeräten gehören unter anderem Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde sowie Fernsehgeräte. -Voraussetzungen - -Der Abholservice kann vom Grundstückseigentümer, -verwalter und -nutzer nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. -Terminvereinbarung - -Online-Formular -Telefon: 0209/954-4777 -Fax: 0209/954-4809 -E-Mail: sperrmuell@gelsendienste.de - - -Da Sperrmüll und Elektrogroßgeräte getrennt voneinander eingesammelt und entsorgt werden, wird für die Abholung der unterschiedlichen Abfallarten jeweils ein eigener Termin benötigt. -Der Sperrmüll bzw. die Elektrogroßgeräte dürfen frühestens ab 12:00 Uhr am Tage vor dem vereinbarten Termin und müssen spätestens um 6:00 Uhr des Abholtages bereitgestellt werden. -Bitte stellen Sie die Gegenstände möglichst nahe am Fahrbahnrand so auf, dass weder Straßenverkehr noch Fußgänger behindert werden und der Abtransport problemlos und zügig erfolgen kann. Das Abholen von privaten Grundstücken (Vorgärten, Höfe etc.) ist nicht möglich. -Beachten Sie bitte, dass der Eigentümer bis zum Einsammeln für den Zustand der bereitgestellten Gegenstände verantwortlich bleibt. - - Benötigte Unterlagen - - -Terminvereinbarung - - -Gebühren - -kostenlos, wenn nicht gewerblichen Ursprungs - diff --git a/src/target/dika/1362-presseinformationen-und-medienkontakt b/src/target/dika/1362-presseinformationen-und-medienkontakt deleted file mode 100644 index b5a079a..0000000 --- a/src/target/dika/1362-presseinformationen-und-medienkontakt +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Presseinformationen und Medienkontakt -Beschreibung: - - Die Pressestelle der Stadt Gelsenkirchen (Team ÖA/1 - Presse) beantwortet Fragen von Journalisten/innen zur Stadt Gelsenkirchen. Sie gibt Auskünfte zu aktuellen städtischen Themen und stellt Kontakte zwischen der Verwaltungsführung, der Verwaltung und Medienvertretern/innen her. Die Pressestelle ist erster Ansprechpartner für alle Medien, die Kontakt zur Verwaltung aufnehmen wollen. Sie gibt wochentags einen Newsletter mit Presseinformationen heraus. Journalisten/innen können sich jederzeit in den Verteiler des Newsletters eintragen lassen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i b/src/target/dika/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i deleted file mode 100644 index c67e10d..0000000 --- a/src/target/dika/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Unterstützung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I -Beschreibung: - - Machen Sie sich Sorgen über schlechte schulische Leistungen Ihres Kindes? Gibt es Stress bei den Hausaufgaben? Geht Ihr Kind ungern oder mit Bauchschmerzen zur Schule? Schwänzt Ihr Kind den Unterricht? Ist der Schulabschluss Ihres Kindes gefährdet? - Bei diesen und ähnlichen Fragen und Problemen unterstützen Sie die pädagogischen Fachkräfte des Sozialdienstes Schule. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Schulen zusammen. -Das Team Sozialdienst Schule möchte Sie als Eltern dabei unterstützen, dass Ihr Kind die Schulzeit mit Freude und Erfolg absolvieren kann. -Die pädagogischen Fachkräfte des Sozialdienstes Schule betreuen alle 39 Grundschulen, 6 Hauptschulen, 6 Realschulen, 7 Gymnasien, 5 Gesamtschulen und 7 Förderschulen. Das Team besteht aus städt. Fachkräften und Fachkräften freier Träger. Die Zuständigkeiten finden Sie hier: -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1365-altlastenauskunft b/src/target/dika/1365-altlastenauskunft deleted file mode 100644 index 3c8b95f..0000000 --- a/src/target/dika/1365-altlastenauskunft +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Altlastenauskunft -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen blickt auf eine langjährige industrielle Geschichte zurück. In der Vergangenheit wurden dabei in vielen Industriezweigen umweltgefährdende Stoffe oftmals ohne die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Zudem wurden Abfälle ohne die heutigen Überwachungsstandards behandelt und gelagert. -Dadurch sind die sog. Altlasten entstanden, d.h. der Boden und das Grundwasser wurden mit Schadstoffen verunreinigt. -Beim Erwerb eines Grundstückes, bei einer Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung ist die Frage nach der konkreten Altlastensituation vor Ort von Bedeutung. So kann der Wert eines Grundstückes durch evtl. notwendige kostenintensive Maßnahmen (z.B. Bodenaushub) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wird eine sensible Nutzung des Bodens oder des Grundwassers (z.B. Anbau von Nutzpflanzen, Bewässerung durch Grundwasserbrunnen) nicht überall möglich sein. Durch eine frühzeitige Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde vermeiden Sie Fehlplanungen und unvorhergesehene Kosten z.B. für die Entsorgung von belastetem Boden. -Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte zur Schadstoffsituation in Boden und Grundwasser innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes. Dabei wird auf die Informationen aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zurückgegriffen. -Sie erhalten detaillierte Informationen zur Nutzungsgeschichte, vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. -Sprechen Sie uns ebenfalls gerne zu Auskünften aus dem Grundwasserkataster oder bei geplanten Erdbauarbeiten an. -Voraussetzungen - Altlastenauskünfte über ein Grundstück werden in der Regel gegenüber den aktuellen Eigentümern erteilt. Sollten Sie kein Eigentum an dem fraglichen Grundstück besitzen, reichen Sie bitte eine Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer ein (siehe Downloads). - Benötigte Unterlagen - - formloser Antrag (per E-Mail oder Post - siehe Downloads) mit genauer Adresse des Grundstückes -- Lageplan des Grundstückes (falls vorhanden) -- ggf. Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer (siehe Downloads) -Gebühren - Für Auskünfte aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten fallen ab dem 01.01.2025 nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1, Gebühren an. Die einfache Auskunft kostet 35,00 €. -Umfangreichere Auskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet, aber im Vorfeld mit dem Antragsteller besprochen. Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich von bereits vorhandenen Unterlagen ab. diff --git a/src/target/dika/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne b/src/target/dika/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne deleted file mode 100644 index 10c21cc..0000000 --- a/src/target/dika/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Bioabfallbehälter (braune Tonne) -Beschreibung: - - Biologisch abbaubare Abfälle, die zum Beispiel in der Küche oder im Garten anfallen, sind viel zu schade, um sie zusammen mit dem Restmüll über die graue Tonne zu entsorgen. Durch eine getrennte Sammlung kann der Bioabfall als Rohstoff für die Gewinnung von Kompost oder Biogas zum Nutzen der Umwelt wiederverwertet werden.  -Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass die getrennte Erfassung des Bioabfalls ab dem Jahr 2015 für alle privaten Haushalte verpflichtend ist. Die genaue Ausgestaltung wird für jede Kommune in der örtlichen Abfallentsorgungssatzung geregelt. In Gelsenkirchen haben die Bürgerinnen und Bürger die freie Wahl aus folgenden drei Möglichkeiten: Sie können Ihre Bioabfälle... - -… selbst kompostieren. -… an den GELSENDIENSTE Wertstoffhöfen abgeben. -… haushaltsnah in einer separaten braunen Biotonne sammeln.  - -Für die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfall sind in Gelsenkirchen Biotonnen mit 80, 120, 240 und 1.100 Litern Fassungsvermögen erhältlich. Zusätzlich wird auf Wunsch für die 80-l bis 240-l Behälter ein Filterdeckel zum Selbstkostenbeitrag zur Verfügung gestellt. Der Filterdeckel kann einen Beitrag dazu leisten, etwaigen Geruchsbelästigungen vorzubeugen. Die Biotonnen werden alle zwei Wochen geleert. -Voraussetzungen - Die Bestellung, Ummeldung oder Abmeldung von dauerhaft an einem Grundstück aufgestellten Bioabfallbehältern kann nur durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen. - Benötigte Unterlagen - schriftlicher Auftrag (online bzw. per Post oder Fax) -Gebühren - kostenpflichtig gemäß der Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen diff --git a/src/target/dika/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne b/src/target/dika/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne deleted file mode 100644 index ed8dee8..0000000 --- a/src/target/dika/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Altpapierbehälter (blaue Tonne) -Beschreibung: - - Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff, aus dem Recyclingpapier oder andere Papierprodukte hergestellt werden können. Zur haushaltsnahen Sammlung von nicht mehr benötigten Zeitschriften, Schreibpapier, Pappe, Kartons, Schachteln und Bücher stehen in Gelsenkirchen blaue Tonnen in den Größen 120 l, 240 l und 1.100 l zur Verfügung. Die Leerung der Altpapierbehälter erfolgt alle vier Wochen. -Voraussetzungen - Die Bestellung, Ummeldung oder Abmeldung von dauerhaft an einem Grundstück aufgestellten Altpapierbehältern kann durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter sowie den Mieter erfolgen. - Benötigte Unterlagen - Bestellung telefonisch unter 0209/954-20 oder per schriftlichem Auftrag (online bzw. per Post oder Fax). -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1376-teilungsvermessung b/src/target/dika/1376-teilungsvermessung deleted file mode 100644 index e87d5bf..0000000 --- a/src/target/dika/1376-teilungsvermessung +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Teilungsvermessung -Beschreibung: - - Wird ein Teil eines Grundstücks verkauft oder im Grundbuch belastet, ist die Abtrennung einer Teilfläche vom bestehenden Flurstück nötig. Dazu wird eine Teilungsvermessung durchgeführt, die von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder durch den vermessungstechnischen Außendienst der Stadt Gelsenkirchen ausgeführt werden darf. -Um ein bebautes Grundstück zu teilen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) notwendig, die zusätzliche Kosten mit sich bringt. -Bei der Teilungsvermessung wird das zu teilende Grundstück vor Ort vermessen. Dabei werden die alten Grenzen direkt vor Ort überprüft und die neuen Grenzen in der Regel durch Grenzsteine neu abgemarkt. Alte, nicht mehr vorgefundene Grenzzeichen werden durch neue ersetzt. In einem Vor-Ort-Termin wird allen betroffenen Grundstückseigentümern das Ergebnis der Grenzuntersuchung, die Lage der neuen Grenzen sowie die Abmarkung der Grenzpunkte bekannt gegeben und mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet. -Abschließend wird die Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster übernommen, wo die neu entstandenen Flurstücke mit einer neuen Flurstücksnummer versehen werden. Sobald die Änderungen im Liegenschaftskataster eingetragen sind, werden der Eigentümer des zu teilenden Flurstücks, der Antragsteller, das Finanzamt und das Grundbuchamt informiert. - -Benötigte Unterlagen - Adresse bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück -Gebühren - Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Dabei werden die Länge der zu untersuchenden Grundstücksgrenzen, die Anzahl und die Flächen der neu entstehenden Flurstücke und der Bodenrichtwert des Grundstücks berücksichtigt. -Bei der Teilung bebauter Grundstücke fallen zusätzlich Gebühren für einen amtlichen Lageplan und die Teilungsgenehmigung an. diff --git a/src/target/dika/1377-grenzvermessung b/src/target/dika/1377-grenzvermessung deleted file mode 100644 index 9a916bf..0000000 --- a/src/target/dika/1377-grenzvermessung +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Grenzvermessung -Beschreibung: - - Herrscht Unklarheit über den Verlauf einer Grundstücksgrenze, kann auf Grundlage der Informationen des Liegenschaftskatasters eine Grenzanzeige, eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung erfolgen. Dieses kann beispielsweise vorbereitend für geplante Bauvorhaben wie Häuser und Garagen, geplante Einfriedungen wie Zäune oder Hecken und bei Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn erforderlich sein. -Amtliche Grenzanzeigen und Grenzvermessungen dürfen von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder durch den vermessungstechnischen Außendienst der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt werden. - -Grenzanzeige Bei einer Grenzanzeige werden die Grundstücksgrenzen auf Grundlage des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Auftraggeber vor Ort angezeigt. Eine dauerhafte Kennzeichnung, sowie eine Übernahme des Vermessungsergebnisses in das Liegenschaftskataster erfolgt hierbei jedoch nicht. -Amtliche Grenzanzeige Bei einer amtlichen Grenzanzeige wird das Ergebnis der Vermessung zusätzlich dokumentiert und gerichtsverwertbar beurkundet. Eine dauerhafte Kennzeichnung des Grenzverlaufes und eine Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster erfolgen jedoch auch hier nicht. -Grenzvermessung Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen des Grundstücks mit Hilfe der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft. Fehlerhafte Grenzzeichen in den Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen auf dem Grundstück durch neue ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird allen betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen. - -Benötigte Unterlagen - Adresse bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück -Gebühren - Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Dabei werden die Länge der zu untersuchenden Grundstücksgrenze und der Bodenrichtwert des Grundstücks berücksichtigt. diff --git a/src/target/dika/1378-grundsteuer b/src/target/dika/1378-grundsteuer deleted file mode 100644 index 40627b7..0000000 --- a/src/target/dika/1378-grundsteuer +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Grundsteuer -Beschreibung: - - Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien und die unbebauten Grundstücke. -Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz, die Abgabenordnung sowie Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz. -Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie alle sonstigen Grundstücke. Die sonstigen Grundstücke umfassen u. a. den Grund und Boden, Gebäude, Wohnungseigentum, sonstige Bestandteile und Erbbaurechte. -Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt durch das Finanzamt. Diese beinhalten u. a. die Festsetzung des Steuerpflichtigen, des Grundsteuermessbetrages, den Beginn der Steuerpflicht sowie die Festsetzung der Grundstücksart. Die Ergebnisse werden dem Eigentümer im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt mitgeteilt. -Etwaige Einwendungen gegen die getroffenen Feststellungen sind direkt beim Finanzamt vorzutragen. -Die letztliche Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Hierbei ist die Gemeinde an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. -In Gelsenkirchen finden seit dem 1. Januar 2025 sog. differenzierende Hebesätze Anwendung. Diese sind in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit der hierzu ergangenen Änderungssatzung in der aktuellsten Fassung festgesetzt und betragen zurzeit: - -für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 498 von Hundert -für Wohngrundstücke 696 von Hundert -für unbebaute und Nichtwohngrundstücke 1.397 von Hundert - -Zur Kategorie der Wohngrundstücke zählen Objekte der Grundstücksarten Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. -Nichtwohngrundstücke sind Objekte der Grundstücksarten Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke. -Durch Anwendung des Grundsteuermessbetrages und des jeweils gültigen Hebesatzes (Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz) wird die Grundsteuer mit dem Grundsteuerbescheid bzw. mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen zu den Grundbesitzabgaben geregelt. -In Sachen der Grundsteuer werden Eigentumswechsel erst dann für die Gemeinde verbindlich, wenn das Finanzamt dem neuen Eigentümer den Grundbesitz zurechnet. Dies geschieht grundsätzlich, bezogen auf das Kauf- bzw. Verkaufsdatum, zum 01.01. des Folgejahres. Solange diese sog. Zurechnungsfortschreibung nicht erfolgt ist, ist der bisherige Eigentümer weiterhin grundsteuerpflichtig und zur Zahlung der für das gesamte Jahr festgesetzten Grundsteuer heranzuziehen. -Damit eine zeitnahe Korrektur der Grundsteuerveranlagung und somit ein Abweichen vom gesetzlich festgelegten Stichtagsprinzip erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, dass sich der neue Eigentümer durch eine privatrechtliche Erklärung, der sogenannten Verpflichtungserklärung, gegenüber der Stadt Gelsenkirchen verpflichtet, die auf das Grundstück entfallende Grundsteuer bereits ab Eigentumsübergang freiwillig zu entrichten. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren b/src/target/dika/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren deleted file mode 100644 index 9325a52..0000000 --- a/src/target/dika/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Abwasserbeseitigungsgebühren -Beschreibung: - - Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage werden Benutzungsgebühren erhoben. -Rechtsgrundlage ist die Entwässerungssatzung der Stadt Gelsenkirchen sowie die hierzu ergangene Gebührensatzung in der aktuellen Fassung. -Die Gebühren werden getrennt für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser festgesetzt. -Berechnung Schmutzwassergebühr: -Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück vom Wasserversorger GELSENWASSER AG im Vorjahr geliefert wurde. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. -Berechnung Niederschlagswassergebühr: -Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage eingeleitet wird. -Mögliche Gebührenermäßigungen ergeben sich aus den vorgenannten Satzungen. Weitere Informationen finden Sie hier. -Ergänzende Auskünfte hierzu erteilt AGG GELSENKANAL. Kontaktinformationen der Ansprechpartner befinden sich hier. -Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen Grundbesitzabgaben geregelt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1383-abfallbeseitigungsgebuehren b/src/target/dika/1383-abfallbeseitigungsgebuehren deleted file mode 100644 index e8750fd..0000000 --- a/src/target/dika/1383-abfallbeseitigungsgebuehren +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Abfallbeseitigungsgebühren -Beschreibung: - - Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.  -Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren ist die Satzung über die Abfallentsorgung und die hierzu ergangene Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der jeweils aktuellen Fassung.  -Für alle Grundstückseigentümer besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.  -Die Abfallentsorgungsgebühr orientiert sich an der Art, Größe und am Leerungsintervall der Abfallbehälter. -Zuständigkeit bei der Abfallentsorgung -Die Abfallentsorgung für die Restabfallbehälter (graue Tonne), Biotonne (braune Tonne) und Altpapiertonne (blaue Tonne - derzeitig kostenlos) wird durch GELSENDIENSTE vorgenommen.  -Die Aufstellung der gelben Behälter und die Entsorgung der Leichtverpackungen erfolgt durch das DSD (Duales System Deutschland) bzw. deren beauftragte Unternehmen. Für Gelsenkirchen ist dies aktuell die Firma Remondis aus Selm. -Fragen zur Zuteilung und Aufstellung der Behälter, Verringerung oder Erhöhung des Behältervolumens, bei Problemen mit beschädigten oder nicht geleerten Behältern, u. a. sind ausschließlich und direkt an GELSENDIENSTE (graue, braune und blaue Tonne) oder die Firma Remondis (gelbe Tonne - Service-Nummer 0800-122325) zu richten. -Änderungen von Art, Größe und/oder Leerungsintervall können direkt hier veranlasst werden. -Auskünfte zu sonstigen Themen der Abfallentsorgung erteilt GELSENDIENSTE. -Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen Grundbesitzabgaben geregelt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren b/src/target/dika/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren deleted file mode 100644 index a32964b..0000000 --- a/src/target/dika/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren -Beschreibung: - - Für die Reinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage werden Benutzungsgebühren erhoben. -Rechtsgrundlage ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen  in der aktuellen Fassung. -Die Gebühr wird getrennt für Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt. -Straßenreinigung: -Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Länge der zugewandten Grundstücksseite, die an die von der Gemeinde gereinigte Erschließungsstraße angrenzt, welche das Grundstück erschließt (Frontlänge in Meter) und die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen der Fahrbahn und des Gehweges. Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden all die Grundstücksseiten zugrunde gelegt, durch die das Grundstück erschlossen ist. -Zugewandte Grundstücksseite sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 ° verlaufen (sogenannte Hinterlieger oder Teil-Hinterlieger). -Winterdienst: -Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Länge der zugewandten Grundstücksseite, die an die von der Gemeinde wintergewartete Erschließungsstraße angrenzt, welche das Grundstück erschließt (Frontlänge in Meter) und die Zugehörigkeit zu einer Winterdienststufe (0 - 4). Liegt ein Grundstück an mehreren zu wartenden Straßen, so werden all die Grundstücksseiten zugrunde gelegt, durch die das Grundstück erschlossen ist. -Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Zuordnung zu den einzelnen Reinigungsklassen bzw. Winterdienststufen. Die jeweilige Zuordnung kann dem Straßen- und Wegeverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden. -Zuständig für die Straßenreinigung und den Winterdienst ist GELSENDIENSTE. Fragen oder Probleme, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Reinigung oder dem Winterdienst stehen, sind ausschließlich und direkt an GELSENDIENSTE zu richten bzw. zu melden. -Weitere Informationen über das Thema Reinigung und Winterdienst sind hier erhältlich. -Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen Grundbesitzabgaben geregelt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1385-soziale-gruppenarbeit b/src/target/dika/1385-soziale-gruppenarbeit deleted file mode 100644 index 2fa633c..0000000 --- a/src/target/dika/1385-soziale-gruppenarbeit +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Soziale Gruppenarbeit -Beschreibung: - - Soziale Gruppenarbeit -Soziale Gruppenarbeit ist eine zeitlich befristete ambulante Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Sie basiert auf der freiwilligen Mitarbeit der TeilnehmerInnen und deren Eltern. Die Gruppen werden von zwei TrainerInnen begleitet und durchgeführt. Ein Trainingskurs erstreckt sich in der Regel über mindestens vier Monate. Die Treffen finden einmal wöchentlich über zwei Stunden statt. -Inhalte sind u.a. -Stärkung und Ausbau sozialer Kompetenzen,Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln,Stärkung des Selbstvertrauens,Erhöhung der Frustrationstoleranz,Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit sein.Trainingskurse für Kinder - Konflikttraining, Clearing-Gruppe, Selbstbehauptungstraining, Übungs- und ErfahrungskursTrainingskurse für Jugendliche - Konflikttraining, Mädchengruppe, Erlebnis-Gruppe, Arbeitsprojekte, Verkehrserziehungskurs und KaufhauskursTrainingskurse für Heranwachsende - KonflikttrainingTrainingskurse für Eltern - Müttergruppen, Elternscout, MännertrainingZusätzlich werden jedes Jahr verschiedene Projekte für Kindern und Jugendlichen angeboten und durchgeführt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe b/src/target/dika/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe deleted file mode 100644 index c0501d5..0000000 --- a/src/target/dika/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Nachtarbeit-Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe -Beschreibung: - - Der Schutz der Nachtruhe hat einen hohen Stellenwert im Immissionsschutzrecht. Deswegen sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr alle ruhestörenden Betätigungen von Maschinen und Personen verboten. -Wenn Sie Tätigkeiten durchführen wollen, die die Nachtruhe stören, benötigen Sie eine Nachtarbeitsgenehmigung. -Rechtliche Grundlage: § 9 LImSchG -Voraussetzungen - Ausnahmen von dem Nachtarbeitsverbot können Sie nur auf Antrag erhalten, wenn Ihre Betätigungen im öffentlichen Interesse (z.B. Reparatur von Schienenwegen) oder überwiegenden Interesses eines Beteiligten (z.B. erhebliche wirtschaftliche Verluste bei der Durchführung am Tage) sind. - Benötigte Unterlagen - Für die Erteilung einer Nachtarbeitsgenehmigung benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag mit detaillierten Angaben zur geplanten Nachtarbeit. -Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen evt. zusätzliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabe des Antrags Kontakt mit uns auf. -Gebühren - 175 bis 1000 Euro diff --git a/src/target/dika/1388-einweggetraenkeverpackungen b/src/target/dika/1388-einweggetraenkeverpackungen deleted file mode 100644 index 0e1582b..0000000 --- a/src/target/dika/1388-einweggetraenkeverpackungen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Einweggetränkeverpackungen -Beschreibung: - - Sie haben Fragen zur Rückgabemöglichkeit und/oder Erstattung des Pfandes für Einweggetränkeverpackungen? Wir helfen Ihnen gerne! -Voraussetzungen - keine - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1389-fischereischein b/src/target/dika/1389-fischereischein deleted file mode 100644 index 961d2b9..0000000 --- a/src/target/dika/1389-fischereischein +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Fischereischein -Beschreibung: - - Wer in Gelsenkirchen fischen gehen will, der braucht hierfür einen Fischereischein.Erhältlich ist der Schein in den BÜRGERcentren und bei der unten bezeichneten Dienststelle. -Der Fischereischein wird für ein oder fünf Fischereijahre ausgestellt, wobei das Fischereijahr jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember geht.Für die Erlangung des ersten Fischereischeins ist die Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich. Prüfungen werden von der Stadt Gelsenkirchen in regelmässigen Abständen durchgeführt. -Voraussetzungen - Das Mindestalter für den Erwerb eines Fischereischeins ist 14 Jahre. Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren haben allerdings die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu lösen, mit dem sie in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen dürfen. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist die Ablegung einer Fischerprüfung nicht erforderlich. - Benötigte Unterlagen - Bei Erstausstellung eines Fischereischeins - -Prüfungszeugnis einer unteren Fischereibehörde -Lichtbild - -Bei Verlängerung - -bisheriger Fischereischein, falls dieser nicht mehr vorhanden sein sollte, ein Lichtbild sowie ein Prüfungszeugnis einer unteren Fischereibehörde - -Jugendfischereischein - -Lichtbild - -Gebühren - Die unten aufgeführten Preise setzen sich aus den Verwaltungsgebühren und der zu entrichtenden Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen: -Fischereischein (1 Jahr)            16,00 € -Fischereischein (5 Jahre)          48,00 € -Jugendfischereischein                 8,00 € diff --git a/src/target/dika/1391-fischerpruefung b/src/target/dika/1391-fischerpruefung deleted file mode 100644 index 6a17078..0000000 --- a/src/target/dika/1391-fischerpruefung +++ /dev/null @@ -1,45 +0,0 @@ -Überschrift: Fischerprüfung -Beschreibung: - - Die nächste Fischereiprüfung findet am 07. November 2024 statt.  -Ort:Hans-Sachs-HausEbertstr. 11Sitzungszimmer Zenica (4. Etage, 466)45879 Gelsenkirchen -Die Anträge auf Teilnahme sind bis spätestens vier Wochen vor diesem Termin der Dienststelle zuzuleiten. Beachten Sie bitte, dass verspätet eingegangene Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. -Ferner werden nur Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung berücksichtigt, die vollständig sind. Sofern eine Ausnahmegenehmigung- nur bei auswärtigen Antragstellern- erforderlich ist, muss diese gleichzeitig mit der Antragstellung übersandt werden. -Die Verwaltungsgebühr ist ebenfalls bei Antragstellung zu entrichten. -Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: -Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung-untere Fischereibehörde-Zimmer 147Hans-Sachs-HausEbertstr. 1145879 Gelsenkirchen -Wichtig: -Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht in Gelsenkirchen haben, benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde. -Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen und möchten die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen. - -Sie benötigen dafür eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Gelsenkirchen (erhältlich nach telefonischer Vereinbarung). -Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und den Termin der Fischerprüfung, an der Sie teilnehmen möchten, mit. -Die Ausnahmegenehmigung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. - -Sie haben Ihren Hauptwohnsitz ausserhalb Gelsenkirchens und möchten die Fischerprüfung in Gelsenkirchen ablegen. - -Sie benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde. -Die Ausnahmegenehmigung ist Ihrem Antrag auf Teilnahme an der Fischerprüfung beizufügen. -Ohne die Ausnahmegenehmigung ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Die Ausnahmegenehmigung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. - -Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nicht möglich. -Die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang wird empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Lehrgänge werden u.a. bei den nachfolgend genannten Ansprechpartnern angeboten: -Herr SobottkaTel. 0209 76939 -Angelverein Gelsenkirchener Hechte 96 e.V.in Zusammenarbeit mit demAngelfischereiverein Gelsenkirchen Horst e.V. -Anmeldungen bitte bei:Herrn Köppener - 0209 370970Herrn Rohleder - 0179 4497657 -Informationsmaterial über die zum Frühjahr 2015 eingeführten Neuerungen erhalten Sie direkt beim Landesverband http://www.lfv-westfalen.de/. -Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. -Voraussetzungen - Jugendliche, die das 13. Lebensjahr am Tage der Prüfung noch nicht vollendet haben und Personen, die unter Betreuung stehen, können zur Prüfung nicht zugelassen werden. -Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nicht möglich. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis -Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung   (Formular unten im Downloadbereich) - -Gebühren - Zulassung zur Fischerprüfung:      50,00 € -Ausnahmegenehmigung:               15,00 € -____________________________________________ -Vorbereitungskurs: -Für Informationen bezüglich der Gebühren für einen Vorbereitungskurs setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner des Lehrgangs in Verbindung. diff --git a/src/target/dika/1392-schadnagerbekaempfung-ratten b/src/target/dika/1392-schadnagerbekaempfung-ratten deleted file mode 100644 index ab29816..0000000 --- a/src/target/dika/1392-schadnagerbekaempfung-ratten +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -Überschrift: Schadnagerbekämpfung (Ratten) -Beschreibung: - - In unseren Städten und Gemeinden leben (Wander-)Ratten hauptsächlich in den Abwasserkanälen, wo sie sich von Küchenabfällen ernähren. Wanderratten sind Allesfresser und ernähren sich bevorzugt von Getreide und Abfällen. Pro Tag nehmen Wanderratten etwa 30g feste Nahrung und 60 ml Flüssigkeit zu sich. Sie verfügen über ein ausgeprägtes Lernvermögen. -Freilebende Ratten können, ebenso wie nahezu alle anderen Tiere, als Krankheitsüberträger (Vektoren) direkt oder indirekt diverse Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten übertragen. -Kommt es zu starken Regenfällen, begeben sich die Ratten (meist) für kurze Zeit auf die Strassen und suchen sich anderweitigen Unterschlupf. In der Regel kehren die Ratten von allein zurück in die Kanalisation.Um Schadnagerbefall (Ratten, Mäuse, etc.) zu vermeiden, empfehlen sich folgende präventive Maßnahmen: - -Halten Sie Ihr Grundstück frei von Müll (insbesondere Essensresten). Sollten Sie über einen Komposthaufen verfügen, sollten Sie diesen so verschließen, dass ein Eindringen durch Ratten nicht möglich ist. Gekochte Speise- und Fleischreste gehören nicht auf den Komposthaufen, wo sie einer Einladung an die Ratten gleichkommen würden. -Stellen Sie volle Müllsäcke niemals neben Abfallbehälter und Mülltonnen. Werfen Sie Essensreste nicht offen in den Hausmüll, sondern geruchsdicht in eine Tüte verpackt. -Werfen Sie Lebensmittelverpackungen nicht ungereinigt in die Gelbe Tonne. -Alle Müllbehälter sollten stets verschlossen gehalten werden. -Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Müllbehälter/Kellerräume/Komposthaufen etc. auf evtl. Nagespuren oder Ratten- und Mäusekot und wechseln Sie die Behälter bei Bedarf aus. - -Sollte es trotz allen Vorsichtsmaßnahmen zu Schadnagerbefall kommen, stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung: -Schadnager auf privaten Grundstücken: -Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zur Schadnagerbekämpfung verpflichtet. Als Mieterin bzw. Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer des Grundstückes. Die Pflicht, eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen, ergibt sich aus dem §9 der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) (vollständige Verordnung unten im Downloadbereich). -Sollten Sie als Eigentümer einen Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, empfehlen wir dringend die Hinzuziehung einer Fachfirma zu dessen Bekämpfung. Diese Spezialisten finden Sie z.B in den Gelben Seiten unter dem Begriff „Schädlingsbekämpfung“.Schadnager auf öffentlichen Grundstücken: -Stellen Sie fest, dass sich auf einem öffentlichen Grundstück Schadnager befinden, informieren Sie bitte die entsprechenden Stellen: - -bei Schadnagern auf städtischen Grünflächen: GELSENDIENSTE -bei Schadnagern hervorgerufen durch Müll/Sperrmüll/Unrat: GELSENDIENSTE -bei Schadnagern im städtischen Kanalnetz: GELSENKANAL - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1394-jaegerpruefung b/src/target/dika/1394-jaegerpruefung deleted file mode 100644 index 83b61d3..0000000 --- a/src/target/dika/1394-jaegerpruefung +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Jägerprüfung -Beschreibung: - - Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheins und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung. -Diese Prüfung wird einmal jährlich zu einem landeseinheitlichen Termin vom Prüfungsausschuß der unteren Jagdbehörde der Stadt Gelsenkirchen abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil. In dieser Prüfung hat der Bewerber u.a. ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadenverhütung, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, Waffenrecht und -technik, Jagd- und Tierschutz sowie Landschaftspflegerecht nachzuweisen. -Vorbereitungskurse: -Nähere Informationen über die von der Kreisjägerschaft Gelsenkirchen durchgeführten Vorbereitungskurse zur Teilnahme an der Jägerprüfung erhalten Sie bei: -Herrn Dr. Martin Schmid -Tel. 0171 4267671 -(Kosten z.Z. 1.700,00 € ; Beginn Ende August) -Voraussetzungen - Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist, dass der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt. - Benötigte Unterlagen - Bitte bis spätestens zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der unteren Jadbehörde einreichen: - -Schriftlicher Antrag   (Formular unten im Downloadbereich) -Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr -Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern (der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein), es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt -Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 -Amtliches Führungszeugnis (Verwendungszweck: Zulassung zur Jägerprüfung), das nicht älter als sechs Monate sein darf - -Ihre Antragsunterlagen senden Sie bitte an: -Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung-untere Jagdbehörde-Zimmer 133Hans-Sachs-HausEbertstr. 1145879 Gelsenkirchen -Gebühren - Prüfungsgebühr                                     220,00 € -Zulassung zur Prüfung                            30,00 € -________________________________________ -Kosten insgesamt                                  250,00 € diff --git a/src/target/dika/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw b/src/target/dika/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw deleted file mode 100644 index bd710eb..0000000 --- a/src/target/dika/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw +++ /dev/null @@ -1,75 +0,0 @@ -Überschrift: Landeshundegesetz (LHundG NRW) -Beschreibung: - - Am 01.01.2003 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) in Kraft getreten; es löste die Landeshundeverordnung NRW aus dem Jahre 2000 ab. -Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken. Es werden daher verschiedene Voraussetzungen für das Halten von Hunden festgelegt. -Darüber hinaus gibt es weitere besondere Pflichten für Hundehalter. Zum Beispiel gilt für alle Hunde der Leinenzwang in Naturschutzgebieten, auf Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Friedhöfen, in städtischen Gärten sowie Kleingartenanlagen (mit Ausnahme der Einzelgärten), durch Hinweisschilder ausgewiesenen Fußgängerbereichen und bei Menschenansammlungen. -Grundsätzliche Unterscheidung und Besonderheiten der vier Kategorien von Hunden: -Gefährliche Hunde -Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrierKreuzungen der o.a. RassenHunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde -Bestimmte Rassen -AlanoAmerican BulldogBullmastiffMastiffMastino EspanolMastino NapoletanoFila BrasileiroDogo ArgentinoRottweilerTosa InuKreuzungen der o.a. Rassen -Große Hunde -Widerristhöhe von mind. 40 cmoderKörpergewicht von mind. 20 kg -Kleine Hunde -Widerristhöhe unter 40 cmundKörpergewicht unter 20 kg -Info: WiderristhöheAls Widerrist wird der erhöhte Übergang zwischen Hals und Rücken bei Vierbeinern bezeichnet. Da der Widerrist bei gesenktem Kopf des Tieres dem höchsten Körperpunkt entspricht, gilt er im Allgemeinen als üblicher Messpunkt für die Körpergröße. Die Widerristhöhe ist also die Größe des Hundes gemessen zwischen Boden und Widerrist. -Eine Übersicht der wesentlichen Bestimmungen für das Halten und Führen von Hunden, sowie alle Antrags- und Anzeigeformulare finden sie unten im Downloadbereich.Beachten Sie bitte, dass die ordnungsbehördliche Anmeldung nicht die steuerliche Anmeldung nach der Hundesteuersatzung ersetzt. -Hund Online -Sie können die Anmeldung, Abmeldung, den Antrag auf Steuerbefreiung sowie die ordnungsbehördliche Anmeldung nach dem Landeshundegesetz auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig unter https://serviceportal.gelsenkirchen.de/login (Bund.ID) registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal. -Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen. -Besonderheiten: -Bestimmungen für alle Hunde - -alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. - -Anleinpflicht in folgenden Bereichen: - -in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr -in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche -bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen -in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten - -Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen - -Anleinpflicht und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern -Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters durch ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde; gleiches gilt für den Hundeführer auf Verlangen der Behörde -Sachkunde des Hundehalters und Hundeführers (gefährliche Hunde: Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung), Hunde bestimmter Rassen: Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) bzw. einer sachverständigen Stelle) -Hundehalter und Hundeführer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben -Hundehalter und Hundeführer müssen in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen -Sicherstellung der ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung -Mitführen der Erlaubnis bzw. des Hundeausweises oder einer Kopie beim Ausführen des Hundes (ggf. Vorlage bei Kontrolle) -Verbot des gleichzeitigen Führens von mehreren derartigen Hunden durch eine Person -Abgabe oder Veräußerung eines Hundes nur an Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Haltung sind - -Große Hunde - -Anleinpflicht außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen -Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung), einer anerkannten sachverständigen Stelle oder eines von der Tierärztekammer benannten Tierarztes - -Freilauffläche für Hunde -Drei Freilaufflächen unterhält die Stadt Gelsenkirchen zurzeit. Diese befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Bundesgartenschau, im Stadtteilpark Hassel und Bulmker Park. Diese Flächen sind durch Hinweisschilder ausgewiesen. Auf diesen Flächen dürfen alle Hunde unangeleint geführt werden. Für die in § 3 und §10 LHundG NRW genannten Rassen gilt dies jedoch nur für den Fall, dass die Hunde von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit sind. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit behördlich festgestellt wurde, dürfen nicht ohne Leine und Maulkorb geführt werden. -Benötigte Unterlagen - -Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. Anzeigevordruck zur Haltung eines großen Hundes -Nachweis der erforderlichen Sachkunde -Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Microchip -Nachweis der entsprechenden Haftpflichtversicherung. - -Gebühren - Entgegennahme einer Anzeige eines großen Hundes (40/20): - -25,00 € - -Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlicher Hunde gem. § 4 LHundG NRW: - -30,00 € bis 100,00 € - -Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 LHundG NRW: - -25,00 € - -Entscheidung in ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Anordnung einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr (Maulkorbzwang): - -90,00 € – 250,00 € - diff --git a/src/target/dika/1399-kampfmittelbeseitigung b/src/target/dika/1399-kampfmittelbeseitigung deleted file mode 100644 index 1067c60..0000000 --- a/src/target/dika/1399-kampfmittelbeseitigung +++ /dev/null @@ -1,70 +0,0 @@ -Überschrift: Kampfmittelbeseitigung -Beschreibung: - - Inhalt -1. Allgemeines 2. Verhalten bei Kampfmittelfunden 3. Notwendigkeit einer Kampfmittelüberprüfung 4. Anträge -1. Allgemeines -Auch heute noch, mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden beinahe täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr und somit auch für den Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden in Westfalen/Lippe unterhält das Land NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde Verdachtsflächen auf Kampfmittelbelastung untersucht, bewertet und räumt. Auslöser für Flächenüberprüfungen sind unter anderem die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete, einzelne Bauvorhaben oder umfangreiche Flächensanierungen. -Was sind Kampfmittel? -Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Bombenblindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden. -Kann man vorbeugen? -Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich zu untersuchen. In konkreten Einzelfällen muss eine Untersuchung stattfinden, die zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer geht, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die vom Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss. -2. Verhalten bei Kampfmittelfunden -In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten! Zum Schutz der Allgemeinheit und der eigenen Sicherheit müssen beim Auffinden von Kampfmittel die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachtet werden: - -Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen Kampfmittel dürfen nicht berührt werden. Wurden Sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen. -Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind einzustellen. -Den Zugang zur Fundstelle sperren Unbefugte sollten vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.Ein Kampfmittelfund ist unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde (Tel.: 0209 169-3724 oder 0209 169-3725) oder der Polizeidienststelle (Tel.: 110) anzuzeigen. - -Von Kampfmitteln gehen die unterschiedlichsten Gefahren aus. Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Lauf der Jahre zu. Nur der Fachkundige kann ein Kampfmittel identifizieren, die Gefahren abschätzen und darf über den weiteren Umgang entscheiden. Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben (Verordnung unten im Downloadbereich). -3. Notwendigkeit einer Kampfmittelüberprüfung -Das Gefährdungsband hinsichtlich eines möglichen Kampfmittelvorkommens liegt bei einer Tiefe von 8 Metern. Ausgegangen wird hierbei von der Geländeoberkante (GOK) Mai 1945. Liegt durchgängig anstehender Fels in einer Tiefe von weniger als 8 m unter der GOK (1945), so endet das Gefährdungsband dort. Die Verwitterungszone und Klüftungen gelten nicht als anstehender Fels. -Grundsätzlich besteht bei jedem Erdeingriff, jeder Erdverdichtung oder dauerhaften Überbauung die Notwendigkeit einer vorherigen Kampfmittelüberprüfung. -Im Rahmen von Aufbruchgenehmigungen ist für Arbeiten an Bestandleitungen, die nach Mai 1945 verlegt oder bearbeitet wurden, keine vorherige Kampfmittelüberprüfung vorzunehmen, wenn sich der Aufbruch auf genau diese Bereiche beschränkt. -4. Anträge -Beantragung einer Luftbildauswertung -Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden Bauherren bzw. Bedarfsträger durch das zuständige Referat aufgefordert, ihr Baugrundstücke auf mögliche Kampfmittel hin überprüfen zu lassen. Nach § 16 Abs. 1 BauO NW müssen Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies bedeutet unter anderem, dass sie frei von Kampfmitteln sein müssen. Die Pflicht zur Herstellung der Geeignetheit des Grundstückes ist durch den Bauherren bzw. den Bedarfsträger sicherzustellen. Bitte beachten Sie hierzu auch notwendige Flächen für Haus- und/oder Kanalanschlüsse. Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an das Referat Recht und Ordnung unter der Postanschrift: -Referat 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Hans-Sachs-Haus Ebertstr. 11 45879 Gelsenkirchen -Der Antrag auf eine Luftbildauswertung im Stadtgebiet Gelsenkirchen kann formlos oder per Formular (unten im Downloadbereich) gestellt werden. -Die Antragstellung per E-Mail unter kampfmittel@gelsenkirchen.de ist ausdrücklich gewünscht. -Bearbeitung der Luftbildauswertung -Im Einzelfall sind bereits Luftbildauswertungen für den beantragten Bereich vorhanden, sodass eine fachliche Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde nach Eingang des Überprüfungsantrags ergeht. -In der Regel wird der Antrag jedoch an die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) weitergeleitet. Dort wird anhand der vorliegenden Dokumentation, den alliierten Luftbildern und sonstigen historischen Informationen geprüft, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt. Das Ergebnis der Luftbildauswertung mit einer daraus resultierenden Gefährdungseinstufung sowie ggf. empfohlenen Kampfmittelräummaßnahmen wird in einer fachlichen Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde zusammengefasst. Die Bearbeitungszeit der Bezirksregierung Arnsberg kann bis zu mehrere Wochen betragen. -Anschließende Stellungnahme -Die Stellungnahme kann neben konkreten Hinweisen auf mögliche Bombenblindgängereinschlagsstellen (Luftbildverdachtspunkt = VPLBA) zusätzliche Kriegsbeeinflussungen (Bombardierungsflächen, Flächen mit Artilleriebeschuss, Flak-Stellungen, Stellungsbereiche u. a. m.) beinhalten. -Welche anschließenden Kampfmittelüberprüfungsmaßnahmen gibt es, welche Anträge oder Merkblätter benötige ich? -Weitergehende Sicherheitsüberprüfungen und Antragserfordernisse und entsprechende zu beachtende Unterlagen sind zum Beispiel: - -Oberflächendetektion der zu bebauenden Flächen oder Baugruben - -Antrag auf Oberflächendetektion der zu bebauenden Flächen und Baugruben (der Stellungsbereiche, des Artilleriebeschusses und der Trichter)  - -Ramm- und Bohrarbeiten sind vorab hinsichtlich eines möglichen Kampfmittelvorkommens zwingend unter Sicherheit zu stellen - -Bereich mit starker Bombardierung: -Antrag auf Sondierungsbohrungen bei Ramm- und Bohrarbeiten durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)siehe Erläuterung zu Ramm- oder Bohrarbeiten -Bereich mit Bombardierung: -Antrag auf Sicherheitsüberprüfung nach Anlage 1 der TVVsiehe Anlage 1 der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (Anlage 1 TVV) - -Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle (VPLBA) durch den KBD  - -Antrag auf Überprüfung eines Verdachtspunktes der Luftbildauswertung (VPLBA)  - -Aushubarbeiten - -Im Bereich der Bombardierung sind Aushubarbeiten nach dem „Merkblatt BezReg - Aushubarbeiten mit der gebotenen Vorsicht ausführen“ vorzunehmen. -- Alle Antragsformulare/Merkblätter finden Sie unten im Downloadbereich - -Benötigte Unterlagen - Antrag auf Luftbildauswertung: - -Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer -Anschrift des Baugrundstückes, Projektbezeichnung -Gemarkung, Flur, Flurstück(e) -Kurze Beschreibung der Gründungsarbeiten bzw. des Erdeingriffes -Geplanter Baubeginn -DIN-A4 oder DIN-A3 Kartenausschnitt (* maßstabgerechte Kopie genügt), aus der "Deutschen Grundkarte" im Maßstab 1:2000 oder 1:5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in rot umrahmt ist (siehe Merkblatt „Deutsche Grundkarte" im Downloadbereich).Das Kartenmaterial kann z.B. beim Referat Vermessung und Kataster, Rathaus Buer, Zimmer 422, Tel. 0209 169-4319 erworben werden. -Bei großen Flächen oder Trassen soll die Antragsfläche zusätzlich in digitaler Form (Shape-Datei) eingereicht werden. - -Gebühren - Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den/die Antragsteller/in gebührenfrei. Zusätzlich zu der Gebühr für den Auszug aus der DGK 5 können noch Kosten durch vorbereitende, begleitende oder nachbereitende Maßnahmen entstehen -(für weiteres siehe Kampfmittelbeseitigung Erstattung der anfallenden Kosten RdErl. d. Innenministeriums - 75-54.01- v. 9.11.2007) diff --git a/src/target/dika/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops b/src/target/dika/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops deleted file mode 100644 index 0098630..0000000 --- a/src/target/dika/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Durchführung von Kulturveranstaltungen, Tagungen, Seminaren/Workshops -Beschreibung: - - Der Kulturraum „die flora“ führt zahlreiche eigene Veranstaltungen durch. In gemeinsamer Absprache und Kooperation können auch andere städtische Einrichtungen und freie Träger, (Kultur-)vereine, Bürgerinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Musik- und Theatergruppen u. ä. Veranstaltungen oder Seminare/Tagungen durchführen. Diese müssen in die inhaltliche Programmatik der Einrichtung passen. -Voraussetzungen - Grundlage ist ein vom Kulturraum „die flora“ ausgestellter Vertrag, dem ein Ortstermin und ein persönliches Gespräch voraus geht. Die Entscheidung trifft die Leitung des Kulturraums „die flora“. -Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht zugelassen. - Benötigte Unterlagen - aussagefähiges Konzept und Unterlagen zu Thema und Veranstalter/in -Gebühren - je nach Art der Veranstaltung diff --git a/src/target/dika/1418-projekte-der-kulturellen-bildung b/src/target/dika/1418-projekte-der-kulturellen-bildung deleted file mode 100644 index 5741b04..0000000 --- a/src/target/dika/1418-projekte-der-kulturellen-bildung +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Projekte der Kulturellen Bildung -Beschreibung: - - Im Kulturraum „die flora“ können Projekte durchgeführt werden, bei denen die kulturelle Bildung – gerne generationsübergreifend – im Mittelpunkt steht und lokale Akteure gemeinschaftlich ein Thema erarbeiten mit dem Ziel einer Bühnenpräsentation, einer Diskussions- oder Vortragsveranstaltung u. ä. Die gewählten Themen müssen in die inhaltliche Programmatik der Einrichtung passen. Grundlage ist ein vom Kulturraum „die flora“ ausgestellter Vertrag. -Voraussetzungen - Grundlage ist ein vom Kulturraum „die flora“ ausgestellter Vertrag, dem ein Ortstermin und ein persönliches Gespräch voraus geht. Die Entscheidung trifft die Leitung des Kulturraums „die flora“. -Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht zugelassen. - Benötigte Unterlagen - aussagefähiges Konzept und Unterlagen zu Thema und Veranstalter/in -Gebühren - je nach Art der Veranstaltung diff --git a/src/target/dika/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden b/src/target/dika/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden deleted file mode 100644 index 098bda4..0000000 --- a/src/target/dika/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Ausleihe von Bilderrahmen und Stellwänden -Beschreibung: - - Der Kulturraum „die flora“ stellt anderen städtischen Einrichtungen, freien Trägern oder lokalen Vereinen Bilderrahmen und Stellwände zur Verfügung, um sie bei ihren Ausstellungsprojekten zu unterstützen. -Voraussetzungen - Grundlage ist ein vom Kulturraum „die flora“ ausgestellter Leihvertrag. - Benötigte Unterlagen - Schriftliche Angaben zur ausleihenden Einrichtung, zum Ausleihgrund, zum Ort der Ausstellung, zu Dauer und Präsentationszeit. -Gebühren - Die Kosten richten sich je nach Art der Ausleihe. Nicht-städtische Ausleiher/innen müssen eine Versicherung haben, die ggf. Schäden an der Ausleihe ersetzt. Transporte müssen von der ausleihenden Einrichtung auf eigenen Kosten durchgeführt werden. diff --git a/src/target/dika/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz b/src/target/dika/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz deleted file mode 100644 index 6d18dd0..0000000 --- a/src/target/dika/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Substitutionsbehandlungen - Methadonambulanz -Beschreibung: - - Der Sozialpsychiatrische Dienst unterhält eine ärztlich geleitete Methadonambulanz, die mit einem Facharzt der Psychiatrie, einer Sozialarbeiterin und Arzthelferin multiprofessionell besetzt ist. -Zielsetzung der Arbeit der Methadonambulanz ist es, erwachsenen Menschen mit Suchterkrankungen und Wunsch nach Opiatsubstitution Hilfen zur Selbsthilfe sowie Hilfen für ein selbständiges Leben im Sinne einer gelungenen Inklusion anzubieten und im Sinne des „Harm Reduction“ ihre durch Abhängigkeit von Heroin o.a. Opiaten bedingten Beeinträchtigungen und Gesundheitsschäden zu mildern. -In der Methadonambulanz des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird zu Substitutionsbehandlungen beraten und ärztlich begleitete Opiatersatzbehandlungen mit Methadon/Polamidon sowie Psychosoziale Betreuung (PSB) durchgeführt. Im Rahmen einer kommunalen Koordinierungsaufgabe wird auch zu niedergelassenen substituierenden Facharztpraxen übergeleitet. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung b/src/target/dika/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung deleted file mode 100644 index 38e55d9..0000000 --- a/src/target/dika/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Unterbringung nach dem PsychKG (Zwangseinweisung) -Beschreibung: - - In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. Juli 2019 (GV. NRW S. 339).  -Das PsychKG NRW regelt neben den (anderen) Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen für eine psychische Krankheit bestehen und den Anordnungen von Schutzmaßnahmen durch die Gesundheitsbehörde auch die Unterbringung von Personen, die psychisch erkrankt sind und dadurch sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden.  -Eine Unterbringung nach dem PsychKG stellt eine nicht unerhebliche Einschränkung von Grundrechten dar und unterliegt somit hohen rechtlichen Hürden. -So ist eine solche Unterbringung nur dann zulässig, wenn und solange durch das krankheitsbedingte Verhalten (einer Person) gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer (Leib, Leben u. Gesundheit) besteht, die nicht anders abgewendet werden kann. Um Betroffenen die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, arbeitet das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung eng mit den städtischen Amtsärzten zusammen. So kann sichergestellt werden, dass das notwendige ärztliche Zeugnis fachlich fundiert ist und den Anforderungen des Gesetzes genügt.  -In einer akuten Gefahrensituation, egal ob Eigen- oder Fremdgefährdung, sollte aufgrund der schnelleren Einsatzzeiten zunächst unter der 110 die Polizei gerufen werden, um eine mögliche Eskalation zu verhindern. Anschließend sollte unverzüglich das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter den Rufnummern 169-3724, 169-3725 oder 169-3709 informiert werden.  -Außerhalb der Kernarbeitszeit übernimmt die Feuerwehr die Unterbringung nach dem PsychKG. Diese ist unter der 112 zu erreichen. -Die Unterbringung nach dem PsychKG stellt immer nur eine Maßnahme der Krisenbewältigung dar und kommt somit nur als kurzfristige Hilfe von kurzer Dauer in Betracht. Für langfristige Hilfe (und Informationen hierzu) stehen der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Betreuungsstelle der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung. -Einweisungen mit Beschluss nach dem Betreuungsrecht werden durch das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durchgesetzt. Dies geschieht ausschließlich durch die Polizei (Tel: 110). -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz b/src/target/dika/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz deleted file mode 100644 index 0ffcc5a..0000000 --- a/src/target/dika/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz -Beschreibung: - - Allgemeine Hinweise: -Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Sie werden gebeten, Ihre Anliegen per Kontaktformular an die Ausländerbehörde zu richten. -Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht vorsprechen. -Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist derzeit ausschließlich beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Abteilung Ausländerangelegenheiten- möglich. -Ausländische Staatsangehörige, die -unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Besuch, eine touristische Reise oder eine Geschäftsreise handelt- nach Deutschland kommen möchten und ein Visum benötigen, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen. Dieser Nachweis kann unter anderem auch durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. -Die Verpflichtungserklärung wird bei der Erteilung von Einreisevisa durch die Deutsche Auslandsvertretung benötigt. Sie ist die schriftliche Zusicherung einer Privatperson, für den Lebensunterhalt eines Ausländers aufkommen zu wollen. Der Rechtsnatur nach handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Sie bedarf der Schriftform und umfasst außerdem die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheitsfall und die Ausreisekosten. Die Verpflichtungserklärung gilt für den gesamten Aufenthalt des Gastes und erlischt erst mit der Ausreise. -Das Original der Verpflichtungserklärung wird der sich verpflichtenden Person ausgehändigt und ist von dieser an den zukünftigen Gast weiterzuleiten. Der Gast legt die Verpflichtungserklärung bei der Beantragung des Visums der Deutschen Auslandsvertretung vor. -Das Kurzaufenthalts-Visum, auch Schengen-Visum oder Touristen-Visum genannt, berechtigt Ihren Besuch bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in Deutschland zu bleiben. -Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. -Voraussetzungen - Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen haben und nachweislich über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die erforderliche Verpflichtung einzugehen. Beachten Sie bitte, dass die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Bezug von öffentlichen Mitteln nicht möglich ist. -Nach Prüfung Ihrer Bonität werden Sie zur persönlichen Vorsprache und Abgabe der Erklärung eingeladen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. -Folgende Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Eine individuelle Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ist jedoch weiterhin unter Berücksichtigung des Gesamtfalles notwendig. -Beispiel 1: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, welche 10 und 3 Jahre alt sind, benötigt in etwa ein regelmäßiges Einkommen von 2.000,00 € netto, um eine volljährige Person einladen zu können. -Beispiel 2: Eine alleinstehende Person muss über ca. 1.000,00 € netto regelmäßiges Einkommen verfügen, um eine volljährige Person einladen zu können. -Beispiel 3: Ein Ehepaar benötigt in etwa ein regelmäßiges Einkommen von 2.100,00 € damit es die verheirateten Eltern eines Ehepartners einladen kann. - Benötigte Unterlagen - -Bundespersonalausweis oder Nationalpass (bei Drittstaatsangehörigen: auch ein gültiger Aufenthaltstitel) der sich verpflichtenden Person -Eine Aufstellung über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben (z.B. Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid, bei Selbstständigen die Gewinnbescheinigung eines Steuerberaters (Simulation Jahresabschluss) sowie Nachweise zum Krankenversicherungsschutz, Rentenbescheid) -Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Unterkunftskosten (incl. Nebenkosten, Heizkosten) oder -bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Bescheid über Grundbesitzabgaben, Nachweise (Darlehnsverträge und aktuelle Überweisungsbelege) über die Höhe der mit der Immobilie verbundenen Kreditverpflichtung und der Nebenkosten (z.B. Heizung, Wasser, Versicherungen, etc.). Hierbei ist eine Aufstellung der mit der Immobilie verbundenen Einnahmen und Ausgaben, welche Sie mittels vorhandener Nachweise belegen und bestätigen, erforderlich. -Persönliche Daten des Gastes mit Heimatanschrift und Reisepassnummer - -Gebühren - 29,00 EURO gem. § 47 Abs. 1 Nr. 12 der Aufenthaltsverordnung. diff --git a/src/target/dika/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren b/src/target/dika/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren deleted file mode 100644 index da889ce..0000000 --- a/src/target/dika/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Gewährung eines Zuschusses für Aktivitäten mit Seniorinnen und Senioren -Beschreibung: - - Der Beirat für Senioren vergibt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel direkt Zuschüsse zur Förderung und Anschubfinanzierung von Projekten für und mit Seniorinnen und Senioren. -Der Beirat vergibt auf Antrag: - -Zuschüsse für Projekte zur Selbstorganisation, Information, Partizipation und Generationensolidarität -Projekte zur Betreuung und Begleitung von Freizeitangeboten für Seniorinnenund Senioren -Projekte, die gemeinsam von nichtdeutschen und deutschen Antragstellerndurchgeführt werden - -Voraussetzungen - Hinweise der Stadt Gelsenkirchen zu der Zuschussgewährung sind dem Antragsformular zu entnehmen - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung b/src/target/dika/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung deleted file mode 100644 index ff667bd..0000000 --- a/src/target/dika/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung -Beschreibung: - - Bietet Ihre Kita oder Schule ein Mittagessen an? Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die an einem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen, können die Kosten in voller Höhe übernommen werden und so zahlen Sie selbst nichts mehr. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (Bürgergeld, WoG, KiZ, AsylbLG) -Antragsvordruck (erhältlich in Schule und Kita) - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1429-ausfluege-und-fahrten b/src/target/dika/1429-ausfluege-und-fahrten deleted file mode 100644 index 098a050..0000000 --- a/src/target/dika/1429-ausfluege-und-fahrten +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Ausflüge und Fahrten -Beschreibung: - - Tagesausflug, Wandertag oder Klassenfahrt - solche Aktivitäten in der Gruppe sind für die Entwicklung Ihres Kindes fast genauso wichtig wie der Unterricht. Doch für manche Familien steckt das einfach nicht mehr drin. Die Kosten für solche Aktivitäten können vollständig übernommen werden. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (Bürgergeld, WoG, KiZ, AsylbLG) -Bestätigung der Schule oder Kita über die Kosten - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1430-lernfoerderung b/src/target/dika/1430-lernfoerderung deleted file mode 100644 index 1429fbc..0000000 --- a/src/target/dika/1430-lernfoerderung +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Lernförderung -Beschreibung: - - Versetzung oder Schulabschluss gefährdet? Wenig oder keine Chance auf eine Ausbildung wegen schlechter Zensuren? Und die Schule empfiehlt Nachhilfe! Jetzt gibt es dafür gute Nachrichten: Wir übernehmen die Kosten für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (Bürgergeld, WoG, KiZ, AsylbLG) -Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Nachhilfe - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1431-schulbedarfspaket b/src/target/dika/1431-schulbedarfspaket deleted file mode 100644 index d9d36ff..0000000 --- a/src/target/dika/1431-schulbedarfspaket +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Schulbedarfspaket -Beschreibung: - - Hefte, Stifte, Taschenrechner, Schulranzen - das alles kann ganz schön ins Geld gehen. Mit Hilfe des Schulbedarfspaketes sollen alle notwendigen Schulmaterialien für Ihr Kind angeschafft werden können. Es handelt sich um eine Pauschale, die seit dem Jahr 2021 dynamisch an die Regelbedarfserhöhungen angepasst wird. Die Auszahlung erfolgt im August zu zwei Dritteln und im Februar zu einem Drittel. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (WoG, KiZ) -ausgefüllter Antragsvordruck - -Ohne gesonderte Antragstellung wird für Empfänger von Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) das Schulbedarfspaket vom Jobcenter und für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) oder Asyl-Leistungen (AsylbLG) vom Referat Soziales ausgezahlt. Bei erstmaliger Einschulung oder wenn das Kind bereits 15 Jahre alt ist außerdem erforderlich: - -Nachweis über Einschulung -aktuelle Schulbescheinigung  - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe b/src/target/dika/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe deleted file mode 100644 index fd43089..0000000 --- a/src/target/dika/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Soziale und kulturelle Teilhabe -Beschreibung: - - Ihr Kind möchte sich sportlich oder künstlerisch betätigen? Das Kind ist im Verein? Oder es möchte in den Sommerferien an einer Ferienfreizeit teilnehmen? -Auch hier bieten wir Hilfestellung. Hier können Sie einen monatlichen Zuschuss von 15 € in Form von Gutscheinen erhalten. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (Bürgergeld, WoG, KiZ, AsylbLG) - -Gebühren - Keine diff --git a/src/target/dika/1435-parkausweis-fuer-handwerker b/src/target/dika/1435-parkausweis-fuer-handwerker deleted file mode 100644 index 53fd4c5..0000000 --- a/src/target/dika/1435-parkausweis-fuer-handwerker +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Parkausweis für Handwerker -Beschreibung: - - Bei dem sogenannten "Handwerkerparkausweis" handelt es sich um einen einheitlichen Parkausweis für Handwerker (gem. § 46 II StVO). Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Münster sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für Gesamt-NRW erteilt werden. Elektro-Fahrzeuge erhalten Ermäßigungen. -In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt. -Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein. -Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen. -Voraussetzungen - Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten: - -in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung -in eingeschränkten Haltverboten -in Zonenhaltverboten -in Bewohnerparkzonen - -Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. -Für einen Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen, ist ein E-Kennzeichen erforderlich. - Benötigte Unterlagen - -Antragsformular -Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 -Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben -Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben -Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind - -Gebühren - Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 40,- € p.a., Gesamt-NRW 300,- € p.a. -Elektro-Fahrzeuge erhalten den Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen: Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen lediglich 51,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 14,- € p.a., Gesamt-NRW 102,- € p.a. diff --git a/src/target/dika/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 5f62035..0000000 --- a/src/target/dika/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1,44 +0,0 @@ -Überschrift: Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft die im Ausland erfolgte -Beschreibung: - - Sie haben im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet und möchten die Eheschließung in Deutschland beim Standesamt registrieren lassen? -Für jede in Deutschland vor einem Standesamt geschlossene Ehe oder begründete Lebenspartnerschaft wird vom Standesamt automatisch ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister angelegt. -Für im Ausland geschlossene Ehen/Lebenspartnerschaften besteht die Möglichkeit (nicht die Pflicht!), nachträglich ein solches Ehe-/Lebenspartnerschaftsrgister anlegen zu lassen, um später auf eine deutsche Urkunde zurückgreifen zu können. -Rechtsgrundlagen:Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m. Personenstandsverordnung (PStV) und Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Voraussetzungen - Der Antrag auf Nachträgliche Beurkundung kann vor allem für Ehen/Lebenspartnerschaften gestellt werden, - -die zwei deutsche Personen im Ausland geschlossen haben -die zwei Personen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit im Ausland geschlossen haben und eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt -die zwei Personen vor ihrer Aussiedlung in ihrem Heimatstaat geschlossen haben, wenn heute mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist -die zwei ausländische Personen im Ausland geschlossen haben und heute mindestens eine dieser Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, z.B. als Asylberechtigter -die zwei ausländische Personen vor einem Konsulat ihres Heimatstaates in Deutschland geschlossen haben. - -Wenn die Eheleute/Lebenspartner in Gelsenkirchen wohnen, kann der Antrag von den Eheleuten selbst, deren Eltern oder Kindern beim Standesamt gestellt werden. - Benötigte Unterlagen - Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in besonderen Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden kann. -Sie erhalten im Standesamt einen Antragsvordruck, der auszufüllen und zu unterschreiben ist; alle Angaben sind dabei durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere: - -Personalausweise oder Reisepässe der Eheleute/Lebenspartner -vollständige Geburtsurkunden der Eheleute/Lebenspartner im Original und als Übersetzung -Heiratsurkunde/Lebenspartnerschatsurkunde für die Eheleute/Lebenspartner im Original und als Übersetzung -ggf. für die Eheleute/Lebenspartner Bescheinigungen über Namenserklärungen -ggf. für die Eheleute/Lebenspartner Einbürgerungsurkunden o.ä. -ggf. Registrierschein - -Wenn Sie vor dieser Ehe/Lebenspartnerschaft schon verheiratet/verpartnert waren: - -Nachweise über alle Vorehen/Lebenspartnerschaften und deren Auflösung (Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunden, Scheidungsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden) im Original und als Übersetzung - -Je nach Herkunftsland der Urkunden können Überbeglaubigung in Form einer Apostille, einer Legalisation oder gar eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden erforderlich sein. -Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen des teilweise doch recht komplizierten Personenstandsrechts auf diesem Wege nicht alle Informationen an Sie weitergegeben werden können. -Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen und um letztendlich feststellen zu können, welche Unterlagen und Dokumente für die Beantragung einer nachträglichen Beurkundung benötigt werden, ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten unbedingt zu empfehlen. Wie am Anfang bereits erwähnt, schreiben Sie uns hier bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rücfkruf.  -Gebühren - -Antrag auf nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder einer Lebenspartnerschaft die im Ausland erfolgte: 130,00 EURO -Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO -Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. - diff --git a/src/target/dika/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 2381b1e..0000000 --- a/src/target/dika/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1,39 +0,0 @@ -Überschrift: Nachträgliche Beurkundung einer Geburt die im Ausland erfolgte -Beschreibung: - - Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und möchten die Geburt in Deutschland beim Standessamt registrieren lassen? -Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt. -Der entsprechende Antrag ist primär beim Wohnsitzstandesamt des Betroffenen zu stellen. -Hat der Betroffene weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig. -Ergibt sich nach der vorgenannten Regelung keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall. -Rechtsgrundlagen:Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m. Personenstandsverordnung (PStV) und Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) -Voraussetzungen - Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag - -der Eltern des Kindes, -des Kindes selbst -des Ehegatten oder Lebenspartners des Kindes oder -der Kinder des Kindes - -beim zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn - -das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder -das Kind Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist. - - Benötigte Unterlagen - Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in besonderen Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden kann. -Sie erhalten im Standesamt einen Antragsvordruck, der auszufüllen und zu unterschreiben ist; alle Angaben sind dabei durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere: - -Ausländische Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache -Heiratsurkunde der Eltern oder des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch -Personalausweise oder Reisepässe -Geburtsurkunden der Eltern - -Je nach Herkunftsland der Urkunden können Überbeglaubigung in Form einer Apostille, einer Legalisation oder gar eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden erforderlich sein. -Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei uns. -Gebühren - -Antrag auf nachträgliche Beurkundung einer Geburt die im Ausland erfolgte: 130,00 EURO -Geburtsurkunden  und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO -Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. - diff --git a/src/target/dika/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 18954d5..0000000 --- a/src/target/dika/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1,45 +0,0 @@ -Überschrift: Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls der im Ausland erfolgte -Beschreibung: - - Sie möchten den Sterbefall eines im Ausland verstorbenen nahen deutschen Angehörigen oder einer dem deutschen Recht unterstehender Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland nachträglich in das deutsche Sterberegister eintragen lassen? -Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Sterbeurkunden werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. -Zuständig ist das Standesamt - -am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person -sofern kein Inlandswohnsitz des Verstorbenen vorhanden war, am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person) -In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin - -Nähere Informationen erhalten Sie gerne im Standesamt. -Rechtsgrundlagen:Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m. Personenstandsverordnung (PStV) und Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) -Voraussetzungen - Eine Nachbeurkundung eines „Auslandssterbefalls“ in Deutschland ist möglich für: - -deutsche Staatsangehörige -Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - -Antragsberechtigte Personen: - - die Kinder - die Eltern - der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) - - Benötigte Unterlagen - Fragen Sie bitte zunächst im zuständigen Standesamt nach, ob eine Nachbeurkundung in Ihrem Fall möglich ist und welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden. -Je nach Einzelfall können die benötigten Unterlagen sehr unterschiedlich sein. Die Beschaffung obliegt dem Antragsteller. Die Kosten für die Beschaffung trägt ebenfalls der Antragsteller. - -ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland ansässigen beeidigten Übersetzers der Urkundssprache (Mehrsprachige Urkunden, die die deutsche Sprache bereits enthalten, benötigen meist keine zusätzliche Übersetzung), gegebenenfalls mit entsprechender Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation oder gar einer Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde) -Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (oder ein anerkanntes Ersatz- Personaldokument) -Nachweis des Familienstandes der/des Verstorbenen (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, beglaubigte Abschrift vom Eheregister usw.) -Bei Geburt im Inland eine aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenbuch, erhältlich am Standesamt des Geburtsorts des Verstorbenen, ansonsten Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung u.ä. -Bei Einbürgerung zusätzlich Vorlage der entsprechenden Einbürgerungsurkunde -Bei Staatenlosen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Flüchtlingen ist ein Nachweis des entsprechenden Status vorzulegen. -Für Spätaussiedler und Vertriebene sind zusätzliche Dokumente erforderlichen (bitte informieren Sie sich beim Standesamt) -Bescheinigungen über Namensangleichungen oder behördliche Namensänderungen des Verstorbenen - -Je nach Herkunftsland der Urkunden können Überbeglaubigung in Form einer Apostille, einer Legalisation oder gar eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden erforderlich sein. -Gebühren - -Antrag auf nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls der im Ausland erfolgte: 86,00 EURO -Sterbeurkunden  und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO -Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. - diff --git a/src/target/dika/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost b/src/target/dika/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost deleted file mode 100644 index 9918fad..0000000 --- a/src/target/dika/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Unbegleitete minderjährige Ausländer und Zugewanderte aus EU-Südost -Beschreibung: - - Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, werden durch das Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Ruhen der elterlichen Sorge beim Amtsgericht zu beantragen und die Besetllung eines Vormunds anzuregen, die Gesundheitsfürsorge sicherzustellen und die Kinder und Jugdlichen bedarfsgerecht zu betreuen und zu versorgen. -Ferner ist das Team Zuwanderung für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die aus Rumänien und Bulgarien stammen.  -Voraussetzungen - -Einreise nach Deutschland ohne Eltern oder durch die Eltern bevollmächtigte geeignete erwachsene Personen. -Einreise aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland, ab 1. Januar 2014.  - - Benötigte Unterlagen - Nach Möglichkeit vorhandene Personaldokumente -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe b/src/target/dika/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe deleted file mode 100644 index c4ff9fc..0000000 --- a/src/target/dika/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe +++ /dev/null @@ -1,45 +0,0 @@ -Überschrift: Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe -Beschreibung: - - Die erforderlichen und sozialhilferechtlich angemessenen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Informationen dazu, wer die Verpflichteten sind und wie sich die Höchstkosten einer sozialhilferechtlich angemessenen Bestattung bemessen, entnehmen Sie bitte den Folgeabschnitten. -Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Anders als andere Sozialhilfeleistungen kann der Antrag auch noch gestellt werden, nachdem die Beerdigung veranlasst wurde oder erfolgt ist. Zuständig für Leistungen nach § 74 SGB XII ist der Sozialhilfeträger, - in dessen Gebiet der Sterbeort liegt bzw. der bis zum Ableben für den Verstorbenen Sozialhilfeleistungen erbracht hat (Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch - SGB XII wie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Leistungen für einen Pflegeheimaufenthalt). -Ob und ggf. in welcher Höhe Kosten übernommen werden können, ist auch abhängig von der Höhe des Nachlasses und den persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen der Verpflichteten. -Verpflichtete: -Verpflichtet i.S.v. § 74 SGB XII ist die Person, die aus rechtlicher Sicht die Kosten tragen muss und dieser Pflicht auch nicht entgehen kann. Entscheidend ist, dass die Person zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und nicht, dass sie sich um die Bestattung tatsächlich gekümmert hat bzw. kümmern muss. -Keinen Anspruch haben - -Personen, die sich ausschließlich aus freien Stücken dazu verpflichtet fühlen, die Bestattung zu veranlassen. Dies ist beispielsweise dann häufig der Fall, wenn sich die Verpflichteten nicht um die Bestattung kümmern, weil sie mit der verstorbenen Person keinen Kontakt haben oder sich mit ihr nicht in gleicher Weise verbunden fühlen wie andere. Übernimmt ein „Nichtverpflichteter“ die Kosten der Bestattung, so kann er den Ersatz seines Aufwands wenn dann nur noch gegenüber der- bzw. denjenigen Person(en) fordern, die die Pflicht zur Kostentragung hat bzw. haben, nicht gegenüber der Stadt Gelsenkirchen. -Verpflichtete aus Vertrag. Den Personen ist in der Regel zuzumuten, die Bestattungskosten zu tragen, da sie sich aus eigenem Willen dazu vertraglich verpflichtet und häufig bereits eine Gegenleistung erhalten haben (z. B. die Übertragung von Wohneigentum). -Lebensgefährten -Personen, welche das Erbe ausschlagen, aber nicht zu einem der in § 8 Abs. 1 Bestattungsgesetz NRW genannten Personenkreisen gehören - -Zur Tragung von Bestattungskosten besteht die Verpflichtung in nachfolgender Rangfolge. Die Erläuterungen zu den einzelnen Gruppen können hier nicht vollständig dargestellt werden und dienen an dieser Stelle lediglich zur Veranschaulichung: - -Erben (nach § 1968 BGB) Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Sind mehrere Erben vorhanden, haftet jeder Erbe gegenüber Dritten für die gesamten Kosten. Untereinander besteht eine anteilige Verpflichtung zur Kostentragung. Daher sollten Angehörige in eigener Beratung untereinander als mögliche Erben prüfen, ob sie die Bestattungskosten tragen können. Evtl. existieren auch noch weitere Schuldverpflichtungen, die mit dem Erbe übernommen werden müssen. Sie haben in jedem Fall die Entscheidung, das Erbe innerhalb einer Frist beim Nachlassgericht auszuschlagen. -Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB) Die Feststellung, wer unterhaltspflichtig ist, richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Wer finanziell nicht leistungsfähig ist, ist nicht unterhaltsverpflichtet. Mehrere (gleichrangig) Unterhaltspflichtige tragen die Bestattungskosten anteilig nach ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit. -Vater des nichtehelichen Kindes (nach § 1615 a - n BGB) -Bestattungspflichtige nach Landesrecht - -Anwendbar ist – auch wenn z.B. nach erfolgter Erbausschlagung keine der o.g. Verpflichtungen mehr besteht - jeweils das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in welchem der Sterbeort liegt. Nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW) sind in nachstehender Rangfolge zur Bestattung verpflichtet: - -Ehegatten -Lebenspartner -volljährige Kinder -Eltern -volljährige Geschwister -Großeltern -volljährige Enkelkinder - -Die hier genannte Rangfolge ist abschließend. Keinen Antrag können von daher z.B. Lebensgefährten, Freunde oder Nachbarn stellen. -Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, informieren Sie bitte den Bestatter und das Referat Soziales sofort. So können Sie weiter beraten werden. -Erforderliche Kosten: -Die Aufwendungen umfassen die Kosten des Bestattungsunternehmers, die Gebühren der kommunalen und konfessionellen Friedhöfe sowie ggf. des Krematoriums. Dabei werden die erforderlichen Kosten der Bestattung d.h. nur die unmittelbar mit der Bestattung verbundenen Kosten berücksichtigt. Die Höhe ist begrenzt auf die Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung. Kosten eines Wahlgrabes z.B. sind in der Regel nicht sozialhilferechtlich angemessen und können höchstens bis zu den Kosten eines vergleichbaren Reihengrabes anerkannt werden. -Die Entscheidung über die Bestattungsart- und den Ort bleibt grundsätzlich den Angehörigen überlassen. Die häufigsten Formen sind Erd- oder Feuerbestattungen. Religiösen bzw. kulturellen Gebräuchen der Verstorbenen bzw. der Angehörigen wird dabei in angemessenem Maß Rechnung getragen. Seltenere Bestattungsformen sollten mit dem Sozialhilfeträger im Sinne der Kostenübernahme abgesprochen werden. Kosten für Bestattungen im Ausland werden in der Regel nicht übernommen, lediglich die dabei in Deutschland entstandenen angemessenen Kosten, welche nicht in Zusammenhang mit dem Auslandstransport stehen. -Die Bestattungskosten fallen je nach ortsüblichem Preisniveau sehr unterschiedlich aus. Daher hat jeder Sozialhilfeträger eigene Regelungen zur Kostenübernahme getroffen. Bevor Sie Leistungen mit einem Bestatter verbindlich vereinbaren, informieren Sie ihn darüber, dass Kosten möglicherweise ganz oder teilweise durch den Sozialhilfeträger übernommen werden sollen. Den meisten Bestattern sind die Regelungen des Sozialhilfeträgers vor Ort bekannt, so dass sie Sie beraten können. Im Einzelfall können die Informationen beim zuständigen Sozialhilfeträger erfragt werden. -Wenn der Fall einer ordnungsbehördlichen Bestattung eintritt: -Kann die örtliche Ordnungsbehörde – in der Stadt Gelsenkirchen das Referat Recht und Ordnung - nicht rechtzeitig die vorrangig zur Bestattung Verpflichteten ermitteln, so kann es vorkommen, dass eine Einäscherung oder auch eine Beisetzung im Zuge der Gefahrenabwehr erfolgen muss. Währenddessen oder ggf. auch danach noch ermittelt die Ordnungsbehörde, ob es evtl. Angehörige bzw. Bestattungspflichtige gibt. In dem Fall kann sie die Kosten von diesen zurückfordern. -Sollte Ihnen bereits ein Leistungsbescheid des Referats Recht und Ordnung vorliegen, so reichen Sie diesen bitte bei der Antragstellung unbedingt ebenfalls mit ein. -Benötigte Unterlagen - Download-Möglichkeit der Antragsvordrucke -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1443-demenzberatung b/src/target/dika/1443-demenzberatung deleted file mode 100644 index 8ad29b9..0000000 --- a/src/target/dika/1443-demenzberatung +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Demenzberatung -Beschreibung: - - Die Demenzberatung umfasst eine an den speziellen Bedürfnissen der Erkrankten ausgerichtete Wohnanpassung sowie komplexe Informationen über Unterstützung und Entlasungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, sowie gezielte Informationen zum Krankheitsbild, zu Pflegekursen und zur Finanzierung der Leistungen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1444-hoehenpunkte-erfragen b/src/target/dika/1444-hoehenpunkte-erfragen deleted file mode 100644 index 11e4da3..0000000 --- a/src/target/dika/1444-hoehenpunkte-erfragen +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Höhenpunkte erfragen -Beschreibung: - - Für die Durchführung von Höhenvermessungen (z.B. im Rahmen von Lageplänen für Bauanträge) wird in der Regel ein amtlicher Höhenanschluss benötigt. Hierfür unterhält die Stadt Gelsenkirchen ein sogenanntes Nivellementpunktfeld für das gesamte Stadtgebiet, welches diese Anschlussmöglichkeit bereitstellt. Dieses Netz besteht aus mehreren Höhenpunkten (Nivellementpunkten) und wird regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft und in der Höhenlage kontrolliert bzw. neu bestimmt. -Die aktuellen Höhenpunkte finden Sie in der Nivellementpunktauskunft online. Sie bietet die städtischen Nivellementpunkte mit der aktuellen Höhe in verschiedenen Höhenstati. Gleichzeitig werden auch Skizzen und Fotos zur Identifikation der Punkte bereitgestellt. -Hier geht’s zur Nivellementpunktauskunft -Für weiterführende Informationen (z.B. zu historischen Punkten oder Höhen aus älteren Jahrgängen) wenden Sie sich bitte an das Referat Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1445-kommunaler-wohnungsaushang b/src/target/dika/1445-kommunaler-wohnungsaushang deleted file mode 100644 index 46185c1..0000000 --- a/src/target/dika/1445-kommunaler-wohnungsaushang +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Kommunaler Wohnungsaushang -Beschreibung: - - Für Mieter: -Der kommunale Wohnungsaushang bietet die Möglichkeit, nach freien bzw. bald frei werdenden, öffentlich geförderten Wohnungen zu suchen. Sie können den gesamten Aushang in Form einer PDF-Datei auf Ihren Rechner laden oder nach Ihren Vorgaben bestimmte Wohnungsangebote suchen. -Für Vermieter: -Der kommunale Wohnungsaushang bietet Ihnen als Eigentümer einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung die Möglichkeit,bereits freie oder frei werdende Wohnungen über den Wohnungsaushang anzubieten. -Vorausssetzung dafür ist, dass die entsprechende Wohnung sich innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebiets befindet. -Die Wohnungsangebote sollten schrifftlich eingereicht werden und Angaben zu Bezugstermin, Größe, Raumzahl, Lage und Ausstattung der Wohnung und zum Mietpreis(Grundmiete+Nebenkosten) enthalten. Gebühren werden hierfür nicht erhoben. -Der Wohnungsaushang wird regelmäßig aktualisiert. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - kostenfrei diff --git a/src/target/dika/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste b/src/target/dika/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste deleted file mode 100644 index 662eac9..0000000 --- a/src/target/dika/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Parkausweis für ambulante soziale Dienste -Beschreibung: - - Gemäß Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. -In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden: - -im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO), -auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer -und auf Bewohnerparkplätzen - -für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken. -Elektro-Fahrzeuge erhalten Ermäßigungen. -Voraussetzungen - Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmenfahrzeuge. -Hinweise: - -Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung max. 2 Servicefahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem der beiden Fahrzeuge benutzt werden darf. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Servicefahrzeug handeln. -Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge/ Pflege genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung. -Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. -Für einen Parkausweis zu vergünstigten Konditionen, ist ein E-Kennzeichen erforderlich. - - Benötigte Unterlagen - -Antragsformular -Kopie der Gewerbeanmeldung -Kopien der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigungen Teil 1 -Fotos des/der Servicefahrzeuge(s) - -Gebühren - Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für den Regierungsbezirk Münster 150,- € p.a., jeder weitere Regierungsbezirk 40,- € p.a., Gesamt-NRW 300,- € p.a. -Elektro-Fahrzeuge erhalten den Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen: Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen lediglich 51,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 14,- € p.a., Gesamt-NRW 102,- € p.a. diff --git a/src/target/dika/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen b/src/target/dika/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen deleted file mode 100644 index a0b8a63..0000000 --- a/src/target/dika/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Früherkennung in Tageseinrichtungen -Beschreibung: - - Zum Bereich der Präventiven und unterstützenden Diensten (PuD) zählt auch das Team F.i.T. (Früherkennung in Tageseinrichtungen). Bei Bedarf sind verschiedene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder tätig und unterstützen alle Kinder und Eltern, die auf Hilfe angewiesen sind. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1465-syphilis-test-luessuchtest b/src/target/dika/1465-syphilis-test-luessuchtest deleted file mode 100644 index f9e039d..0000000 --- a/src/target/dika/1465-syphilis-test-luessuchtest +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Syphilis-Test (Luessuchtest) -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit für einen anonymen und kostenlosen Syphilis-Test (Lues). Für den Test wird Ihnen nach einer vorherigen Beratung Blut aus der Vene entnommen. -Die Testergebnisse können Sie etwa eine Woche nach der Blutentnahme telefonisch oder persönlich erfragen. -Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. -Im Rahmen des Syphilis-Tests sind Tests auf weitere sexuell übertragbare Infektionen möglich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1466-chlamydien-test b/src/target/dika/1466-chlamydien-test deleted file mode 100644 index 44c3db6..0000000 --- a/src/target/dika/1466-chlamydien-test +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Chlamydien-Test -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit für einen anonymen und kostenlosen Chlamydien-Test. Für den Test wird nach einer vorherigen Beratung vor Ort ein Selbstabstrich bzw. eine Urinprobe genommen. Um das Testergebnis nicht zu verfälschen, sollte bei Männern zwischen der Testabgabe und dem letzten Urinieren mindestens zwei Stunden vergangen sein. -Die Testergebnisse können Sie etwa eine Woche später telefonisch oder persönlich erfragen. -Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. -Im Rahmen des Chlamydien-Tests sind Tests auf weitere sexuell übertragbare Infektionen  möglich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1467-tripper-test b/src/target/dika/1467-tripper-test deleted file mode 100644 index 8eecec0..0000000 --- a/src/target/dika/1467-tripper-test +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Tripper-Test -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit für einen anonymen und kostenlosen Tripper- Test (Gonorrhoe). Für den Test wird nach einer vorherigen Beratung vor Ort ein Selbstabstrich bzw. eine Urinprobe genommen. Um das Testergebnis nicht zu verfälschen, sollte bei Männern zwischen der Testabgabe und dem letzten Urinieren mindestens zwei Stunden vergangen sein. -Die Testergebnisse können Sie etwa eine Woche später telefonisch oder persönlich erfragen. -Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. -Im Rahmen des Tripper -Tests sind Tests auf weitere sexuell übertragbare Infektionen möglich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung b/src/target/dika/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung deleted file mode 100644 index 7fa4e10..0000000 --- a/src/target/dika/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Prostituiertenschutzgesetz / Gesundheitliche Beratung -Beschreibung: - - Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten, das zur  Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution  tätigen Personen dienen soll. -Alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet ihre Tätigkeit anzumelden. -Um dies durchführen zu können, müssen Sie zuerst an einer kostenlosen gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in der „Fachstelle für HIV und sexuelle Gesundheit“ des Referats Gesundheit (früher Gesundheitsamt) statt. Die Beratung ist vertraulich, das Gespräch findet unter vier Augen statt. Sollte eine Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich sein, stehen qualifizierte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Dolmetscher zur Verfügung. Es werden verschiedene Themen rund um die Gesundheit besprochen, wie z. B. sexuell übertragbare Infektionen, Verhütung, Hygienemaßnahmen, Impfungen etc. Es findet keine Untersuchung statt. -Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die Sie bei der Anmeldung im Referat Recht und Ordnung (früher Ordnungsamt) vorlegen und bei der Arbeit stets bei sich tragen müssen. -Voraussetzungen - Bitte vereinbaren Sie vor der Beratung telefonisch oder per Mail einen Termin.  - Benötigte Unterlagen - Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1470-festsetzung-von-maerkten b/src/target/dika/1470-festsetzung-von-maerkten deleted file mode 100644 index 26da7ec..0000000 --- a/src/target/dika/1470-festsetzung-von-maerkten +++ /dev/null @@ -1,41 +0,0 @@ -Überschrift: Festsetzung von Märkten -Beschreibung: - - Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, die außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten stattfinden, bedürfen der behördlichen Genehmigung. Sie dürfen unter Berücksichtigung kirchlicher Belange grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden (an den stillen Feiertagen Volkstrauertag, Allerheiligen und Totensonntag zeitlich eingeschränkt, Karfreitag nicht). -Die Genehmigung wird durch einen Festsetzungsbescheid der Gewerbebehörde erteilt und ist verbunden mit besonderen Marktprivilegien wie z. B. die Befreiung vom Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer nach dem Sonn- und Feiertagsrecht und von bestimmten Vorschriften der Gewerbeordnung. -Jedoch erlegt die Festsetzung dem Veranstalter auch besondere Pflichten auf, um einen geregelten Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Veranstalter ist diejenige natürliche oder juristische Person, die eine solche Veranstaltung durchführt und dabei entsprechende Rechte und Pflichten eingeht. -Die Festsetzung regelt Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz der Veranstaltung verbindlich und sie verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu führen. Soweit der Ausschank alkoholhaltiger Getränke auf festgesetzten Veranstaltungen gewerberechtlich zulässig ist, bedarf es hierür einer gesonderten Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. -Die Industrie- und Handelskammer hat unter folgendem Link weitere Informationen zusammengestellt: -Merkblatt Floh- und Trödelmärkte -Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Voraussetzungen -  Veranstaltungen sind festsetzungsfähig, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt werden; insbesondere muss die Veranstaltung einer der in der Gewerbeordnung definierten Veranstaltungsarten Messe, Ausstellung, Großmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt und Jahrmarkt entsprechen. -Der Veranstalter muss gewerberechtlich zuverlässig sein und die Veranstaltung darf nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen. -In der Praxis haben Spezialmärkte und Jahrmärkte als häufigste Veranstaltungsarten große Relevanz.Merkmale von Spezialmarkt und Jahrmarkt (§ 68 Gewerbeordnung): - -im allgemeinen regelmäßig -in größeren Abständen (monatlich) wiederkehrend -zeitlich begrenzt -Vielzahl von Anbietern (mindestens 12 gewerbliche Anbieter)  -Spezialmarkt: Feilbieten bestimmter Waren, z. B. Töpferwaren, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken, Textilien, Pflanzen -Jahrmarkt: Feilbieten von Waren aller Art - - Benötigte Unterlagen - Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sowie zur Beurteilung der Art und der sicheren Durchführung der Veranstaltung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - -Formloser Festsetzungsantrag mit Angabea) des Veranstaltungsgegenstandes                  c) des Veranstaltungsortes b) des beabsichtigten Termins                          d) der Öffnungszeiten -Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (Mietvertrag, Sondernutzungserlaubnis)  -Kopie der Gewerbeanmeldung (mit Zusatz: Durchführung von Märkten o. ä.) -Juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister / Vereinsregister -Führungszeugnis des Veranstalters / Vorsitzenden (Belegart 0) -Auszug Gewerbezentralregister des Veranstalters / Vorsitzenden (Belegart 9) -Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Veranstalter / Vorsitzenden zuständigen Finanzamts -Bescheinigung des für den Veranstalter / Vorsitzenden zuständigen Insolvenzgerichts (Amtsgerichts)  -Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Wohnort des Veranstalters / Vorsitzenden) -Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis mit folgende Angaben: Name, Vorname, Anschrift und Warenangebot der Beschicker mit Angabe „gewerblicher bzw. nichtgewerblicher Anbieter -Teilnahmebedingungen -Lageplan des Veranstaltungsortes    - -Gebühren - Verwaltungsgebühr (Regelfall):  500 € -Für die Festsetzung von Veranstaltungen von besonders bedeutendem Umfang kann die Verwaltungsgebühr bis zu 2.300 € betragen. diff --git a/src/target/dika/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao b/src/target/dika/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao deleted file mode 100644 index 8da403f..0000000 --- a/src/target/dika/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) -Beschreibung: - - Eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) wird von der Stadt Gelsenkirchen durch das Referat Verkehr, Abt. 3.4, erteilt. Die VRAO beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (sogenannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO). -Sie müssen die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn unter Verwendung des unten angezeigten Formulars beantragen. Sollte die Verkehrssicherung nicht dem Regelplan der RSA 21 entsprechen, müssen Sie einen Verkehrszeichenplan beifügen, der 1:1 umzusetzen ist. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig. Der genehmigte Zeitraum ist einzuhalten. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, müssen Sie zeitnah eine Verlängerung beantragen.  -Benötigte Unterlagen - Für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Antrag erforderlich. -Gebühren - Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl.I S. 865,1298)  in der zur Zeit gültigen Fassung – festgesetzt. diff --git a/src/target/dika/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten b/src/target/dika/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten deleted file mode 100644 index a07e246..0000000 --- a/src/target/dika/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Durchführung von Großraum- und Schwertransporten -Beschreibung: - - Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher nur mit einer besonderen Erlaubnis und/ oder Ausnahmegenehmigung (gem. § 29 Abs. 3 StVO und/ oder §§ 46 Abs. 1 Nr. 5, 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO) im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Diese kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauererlaubnis/ -ausnahmegenehmigung erteilt werden. -Die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist über die bundesweit genutzte Online- Anwendung „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (zur VEMAGS- Anmeldung) zu beantragen.  -Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4) -Im Stadtgebiet Gelsenkirchen wird bei Transporten mit Abmessungen ab 4,00 m Breite, auf vorerst ausgewählten Strecken, eine private Begleitung durch Verwaltungshelfer (BF4), anstelle eines Polizeieinsatzes, durchgeführt. Die entsprechenden Roadmaps und Streckenauflagen können Sie zu Ihrer Verfügung herunterladen (siehe Anhänge im unteren Teil dieser Seite).Sollte die von Ihnen beantragte Strecke nicht aufgelistet sein, ist für diese von Ihnen eine Roadmap dem einzureichenden Antrag beizufügen.Die Belehrung der Verwaltungshelfer erfolgt, nach vorheriger Terminabsprache, unmittelbar beim Referat 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung.  -Benötigte Unterlagen - -Beantragung über die bundesweit genutzte Online- Anwendung „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ -ggfls. ausgefülltes Formular hinsichtlich der Belehrung von Verwaltungshelfern bei privater Begleitung -ggfls. Kopie einer gültigen Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - -Gebühren - Einzelerlaubnis/ -genehmigung:innerhalb des Stadtgebietes Gelsenkirchen = 40,00 € innerhalb des Bereiches einer Bezirksregierung = 50,00 €innerhalb des Landes Nordrhein- Westfalen = 80,00 €außerhalb des Landes Nordrhein- Westfalen = 120,00 € -Dauererlaubnis/ -genehmigung:innerhalb des Stadtgebietes Gelsenkirchen = 123,00 € innerhalb des Bereiches einer Bezirksregierung = 161,00 €innerhalb des Landes Nordrhein- Westfalen = 210,00 €außerhalb des Landes Nordrhein- Westfalen = 230,00 € diff --git a/src/target/dika/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen b/src/target/dika/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen deleted file mode 100644 index 07b6dbf..0000000 --- a/src/target/dika/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen -Beschreibung: - - Mit dem Begriff der Sondernutzung werden, im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch, solche Nutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) bedürfen. -Zu den gängigen Sondernutzungen zählen u.a. Außengastronomien/ Straßencafés, Warenauslagen, Werbereiter, Informationsstände und statische Veranstaltungen. Im Bausektor bedarf es u.a. bei der allgemeinen Einrichtung von Baustellenflächen, der Aufstellung von Gerüsten, Containern sowie Bau- und Autokränen einer Sondernutzungserlaubnis. -Im Rahmen von Sondernutzungen im Bausektor besteht häufig die Notwendigkeit, die temporär veränderte Verkehrsführung durch eine mobile Beschilderung zu regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.Die entsprechend benötigte Beschilderung wird in der Sondernutzungserlaubnis vorgegeben und verkehrsrechtlich angeordnet. Daher ist in diesen Fällen neben der Sondernutzungserlaubnis auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) zu beantragen. -Benötigte Unterlagen - -Schriftlicher Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis -ggfls. schriftlicher Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung -ggfls. Lageplan/ Zeichnung mit konkreten Angaben zu der beabsichtigten Sondernutzung - -Gebühren - Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, Dauer und Art der Nutzung eine Gebühr nach der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Gelsenkirchen vom 14.11.2019“ (siehe Anlagen im unteren Teil dieser Seite) zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben.  Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden. diff --git a/src/target/dika/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen b/src/target/dika/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen deleted file mode 100644 index ec31787..0000000 --- a/src/target/dika/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Ambulante niederschwellige Erziehungshilfen -Beschreibung: - - Ein Schwerpunkt der Aufgabenstellung in dem Team umfasst Tätigkeiten zur Durchführung von ambulanten erzieherischen Hilfen für Familien in schwierigen Lebenslagen. -Das Spektrum der Hilfen beinhaltet Tätigkeiten der Beratung, der sozialpädagogischen Begleitung sowie der Unterstützung von Familien in Erziehungsfragen, Unterstützung in Angelegenheiten (familiärer) lebenspraktischer Problemstellungen, Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten oder Krisen & im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der individuelle Auftrag orientiert sich dabei am Bedarf der Familie und wird gemeinsam mit der Familie und dem ASD erörtert. -Die Hilfs- und Unterstützungsleistungen zielen auf eine Erweiterung der Selbsthilfekompetenz von Familien in krisenhaften Lebenssituationen ab und sind daher zeitlich begrenzt. Sie berücksichtigen während des Hilfeprozesses in hohem Maße die sozialräumlichen Angebote und Ressourcen des jeweiligen Stadtteils. -Voraussetzungen - Beratung und Beantragung beim Allgemeinen Städtischen Sozialdienst, hier  - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1502-sekretariat b/src/target/dika/1502-sekretariat deleted file mode 100644 index 6865a90..0000000 --- a/src/target/dika/1502-sekretariat +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Sekretariat -Beschreibung: - - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen b/src/target/dika/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen deleted file mode 100644 index f0d44a3..0000000 --- a/src/target/dika/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen -Beschreibung: - - Das städtische Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung bietet im Rahmen der dafür veranschlagten Finanzmittel eine niederschwellige finanzielle Förderung für neu errichtete Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Flächen im Stadtgebiet. Die Maßnahmen können sowohl in Eigen- als auch in Fremdleistung (z. B. durch eine Fachfirma) umgesetzt worden sein. -Für neu errichtete Dachbegrünungen können bis zu 3.000 Euro beantragt werden (15 Euro pro begrüntem Quadratmeter). -Fassadenbegrünungen werden boden- und wandgebunden mit einer Förderhöchstsumme von bis zu 2.500 Euro gefördert (bis zu 50% der Kosten). -Entsiegelungen, insbesondere der Rückbau sogenannter „Steingärten“, werden mit bis zu 3.000 Euro gefördert (pauschal 250 Euro für die ersten entsiegelten fünf Quadratmeter und für jeden weiteren Quadratmeter 30 Euro).  -Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der unten verlinkten Förderrichtlinie. -Voraussetzungen - Die Anträge auf Förderung müssen nach Abschluss der Umsetzung gestellt beziehungsweise eingereicht werden. -Wichtig zu beachten: Die Umsetzung der Maßnahmen muss nach dem 24.01.2024 abgeschlossen worden sein und die Maßnahmenfertigstellung darf nicht länger als ein Kalenderjahr zurückliegen. -Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Eigentümer/innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter/innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen. -Ausgenommen von der Förderung sind Stadterneuerungsgebiete, soweit bereits eine Fördermöglichkeit, insbesondere aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, besteht oder die Möglichkeit der Förderung in anderen Förderprogrammen. Eine Auflistung der aktuellen Stadterneuerungsgebiete finden Sie unter "Stadterneuerung Gelsenkirchen" alternativ kann der "Förderkompass Klima" genutzt werden. -Außerdem ausgenommen von der Förderung sind rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gründachsatzungen. - Benötigte Unterlagen - •              Unterschriebener Förderantrag (ausgefüllter Vordruck) -•              Datenschutzrechtliche Einwilligung nach DSGVO -•              Aktueller Bescheid über Grundbesitzabgaben oder Grundbucheintrag oder Nachweis über das Erbbaurecht -•              Rechnungen (z.B. Anschaffungen, beauftragte Firmen). Bei Umsetzung durch eine Fachfirma: Rechnungen mit entsprechenden Angeboten / Kostenvoranschlägen -•              Nachweise über die Begleichung der zuvor genannten Rechnungen (z.B. durch Kontoauszüge, Quittungen) -•              Bei Eigenleistungen: Beschreibung der durchgeführten Maßnahme -•              Fotos des Ausgangszustandes und Fotos der durchgeführten Maßnahme bzw. des Endzustandes -Anträge können über die Emailadresse foerderprogrammgruen@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden. -Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Prüfung der gemäß dieser Richtlinie vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen, Rechnungen und Nachweise. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen b/src/target/dika/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index ad702ec..0000000 --- a/src/target/dika/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge erst ab diesem Datum eingereicht werden. -Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. -Anträge können über das Service-Portal, die Emailadresse foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden. -Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt. -Voraussetzungen - Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. -Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden. -Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie. - Benötigte Unterlagen - -Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular -Kaufbelege bzw. (Handwerks-) Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (kWp) -Zahlungsnachweise der Rechnungen -Inbetriebnahmeprotokoll (entfällt bei Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen) -Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur -Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom: Nachweise zur Installation und Inbetriebnahme einer gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage (z.B.: Gebäudestromnutzungsvertrag, Nachweise Installation Zählerstruktur etc.) -Fotos der installierten Anlage -Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1509-hilfen-zur-erziehung b/src/target/dika/1509-hilfen-zur-erziehung deleted file mode 100644 index 58b8a36..0000000 --- a/src/target/dika/1509-hilfen-zur-erziehung +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Hilfen zur Erziehung -Beschreibung: - - Als Personensorgeberechtigte (in der Regel Eltern) eines Kindes, haben Sie nicht nur Anspruch auf Beratung zu Erziehungsfragen. Manchmal kommt es zu besonders herausfordernden Lebenslagen, massiven Schwierigkeiten in der Erziehung oder vielen gleichzeiten Problemen. -In diesen Situationen kann es sein, dass mehr Hilfe als "nur" eine Beratung zu Erziehungsfragen nötig ist. -In gemeinsamen Gesprächen mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Bezirksdienste im Allgemeinen Städtischen Sozialdienst (ASD) können Kinder und Eltern gemeinsam überlegen, ob eine solche Hile für sie in Frage kommt. -Allgemeiner Städtischer Sozialdienst (ASD) -Damit diese Gespräche genügend Raum finden, vereinbaren Sie am besten vorher mit den zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern einen Termin. Dabei kann auch geklärt werden, wer Ihr konkreter Ansprechpartner ist. -Die Hilfen zur Erziehung werden in drei Bereiche aufgeteilt: - -Ambulante Hilfen: Also Unterstützung der Familie und des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, die weiterhin an ihrem bisherigen Wohnort, also in der Regel dem elterlichen Haushalt oder der eigenen Wohnung leben. Erziehungsbeistandschaft ist eine Form, welche sich insbesondere auf einen Jugendlichen oder eine Jugendliche konzentriert. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine andere Form, die sich mehr auf die ganze Familie bezieht. - - -Teilstationäre Hilfen: Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe festgelegt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen, wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber (täglich) zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort werden mit anderen Kindern durch gemeinsame Aktionen und Alltagssituationen soziale Fertigkeiten trainiert. Elternarbeit gehört aber ebenso dazu. - - -Stationäre Hilfen: Das sind Hilfen, die eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des ursprünglichen Haushaltes beinhalten. In der Regel ist das Ziel dadurch Raum für die Bearbeitung der Situation zu schaffen, die zum Auszug führte. So kann später eine Rückkehr ermöglicht werden. Gelegentlich ist dies aber nicht möglich, sodass auch der dauerhafte Aufenthalt möglich ist und schließlich eine selbstständige Lebensführung der oder des Jugendlichen zum Ziel wird. Diese Hilfen gibt es in sehr unterschiedlicher Form, von Pflegefamilien, Kleinstgruppen mit wenigen Kindern, bis hin zu betreuten WG´s oder Wohnungen für Jugendliche. Diese Einrichtungen können innerhalb und außerhalb Gelsenkirchens liegen. - -Hilfen zur Erziehung sind also ein sehr umfangreiches Angebot und beruhen in erster Linie auf dem Wunsch der beteiligten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen etwas zu verändern. Was das ist kann sehr unterschiedlich sein und mit sehr unterschiedlichen Mitteln erreicht werden. Um das zu Steuern ist das Jugendamt verpflichtet einen Hilfeplan aufzustellen. Das heißt, dass sich alle Beteiligten, Kinder, Eltern und Jugendamt über Art und Ziel der Hilfe verständigen müssen. Das geschieht bereits ganz am Anfang, wenn der Wunsch nach Hilfe beim Jugendamt geäußert wird, aber auch immer wieder während der Hilfe. Dafür gibt es auch eine Mitwirkungspflicht bei allen Beteiligten. -Wenn einem Kind kein bedeutender Schaden droht, sind alle Hilfen zur Erziehung freiwillig und können jederzeit beendet werden. -Voraussetzungen - Eltern (Personensorgeberechtigte), Familien, Kinder und junge Erwachsene sind in Gelsenkirchen wohnhaft. -In manchen Fällen wohnt aber nur ein kein Elternteil in Gelsenkirchen, es besteht kein Kontakt oder ähnliches. Auch in diesen Fällen kann in der Beratung durch den ASD herausgefunden werden, ob Sie hier oder bei einem anderen Jugendamt Hilfen beantragen können. Dafür rufen Sie bitte vorher an. - Benötigte Unterlagen - Keine. -Ein Antrag wird erforderlich, welchen Sie aber nach bzw. bei der Beratung erhalten. -Gebühren - Hilfen zur Erziehung sind kostenfrei. Unterhaltsverpflichtungen bestehen jedoch weiterhin. diff --git a/src/target/dika/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte b/src/target/dika/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte deleted file mode 100644 index 37b14c1..0000000 --- a/src/target/dika/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Abholung Personalausweis/Reisepass/eID-Karte -Beschreibung: - - Das beantragte Dokument liegt nach der Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit, in dem Sie diesen beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig. -Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.   -Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 JahrenBei Personen unter 16 Jahren ist die Abholung nur durch ein sorgeberichtigten Elternteil möglich. -Benötigte Unterlagen - -bisheriger Personalausweis/Reisepass/eID-Karte - -Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1513-einleitung-in-ein-gewaesser b/src/target/dika/1513-einleitung-in-ein-gewaesser deleted file mode 100644 index 1fa8e5a..0000000 --- a/src/target/dika/1513-einleitung-in-ein-gewaesser +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Einleitung in ein Gewässer -Beschreibung: - - Gewässer sind Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch die Aspekte des Klimaschutzes und Klimawandels spielen eine Rolle. Dem Menschen dienen sie ferner auch zur Trinkwasserversorgung. Daher sind sie besonders zu schützen, in ihren Funktionen zu erhalten und der ökologische Zustand ist weiter zu verbessern. -Aus diesem Grund müssen alle Einleitungen in ein Gewässer genehmigt werden, ganz gleich ob Niederschlagswasser, gereinigtes Abwasser z.B. aus Kleinkläranlagen oder der Industrie. -Bei Einleitungen entscheidet, bis auf wenige Ausnahmen, die Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) über die Zulässigkeit. Lassen Sie sich daher gerne von uns beraten. -Benötigte Unterlagen - Einzelfallabhängig -Bitte setzen Sie sich zwecks Beratung mit uns in Verbindung. -Gebühren - Die Mindestgebühr für eine wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 Euro. diff --git a/src/target/dika/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen b/src/target/dika/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index 266ab76..0000000 --- a/src/target/dika/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen, Lebensräumen und Objekten in Gelsenkirchen -Beschreibung: - - Bestimmte Teile von Natur und Landschaft unterliegen einem besonderen Schutz, der z.B. Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung unter Strafe stellt. Dies kann einzelne Pflanzen (z.B. alten Baumbestand) ebenso betreffen wie ein ganzes Gebiet. Diese Pflanzen und Gebiete werden in speziellen Verzeichnissen und Verordnungen aufgeführt. -Im unbebauten Außenbereich sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen festgesetzt und geschützt. Im bebauten Innenbereich erfolgt der Schutz von Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen durch Festsetzungen in gesonderten (ordnungsbehördlichen) Verordnungen der Stadt Gelsenkirchen. -Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die nachstehenden Kollegen.  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere b/src/target/dika/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere deleted file mode 100644 index 0a5cedc..0000000 --- a/src/target/dika/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: An- und Abmeldung artgeschützter Tiere -Beschreibung: - - MeldepflichtWenn Sie ein lebendes geschütztes Wirbeltier im Stadtgebiet von Gelsenkirchen halten, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) anmelden. Alle Zu- und Abgänge von Tieren müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. Dies trifft z.B. bei der Abgabe/ Verkauf des Tieres und auch beim Tod des Tieres zu. - -Die Haltung von lebenden Wirbeltieren (also nur von Säu­getieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen) von besonders geschützten Arten ist in einer "schriftlichen Bestandsanzeige" an die Naturschutzbehörde anzuzeigen und zwar unverzüglich nach ihrer Inbesitznahme. -für bereits bestehende Haltungen ist diese Anzeige nachzuholen. -Ebenso sind Zu- und Abgänge von Wirbeltieren von besonders geschütz­ten Arten in schriftlichen „Bestandsveränderungsanzeigen“  unverzüglich zu melden. - -Auch wenn Sie als Halter mit Ihrem Tier umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei der UNB bekannt geben. -Voraussetzungen - Vor dem Kauf oder der Übernahme eines Tieres sollten Sie sich über dessen Schutzstatus informieren: - -besonders geschützt = bedrohte Art -streng geschützt = vom Aussterben bedroht - -Diesen können Sie beim Bundesamt für Naturschutz oder bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfragen. Beim Kauf eines besonders geschützten Tieres, lassen Sie sich immer einen Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung, Kaufquittung etc.) aushändigen. Streng geschützte Tiere dürfen nur mit einer EG-Vermarktungsbescheinigung gehandelt werden. - Benötigte Unterlagen - Die im Rahmen dieser Melde­pflicht abgegebenen Anzeigen müssen für jedes Exemplar Angaben enthalten über Art, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen. -Gebühren - gebührenfrei diff --git a/src/target/dika/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen b/src/target/dika/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen deleted file mode 100644 index 08a4357..0000000 --- a/src/target/dika/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Erteilung von Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in der freien Landschaft oder in Alleen -Beschreibung: - - Bäume in der freien LandschaftIm Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Gelsenkirchen ist es generell verboten, außerhalb des Waldes vorhandene Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu gefährden. -Alleen in NRWBei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach § 41 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Von Alleen spricht man, wenn auf beiden Seiten einer Straße bzw. eines Weges auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 Metern Baumreihen parallel verlaufen. Meist handelt es sich um nur eine Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter.Alle Alleen, die diesen Kriterien entsprechen, befinden sich im landesweiten Alleenkataster. -Voraussetzungen - Bäume in der freien LandschaftDie untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.Bei Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig sind, ist die untere Naturschutzbehörde im Vorfeld zu unterrichten. -Eine Fällung von Bäumen im bebauten Innenbereich ist nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen bei GELSENDIENSTE zu beantragen. -Alleenschutz Die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes verboten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung werden hierdurch nicht berührt. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können, sind der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen; eine eventuell notwendige Fällung ist zu beantragen. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -30 Euro (Mindestgebühr) bis 5.000 Euro (Höchstgebühr) - diff --git a/src/target/dika/1521-hausnummern b/src/target/dika/1521-hausnummern deleted file mode 100644 index d85bbf3..0000000 --- a/src/target/dika/1521-hausnummern +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Hausnummern -Beschreibung: - - Hausnummern sind für die alltägliche Orientierung von hoher Bedeutung. Durch sie finden wir das gewünschte Geschäft oder den Wohnort von Freunden und Bekannten. Im Notfall retten Hausnummern sogar Leben, indem Sie dem Rettungsdienst, der Polizei oder der Feuerwehr anzeigen, wo sie hinfahren müssen. Wichtig ist, dass die Hausnummer von der Straße aus gut sichtbar und lesbar angebracht ist. -Die Festsetzung und Vergabe von Hausnummern erfolgt  in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Ein gesonderter Antrag muss daher nicht gestellt werden. -In Ausnahmefällen wird es erforderlich, eine Hausnummer zu ändern. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Straße umbenannt wird oder durch nachträgliche Bebauung von Baulücken die vorhandene Nummerierung nicht mehr stimmt. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis b/src/target/dika/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis deleted file mode 100644 index 6fda5f3..0000000 --- a/src/target/dika/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung zur Eingriffskompensation / Ökokonten und zum Kompensationsverzeichnis -Beschreibung: - - "Eingriffe in Natur und Landschaft" im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können" (§ 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), § 30 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW). -Typische Beispiele für Eingriffe sind Neubaugebiete (Bau von Straßen und Häusern, Aufschüttungen, Neubau von Straßen oder die Anlage von Industrie- und Gewerbegebieten. Wer durch ein Vorhaben einen Eingriff (Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) verursacht, muss mit Maßnahmen der Landschaftspflege Sorge dafür tragen, dass diese Beeinträchtigungen vermieden, vermindert oder kompensiert werden. -Ökokonto -In der Regel wird der Ausgleich für den Eingriff an der Stelle gefordert, an der auch der Eingriff erfolgt. Werden etwa durch den Bau eines Wohnhauses Flächen dauerhaft versiegelt oder Bäume gefällt, müssen auf dem Grundstück selbst oder in der Nachbarschaft Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs (Ausgleichsmaßnahmen) durchgeführt werden. Dies können z.B. Gehölzpflanzungen sein. Es ist aber auch möglich, an anderer Stelle als am Ort des tatsächlichen Eingriffs auszugleichen. Neben dieser räumlichen Entkoppelung können auch Maßnahmen zum Ausgleich bereits im Vorgriff auf Baumaßnahmen durchgeführt werden - unter Nutzung eines "Ökokontos" - und zu einem späteren Zeitpunkt mit ihnen verrechnet werden. Diese Maßnahmen müssen jedoch vor ihrer Durchführung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt werden und auf ihre Anrechenbarkeit geprüft werden.  -Kompensationsflächenverzeichnis -Kompensationsflächen sind die Flächen, die bereits mit den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren belegt wurden. Seitens der Stadt Gelsenkirchen wird ein Verzeichnisses über alle Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet entsprechend § 32 LNatschG NRW (zu § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes) geführt.Das Verzeichnis ist eine behördeninterne Hilfe bei der  Prüfung der Verfügbarkeit potenzieller Kompensationsflächen. Es hilft z.B. eine "doppelte Belegung“ von Kompensationsflächen zu vermeiden. Darüber ist es ein wichtiges Instrument bei der Gewährleistung der Umsetzung von Maßnahmen und ihrer Kontrolle (Monitoring). -Werden Flächen aus dem Ökokonto für Kompensationsmaßnahmen verwendet, gehen diese Flächen in das Verzeichnis der Kompensationsmaßnahmen über. Das Verzeichnis der Kompensationsflächen wird EDV gestützt mit GIS fortgeschrieben. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren b/src/target/dika/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren deleted file mode 100644 index d30c82e..0000000 --- a/src/target/dika/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für das Betreten geschützter Bereiche oder die Entnahme wildlebender Pflanzen und Tieren -Beschreibung: - - Das Betreten von Naturschutzgebieten ist abseits der Wege generell verboten.in begründeten Ausnahmefällen, kann die untere Naturschutzbehörde (UNB) eine Ausnahmegenehmigung erteilen.Dies ist unter Darlegung der Gründe schriftlich zu beantragen. -Entnahme wildlebender  Pflanzen und TiereGemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen.Ausnahmen sind gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG unter anderem zum Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung. -Für eventuelle Fragen stehen ihnen die zuständigen Kollegen gerne zur Verfügung.  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Mindestgebühr: 30 Euro diff --git a/src/target/dika/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung b/src/target/dika/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung deleted file mode 100644 index 34c05da..0000000 --- a/src/target/dika/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Auskünfte und Auszüge aus der Stadtbiotopkartierung -Beschreibung: - - Die Stadtbiotopkartierung Gelsenkirchen dokumentiert die im gesamten Stadtgebiet vorkommenden Biotope (=Lebensräume) und Nutzungstypen. Bebaute, intensiv genutzte (industriell/gewerblich oder landwirtschaftlich) Flächen wurden mittels Nutzungstypenkartierung erfasst. Für höherwertige oder potentiell reichhaltige Flächen wurde ein differenzierter Biotoptypenschlüssel verwendet. -Die Flächen- und Bestandsdaten sind heute eine wichtige Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für Investoren, Planungsbüros und Behörden im Rahmen von Projekten, Umweltverträglichkeitsprüfungen oder landschaftspflegerischen Begleitplänen. Aktualisierungen (z.B. Kartierungen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsplänen) und Änderungen, die sich z. B. durch Umnutzung von Flächen, Bebauungs- oder Straßenplanungen ergeben, werden seit 1998 fortlaufend eingearbeitet. Der Datenbestand umfasst derzeit ca. 24.000 Einzelflächen. -Die Daten werden EDV-technisch in einem Geoinformationssystem vorgehaltenen. Diese ermöglicht eine kontinuierliche Aktualisierung. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine;Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Investoren und Gutachterbüros, denen die Daten projektbezogen im Gegenzug kostenfrei digital zur Verfügung gestellt werden. diff --git a/src/target/dika/1527-schuelerbefoerderungskosten b/src/target/dika/1527-schuelerbefoerderungskosten deleted file mode 100644 index e02aa78..0000000 --- a/src/target/dika/1527-schuelerbefoerderungskosten +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Schülerbeförderungskosten -Beschreibung: - - Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule bzw. einer Schule mit einem besonderen Profil auf die Nutzung von Beförderungsmittel angewiesen sind, können die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet werden. Zunächst prüft dies der Schulträger, bei dem die Übernahme der Kosten vorrangig zu beantragen ist.Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes Schokoticket besteht, dann können auch die Kosten des Eigenanteils in Höhe von zurzeit 14,00 € für das erste Kind oder 7,00 € für das zweite Kind übernommen werden. -Wird die Übernahme der Kosten durch den Schulträger abgelehnt, weil z. B. die Entfernung zur nächstgelegenen Schule nicht eine bestimmte Entfernung überschreitet (2 km Primarstufe, 3,5 km in der Sekundarstufe I, 5 km in der Sekundarstufe II) oder weil nicht die nächstgelegene Schule besucht wird, werden die Kosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel ebenfalls nicht übernommen. -Voraussetzungen - Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn - -die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten -die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten -die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten -die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (Bürgergeld, WoG, KiZ, AsylbLG) -ausgefüllter Antragsvordruck - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit b/src/target/dika/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit deleted file mode 100644 index dacefa0..0000000 --- a/src/target/dika/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Härtefallfond "Alle Kinder essen mit" -Beschreibung: - - Sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wie SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag und befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation? -Dann können möglicherweise die tatsächlichen Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und ein Zuschuss zu einer mehrtägigen Klassenfahrt (max. 150€) über den Härtefallfond gefördert werden. -Der Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“ fördert Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, aber sich in ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden. -Die Anträge sind für jedes Schuljahr/Kitajahr zum 15. September gesondert zu stellen. -Voraussetzungen - -kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket -vergleichbare finanzielle Mittel wie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket -Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind und -Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen -Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder an einer mehrtägigen Klassenfahrt - -Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. - Benötigte Unterlagen - -Vollständig ausgefülltes Antragsformular -Ablehnungsbescheid (Asyl, KiZ, SGB II, SGB XII, WoG) oder Bestätigung, dass kein Anspruch auf die benannten Leistungen besteht -Kontoauszüge der letzten drei Monate -Aktueller Mietnachweis -Nachweis über Kredit- und alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen -Einkommensnachweis der letzten drei Monate -Letzter Steuerbescheid - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung b/src/target/dika/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung deleted file mode 100644 index 9638359..0000000 --- a/src/target/dika/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Beantragung -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -  -Seit dem 01.09.2011 hat Deutschland die Vorgaben der Europäischen Union zur Vereinheitlichung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige durch Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) umgesetzt. -Der eAT wird in Form eines eigenständigen Dokuments im ID-1-Format (Scheckkartengröße) für folgende ausländerrechtliche Aufenthaltstitel ausgestellt:  - -Aufenthaltserlaubnis -Niederlassungserlaubnis -Blaue Karte EU -Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG -Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind -Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind -Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige (optional)  - -Der Kartenkörper verfügt über einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den personenbezogenen auch biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Als weitere Speicherinhalte sind zudem die Meldeanschrift sowie Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen zur Erwerbstätigkeit) enthalten. Der eAT dokumentiert ausschließlich den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich. -Mit der Einführung des eAT zum 01.09.2011 muss nicht zwingend die "alte Etikette" gegen den neuen eAT ausgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten, abhängig von der Gültigkeitsdauer des Ausweisdokumentes, bis längstens 31. August 2021 ihre Gültigkeit. -Die Beantragung, Produktion und Ausgabe des eAT führt zu veränderten Arbeitsabläufen und hat damit auch Auswirkungen auf zeitliche und persönliche Vorgaben. -Sie erhalten den eAT nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Entsprechend der jeweiligen Gebührentatbestände gem. der §§ 44 ff der Aufenthaltsverordnung (AufenthV):z.B.Erteilung bis zu einem Jahr als eAT: 100,00 EURO gem. § 45 Nr. 1a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Erteilung von mehr als einem Jahr als eAT: 110,00 EURO gem. § 45 Nr. 1b AufenthVVerlängerung bis zu 3 Monaten als eAT: 65,00 EURO gem. § 45 Nr. 2a AufenthVVerlängerung von mehr als 3 Monaten als eAT: 80,00 Euro gem. § 45 Nr. 2b AufenthVWechsel des Aufenthaltszwecks, einschl. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eAT: 90,00 EURO gem. § 45 Nr. 3 AufenthV diff --git a/src/target/dika/1535-eid-karte-beantragen b/src/target/dika/1535-eid-karte-beantragen deleted file mode 100644 index 5dba498..0000000 --- a/src/target/dika/1535-eid-karte-beantragen +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: eID-Karte beantragen -Beschreibung: - - Seit dem 01.01.2021 kann die eID-Karte von Europäern und Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) beantragt werden. -Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich! -Über die Funktionen der eID-Karte wird im Rahmen der Antragstellung informiert und entsprechendes Infomaterial vorgehalten. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist freiwillig und erfolgt ggf. bei Antragstellung. -Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie diesen beantragt haben. -Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig. -Voraussetzungen - -Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum -mindestens 16 Jahre  -Wohnsitz in Gelsenkirchen - - Benötigte Unterlagen - -Identitätsdokument ggf. Geburts-/Abstammungsurkunde - -Gebühren - -37,00 € - diff --git a/src/target/dika/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen b/src/target/dika/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen deleted file mode 100644 index d22f090..0000000 --- a/src/target/dika/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen +++ /dev/null @@ -1,23 +0,0 @@ -Überschrift: Namensänderung - Erklärung zur Neusortierung der Reihenfolge von Vornamen -Beschreibung: - - Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu sortiert -Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt. -Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung). -Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das betroffene Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Geburtenregister, ist der Eingang bei dem für die Führung des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der betroffenen Person zuständigen Standesamtes maßgeblich.Falls für Sie kein deutscher Personenstandseintrag existiert, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen. -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.  -Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren. -Voraussetzungen - -Rechtiche Grundlage: § 45a Personenstandsgesetz -Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose. - - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis -Geburtsurkunde (Sollten Sie nicht in Gelsenkirchen geboren sein, bringen Sie bitte eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde mit. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.) - -Gebühren - Namenserklärung Neusortierung : 30,00 €Namensbescheinigung: 12,00 € diff --git a/src/target/dika/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung b/src/target/dika/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung deleted file mode 100644 index 28cb537..0000000 --- a/src/target/dika/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Änderung der Vornamen und der Angabe des Geschlechts bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung -Beschreibung: - - Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung haben die Möglichkeit gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Eintragung der Vornamen und die Angabe des Geschlechts in ihrem beim Standesamt geführten Geburtenregister geändert werden.  -Es können beliebige neue Vornamen gewählt werden. Die Geschlechtsangabe kann männlich, weiblich oder divers lauten – auch eine komplette Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe kann erklärt werden. -Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung (einfacher Brief oder mündliche Antragstellung) ist nicht möglich. -Die Erklärung kann bei allen Behörden aufgenommen werden, die öffentliche Beglaubigungen vornehmen – unter anderem bei allen Standesämtern oder Notaren. -Volljährige Personen können die Erklärung selbst abgeben. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren benötigen zu ihrer Erklärung zusätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Für Kinder unter 14 Jahren werden die gesetzlichen Vertreter tätig. Falls die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen möchten, ist ersatzweise ein Verfahren beim Familiengericht notwendig. -Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das betroffene Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Geburtenregister, ist der Eingang bei dem für die Führung des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der betroffenen Person zuständigen Standesamtes maßgeblich.Falls für Sie kein deutscher  Personenstandseintrag existiert, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen. -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren. -Voraussetzungen - -Rechtiche Grundlage: § 45b Personenstandsgesetz - - Benötigte Unterlagen - -Bitte legen Sie – falls Sie ledig sind - Ihre Geburtsurkunde vor. -Sollten Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird ein aktueller Ausdruck Ihres Eheregisters benötigt. -Neben einem gültigen Ausweis ist die Bescheinigung eines Arztes beizubringen, die belegt, dass bei der betroffenen Person eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. - -Gebühren - -Erklärung : 30,00 € -Bescheinigung: 12,00 € - diff --git a/src/target/dika/1541-fremdsprachen-lernen b/src/target/dika/1541-fremdsprachen-lernen deleted file mode 100644 index 6e7dfe5..0000000 --- a/src/target/dika/1541-fremdsprachen-lernen +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Fremdsprachen lernen -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet für zehn Fremdsprachen sowie Deutsch als Zweitsprache Kurse in unterschiedlichen Niveau-Stufen an. Diese richten sich in der Regel an Erwachsene. Neben wöchentlich stattfindenden Kursen sind auch Kompaktkurse im Angebot, die z.T. im Rahmen eines Bildungsurlaubs besucht werden können. -Das Sprachenangebot orientiert sich an den drei Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): -A1: Teilnehmende ohne bzw. mit geringen VorkenntnissenA2: Grundlegende KenntnisseB1: Fortgeschrittene SprachverwendungB2: Selbständige SprachverwendungC1: Fachkundige SprachkenntnisseC2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse -Die Programmbereichsleitenden bieten während der persönlichen Sprechzeiten eine individuelle Einstufungsberatung an. Für Integrationskurse ist diese verpflichtend. Bei einer Selbsteinstufung hilft der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, um genau den Kurs zu finden, der den Vorkenntnissen und Lernzielen entspricht. Ein Online-Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch und Spanisch ist im Internet zu finden: https://www.cornelsen.de/sprachtest -Voraussetzungen - Je nach Kursniveau sind Vorkenntnisse der jeweiligen Fremdsprache erforderlich. Es exisitieren aber auch Angebote für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse. - Benötigte Unterlagen - Ggf. ein Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt.  diff --git a/src/target/dika/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern b/src/target/dika/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern deleted file mode 100644 index fbf3473..0000000 --- a/src/target/dika/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Fremdsprachenkenntnisse erweitern -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet für zehn Fremdsprachen sowie Deutsch als Zweitsprache Kurse in unterschiedlichen Niveau-Stufen an. Diese richten sich in der Regel an Erwachsene. Neben wöchentlich stattfindenden Kursen sind auch Kompaktkurse im Angebot, die z.T. im Rahmen eines Bildungsurlaubs besucht werden können. -Das Sprachenangebot orientiert sich an den drei Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): -A1: Teilnehmende ohne bzw. mit geringen VorkenntnissenA2: Grundlegende KenntnisseB1: Fortgeschrittene SprachverwendungB2: Selbständige SprachverwendungC1: Fachkundige SprachkenntnisseC2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse -Die Programmbereichsleitenden bieten während der persönlichen Sprechzeiten eine individuelle Einstufungsberatung an. Für Integrationskurse ist diese verpflichtend. Bei einer Selbsteinstufung hilft der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, um genau den Kurs zu finden, der den Vorkenntnissen und Lernzielen entspricht. Ein Online-Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch und Spanisch ist im Internet zu finden: https://www.cornelsen.de/sprachtest -Voraussetzungen - Je nach Kursniveau sind Vorkenntnisse der jeweiligen Fremdsprache erforderlich. Es exisitieren aber auch Angebote für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse. - Benötigte Unterlagen - Ggf. ein Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt.  diff --git a/src/target/dika/1543-deutsch-lernen b/src/target/dika/1543-deutsch-lernen deleted file mode 100644 index 631406a..0000000 --- a/src/target/dika/1543-deutsch-lernen +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Deutsch lernen -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet Kurse in Deutsch als Zweitsprache in unterschiedlichen Niveau-Stufen an. Diese richten sich in der Regel an Erwachsene.  -Das Angebot orientiert sich an den drei Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): -A1: Teilnehmende ohne bzw. mit geringen VorkenntnissenA2: Grundlegende KenntnisseB1: Fortgeschrittene SprachverwendungB2: Selbständige SprachverwendungC1: Fachkundige SprachkenntnisseC2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse -Die Programmbereichsleitenden bieten während der persönlichen Sprechzeiten eine individuelle Einstufungsberatung an. Für Integrationskurse ist diese verpflichtend. Bei einer Selbsteinstufung hilft der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, um genau den Kurs zu finden, der den Vorkenntnissen und Lernzielen entspricht. Ein Online-Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch und Spanisch ist im Internet zu finden: https://www.cornelsen.de/sprachtest -Die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz richten sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die aus ihren Herkunftsländern neu nach Deutschland gekommen sind. Auf Antrag können auch Zugewanderte teilnehmen, die schon einige Zeit hier leben und nicht ausreichend Deutsch können. Die Kurse umfassen in der Regel 700 Unterrichtsstunden und sind wie folgt untergliedert: -Sprachlehrgang: in der Regel sechs aufeinander aufbauende Kursmodule (6 x 100 Unterrichtsstunden) und dem Orientierungskurs (1 x 100 Unterrichtsstunden). -Die Kurse enden mit zwei Abschlussprüfungen: einer Sprachprüfung, die seit dem 1.7.2009 Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) heißt. Hierbei handelt es sich um eine skalierte Prüfung, bei deren Bestehen entweder das A2-Niveau oder das B1-Niveau bestätigt wird. Nach dem Orientierungskurs erfolgt der Orientierungskurstest (Leben-in-Deutschland-Test). Er gilt als bestanden, wenn von den 33 Fragen 17 richtig beantwortet wurden. -Werden die Lernziele nicht erreicht, ist auf Antrag eine Verlängerung von bis zu 300 Unterrichtsstunden (Wiederholerkurs) möglich. -Voraussetzungen - Je nach Kursniveau sind Vorkenntnisse erforderlich. Es exisitieren aber auch Angebote für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse. Eine idividuelle Einstufung ist verpflichtend! - Benötigte Unterlagen - Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.  -Im Einzelfall sind dies:a) Eigener Pass, Pass des Ehepartners/der Ehepartnerin (Aufenthaltstitel),b) Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung durch die Ausländerbehörde, das IAG oder das Sozialamt oder eine BAMF-Zulassung,c) aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld I bzw. II oder Wohngeldd) Einwohneranmeldung (EU-Bürger). -Gebühren - Die Kosten pro Kursmodul betragen für zugelassene Teilnehmende 220 € (2,20 € je UStd.). Die Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kostenlos teilnehmen können Personen, die Arbeitslosengeld I bzw. II, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, ferner Aussiedlerinnen und Aussiedler und deren Angehörige. Die Anträge auf Kostenbefreiung werden bei der Anmeldung gestellt. Anträge von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern müssen zuerst vom BAMF zugelassen werden. -Auch ohne ALG-II-Bescheid oder BAMF-Zulassung können Sie als Gast am Integrationskurs teilnehmen. diff --git a/src/target/dika/1544-gesundheit-foerdern b/src/target/dika/1544-gesundheit-foerdern deleted file mode 100644 index ae3ba39..0000000 --- a/src/target/dika/1544-gesundheit-foerdern +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Gesundheit fördern -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet im Bereich Gesundheit Vorträge, Workshops und wöchentliche Kurse zu Entspannung und Bewegung an. Yoga - vom klassischen Hatha Yoga bis hin zu Spezialformen - lässt sich in wöchentlichen Kurse wie in Wochenend-Workshops erleben. -Meditativ in Bewegung bringen TaiChi und QiGong. Entspannungsfördernd sind auch Meditation, Ayurveda, Feldenkrais, Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung. Zu Stressmanagement, Psychologie, Selbsterfahrung, Persönlichkeitsbildung sowie Selbsthypnose werden Workshops angeboten zu. -Allen, die in Bewegung kommen wollen, bietet die vhs Kurse in Pilates, Fitness- und Vitalgymnastik, Body Fit, Rücken- und Wassergymnastik. Wanderungen, Nordic Walking, Zumba, orientalischer Tanz und Ballett runden das Angebot ab.  -Voraussetzungen - keine - Benötigte Unterlagen - ggf. Ermäßigungsnachweis -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1545-gesund-ernaehren b/src/target/dika/1545-gesund-ernaehren deleted file mode 100644 index cb04281..0000000 --- a/src/target/dika/1545-gesund-ernaehren +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Gesund ernähren -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet in jedem Semester Kochkurse zu unterschiedlichen Themen an: Länderküche, vegetarische Ernährung oder vollwertige Kost, für jeden Geschmack ist etwas dabei. -Voraussetzungen - Keine. - Benötigte Unterlagen - Ggf. Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1546-entspannen-und-bewegen b/src/target/dika/1546-entspannen-und-bewegen deleted file mode 100644 index c513527..0000000 --- a/src/target/dika/1546-entspannen-und-bewegen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Entspannen und Bewegen -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet zum Thema Entspannung und Bewegung Vorträge, Workshops und wöchentliche Kurse an. Yoga - vom klassischen Hatha Yoga bis hin zu Spezialformen - lässt sich in wöchentlichen Kurse wie in Wochenend-Workshops erleben. -Meditativ in Bewegung bringen TaiChi und QiGong. Entspannungsfördernd sind auch Meditation, Ayurveda, Feldenkrais, Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung. Zu Stressmanagement, Psychologie, Selbsterfahrung, Persönlichkeitsbildung sowie Selbsthypnose werden Workshops angeboten zu. -Allen, die in Bewegung kommen wollen, bietet die vhs Kurse in Pilates, Fitness- und Vitalgymnastik, Body Fit, Rücken- und Wassergymnastik. Wanderungen, Nordic Walking, Zumba, orientalischer Tanz und Ballett runden das Angebot ab.  -Voraussetzungen - keine - Benötigte Unterlagen - ggf. Ermäßigungsnachweis -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben b/src/target/dika/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben deleted file mode 100644 index bbb7391..0000000 --- a/src/target/dika/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Nachhaltigkeit im Alltag leben -Beschreibung: - - Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vermittelt nachhaltiges Denken und Handeln. Sie versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und abzuschätzen, wie sich eigene Handlungen auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Regionen auswirken. Das vermittelt die Volkshochschule Gelsenkirchen in Workshops und Vorträgen z.B. zu Abfallvermeidung, Trinkwasser und Upcycling. Exkursionen führen in die Natur in Gelsenkirchen und Umgebung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anpassung an den Klimawandel. Beim Runden Tisch Feldmark geht es um die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner bei gemeinsamen Projekten für ihren Stadtteil. Der Arbeitskreis Verkehr und die Mobilität-Werk-Stadt engagieren sich für eine umwelt- und sozialverträgliche Mobilität. Kochkurse zeigen die Möglichkeiten der gesunden, vollwertigen Ernährung. -Voraussetzungen - Keine.  - Benötigte Unterlagen - Ggf. Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe b/src/target/dika/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe deleted file mode 100644 index eb2a819..0000000 --- a/src/target/dika/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe +++ /dev/null @@ -1,41 +0,0 @@ -Überschrift: Niederlassungsanzeige nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) der nichtakademische Heilberufe -Beschreibung: - - Wer einen der nachstehend aufgeführten Berufe in Gelsenkirchen selbstständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, ist verpflichtet die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen anzeigen.Hierzu sind neben der schriftlichen Anzeige entsprechende Qualifikationsnachweise (Berufsurkunden) einzureichen. - -Altenpfleger/innen -Altenpflegehelfer/innen -Diätassistenten/innen -Ergotherapeuten/innen -Hebammen/Entbindungspfleger -Heilpraktiker/innen -Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen -Gesundheits- und Krankenpfleger/innen -Krankenpflegehelfer/innen/Gesundheits- und Krankenpfleassistenten/innen -Logopäden/innen -Masseure/innen und medzinische Bademeister -Medizinisch-technische Assistenten/innen (Laboratorium, Radiologie, Funktionsdiagnostik) -Notfallsanitäter/innen -Orthoptisten/innen -Pharmazeutisch-technische Assistenten/innen -Physiotherapeuten/innen -Podologen/innen -Rettungsassistenten/innen - -Auf Wunsch wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Niederlassung zugesandt. Diese Bestätigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. -Voraussetzungen - Hebammen/Entbindungspfleger müssen ihre Tätigkeit nur anzeigen, wenn sie in Gelsenkirchen wohnen.Bei freiberuflicher Tätigkeit muss ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung eingereicht werden. - Benötigte Unterlagen - -Mitteilung über Niederlassungsort, Niederlassungsbeginn und Niederlassungsbezeichnung. Wird der Betrieb als GmbH geführt, wird ein Handelsregisterauszug benötigt, aus dem die Geschäftsführung hervorgeht -Mitteilung, wer die fachliche Leitung ausübt (besonders wichtig bei als GmbH geführten Betrieben) -beglaubigte Fotokopie Ihrer Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung -beglaubigte Fotokopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung Ihrer Beschäftigten -Fotokopien Ihres Personalausweises und der Ihrer Mitarbeiter zum Nachweis der Staatsanghörigkeit - - - -Die Unterlagen sind per Post an die Stadt Gelsenkirchen, Referat Gesundheit, 45875 Gelsenkirchen zu senden. -Alternativ kann eine persönliche Vorsprache unter der Telefonnummer 169-2225 vereinbart werden.Zum Termin ist die Original-Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung mitzubringen. -Gebühren - 25,00 € diff --git a/src/target/dika/1549-schulabschluss-nachholen b/src/target/dika/1549-schulabschluss-nachholen deleted file mode 100644 index 0e36acc..0000000 --- a/src/target/dika/1549-schulabschluss-nachholen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Schulabschluss nachholen -Beschreibung: - - An der Volkshochschule erhalten Jugendliche und Erwachsene die Möglichkeit, grundlegende Schulabschlüsse wie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und nach Klasse 10 sowie den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Durch den Besuch von Lehrgängen mit abschließenden Prüfungen können staatliche Zeugnisse erworben werden. Die Lehrgänge sind kostenfrei und werden in Form von Vormittags- und Tageskursen in Vollzeit durchgeführt. -Voraussetzungen - Allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein. - Benötigte Unterlagen - Zeugnisse von vorherigen Schulbesuchen. -Gebühren - Keine. diff --git a/src/target/dika/1550-lesen-und-schreiben-lernen b/src/target/dika/1550-lesen-und-schreiben-lernen deleted file mode 100644 index b67925c..0000000 --- a/src/target/dika/1550-lesen-und-schreiben-lernen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Lesen und schreiben lernen -Beschreibung: - - Für Menschen, die nicht ausreichend gut lesen oder schreiben können, bietet die Volkshochschule Gelsenkirchen die Grundbildungskurse an. Sie wenden sich an Menschen mit Deutsch als Muttersprache bzw. an sehr gut Deutsch sprechende Menschen, die -- überhaupt nicht lesen und schreiben können,- zwar lesen, aber wenig schreiben können,- große Rechtschreibprobleme haben,- Schwierigkeiten mit dem Rechnen haben. -In den Grundbildungskursen "Lesen, Schreiben und Rechnen" können die Kursteilnehmenden ohne Angst und ohne Leistungsdruck lernen, da hier keine Prüfungen stattfinden. Es herrscht eine entspannte Lernatmosphäre. Die Lerninhalte orientieren sich an den Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmenden. Berücksichtigt werden in diesem Zusammenhang auch kulturelle und gesamtgesellschaftliche Inhalte sowie Grundlagen bezüglich der Arbeit am PC. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1551-edv-kurse b/src/target/dika/1551-edv-kurse deleted file mode 100644 index 8c28af5..0000000 --- a/src/target/dika/1551-edv-kurse +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: EDV-Kurse -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen vermittelt den sicheren Umgang mit dem Betriebssystem Windows, dem Textverarbeitungsprogramm Word und der Tabellenkalkulation Excel. Ergänzt werden können diese Kompetenzen mit PowerPoint, einem Präsentationsprogramm. Weitere Programme wie zum Beispiel Outlook, Photoshop oder Lightroom werden semesterweise geschult und gehören zum Portfolio des Programmbereichs. -Benötigte Unterlagen - Ggf. eine Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1552-computerkurse b/src/target/dika/1552-computerkurse deleted file mode 100644 index 15d5ef2..0000000 --- a/src/target/dika/1552-computerkurse +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Computerkurse -Beschreibung: - - Die Volkshochschule Gelsenkirchen vermittelt den sicheren Umgang mit dem Betriebssystem Windows, dem Textverarbeitungsprogramm Word und der Tabellenkalkulation Excel. Ergänzt werden können diese Kompetenzen mit PowerPoint, einem Präsentationsprogramm. Weitere Programme wie zum Beispiel Outlook, Photoshop oder Lightroom werden semesterweise geschult und gehören zum Portfolio des Programmbereichs. -Benötigte Unterlagen - Ggf. eine Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1553-naehen-lernen b/src/target/dika/1553-naehen-lernen deleted file mode 100644 index 85fd0f1..0000000 --- a/src/target/dika/1553-naehen-lernen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Nähen lernen -Beschreibung: - - Nähen ist Trend - immer mehr Menschen nähen für den (nachhaltigen) Eigenbedarf, stellen aus alten Kleidungsstücken neue her oder möchten Hosen und Shirts länger tragbar machen. Die Kurse der Volkshochschule Gelsenkirchen vermitteln Anfängerinnen und Anfängerne, aber auch Fortgeschrittenen Know-how, um die ersten eigenen Kleidungsstücke, Accessoires oder Dekorationsobjekte zu fertigen. -Benötigte Unterlagen - Ggf. Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1554-malen-zeichnen-lernen b/src/target/dika/1554-malen-zeichnen-lernen deleted file mode 100644 index 079e9c7..0000000 --- a/src/target/dika/1554-malen-zeichnen-lernen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Malen/zeichnen lernen -Beschreibung: - - Ob Bildauswahl für Publikationen, Farbgestaltung in Räumen, proportionaler Aufbau von Präsentationen und Aushängen, strategischer Einsatz von Farben und darüber erzielte Wirkungen oder Dreidimensionalität - in vielen beruflichen Kontexten spielt bildende Kunst eine - teils auch unterbewusst wahrgenommene - Rolle. Die kunstpraktischen Kurse der Gelsenkirchener Volkshochschule lehren den Umgang mit Techniken, Farben und Materialien und vermitteln dabei gleichzeitig Kenntnisse der Kunstgeschichte. -Benötigte Unterlagen - Ggf. Ermäßigungsnachweis. -Gebühren - Die Kurse sind kostenpflichtig. Das Entgelt ist je nach Kurs unterschiedlich. Eine Ermäßigung ist möglich für GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder, Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende FSJ/BFD sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Personen, die einen IAG-Aktivpass besitzen, zahlen lediglich das Bearbeitungsentgelt. diff --git a/src/target/dika/1555-einbuergerungstest-machen b/src/target/dika/1555-einbuergerungstest-machen deleted file mode 100644 index c6a10f2..0000000 --- a/src/target/dika/1555-einbuergerungstest-machen +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Einbürgerungstest machen -Beschreibung: - - Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachweisen. -Die Volkshochschule Gelsenkirchen führt als anerkannte Prüfstelle in regelmäßigen Abständen Einbürgerungstests durch. Die jeweiligen Termine sind auf der Website der Volkshochschule veröffentlicht.  -Voraussetzungen - Persönliche Anmeldung erforderlich Onlineanmeldungen oder telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. - Benötigte Unterlagen - Pass der Bewerberin/des Bewerbers. -Gebühren - 25,00 € - persönliche Anmeldung erforderlich!  diff --git a/src/target/dika/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger b/src/target/dika/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger deleted file mode 100644 index 4c27fd9..0000000 --- a/src/target/dika/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger +++ /dev/null @@ -1,35 +0,0 @@ -Überschrift: Überwachung der Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger -Beschreibung: - - Das Referat Gesundheit der Stadt Gelslenkirchen überwacht die Einhaltung der Fortbildungspflicht aller Hebammen und Entbindungspfleger, die ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen haben. -Hebammen und Entbindungspfleger sind gem. § 7 der der Hebammenberufsordnung NRW (HebBO NRW) verpflichtet sich regelmäßig berufsbezogen fortzubilden. -Die HebBO NRW sieht einen Fortbildungszeitraum von 3 Jahren vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat verbindliche Fortbildunsgzeiträume festgelegt.Die aktuelle Fortbildungsperiode läuft vom 01.06.2020 bis 31.05.2023. Die absolvierten Fortbildungsstunden sind dem Refrat Gesundheit nachzuweisen. Die Nachweise über die absolvierten Fortbildungen sind in Kopie am Ende des Fortbildunsgzeitraumes, spätestens bis zum 31.12.2023 per Post an die -Stadt GelsenkirchenReferat Gesundheit – 53/545875 Gelsenkirchen oder per E-Mail an referat.gesundheit@gelsenkirchen.de zu senden. -Die Fortbildungspflicht bedeutet, sich in allen berufsrelevanten Feldern auf dem neuesten Stand und in Übungzu halten. Dabei ist es unerheblich, ob die Hebamme in allen Bereichen tätig ist. Die Fortbildungspflicht betrifft also auch Hebammen, die z.B. als Familienhebamme, Lehrhebamme, in der Forschung oder in anderen Bereichen tätig sind. -Ruhen bzw. Reduzierung der Fortbildungspflicht Sollte die Berufstätigkeit mindestens drei Monate unterbrochen werden - z. B. durch ein Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit oder wegen ruhender Berufstätigkeit, kann auf Antrag ein zeitlich begrenztes Aussetzen der Fortbildungspflicht bzw. eine Reduzierung des Umfangs der Fortbildungspflicht erfolgen. -Verletzung der BerufspflichtWird die Verpflichtung zur Fortbildung nicht eingehalten bzw. ignoriert, stellt dies eine Verletzung der Berufspflichten gemäß HebBO NRW dar. Dies kann im Einzelfall bis zum Widerruf der Berufseralubnis führen. -Voraussetzungen - Die hohen berufsbezogenen Erwartungen an den Hebammenberuf machen eine Prioritätenbildung im Rahmen der 60-stündigen Fortbildung (eine Fortbildungsstunde = 45 Minuten) erforderlich. Die Hebammenberufsordnung sieht daher eine Schwerpunktsetzung im Notfallmanagement. In diesem Bereich sind mind. 20 Fortbildungsstunden abzuleisten. -Dabei müssen sich die Themenbereiche auf Schwangerschaft, Wochenbett und Geburt beziehen. - Benötigte Unterlagen - An die Fortbildungsbelege werden folgende inhaltliche Anforderungen geknüpft: - -Zertifizierung durch den Hebammenverband oder ein örtliches Gesundheitsamt -Name, Vorname und Geburtsdatum der Teilnehmerin/des Teilnehmers -Erkennbaren Bezug zur Berufsausübung als Hebamme/Entbindungspfleger durch detaillierte Schilderung des Fortbildungsthemas -Fortbildungstermin/e -Anzahl der Fortbildungsstunden -Ausstellungsdatum -Unterschrift des Veranstalters -Angaben über Berufsbezeichnung der/des Dozenten (z.B. Arzt/Ärztin, Hebamme/Entbindungspfleger). - -Als nicht anerkannte Fortbildungen gelten: - -Veranstaltungen mit unspezifischen medizinischen Themen, die keinen Bezug zur Geburtshilfe, Schwangeren – und Wöchnerinnenbetreuung haben -Veranstaltungen, die allgemeinen Verwaltungskenntnisse (z. B. Steuerkurse für Freiberufler), bürotechnische Fertigkeiten (z. B. allgemeine PC-Kurse) vermitteln -Vermittlung unspezifischer beruflicher Qualifikationen (z.B. Personalführungsseminare). - - Hochschulstudiengänge sind nicht anrechenbar. -Nachweis der HaftpflichtversicherungFreiberuflich tätige Hebammen/ Entbindungspfleger haben sich nach § 8 Nr. 2 HebBO NRW entsprechend ihres Leistungsangebotes gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu versichern. Ein entsprechender Nachweis ist zu Beginn der Berufstätigkeit vorzulegen. Später ist dieser zusammen mit den Fortbildungsnachweisen alle 3 Jahre vorzulegen. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1558-betreuungsbehoerde b/src/target/dika/1558-betreuungsbehoerde deleted file mode 100644 index 8867c6a..0000000 --- a/src/target/dika/1558-betreuungsbehoerde +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Betreuungsbehörde -Beschreibung: - - Eine Volljährige Person kann eine gesetzliche Betreuung erhalten, wenn sie auf Grund einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenverantwortlich zu erledigen. Auf Veranlassung des Gerichts prüft die Betreuungsbehörde, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung tatsächlich notwendig ist oder durch den Einsatz anderer ambulanter Hilfen eine Betreuungseinrichtung vermieden werden kann. Auch prüft die Betreuungsbehörde, wer als rechtliche Betreuerin bzw. Betreuer geeignet scheint und auf welche Lebensbereiche sich die rechtliche Betreuung erstrecken sollte.  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1561-baulasteintragung b/src/target/dika/1561-baulasteintragung deleted file mode 100644 index 256a3c2..0000000 --- a/src/target/dika/1561-baulasteintragung +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Baulasteintragung -Beschreibung: - - Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast). -Voraussetzungen - Antrag - Benötigte Unterlagen - Antrag -Gebühren - s. Antragsformular diff --git a/src/target/dika/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev b/src/target/dika/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev deleted file mode 100644 index 3c25739..0000000 --- a/src/target/dika/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev +++ /dev/null @@ -1,49 +0,0 @@ -Überschrift: Jugendring Gelsenkirchen e.V. -Beschreibung: - - Energien konzentrieren. Kräfte vereinigen. -· Der Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der 27 Gelsenkirchener Jugendverbände. -· Der Jugendring vertritt die politischen und sozialen Interessen aller Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt und das ohne jegliche kommerziellen Ziele. -· Der Jugendring fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit unter den Jugendverbänden zum Wohl der Kinder und Jugendlichen. -· Der Jugendring nimmt Einfluss auf gesellschaftliches Handeln, um die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu erhalten. - -Angebote und Chancen für Kinder und Jugendliche. -· Der Jugendring bzw. seine Verbände organisieren Freizeitangebote für und mit Kindern und Jugendlichen, ohne kommerzielle Interessen. -· Der Jugendring bzw. die in ihm organisierten Verbände tragen maßgeblich zur Bildung der Kinder und Jugendlichen bei. -· Der Jugendring unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen insbesondere durch die Förderung sozialen und demokratischen Verhaltens. -· Der Jugendring hilft den Jugendlichen auf der Schwelle zwischen Schule und Beruf bei ihrer persönlichen Orientierung. - -Nachwuchs und Qualifikation. -· Der Jugendring bildet Betreuer und Betreuerinnen für die Jugendverbandsarbeit aus. -· Der Jugendring bekämpft nationalistische, rassistische, totalitäre und militaristische Tendenzen in der Gesellschaft und bietet seinen Mitgliedsverbänden entsprechende Fortbildungen. -· Der Jugendring bietet seinen Mitgliedern Seminare zu aktuellen gesellschaftlichen Problemen. - -Das Selbstverständnis des Jugendring Gelsenkirchen -Der Jugendring Gelsenkirchen ist die Arbeitsgemeinschaft der Gelsenkirchener Jugendverbände.Die Jugendverbände in Gelsenkirchen bieten mit ihren vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten Kindern und Jugendlichen Orientierung und Unterstützung. Sie bieten ein Feld, auf dem Ideen, Wünsche und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen einen Raum finden. In diesem Feld können Kinder und Jugendliche weitestgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich aktiv sein. Die Jugendverbände sorgen somit dafür, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Platz greifen können und auch für die Gesellschaft sichtbar werden. - -Bestand -Im Stadtjugendring der Stadt Gelsenkirchen haben sich 28 Jugendverbände zur Bündelung ihrer Interessen zusammengeschlossen. Eine Darstellung unserer Mitgliedsverbände ist hier zu finden. - -Bildung -Die Angebote der Jugendverbände sind ein wesentlicher Faktor im Bereich der Bildung und zwar der nicht formalen Bildung.
 Die Vermittlung sozialer Kompetenz, die Übernahme von Verantwortung für sich selbst aber auch für andere, das Lernen von Toleranz sowie das Einüben demokratischer Spielregeln sind wesentliche Inhalte jugendverbandlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diese Lerninhalte werden im Bereich der formalen Bildung, also der Schule nur sehr unzureichend vermittelt.
 Die Angebote der Jugendverbände sind im Rahmen eines komplexen Bildungsbegriffes somit unverzichtbar. Sie bilden eine den Angeboten von Schule gleichwertige Säule der Bildung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft.  -Vielfalt -Die Liste der in Gelsenkirchen tätigen Verbände macht deutlich, wie groß die Gruppe der verbandlichen Akteure ist und welches Spektrum unterschiedlicher Ausrichtungen abgedeckt wird. - -Wertorientierung -Jugendverbände als Träger der freien Jugendarbeit arbeiten vor ihrem spezifischen Hintergrund wertorientiert. Damit bieten sie eine Grundlage der Auseinandersetzung, die dazu führt, dass Kinder und Jugendliche mit existierenden Werten und Normen konfrontiert werden, diese hinterfragen und eigene subjektiv gültige Werte und Normen aufbauen. Insofern stellen Jugendverbände einen wichtigen Bestandteil in einer pluralen und demokratischen Gesellschaft dar. In der Auseinandersetzung mit Werten und Normen ist es möglich, tradierte Rollenzuweisungen zu überschreiten, neue Rollen auszuprobieren, neue Lebensstile zu entfalten und Experimente in einem relativ gering strukturierten Raum wie der Jugendverbandsarbeit zu wagen. Jugendverbandsarbeit bietet somit einen Raum zum Sammeln von Erfahrungen, der eigenen Orientierung, der Weiterbildung und nicht zuletzt auch zum experimentieren, um so die eigene Persönlichkeit zu testen, aufzubauen und zu stärken. - -Identitätsfindung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen -Die Jugendverbände fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche in ihren Bestrebungen, eine eigene Identität zu finden. Dies geschieht vor allem durch die in der Jugendarbeit vorfindbaren Rahmenbedingungen, die eine Mitbestimmung und Mitgestaltung ermöglichen und die Übernahme von Verantwortung und Selbstbestimmung fördern. Insbesondere die schrittweise Übertragung von Verantwortung führt zu einer hohen Identifikation mit dem eigenen Engagement in der Jugendverbandsarbeit und zu einem allgemeinen gesellschaftlichen Engagement. Jugendverbände helfen Kindern und Jugendlichen dabei, sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einzumischen. - -Ehrenamtlichkeit -Das in der Jugendverbandsarbeit existierende Prinzip der Ehrenamtlichkeit ist vor diesem Hintergrund notwendiges Prinzip einer selbstbestimmten Jugendverbandsarbeit. Jugendverbandsarbeit ist mit dem Prinzip des ehrenamtlichen Engagements einem Strukturmerkmal verpflichtet, das von grundsätzlicher gesellschaftlicher Bedeutung ist. Die Jugendverbände setzen sich deshalb vorbehaltlos für die Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements ein. Ehrenamtliches Engagement wird dabei durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendverbänden unterstützt und gefördert. Durch wachsende Anforderungen an ehrenamtliches Engagement ist Jugendverbandsarbeit auf diese Unterstützung angewiesen. - -Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen -Jugendverbandsarbeit orientiert sich an Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Diese Interessen und Bedürfnisse stehen sowohl im Mittelpunkt der Angebote als auch im Zentrum der Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche der Jugendverbände gegenüber Gesellschaft und Staat. Jugendarbeit ist deshalb immer auch politisch, da sie für die Belange von Kindern und Jugendlichen eintritt. Interessenvertretung erfordert eine kritische und engagierte Sichtweise, die eine kritische Auseinandersetzung im Rahmen einer demokratischen Streitkultur beinhaltet. Diese Interessenvertretung ist insbesondere gegenüber gesellschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Die Jugendverbände sind aber auch selbst aufgefordert, sich in der Gestaltung und Ausrichtung ihrer eigenen Arbeit kontinuierlich an den Interessen und Wünschen ihrer Mitglieder auszurichten. - -Kontinuität der Arbeit -Verbandliche Jugendarbeit zeichnet sich durch die Kontinuität ihrer Arbeit aus. Dabei ist diese Kontinuität sowohl durch die traditionelle Gruppenarbeit, als auch durch offene Formen von Kinder und Jugendarbeit geprägt, wie sie z.B. durch Projekte gegeben sind. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen b/src/target/dika/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen deleted file mode 100644 index b535902..0000000 --- a/src/target/dika/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Prüfen der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei IED-Anlagen -Beschreibung: - - Der Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) ist nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen dazu verpflichtet, der zuständigen Überwachungsbehörde jährlich Folgendes vorzulegen: - -eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie -sonstige Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 BImSchG erforderlich sind. - -Bei den Ergebnissen der Emissionsüberwachung kann es sich um Ergebnisse aus kontinuierlicher und diskontinuierlicher Überwachung handeln. Inhaltlich müssen diese Daten eine Aussage über die Einhaltung der Anforderungen im aktuellen Berichtszeitraum ermöglichen. -Die oben genannte Übermittlung ist nicht erforderlich und entbehrlich, soweit die erforderlichen Angaben der Behörde bereits nach anderen Vorschriften vorzulegen sind. -Soweit nach Maßgabe der entsprechenden Vorschriften des Bundes-Immissionschutzrechts ein Emissionsgrenzwert bzw. eine Emissionsbegrenzung oberhalb der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten bestimmt wird, muss die Zusammenfassung nach Nr. 1 so erfolgen, dass ein Vergleich mit den in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten möglich ist. -HinweiseNeben der Vorlagepflicht zur Überwachung nach § 31 Abs. 1 BImSchG bestehen weitere Pflichten nach § 31 Abs. 3 und 4 für Betreiber von Anlagen nach der IE-Richtlinie. -§ 31 Abs. 3 BImSchG verpflichtet den Betreiber, bei Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 BImSchG unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.Aus Verhältnismäßigkeitsgründen hat die Anzeige nur zu erfolgen, wenn wesentliche immissionsschutzrechtliche Anforderungen verletzt sind. -Die zuständige Behörde ist nach § 31 Abs. 4 BImSchG ebenfalls bei allen Ereignissen mit schädlichen Umwelteinwirkungen unverzüglich zu unterrichten, soweit der Betreiber der Anlage nicht bereits nach § 4 des Umweltschadensgesetzes oder nach § 19 der Störfall-Verordnung dazu verpflichtet ist. -Unter dem Begriff der Ereignisse sind alle Störungen bzw. sicherheitsrelevanten Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb mit schädliche Umwelteinwirkungen nach § 3 Abs. 1 BImSchG zu verstehen, die unterhalb der Schwelle zum Störfall liegen, insbesondere solche, die nicht unmittelbar zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führen oder bei denen keine gefährlichen Stoffe beteiligt sind. -FristenDie Vorlage für das jeweilige Jahr hat bis zum 31.05. des Folgejahres zu erfolgen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Die Prüfung vorgelegter Daten ist nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. diff --git a/src/target/dika/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen b/src/target/dika/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen deleted file mode 100644 index 46c16ba..0000000 --- a/src/target/dika/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Anzeige und Registrierung mittelgroßer Feuerungsanlagen -Beschreibung: - - Für Anlagen, die unter die 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) fallen, gilt eine Anzeige- / Registrierungspflicht. -Voraussetzungen - Folgende Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) unterliegen den Anforderungen der 44. BImSchV: --          nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 50-          genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 Megawatt - Benötigte Unterlagen - Wenn Sie eine solche Anlage betreiben oder künftig betreiben wollen, nutzen Sie bitte das folgende Formular und senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an betrieblicher.umweltschutz@gelsenkirchen.de. -Anzeigeformular -Gebühren - Die Prüfung vorgelegter Daten ist nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Es fällt je nach Anzahl und Aufwand eine Rahmengebühr von 50 bis 500 Euro an (Stand Jan´25). diff --git a/src/target/dika/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv b/src/target/dika/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv deleted file mode 100644 index f55fb1d..0000000 --- a/src/target/dika/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Anzeige von Anlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden (2. BImSchV) -Beschreibung: - - Die 2. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen unter Verwendung von Lösemitteln, die Halogenkohlenwasserstoffe mit einem Siedepunkt bei 1 013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin [150 Grad Celsius] (leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe) oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen mit einem Siedepunkt bei 1 013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin [150 Grad Celsius] (leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen) enthalten, -1. die Oberfläche von Gegenständen oder Materialien, insbesondere aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff oder Gummi, gereinigt, befettet, entfettet, beschichtet, entschichtet, entwickelt, phosphatiert, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Oberflächenbehandlungsanlagen), -2. Behandlungsgut, insbesondere Textilien, Leder, Pelze, Felle, Fasern, Federn oder Wolle, gereinigt, entfettet, imprägniert, ausgerüstet, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen), -3. Aromen, Öle, Fette oder andere Stoffe aus Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Tierkörpern oder Tierkörperteilen extrahiert oder raffiniert werden (Extraktionsanlagen). -Die Verordnung gilt nicht für Anlagen, bei denen Lösemittel mit einem Massegehalt an leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen bis zu 1 vom Hundert eingesetzt werden. -Der Betreiber einer der o.g. Anlage, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keiner Genehmigung bedarf, hat diese der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme anzuzeigen; die Anzeigepflicht gilt auch für den Fall einer wesentlichen Änderung der Anlage. -Eine wesentliche Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ist -1. eine Änderung, die nach der Beurteilung durch die zuständige Behörde erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben kann, -2. eine Änderung der Nennkapazität bei Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch von 10 Tonnen pro Jahr oder weniger, die zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 25 Prozent führt, -3. eine Änderung der Nennkapazität bei anderen als den in Nummer 2 genannten Anlagen, die zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 10 Prozent führt. -Die in Nummer 2 und 3 genannte Nennkapazität ist die maximale Masse der in einer Anlage eingesetzten organischen Lösemittel, gemittelt über einen Tag, sofern die Anlage unter Bedingungen des Normalbetriebs entsprechend ihrer Auslegung betrieben wird. -Benötigte Unterlagen - Der Umfang der benötigten Unterlagen ergibt sich nach Rücksprache mit dem Referat Umwelt. -Gebühren - Die Gebühren ergeben sich gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. diff --git a/src/target/dika/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz b/src/target/dika/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz deleted file mode 100644 index e3beef3..0000000 --- a/src/target/dika/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Emissionserklärung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -Beschreibung: - - Gemäß § 27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV ist der Betreiber einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß 4. BImSchV zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet. -Ausgenommen von der Emissionserklärungspflicht sind die in § 1 der 11. BImSchV genannten Anlagen. -Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von der Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind, sowie über die Austrittsbedingungen. -Die Emissionserklärung ist nach § 3 Abs. 3 der 11. BImSchV in der Regel in elektronischer Form gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Hierfür steht den erklärungspflichtigen Betreibern die bundeseinheitliche Webanwendung BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) zur Verfügung. -Zur Anmeldung und Anwendung der Webanwendung BUBE-Online stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) weitere Infomationen zur Verfügung. -Antrag auf Befreiung -Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag bei der zuständigen Behörde von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden, wenn von der Anlage Luftverunreinigungen nur in geringem Umfang ausgehen können. -Fristen -Der erste Erklärungszeitraum für die Emissionserklärung war das Kalenderjahr 2008. Anschließend ist für jedes vierte Kalenderjahr eine Emissionserklärung abzugeben. -Die Frist zur Abgabe der Emissionserklärung wurde auf den 31.05. des dem jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Jahres festgelegt. -Auf Antrag des Betreibers kann die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss bis zum 30.04. des dem Erklärungszeitraum folgenden Jahres bei der zuständigen Behörde gestellt werden. -Benötigte Unterlagen - Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 und dem Anhang der 11. BImSchV festgelegt. -Gebühren - Die Prüfung der Emissionserklärung ist nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. diff --git a/src/target/dika/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern b/src/target/dika/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern deleted file mode 100644 index 19e2e1b..0000000 --- a/src/target/dika/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -Überschrift: Anzeige und Mitteilung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern -Beschreibung: - - Über die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV) werden Betreiber derartiger Anlagen unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden. Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. -Gemäß der 42. BImSchV sind diese Anlagen anzuzeigen. Dies hat bundeseinheitlich über die Internetseite des KaVKA-Katasters zu erfolgen. Darüber hinaus enthält die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für Konzentrationen von Legionellen im Nutzwasser. -Die Verordnung enthält u. a. folgende rechtlich verpflichtende Anzeigen- und Mitteilungspflichten für den Betreiber: - -Pflicht zur Anzeige einer Neuanlage (§ 13 Absatz 1) -Pflicht zur Anzeige einer Bestandsanlage (§ 13 Absatz 2) -Pflicht zur Information der zuständigen Behörden bei Überschreitung der Maßnahmenwerte (§ 10 Satz 1) -Pflicht zur Führung eines Betriebstagebuches (§ 12) -Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstilllegung (§ 13 Absatz 3) -Pflicht zur Anzeige eines Betreiberwechsels (§ 13 Absatz 4) -Pflicht zur Überprüfung durch einen Sachverständigen (§ 14 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 Satz 1) -Pflicht zur Mitteilung des Ergebnisses an die Behörde (§ 14 Absatz 2 Satz 2) -Stellung eines Antrags für Ausnahmen, falls diese benötigt werden (§ 15) - -Fristen: -Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV trat am 19.07.2018 in Kraft. Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Außerdem finden sich in § 13 noch weitere Fristen für die Anzeige einer Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels. -Voraussetzungen - Ob eine Anlage von den Regelungen erfasst wird, ergibt sich aus dem Anwendungsbereich in § 1 der 42. BImSchV. - Benötigte Unterlagen - Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV und Mitteilungen nach § 10 der 42. BImSchV sind online über die Internetseite des KaVKA-Kataster einzureichen. -Über diese Seite können auch Mitteilungen nach § 14 der 42. BImSchV abgegeben werden. -Anträge für Ausnahmen nach § 15 der 42. BImSchV sind formlos beim Referat Umwelt einzureichen. -Gebühren - Die  Gebühren ergeben sich gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. diff --git a/src/target/dika/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen b/src/target/dika/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen deleted file mode 100644 index 32f057e..0000000 --- a/src/target/dika/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Zuschüsse zur Beseitigung von illegalen Graffiti an baulichen Anlagen -Beschreibung: - - Was wird bezuschusst? -Gefördert wird die Beseitigung illegaler Graffiti durch eine Fachfirma sowie anschließende vorbeugende Maßnahmen. -Bei den vorbeugenden Maßnahmen handelt es sich um eine handelsübliche Wandbeschichtung, von der sich zukünftige Graffitis beinahe rückstandslos entfernen lassen. -Insgesamt werden 75 Prozent der Kosten für Material und Handwerksleistung (maximal 4.500 Euro pro Gebäude/Bauwerk und Jahr) übernommen, wenn die vollständige Ausbesserung durch ein auf Graffitibeseitigung spezialisiertes Unternehmen vorgenommen wird. -Voraussetzungen - -Das Graffiti muss ohne Erlaubnis und mit wasserfester Farbe erstellt worden sein. -Damit die Entfernung von Graffiti gefördert werden kann, muss zunächst eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei erstattet worden sein. -Den Antrag für die Förderung kann nur stellen, wer entweder Eigentümerin bzw. Eigentümer, erbbauberechtigt oder Vertreterin bzw. Vertreter der betroffenen baulichen Anlage ist. - - Benötigte Unterlagen - Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der ausgefüllte Antrag für die Förderung gestellt werden an: -Referat Öffentliche Sicherheit und OrdnungEbertstraße 1145875 Gelsenkirchensicherheit.und.ordnung@gelsenkirchen.de  -Bitte legen Sie unbedingt folgende Anlagen bei: - -Grundbuchauszug ggf. Vertretungsvollmacht -Foto der Fassade mit Graffiti -Kostenvoranschlag mit Datum -Bescheinigung über den Strafantrag -ggf. Nachweis über einen Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde -ggf. Nachweis der Versicherung zur Höhe der Kostenübernahme -ggf. Rechtsbehelfsverzichtserklärung (zur Beschleunigung des Verfahrens und der Auszahlung der Förderung) - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung b/src/target/dika/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung deleted file mode 100644 index 77e1a9f..0000000 --- a/src/target/dika/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Antrag Straßenaufbruchgenehmigung -Beschreibung: - - Eine Genehmigung über einen Antrag für Straßenaufbrüche wird von der Stadt Gelsenkirchen durch das Referat Verkehr, Abt. 3.2, erteilt. Die Genehmigung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Arbeiten an oder neben einer Straße (sogenannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO). -Voraussetzungen - Um über diesen Antrag entscheiden zu können, ist es erforderlich den zur Verfügung gestellten elektronisch ausfüllbaren Antrag im „(PDF-Format)“ zu nutzen (siehe unten angezeigtes Antragsformular). - Benötigte Unterlagen - Für die Erteilung der Aufbruchgenehmigung ist ein Antrag erforderlich. -Gebühren - Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl.I S. 865,1298) in der zur Zeit gültigen Fassung – festgesetzt. diff --git a/src/target/dika/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung b/src/target/dika/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung deleted file mode 100644 index f1e7d60..0000000 --- a/src/target/dika/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Bescheinigung über Namensführung -Beschreibung: - - Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung,Scheidung, Geburt, Neusortierung der Vornamen oder Namensangleichung an das deutsche Namensrecht.  -Die Bescheinigung über die Namensführung kann über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen online beantragt und voran berzalht werden.  -Beantragung Bescheinigung Namensführung -Voraussetzungen - -Die Namenserklärung wurde beim Standesamt Gelsenkirchen wirksam entgegengenommen. -Antragsberechtig sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen. - - Benötigte Unterlagen - -Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses -Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache - -Gebühren - 12,00 Euro diff --git a/src/target/dika/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen b/src/target/dika/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen deleted file mode 100644 index 992bb32..0000000 --- a/src/target/dika/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Ferienbetreuung in den Jugendzentren und auf den Bauspielplätzen -Beschreibung: - - Ferienbetreuung in den Jugendzentren und auf den Bauspielplätzen -Mit einem abwechslungreichen Programm, kreativen Überraschungen, Erlebnistouren in der Natur, spannenden Ausflügen und vielfältigen Angeboten, versüßen die städtischen Jugendzentren und Bauspielplätze Gelsenkirchener Kindern und Jugendlichen ihren Alltag in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.  -Konkrete Informationen zu den Ferienprogrammen erhaltet Ihr direkt in den Jugendzentren und auf den Bauspielplätzen. Hier könnt Ihr Euch auch für das jeweilige Ferienprogramm anmelden. Anmeldungen für die ersten drei Wochen in den Sommerferien (Programm "Ferien vor Ort") werden jährlich ab dem 15.01. in den Jugendzentren und Bauspielplätzen entgegen genommen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf b/src/target/dika/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf deleted file mode 100644 index 06eef74..0000000 --- a/src/target/dika/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Ferienfreizeiten - Fördertopf -Beschreibung: - - Du bist zwischen 6 und 26 Jahre alt und möchtest gerne an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Wir unterstützen Dich! -Der Unterstützungsbeitrag beträgt pauschal 10,00 € pro Tag und gilt für ALG II-Empfänger und Menschen mit geringem Einkommen (vergleichbar ALG II-Satz). Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachgang an die Ferienfreizeit mit Nachweis der Teilnahme an der Freizeit. Eine Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach chronologischem Eingang für das jeweilige Jahr. Ab dem 01.01. eines jeden Jahres könnt Ihr Euch oder Eure Eltern für Euch für die Förderung bewerben. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile b/src/target/dika/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile deleted file mode 100644 index 64912eb..0000000 --- a/src/target/dika/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Familienfreizeit für alleinerziehende Elternteile -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen führt jährlich in den Sommerferien unter dem Motto "Eltern stärken für den Alltag" eine Familienfreizeit für alleinerziehende Elternteile mit ihren Kindern im Alter von 6 Monaten bis 14 Jahren mit wechselnden Urlaubszielen in Nordrhein-Westfalen und den anliegenden Bundesländern durch. -Neben der Möglichkeit sich zu erholen und Urlaub zu machen, werden gemeinsame Freizeitaktionen geplant und umgesetzt. Darüber hinaus werden unterschiedliche Informationsrunden zu Themen der Kindererziehung angeboten.  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1590-ferienpass b/src/target/dika/1590-ferienpass deleted file mode 100644 index ff35bca..0000000 --- a/src/target/dika/1590-ferienpass +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Ferienpass -Beschreibung: - - Mit dem Ferienpass sind spannende, erholsame, lustige und erlebnisreiche Sommerferien garantiert. Der Ferienpass bietet Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen Angebote und Tipps für aufregende Unternehmungen in und um Gelsenkirchen sowie Tagesausflüge an. -An den Familienfahrten können ausschließlich Gelsenkirchener Familien teilnehmen, keine Einzelpersonen. Die Reisegruppe wird bei Abfahrt, während der Fahrt, Eintritt und Rückfahrt begleitet. In den Freizeiteinrichtungen oder am Strand vor Ort findet keine Betreuung statt. Die Familien erkunden in Eigenregie das jeweilige Ausflugsziel. -Unter den Begriff "Familie" fallen Eltern, Großeltern, Tante, Onkel, Pflegeeltern und Vormünder mit Kindern. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche b/src/target/dika/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche deleted file mode 100644 index e51c40d..0000000 --- a/src/target/dika/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Kinder- und Jugendarbeitsschutzgespräche -Beschreibung: - - Der Gesetzgeber will junge Menschen in Deutschland schützen, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung sollen deshalb Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährden könnte oder die für sie ungeeignet ist schützen. -Von dem Verbot der Arbeit von Kindern und Jugendlichen gibt es Ausnahmen. Wenn Ihr Kind zu einem Auftrag von einer Agentur vermittelt wird oder bei einem Filmdreh mitwirken soll erhalten Sie von der Agentur oder der Filmfirma einen Antrag. Vor Abgabe des Antrags bei der zuständigen Bezirksregierung müssen Sie zu einem Aufklärungsgespräch beim örtlichen Jugendamt vorbei kommen.  -Voraussetzungen - Ausgefülltes Antragsformular mit - -Abzeichnung durch die Schule und -Abzeichnung durch den Kinderarzt - -im Vorfeld des Termins. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Keine. diff --git a/src/target/dika/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen b/src/target/dika/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen deleted file mode 100644 index 2576ea7..0000000 --- a/src/target/dika/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Fachtage, Fortbildungen und Veranstaltungen -Beschreibung: - - Das Team Jugendschutz, demokratie.bewegen und Ferienaktionen bietet für Fachkräfte und interessierte Bürgerinnen und Bürger Fachtage, Fortbildungen bzw. Seminare und Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen an. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1593-verleihangebote b/src/target/dika/1593-verleihangebote deleted file mode 100644 index 43610ba..0000000 --- a/src/target/dika/1593-verleihangebote +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Verleihangebote -Beschreibung: - - Hörclub MobilDas Angebot "Hörclub Mobil“ richtet sich an Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren in Kindergärten, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. In einem Hörclub wird das aktive konzentrierte Zuhören eingeübt. Hier heißt Zuhören aber nicht nur Stillsitzen und ruhig sein. Die Kinder übernehmen eine aktive Rolle. Der Hörclub lebt vom gemeinsamen Spielen, Bewegen, Erfinden und dem Erproben verschiedener Medien. -"Null-Promille" CocktailbarGerne verleihen wir an Euch unsere Coktailbar für z.B. schulische Veranstaltungen und Aktionen im Jugendzentrum.Hinweis: Der Verleih bezieht sich "nur" auf die Cocktailbar. Die Palmen, Hängematte, Liegestühle und das Planschbecken stehen nicht zur Ausleihe. -Rauschbrillen-ParcoursLehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende in Schule und Jugendhilfe können sich bei uns den Rauschbrillen-Parcours oder auch einzelne Elemente aus diesem, z.B. die Rauschbrillen ausleihen. -Niedrigseilgarten-MaterialMitarbeitende in Jugendhilfe und Schule die eine Niedrigseilgarten-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, können sich bei uns das vielfältige Niedrigseilgarten-Material ausleihen. -Voraussetzungen - In Gelsenkirchen tätig - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Keine. diff --git a/src/target/dika/1594-suchtpraeventionstage b/src/target/dika/1594-suchtpraeventionstage deleted file mode 100644 index e14160b..0000000 --- a/src/target/dika/1594-suchtpraeventionstage +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Suchtpräventionstage -Beschreibung: - - Suchtprävention ist eine wichtige Säule des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. -Unsere Ziele sind die Lebenskompetenzen von jungen Menschen zu fördern und sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen, wichtig ist hier ihre Risikokompetenz im Umgang mit Suchtmitteln in den Blick zu nehmen um so lebensbedrohliche Vergiftungen und riskantes Verhalten unter Drogeneinfluss zu verhindern. Desweiteren möchten wir Eltern und pädagogische Fachkräften für die Hintergründe von Suchtentwicklungen sensibilisieren.  -Bei unseren Suchtpräventionstagen informieren wir lebensweltorientiert und interaktiv über Substanzen und ihre Wirkungsweisen. Gerne können Sie uns auch ansprechen wenn Sie Interesse haben  an einzelnen Bausteinen mit Ihrer Klasse/Jugendgruppe zu arbeiten. Wir beraten Sie gerne!  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1595-soziales-kompetenzen-training b/src/target/dika/1595-soziales-kompetenzen-training deleted file mode 100644 index 0d973f9..0000000 --- a/src/target/dika/1595-soziales-kompetenzen-training +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Soziales-Kompetenzen-Training -Beschreibung: - - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 b/src/target/dika/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 deleted file mode 100644 index 80e929a..0000000 --- a/src/target/dika/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Demokratie-Seminar für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 -Beschreibung: - - In der gesellschaftlichen Diskussion um politische und kulturelle Vielfalt sind wir mit kontroversen Meinungen und zuweilen sogar mit rassistischen und menschenfeindlichen Einstellungen konfrontiert. Tagtäglich wollen eine Vielzahl von Konflikten gelöst werden, die in Schule, Familie und Freizeit entstehen und gemeinsame Entscheidungen sollen getroffen werden. -Im Demokratie-Seminar werden deshalb einige zentrale Fragen besprochen: -Wie begegnen wir diesen Konflikten? Wie treffen wir unsere Entscheidungen?Welche Rolle spielen Bedürfnisse – meine eigenen und die von anderen?Welche Rolle spielen dabei gesellschaftliche Machtverhältnisse?Was bedeutet Demokratie eigentlich für uns?Und was hat sie mit mir zu tun?Anhand erfahrungsorientierter Übungen bieten wir die Möglichkeit, demokratisches Handeln zu erproben, das eigene Handeln und seine Wirkung zu reflektieren und die eigenen Potentiale zur Veränderung zu entdecken. -In dem Seminar geht es darum, grundlegende demokratische Prinzipien individuell erfahrbar zu machen, Impulse für konstruktive und demokratische Konfliktlösungen zu geben und einen Transfer in die eigene Lebenswelt anzuregen. -Innerhalb eines zweitägigen Seminars für Schulklassen ab Klasse 10 laden wir die Schülerinnen und Schüler und Lehrerkräfte ein, gemeinsam Antworten und Handlungsoptionen zu finden. -Das Seminar wird in Kooperation zwischen dem Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V. und dem Jugendschutz der Stadt Gelsenkirchen angeboten. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen b/src/target/dika/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen deleted file mode 100644 index 3339c91..0000000 --- a/src/target/dika/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Niedrigseilgarten-Aktionen und Schulungen -Beschreibung: - - Angebot für Schulklassen und Jugendgruppen -Niedrigseilgarten-Aktionen bieten wir als ein besonderes Angebot für Schulklassen und Jugendgruppen an. -Der Niedrigseilgarten ist eine erlebnispädagogische Methode um bei Kindern und Jugendlichen soziales Lernen, Teamfähigkeit und gegenseitige Anerkennung zu fördern. Darüber hinaus geht es auch um das Überwinden eigener Ängste und Zurückhaltung, Hinwenden zur Natur, Bewegung, Aushalten von Frustration und Sammlung neuer Erfahrungen.  -Die Aufgaben sind so gestaltet, dass sie nur gemeinsam gelöst werden können. Dies schult neben dem Sozialverhalten vor allem die Kommunikations- und Problemlösungsfähigkeiten im Team. Die Aktionen werden durch eine Reflexion abgeschlossen. -Niedrigseilgartenschulungen für im pädagogischen Bereich Tätige in Gelsenkirchen -Jährlich bietet das Referat Kinder, Jugend und Familien - Team Jugendschutz für Fachkräfte der sozialen Arbeit, Lehrkräfte und ehrenamtlich Tätige eine Niedrigseilgartenschulung an. Ziel der Schulung ist es, dass die Teilnehmenden  - -Niedrigseilgärten in eigener Verantwortung aufbauen und die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren können -Niedrigseilgarten auf verschiedene Zielgruppen zuschneiden und als attraktive Herausforderung präsentieren können -um Sicherheitsstandards und Sicherungstechniken wissen -Unterschiedliche Materialien und Konstruktions-Techniken kennenlernen -über Umwelt- und Rechtsaspekte, Baum- und Ortswahl, Versicherung informiert sind -Spiele und Aktionen rund ums Seil, Warm-Ups und Cool-Downs kennen lernen -eine Materialeinführung und Information über den Material-Verleih erhalten - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen b/src/target/dika/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index f50a1a4..0000000 --- a/src/target/dika/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Sexualpädagogisches Konzept in Gelsenkirchen -Beschreibung: - - Starke Fachkräfte für starke Kinder! -Der Präventionsrat Gelsenkirchen hat in den vergangenen Jahren in enger Kooperation mit der Berufsgruppe Blickwinkel Maßnahmen und Instrumente zur Prävention und Früherkennung von sexuellem Missbrauch entwickelt. Unter anderem wurde ein „Sexualpädagogisches Konzept“ entwickelt, das seit 2017 bereits trägerübergreifend in den Gelsenkirchener Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird.In den Jahren 2018 und 2019 wurde das Konzept auf den Grundschulbereich ausgeweitet. Seit 2021 wird das Konzept auch in den SEK I-Bereich integriert. An der Konzeptanpassung waren die Regionale Schulberatungsstelle, das Kommunale Bildungsbüro, der Caritasverband und das Team Jugendschutz beteiligt. -Das Sexualpädagogische Konzept richtet sich an Fachkräfte und hat das Ziel, das Wissen und die Haltung dieser zu stärken. -Die Kinder und Jugendlichen sollen nicht aktiv im Sinne eines Curriculums an das Thema Sexualität herangeführt werden. Vielmehr sollen die Fachkräfte in ihrer Haltung, ihrem Wissen und ihrem Handeln gestärkt werden, um den Fragen und Themen der Kinder und Jugendlichen professionell und entwicklungsförderlich zu begegnen. Die physische, psychosoziale und psychosexuelle Gesundheit von Kinder und Jugendlichen ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Bildung, ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden. Eine positive Grundeinstellung stärkt die Persönlichkeit und schützt sie. -Die Begleitung von Kinder und Jugendlichen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen darf daher nicht nur auf persönlichen Erfahrungen und der privaten Einstellung der Fachkräfte basieren. Sie erfordert Qualitätsstandards. Solche zu etablieren, war der Grundgedanke hinter dem Konzept. Der Umgang mit Fragen zum Körper, zu Liebe, zur Entwicklung von Kinder und Jugendlichen und ihrem Schutz ist ein wichtiger Teil der Prävention von sexualisierter Gewalt. -Das Sexualpädagogische Konzept verfolgt daher zwei Zielsetzungen. Zum einen ist es angelehnt an die Bildungsvereinbarung des Landes NRW und die Bildungsgrundsätze, zum anderen folgt es dem Präventionsgedanken zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Das entwickelte Konzept bietet hierbei Grundlagen und Standards, die schul- bzw. trägerspezifisch weiterentwickelt und ergänzt werden sollen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss b/src/target/dika/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss deleted file mode 100644 index e1f100c..0000000 --- a/src/target/dika/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Wohngeld (Erstantrag Mietzuschuss) -Beschreibung: - - Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Der Mehrbelastung durch die Inflation, insbesondere jedoch der Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde durch eine Gesetzesreform Rechnung getragen, die ab Januar 2023 greift. Das neue Gesetz nimmt somit explizit die gestiegenen Heizkosten in den Fokus. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wird in zukünftige Wohngeldbewilligungen implementiert. -Wer zur Miete wohnt, kann mit den hier hinterlegten Antragsformularen einen entsprechenden Mietzuschuss beantragen. Wer bei in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohnt, kann einen entsprechenden Lastenzuschuss beantragen. -Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt. -Voraussetzungen - Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete bzw. zur Belastung (Eigentum). Es handelt sich hierbei nicht um eine existenzsichernde Leistung, wie das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). -Voraussetzung für das Wohngeld ist daher, dass die antragstellendende Haushaltsgemeinschaft eigenes Einkommen oder Vermögen hat, mit dem sie sich ihren Lebensbedarf finanzieren kann. Wer existenzsichernde Leistungen erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Diese Personen haben nur dann einen Anspruch, wenn Einkommen erzielt wird und das vermeintlich gewährte Wohngeld höher ist, als die bisher erhaltenen Leistungen nach den Gesetzbüchern SGB II und SGB II. -Menschen mit Vermögen können dagegen auch einen Anspruch auf Wohngeld haben. Erst ab einem Gesamtvermögen von 60.000 Euro für die erste Person und zusätzlichen 30.000 Euro für jede weitere Person des Haushalts würde ein Antrag abgelehnt werden. - Benötigte Unterlagen - -Antragsformular (Mietzuschuss) -Mietbescheinigung oder Mietvertrag zzgl. dem letzte Mietänderungsschreiben -Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, Lohnabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen etc.) -Erklärung über das Gesamteinkommen -Sofern Sie noch nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, reicht die Wohnungsgeberbestätigung - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss b/src/target/dika/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss deleted file mode 100644 index 266dfee..0000000 --- a/src/target/dika/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss +++ /dev/null @@ -1,23 +0,0 @@ -Überschrift: Wohngeld (Erstantrag Lastenzuschuss) -Beschreibung: - - Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Der Mehrbelastung durch die Inflation, insbesondere jedoch der Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde durch eine Gesetzesreform Rechnung getragen, die ab Januar 2023 greift. Das neue Gesetz nimmt somit explizit die gestiegenen Heizkosten in den Fokus. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wird in zukünftige Wohngeldbewilligungen implementiert. -Wer bei in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohnt, kann mit den hier hinterlegten Antragsformularen einen entsprechenden Lastenzuschuss beantragen. Wer zur Miete wohnt, kann einen entsprechenden Mietzuschuss beantragen.  -Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt. -Voraussetzungen - Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete bzw. zur Belastung (Eigentum). Es handelt sich hierbei nicht um eine existenzsichernde Leistung, wie das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). -Voraussetzung für das Wohngeld ist daher, dass die antragstellendende Haushaltsgemeinschaft eigenes Einkommen oder Vermögen hat, mit dem sie sich ihren Lebensbedarf finanzieren kann. Wer existenzsichernde Leistungen erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Diese Personen haben nur dann einen Anspruch, wenn Einkommen erzielt wird und das vermeintlich gewährte Wohngeld höher ist, als die bisher erhaltenen Leistungen nach den Gesetzbüchern SGB II und SGB II. -Menschen mit Vermögen können dagegen auch einen Anspruch auf Wohngeld haben. Erst ab einem Gesamtvermögen von 60.000 Euro für die erste Person und zusätzlichen 30.000 Euro für jede weitere Person des Haushalts würde ein Antrag abgelehnt werden. - Benötigte Unterlagen - -Antragsformular (Lastenzuschuss) -Anlage zum Antrag auf Lastenzuschuss -Bescheid über Grundbesitzabgaben -Wohnflächenberechnung -Fremdmittelbescheinigung -Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, Lohnabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen etc.) -Erklärung über das Gesamteinkommen -Sofern Sie noch nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, reicht die Wohnungsgeberbestätigung. - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1613-baugenehmigung b/src/target/dika/1613-baugenehmigung deleted file mode 100644 index cafc659..0000000 --- a/src/target/dika/1613-baugenehmigung +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Baugenehmigung -Beschreibung: - - Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, benötigt dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben. Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden. -Benötigte Unterlagen - Die erforderlichen Bauvorlagen sind dem Antrag beizufügen und auf der Grundlage der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) zu erstellen. -Gebühren - Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)). diff --git a/src/target/dika/1614-tageszulassung b/src/target/dika/1614-tageszulassung deleted file mode 100644 index 85ac631..0000000 --- a/src/target/dika/1614-tageszulassung +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Tageszulassung -Beschreibung: - - Seit dem 01.09.2023 kann die Erstzulassung eines Fahrzeuges auch für nur einen Tag erfolgen. Bei einer Tageszulassung müssen keine Kennzeichen abgeklebt / gesiegelt werden. -Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichen auch ohne Plaketten auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung fahren. Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen hat die/der Fahrer/-in den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen. -Das Fahrzeug ist mit Ablauf des Tages automatisch abgemeldet. -Seit dem 01.09.2023 ist es möglich, eine Tageszulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. -Jetzt online erledigen -Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: -Bundesministerium für Digitales und Verkehr -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis -EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten -Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt -7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) -SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. - 45,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/1617-ausstellung-leichenpass b/src/target/dika/1617-ausstellung-leichenpass deleted file mode 100644 index a71e393..0000000 --- a/src/target/dika/1617-ausstellung-leichenpass +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Ausstellung Leichenpass -Beschreibung: - - Soll ein Leichnam ins Ausland überführt werden ist hierfür ein Leichenpass erforderlich. -Für die Ausstellung des Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen zuständig, wenn sich der Leichnam in Gelsenkirchen befindet. -Benötigte Unterlagen - -Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder ID-Karte) -Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung des Sterbefalls -Einsargungsbescheinigung  -Bescheinigung über die zweite Leichenschau (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder Freigabe der Staatsanwaltschaft - -Gebühren - 15 € diff --git a/src/target/dika/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige b/src/target/dika/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige deleted file mode 100644 index 440a479..0000000 --- a/src/target/dika/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Ärztliche Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige -Beschreibung: - - Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige. Er bietet ein vielfältiges Angebot an Hilfen an. Unter anderem besteht die Möglichkeit ohne Voranmeldung eine ärztliche Sprechstunde wahrzunehmen. -Die offene ärztliche Sprechstunde bietet: --          Entlastende Gespräche --          Informationen zu Medikamenten --          Psychiatrische Untersuchungen --          Psychiatrische Beratung --          Psychoedukation -Dieser Dienst steht sowohl Betroffenen sowie Angehörigen offen. Es gilt der Grundsatz der Schweigepflicht und wenn gewünscht der Anonymität. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen b/src/target/dika/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen deleted file mode 100644 index 17ce9aa..0000000 --- a/src/target/dika/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) / Schengener Abkommen -Beschreibung: - - Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens bzw. Internationalen Reisen – -Länder die zu den Schengener-Vertragsstaaten gehörenFür die Einreise mit Betäubungsmitteln in Schengener-Vertragsstaaten wird eine amtliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln benötigt.Eine entsprechende Länderliste der Mitglieder des Schengener Abkommens entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes.Die sogenannte Schengen-Bescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt, gestempelt, unterschrieben und ist dem Gesundheitsamt zur Beglaubigung vorzulegen.Eine Terminabsprache (per Telefon oder E-Mail) zur Beglaubigung ist zwingend notwendig und sollte frühzeitig erfolgen. -Länder die nicht zu den Schengener-Vertragsstaaten gehörenBei Reisen in andere als die vorstehend genannten Länder muss bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln eine internationale Bescheinigung mitgeführt werden, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Es ist außerdem empfehlenswert sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen zur Mitnahme von Arzneimitteln zu erkundigen, um alle unverzichtbaren Medikamente mit auf die Reise nehmen zu können (s. u.). -Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt, gestempelt, unterschrieben und ist dem Gesundheitsamt zur Beglaubigung vorzulegen.Eine Terminabsprache (per Telefon oder E-Mail) zur Beglaubigung ist zwingend notwendig und sollte frühzeitig erfolgen. -Voraussetzungen - Voraussetzung für Reisen mit Betäubungsmittel ist eine richtig ausgefüllte und gestempelte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung. Diese muss vom behandelnden Arzt bis auf den unteren Teil D (der Schengen-Bescheinigung) bzw. Teil E (beim Internationalen Formular) ausgefüllt sein. Legen Sie dazu Ihrem Arzt den Personalausweis oder Reisepass (wegen der Pass-Nr.) vor. - Benötigte Unterlagen - -Korrekt ausgestellte und unterschriebene Bescheinigung vom Hausarzt bzw. Facharzt über das mitführenden von Betäubungsmittel -Gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher b/src/target/dika/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher deleted file mode 100644 index 0d52fb3..0000000 --- a/src/target/dika/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung von Dachbegrünungen in Ergänzung zum Förderprogramm 10.000 Grüne Dächer -Beschreibung: - - Das städtische Förderprogramm für Dachbegrünungen in Ergänzung zum Förderprogramm 10.000 Grüne Dächer der Emschergenossenschaft fördert neu errichtete Dachbegrünungen im Stadtgebiet und gilt dort, wo die Förderung der Emschergenossenschaft nicht anwendbar ist. -Die Errichtung von Gründächern wird mit pauschal 50 Euro pro begrüntem Quadratmeter bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gefördert - unabhängig davon, ob die Umsetzung in Eigen- oder Fremdleistung erfolgt. -Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der unten verlinkten Förderrichtlinie. -Voraussetzungen - Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden, das heißt mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderung noch nicht begonnen worden sein. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig. Die Förderung wird als nachgelagerte Förderung im Anschluss an die Umsetzung ausgezahlt. -Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die zu begrünende Dachfläche innerhalb des Stadtgebietes Gelsenkirchen und im Bereich des Lippeverbandes liegt. Das Emschergebiet im Süden wird durch die Förderung „10.000 Grüne Dächer“ des Wasserwirtschaftsverbandes Emschergenossenschaft mit Stand vom 02.03.23 abgedeckt. Genaue Informationen dazu welches Förderprogramm für eine Adresse gilt sind im Förderkompass Klima zu finden. -Ausgenommen von der Förderung sind außerdem Stadterneuerungsgebiete, soweit bereits eine Fördermöglichkeit, insb. aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, besteht oder die Möglichkeit der Förderung in anderen Förderprogrammen. Eine Auflistung der aktuellen Stadterneuerungsgebiete finden Sie unter "Stadterneuerung Gelsenkirchen", alternativ kann der "Förderkompass Klima" genutzt werden. -Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen, zu deren Umsetzung eine rechtliche Verpflichtung z. B. aufgrund von Gründachsatzungen besteht. -Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Eigentümer/innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter/innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen. -Wichtig zu beachten: Die zu begrünende Dachfläche muss an die Kanalisation angeschlossen sein und im Rahmen der Maßnahme von dieser abgekoppelt werden. Das bedeutet, dass nach der Umsetzung kein Niederschlagswasserabfluss mehr in die Kanalisation eingeleitet wird und Niederschläge stattdessen im Gründach gespeichert werden und verdunsten. -Über die Bewilligung der Förderung wird anhand der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen entschieden. Der Bewilligungsbescheid wird postalisch übermittelt. Ab der Förderzusage hat der Antragstellende sechs Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweisunterlagen zur erfolgten Dachbegrünung vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung der Maßnahme. - Benötigte Unterlagen - •              Unterschriebener Förderantrag (ausgefüllter Vordruck) -•              Datenschutzrechtliche Einwilligung nach DSGVO -•              Aktueller Grundbucheintrag oder Bescheid über Grundbesitzabgaben oder Niederschlagswassergebühren oder Nachweis über das Erbbaurecht -•              Bestätigung über den Anschluss an die Kanalisation -•              Nachweis über die Größe der zu begrünenden Dachfläche -•              Bei Eigenleistungen: Beschreibung der durchzuführenden Maßnahme -•              Fotos des Ausgangszustandes -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg b/src/target/dika/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg deleted file mode 100644 index 15d85b4..0000000 --- a/src/target/dika/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg +++ /dev/null @@ -1,54 +0,0 @@ -Überschrift: Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) -Beschreibung: - - Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. -Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG). -Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern. -Vorgehen: -Senden Sie eine kurze Mail mit Ihrer Rufnummer an das Standesamt Gelsenkirchen. -In dieser Mail melden Sie mit folgendem, ungefähren Wortlaut die Abgabe der Erklärung an: - „Hiermit beantrage ich die Änderung meines  Geschlechtseintrags und Vornamen von ….auf… -Ich bitte um Rückruf zur Terminvereinarung." -Die Erklärungen können frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung persönlich beim Standesamt abgegeben werden. -Das Standesamt, das Ihren Geburtseintrag führt (mangels eines solchen, Ihren Eheeintrag), ist für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig. Wird für Sie kein deutsches Personenstandsregister geführt, ist Ihr Wohnsitzstandesamt zuständig. -Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts‐ und/oder Eheurkunde aus. -Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren.  -Rechtsgrundlage:  - -SBGG - -Voraussetzungen - Jede Person kann ihren Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern und ihre(n) Vornamen ändern.Bei minderjährigen Personen ist die Beteiligung des/der gesetzlichen Vertreter(s) notwendig, bei unter Betreuung stehenden Personen die des Betreuers/der Betreuerin und des Betreuungsgerichts. -Folgende Geschlechtseinträge sind möglich: - -männlich -weiblich -divers -ohne Eintragung - -Sie können das Verfahren frühestens am 01.08.2024 einleiten. Melden Sie dazu Ihren Änderungswunsch mindestens drei, maximal sechs Monate vor der Erklärung beim Standesamt Gelsenkrichen an, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. -Sind Sie ausländische(r) Staatsangehörige(r), die/der: - -ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder -eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und halten sich rechtmäßig im Inland auf oder eine blaue Karte EU besitzt, - -können Sie die Erklärung abgeben. -Achtung! -Mit der Abgabe der Erklärung haben Sie zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag bzw. die Streichung des Geschlechtseintrags Ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und Ihnen die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. -Der/Die neue(n) Vorname(n) muss/müssen der gewünschten Geschlechtsangabe entsprechen.  -Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der wirksamen Erklärung ist eine erneute Erklärung nicht zulässig (Ausnahme: bei Minderjährigen oder Personen mit Betreuer). -Wünschen Sie als Geschlechtseintrag „divers“ oder ohne Eintragung, wird auf Art. 2 SBGG (§ 4 Passgesetz‐neu) verwiesen. - Benötigte Unterlagen - -gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis -bei ausländischen Staatsangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel, erweiterte Meldebescheinigung bei Wohnsitz außerhalb Gelsenkirchens, wenn kein deutsches Geburten‐ oder Eheregister vorhanden ist -aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, alternativ dazu Geburtsurkunde und Bescheinigung über die ggf. bereits erfolgte letzte Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen -wenn kein deutsches Geburtenregister vorhanden ist: aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Ehe‐ bzw. Lebenspartnerschaftsregister, alternativ dazu Ehe‐ bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Bescheinigung über die ggf. bereits erfolgte letzte Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen -ggf. aktuelle Geburtsurkunde von Kindern - -Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden oder Fragen zu klären sind, wird das Standesamt direkt mit der betreffenden Person kommunizieren. -Gebühren - -Beurkundung einer Erklärung nach dem SBGG: 30 € -Bescheinigung über die Änderung: 12 € - diff --git a/src/target/dika/1634-beitragsbescheinigung b/src/target/dika/1634-beitragsbescheinigung deleted file mode 100644 index 8330758..0000000 --- a/src/target/dika/1634-beitragsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Beitragsbescheinigung -Beschreibung: - - Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge ruhen als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken. Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung ist es daher wichtig zu klären, ob für das betreffende Objekt noch Beiträge offen sind. -Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie beim Referat Verkehr - Team Erschließungsbeiträge und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. -Benötigte Unterlagen - Straße, Hausnummer -Gemarkung -Flur, Flurstück -Gebühren - Die Gebühr für eine Beitragsbescheinigung beträgt 12 Euro. diff --git a/src/target/dika/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle b/src/target/dika/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle deleted file mode 100644 index 53196a1..0000000 --- a/src/target/dika/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge ab diesem Datum eingereicht werden. -Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. -Anträge können ab dem 1. Januar 2025 über das Service-Portal, die Emailadresse foerderprogramm-sanierung@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden. -Voraussetzungen - Die Antragstellung auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen erfolgen. Mit der Umsetzungsmaßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Planungsleistungen sind davon ausgenommen. Der vorzeitige Abschluss von Kauf-, Leistungs- oder Lieferungsverträgen gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit der Klausel zulässig, dass ein Rücktritt vom Vertrag bei Nichterteilung des Zuwendungsbescheides möglich ist. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen mit Eigentum an der Immobilie. Mieterinnen und Mieter sind mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers antragsberechtigt. -Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie. - Benötigte Unterlagen - -Förderantrag -Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung -Angebote einer Fachfirma zur jeweiligen Leistung (Außenwanddämmung, Dachdämmung, Fenster) jeweils mit Angabe der Quadratmeter, der U-Werte und Angabe des Dämmstoffs bei Dämmmaßnahmen. Haustüren werden pauschal bewertet, es reicht die Angabe der U-Werte. -Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Bescheid über die Grundbesitzabgaben) -Bei Mietverhältnissen: Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers -Bei gemischt genutzten Wohnhäusern: Nachweis der Nutzungsanteile -Fotos des Ausgangszustands - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit b/src/target/dika/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit deleted file mode 100644 index 2138f87..0000000 --- a/src/target/dika/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Förderung für Gebäude-Energieberatungen - Klimafit -Beschreibung: - - Die Stadt Gelsenkirchen gewährt zusammen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk der Region Ruhr einen Zuschuss von bis zu 100,00€ zu Energieberatungen. -Anträge können über die Emailadresse klimaschutz@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden. -Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. -Anbieter der Energieberatungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW, Tel.: 0209/15 76 03 77, dem Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V.: https://www.gih.de/energieberatung/wohngebaeude-2/energieberatung/ oder bei den Energie Effizienz Experten: https://www.energie-effizienz-experten.de/ -Als eine umfassende Untersuchung des eigenen Gebäudes, wie sie im Rahmen eines vom Bund geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorgenommen wird, ist die Einstiegsberatung nicht gedacht. Es ist zu beachten, dass die beiden Förderungen nicht kombinierbar sind. -Als Tipp: Besonders gut kann die Beratung mit der neuen Sanierungsförderung der Stadt Gelsenkirchen kombiniert werden. Hier werden Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gefördert. - Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle -Voraussetzungen - Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet von Gelsenkirchen. - Benötigte Unterlagen - Das Verfahren ist dreistufig: - -Antragsformular ausfüllen und einreichen -Nach Erhalt des Gutscheins: Einen Termin zur Energieberatung ausmachen und innerhalb von vier Wochen mitteilen (Formular wird mit Gutschein  zugesandt) -Nach Durchführung der Energieberatung die Rechnung einreichen - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/1640-vaterschaftsanerkennung b/src/target/dika/1640-vaterschaftsanerkennung deleted file mode 100644 index 6c6987b..0000000 --- a/src/target/dika/1640-vaterschaftsanerkennung +++ /dev/null @@ -1,37 +0,0 @@ -Überschrift: Vaterschaftsanerkennung -Beschreibung: - - Sind Sie als Kindesmutter bei der Geburt Ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet, so hat Ihr Neugeborenes zunächst keinen „juristischen“ Vater. -Damit das Kind einen Vater erhält bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung. Diese Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung, die vor einer Urkundsperson abgegeben werden muss. -Sie kann erst Wirksamkeit entfalten, wenn die Kindesmutter ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form zugestimmt hat. Sind Mutter oder Vater des Kinds minderjährig, so bedarf es für ihre Anerkennung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt. -Wird ein Kind in einer Ehe geboren ist kraft Gesetzes der Ehemann der Vater des Kindes. -Ist aber der Ehemann der Kindesmutter nicht der Vater des Kindes und ist ein Scheidungsverfahren bereits anhängig, so gilt das Kind zwar weiterhin als Kind des Ehemannes, jedoch kann der biologische Vater die Vaterschaft wie oben beschrieben anerkennen und sowohl die Kindesmutter als auch der Ehemann der Kindesmutter stimmen dieser Erklärung in urkundlicher Form zu. -Die Vaterschaftsanerkennung erlangt mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils Wirksamkeit und dann erst wird der biologische Vater in den Geburtseintrag des Kindes als Vater eingetragen. Dieses Verfahren nennt man "Qualifizierte Vaterschaftsanerkennung" oder "Drittanerkennung" -Eine einfache Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor Geburt eines Kindes möglich. Sie entfaltet ihre Wirksamkeit allerdings erst mit Geburt des Kindes. -Eine Qualifizierte Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden,entfaltet allerdings erst Wirksamkeit mit der Rechtskraft der Scheidung. -Alle Erklärungen können vor dem Standesamt und vor dem Jugendamt abgegeben werden. - Sofern Sie auch eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben möchten, ist das Jugendamt zu kontaktieren, da Sie dort beide Erklärungen abgeben können. -Voraussetzungen - Rechtsgrundlagen: - -§§ 1594 ff BGB -§ 28 PStG (Personenstandsgesetz) - - Benötigte Unterlagen - Je nach Fallkonstellation benötigen Sie: - -Personalausweise oder Reisepässe -Geburtsurkunden oder Geburtenregisterauszüge -Mutterpass mit errechnetem Geburtstermin (bei Anerkennungen vor Geburt) - -Falls Sie verheiratet sind oder bereits verheiratet waren: - -Eheurkunde bzw. Eheregisterauszüge, ausgestellt durch das Heiratsstandesamt -Auflösungsnachweis (Scheidungsurteile,Sterbeurkunde etc), wenn die Ehe aufgelöst ist -Lebenspartnerschaftsurkunde bzw.Lebenspartnerschaftsregisterauszügem ausgestellt durch das entsprechende StandesamtAuflösungsnachweis (Aufhebungsurteile,Sterbeurkunde etc), wenn die Lebenspartnerschaft aufgelöst ist - -Bei Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland sind Heiratsurkunden bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden ( mit Auflösungsvermerk und die Scheidungsurteile bzw. Aufhebungsurteile oder Sterburkunde etc.) im Original mit entsprechenden Übersetzungen durch einen ortsansässigen ermächtigten Übersetzer vorzulegen. -Achtung: Alle Urkunden sind stets im Original beizubringen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. -Gebühren - Die Vaterschaftsanerkennung ist Gebührenfrei. -Es können aber kosten für die Vereidigung eines Dolmetschers anfallen, sofern einer der Kindeseltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist.  diff --git a/src/target/dika/1641-mutterschaftsanerkennung b/src/target/dika/1641-mutterschaftsanerkennung deleted file mode 100644 index 0bb6a14..0000000 --- a/src/target/dika/1641-mutterschaftsanerkennung +++ /dev/null @@ -1,41 +0,0 @@ -Überschrift: Mutterschaftsanerkennung -Beschreibung: - - Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland -Eine Mutterschaftsanerkennung ist eine Erklärung einer Frau, die zur rechtlichen Herstellung eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen ihr und dem von ihr geborenen Kind führt. -Das Instrument der Mutterschaftsanerkennung ist nur in wenigen Ländern (z.B. Italien oder Vietnam) gebräuchlich. -Voraussetzungen - -Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare. - - -Die Mutter ist nicht verheiratet (ledig, geschieden, verwitwet) die Mutter oder der Vater besitzt ausserdem eine ausländische Staatsangehörigkeit (besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit) und das Heimatrecht eines Elternteils sieht eine Anerkennung der Mutterschaft vor - - -Bei minderjährige Müttern muss zusätzlich die Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile erfolgen - - -Ist die Mutter der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher auf hinzuzuziehen. - - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass der Mutter  -Geburtsurkunde der Mutter -Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde) -Mutterpass (Zusätzlich bei Anerkennung der Mutterschaft vor der Geburt) -Geburtsurkunde des Kindes (Zusätzlich bei Anerkennung der Mutterschaft nach der Geburt - - -Erfolgt die Anerkennung der Mutterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde. - - -Rechtsgrundlagen: - -Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1591 - Mutterschaft -Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 19 - Abstammung -Personenstandsgesetz (PStG) § 27 Abs. 2 - Feststellung und Änderung des Personenstandes -Personenstandsgesetz (PStG) § 44 Abs. 2 - Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft - -Gebühren - Die Mutterschaftsanerkennung ist Gebührenfrei. -Es können aber kosten für die Vereidigung eines Dolmetschers anfallen, sofern die Kindesmutter der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist.  diff --git a/src/target/dika/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung b/src/target/dika/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung deleted file mode 100644 index 9db4b01..0000000 --- a/src/target/dika/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,23 +0,0 @@ -Überschrift: Unbedenklichkeitsbescheinigung -Beschreibung: - - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen, sowie privaten Auftraggebern, dass keine steuerlichen Rückstände bei der Stadt Gelsenkirchen bestehen. -Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (z.B. für gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Taxikonzessionen, oder die Erteilung öffentlicher Aufträge, etc.)? -Dann füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Nach Eingang der Gebührenüberweisung und Prüfung Ihrer Rückstände, versenden wir die Bescheinigung an die von Ihnen hinterlegte Anschrift. Bitte beachten Sie, dass der Postweg einige Tage in Anspruch nehmen kann. -Sie haben auch die Möglichkeit, die Bescheinigung mit einem persönlichen Antrag direkt vor Ort zu beantragen. In diesem Fall bringen Sie bitte einen Nachweis (Kontoauszug, Quittung, etc.) der Gebührenüberweisung mit. -Voraussetzungen - -Eingegangene Anträge werden erst bearbeitet, wenn der Eingang der Gebühr festgestellt ist und die Prüfung Ihrer Rückstände abgeschlossen ist. Wir übersenden Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann umgehend per Post zu Ihrer hinterlegten Anschrift. - - Benötigte Unterlagen - -Falls Sie Ihren Antrag persönlich vor Ort stellen möchten, bringen Sie bitte einen Nachweis (Kontoauszug, Quittung, etc.) der Gebührenüberweisung mit. - -Gebühren - -Beantragung digital: 14,00 Euro -Beantragung vor Ort: 20,00 Euro -jede weitere Ausfertigung: 2,00 Euro -Vergabeverfahren der Stadt Gelsenkirchen: gebührenfrei - -Die Gebühr müssen Sie vorab auf das Konto der Stadt Gelsenkirchen, IBAN DE62420500010101000774, BIC WELADED1GEK, einzahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das Forderungskennzeichen „9949946708“ im Feld Verwendungszweck mit an. diff --git a/src/target/dika/521-unterhaltsvorschuss b/src/target/dika/521-unterhaltsvorschuss deleted file mode 100644 index d9fc64a..0000000 --- a/src/target/dika/521-unterhaltsvorschuss +++ /dev/null @@ -1,73 +0,0 @@ -Überschrift: Unterhaltsvorschuss -Beschreibung: - - Antrag -Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich oder online beantragen. Die Antragsunterlagen können Sie auf dieser Seite weiter unten, unter "Mehr Informationen" herunterladen. Der Antrag liegt ebenfalls im Dienstgebäudes Kurt-Schumacher-Straße 2 im Eingangsbereich aus. Diese können  von montags bis freitags 8.30 - 15.30 und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr mitgenommen werden. Zu den Sprechzeiten (montags 8.30 - 12.00 und mittwochs 13.30 - 15.30 Uhr) können Sie Ihren ausgefüllten Antrag auch persönlich abgeben. -Die Online-Antragstellung ist möglich unter www.unterhaltsvorschuss-online.de -Was ist Unterhaltsvorschuss? -Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. -Höhe -Die Höhe der monatlichen Leistungen richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen. So ergeben sich ab dem 01.01.2025 folgende Beträge: - -unter   6 Jahren 227,00 € monatlich, -unter 12 Jahren 299,00 € monatlich und -unter 18 Jahren 394,00 € monatlich. - -Auf den Unterhaltsvorschuss sind anzurechnen: - -Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils für das Kind an den alleinerziehenden Elternteil (u. a. auch für KITA-Gebühren, Beiträge zu Vereinen etc.), -Halbwaisenbezüge, die Ihr Kind nach dem Tod des anderen Elternteils bzw. des Stiefelternteils erhält, -Einkünfte aus dem Vermögen Ihres Kindes, -Ausbildungsvergütung Ihres Kindes, -Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit Ihres Kindes, (z.B. Minijob, Freiwilliges soziales Jahr o.Ä.), wenn keine allgemeinbildende Schule zum Erreichen eines Schulabschlusses mehr besucht wird. - -Unterhaltsvorschuss gehört zu den Einkünften, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Sie werden deshalb zum Beispiel auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und auf Leistungen des Jobcenters nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen des Kindes angerechnet. -Voraussetzungen - Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich oder online beantragen. Der schriftliche Antrag ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben. Bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren ist für jedes Kind das Ergänzungsblatt zum Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Es empfiehlt sich, den Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse abzugeben, damit bei Bedarf die noch offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können. -Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn Sie und Ihr Kind folgende Voraussetzungen erfüllen: - -Sie leben mit Ihrem Kind in Deutschland, -Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, -Ihr Kind lebt mit nur einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt, -Sie bekommen vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt. -Kinder, die im Ausland leben, haben nur in seltenen Ausnahmefälle Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. - -Bei einem Kind von 12 bis 18 Jahren muss zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: - -Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) angewiesen oder -Sie erhalten SGB II-Leistungen und haben ohne Kindergeld ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich oder -Sie oder Ihr Kind erhalten SGB II-Leistungen und haben kein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich, aber durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss das Kind nicht mehr auf die Grundsicherungsleistungen angewiesen (Wegfall der Hilfebedürftigkeit). - -Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nicht oder nicht mehr, wenn - -Sie mit dem anderen Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben, -Sie verheiratet sind, auch wenn Sie mit einem Dritten verheiratet sind, der nicht der andere Elternteil des Kindes ist, -Sie in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, -der andere Elternteil das Kind zu einem großen Anteil mitbetreut, -das Kind nicht mehr von einem Elternteil betreut wird, sondern sich in einem Heim, einem Internat, einer Pflegestelle (Tag und Nacht), oder einer (Haft-)Anstalt befindet, -der Elternteil, bei dem Ihr Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die verlangten Nachweise vorzulegen, -die Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt, -der alleinerziehende Elternteil den anderen Elternteil in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat, -der andere Elternteil die Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat, -von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei einem der Elternteile lebt und der jeweilige Elternteil für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt. - - Benötigte Unterlagen - -Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers -Kopie der Geburtsurkunde des Kindes -bei Ausländern: Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis -Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich) -Vaterschaftsanerkennung (Urkunde, Titel) -Nachweis über Unterhaltszahlungen -Scheidungsurteil und/oder Nachweis über den Trennungszeitpunkt (z.B. Bestätigung Ihres Rechtsanwaltes, Abgabe der Getrenntlebenderklärung beim zuständigen Finanzamt) -gegebenenfalls Nachweise für die Unterbringung des anderen Elternteils für längere Zeit in einer Anstalt -gegebenenfalls Sterbeurkunde des unterhaltspflichtigen Elternteils und Nachweis über Waisenbezüge für das Kind - -Zusätzlich bei der Antragstellung für Kinder ab dem vollendetem 12. Lebensjahr: - -Bürgergeldbescheid oder Verdienstbescheinigung -gegebenenfalls Ausbildungsvertrag des Kindes -Schulbescheinigung für Kinder ab 15. Lebensjahr - -Gebühren - Gebührenfrei diff --git a/src/target/dika/527-jugendgerichtshilfe b/src/target/dika/527-jugendgerichtshilfe deleted file mode 100644 index 73e673c..0000000 --- a/src/target/dika/527-jugendgerichtshilfe +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Jugendgerichtshilfe -Beschreibung: - - Die Jugendgerichtshilfe (JGH) betreut junge Menschen, die sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. Um strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, muß der Täter zur Tatzeit 14 Jahre alt sein. Wer zur Tatzeit älter als 20 Jahre ist, wird nicht mehr durch die JGH betreut. Die Mitarbeiter der JGH führen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung Gespräche mit den Jugendlichen und ihren gesetzlichen Vertretern. Sie dienen der Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Jugendlichen. Aufgrund dessen unterbreitet die JGH dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag zu einer zu ergreifenden Maßnahme. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe nehmen an der Gerichtsverhandlung teil. -Voraussetzungen - keine - Benötigte Unterlagen - Personalunterlagen -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern b/src/target/dika/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern deleted file mode 100644 index 535406f..0000000 --- a/src/target/dika/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern -Beschreibung: - - Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet Informationen, individuelle Beratung und therapeutische Hilfen für eine Vielzahl von Fragestellungen und Problemen, die im Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen entstehen können. Wir helfen Eltern und Familien beispielsweise bei : -- Allgemeinen Fragen zur Erziehung -- Konflikten im familiären Zusammenleben -- Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kindes -- Schulproblemen -- Auffälligkeiten im Sozialverhalten -- Trennung und Scheidung -- Problemen im Zusammenhang mit Gewalt und sexuellem Mißbrauch. -Wir helfen Kindern und Jugendlichen beispielsweise bei: -- Streß mit den Eltern - Konflikten in der Schule und mit Gleichaltrigen -- Erfahrungen mit Gewalt und sexuellem Mißbrauch. -Grundlage für unsere Hilfsangebote ist eine genaue Klärung der einzelnen Problemstellung und ihrer Ursachen (Diagnostik). Das jeweilige Vorgehen wird mit den Familien abgestimmt. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. -Für ein erstes Gespräch kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail - -Wenn Sie nördlich des Rhein-Herne-Kanals wohnen, nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer bzw. Emailadresse: -Beratungsstelle Buer: 0209/169 5400beratungsstelle-fuer-kinder-buer@gelsenkirchen.de -Wenn Sie südlich des Rhein-Herne-Kanals wohnen, nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer bzw. Emailadresse: -Beratungsstelle SÜD (Schweizer Dorf): 0209/169 5390beratungsstelle-fuer-kinder@gelsenkirchen.de -Voraussetzungen - Die Kinder, für die Beratung in Anspruch genommen wird, müssen in Gelsenkirchen gemeldet sein. - Benötigte Unterlagen - -keine -Gebühren - -keine diff --git a/src/target/dika/529-wirtschaftliche-jugendhilfe b/src/target/dika/529-wirtschaftliche-jugendhilfe deleted file mode 100644 index 79b71ef..0000000 --- a/src/target/dika/529-wirtschaftliche-jugendhilfe +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Wirtschaftliche Jugendhilfe -Beschreibung: - - Bei bestimmten Hilfen zur Erziehung ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. Soweit das Kind oder der Jugendliche nicht krankenversichert ist, ist auch Krankenhilfe zu leisten. Dies gilt auch bei der Hilfegewährung an junge Volljährige. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden b/src/target/dika/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden deleted file mode 100644 index d9fcc46..0000000 --- a/src/target/dika/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Beglaubigung von Kopien und Urkunden -Beschreibung: - - Die Bürgercenter können Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. -Ausgenommen ist die Erteilung von Beglaubigungen, wenn dies ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (z.B. die Erteilung von Personenstandsurkunden, wie Geburts- oder Heiratsurkunden) (siehe auch: "Beglaubigung von standesamtlichen Urkunden"). -Es können ausschließlich Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden. -Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft entweder persönlich vollzogen oder persönlich anerkannt wird. Ferner hat der Unterschriftsleistende seinen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen. -Benötigte Unterlagen - -das Original des gesamten Schriftstückes -die Fotokopien des gesamten Schriftstückes - -Gebühren - Beglaubigung von: - -Unterschriften und Handzeichen   =  3,00 € je Seite -Vertrags- und sonstigen Abschriften, Ablichtungen =  2,00 € je Seite, mindestens jedoch = 3,00 € -Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse) für Berufsanfänger je Exemplar = 2,00 €, bei mehr als 5 Exemplaren werden für die Exemplare 6-10 keine Gebühren erhoben. - diff --git a/src/target/dika/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde b/src/target/dika/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde deleted file mode 100644 index e0b43dd..0000000 --- a/src/target/dika/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde -Beschreibung: - - Wenn Sie innerhalb Gelsenkirchens umziehen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) korrigiert werden. Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. -Bereits seit einigen Jahren können diese Anschriftenänderungen bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde (Ummeldung) auch bei den BÜRGERcentern vorgenommen werden. -Fahrzeugscheine dürfen in den BÜRGERcentern nicht geändert werden, wenn das Kraftfahrzeug nicht auf eine Privatperson zugelassen ist oder eine Überschreitung des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung vorliegt. -Benötigte Unterlagen - -Zulassungsbescheinigung Teil I -Personalausweis - -Gebühren - -11,10€ - diff --git a/src/target/dika/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen b/src/target/dika/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen deleted file mode 100644 index 5b77626..0000000 --- a/src/target/dika/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen +++ /dev/null @@ -1,50 +0,0 @@ -Überschrift: Personalausweis und/oder Reisepass beantragen -Beschreibung: - - Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich! -Bitte beachten Sie, dass das Identitätsdokument nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie dieses beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig. -Voraussetzungen - Besitz der deutschen Staasangehörigkeit - Benötigte Unterlagen - -aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild (Info) -bisheriger Personalausweis/Reisepass - -Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Identitätsdokuments bzw. zur erstmaligen Ausstellung sind zur Identitätsprüfung nachstehende Unterlagen vorzulegen. - -Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass (auch abgelaufen) -das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.) -Ferner kann die Geburtsurkunde vorgelegt werden in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges Identitätsdokument verfügt und die Identität der Antrag stellenden Person bestätigt. - -Bitte beachten Sie, dass auch Kinder bei der Beantragung anwesend sein müssen. -Personalausweis: Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 Jahren - -Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweis vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.  - -Reisepass: Besonderheiten bei Antragstellern unter 18 Jahren - -Bei Personen unter 18 Jahren ist der Reisepassantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Identitätsdokumente) zu stellen. Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird. - -Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300. -Gebühren - Gebühren: Personalausweis: - -37,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr -22,80 € für Personen unter 24 Jahren  -10,00 € vorläufiger Personalausweis - -Gebühren: Reisepass - -70,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr -37,50 € für Personen unter 24 Jahren - - -92,00 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab dem 24. Lebensjahr -59,50 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren - - -32,00 € zusätzliche Gebühr für das Expressverfahren - - -26,00 € vorläufiger Reisepass - diff --git a/src/target/dika/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung b/src/target/dika/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung deleted file mode 100644 index b7d04d7..0000000 --- a/src/target/dika/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung beim Bezug einer Wohnung -Beschreibung: - - Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier anmelden. -Ziehen Sie nach Gelsenkirchen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. -Für die Anmeldung benötigt die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Alle Personen, die angemeldet werden sollen, müssen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein. Die Wohnungsgeberbestätigung muss der/die Wohnungsgeber/in unterzeichnen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich. -Ferner benötigt die Meldebehörde für alle Personen, die angemeldet werden sollen, einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass).Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder anmeldet, benötigt die Meldebehörde evtl. die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Beiblatt zum entsprechenden Formular im Downloadbereich. -Sie können sich bei der Anmeldung durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. In diesem Fall muss auch der/die Bevollmächtigte seine/ihre Identität nachweisen. Die Meldebehörde benötigt ferner eine Vollmacht zur An-/Ab- und Ummeldung. Bitte verwenden Sie in diesem Fall den Vordrucksatz zur Anmeldung. Entsprechende Formulare finden Sie im Downloadbereich. -Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von zwei Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt. -Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter angemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich anmelden! -Benötigte Unterlagen - -Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben) -Identitätsnachweise der anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) -ggf. Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern -ggf. Vollmacht, Identitätsnachweis des/der Bevollmächtigten und Vordrucksatz Anmeldung - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/536-personalausweis-beantragen b/src/target/dika/536-personalausweis-beantragen deleted file mode 100644 index 779129d..0000000 --- a/src/target/dika/536-personalausweis-beantragen +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: Personalausweis beantragen -Beschreibung: - - Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich! -Auch nicht ausweispflichtige Deutsche (z.B. Personen unter 16 Jahren) können auf Antrag einen Personalausweis erhalten. -Über die neuen weiteren Funktionen des Personalausweises wird im Rahmen der Antragstellung informiert und entsprechendes Infomaterial vorgehalten. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist seit dem 02. August 2021 verpflichtend. Fingerabdrücke von Kindern werden nicht abgenommen, solange die Kinder noch nicht 6 Jahre alt sind. -Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie diesen beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig. -Voraussetzungen - Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit - Benötigte Unterlagen - -bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass -ein aktuelles, biometrie-taugliches Lichtbild (Info) - -Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Personalausweises bzw. zur erstmaligen Ausstellung sind zur Identitätsprüfung - -Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass (auch abgelaufen) -das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.) -Ferner kann die Geburtsurkunde vorgelegt werden in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges Ausweisdokument verfügt und die Identität der Antrag stellenden Person bestätigt. - -Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 JahrenBei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird. -Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung anwesend sein muss. -Die Online-Ausweisfunktion ist erst ab einem Alter von 16 Jahren nutzbar. -Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300. -Gebühren - -37,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr -22,80 €.für Personen unter 24 Jahren  - diff --git a/src/target/dika/537-abmeldung-einer-wohnung b/src/target/dika/537-abmeldung-einer-wohnung deleted file mode 100644 index 6a6ab2d..0000000 --- a/src/target/dika/537-abmeldung-einer-wohnung +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ -Überschrift: Abmeldung einer Wohnung -Beschreibung: - - Bei Wegzug ins Ausland können Sie Ihre Hauptwohnung auch hier online abmelden. -Ihre Nebenwohnung können Sie auch hier online abmelden.Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern nur die unverzügliche Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde erforderlich. -Die neue Wohnsitzgemeinde veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung. -Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Dies trifft zu, wenn sich die neue Wohnung im Ausland befindet oder eine von mehreren Wohnungen aufgegeben wird. -Meldepflichtige haben dann ein Abbmeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und binnen zwei Wochen unter Vorlage des Ausweisdokuments bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. -Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe des Abmeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen.  -Abmeldeformulare werden kostenfrei an den Informationsschaltern der BÜRGERCenter bereitgehalten oder können ausgedruckt werden. -Benötigte Unterlagen - -Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben) -Personalausweis -Reisepass, falls vorhanden - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/538-vorlaeufiger-personalausweis b/src/target/dika/538-vorlaeufiger-personalausweis deleted file mode 100644 index ec0a4f5..0000000 --- a/src/target/dika/538-vorlaeufiger-personalausweis +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Vorläufiger Personalausweis -Beschreibung: - - Sollte ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen, so kann gleichzeitig mit der Beantragung eines von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigten Personalausweises ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden. -Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises darf drei Monate nicht überschreiten. -Voraussetzungen - Es muss ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen - Benötigte Unterlagen - -Es sind keine zusätzlichen Unterlagen neben denen einer Beantragung eines Personalausweises erforderlich. - -Gebühren - -10,00€ - diff --git a/src/target/dika/539-verlust-des-reisepasses b/src/target/dika/539-verlust-des-reisepasses deleted file mode 100644 index 3315605..0000000 --- a/src/target/dika/539-verlust-des-reisepasses +++ /dev/null @@ -1,39 +0,0 @@ -Überschrift: Verlust des Reisepasses -Beschreibung: - - Es lohnt sich, einige Tage mit der Neubeantragung des Reisepasses zu warten, da vermisste Dokumente oft wieder aufgefunden werden. Nähere Informationen zum Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Beantragung eines Reisepasses". -Weitere Informationen: -Die Lieferzeit des neuen Reisepasses beträgt mehrere Wochen. Sollte der neue Reisepass kurzfristig benötigt werden, ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr die Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren möglich. Nähere Informationen sind unter der Sammelrufnummer 0209 169-2100 erhältlich. -Ist der Personalausweis abhanden gekommen und soll ein neuer beantragt werden, müssen zur Identitätsprüfung der Reisepass oder die oben aufgeführten weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Wichtig: Für den Personalausweis kann ein biometrie-taugliches Lichtbild verwendet werden. Die Verwendung eines solchen Lichtbildes ist für den Personalausweis jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. -Voraussetzungen - Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit -Bisheriger Personalausweis ist in Verlust geraten. - Benötigte Unterlagen - -ein aktuelles biometrie-tauglichen Lichtbild -Reisepass (falls vorhanden, auch abgelaufen) - - oder - -Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Standesamtes - -oder - -standesamtliche Urkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) - -oder - -standesamtliche Urkunde in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges - -Gebühren - -60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr -37,50 € für Personen unter 24 Jahren - - -82,00 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab dem 24. Lebensjahr -59,50 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren - - -32,00 € zusätzliche Gebühr für das Expressverfahren - diff --git a/src/target/dika/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde b/src/target/dika/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde deleted file mode 100644 index 2981494..0000000 --- a/src/target/dika/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Ummelden des Wohnsitzes in einer Gemeinde -Beschreibung: - - Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier ummelden.Ziehen Sie innerhalb von Gelsenkirchen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.Für die Ummeldung benötigt die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Alle Personen, die umgemeldet werden sollen, müssen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein. Die Wohnungsgeberbestätigung muss der/die Wohnungsgeber/in unterschreiben. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.Ferner benötigt die Meldebehörde für alle Personen, die umgemeldet werden sollen, einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass).Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder anmeldet, benötigt die Meldebehörde evtl. die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Beiblatt zum entsprechenden Formular im Downloadbereich.Sie können sich bei der Ummeldung durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. In diesem Fall muss auch der/die Bevollmächtigte seine/ihre Identität nachweisen. Die Meldebehörde benötigt ferner eine Vollmacht zur An-/Ab- und Ummeldung. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von 2 Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt.Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter umgemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich ummelden! -Benötigte Unterlagen - -Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben) -Identitätsnachweise der anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) -ggf. Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern -ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis der/des Bevollmächtigten -die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Kraftfahrzeugschein (falls vorhanden). Fahrzeugscheine dürfen in den BÜRGERcentern nicht geändert werden, wenn das Kraftfahrzeug nicht auf eine Privatperson zugelassen ist oder eine Überschreitung des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung vorliegt. - -Gebühren - -kostenfrei -bei Änderung des Kraftfahrzeugscheins 11,10 € pro Fahrzeug. - diff --git a/src/target/dika/541-fuehrungszeugnis-beantragen b/src/target/dika/541-fuehrungszeugnis-beantragen deleted file mode 100644 index 954829f..0000000 --- a/src/target/dika/541-fuehrungszeugnis-beantragen +++ /dev/null @@ -1,34 +0,0 @@ -Überschrift: Führungszeugnis beantragen -Beschreibung: - - Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Hat die Betroffene bzw. der Betroffene eine gesetzliche Vertreterin bzw. einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch diese/dieser antragsberechtigt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss ihre/seine Identität durch Vorlage ihres/seines Personalausweises oder Reisepasses und, wenn sie/er als gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter handelt, ihre/seine Vertretungsmacht nachweisen. Die Betroffene bzw. der Betroffene und die mit der gesetzlichen Vertretung betraute Person können sich bei der Antragstellung nicht durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten vertreten lassen.  -Drei Belegarten werden unterschieden: - -Belegart N = Führungszeugnis für eigene Zwecke (Übersendung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller); -Belegart O = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde). In diesem Fall ist die Angabe des Verwendungszwecks und der genauen Anschrift der Behörde erforderlich; -Belegart P = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (wie Belegart O, befugt die Antragstellerin bzw. den Antragsteller jedoch, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an die Behörde bei einem Amtsgericht ihrer/seiner Wahl einzusehen). - -Seit dem 01.05.2010 wird darüber hinaus auf Antrag ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ ausgestellt (speziell für Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten). Hierzu muss bei Antragstellung eine entsprechende Aufforderung der Stelle vorgelegt werden, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wird durch das Bundesamt für Justiz ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. In diesem Fall holt das Bundesamt für Justiz Informationen aus dem jeweiligen Herkunftsstaat ein. In das Führungszeugnis wird die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann sich entsprechend verzögern. Leider werden nicht von allen EU-Staaten Auskünfte erteilt. -Die Bearbeitung beim Bundesamt für Justiz kann bis zu 2 Wochen dauern. -Schriftlicher Antrag -Ist zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache im BÜRGERcenter nicht möglich, kann der Antrag schriftlich abgefasst und postalisch übersandt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie weiter unten im Bereich „Downloads“. -Bitte beachten Sie, dass bei schriftlicher Antragstellung die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar oder sonstige Behörde) zwingend erforderlich ist. -Die Gebühr ist unter Angabe der Buchungsstelle „8800923125 FZ + (Familienname, Vorname)“ im Feld Verwendungszweck vorab auf das Konto der Stadt Gelsenkirchen, IBAN DE62420500010101000774, BIC WELADED1GEK, einzuzahlen. -Im Falle des erweiterten Führungszeugnisses ist außerdem die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle beizufügen. -Schriftlich eingegangene Anträge werden erst bearbeitet, wenn der Eingang der Gebühr festgestellt ist und die vorgenannten Unterlagen komplett vorliegen. -Persönlicher Antrag -Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auch unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Nationalpasses an der Infotheke eines Bürgercenters ihrer Wahl einreichen. -Bitte fügen Sie dem Antrag auch die Quittung der Gebührenüberweisung bei. Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist außerdem eine entsprechende schriftliche Aufforderung erforderlich. -Hierfür benötigen Sie keinen Termin. -Online-Beantragung eines Führungszeugnisses -Sie können den Antrag auch direkt über das Portal des Bundesamtes für Justiz im Internet stellen. Sie benötigen hierfür Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät. Bitte beachten Sie auch den Flyer des Bundesamtes für Justiz unter „Downloads“.  -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Nationalpass -bei schriftlichem Antrag: Quittung der Gebührenüberweisung - -Gebühren - -13,00 € - -Gebührenfrei: Befreiung auf besonderen Antrag wegen Mittellosigkeit oder besonderem Verwendungszweck diff --git a/src/target/dika/542-verlust-des-personalausweises b/src/target/dika/542-verlust-des-personalausweises deleted file mode 100644 index 51d7e32..0000000 --- a/src/target/dika/542-verlust-des-personalausweises +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: Verlust des Personalausweises -Beschreibung: - - Wenn Sie ihren Personalausweis verloren haben, lohnt es sich, einige Tage mit der Neubeantragung des Personalausweises zu warten, da vermisste Ausweise oft wieder aufgefunden werden. -Weitere Informationen finden Sie bei der Dienstleistung "Beantragung eines Personalausweises". -Weitere Informationen: -Sollte wegen der mehrwöchigen Lieferzeit des neuen Ausweises ein vorläufiges Dokument benötigt werden, kann dies sofort ausgestellt werden. Bitte beachten, dass hierfür ein weiteres Lichtbild vorgelegt und eine separate Gebühr entrichtet werden muss. -Ist der Reisepass abhanden gekommen und soll ein neuer beantragt werden, müssen zur Identitätsprüfung der Personalausweis oder die oben aufgeführten weiteren Unterlagen vorgelegt werden. -Voraussetzungen - -Deutsche Staatsangehörigkeit -Bisheriger Personalausweis ist in Verlust geraten. - - Benötigte Unterlagen - -ein aktuelles biometrie-tauglichen Lichtbild -Identitätsnachweis:  - -Reisepass (falls vorhanden, auch abgelaufen)  oder -Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Standesamtesoder -standesamtliche Urkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) oderstandesamtliche Urkunde in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges Ausweisdokument verfügt.    - - - -Gebühren - -37,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr -22,80 € für Personen unter 24 Jahren - diff --git a/src/target/dika/545-melderegisterauskunft b/src/target/dika/545-melderegisterauskunft deleted file mode 100644 index 78d720a..0000000 --- a/src/target/dika/545-melderegisterauskunft +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Melderegisterauskunft -Beschreibung: - - Auf der Grundlage des §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen erteilen. -Unterschieden werden: -1. Einfache Melderegisterauskünfte: Das sind Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Beantragung der Auskunft ist ohne Angabe von Gründen möglich. Die Auskunft kann persönlich in jedem Bürgercenter oder schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie weiter unten bei "Downloads". (§ 44 BMG)Zudem können Sie hier die einfache Melderegisterauskunft online beantragen. -2. Erweiterte Melderegisterauskünfte: Das sind neben den Auskünften zu 1. auch Auskünfte über Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen,  Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet/verpartnert oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlichen Vertreter sowie Sterbetag und -ort. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Sie ist nur zulässig, wenn der Anfragende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung für jedes benötigte Datum glaubhaft darlegt. Über weitere als die oben aufgeführten Daten dürfen Auskünfte nicht erteilt werden. (§ 45 BMG) -Ergänzende Hinweise: -Um eine gesuchte Person eindeutig aus dem Melderegister ermitteln zu können, ist die Angabe von Suchmerkmalen erforderlich. Die Anfragen sollten daher möglichst folgende Daten der gesuchten Person enthalten: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, bekannte Gelsenkirchener Anschrift. Im Melderegister sind nur die privaten Anschriften von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden. Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein. Da die Meldebehörde Auskünfte nur über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt. Auskünfte aus dem Melderegister werden grundsätzlich aus dem aktuellen Bestand erteilt, das heißt, dass die Meldebehörde nur die Meldeunterlagen der letzten fünf Jahre geprüft hat. Nach § 13 Bundesmeldegesetz  hat die Meldebehörde nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem ein Einwohner weggezogen oder verstorben ist, die Daten der weggezogenen und verstorbenen Einwohner für die Dauer von 50 Jahren gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders zu sichern. Eine Überprüfung dieser Meldeunterlagen kann nur auf besonderen schriftlichen Antrag hin erfolgen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -einfache Melderegisterauskunft 11,00€ -erweitere Melderegisterauskunft 15,00€ -Melderegisterauskunft mit vorausgegangenen örtlichen Ermittlungen 100,00€ -Auskunftsgebühr bei einem Rückgriff auf den gesondert aufzubewahrenden Datenbestand je Betroffenen bis zu 50,00 Euro. - -Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr auf das unten angegebene Konto der Stadtkasse Gelsenkirchen und fügen Ihrer Anfrage einen Überweisungsnachweis bei. -Kontoinhaber:                     Stadtkasse Gelsenkirchen -IBAN:                                  DE62420500010101000774 -BIC:                                    WELADED1GEK8 (Sparkasse Gelsenkirchen) -Verwendungszweck:            VG 99 499 4 570 1 -Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist. -Wohnungsgeber (Haus- oder Wohnungseigentümer) erhalten nach § 50 Abs. 4 BMG kostenfrei Auskunft über die in der eigenen Immobilie gemeldeten Personen (Hausauszug). -Bei Auskünften zu nicht mehr im Hause gemeldeten Personen ist die vorgesehene Auskunftsgebühr zu erheben. diff --git a/src/target/dika/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs b/src/target/dika/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs deleted file mode 100644 index efeec1b..0000000 --- a/src/target/dika/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs +++ /dev/null @@ -1,33 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung/Zulassung eines Neufahrzeugs -Beschreibung: - - Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.Auf Wunsch können Sie ein freies Gelsenkirchener Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie hier prüfen. -Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen"). -Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. -Online-Abwicklung -Jetzt online erledigen -Voraussetzungen - Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder. -Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen. -In diesen Fällen hat die Zulasssungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis -EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder VollgutachtenDie EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt. -7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) -SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Zusätzlich wird nach Einzelfall geprüft, ob Ihr Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden. -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen  etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist b/src/target/dika/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist deleted file mode 100644 index 3cdfa60..0000000 --- a/src/target/dika/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist +++ /dev/null @@ -1,33 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das schon in Gelsenkirchen zugelassen ist -Beschreibung: - - Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. -Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen Ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie hier. -Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch. -Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. -Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. -Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -Online Abwicklung  -Jetzt online erledigen -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) -vollständiges SEPA-Lastschriftmandat (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) -alte Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie die Schilder nicht übernehmen möchten) -Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZOHU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt. - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.  - ca. 25,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war b/src/target/dika/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war deleted file mode 100644 index 1ddedbb..0000000 --- a/src/target/dika/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war +++ /dev/null @@ -1,33 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das außerhalb von Gelsenkirchen zugelassen ist/war -Beschreibung: - - Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war. Sie haben die Möglichkeit sich vorab ein Kennzeichen ihrer Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie hier. Es besteht seit dem 01.10.2019 auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen beizubehalten, sofern das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist. -Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch. -Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. -Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -Online-Abwicklung -Jetzt online erledigen -Voraussetzungen - Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs außerdem gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen. -In diesen Fällen hat die Zulassungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherungüber das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) -vollständiges SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) -alte Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist) - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelassen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen  etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief b/src/target/dika/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief deleted file mode 100644 index 7b439d4..0000000 --- a/src/target/dika/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief) -Beschreibung: - - Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.Ein Diebstahl ist zunächst bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. -Verfahrensablauf - -Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde -Beim Vorliegen der Voraussetzungen unterrichtet die Zulassungsbehörde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). -Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). -Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 2-3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich. - -Bitte beachten Sie dies, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug abmelden und/oder verkaufen möchten. Eine Abmeldung/Ummeldung ist erst mit dem Ersatzdokument möglich. -Voraussetzungen - Bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den VerlustBei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass -Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil IZur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. -ggfl. Kaufvertrag als Eigentumsnachweis - -Gebühren - -bei der Beantragung (inkl. eidesstattl. Versicherung) 44,50€ -bei der Abholung des Ersatz-Dokuments 15,50€ - diff --git a/src/target/dika/552-kurzzeitkennzeichen b/src/target/dika/552-kurzzeitkennzeichen deleted file mode 100644 index 9602a5a..0000000 --- a/src/target/dika/552-kurzzeitkennzeichen +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: Kurzzeitkennzeichen -Beschreibung: - - Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Dazu benötigen Sie sogenannte Kurzzeitkennzeichen. -Kurzzeitkennzeichen sind auf 6 Tage befristete Kennzeichen, mit denen man außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zu Überführungs- oder Probefahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Das heißt, Sie dürfen z.B. Ihr neu gekauftes Fahrzeug beim Verkäufer abholen oder damit zum TÜV fahren, etc.  -Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit. -Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland, außerhalb der EU, die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Gelsenkirchen nachzuweisen hat und zu erfassen sind. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich.  -Voraussetzungen - Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) muss nachgewiesen werden.Kann eine gültige HU  nicht nachgewiesen werden, wird die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens auf Fahrten zur Erlangung der HU zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk am Standort des Fahrzeugs oder einem angrenzenden Bezirk und zurück beschränkt. -Ein Nachweis über den Standort des Fahrzeuges kann von der Zulassungsstelle verlangt werden. - Benötigte Unterlagen - -Zulassungsbescheinigung Teil I oder II / Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (auch als Kopie) -eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für Kurzzeitkennzeichen -Personalausweis oder Reisepass in dem die Anschrift des Halters amtlich vermerkt ist; wichtig für Personen, die kein deutsches Ausweisdokument mit Adresse besitzen: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (maximal 4 Wochen alt) -Nachweis über den Bedarf anhand der Fahrzeugpapiere oder Kaufverträge (auch als Kopie) bzw. Kaufverträge für den Standort des Fahrzeuges. -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zuteilung vorsprechen - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelassen ist, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 13,10 Euro: Grundgebühr  -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift b/src/target/dika/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift deleted file mode 100644 index 7198691..0000000 --- a/src/target/dika/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift +++ /dev/null @@ -1,23 +0,0 @@ -Überschrift: Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderungen oder Wechsel der Anschrift) -Beschreibung: - - Wenn Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen oder innerhalb Gelsenkirchens umziehen oder Sie beispielsweise nach Ihrer Heirat einen neuen Namen annehmen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II korrigiert werden. -Falls Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen, besteht die Möglichkeit, die auswärtigen Kennzeichen beizubehalten. Natürlich kann das Kennzeichen auch geändert werden. -Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. -Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -Online-Abwicklung:Jetzt online erledigen -Benötigte Unterlagen - -Ausweis des Halters (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (wenn sich das Kennzeichen oder der Name des Halters ändert) -aktueller Bericht der letzten Hauptuntersuchung -ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug(Sofern der Halter eine juristische Person ist) -ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift(Sofern Halter eine juristische Person ist) - -Gebühren - -12,00 Euro: Grundgebühr zzgl. ggfls. weiterer Gebühren  - -Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung. diff --git a/src/target/dika/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung b/src/target/dika/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung deleted file mode 100644 index 058bb50..0000000 --- a/src/target/dika/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung) -Beschreibung: - - Sie möchten erstmalig eine Fahrerlaubnis, bspw. der Klasse B ab 18 Jahren, beantragen? -Oder möchten Sie Ihre bestehende Fahrerlaubnis um andere Klassen erweitern, z.B. um die Motorradklassen A1, A2 oder A, die LKW-Klassen C1 bzw. C, die Busklassen D1 bzw. D oder die Anhängerklassen E? -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis, Reisepass oder ausländerrechtliche Ersatzdokumente mit Lichtbild -ein biometrisches Passfoto -eine Sehtestbescheinigung für Fahrerlaubnisse der Gruppe I (Klassen AM, A1, A2, B, BE, L), die nicht älter als 2 Jahre ist (erhalten Sie beim Optiker, einer anerkannten Sehteststelle oder beim Augenarzt) -bzw. -ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV für Fahrerlaubnisse der Gruppe II (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE), das nicht älter als 2 Jahre ist (erhalten Sie beim Augenarzt) - -Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9-stündiger Kurs; alte Bescheinigungen eines Kurses über Lebensrettende Sofortmaßnahmen –LSM- reichen nicht mehr aus) -ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV, nur für Fahrerlaubnisse der Gruppe II (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) -Nachweis der Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O", nur erforderlich für Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE (bitte vorab beim BÜRGERcenter beantragen) - -Gebühren - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis                                      45,90 € -Erweiterung einer Fahrerlaubnis                                       45,10 € -jeweils bei mehreren beantragten Klassen zzgl.               12,80 € -Durch anlassbezogene Begutachtungen oder besondere Gegebenheiten des Einzelfalls können unter Umständen weitere Kosten entstehen. diff --git a/src/target/dika/559-einbuergerung b/src/target/dika/559-einbuergerung deleted file mode 100644 index 3317f39..0000000 --- a/src/target/dika/559-einbuergerung +++ /dev/null @@ -1,68 +0,0 @@ -Überschrift: Einbürgerung -Beschreibung: - - Antragsabgabe -Die Beantragung der Einbürgerung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal. Alle erforderlichen Dokumente müssen über das Service-Portal hochgeladen werden. Dort muss und auch die Verwaltungsgebühr bezahlt werden. Sofern die Unterlagen unvollständig eingereicht werden, kann dies zu einer Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen. Aufgrund der hohen Anzahl von eingehenden Einbürgerungsanträgen und aufgrund der besonderen Bedeutung der Einbürgerung, welche umfangreiche Prüfungen unter Beteiligung verschiedener Behörden erforderlich macht, ist aktuell mit einer Verfahrensdauer bis zu 12 Monaten zu rechnen. -Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sie werden durchgesehen, auf Vollständigkeit überprüft, ins System eingegeben und die Anfragen an die verschiedenen Behörden werden gestellt. Sofern für die weitere Bearbeitung noch Unterlagen benötigt werden sollten, erhalten Sie dann weitere Nachricht. -Nachzureichende Unterlagen zu Ihrem bestehenden Einbürgerungsantrag können Sie ausschließlich per Mail an einbuergerungen@gelsenkirchen.de oder per Post übersenden. -Voraussetzungen - Einbürgerungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs. 1 StAG: -Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllen: - -Sie haben seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und besitzen einen Aufenthaltstitel, der Ihnen ein gesichertes Aufenthaltsrecht garantiert. Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes reicht jedoch für die Einbürgerung grundsätzlich nicht aus. Es ist nicht zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung, dass Sie bereits über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen -Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt -Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes -Sie verfügen mindestens über mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 -Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland -Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II/Bürgergeld) oder SGB XII bestreiten. -Sie sind nicht oder nur im geringfügigen Umfang wegen einer Straftat verurteilt. - -Verkürzung der rechtmäßigen Aufenthaltszeit gemäß § 10 Abs. 3 StAG: -Eine Verkürzung der Aufenthaltszeiten von fünf auf drei Jahre ist bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen im Einzelfall möglich (z.B. Deutschkenntnisse, die über das Sprachniveau B2 hinausgehen und Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, besonders gute schulische, berufliche und berufsqualifizierende Leistungen). -Miteinbürgerung von Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen Kindern gemäß § 10 Abs. 2 StAG: -Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehegatten/Lebenspartner: - -Es sind auch bei miteinzubürgernden Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehegatten/Lebenspartnern die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StAG zu erfüllen. Es genügt allerdings ein rechtmäßiger Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. - -Kinder: - -Kinder, die miteingebürgert werden sollen, müssen sich seit drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das zum Zeitpunkt der Miteinbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat. Ein minderjähriges Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss selbstständig eingebürgert werden. In jedem Fall müssen die sonstigen Voraussetzungen zur Einbürgerung wie zum Beispiel Straffreiheit und eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache ebenfalls erfüllt sein. - -Einbürgerungsvoraussetzungen gemäß § 9 StAG: -Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen: - -Sie erfüllen alle Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StAG (Außer: Die rechtmäßige Aufenthaltsdauer im Inland beträgt drei Jahre) -Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft besteht seit zwei Jahren -Ihr/e Ehegatte/in/Lebenspartner/in ist seit 2 Jahren im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (entsprechender Nachweis ist vorzulegen) -Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen. - - Benötigte Unterlagen - -Lebenslauf -Nachweis der Deutschkenntnisse (Abschlusszeugnis mit der Deutschnote „ausreichend“ oder vier Versetzungszeugnisse mit der Deutschnote „ausreichend“ oder Nachweis über eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder Studium oder B1-Zertifikat) -Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (Abschlusszeugnis an einer allgemeinbildenden Schule: Hauptschule, Gesamtschule, Realschule, Gymnasium; oder Test Leben in Deutschland bzw. Einbürgerungstest) -gültiger Nationalpass (einzige Ausnahme: Flüchtlinge -> abgelaufenes Ausweisdokument in Verbindung mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge; sowie in Deutschland geborene, als Flüchtling anerkannte Kinder) -gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung -Geburtsurkunde (z.B. Syrien: Legalisation erforderlich, Türkei: Formül A/Formül B, Kamerun/Nigeria: Urkundenprüfung erforderlich, Russland: Apostille erforderlich) - -Weitere Informationen: Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt - - -Heiratsurkunde (z.B. Syrien: Legalisation erforderlich, Türkei: Formül A/Formül B, Kamerun/Nigeria: Urkundenprüfung erforderlich, Russland: Apostille erforderlich) - -Weitere Informationen: Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt - - -Arbeitsvertrag -sechs Lohnabrechnungen -ggf. Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid -Rentenversicherungsverlauf -Aktuelle Mietbescheinigung/bei Eigentum: Grundbuchauszug, Nachweis über Tilgung, Bescheid über Grundbesitzabgaben, Betriebs- und Heizkostennachweis  -EU-Führungszeugnis (nur von EU-Bürger/innen ab dem 14. Lebensjahr zu beantragen) -ggf. Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft -Passbild - -Gebühren - -Die Einbürgerung ist mit 255,00 € je Antragsteller gebührenpflichtig. Die Gebühr je miteinzubürgerndes minderjähriges Kind beträgt 51,00 €. - diff --git a/src/target/dika/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten b/src/target/dika/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten deleted file mode 100644 index 2bf0705..0000000 --- a/src/target/dika/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten -Beschreibung: - - Prüfung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sofern die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. -Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Servicenummer 169 2420. -Voraussetzungen - Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis - -Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit sind Beweismittel vorzulegen, z.B. - -Geburtsurkunden der männlichen Linie (evtl. bis Urgroßvater) -Heiratsurkunden -Wehrpässe -Ausweise über Volkslisteneintragungen -Einbürgerungsurkunden - -Gebühren - -25,00€ bei Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises -18,00€ bei Ablehnung oder Antragsrücknahme - diff --git a/src/target/dika/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge b/src/target/dika/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge deleted file mode 100644 index 5969201..0000000 --- a/src/target/dika/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: Haftentschädigung für ehemalige politische Häftlinge -Beschreibung: - - Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Servicenummer 169 2420. -Voraussetzungen - -Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR sowie deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (HHG) gewährt. - - -Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG). - - Benötigte Unterlagen - -Bundespersonalausweis - - -Nachweise über den politischen Gewahrsam (Gerichtsurteile, Entlassungsschein, Haftzeitbescheinigungen) - -Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG (bis 04.11.1992 beantragt) - - -Rehabilitierungsentscheidung eines Gerichts mit Rehabilitierungskammer, sofern keine vor dem 04.11.1992 beantragte Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 HHG vorliegt. - - -Für die Gewährung der Kapitalentschädigung und der Zuwendung nach §§ 17, 17a StrRehaG sind in diesen Fällen immer die Behörden zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. - - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen b/src/target/dika/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen deleted file mode 100644 index debcd08..0000000 --- a/src/target/dika/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen +++ /dev/null @@ -1,39 +0,0 @@ -Überschrift: Unterhaltssicherung bei Leistung des freiwilligen Wehrdienstes und Wehrübungen -Beschreibung: - - Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs von Personen die den freiwilligen Wehrdienst leisten und ihrer Familienangehörigen. Außerdem bietet sie einen Schutz vor wehrdienstbedingten Einkommensverlusten bei Wehrübungen. -Es gibt bei der Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) mehrere Leistungsarten, die im nachfolgenden kurz aufgeführt werden: -  -Sie leisten freiwilligen Wehrdienst: - -Allgemeine Leistungen (§ 5 USG) für Ehe- und Lebenspartner und eheliche Kinder -Weihnachtsbeihilfe (§ 5b USG) für Ehe- und Lebenspartner und eheliche Kinder -Beihilfe bei Geburt eines Kindes (§ 5c USG) -Einzelleistungen (§ 6 USG) z.B Unterhalt für nichteheliche Kinder oder Unterhalt für bedürftige Familienangehörige, Aufwendungen für die Bestattung von Familienangehörigen -Mietbeihilfe (§ 7a USG) -Wirtschaftsbeihilfe (§ 7b USG) für selbständige Wehrdienstleistende - -  -Sie leisten u. a. eine Wehrübung - -Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 13 bis 13d USG - -WICHTIGER Hinweis - -Die Unterhaltssicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. -Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass Sie den Antrag möglichst bald nach Empfang des Einberufungsbescheides stellen und die Antragsfrist nicht versäumen; diese erlischt drei Monate nach Beendigung des Dienstes -Anträge sowie ein persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie beim hiesigen Referat Bürgerservice. - -Zur Entgegennahme von Unterlagen und Vereinbarung von Terminen sind Servicezeiten eingerichtet. -Sie können auch telefonisch einen Beratungstermin unter der Servicenummer 169 2420 vereinbaren. -Voraussetzungen - -Sie besitzen einen Anspruch auf diese Unterhaltssicherungsleistungen, wenn Sie keine Dienstbezüge als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhalten. - - Benötigte Unterlagen - -Durchschrift des Einberufungsbescheides (keine Kopie!) -weitere Unterlagen je nach Einzelfall (genauere Angaben erhalten Sie in einem Beratungsgespräch) - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche b/src/target/dika/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche deleted file mode 100644 index 5e92c79..0000000 --- a/src/target/dika/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Namensänderung - Öffentlich-rechtliche -Beschreibung: - - Die öffentlich-rechtliche Namensänderung (Vornamensänderung/Familiennamensänderung) dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. -Sie hat Ausnahmecharakter. Dementsprechend ist vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht (Standesamt) oder eine Verfügung des Vormundschaftsgerichtes erreicht werden kann. -Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 169 2454. -Voraussetzungen - -Änderung von FamiliennamenEin Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.Da der Familienname grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers steht, kommt z.B. eine Namensänderung nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Namensträger nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt. - - -Änderung von VornamenVornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt. Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden. - - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -Änderung von Vornamen: 50,00 bis 300,00 € (einkommensabhängig) -Änderung von Familiennamen: 50,00 bis 1200,00 € (einkommensabhängig) - diff --git a/src/target/dika/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule b/src/target/dika/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule deleted file mode 100644 index ea5be56..0000000 --- a/src/target/dika/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder/Teilnehmerentgelte Offene Ganztagsschule -Beschreibung: - - Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder sind nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten Beiträge zu zahlen. Die Berechnung, die Ermäßigung sowie den Einzug des Elternbeitrages übernimmt die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) für alle Gelsenkirchener Tageseinrichtungen für Kinder und für Kinder in Tagespflege. Die Teilnehmerentgelte für die Offene Ganztagsschule werden auch durch GeKita erhoben. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten b/src/target/dika/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten deleted file mode 100644 index 6f51527..0000000 --- a/src/target/dika/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderungen der technischen Daten) -Beschreibung: - - Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen. -Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen. -Voraussetzungen - -Ggf. Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich -Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter. -Persönlich vor Ort oder durch BevollmächtigungDie Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.Unterlagen im Original -Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. - - Benötigte Unterlagen - -Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung (dieses darf nicht älter als 18 Monate sein) -Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I -Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II -Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZOHU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - -Gebühren - Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 12,00 Euro: Grundgebühr, zzgl. ggfls. weiterer Gebühren im Rahmen der technischen Änderung diff --git a/src/target/dika/574-kennzeichenverlust b/src/target/dika/574-kennzeichenverlust deleted file mode 100644 index b5ce067..0000000 --- a/src/target/dika/574-kennzeichenverlust +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Kennzeichenverlust -Beschreibung: - - Falls Sie ein Nummernschild verloren haben, müssen Sie den Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Da es durchaus möglich ist, dass Ihre Kennzeichen von jemandem aufgefunden werden und ein eventueller Missbrauch durch dritte Personen leider nicht ausgeschlossen werden kann, wird Ihr bisheriges Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet allerdings, dass Sie die alte Nummer nicht mehr verwenden können. -Über den Verlust der Kennzeichenschilder müssen Sie als Halter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies können Sie bei einem Notar erledigen oder ganz einfach bei Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle. -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass Halters im Original -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -Zulassungsbescheinigung Teil I  oder Fahrzeugschein -ggf. das zweite Kennzeichen, falls nur eins verloren wurd - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen ist, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc. -- 30,70 Euro für die Abgabe der Eidestattlichen Verswicherung -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen b/src/target/dika/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen deleted file mode 100644 index dcdec0b..0000000 --- a/src/target/dika/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Zollkennzeichen/ Ausfuhrkennzeichen -Beschreibung: - - WICHTIG: Ausfuhrkennzeichen dürfen von Montag bis Donnerstag maximal bis 11:00 Uhr und am Freitag maximal bis 09:30 Uhr gebucht werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen können Terminbuchungen nach den vorgegebenen Zeiten nicht mehr bearbeitet werden. Termine, die trotzdem gebucht werden, werden ohne Rückmeldung gelöscht. -Sie haben sich hier in Deutschland ein Fahrzeug gekauft und möchten es nun ins Ausland bringen. -Am sichersten geht dies mit sogenannten Ausfuhrkennzeichen (oder auch Zollkennzeichen). Diese Kennzeichen sind für die Überführung ins Ausland befristet gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist variabel und richtet sich danach, für wie viele Tage Sie die Versicherung im Voraus bezahlt haben. Nach Ablauf der Frist ist das Fahrzeug automatisch in Deutschland abgemeldet und eine weitere Nachricht über den Verbleib also nicht mehr erforderlich.  -Ab dem 01. Juli 2010 muss auch für ein Ausfuhrkennzeichen Kraftfahrzeugsteuer gezahlt werden! -Bei Beantragung muss der Halter ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben, welches den Zoll berechtigt, die Steuern vom Konto einzuziehen. Wichtig hierbei ist, dass sich die Ermächtigung auf ein Konto bezieht, von dem ein Lastschrifteinzug vorgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt bei Konten des Antragstellers oder Dritter, die bei inländischen Kreditinstituten oder bei inländischen Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute unterhalten werden.Kann eine solche Kontoverbindung nicht vorgelegt werden, darf die Zulassungsbehörde kein Ausfuhrkennzeichen zuteilen. -Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland, außerhalb der EU, die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Gelsenkirchen nachzuweisen hat und zu erfassen sind. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich. -Voraussetzungen - Ist der zukünftige Halter nicht in Deutschland gemeldet, ist die persönliche Vorsprache der Person verpflichtend! -Eine Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens kann in diesem Fall nicht über einen Bevollmächtigten erfolgen. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original mit Adressnachweis -bei ausländischer Wohnanschrift des Halters ist eine aktuelle Meldebescheinigung in deutscher Sprache nötig! (maximal 4 Wochen alt) -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls das Fahrzeug bereits zugelassen war) -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen -SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) -alte Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist) -NEU ab 01.07.2024: Zur Identifizierung des Fahrzeuges muss es vor der Zulassung eventuell vorgeführt werden.Ausnahme ist eine FIN-Bestätigung einer amtlich anerkannten Prüfstelle bzw. die Vorlage eines aktuellen Hauptuntersuchungsberichts, welcher nicht älter als 1 Monat ist. - -Hinweis:Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden. -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 31,40 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung und die Versicherungsgebühren, die sie in der Regel im Voraus bei Ihrer Versicherung entrichten müssen. Die Kosten erfragen Sie bitte dort. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/576-saisonkennzeichen b/src/target/dika/576-saisonkennzeichen deleted file mode 100644 index 0b22f10..0000000 --- a/src/target/dika/576-saisonkennzeichen +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Saisonkennzeichen -Beschreibung: - - Sie haben ein Fahrzeug, dass Sie nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr fahren wollen und möchten sich nicht jedes Jahr zum An- und Abmelden zur Zulassungsstelle bemühen? -Hierfür wurden die sogenannten Saisonkennzeichen geschaffen. Sie ermöglichen es Ihnen, den Zeitraum für die Zulassung selber zu bestimmen. Auf den Kennzeichen ist der Zulassungszeitraum aufgedruckt, in dem Sie das Fahrzeug bewegen dürfen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Zeitspanne von März bis Oktober, gilt das Fahrzeug ab der Zuteilung jeweils von März bis Oktober als zugelassen. -Der Vorteil für Sie: Auch die Versicherungsgebühr und die KFZ-Steuer zahlen Sie nur für diesen Zeitraum. -Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge weder auf öffentlichen Straßen gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. -Ab dem 01.09.2023 besteht die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -Online Abwicklung -Jetzt online erledigen -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass des Halters (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss) -Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen -Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein -Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief -Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen (die Versicherung trägt hier den von Ihnen gewünschten Zeitraum ein) -SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!) -die alten Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist) - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/577-wunschkennzeichen b/src/target/dika/577-wunschkennzeichen deleted file mode 100644 index 82548b9..0000000 --- a/src/target/dika/577-wunschkennzeichen +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Wunschkennzeichen -Beschreibung: - - Egal ob Sie Ihr Geburtsdatum mit Ihren Initialen kombinieren möchten oder einfach nur eine ganz persönliche Lieblingsnummer haben, natürlich können Sie sich für Ihr Fahrzeug ein eigenes Wunschkennzeichen aussuchen - immer vorausgesetzt es ist noch frei! -Seit dem 01.März 2007 ist es sogar möglich, dass Sie das Kennzeichen Ihres alten Fahrzeugs für Ihr Neues übernehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das alte KFZ nach dem 01.März außer Betrieb gesetzt wurde. In diesen Fällen wird das Kennzeichen 'frei gemacht' und steht sofort wieder für eine neue Zulassung zur Verfügung. -Ein neues Wunschkennzeichen können Sie jederzeit ganz einfach bei Ihrer Zulassungsstelle reservieren lassen. Am schnellsten geht das natürlich, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt hier online reservieren. -Das reservierte Kennzeichen wird ausschließlich auf die Person zugelassen, auf die das Kennzeichen namentlich reserviert wurde. -Wünschen Sie lieber individuellere Beratung und Service wählen Sie bitte unsere Servicenummer  0209-169 95 95. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -Wunschkennzeichen 10,20€ -Reservierung 2,60€ -Freimachung des alten Kennzeichens 12,80€ - diff --git a/src/target/dika/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge b/src/target/dika/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge deleted file mode 100644 index ff183d3..0000000 --- a/src/target/dika/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge -Beschreibung: - - Nach §1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Das Gesetz nennt ausdrücklich beides, Recht und Pflicht.Das Jugendamt unterstützt und berät alle Mütter und Väter bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Die Beratung und Unterstützung bezieht sich dabei auf die Ausübung der Personensorge sowie auf allgemeine Hilfen in Erziehungsfragen wie auch in Konfliktfällen mit dem anderen Elternteil. -Das Jugendamt unterstützt außerdem das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die elterliche Sorge von Kindern und Jugendlichen betreffen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/592-vormundschaften-pflegschaften b/src/target/dika/592-vormundschaften-pflegschaften deleted file mode 100644 index f5acad0..0000000 --- a/src/target/dika/592-vormundschaften-pflegschaften +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Vormundschaften, Pflegschaften -Beschreibung: - - Für Kinder oder Jugendliche sind Vormundschaften oder Pflegschaften einzurichten, wenn die Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr in der Lage sind oder ausfallen (Krankheit, dauernde Abwesenheit, Tod). Vormundschaft beinhaltet die gesamte elterliche Sorge. Pflegschaften regeln nur Teilbereiche der elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmung, Rentenantragstellung). -Gesetzliche Vormundschaft -Das - örtlich zuständige - Jugendamt wird kraft Gesetzes mit der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter Vormund. Da eine minderjährige nicht verheiratete Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes mangels eigener voller Geschäftsfähigkeit nicht zur gesetzlichen Vertretung des Kindes berechtigt ist, bedarf das Kind eines Vormundes. -Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung -Ein minderjähriges Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlichen Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch des Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des minderjährigen Kindes berechtigt sind. -Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten. -Voraussetzungen - Vormundschaft kraft Gesetzes -- Eintritt der gesetzlichen Amtsvormundschaft bei Geburt einer nicht verheirateten Mutter. -- Beim Ruhen der elterlichen Sorge mit der Einwilligung zur Adoption. -Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung -- Beim Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis (z. B. unbekannter Aufenthalt, Inhaftierung). -- Bei Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern. -- Bei einem Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls. -- Der Familienstand des Kindes oder des Jugendlichen ist nicht zu ermitteln. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen b/src/target/dika/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen deleted file mode 100644 index e2c8cb8..0000000 --- a/src/target/dika/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Unterstützung psychisch auffälliger Menschen -Beschreibung: - - Beratung und Unterstützung von Menschen in akuten Lebenskrisen. Einleitung fachärztlicher Abklärung einer möglichen psychischen Erkrankung, Vermittlung an Beratungsstellen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen. Vermittlung an ambulante Hilfs- und Pflegedienste, Einleitung von rechtlichen Betreuungsverfahren. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/600-kindertagespflege b/src/target/dika/600-kindertagespflege deleted file mode 100644 index cc47015..0000000 --- a/src/target/dika/600-kindertagespflege +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Kindertagespflege -Beschreibung: - - Die Tagespflege kann eine gute Alternative oder Ergänzung zur Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder sein. -Weitere Informationen finden Sie hier >>> -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager b/src/target/dika/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager deleted file mode 100644 index 0fe8c4e..0000000 --- a/src/target/dika/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Hilfen für Bedürftige -Möbellager- -Beschreibung: - - Das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen betreibt in der Jugendwerkstatt, Ahornstraße 2 in Gelsenkirchen-Resse ein Möbellager. Dort werden gespendete Möbel aufgearbeitet und an bedürftige Gelsenkirchener Bürger kostengünstig weitergegeben. Die Möbel werden nach vorheriger Terminabsprache unter +49 (209) 169-3232 bei Ihnen abgeholt und auch gebracht. -Öffnungszeiten des Möbellagers: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr - 15:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr - 12:30 Uhr. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/611-pflegekinder b/src/target/dika/611-pflegekinder deleted file mode 100644 index 764df63..0000000 --- a/src/target/dika/611-pflegekinder +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Pflegekinder -Beschreibung: - - Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass Kinder zumindest zeitweise nicht im Haushalt der Eltern leben können. In diesen Fällen unterstützt das Jugendamt mit Hilfen zur Erziehung. Neben verschiedenen anderen Unterbringungsformen gibt es die Möglichkeit der Unterbringung in Form von Pflege. -Vom Pflegekinderdienst werden für Kinder in unterschiedlichen Altersstufen Pflegefamilien gesucht. Häufig handelt es sich um Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können und dauerhaft in der Pflegefamilie bleiben. -Bevor ein Pflegekind in eine Familie vermittelt wird, erfolgt eine sorgfältige Vorbereitung. So wird geprüft, ob Pflegekind und Pflegefamilie zueinander passen. Anschließend erfolgt eine der Entwicklung des Kindes angemessene Kontaktanbahnung. -Pflegefamilie und Pflegekinder werden durch die Mitarbeiter des PKD laufend beraten und betreut. Bei besonderen Problemen steht die Erziehungsberatungsstelle zur Verfügung. Außerdem werden den Pflegefamilien laufend kostenlose Fortbildungsangebote zu verschiedenen Themen in Form von Wochenend- und Tagesseminaren angeboten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder stehen Sonderpflege- bzw. Erziehungsstellen zur Verfügung, die dem erhöhten Betreuungsaufwand dieser Kinder gerecht werden können. -Um ausreichend qualifizierte Plätze anbieten zu können, sucht das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen fortlaufend weitere Pflegefamilien, die bereit sind Kinder unterschiedlicher Altersstufen in ihre Familie aufzunehmen. -Wenn Sie sich selbst für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, finden Sie hier weitere Informationen: Pflegeeltern werden -Voraussetzungen - Pflege stellt eine Form der Hilfen zur Erziehung dar. Diese kann auf Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Eltern) gewährt werden. -Informationen zur Beratung, Voraussetzungen, den verschiedenen Hilfen und die Antragstellung finden Sie hier: -Hilfen zur Erziehung - Benötigte Unterlagen - Welche Unterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bereichen: -Pflegeeltern werden -Hilfen zur Erziehung -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/616-abgeschlossenheitsbescheinigung b/src/target/dika/616-abgeschlossenheitsbescheinigung deleted file mode 100644 index 34a0be0..0000000 --- a/src/target/dika/616-abgeschlossenheitsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Abgeschlossenheitsbescheinigung -Beschreibung: - - Die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß  § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ist schriftlich zu beantragen. -Ein städtisches Formular für das Erfassen der erforderlichen Angaben erhalten Sie über den unten stehenden Link. -Eine elektronische Antragsstellung wird bisher noch nicht angeboten. -Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erteilt. -Rechtsgrundlage: -WEG - Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht -Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen -gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes -Benötigte Unterlagen - In der Regel werden Katasterflurkarte und Bauzeichnungen/Baubestandszeichnungen benötigt, "aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen"(§ 7 Abs. 4 Nr. 1 bzw. § 32 Abs. 2 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz - WEG). -Für Sondereigentum wie Stellplätze oder außerhalb des Gebäudes liegende Teil des Grundstücks müssen durch Maßangaben bestimmt sein (§ 3 Absatz 3 Alternative 2 des Wohnungseigentumsgesetzes). -Gebühren - Die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)). diff --git a/src/target/dika/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch b/src/target/dika/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch deleted file mode 100644 index e2f9675..0000000 --- a/src/target/dika/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch +++ /dev/null @@ -1,53 +0,0 @@ -Überschrift: Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) -Beschreibung: - - Unter Beseitigung im Sinne des § 62 Absatz 3 der Bauordnung NRW ist die vollständige Beseitigung baulicher Anlagen (Abbruch) gemeint. Eine Beseitigung von Teilen einer baulichen Anlage ist keine Beseitigung im Sinne der BauO NRW, sondern eine Änderung und somit ggf. baugenehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere wenn die Standsicherheit des Gebäudes oder angrenzender Gebäude betroffen ist. -Verfahrensfrei - Anzeige oder Antrag? -1. Verfahrensfreie Beseitigung -Die Beseitigung von baulichen Anlagen, - -die nach § 62 Abs.1 BauO NRW genehmigungsfrei errichtet werden dürfen, -von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 sowie -sonstigen Anlagen, die keine Gebäude und nicht höher als 10 m sind, ist verfahrensfrei (§ 62 Absatz 3 Satz 1 BauO NRW). - - Alternativ kann die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens beantragt werden (§ 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW). -2. Anzeigepflicht bei Beseitigung - Für alle anderen baulichen Anlagen, also für - -angebaute Gebäude, -Gebäude der Gebäudeklasse 2, 4 und 5 und -sonstigen Anlagen, die keine Gebäude und höher als 10 m sindist eine schriftliche Anzeige erforderlich (§ 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW) - -Die Beseitigung ist mindestens einen Monat vor Beginn der Abbrucharbeiten anzuzeigen, da mit dem Abbruch erst nach Ablauf eines Monats, nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde schriftlich bestätigt hat, dass die Anzeige vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt, begonnen werden darf. -Benötigte Unterlagen - Unterlagen und Angaben für die Anzeige einer vollständigen Beseitigung: - -Formular "Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen" mit Benennung der Maßnahme und des Grundstückes, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll, - - -ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens, - - -bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, - - -Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz. - -Unterlagen und Angaben für den Antrag auf Genehmigung einer vollständigen Beseitigung: - Zusätzlich zu den obigen Unterlagen und Angaben wird Folgendes benötigt: - -Formular "Antrag der vollständigen Beseitigung von Anlagen" mit den obigen Angaben - - -die Bezeichnung des Beseitigungsvorhabens, - - -eine Beschreibung der zu beseitigenden baulichen Anlagen nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Beseitigungsvorgangs mit Angabe der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und - - -Angaben über den Verbleib des Beseitigungsmaterials. - -Hinweis: -Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat keine weitere Prüfpflicht zur Einhaltung anderer Rechtsvorschriften. Die Einhaltung aller weiteren Rechtsvorschriften hat die Bauherrin/ der Bauherr in eigener Verantwortung zu prüfen bzw. geeignete Personen mit der Überprüfung zu beauftragen. -Gebühren - Anträge, aber auch die Vollständigkeitsprüfung von Anträgen und Anzeigen ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)). diff --git a/src/target/dika/620-bauberatung b/src/target/dika/620-bauberatung deleted file mode 100644 index f392a75..0000000 --- a/src/target/dika/620-bauberatung +++ /dev/null @@ -1,45 +0,0 @@ -Überschrift: Bauberatung -Beschreibung: - - Die Bauberatung der Stadt Gelsenkirchen ist zentrale Anlaufstelle für - -Bauherrinnen und Bauherren -Architektinnen und Architekten -Investorinnen und Investoren -Projektentwicklerinnen und Projektentwickler - -In der Bauberatung erhalten Sie eine Ersteinschätzung zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens. -Außerdem erhalten sie Beratungen und Informationen zu: -(möglicherweise verfahrensfreien) Bauvorhaben wie: - -Carports und Garagen -Gartenhäuser -Terrassenüberdachungen und Wintergärten -Stellplätze -Solaranlagen -Wärmepumpen -Nutzungsänderungen -Gestaltungsfragen - -Tipps zur Vollständigkeit von Anträgen (Was wird für einen Bauantrag benötigt?)Sie können sich dort also über alle erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Dies geschieht in der Regel persönlich. -Für die Beratung in den Räumlichkeiten der Bauberatung im Rathaus Buer können Sie einen Termin vereinbaren. Hierbei können Sie uns Informationen über Ihr Anliegen übermitteln, so dass wir uns auf die Beantwortung Ihrer Fragen vorbereiten können. -Benötigte Unterlagen - Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit zum Beratungsgespräch mitzubringen:  - -beurteilungsfähige Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen -einen Lageplan, in dem Sie das gewünschte Vorhaben farblich markieren und am besten maßstabsgetreu einzeichnen -bei Anbauten im Bereich eines Bebauungsplanes ist in der Regel ein Lageplan aus der letzten Baugenehmigung erforderlich -bei An- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen: bereits erteilte Baugenehmigungen (Bescheide und Pläne, hier ist ggf. eine Einsicht in die Hausakte bei der Hausaktenregistratur sinnvoll - siehe weitere Dienstleistungen unten) - - -aktuelle Fotos von der Umgebungsbebauung - -Je detaillierter und vollständiger die Unterlagen sind, umso effizienter können baurechtliche Fragen beantwortet werden. -Eine Ersteinschätzung Ihres Vorhabens ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beratungstätigkeiten wie bei allen Bauaufsichtsbehörden unverbindlich sind und keinerlei Rechtsanspruch bilden. Dieser ergibt sich stets nur aus schriftlich erteilten, formellen Bescheiden. -Befinden Sie sich bereits im Bauantrags- oder einem weiteren baurechtlichen Verfahren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter. Halten Sie hierzu bitte das ihnen zugewiesene Aktenzeichen bereit. -Gebühren - Die persönliche Beratung ist zunächst kostenlos. -Rechtsverbindliche Bescheide (z. B. Vorbescheide, Abweichungen, Befreiungen) und die schriftliche Beantwortung von informellen Anfragen sind gebührenpflichtig im Rahmen der  Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW). -Hinweis: -Die Beratungen für Gewerbeflächen und wiederkehrend zu prüfende -Sonderbauten werden in den gesonderten Teams durchgeführt. diff --git a/src/target/dika/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft b/src/target/dika/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft deleted file mode 100644 index 50db0d2..0000000 --- a/src/target/dika/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Baulastenauskunft) -Beschreibung: - - Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis/ Baulastenauskünfte werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Antrag kann dabei grundsätzlich formlos gestellt werden. -Idealerweise nutzen Sie die Möglichkeit, per E-Mail mit dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung in Kontakt zu treten und senden Ihre Anfrage an baulastenauskunft@gelsenkirchen.de . Ein entsprechendes Antragsformular steht hierfür zum Download bereit. -Die Zusendung der Unterlagen erfolgt in der Regel binnen weniger Werktage per E-Mail. Für den Fall, dass Sie eine postalische Zusendung wünschen, vermerken Sie dies bitte entsprechend auf Ihrem Antrag. -Benötigte Unterlagen - Erforderlich sind insbesondere genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer), Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die aktuelle Anschrift sowie die Telefonnummer der Antragstellenden. -Sollten Sie nicht das Eigentum am angefragten Grundstück besitzen, so ist das berechtigte Interesse an der Erteilung der Auskunft von Ihnen darzulegen. Das vorgenannte Antragsformular enthält auf der Rückseite aber auch die Möglichkeit zur Erteilung einer Vollmacht durch die Eigentümer. -Gebühren - Die schriftliche Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)). diff --git a/src/target/dika/623-antrag-auf-vorbescheid b/src/target/dika/623-antrag-auf-vorbescheid deleted file mode 100644 index 346622e..0000000 --- a/src/target/dika/623-antrag-auf-vorbescheid +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Antrag auf Vorbescheid -Beschreibung: - - Einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben (etwa zur Baukörperstellung und -größe oder zur Nutzungsart) kann man durch die Beantragung eines Vorbescheides klären lassen. Der Antrag auf Vorbescheid muß im Allgemeinen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden. -Für Rückfragen im Vorfeld des Antrages ist es möglich, einen Beratungstermin in der Bauberatung zu vereinbaren. -Bauberatung -Hinweis: -Die Beratungen für Gewerbeflächen und wiederkehrend zu prüfende Sonderbauten werden in den gesonderten Teams durchgeführt. -Benötigte Unterlagen - Für die Erteilung eines Vorbescheides ist ein schriftlicher Antrag mit Bauvorlagen erforderlich. -Gebühren - Vorbescheide sind gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)). diff --git a/src/target/dika/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv b/src/target/dika/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv deleted file mode 100644 index e41d715..0000000 --- a/src/target/dika/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Rote Dauerkennzeichen zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer gem. §43 FZV -Beschreibung: - - Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge -Voraussetzungen - Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre ab dem Tag der ersten Zulassung alt sein und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die roten Dauerkennzeichen werden jeweils für drei Jahre zugeteilt. - Benötigte Unterlagen - -formloser, schriftlicher Antrag mit eingehender Begründung -Bescheinigung über die Vekehrssicherheit des Fahrzeugs ( vom TÜV, DEKRA o.ä.) -Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) Belegart 'O' (erhältlich im BÜRGERcenter) -Verkehrszentralregisterauszug (www.kba.de) -Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung -Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung bei Oldtimer-Veranstaltungen -Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I+II o.ä.) -Personlausweis oder Reisepass -SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer - -Zur Vereinfachung der Beantragung und als zusätzliche Gedächtnisstütze können Sie sich gerne unser Antragsformular zur Erteilung der roten Dauerkennzeichen ausdrucken und so weit wie möglich ausgefüllt bei Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle mitbringen. -Gebühren - Erstzuteilung   138,50€ -Verlängerung   106,50€ diff --git a/src/target/dika/636-asylbewerber-und-fluechtlinge b/src/target/dika/636-asylbewerber-und-fluechtlinge deleted file mode 100644 index 096128d..0000000 --- a/src/target/dika/636-asylbewerber-und-fluechtlinge +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Asylbewerber und Flüchtlinge -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -Sie halten sich als Asylbewerber oder Flüchtling in Gelsenkirchen auf? -Ihre aufenthaltsrechtliche Betreuung erfolgt in der Ausländerbehörde. Für die Dauer Ihres Asylverfahrens wird Ihnen hier die jeweilige Aufenthaltsgestattung oder Duldung erteilt oder verlängert.  -Daran anschließend können humanitäre Aufenthaltsrechte in Betracht kommen.  -Die Zuweisung von Unterkünften/Wohnungen und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes werden vom Referat Soziales übernommen.  -Für jede weitergehende Information stehen die zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung. -Voraussetzungen - Sie wurden im Rahmen einer Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Gelsenkirchen zugewiesen. - Benötigte Unterlagen - Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich: - -ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH -vorhandene Ausweisdokumente -Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg - -Gebühren - entsprechend der Gebührentatbestände der AufenthV diff --git a/src/target/dika/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung b/src/target/dika/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung deleted file mode 100644 index f976d88..0000000 --- a/src/target/dika/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung +++ /dev/null @@ -1,44 +0,0 @@ -Überschrift: Eheschließung - Anmeldung der Eheschließung -Beschreibung: - - Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihre Eheschließung bei dem Standesamt in Gelsenkirchen anzumelden, können Sie sich hier informieren, welche Unterlagen erforderlich sind. -Im Einzelfall werden sicherlich Fragen auftreten, die sich hier nicht beantworten lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen des teilweise doch recht komplizierten Personenstandsrechts auf diesem Wege nicht alle Informationen an Sie weitergegeben werden können. -Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen und um letztendlich feststellen zu können, welche Unterlagen und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigt werden, ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten unbedingt zu empfehlen. -Benötigte Unterlagen - Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn  - -beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, -beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, -keine/r der Verlobten bereits verheiratet war und  -beide Verlobte ihren Haupwohnsitz in Gelsenkirchen haben. - -Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur - -Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe und -eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister. - -Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht Gelsenkirchen ist, benötigen Sie zusätzlich: - -eine Aufenthaltsbescheinigung. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 8 Tage sein.  - -In folgenden Fällen sind leider noch weitere Unterlagen notwendig: - -wenn eine/r der Verlobten bereits verheiratet war, -wenn eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, -wenn eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist, -wenn eine/r der Verlobten ein minderjähriges Kind hat, -wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, -wenn eine/r der Verlobten adoptiert ist, -wenn eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hat, -wenn eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist. - -Ein persönlicher Besuch für ein Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten wäre dann unbedingt zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.  -Gebühren - -Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung:    65,00 EURO -Wenn ausländisches Recht zu beachten ist:                                  100,00 EURO -Eheurkunde/Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister:  14,00 EURO -Durchführung der Eheschließung (Anmeldung erfolgte nicht hier):   61,00 EURO -Familienstammbuch, verschiedene Ausführungen:                        19,00 bis 45,00 EURO - - Für die Durchführung von Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts (zum Beispiel samstags) entstehen zusätzliche Kosten.  Erfragen Sie diese bitte beim Standesamt. diff --git a/src/target/dika/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens b/src/target/dika/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens deleted file mode 100644 index 513c8d5..0000000 --- a/src/target/dika/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Namensänderung - Annahme des Geburtsnamens oder eines früheren Familiennamens -Beschreibung: - - Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte, kann durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Ebenfalls kann ein Lebenspartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft seinen Geburtsnamen, bzw. früheren Familiennamen wieder annehmen.  -Diese Namenserklärung kann bei dem Standesamt des derzeitigen Wohnsitzes des Erklärenden abgegeben werden. Zur Abgabe dieser Namenserklärung ist der persönliche Besuch des Standesamtes notwendig.  -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren. -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Reisepass, -eine aktuelle begl. Abschrift aus dem Eheregister oder eine begl. Abschrift aus dem als Heiratsbuch geführten Familienbuch mit dem Vermerk der Auflösung der letzten Ehe bzw. beglaubigte Abschrift des Lebensparternschaftsregisters mit dem Vermerk der Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Diesen Registerauszug erhalten Sie bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung bzw.der Begründung der Lebenspartnerschaft. - -Gebühren - -Namenserklärung: 30,00 € -Namensbescheinigung: 12,00 € - diff --git a/src/target/dika/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet b/src/target/dika/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet deleted file mode 100644 index 196314c..0000000 --- a/src/target/dika/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet +++ /dev/null @@ -1,47 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet) -Beschreibung: - - Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! -Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden; zuständig ist jeweils das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. In Gelsenkirchen geborene Kinder sind bei dem Standesamt in Gelsenkirchen-Horst, Schloss Horst, Zimmer 3 - 6 (Büroturm, Erdgeschoss) anzumelden. Die Anmeldung kann von Ihnen selbst oder einer anderen von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden. -Benötigte Unterlagen - -GeburtsanzeigeDie Krankenhausverwaltung des Krankenhauses in dem Ihr Kind geboren ist, stellt Ihnen eine Geburtsanzeige aus. Ist Ihr Kind zu Hause geboren, wird die Geburtsanzeige von der Hebamme ausgestellt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auf der Rückseite die/den eingetragenen Vornamen. - -Diese Geburtsanzeige legen Sie bitte dem Standesamt zusammen mit den nachfolgend genannten Unterlagen vor: - -gültiger Personalausweise oder Reisepass, -Einbürgerungsurkunden, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. - -Wenn die Mutter ledig ist: - -zusätzlich eine Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit deutscher Übersetzung (zu erhalten bei dem Geburtsstandesamt der Kindesmutter). -ggf. eine Aufenthaltsbescheinigung (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde der Kindesmutter), wenn diese nicht in Gelsenkirchen gemeldet ist. - -Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: - -eine Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit deutscher Übersetzung (zu erhalten bei dem Geburtsstandesamt der Kindesmutter), -urkundlicher Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung (z.B. Eheurkunde, Familienstammbuch); diese Urkunden erhalten Sie im Bedarfsfall bei dem Standesamt des Eheschließungsortes. -ggf. wird auch das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt, sofern die Auflösung der Ehe nicht aus den vorgenannten Urkunden zu ersehen ist. -ist die letzte Ehe im Ausland geschlossen worden, wird eine mehrsprachige, internationale Eheurkunde und im Fall einer Ehescheidung im Ausland, auch das Scheidungsurteil mit Übersetzung benötigt. - -Vaterschaftsanerkennung bei der standesamtlichen Anmeldung der Geburt eines Kindes nicht verheirateter Eltern -Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass). Zur anschließenden Beurkundung der Geburt des Kindes werden auch die Geburtsurkunden der nicht verheirateten Kindeseltern benötigt. -Für die Anerkennung der Vaterschat bei der Anmeldung der Geburt ist eine vorherige telefonische Terminverienbarung nötig. -Für Spätaussiedler oder Vertriebene werden zusätzlich benötigt: - -Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis, Registrierschein, -Geburtsurkunden der Kindeseltern, bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe, sofern die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist, -ggf. Bescheinigung über eine erfolgte Namenserklärung nach § 94 BVG, sofern bereits eine Namenserklärung abgegeben wurde und die jetzige Namensführung von der Geburtsurkunde oder der Heiratsurkunde abweicht. - -Bitte beachten Sie bei Vorlage fremdsprachiger Personenstandsurkunden: - -Fremdsprachige Personenstandsurkunden werden jeweils in der Originalausfertigung mit deutscher Übersetzung oder ggf. als mehrsprachige, internationale Ausfertigung benötigt.  -Übersetzungen sind von gerichtlich vereidigten, bzw. bestellten Dolmetschern oder ggf. von Übersetzungsbüros zu fertigen.Sofern die Originale der Geburts- und Heiratsurkunden nicht in lateinischen Schriftzeichen verfasst sind, ist eine Übersetzung dieser Urkunden nach Norm ISO-R/9:1995(E) - Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen - notwendig. -Sind die Kindeseltern der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, ist das Hinzuziehen eines Übersetzers notwendig, der nicht mit den Kindeseltern verwandt ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann. -Sollten Sie noch Fragen haben, erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes gern weitere Auskünfte. Bitte haben Sie Verständnis, wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden! - -Gebühren - -Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 14,00 € -sofern weitere Ausfertigungen der Urkunde im gleichen Arbeitsgang gefertigt werden können, beträgt die Gebühr für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde 7,00 € - diff --git a/src/target/dika/640-anmeldung-eines-sterbefalles b/src/target/dika/640-anmeldung-eines-sterbefalles deleted file mode 100644 index eb42d21..0000000 --- a/src/target/dika/640-anmeldung-eines-sterbefalles +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung eines Sterbefalles -Beschreibung: - - In der Regel werden die notwendigen Dokumente von den Bestattungsunternehmen bei den Standesämtern zur Beurkundung eines Sterbefalles eingereicht. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt anzumelden. Die Anmeldung der in Gelsenkirchen zu beurkundenden Sterbefälle erfolgt bei dem Standesamt in Gelsenkirchen-Horst, Schloss Horst, Turfstr. 21 -Bei fehlenden Dokumenten kann die Beurkundung des Sterbefalls zurückgestellt werden. Über die Zurückstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt. -Hinweis zur Ausstellung von Urkunden ab dem 01.01.2009: -Seit dem 01.01.2009 kann die bisher als "begl. Abschrift, bzw. Ablichtung aus dem Familienbuch" bekannte Urkunde nicht mehr ausgestellt werden. Als urkundlicher Nachweis einer Eheschließung dient nunmehr die Eheurkunde, die begl. Abschrift aus dem Eheregister, bzw. eine begl. Abschrift aus dem als Heiratseintrag  weitergeführten Familienbuch. -Benötigte Unterlagen - -eine von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder Senioren- und Pflegeheim wird zusätzlich eine Sterbefallanzeige von der Verwaltung des Krankenhauses oder des Heimes ausgestellt. Wird vom Arzt in der Todesbescheinigung eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart bescheinigt, ist eine schriftliche Anzeige der Kriminalpolizei erforderlich.  -Personalausweis des Verstorbenen, ggf. ein Nachweis des letzten Wohnsitzes, -Bescheinigungen oder Urkunden über evtl. Namensänderung oder Namenserklärungen. - -Wenn der Verstorbene ledig war zusätzlich: - -Geburtsurkunde des Verstorbenen, - -Wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden war: - -urkundlicher Nachweis über die Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft, ggf. mit dem Nachweis der Auflösung (z.B. Eheurkunde, Sterbeurkunde, ggf. Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil), -war der Verstorbene verheiratet, wird auch ein Nachweis der Geburt und des Geburtsstandesamtes des überlebenden Ehegatten benötigt, sofern diese Angaben nicht bereits aus den vorgelegten Urkunden zu ersehen sind.   - -Sind die Dokumente nicht deutschsprachig ausgestellt, ist eine Übersetzung dieser Dokumente mit einzureichen. Die Übersetzung kann nur von einem zugelassenen Übersetzungsbüro oder Dolmetscher erfolgen. Sämtliche Urkunden und Dokumente werden im Original oder als begl. Ablichtung benötigt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden. -Gebühren - -Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 14,00 €; -die Gebühr für jede weitere Sterbeurkunde des Sterbefalles beträgt 7,00 €, wenn die Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt werden kann. - diff --git a/src/target/dika/667-vergnuegungssteuer b/src/target/dika/667-vergnuegungssteuer deleted file mode 100644 index 351770e..0000000 --- a/src/target/dika/667-vergnuegungssteuer +++ /dev/null @@ -1,32 +0,0 @@ -Überschrift: Vergnügungssteuer -Beschreibung: - - Die Vergnügungssteuer wird nach den Vorschriften der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen in der aktuellen Fassung erhoben.  -Steuergegenstand sind Vergnügungen gewerblicher Art, wie - -die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen -das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt -die Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos oder ähnlicher Einrichtungen -das Halten von Spielgeräten, bei denen der Gewinn in Geld besteht, in Spielhallen und sonstigen Einrichtungen. - -Zahlungspflichtiger ist der Betreiber der Einrichtungen, Veranstalter und/oder Aufsteller von Automaten. -Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beträgt ab dem 01.01.2025 der Steuersatz 7 Prozent des Spieleinsatzes. -Erhebungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. -Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge rechtzeitig abbuchen. Die Erteilung oder Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen. -Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Forderungskennzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein weiteres oder neues Forderungskennzeichen, so wird hierfür auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat benötigt. -Hier können Sie direkt online ein Lastschriftmandat einrichten. -Die für die richtige Veranlagung maßgebenden Tatsachen und Änderungen sind vom Veranstalter anzuzeigen wie z.B.: - -Betriebsaufgabe -Anschriftenänderung -Bevollmächtigtenwechsel -Anmeldung einer vergnügungssteuerpflichtigen Sexveranstaltung oder sexueller Dienstleistung -Änderungen im Gerätebestand. - -Benötigte Unterlagen - Zählwerkausdrucke bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit -Vergnügungssteueranmeldung -Anzeige einer Vergnügungssteuerhinterziehung: -Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Regelungen der Vergnügungssteuersatzung verstößt, erfüllt einen Straf- oder Bußgeldtatbestand. Hierzu zählt beispielsweise die Nichtabgabe von Steueranmeldungen. Durch eine (anonyme) Anzeige kann der Stadtverwaltung formlos oder mit dem vorbereiteten Formular ein wichtiger Hinweis auf straf- und bußgeldbewehrtes Handeln gegeben werden. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist die Stadtverwaltung verpflichtet, konkreten Verdachtsfällen nachzugehen. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/668-gewerbesteuer b/src/target/dika/668-gewerbesteuer deleted file mode 100644 index d63e8f5..0000000 --- a/src/target/dika/668-gewerbesteuer +++ /dev/null @@ -1,32 +0,0 @@ -Überschrift: Gewerbesteuer -Beschreibung: - - Die Gewerbesteuer wird nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes erhoben.  -Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages erfolgt durch das zuständige Finanzamt auf der Grundlage der abgegebenen Steuererklärungen.  -Die Erhebung und Festsetzung der Gewerbesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. -Bei der Festsetzung ist die Gemeinde an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. -Durch Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes (Gewerbesteuermessbetrag mal Hebesatz) setzt sie die Gewerbesteuer mit Gewerbesteuerbescheid fest und gibt diesen gemeinsam mit dem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes bekannt. -Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt laut Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit der hierzu ergangenen Änderungssatzung in der aktuellen Fassung derzeitig 480 Prozent. -Auf die zu erwartende Gewerbesteuer werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt, die jeweils zum - -15. Februar -15. Mai -15. August und -15. November - -zu entrichten sind. -Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge rechtzeitig abbuchen. Die Erteilung oder Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen. -Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Forderungskennzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein weiteres oder neues Forderungskennzeichen, so wird hierfür auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat benötigt. -Hier können Sie direkt online ein Lastschriftmandat einrichten. - -Die für die richtige Veranlagung maßgebenden Tatsachen und Änderungen sind vom Inhaber des Gewerbebetriebes anzuzeigen wie z.B.: - -Betriebsaufgabe -Anschriftenänderung -Bevollmächtigtenwechsel -Entgegennahme von Anträgen zur Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen.  - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/673-hundesteuer b/src/target/dika/673-hundesteuer deleted file mode 100644 index 0479b7b..0000000 --- a/src/target/dika/673-hundesteuer +++ /dev/null @@ -1,39 +0,0 @@ -Überschrift: Hundesteuer -Beschreibung: - - Gemäß Hundesteuersatzung  der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit den hierzu ergangenen 1. Änderungs- sowie 2. Änderungssatzung sind Sie verpflichtet, durch Haltung eines Hundes Hundesteuer zu entrichten. -Unabhängig vom Alter des Hundes ist die Anmeldung zur Steuer innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung vorzunehmen. -Die Hundesteuer beträgt: - -für 1 Hund jährlich                                            129,00 € -für 2 Hunde jährlich                                          147,00 € je Hund -für 3 und mehr Hunde jährlich                           168,00 € je Hund - -für „gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG) und „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG) - -für 1 Hund jährlich                                           672,00 € je Hund -für 2 Hunde jährlich                                         885, 00 € je Hund -für 3 und mehr Hunde jährlich                        1.107,00 € je Hund. - -Die steuerliche Anmeldung des Hundes ersetzt bei großen Hunden sowie bei bestimmten Hunderassen nicht die ordnungsrechtliche Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungsbehörde. -Hund Online -Sie können die Anmeldung, Abmeldung, den Antrag auf Steuerbefreiung sowie die ordnungsbehördliche Anmeldung nach dem Landeshundegesetz auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig im Servicekonto registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal. -Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen. -Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge rechtzeitig abbuchen. Die Erteilung oder Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen. -Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Forderungskennzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein weiteres oder neues Forderungskennzeichen, so wird hierfür auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat benötigt. -Hier können Sie direkt online ein Lastschriftmandat einrichten. -++ Hundesteuermarke wird ab 2025 digital ++Ab 2025 wird die bisherige Hundesteuermarke durch eine direkt mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid versandte digitale Version abgelöst. Mit Ablauf des 31.01.2025 - verliert die bisherige „Metall-Hundesteuermarke“ ihre Gültigkeit. Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Meldung zur digitalen Hundemarke und in Ihrem aktuellen Hundesteuerbescheid (ab 2025). -Voraussetzungen - Das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Gelsenkirchen - Benötigte Unterlagen - Personalausweis -Angaben zum Hund: - -Tag der Anschaffung -Alter -Rasse (bei Mischlingen sind mindestens zwei Rassen anzugeben) -Herkunft - -Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Diese werden bei Bedarf angefordert. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/674-grundbesitzabgaben b/src/target/dika/674-grundbesitzabgaben deleted file mode 100644 index 9c5f61b..0000000 --- a/src/target/dika/674-grundbesitzabgaben +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Grundbesitzabgaben -Beschreibung: - - Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst: - -Grundsteuern -Abfallbeseitigungsgebühren -Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren -Abwasserbeseitigungsgebühren - -Die Höhe der Grundsteuern und der Gebühren werden den Steuerpflichtigen in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch Jahresbescheid bekanntgegeben. Veränderungen im Laufe des Jahres werden durch geänderte Grundbesitzabgabenbescheide vorgenommen. -Fälligkeit Festgesetzt werden die Grundbesitzabgaben pro Kalenderjahr, zu zahlen sind sie jedoch in vier Teilbeträgen einmal pro Quartal, und zwar zu den gesetzlich festgesetzten Terminen: - -15. Februar -15. Mai -15. August und -15. November. - -Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben einmal jährlich komplett zu bezahlen. Dieser Jahresbetrag wird am 1. Juli eines Jahres fällig. Wer diese Variante wählt, muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres einen entsprechenden Antrag stellen. -Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge rechtzeitig abbuchen. Die Erteilung oder Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen. -Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Forderungskennzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein weiteres oder neues Forderungskennzeichen, so wird hierfür auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat benötigt. -Hier können Sie direkt online ein Lastschriftmandat einrichten. -Aktuelle Information zu den Grundbesitzabgaben -Die wichtigsten Informationen und Besonderheiten zur diesjährigen Veranlagung der Grundbesitzabgaben sowie zur Grundsteuerreform haben wir Ihnen in einem Informationsblatt und FAQ zusammengestellt. -  -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Fertigung von Zweit- und Mehrausfertigungen der Grundbesitzabgabenbescheide gemäß § 2 Absatz 1 der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen -je Seite 1,00 Euro diff --git a/src/target/dika/680-versicherungsamt-rentenberatung b/src/target/dika/680-versicherungsamt-rentenberatung deleted file mode 100644 index d5e6b81..0000000 --- a/src/target/dika/680-versicherungsamt-rentenberatung +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Versicherungsamt / Rentenberatung -Beschreibung: - - Das Versicherungsamt ist Dienstleister in allen Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Sozialversicherung umfasst insbesondere die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.  -Es werden Auskünfte zu allen Fragen rund um die Rente gegeben. Insbesondere werden Rentenanträge aufgenommen und an die Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich für Rentenauskünfte und Anträge der gesetzlichen Rentenversicherung auch direkt an die Rentenversicherungsträger wenden. Die vor Ort tätigen ehrenamtlichen Versicherungsältesten der Rentenversicherungsträger nehmen ebenfalls Rentenanträge auf. -Anschriften der Rentenversicherungsträger: -Deutsche RentenversicherungAuskunfts- und Beratungsstelle Grasreinerstr. 1, 45879 GelsenkirchenTel.0800 1000 48011  E-Mail: ab-gelsenkirchen@drv-westfalen.deÖffnungszeiten:Mo – Mi            8.00 - 16.00 UhrDo                   8.00 - 18.00 UhrFr                    8.00 - 13.00 Uhrwww.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen -DRV Service Zentrum EssenAuskunfts- und Beratungsstelle Hindenburgstr. 88, 45127 Essen,Tel. 0201/1898-01Öffnungszeiten:Mo - Mi            7.30 - 15.00 UhrDo                   7.30 - 18.00 UhrFr                    7.30 - 13.00 Uhr -Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/682-fundbuero b/src/target/dika/682-fundbuero deleted file mode 100644 index b981afa..0000000 --- a/src/target/dika/682-fundbuero +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Fundbüro -Beschreibung: - - An allen 4 Standorten der BÜRGERcenter befindet sich ein Fundbüro zur Entgegennahme und Verwahrung von Fundsachen; Annahme von Fundsachen, die in den Geschäftsräumen der Stadtverwaltung oder durch Polizeibeamte im Dienst gefunden werden. -Bei Verlust Ihres Schlüssels wird angeraten, sich direkt an der Informationstheke des nächsten BÜRGERcenters zu melden. -Herausgabe von Fundsachen an die Verlierer bzw. Finder; Versteigerung von Fundsachen. -Es besteht die Möglichkeit, unter Fundsachen online vorab zu prüfen, ob ihr verlorener Gegenstand beim Fundbüro abgegeben worden sein könnte. Für den Fall, dass Ihr Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie unter der Rufnummer 02 09/1 69-33 00 erfahren an welchen Standort der Gegenstand aufbewahrt wird. -Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Referat Bürgerservice unter der Rufnummer 02 09/1 69-33 00. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Verlustbescheinigung 2,00 € (Ausnahme: kostenfreie Bescheinigungen für das Referat Soziales) -Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen - -im Werte bis 25,00 € = kostenfrei -im Werte von 25,01 € bis 150,00 € = 10,00 € -im Werte von 150,01 € bis 500,00 € = 15,00 € -im Werte über 500,00 € = 20,00 € -je weitere angefangenen 500,00 € = 20,00 € - diff --git a/src/target/dika/686-bafoeg b/src/target/dika/686-bafoeg deleted file mode 100644 index def84d6..0000000 --- a/src/target/dika/686-bafoeg +++ /dev/null @@ -1,23 +0,0 @@ -Überschrift: BAföG -Beschreibung: - - Das Amt für Ausbildungsförderung berät, unterstützt und entscheidet in Angelegenheiten der Ausbildungsförderung für Schüler. -Auszubildende können Anspruch auf eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, wenn - -sie Schulen ab Klasse 11 - auch Abendrealschulen, Abendgymnasien (für die letzten 2 Semester) und Kollegs besuchen oder damit in Zusammenhang stehende Praktika absolvieren. (In Einzelfällen ist bei Anerkennung der auswärtigen Unterbringung auch eine Förderung ab Klasse 10 möglich). -sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind in besonders gelagerten Einzelfällen möglich), - -Die mögliche Unterstützung beträgt zwischen 276 € und 855 € monatlich. Zusätzlich dazu kann für jedes Kind des Auszubildenden unter 14 Jahren ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 € beantragt werden. Für freiwillig krankenversicherte Schüler:innen kann ein Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 137 € gewährt werden. Hierauf ist Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen. -Notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie: - -beim Amt für Ausbildungsförderung -bei den Bürgercentern  -oder als Download im Internet unter www.bafög.de. - -Sie können den Antrag auch zunächst online unter www.bafoeg-digital.de/ stellen. -Für den Studienbereich und der damit in Verbindung stehenden Praktika ist das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden bei Anerkennung der auswärtigen Unterbringung durch das Arbeitsamt gefördert. -Weitergehende Informationen finden  Sie im Internet unter www.bafög.de -Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit b/src/target/dika/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit deleted file mode 100644 index babb676..0000000 --- a/src/target/dika/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Betreuung bei drohender Obdach-/ Wohnungslosigkeit -Beschreibung: - - Seit dem 01.04.2000 verfügt das Referat Soziales über eine Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (ZFW). -Das Angebot dieser Fachstelle richtet sich an alle Haushalte und Personen,  - -die aktuell wohnungslos sind, -denen Wohnungslosigkeit unmittelbar droht, -die in unzumutbaren Verhältnissen leben. - -Die Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle (ZFW) versuchen bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit durch Beratung und andere Leistungen zu helfen. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit schnell und unbürokratisch zu verhindern! - -Falls Sie einen Beratungstermin wünschen, Fragen haben oder Kritik anbringen möchten,  - -rufen Sie uns an -schreiben Sie an die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (ZFW) -schicken Sie uns eine E-mail. - -Benötigte Unterlagen - nach Absprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/688-meldebescheinigung b/src/target/dika/688-meldebescheinigung deleted file mode 100644 index c7d7da1..0000000 --- a/src/target/dika/688-meldebescheinigung +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Meldebescheinigung -Beschreibung: - - Eine Meldebescheinigung können Sie auch hier online beantragen. -Meldebescheinigungen werden für verschiedene Zwecke benötigt. Für manche dieser Zwecke ist die Ausstellung kostenfrei. Damit die Meldebescheinigung kostenfrei ausgestellt werden kann, müssen Sie ein vorbereitetes Formular einreichen. Ohne dieses Formular wird kostenpflichtig eine einfache Meldebescheinigung erstellt. -Benötigte Unterlagen - -Personalausweis oder Nationalpass - -Gebühren - -9,00 € -gebührenfrei: Meldebescheinigungen für Wohngeld, Kindergeld, Wohnberechtigungsbescheinigung (jeweils mit entsprechendem Formular), deutsche Rententräger und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises auch für die Agentur für Arbeit / das IAG - diff --git a/src/target/dika/689-aushaendigung-von-personaldokumenten b/src/target/dika/689-aushaendigung-von-personaldokumenten deleted file mode 100644 index b87550e..0000000 --- a/src/target/dika/689-aushaendigung-von-personaldokumenten +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Aushändigung von Personaldokumenten -Beschreibung: - - Die beantragten Dokumente werden nach Fertigstellung an die auf dem Antrag vermerkte Stelle zur Aushändigung versandt. -Benötigte Unterlagen - altes Personaldokument sofern vorhanden. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/691-bewohnerparkausweise b/src/target/dika/691-bewohnerparkausweise deleted file mode 100644 index 7379ad0..0000000 --- a/src/target/dika/691-bewohnerparkausweise +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Bewohnerparkausweise -Beschreibung: - - Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für 1 Jahr oder 2 Jahre erteilt werden. Halterinnen und Halter von Elektro-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen können 1-Jahres-Bewohnerparkausweise zu vergünstigten Konditionen beantragen. -Voraussetzungen - Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kann der Bewohnerparkausweis online beantragt werden: - -Sie wohnen im Bewohnerparkgebiet. -Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, ist auf Sie als Halter zugelassen. -Sie haben im Umkreis von 200m zu Ihrer Wohnung weder eine Garage noch einen privaten Einstellplatz. -Sie möchten einen Parkausweis für 1 Kennzeichen beantragen. - -Sie können Ihren Bewohnerparkausweis hier online beantragen: Online-Antrag Bewohnerparkausweis -In abweichenden Fällen (z.B. abweichender Halter, Ausweis für mehrere Kennzeichen) wenden Sie sich bitte an: sondernutzung@gelsenkirchen.de  -Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge -Zur Beantragung von vergünstigten Bewohnerparkausweisen für Besitzer von Elektro-Fahrzeugen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter sondernutzung@gelsenkirchen.de an uns. Bitte beachten Sie, dass vergünstigte Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge nur mit E-Kennzeichen ausgegeben werden. - Benötigte Unterlagen - -Personalausweis -KfZ - Schein -ggf. Halterbestätigung -Bewohnerparken - Antragsvordruck - -Gebühren - -Gültigkeitsdauer 1 Jahr: 30,00 €, für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 10,20 € -Gültigkeitsdauer 2 Jahre: 60,00 € -Änderung/Zweitschrift: 6,00 € -In Ausnahmefällen; Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monate: 10,20 € - diff --git a/src/target/dika/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht b/src/target/dika/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht deleted file mode 100644 index a3cc8a1..0000000 --- a/src/target/dika/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Befreiung von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht -Beschreibung: - - Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden b/src/target/dika/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden deleted file mode 100644 index 4427a81..0000000 --- a/src/target/dika/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ -Überschrift: Ehejubiläen, Altersjubiläen anmelden -Beschreibung: - - Aus Anlass der Ehejubiläen 50, 60, 65, 70, 75 Jahre erfolgt eine Ehrung durch die Oberbürgermeisterin und auf Wunsch eine Presseveröffentlichung. -Laut der letzten Regelung von Dezember 1997 werden die Ehejubilare aufgrund der erfolgten Anmeldung im Bürgercenter von der Oberbürgermeisterin zu einer Ehrungsveranstaltung eingeladen. Mit Ausnahme des 50. Ehejubiläums kann zusätzlich der Besuch eines Vertreters der Stadt gewünscht werden. -Altersjubilare erhalten in der Regel ab dem 100. Geburtstag auf Wunsch Besuch eines städtischen Repräsentanten. -Benötigte Unterlagen - -Heiratsurkunde - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen b/src/target/dika/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen deleted file mode 100644 index 0ccfcb5..0000000 --- a/src/target/dika/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen +++ /dev/null @@ -1,31 +0,0 @@ -Überschrift: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen -Beschreibung: - - Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Neuntes Buch (SGB IX) erhalten Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. -Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. -Die Eingliederungshilfe umfasst folgende Leistungen: - -Leistungen zur medizinischen Rehabilitation -Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -Leistungen zur Teilhabe an Bildung -Leistungen zur Sozialen Teilhabe - -Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsregelungen in Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe für einen Großteil der Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Für das Stadtgebiet Gelsenkirchen ist dies der Landschaftsverband-Westfalen Lippe (LWL) in Münster. Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim LWL-Inklusionsamt Arbeit sowie beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe bzw. beim LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche. -Eine Zuständigkeit des Referates Soziales der Stadt Gelsenkirchen als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe besteht im Wesentlichen nur für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, beginnend ab Schuleintritt bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens jedoch bis zur Beendigung der Sekundarstufe II. -Konkret können auf Antrag folgende Leistungen erbracht werden: - -Schulbegleitung/Integrationshilfe -Autismustherapie -Hilfsmittelausstattung -Freizeitassistenz/Familienunterstützender Dienst (FUD) -Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen (hier auch für Erwachsene) - -Beachten Sie bitte, dass für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit ausschließlich seelischer Behinderung eine vorrangige Leistungsverpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) besteht. Entsprechende Anträge auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII sind daher direkt an das örtliche Jugendamt bzw. das Referat Kinder, Jugend und Familien zu richten. -Sonstige Hinweise -Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Sozialleistung und kann nur gewährt werden, wenn die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen gewährt wird. -Unter Umständen ist eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. -Nähere Auskünfte erteilt im Einzelfall das Referat Soziales. -Benötigte Unterlagen - Nach Rücksprache -Gebühren - Keine diff --git a/src/target/dika/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf b/src/target/dika/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf deleted file mode 100644 index 3d48bf5..0000000 --- a/src/target/dika/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf +++ /dev/null @@ -1,13 +0,0 @@ -Überschrift: Beratung und Unterstützung für Behinderte Menschen im Beruf -Beschreibung: - - Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen (auch Gleichgestellte) und Arbeitgeber bei allen Fällen und Problemen im Arbeits- und Berufsleben.  - Die Dienstleistung umfasst auch:   - -besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch.  -Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen am Arbeitsplatz. - -Benötigte Unterlagen - nach Absprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/701-kinderspielplaetze b/src/target/dika/701-kinderspielplaetze deleted file mode 100644 index bd0b846..0000000 --- a/src/target/dika/701-kinderspielplaetze +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Kinderspielplätze -Beschreibung: - - In der Stadt Gelsenkirchen existieren insgesamt rd. 180 öffentliche Spielplätze, Bolzplätze und Skateanlagen. Die Verwaltung der Plätze wird vom Referat Erziehung und Bildung durchgeführt. Fragen und Anregungen werden unter der Tel.-Nr. 1 69-93 53 beantwortet und entgegengenommen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/711-kennzeichendiebstahl b/src/target/dika/711-kennzeichendiebstahl deleted file mode 100644 index 6dfbe2e..0000000 --- a/src/target/dika/711-kennzeichendiebstahl +++ /dev/null @@ -1,25 +0,0 @@ -Überschrift: Kennzeichendiebstahl -Beschreibung: - - Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Da es durchaus möglich ist, dass Ihre Kennzeichen von jemandem aufgefunden werden und ein eventueller Missbrauch durch dritte Personen leider nicht ausgeschlossen werden kann, wird Ihr bisheriges Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet allerdings, dass Sie die alte Nummer nicht mehr verwenden können. -Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie dies unverzüglich. -Benötigte Unterlagen - -Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person, falls Sie nicht persönlich zur Umkennzeichnung vorsprechen -Personalausweis oder Reisepass Halters im Original -Diebstahlanzeige der Polizei -Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief -Zulassungsbescheinigung Teil I  oder Fahrzeugschein -ggf. das zweite Kennzeichen, falls nur eins entwendet wurde - -Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen ist, benötigen Sie zusätzliches folgendes: - -Ausweis(e) der Geschäftsführung  -Gewerbe-Anmeldung -Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) -Auszug aus dem Vereinsregister - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. -Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc. -Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden. diff --git a/src/target/dika/746-externenpruefung b/src/target/dika/746-externenpruefung deleted file mode 100644 index 2d98032..0000000 --- a/src/target/dika/746-externenpruefung +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Externenprüfung -Beschreibung: - - Im Rahmen von Externenprüfungen können Bewerber/innen, die während ihrer Vollzeitschulpflicht sowie der Schulpflicht in der Sekundarstufe II keinen Abschluss erworben haben, diesen nachholen. Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Externenprüfung ist damit, dass der Bewerber/die Bewerberin den angestrebten Abschluss nicht besitzt. Das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen führt im Auftrag der Bezirksregierung Münster die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 durch. Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Richtlinien und Lehrplänen der Klasse 9 bzw. Klasse 10 der Hauptschule. Die Externenprüfung findet einmal jährlich statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind an die für den jeweiligen Wohnort zuständige Bezirksregierung zu richten. Meldeschluss für die Prüfung ist der 01.02. eines jeden Jahres. Dem Antrag sind beizufügen eine Übersicht über den bisherigen Bildungsgang, eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und eine Erklärung darüber, ob bereits früher die Teilnahme an einer Nichtschülerprüfung erfolgt ist. Ferner sind vom Bewerber/von der Bewerberin Angaben zur Prüfungsvorbereitung zu machen sowie die Prüfungsfächer der schriftlichen und mündlichen Prüfung zu benennen. -Das Meldeformular zur Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder Klasse 10 finden Sie unter Downloads. -Das Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses finden Sie unter Downloads. -Das Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 finden Sie unter Downloads. -Benötigte Unterlagen - Siehe Meldeformular bzw. Merkblatt. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/753-aufhebung-der-sperrzeit b/src/target/dika/753-aufhebung-der-sperrzeit deleted file mode 100644 index bd33e10..0000000 --- a/src/target/dika/753-aufhebung-der-sperrzeit +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: Aufhebung der Sperrzeit -Beschreibung: - - Schank- und Speisewirtschaften müssen während der gesetzlichen Sperrzeit von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr grundsätzlich geschlossen sein. -Ausnahmen: Die gesetzliche Sperrzeit gilt nicht in den Nächten - -Silvester - Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar -Karneval - 5 Nächte vom Donnerstag (Weiberfastnacht) zum Freitag bis Montag (Rosenmontag) zum Dienstag (Fastnacht) -Tag der Arbeit - Nacht vom 30. April zum 1. Mai - -Auf Antrag kann die Sperrzeit aus besonderem Anlass aufgehoben werden (außer Karfreitag).  -Hinweise: Nach dem Feiertagsgesetz gelten an den stillen Feiertagen - -Volkstrauertag, Allerheiligen und Totensonntag von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr, -Karfreitag von 00.00 Uhr bis zum nächsten Tag 6.00 Uhr und -am 24. Dezember ab 16.00 Uhr - -folgende Verbote: - -Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb. -Volksfeste und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschliesslich Tanz. -An Gründonnerstag ist ab 18.00 Uhr öffentlicher Tanz verboten. - -Voraussetzungen - Ein formloser Antrag des Gaststättenbetreibers genügt. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Verwaltungsgebühr 70,- EUR diff --git a/src/target/dika/757-verlaengerung-schengen-visum b/src/target/dika/757-verlaengerung-schengen-visum deleted file mode 100644 index 2c3e87b..0000000 --- a/src/target/dika/757-verlaengerung-schengen-visum +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Verlängerung Schengen-Visum -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -Wenn Sie mit einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen in das Bundesgebiet eingereist sind (Schengen-Visum der Kategorie C), berechtigt Sie ein solches Visum in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem (deutschen) Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex: -Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums - -werden verlängert, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Ansicht ist, dass ein Visuminhaber das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegt hat, aufgrund deren er daran gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen. -können verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende persönliche Gründe, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen, belegt. - -Eine Verlängerung kann dann auch nur für den erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Der gesamte Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage darf 90 Tage nicht übersteigen. -Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen. -Wenden Sie sich hierzu persönlich an die Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung. -Voraussetzungen - Sie halten sich in Gelsenkirchen auf, der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist gesichert und besondere Gründe für eine Verlängerung liegen vor. (zu den besonderen Gründe zählen zum Beispiel wichtige Geschäftsbesprechungen, Krankenhausbehandlung, Reiseunfähigkeit, zwingende Termine bei einem Gericht oder einer Behörde, erforderliche familiäre Hilfeleistung, Tod eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt) - Benötigte Unterlagen - Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich: - -gültiger Nationalpass -Ihre Anmeldebestätigung für Gelsenkirchen -Nachweis über vorhandenen, ausreichenden Krankenversicherungsschutz -Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (i.d.R mittels Vorlage einer Verpflichtungserklärung) -Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird -ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - -Gebühren - 30,00 EURO gem. Art. 33 Abs. 2 des Visakodex diff --git a/src/target/dika/761-kulturfoerderung b/src/target/dika/761-kulturfoerderung deleted file mode 100644 index 06693f5..0000000 --- a/src/target/dika/761-kulturfoerderung +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Kulturförderung -Beschreibung: - - Förderung/Qualifizierung von kulturellen Aktivitäten, insbesondere durch Beratung, Subvention, Kooperation, Vernetzung, Infrastrukturauf- und ausbau, Technikpool. -Beratung und Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturaktiven, Veranstalterinnen und Veranstaltern in den Bereichen Musik (Chormusik, traditionelle Musik, über RockPop, Jazz bis hin zur Neuen Musik), Theater (u. a. alternatives Musiktheater) und Tanz, insbesondere bei der Umsetzung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Konkret: Beratung bei Projekt- und Struktur-Förderungsanträgen. -Voraussetzungen - Aussagekräftiges Konzept, ggf. Referenzen - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz b/src/target/dika/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz deleted file mode 100644 index 5f9238f..0000000 --- a/src/target/dika/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Erlaubnis für den Güterkraftverkehr/ EU-Lizenz -Beschreibung: - - Zur Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t benötigen Sie eine Erlaubnis. -Ausnahmen: Tatbestände des § 2 GüKG Werkverkehr nach § 1 (2) GüKG. -Bitte verabreden Sie einen Termin. -Voraussetzungen - Fachliche Eignung -Finanzielle Leistungsfähigkeit -Gewerbliche Zuverlässigkeit - Benötigte Unterlagen - -Führungszeugnis -Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des Steuerberaters nach amtlichem Vordruck -Bescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Krankenkasse(n) sowie der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen über die steuerrechtliche bzw. sozialrechtliche Zuverlässigkeit -Nachweis der fachlichen Eignung, die in der Regel durch eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen wird. Wegen der Besonderheiten und Ausnahmen in der Güterbeförderung empfiehlt sich ein Informationsgespräch auf der Dienststelle. - -Gebühren - 400 € zzgl. 50 € je beglaubgter Abschrift diff --git a/src/target/dika/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet b/src/target/dika/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet deleted file mode 100644 index 7fb2b55..0000000 --- a/src/target/dika/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet +++ /dev/null @@ -1,35 +0,0 @@ -Überschrift: Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet) -Beschreibung: - - Sie haben Nachwuchs erhalten? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! -Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden; zuständig ist jeweils das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. -In Gelsenkirchen geborene Kinder sind bei dem Standesamt in Gelsenkirchen-Horst, Schloss Horst, Zimmer 3-6 (Büroturm, Erdgeschoss) anzumelden. Die Anmeldung kann von Ihnen selbst oder einer anderen von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden. -Benötigte Unterlagen - -GeburtsanzeigeDie Krankenhausverwaltung des Krankenhauses, in dem Ihr Kind geboren ist, stellt Ihnen eine Geburtsanzeige aus. Ist Ihr Kind zu Hause geboren, wird diese Geburtsanzeige von der Hebamme ausgestellt. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Geburtsanzeige bestätigen beide Elternteile die/den gewählten Vornamen des Kindes. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, bestimmen Sie hier auch den Familiennamen des Kindes und bestätigen dies durch Ihre Unterschrift. - -Diese Geburtsanzeige legen Sie bitte dem Standesamt zusammen mit den nachfolgend genannten Unterlagen vor: - -gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, -urkundlicher Nachweis über die Eheschließung (z.B. Eheurkunde, Familienstammbuch); ggf. kann das Standesamt Ihres Eheschließungsortes im Bedarfsfall eine Neuausfertigung der Urkunde ausstellen), -die eigenen Geburtsurkunden, sofern Sie in Deutschland geboren sind und im Ausland oder nach dem 01.01.2009 in Deutschland geheiratet haben, -evtl. Einbürgerungsurkunden, sofern die Kindeseltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben -sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung oder eine internationale, mehrsprachige Ausfertigung der Heiratsurkunde (ggf. zu erhalten bei dem Standesamt, welches die Ehe geschlossen hat); ist der Ehe- oder Familienname in der Ehe nachträglich geändert worden, wird auch eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung benötigt. - -Für Vertriebene oder Spätaussiedler werden zusätzlich benötigt: - -Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis, Registrierschein, -Namensbescheinigung nach § 94, sofern bereits eine Namenserklärung abgegeben wurde, und die Namensführung von den Originalurkunden (Heirats- oder Geburtsurkunden) abweicht. - -Bitte beachten Sie bei Vorlage fremdsprachiger Personenstandsurkunden: - -Fremdsprachige Personenstandsurkunden werden jeweils in der Originalausfertigung mit deutscher Übersetzung oder ggf. als mehrsprachige, internationale Ausfertigung benötigt.  -Übersetzungen sind von gerichtlich vereidigten, bzw. bestellten Dolmetschern oder ggf. von Übersetzungsbüros zu fertigen.Sofern die Originale der Geburts- und Heiratsurkunden nicht in lateinischen Schriftzeichen verfasst sind, ist eine Übersetzung dieser Urkunden nach Norm ISO-R/9:1995(E) - Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen - notwendig. -Sind die Kindeseltern der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, ist das Hinzuziehen eines Übersetzers notwendig, der nicht mit den Kindeseltern verwandt ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann. -Sollten Sie noch Fragen haben, erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes gern weitere Auskünfte. Bitte haben Sie Verständnis, wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden! - -Gebühren - -14,00 € für die Ausstellung der Geburtsurkunde des neugeborenen Kindes  -Sofern weitere Ausfertigungen der gleichen Urkunde in einem Arbeitsgang gefertigt werden können, beträgt die Gebühr für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde 7,00 €. - diff --git a/src/target/dika/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung b/src/target/dika/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung deleted file mode 100644 index cfefc69..0000000 --- a/src/target/dika/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Eheschließung - Allgemeine Information zur Anmeldung -Beschreibung: - - Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt. -Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesamt entgegen genommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. In Gelsenkirchen können Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt in Gelsenkirchen-Horst, Schloss Horst, Zimmer 101 - 105 (1. Etage, Büroturm) anmelden. Wenn Sie beide nicht in Gelsenkirchen wohnen und trotzdem gern hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie in Gelsenkirchen heiraten möchten. -Bei der Anmeldung zur Eheschließung geht es nicht allein darum, den Termin für die Eheschließung zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. -Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden; in der Regel ist dazu der Besuch beider Verlobten notwendig. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können.  -Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wegen des teilweise doch recht komplizierten Personenstandsrechts auf diesem Wege nicht alle Informationen an Sie weitergegeben werden können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. -Benötigte Unterlagen - Um feststellen zu können, welche Unterlagen und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigt werden, ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unbedingt zu empfehlen. -Gebühren - -Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung:    65,00 EURO -Wenn ausländisches Recht zu beachten ist:                                  100,00 EURO -Eheurkunde/Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister:  14,00 EURO -Durchführung der Eheschließung (Anmeldung erfolgte nicht hier):  61,00 EURO -Familienstammbuch, verschiedene Ausführungen:                        19,00 bis 45,00 EURO - -Für die Durchführung von Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts (zum Beispiel samstags) entstehen zusätzliche Kosten. Erfragen Sie diese bitte beim Standesamt. diff --git a/src/target/dika/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen b/src/target/dika/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index 101e73b..0000000 --- a/src/target/dika/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1,53 +0,0 @@ -Überschrift: Ausstellung von Urkunden des Standesamtes Gelsenkirchen -Beschreibung: - - Die Standesämter stellen aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. -Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht telefonisch angefordert werden. Ebenso sind persönliche Vorsprachen für Urkundenaustellungen leider nicht möglich. -Sie können die gewünschte Urkunde einfach und unkompliziert über unser Serviceportal anfordern und vorab bezahlen. -Ihre Urkunden können Sie auch persönlich vor Ort abholen, wenn Sie diese vorab im Serviceportal bestellt und dort "Abholung" ausgewählt haben. Sobald dort der Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" gesetzt wurde, können Sie die Urkunde am nächsten Werktag an der Infotheke im Schloss Horst in Empfang nehmen.  -Urkunden online anfordern: Standesamt Online -Für die Nutzung des Services ist eine kurze Registrierung für die Bund.ID notwendig. Für diese wird kein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt! Wählen Sie hier die Registrierung mit Benutzernamen und Passwort. -Die Bestellung der Urkunde(n) über das Serviceportal erleichtert uns erheblich die Arbeit und Sie gelangen wesentlich schneller an die gewünschte Urkunde(n). -Dieses ist der hier vorrangige Weg der Urkundenanforderung. Anforderungen per Mail, Fax oder Brief werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet. -Bitte beachten Sie: - -Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: - Giropay- PayPal - - -Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand  für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind. - - -Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke benötigen oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. - - -Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen. - - -Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen. - -Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de -Bitte beachten Sie, dass seit 2009 Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister gelten. Diese sind wie folgt: - -Geburten: 110 Jahre -Eheschließungen: 80 Jahre -Sterbefälle: 30 Jahre - -Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstansregister Archivgut und werden von uns an das Institut für Stadtgeschichte abgegeben. -Hier die Kontaktdaten: -Institut für Stadtgeschichte (ISG) -Munscheidstraße 14 -45886 Gelsenkirchen -Schicken Sie ein Mail an das ISG -  -Voraussetzungen - Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.  -Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO -Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. -Auskunft aus oder Einsicht in ein standesamtliches Personenstandsregister: 10,00 EURO  -Auskunt aus oder Einsicht in eine Sammelakte: 20,00 EURO - diff --git a/src/target/dika/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss b/src/target/dika/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss deleted file mode 100644 index 7974077..0000000 --- a/src/target/dika/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Heimkosten, Pflegewohngeld und Förderzuschuss -Beschreibung: - - Bei Aufnahme bzw. Aufenthalt in einem Senioren- und Pflegeheim oder in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung können die für den Aufenthalt berechneten Entgelte aus dem vorhandenen bzw. anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Bewohners bzw. Nutzers und anderen vorrangigen Sozialleistungen nicht immer gedeckt werden. -Konkret erfolgt auf Antrag die Prüfung von Ansprüchen auf: - -Gewährung von Pflegewohngeld für Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen und anderen Heimen für Volljährige, -Gewährung von Förderzuschüssen für Bewohner bzw. Nutzer von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen - -jeweils nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zur Deckung von Investitionskosten. - -Gewährung von Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - -zur Deckung der Entgelte für Pflege, Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung. -Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren, zu den Leistungsvoraussetzungen sowie alle wesentlichen Antragsunterlagen stehen für Sie unter Mehr Informationen zum Download bereit. Dort finden Sie auch eine Verknüpfung zu allen relevanten Ansprechpartnern und Kontakten beim Referat Soziales. -Über grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem temporären oder dauerhaften Aufenthalt in einem Senioren- und Pflegeheim oder in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung erhalten Sie auch Auskunft bei Ihrer Pflegekasse sowie den Pflegeberatungsstellen. -Nähere Auskünfte erteilt Ihnen im Einzelfall auch das Referat Soziales. -Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/806-vergabe-von-seniorenwohnungen b/src/target/dika/806-vergabe-von-seniorenwohnungen deleted file mode 100644 index 8b5576e..0000000 --- a/src/target/dika/806-vergabe-von-seniorenwohnungen +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -Überschrift: Vergabe von Seniorenwohnungen -Beschreibung: - - Entgegennahme und Auswertung der Anträge auf Zuweisung einer Seniorenwohnung sowie Beratung der vorsprechenden Seniorbürger in Wohnungsfragen. -Eine Übersicht der Seniorenwohnungen und Anträge auf  Zuweisung bzw. Vermittlung einer Seniorenwohnung können Sie unter Downloads aufrufen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen b/src/target/dika/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen deleted file mode 100644 index 58ae153..0000000 --- a/src/target/dika/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen -Beschreibung: - - PFAD - städtische Beratungsstelle Pflege, Alter, Demenz berät ältere oder behinderte Menschen im Stadtgebiet über Möglichkeiten der Wohnungsanpassung. Durch gezielte Anpassungsmaßnahmen kann in vielen Fällen die Führung eines selbstständigen Lebens in der eigenen Wohnung ermöglicht oder die häusliche Pflege erheblich erleichtert werden. -Die Wohnberatung unterstützt Sie - -bei Ausstattungsveränderungen und Umbauten in der Wohnung -bei der Suche nach passenden Wohnformen, insbesondere bei der Vermittlung behindertengerechter Wohnungen im Stadtgebiet -bei der Auswahl von Alltagshilfen und technischen Hilfsmitteln. Die Wohnberatung berät Sie telefonisch oder persönlich in Ihrer häuslichen Umgebung. - -Neben der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen werden auch Beratungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz angeboten. Ziel ist es, die pflegende Familie, die durch die anspruchsvolle Betreuung der erkrankten Angehörigen stark belastet ist, intensiv zu unterstützen. Soziale und gesundheitliche Schwierigkeiten der Betroffenen und deren Familie sollen abgewendet, gemildert und/oder Verschlimmerungen verhütet werden.  -Die Wohnberatung wird mitfinanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. -Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/809-pflegeberatung b/src/target/dika/809-pflegeberatung deleted file mode 100644 index 84a4390..0000000 --- a/src/target/dika/809-pflegeberatung +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Pflegeberatung -Beschreibung: - - Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen werden trägerunabhängig beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen informiert. -Zu den weiteren Aufgaben gehören insbesondere: - -Beratung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst -Hilfe bei der Entscheidung für Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung -Unterstützung bei der Aufteilung zwischen familiärer und professioneller Versorgung -Aufklärung der Pflegebedürftigen über ihre Rechte und über die individuelle Gestaltung von Versorgungsverträgen -Unterstützung bei Übergängen zwischen verschiedenen Pflegesituationen -Entgegennahme und Meldung freier Pflegekapazitäten -Informationen über bestehende Angebote an Pflegedienstleistungen -Hilfestellung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. - -Internetportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen für die Gesundheit pflegender Angehöriger (gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige):  -http://www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige -Die Pflegeberatung der Stadt Gelsenkirchen können Sie unter der Telefonnummer +49 (209) 169-0 oder -per Mail pflegeberatung@gelsenkirchen.de -erreichen. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes b/src/target/dika/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes deleted file mode 100644 index d45bedb..0000000 --- a/src/target/dika/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes +++ /dev/null @@ -1,37 +0,0 @@ -Überschrift: Namensänderung - Namenserklärung zum Familiennamen eines Kindes -Beschreibung: - - Ein Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner können dem Kind, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, ihren Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen erteilen. -Führt das Kind den Familiennamen des anderen Elternteils oder üben die Eltern das Sorgerecht für das Kind gemeinsam aus, bedarf diese Namenserteilung der Einwilligung des anderen Elternteils. Das Familiengericht kann die Einwilligung ersetzen, wenn die Namensänderung zum Wohle des Kindes erforderlich ist und der Kindesvater nicht bereit ist, der Namenserteilung zuzustimmen. -Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat. Diese Einwilligung kann von einem Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, nur von dem Kind selbst, mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erteilt werden. -Der einfachste Weg, die Namenserteilung vorzunehmen, ist der gemeinsame Besuch aller Beteiligten bei dem zuständigen Standesamt des derzeitigen Wohnsitzes. -Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen helfen zu erkennen, ob eine Namenserteilung für Ihr Kind möglich ist. -Beispiel 1: Die Mutter war vor ihrer jetzigen Ehe nicht verheiratet. Das Kind führt den Familiennamen, den die Mutter bis zu ihrer jetzigen Eheschließung führte. Die Mutter schließt die Ehe mit einem Mann, der nicht der Vater des Kindes ist. Die Ehegatten führen in der Ehe den Familiennamen des Ehemannes und möchten dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. -Hier genügt der gemeinsame Besuch der Kindesmutter, ihres Ehemannes und ggf. auch des Kindes (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) zur Abgabe der Namenserklärung. -Beispiel 2:Das Kind stammt aus einer Vorehe der Mutter und führt den Familiennamen, den die Eltern in der Ehe gemeinsam führten. Die Mutter ist nun eine neue Ehe eingegangen und führt den Familiennamen des Ehemannes. -Hier haben die Ehegatten ebenfalls die Möglichkeit, eine Namenserklärung vorzunehmen. Da das Kind jedoch hier den Familiennamen des Kindesvaters führt (Familienname aus der früheren Ehe der Mutter), ist zur Namenserteilung die Zustimmung des Kindesvaters notwendig. Dies gilt auch, wenn das Kind den Familiennamen der Mutter hat und das Sorgerecht von beiden Elternteilen ausgeübt wird. -Hier wäre der Besuch beider Ehegatten, ggf. auch des Kindes (nach Vollenendung des 14. Lebensjahres) und des Kindesvaters notwendig. Stimmt der Kindesvater der Namenserteilung nicht zu, besteht die Möglichkeit, diese Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen zu lassen. -Ein telefonisches Informationsgespräch mit den Mitarbeitern des Standesamtes ist vor dem Besuch unbedingt zu empfehlen! -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Voraussetzungen - Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss der Namenserteilung vor dem Standesbeamten beiwohnen. - Benötigte Unterlagen - -Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich -Personalausweise oder Reisepässe -Geburtsurkunde des Kindes (aktuelle Ausfertigung) -Bescheinigung über die elterliche Sorge (z.B. Scheidungsurteil mit der Sorgeregelung oder Negativbescheinigung ausgestellt vom Jugendamt des Wohnsitzes; bitte erkundigen Sie sich zuvor telefonisch beim Standesamt, was Sie in Ihrem Fall benötigen) -Eheurkunde, bzw. Bescheinigung der Namensführung in der Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Familienstammbuch der Ehegatten oder beglaubigte Abschrift des als Heiratsbuch geführten Familienbuches -Bescheinigung der Meldebehörde des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung), aus der zu ersehen ist, dass die Namenserteilenden und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen haben und die Namenserklärung bei dem hiesigen Standesamt abgegeben, kann die Aufenthaltsbescheinigung direkt bei der Abgabe der Namenserklärung im Standesamt gefertigt werden.  - -Falls Zustimmung des anderen Elternteils notwendig ist: - -zusätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils; ggf. Beschluss des Familiengerichts über die ersatzweise Zustimmung des anderen Elternteils. - -Gebühren - -Namenserklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung jeweils 30,00 €. -Namensbescheinigung 12,00 € - diff --git a/src/target/dika/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb b/src/target/dika/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb deleted file mode 100644 index 21ee6d4..0000000 --- a/src/target/dika/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb +++ /dev/null @@ -1,38 +0,0 @@ -Überschrift: Namensänderung - Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und Artikel 47 EGBGB -Beschreibung: - - Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten, ihre Namen zu ändern.Diese Möglichkeit haben auch Personen die Ihrern Namen nach ausländischem Recht erworben haben und nun unter deutsches Recht fallen. -Nachfolgend sind die Möglichkeiten der Namensänderung näher erläutert: - -Enthält der Name einen Bestandteil, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt (z.B. Vatersname), so kann dieser Namensbestandteil abgelegt werden. - - -Enthält der Familienname eine Endung, die auf eine weibliche Form des Namens hinweist (z.B. ......owa, ....ovna, ......eevna), so kann die männliche Form des Familiennamens angenommen werden. - - -Ist der Familienname fremdländisch, kann eine deutschsprachige Form des Familiennamens gewählt werden. - - -Gibt es für fremdländisch klingende Vornamen eine deutschsprachige Form, so kann diese angenommen werden (z.B. Pawel: Änderung in Paul). Gibt es für den Vornamen keine deutschsprachige Form, so können anstelle der bisherigen Vornamen neue Vornamen angenommen werden. - -Wird ein Familienname geändert, der von Ehegatten als Ehename geführt wird, so kann während einer bestehenden Ehe diese Änderung des Familiennamens nur von beiden Ehegatten beantragt werden. -Ist der Antragsteller der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, wird bei der Abgabe der Namenserklärungen ein Dolmetscher oder Übersetzer benötigt. Die übersetzende Person darf nicht mit den Erklärenden verwandt sein. -Ein telefonisches Informationsgespräch mit den Mitarbeitern des Standesamtes ist vor dem Besuch unbedingt zu empfehlen! -Terminvergabe und weitere Informationen: -Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.  -Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf. -Benötigte Unterlagen - Zur Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz oder Artikel 47 EGBGB - -Geburtsurkunden der beteiligten Personen (Original mit deutscher Übersetzung) -Heiratsurkunde, bzw. Eheurkunde (Original mit deutscher Übersetzung) -Personalausweis oder Reisepass -Vertriebenenausweis und Registrierschein -Einbürgerungsurkunde - -Sofern die Originale der Geburts- und Heiratsurkunden nicht in lateinischen Schriftzeichen verfasst sind, ist eine Übersetzung dieser Urkunden nach Norm ISO-R/9:1995(E) - Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen - notwendig. Die Übersetzungen sind von gerichtlich beeidigten, bzw. bestellten Dolmetschern oder ggf. von Übersetzungsbüros zu fertigen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. -Gebühren - -Namenserklärungen nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder nach Artikel 47 EGBGB sind gebührenfrei. -Namensbescheinigung 12,00 €. - diff --git a/src/target/dika/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen b/src/target/dika/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen deleted file mode 100644 index 2e5e068..0000000 --- a/src/target/dika/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (wenn keine Ansprüche nach SGB II bestehen) -Beschreibung: - - Das Referat Soziales berät, unterstützt und entscheidet in Angelegenheiten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). - Der notwendige Lebensunterhalt umfasst: - -die maßgebenden Regelsätze, -die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, -gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfszuschläge, -die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. - -In Einzelfällen können folgende einmalige Leistungen geprüft werden: - -Erstausstattungen für die Wohnung, -Erstausstattungen für Bekleidung, - -Voraussetzungen - Hilfe zum Lebensunterhalt kann nach Prüfung nur an Menschen geleistet werden, die keine Ansprüche nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beim Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter (IAG) haben. Das betrifft in der Regel Personen, die für mindestens sechs Monate nicht erwerbsfähig sind. Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit trifft das IAG oder ein Rententräger. -Hilfe zum Lebensunterhalt kann nach Prüfung nur an Menschen geleistet werden, die keine Ansprüche nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beim Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter (IAG) haben. Das betrifft in der Regel Personen, die für mindestens sechs Monate nicht erwerbsfähig sind. Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit trifft das IAG oder ein Rententräger. -Voraussetzung für eine Hilfe ist, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann. Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Lebenspartnern sind zu berücksichtigen. - Benötigte Unterlagen - Welche Unterlagen konkret benötigt werden, ergibt sich für die Grundsicherung aus den höchst-individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Daher wird grundsätzlich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Im Erstgespräch wird alles Weitere vorbesprochen. Auch dient bereits dieses Telefonat fristwahrend als rechtliche Antragstellung. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/824-gebaeudeeinmessung b/src/target/dika/824-gebaeudeeinmessung deleted file mode 100644 index a5eb913..0000000 --- a/src/target/dika/824-gebaeudeeinmessung +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Gebäudeeinmessung -Beschreibung: - - Der Gesetzgeber schreibt vor (§11 VermKatG NRW), dass im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben sind. Mit Einführung des Vermessungs- und Katastergesetzes am 01.08.1972 wurde daher die Gebäudeeinmessungspflicht (§16 VermKatG NRW) eingeführt, die jeden Eigentümer verpflichtet, auf seinem Grundstück neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen. -Diese Einmessung darf von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder durch den vermessungstechnischen Außendienst der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt werden. -Hierbei wird die Lage des Gebäudes in Bezug zu den Grundstücksgrenzen ermittelt. Die Messergebnisse sind Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Nach erfolgter Übernahme der Messung in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude. -Um einen lückenlosen Nachweis des Gebäudebestandes zu erreichen, werden vor Einführung des Vermessungs- und Katastergesetzes errichtete Gebäude kostenfrei durch die Katasterbehörden eingemessen, sobald die Katasterbehörde von ihnen Kenntnis erlangt (z. B. aus Luftbildern oder Feldvergleichen). -Es ist gesetzlich geregelt, dass für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten Grundstücke betreten und befahren werden dürfen (§6 VermKatG NRW). -Benötigte Unterlagen - Adresse bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück -Gebühren - Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW. -Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 1.2 und 1.4 -Die detaillierten Kosten können dem Flyer "Gebäudeeinmessung" entnommen werden. diff --git a/src/target/dika/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen b/src/target/dika/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen deleted file mode 100644 index b12af3b..0000000 --- a/src/target/dika/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Finanzielle Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen -Beschreibung: - - Die Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose ist mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Flüchtlingen sowie Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten befasst. Darüber hinaus wird die finanzielle Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge sichergestellt. -Grundlage der finanziellen Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bildet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).  -Voraussetzungen - Leistungsvoraussetzungen sind: - -Besitz einer Aufenthaltsgestattung  -Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) -Besitz einer Duldung gem. § 60 a des AufenthG -Vollziehbare Ausreiseverpflichtung - - Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/829-mittel-und-grossfeuerwerke b/src/target/dika/829-mittel-und-grossfeuerwerke deleted file mode 100644 index 55dc96c..0000000 --- a/src/target/dika/829-mittel-und-grossfeuerwerke +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Mittel- und Großfeuerwerke -Beschreibung: - - Für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien III und IV müssen Sie einen Pyrotechniker beauftragen. Möchten Sie sog. Silvesterfeuerwerk abbrennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgercenter. -Voraussetzungen - Anzeige durch den Pyrotechniker gem. gesetzlicher Anforderungen - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - 10,00 EURO bis 100,00 EURO diff --git a/src/target/dika/830-beschallungserlaubnis b/src/target/dika/830-beschallungserlaubnis deleted file mode 100644 index 83c7939..0000000 --- a/src/target/dika/830-beschallungserlaubnis +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ -Überschrift: Beschallungserlaubnis -Beschreibung: - - Sofern Sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Freien oder im Zelt beabsichtigen, Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Lautsprecher, Megaphone etc.) einzusetzen, benötigen Sie gegebenenfalls eine Beschallungserlaubnis. -Für private Feiern wird keine Beschallungserlaubnis erteilt. -Voraussetzungen - Ihren Beschallungsantrag sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen. -Ggf. ist eine Bühnenskizze mit eingezeichneter Beschallungsrichtung erforderlich. -Ihre Veranstaltung muss öffentlich sein. - Benötigte Unterlagen - Schriftlicher Antrag. -Verwenden Sie bitte den Download "Beschallungsantrag". -Gebühren - 25,00 Euro bis 1.000,00 Euro diff --git a/src/target/dika/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere b/src/target/dika/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere deleted file mode 100644 index 9684c7d..0000000 --- a/src/target/dika/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Lärmbelästigungen durch Privatpersonen und Tiere -Beschreibung: - - Erhebliche Lärmbelästigungen können Sie zur Anzeige bringen. -Falls außerhalb der normalen Dienstzeiten des Referats Umwelt ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Polizei. -Voraussetzungen - -Erhebliche Lärmbelästigung durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder ähnliche Geräte -Störung der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr -Einsatz von Geräten (wie beispielsweise Rasenmäher, Motor- oder Kreissäge) an Werktagen in der Zeit vor 07:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr -Betrieb von Laubbläsern, -sammlern, Freischneidern oder Grastrimmern ohne das gemeinschaftliche Umweltzeichen an Werktagen in der Zeit vor 09:00 Uhr, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie nach 17:00 Uhr -Erhebliche Lärmbelästigung durch Tierhaltung (z. B. Hundebellen, Hähnekrähen) - - Benötigte Unterlagen - -Name und Anschrift des Verursachers -Datum und Uhrzeit der Ruhestörung -Art der Ordnungswidrigkeit -Name und Anschrift weiterer Zeugen - -Gebühren - Keine. diff --git a/src/target/dika/832-oster-und-martinsfeuer b/src/target/dika/832-oster-und-martinsfeuer deleted file mode 100644 index ba5182c..0000000 --- a/src/target/dika/832-oster-und-martinsfeuer +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ -Überschrift: Oster- und Martinsfeuer -Beschreibung: - - Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung müssen Sie anzeigen. - -Osterfeuer dürfen Sie einmal in der Zeit von einer Woche vor Gründonnerstag bis eine Woche nach Ostermontag in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr abbrennen. -Martinsfeuer dürfen Sie einmal im Zeitraum vom 03. November bis 15. November in der Zeit von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr abbrennen. - -Private Brauchtumsfeuer sind nicht gestattet. -Voraussetzungen - Private Brauchtumsfeuer sind verboten. Als Veranstalter müssen Sie Vertreter - -einer Kirchengemeinde -einer anderen öffentlichen Einrichtung -eines Vereins oder Verbandes sein. - -Ihre Anzeige sollten Sie mindestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen. - Benötigte Unterlagen - Schriftliche Anzeige. -Verwenden Sie bitte den Download "Brauchtumsfeueranzeige". -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 b/src/target/dika/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 deleted file mode 100644 index 97e8c0a..0000000 --- a/src/target/dika/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 +++ /dev/null @@ -1,39 +0,0 @@ -Überschrift: Eheurkunden und Abschriften aus den Eheregistern (Eheschließungen ab 01.01.1958) -Beschreibung: - - Eheurkunden und begl. Abschrift aus dem Eheregister für Eheschließungen ab dem 01.01.1958 dienen als Nachweis einer Eheschließung. Sie erhalten Sie bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Ehe geschlossen wurde. -Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Standesamt Gelsenkirchen persönlich aufzusuchen, können Sie die gewünschten Urkunden auch per Brief, Fax, E-Mail oder elektronisch (siehe Online-Formulare) anfordern. Bitte unterschreiben Sie Ihre Urkundenanforderung und geben in jedem Fall auch per Fax oder E-Mail Ihre Adresse an, da die Urkunde sonst nicht zugestellt werden kann. Ihnen wird die Urkunde mit einer Gebührenrechnung und einem Überweisungsträger zugesandt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihnen die Urkunde per Nachnahme zustellen zu lassen. -Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein. Deshalb bitten wir von kurzfristigen Nachfragen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis. -Bitte beachten Sie: -Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen. -Wenn Sie die gebührenfreie Ausstellung beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Ein Nachweis ist zum Beispiel das Anforderungsschreiben des Renten- bzw. Sozialversicherungsträgers. Den Nachweis senden Sie uns bitte zeitnah per Fax, E-mail oder auf dem Postweg zu: -Urkunden online anfordern -Sie können Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden über unser Serviceportal anfordern. -Für die Nutzung des Services ist eine kurze Registrierung für die Bund.ID notwendig. -Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein. -Deshalb bitten wir von kurzfristigen Nachfragen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie: - Mit der Beantragung von Dokumenten auf den Folgeseiten stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu, die Sie im Abschnitt "Mehr Informationen"   finden. - Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: - - Paydirekt - PayPal - -Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. -Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen. -Urkunden online - Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de -Hinweis zur Ausstellung von Urkunden ab dem 01.01.2009:Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 kann die bisher als "begl. Abschrift, bzw. Ablichtung aus dem Familienbuch" bekannte Urkunde nicht mehr ausgestellt werden. Als urkundlicher Nachweis einer Eheschließung dient nunmehr die Eheurkunde, bzw. die begl. Abschrift aus dem Eheregister. -Voraussetzungen - Die bei den Standesämtern geführten Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus den Personenstandsbüchern kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. -Andere Personen - also auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht auf Ausstellung der Urkunde, bzw. Erteilung einer Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. -Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen. - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -Beglaubigte Abschriften/Auszüge aus den Personenstandsregistern, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden: 14,00 EURO -Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. -Auskünft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister: 10,00 EURO -Auskunft aus oder Einsicht in eine Sammelakte: 20,00 EURO -Namensbescheinigungen: 12,00 EURO - diff --git a/src/target/dika/845-untersuchungsberechtigungsscheine b/src/target/dika/845-untersuchungsberechtigungsscheine deleted file mode 100644 index 43a56ad..0000000 --- a/src/target/dika/845-untersuchungsberechtigungsscheine +++ /dev/null @@ -1,11 +0,0 @@ -Überschrift: Untersuchungsberechtigungsscheine -Beschreibung: - - Der Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich. -Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreterbeantragt werden. Beantragung online: Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Ärztliche Untersuchung: Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor -Benötigte Unterlagen - -  Personalausweis oder Pass - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen b/src/target/dika/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen deleted file mode 100644 index 2f81718..0000000 --- a/src/target/dika/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen -Beschreibung: - - Nach den durch das Bundesnaturschutzgesetz in der Bundesrepublik umgesetzten internationalen Artenschutzrechtbestimmungen (WA, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinie, Berner Konvention, Vogelschutzrichtlinie etc.) sind zur Abgabe von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten (vom Aussterben bedrohte Arten) "Vermarktungsgenehmigungen" zwingend vorgeschrieben. Diese Bescheinigungen werden von der unteren Naturschutzbehörde auf Antrag und nach entsprechender Prüfung als Urkunden ausgestellt. -Voraussetzungen - Vor dem Kauf oder der Übernahme eines Tieres sollten Sie sich über dessen Schutzstatus informieren: - -besonders geschützt = bedrohte Art -streng geschützt = vom Aussterben bedroht - -Diesen können Sie beim Bundesamt für Naturschutz oder bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfragen. Beim Kauf eines besonders geschützten Tieres, lassen Sie sich immer einen Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung, Kaufquittung etc.) aushändigen. Streng geschützte Tiere dürfen nur mit einer EG-Vermarktungsbescheinigung gehandelt werden. - Benötigte Unterlagen - Herkunftsnachweis -Der Halter eines geschützten Tiere muss der Naturschutzbehörde seine Besitzberechtigung nachweisen; wie diser „Besitzberechtigungsnachweis“ zu führen ist, hängt ab vom Schutzstatus der be­treffenden Art. - -Die Vermarktungsgenehmigung bzw. EG-Bescheinigung wird benötigt für Arten, die nach dem Washingtoner Artenschutzüber­einkommen und den entsprechenden EG-Bestimmungen als selten oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind. Sie dürfen ohne diese Bescheinigung nicht vermarktet werden. Dies gilt z.B. für Molukken- und Goffini-Kakadus, Hellrote Aras, Griechische, Maurische und Breitrandschildkröten und heimische Greifvögel.Die „Bescheinigungen“ für solche Tiere müssen beim Verkauf immer im gelben Origi­nal oder soweit es sich um vor Sep­tember 1997 aus­gestellte „CITES“-Dokumente handelt, im blauen Original vorliegen. -Sonstige NachweiseFür Arten, die nach den EG-Bestimmungen als weniger gefährdet betrachtet werden, oder die nur nach deutschem Recht besonders geschützt sind, kann der Nachweis mit jedem sonstigen Beweismittel erbracht werden.Dies betrifft die meisten im Handel anzutreffenden geschützten Tierarten wie z. B. alle Papageienvögel (ausgenommen Nymphen - und Wellensittiche!), Beos, zahlreiche Enten- und Fasanenarten, alle Landschildkröten, Riesenschlangen, Chamäleons und Taggeckos, Baum- und Blattsteigerfrösche, einige Arten von Vogelspinnen, Eichhörnchen, alle europäischen Vögel, Reptilien und Amphibien. - -Gebühren - gebührenpflichtig; je nach Tierart 10,00 Euro (Mindestgebühr) bis 1.500,00 Euro (Höchstgebühr diff --git a/src/target/dika/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern b/src/target/dika/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern deleted file mode 100644 index bd53a95..0000000 --- a/src/target/dika/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Bienen-, Wespen-, Hummel- oder Hornissennestern -Beschreibung: - - Zum Schutz von Personen (z.B. Allergikern) können von der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Bienen-, Wespen-, Hummel- oder Hornissennestern auf Antrag erteilt werden. Die Entfernung ist durch einen Fachbetrieb (Schädlingsbekämpfer) vorzunehmen. Zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind zwingende, nachvollziehbare Gründe erforderlich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - gebührenpflichtig, Mindestgebühr: 30 Euro diff --git a/src/target/dika/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september b/src/target/dika/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september deleted file mode 100644 index d6d41ac..0000000 --- a/src/target/dika/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Genehmigung von Rodungen in der Schutzzeit von März bis September -Beschreibung: - - Entgegen der Schutzvorschriften des § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes können auf Antrag in Ausnahmefällen von der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen zur Beseitigung von Gehölzen (Hecken, Wallhecken, Gebüschen) in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres erteilt werden. Zur Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung sind zwingende, nachvollziehbare Gründe erforderlich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - gebührenpflichtig; Mindestgebühr: 30 Euro diff --git a/src/target/dika/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans b/src/target/dika/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans deleted file mode 100644 index 55334b9..0000000 --- a/src/target/dika/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Erteilung von Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans -Beschreibung: - - Von den Schutzvorschriften und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Gelsenkirchen können auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde Befreiungen erteilt werden. Zur Erteilung dieser Befreiungen sind teilweise Verfahren, über die der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu entscheiden hat, erforderlich. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Mindestgebühr: 30 Euro diff --git a/src/target/dika/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs b/src/target/dika/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs deleted file mode 100644 index 5412cff..0000000 --- a/src/target/dika/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs +++ /dev/null @@ -1,28 +0,0 @@ -Überschrift: Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs -Beschreibung: - - Sie möchten Ihr altes Fahrzeug abmelden -Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder- wenn Sie es verschrotten lassen. -Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“. -Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb- Ihre Kfz-Versicherung und- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. -Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht abgestellt werden. -Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -Online-Abwicklung: -Jetzt online erledigen -Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: -Bundesministerium für Digitales und Verkehr -Benötigte Unterlagen - -Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein -die Kennzeichenschilder -Die schriftliche Erklärung, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird -ggf. Verbleibs- oder VerwertungsnachweisLiegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde. - -Gebühren - Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde. - -Außerbetriebsetzung   16,80€ darin nicht enthalten sind -Reservierung für eine Wiederzulassung 2,60€ -Freischaltung des alten Kennzeichens 12,80€ - -Bitte entwerten Sie die Kennzeichen nicht vor der Abmeldung des Fahrzeuges. diff --git a/src/target/dika/877-gaststaettenerlaubnis b/src/target/dika/877-gaststaettenerlaubnis deleted file mode 100644 index 590795d..0000000 --- a/src/target/dika/877-gaststaettenerlaubnis +++ /dev/null @@ -1,34 +0,0 @@ -Überschrift: Gaststättenerlaubnis -Beschreibung: - - Was steht im Gesetz? Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer im Gaststättengewerbe alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht. -Worum geht es im Verfahren zur Erteilung der Gaststättenerlaubnis? -Wenn Sie alkoholhaltige Getränke zum sofortigen Verzehr an Dritte verabreichen wollen benötigen Sie dafür immer eine Gaststättenerlaubnis.Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als natürliche Person oder juristische Person (z. B. GmbH, Verein, Genossenschaft) tätig werden und ob dies gewerblich oder gemeinnützig geschieht. -Es empfiehlt sich, vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu führen. -Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Voraussetzungen - Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen. Sie darf nur erteilt werden, wenn die Objekteignung (Baurecht) und ihre persönliche Zuverlässigkeit (Gaststättenrecht) nachgewiesen sind.Es empfiehlt sich, vor dem Erwerb, Anmietung oder Anpachtung von Räumlichkeiten die Objekteignung beim Referat Bauordnung "Zentrale Bauberatung"bestätigen zu lassen. -Inhaber eines Aufenthaltstitels müssen bei der Antragstellung nachweisen, dass sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind. - Benötigte Unterlagen - Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (5-fach), jeweils mit Datum und Unterschrift des Antragstellers versehen. Es genügen Kopien der Originalzeichnung, die der letzten Baugenehmigung entspricht und die aktuellen baulichen Gegebenheiten darstellt. Die zu konzessionierenden Räume (das sind alle dem Betrieb der Gaststätte dienenden Flächen wie z. B. Gastraum, Küche, Kühl- und Vorratsräume, Bierkeller, Toiletten, Personalräume, Umkleideräume, Außengastronomiebereiche) sind jeweils mit Farbstift zu kennzeichnen und mit der Angabe der Größe jedes Raums bzw. jeder Fläche in Quadratmetern zu versehen. -Zusätzlich bei Nutzung einer Freifläche: Lageplan (5-fach) des Katasteramtes, jeweils mit Farbstift gekennzeichneter Freifläche. -Außerdem (ggf. nach Absprache mit uns): - -Führungszeugnis (Belegart 0) -Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) zur Vorlage bei einer Behörde -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Auskunft in Steuersachen) -Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzverzeichnis von jedem Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten -Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse -Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (gaststättenrechtliche Unterweisung) -Bei Abgabe von Imbisswaren oder Speisen: Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt) -Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister -Mietvertrag -Betriebskonzept: Darstellung des Betriebes durch Preisliste, Businessplan, Öffnungszeiten, besondere Angebote etc. - -Gebühren - Die Verwaltungsgebühr beträgt - -bei Neuerrichtung eines Betriebs i. d. R.    1.000 €, -bei Übernahme eines Betriebs i. d. R.           750 €, -in besonders bedeutenden Fällen bis zu     3.500 €. - diff --git a/src/target/dika/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister b/src/target/dika/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister deleted file mode 100644 index 5f739df..0000000 --- a/src/target/dika/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Auskünfte aus dem Gewerberegister -Beschreibung: - - Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Die Auskunftsgebühr beträgt je nach Verwaltungsaufwand 10 bis 40 Euro diff --git a/src/target/dika/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung b/src/target/dika/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung deleted file mode 100644 index 92cce0c..0000000 --- a/src/target/dika/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -Überschrift: Gewerbeanmeldung (auch: Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung) -Beschreibung: - - Sicherlich haben Sie Ihren Start in die Selbständigkeit sorgfältig geplant und sich bereits über alle Voraussetzungen ausführlich informiert. -Besuchen Sie das „Infocenter Gewerbeanmeldung NRW“ unter Wirtschafts-Service-Portal.NRW zur Klärung noch offener Fragen. Auch die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer www.ihk-nordwestfalen.de und der Handwerkskammer www.hwk-muenster.de bieten vielfältige Informationen. -Für Gewerbetreibende bestehen Anzeigepflichten nach der Gewerbeordnung.§ 14 Gewerbeordnung unterscheidet Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und  Gewerbeabmeldung: -Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das Gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) bzw. bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung). Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde ist das Gewerbe abzumelden und bei der für den neuen Betriebssitz zuständigen Behörde anzumelden. -Die Durchführung einer Gewerbeanzeige soll schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vorgenommen werden. Bitte nutzen Sie dafür die unten aufgeführten Formulare und reichen Sie diese per Email (Gewerbemeldestelle)  oder postalisch ein. -Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW unter folgender Adresse möglich: -https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl -Was ist noch wichtig?Personen, die ein so genanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen (gebührenpflichtig). Erforderlich ist dies z. B. bei den Gewerbezweigen An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter, gebrauchter Kfz, Edelmetalle, Altmetalle, Schmuck, Auskunfteien/Detekteien, Ehevermittlungen, erlaubnisfreien Gaststätten. -Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufsteller, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, gewerblicher Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen/Zügen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, gewerbliche Personenbeförderung, gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung) oder ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen, haben bei der Gewerbeanmeldung die erteilte Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen. -Voraussetzungen - Welche Gewerbetätigkeit muss angemeldet werden?Meldepflichtig sind Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen: Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen: Urproduktion (z. B. Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Tierzucht) freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung/Verpachtung einer Immobilie, Photovoltaikanlagen für eigene Zwecke). -Welche Tätigkeit kann nicht als Gewerbe angemeldet werden?Das sind im Wesentlichen die Tätigkeiten der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Softwareentwickler sowie die Heilberufe (Heilpraktiker) und Heilhilfsberufe (Krankenschwestern, Altenpfleger, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten, Podologen). - Benötigte Unterlagen - Was ist mitzubringen? -Bei natürlichen Personen / Einzelgewerbe:Personalausweis/Pass; bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Pass mit Aufenthaltsbescheinigung, Nachweis der Ausländerbehörde, dass die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet ist; Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde, wenn Sie nicht in Gelsenkirchen wohnen. -Bei juristischen Personen / Personengesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister; notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag , notarielle Gründungsunterlagen, wenn die Eintragung in das Handelsregister noch nicht erfolgt ist. -Gebühren - Gewerbeanmeldung und -ummeldung - -Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:  26 € -Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:  33 € -Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:  13 € - -Gewerbeabmeldung gebührenfrei diff --git a/src/target/dika/880-gewerberechtliche-erlaubnisse b/src/target/dika/880-gewerberechtliche-erlaubnisse deleted file mode 100644 index ad3cc13..0000000 --- a/src/target/dika/880-gewerberechtliche-erlaubnisse +++ /dev/null @@ -1,24 +0,0 @@ -Überschrift: Gewerberechtliche Erlaubnisse -Beschreibung: - - Aus Gründen des Schutzes der Öffentlichkeit sind einige selbstständige Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig. Für gewerberechtliche Erlaubnisse ist (bis auf einige Sonderfälle) das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Gewerbe, zuständig. -Eine Erlaubnis ist beispielsweise erforderlich für - -die Ausübung eines Reisegewerbes -den Betrieb einer Spielhalle -die Ausübung von Maklertätigkeiten -das Versteigerergewerbe -das Bewachungsgewerbe -die Durchführung von Messen, Märkten und Ausstellungen. - -Für Detailfragen zu den einzelnen Gewerbearten empfiehlt es sich, mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. -Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Service für Dienstleistende -Der Einheitliche Ansprechpartner nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie stellt für Sie auf Wunsch die notwendigen Informationen für Ihr Gewerbe zusammen und unterstützt Sie bei Antrags- und Anmeldeverfahren. -Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Nordrhein Westfalen ist einheitliche Stelle im Sinne von § 6 b Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. -Voraussetzungen - Gewerberechtliche Zuverlässigkeit - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - Über die Höhe der Verwaltungsgebühren erteilt der/die zuständige Sachbearbeiter/in Auskunft. diff --git a/src/target/dika/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung b/src/target/dika/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung deleted file mode 100644 index 0d48609..0000000 --- a/src/target/dika/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ -Überschrift: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Beschreibung: - - Das Referat Soziales berät, unterstützt und entscheidet in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. -Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung kann nach Prüfung an Menschen geleistet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - -gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, -Erreichen der (Renten-)Altersgrenzeoder -Vollendung des 18. Lebensjahres bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.Über das Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung entscheidet in der Regel der Rententräger. - -Weitere Voraussetzung für eine Hilfe ist, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann. Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Lebenspartnern sind zu berücksichtigen. -Der notwendige Lebensunterhalt umfasst: - -die maßgebenden Regelsätze, -die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, -gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfszuschläge, -die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. -In Einzelfällen können folgende einmalige Leistungen geprüft werden: - -Erstausstattungen für die Wohnung, -Erstausstattungen für Bekleidung. - - - -Die Hilfe kann nur auf Antrag geleistet werden. -Neben der Grundsicherung können im Einzelfall weitere Leistungen erbracht werden. -Benötigte Unterlagen - Welche Unterlagen konkret benötigt werden, ergibt sich für die Grundsicherung aus den höchst-individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Daher wird grundsätzlich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Im Erstgespräch wird alles Weitere vorbesprochen. Auch dient bereits dieses Telefonat fristwahrend als rechtliche Antragstellung. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/895-einsicht-in-hausakten b/src/target/dika/895-einsicht-in-hausakten deleted file mode 100644 index 530b8c0..0000000 --- a/src/target/dika/895-einsicht-in-hausakten +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Einsicht in Hausakten -Beschreibung: - - Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, in die genehmigten Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.) Ihres Gebäudes Akteneinsicht zu nehmen und sich davon ggf. Kopien, auch in digitaler Form anfertigen zu lassen. Zur Einsicht in Hausakten können Sie einen Termin per E-Mail an hausakten@gelsenkirchen.de vereinbaren. -Voraussetzungen - Berechtigt zur Akteneinsicht sind die Haus- und Grundeigentümer, Erbbauberechtigte sowie deren Bevollmächtigte bei Vorlage einer Vollmacht. - Benötigte Unterlagen - Benötigt wird der gültige Personalausweis, ein Grundbuchauszug bzw. eine Vollmacht. -Gebühren - Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für besondere Leistungen der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen (Verwaltungsgebührensatzung – VGS). Eine aktualisierte Fassung wird hier in Kürze bereitgestellt. Bis dahin wenden Sie sich bei Rückfragen zur Gebührenhöhe gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. diff --git a/src/target/dika/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit b/src/target/dika/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit deleted file mode 100644 index ee4b694..0000000 --- a/src/target/dika/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Angebot des Standesamtes aus Anlass der Goldenen Hochzeit -Beschreibung: - - Das Standesamt bietet Goldpaaren unter dem Titel "GE-Glückt!" im Schloss Horst die folgende Möglichkeit für eine feierliche Begehung des 50. Hochzeitstages an: -Sie vereinbaren - wie bei einer grünen Hochzeit - mit dem Standesamt einen festen Termin und eine Uhrzeit. Auf Wunsch nimmt hierzu eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes mit Ihnen telefonisch Kontakt auf. -Sie werden dann an diesem Tag von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten im Schloss Horst begrüßt. In einem der Trauzimmer (Kaminzimmer oder Rittersaal) können Sie mit Ihren Gästen Platz nehmen und in einer feierlichen Atmosphäre hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Rede mit anschließender Gratulation. -Dieses Angebot ist eingebettet in den "normalen Hochzeitsbetrieb", d. h., es findet zu den festliegenden Terminen für Eheschließungen statt. -Eheschließungstermine: - -Montag und Dienstag 8.40 Uhr - 15.00 Uhr, -Mittwoch und Freitag 8.40 Uhr - 12.20 Uhr, -Donnerstag 8.40 Uhr - 17.00 Uhr, -jeden 1. Samstag im Monat 8.40 Uhr - 12.20 Uhr - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - -Für die angebotene Leistung wird ein Kostenbeitrag von 25,00 € erhoben. - diff --git a/src/target/dika/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs b/src/target/dika/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs deleted file mode 100644 index b2882cb..0000000 --- a/src/target/dika/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs +++ /dev/null @@ -1,15 +0,0 @@ -Überschrift: Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird durch das Zuwanderungsgesetzes gefördert und gefordert.  -Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ausländerinnen und Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. -Ihre Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung kann durch die Ausländerbehörde oder, bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, durch den Leistungsträger ausgesprochen werden. -Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, dass sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann. Auf der Internetseite des BAMF finden Sie viele Informationen hierzu. -Voraussetzungen - Sie können sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen oder sind in besonderer Weise integrationsbedürftig. - Benötigte Unterlagen - Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist erforderlich. -Gebühren - Regelungen zum Kostenbeitrag für die Teilnahme am Integrationskurs finden Sie in der IntV. diff --git a/src/target/dika/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden b/src/target/dika/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden deleted file mode 100644 index 1347efa..0000000 --- a/src/target/dika/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ -Überschrift: Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -Ausländischen Flüchtlingen kann eine Aufenthaltserlaubnis nach den Regelungen des Abschnitts 5 des Aufenthaltsgesetzes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden. Hierzu zählen in erster Linie anerkannte Asylberechtigte, und solche Personen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Abschiebungsverbote zuerkannt hat. -Auch können zudem Umstände vorliegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen rechtfertigen. Das können zum Beispiel gesundheitliche Gründe, aber auch besondere familiäre Verhältnisse sein. Es handelt sich um Entscheidungen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. -Voraussetzungen - Aussagen zu den jeweiligen Erteilungsvoraussetzungen und darüber, welche Unterlagen benötigt werden, können insofern hier nicht gemacht werden. Nutzen sie die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation. - Benötigte Unterlagen - Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich: - -ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - -Gebühren - Erteilung bis zu einem Jahr als eAT: 100,00 EURO gem. § 45 Nr. 1a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Erteilung von mehr als einem Jahr als eAT: 110,00 EURO gem. § 45 Nr. 1b AufenthVVerlängerung bis zu 3 Monaten als eAT: 65,00 EURO gem. § 45 Nr. 2a AufenthVVerlängerung von mehr als 3 Monaten als eAT: 80,00 Euro gem. § 45 Nr. 2b AufenthVWechsel des Aufenthaltszwecks, einschl. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eAT: 90,00 EURO gem. § 45 Nr. 3 AufenthV diff --git a/src/target/dika/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen b/src/target/dika/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen deleted file mode 100644 index 0fed861..0000000 --- a/src/target/dika/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen +++ /dev/null @@ -1,21 +0,0 @@ -Überschrift: Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen -Beschreibung: - - Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. -Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess. -Seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes werden keine Arbeitsgenehmigungen (Arbeitserlaubnisse oder -berechtigungen) - mehr ausgestellt. Art und Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergeben sich seitdem nur noch aus den im Aufenthaltstitel vermerkten Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen). Gleiches gilt für Duldungen bei ausreisepflichtigen Personen oder Aufenthaltsgestattungen bei Asylbewerbern. Vorher ausgestellte Arbeitsgenehmigungen bleiben gültig. - Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörige, die aus einem Staat kommen, der nicht der EU angehört, gibt es besondere Regelungen.  -Schauen Sie zunächst in Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung und prüfen Sie die dort vermerkten Auflagen und Bedingungen. Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit nur dann ausüben, wenn diese Nebenbestimmungen Sie dazu berechtigen. Anderenfalls können Sie bei der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rahmen Ihres Aufenthaltes beantragen. Berufs- oder gewerberechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen zur Ausübung bestimmter Erwerbstätigkeiten müssen unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Genehmigung eingeholt werden.  -Für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) ist gem. § 39ff. AufenthG i.Vm. mit der BeschV grds. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Hierzu benötigen Sie die für das künftige Beschäftigungsverhältnis relevanten Daten wie Arbeitszeit, Qualifikation, Beschäftigungsdauer oder Bezahlung.  -Für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen andere Voraussetzungen vorliegen. Hier sind beispielsweise Ihre Geschäftsidee, Ihre unternehmerischen Qualifikationen und Erfahrungen, die Höhe des Kapitaleinsatzes und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation von Bedeutung. -Voraussetzungen - Aufgrund der vielschichtigen Möglichkeiten lassen sich alle einzelnen Voraussetzungen an dieser Stelle nicht auflisten. Nutzen Sie hierzu das Beratungsangebot der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung. - Benötigte Unterlagen - Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich: - -gültiger Nationalpass -Bescheinigung über Absicht zur Einstellung u./o. Weiterbeschäftigung bzw. Unterlagen zu der von Ihnen beabsichtigten selbständigen Tätigkeit -ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - -Gebühren - entsprechend der Gebührentatbestände der AufenthV diff --git a/src/target/dika/936-zweckentfremdung-von-wohnraum b/src/target/dika/936-zweckentfremdung-von-wohnraum deleted file mode 100644 index e5001d8..0000000 --- a/src/target/dika/936-zweckentfremdung-von-wohnraum +++ /dev/null @@ -1,8 +0,0 @@ -Überschrift: Zweckentfremdung von Wohnraum -Beschreibung: - - Im Gegensatz zum frei finanzierten Wohnungsbau (Abschaffung zum 01.01.2007) besteht bei Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, das Verbot der Zweckentfremdung nach wie vor (§ 21 III Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW).In begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung erteilt werden. Die Genehmigung ist in der Regel mit der Pflicht zur Zahlung eines Ausgleiches verbunden.Zur Vermeidung eines unnötigen Kosten- und Zeitaufwandes empfiehlt es sich in jedem Fall, von der Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches Gebrauch zu machen. -Benötigte Unterlagen - Antrag auf Zweckentfremdung, weitere Unterlagen nach Einzelfall -Gebühren - bis zu 200 € je Wohneinheit diff --git a/src/target/dika/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts b/src/target/dika/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts deleted file mode 100644 index 15a4980..0000000 --- a/src/target/dika/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts -Beschreibung: - - Hilfe zur Pflege außerhalb von stationären Einrichtungen erhalten Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung auf pflegerische oder hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind und die Kosten nicht oder nicht vollständig aus ihrer Pflegeversicherung und/oder dem eigenen Einkommen oder Vermögen aufbringen können. -Es handelt sich um eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII). Menschen, die sich durch Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens selbst helfen können oder die erforderliche Leistung von anderen erhalten, insbesondere von Trägern anderer Sozialleistungen (z. B. Pflegeversicherung), haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. -Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege ist eine vorhandene Pflegebedürftigkeit und die damit einhergehende Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse auf Grundlage eines vom jeweiligen Medizinischen Dienst erstellten Pflegegutachtens. -Die Hilfegewährung erfolgt in der Regel in Form von ergänzenden Sachleistungen. Übernommen werden insbesondere Aufwendungen für - -die Inanspruchnahme professioneller Dienste (ambulante Pflegedienste), -die Betreuung in ambulant betreuten (Demenz-) Wohngemeinschaften sowie -den Besuch von Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen. - -Bei fehlendem Pflegegrad ist unter Umständen die Gewährung von hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen möglich. -Grundsätzlich sind die Pflegekassen für die Finanzierung von Pflegeleistungen zuständig und gewähren je nach Pflegegrad entsprechende Geld- und/oder Sachleistungen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Zuschüsse der Pflegekasse häufig nicht ausreichend sind, um etwa die Kosten für die Inanspruchnahme von Pflegediensten vollständig abzudecken. Über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie Auskunft bei Ihrer Pflegekasse sowie den Pflegeberatungsstellen. -Nähere Auskünfte erteilt Ihnen im Einzelfall auch das Referat Soziales. -Benötigte Unterlagen - Nach Rücksprache -Gebühren - Keine diff --git a/src/target/dika/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen b/src/target/dika/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen deleted file mode 100644 index 9738212..0000000 --- a/src/target/dika/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ -Überschrift: Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen -Beschreibung: - - Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen als eine Leistung der Sozialen Teilhabe im Sinne der § 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) soll es Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität ermöglichen oder erleichtern, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. -Hierzu zählen etwa Fahrten zu Verwandten, Bekannten, Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertaufführungen, Behörden oder Behindertenorganisationen. Fahrten zu anderen Zwecken, z. B. für Arztbesuche oder für die Beförderung zum Arbeitsplatz, sind hiervon ausdrücklich nicht umfasst. -Berechtigt zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes sind Personen, denen wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die weder über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen noch ein Kraftfahrzeug eines Familien- oder Haushaltsangehörigen tatsächlich nutzen können. Art und Schwere der Behinderung müssen dabei kausal sein für die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung – ist die Unzumutbarkeit in jedem Fall bereits nachgewiesen. -Der Fahrpreis beträgt je nach Anbieter für jede Einzelfahrt zurzeit 22,00 Euro bzw. 27,00 Euro (44,00 Euro bzw. 54,00 Euro Hin- und Rückfahrt). Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren. -Unter bestimmten einkommens- und vermögensrechtlichen Umständen ist eine kostenlose Nutzung des Fahrdienstes möglich. Nähere Auskünfte erteilt im Einzelfall das Referat Soziales. -Voraussetzungen - Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung. - Benötigte Unterlagen - Zur Prüfung der Voraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt: - -vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular -Schwerbehindertenausweis in Kopie -Einkommensunterlagen (Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres, ggfs. aktuelle Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen etc.) - -Weitere Unterlagen nach Rücksprache möglich. -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/952-schwerbehindertenausweise b/src/target/dika/952-schwerbehindertenausweise deleted file mode 100644 index 512deb9..0000000 --- a/src/target/dika/952-schwerbehindertenausweise +++ /dev/null @@ -1,47 +0,0 @@ -Überschrift: Schwerbehindertenausweise -Beschreibung: - - Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).  Was ist eine Behinderung? Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Welche Rechte haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis? Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen: - -Steuervergünstigungen -Kündigungsschutz für Arbeitnehmer -Zusatzurlaub für Arbeitnehmer -Sitzplatz in Öffentlichen Verkehrsmitteln - -Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden: - -G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (unentgeltliche  Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung) -aG außergewöhnliche Gehbehinderung (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung und -Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen) - B Berechtigung für eine ständige Begleitung (unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) -RF Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags -H Hilflosigkeit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und -Kraftfahrzeugsteuerbefreiung) -Bl Blindheit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen) -- Gl  Gehörlosigkeit (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung) - -Wo bekommen Sie ein Antrags-Formular? Antrags-Formulare erhalten Sie -- im Servicebüro im Dienstgebäude Vattmannstr. 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen - in den Bürgercentern.- unter dem folgenden Link können Sie das gewünschte Antrags-Formular als PdF herunterladen  Antrags-Formular PDF -Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Anträge und weitergehende Informationen über die Internetseite der Bezirksregierung Münster herunterzuladen. -Im Servicebüro des Dienstgebäudes Vattmannstr. 2 – 8 werden Ihre Anträge entgegengenommen, Beiblätter ausgehändigt und Bescheinigungen für die Gebühreneinzugszentrale ausgestellt. Dort können Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis (ausgestellt vor dem 01.09.2014) auch verlängern lassen. -Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat -Ab dem 01.09.2014 werden alle neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die neuen Ausweise werden zentral erstellt und ausschließlich auf dem Postweg übersandt. Eine sofortige Ausstellung oder Abholung ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Persönliche Vorsprachen beim Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten -  sind insoweit nicht erforderlich.   Auch nach Einführung der neuen Ausweise bleiben die alten Schwerbehindertenausweise weiterhin uneingeschränkt gültig. Eine Verlängerung der alten Ausweise ist möglich, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Wenn Sie Ihren alten Ausweis jedoch umtauschen möchten, müssen Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen. -Für den Umtausch wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Das Foto ist mit dem Hinweis „Ausweis im Scheckkartenformat“ unter Angabe des Geschäftszeichens dem Referat Soziales – Abteilung für Schwerbehindertenangelegenheiten 50/6 – zu übersenden. -Schwerbehindertenrecht Online – www.sgbix-online.nrw.de/sgbix -ELSA – Elektronischer SchwerbehindertenantragVRONI – Verfahrensstand / Informationen über den Status Ihres AntragesELISA – Lichtbild Import für den Schwerbehindertenausweis -Sofern Sie die Online Dienste VRONI oder ELISA nutzen möchten, werden Ihnen mit dem entsprechenden Eingangsbestätigungsschreiben entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt, die Sie dazu verwenden können.  -Informationen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie ebenfalls auf der Seite www.sgbix-online.nrw.de/sgbix sowie bei dem für Ihren kommunalen Aufgabenträger zuständigen Datenschutzbeauftragten oder auf ausdrücklichen Wunsch als Merkblatt.  -Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, sind medizinische Unterlagen über Ihre Gesundheitsstörungen /-beeinträchtigungen erforderlich. Diese werden von den im Antrag angegebenen Ärzten von hier angefordert. Hierzu ist die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht notwendig, die ebenfalls im Schwerbehindertenantrag erteilt werden kann. Erst nach Eingang dieser Unterlagen kann eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen werden. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen aber auch digital, postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zusenden, um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu verkürzen. -Die entsprechenden Befundberichte sollten möglichst in Kopie oder bei der Einreichung von Originalen, mit dem entsprechenden Hinweis zur Rücksendung der Originale, eingereicht werden. -Servicezeiten & Kontakt  -Telefonisch erreichen Sie uns: Montag                                 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 UhrDienstag und Donnerstag       08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch und Freitag             geschlossen  -Für Erstanträge, Beiblätter, Ausweis austellen/verlängern: 0209-169-2022 -Für Änderungs- bzw. Folgeanträge jeweils nach dem Geschäftszeichen/der Endzifffer:Endziffer 0    0209-169-98 28            Endziffer 5    0209-169-98 38Endziffer 1    0209-169-98 10            Endziffer 6    0209-169-98 21 Endziffer 2    0209-169-98 23            Endziffer 7    0209-169-97 02Endziffer 3    0209-169-97 30            Endziffer 8    0209-169-48 99Endziffer 4    0209-169-98 39            Endziffer 9    0209-169-98 15 -Beispiel Geschäftszeichen:51S0000000 (immer die letzte Endziffer)52S00000000 (immer die letzte Endziffer) 517000000000 (immer die vorletzte Endziffer)527000000000 (immer die vorletzte Endziffer) -Schreiben Sie uns eine E-Mail:schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de -Wenn Sie uns auf dem Postweg Unterlagen schicken möchten:Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, 50/6 - SchwerbehindertenabteilungVattmannstr. 2-8, 45879 Gelsenkirchen -Terminvereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich -Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/953-elterngeld b/src/target/dika/953-elterngeld deleted file mode 100644 index 8430f80..0000000 --- a/src/target/dika/953-elterngeld +++ /dev/null @@ -1,36 +0,0 @@ -Überschrift: Elterngeld -Beschreibung: - - Das Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 65 Prozent des Nettoeinkommens als Elterngeld gewährt. Alle Eltern bekommen mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Elterngeld wird ab 01.01.2011 vollständig auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Eine Ausnahme hiervon bilden alle Elterngeldberechtigten, die in den 12 Monaten vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Bei ihnen bleibt das durchschnittlich erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat anrechnungsfrei. Maximal wird 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. -Seit dem 01.07.2015 gibt es unterschiedliche Varianten des Elterngeldes. -Das ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie das (Basis-) Elterngeld. Sollten Sie nach der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das (Basis-) Elterngeld (Hinweis: In Monaten mit Mutterschaftsleistungen oder ausländischen Familienleistungen gilt der Bezug von (Basis-) Elterngeld). -Zusätzlich können auch noch 2 bis 4 Partnerschaftsbonusmonate geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. -Voraussetzungen - Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter - -die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen -nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind -mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und -einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben -Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist. -Adoptiveltern und -andere, die das Kind bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern betreuen - -Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Elterngeld im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist (§ 6 BEEG). Der Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfällt. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Zahltag ist um den 01. eines Monats. -Änderung der Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2024: -200.000 € -Änderung der Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2025 -175.000 € -Der Antrag steht auf der Internetseite des Familienportals NRW zur Verfügung. Zudem liegen in der Dienststelle die Anträge als Ausdruck bereit. Der Antrag auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist schriftlich bei der Elterngeldkasse der Stadt Gelsenkirchen zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben. -Neu: Anträge können auch über das Familienportal NRW gestellt werden. Wichtig: Die Unterschriften müssen weiterhin im Original vorliegen! - Benötigte Unterlagen - -Antrag im Original (Unterschriften) -Geburtsurkunde des Kindes speziell ausgestellt für das Elterngeld -der Aufenthaltstitel (sofern nicht EU-Bürger) -Einkommensunterlagen des Antragstellers gemäß Antragstellung (Bürgergeld oder Sozialhilfebescheide sind vorzulegen) -Nachweis über das Mutterschaftsgeld -Nachweis über gezahlten Arbeitgeberzuschuss - -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/954-elternzeit b/src/target/dika/954-elternzeit deleted file mode 100644 index fda5e57..0000000 --- a/src/target/dika/954-elternzeit +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Elternzeit -Beschreibung: - - Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag).Die Mutterschutzfrist wird auf die möglichen Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen. Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen - unabhängig davon, in welchem Umfang die Partnerin bzw. der Partner die Elternzeit nutzt. -Die Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers - gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. - -Die Anmeldung soll klar stellen, für welchen Zeitraum die Elternzeit und gegebenenfalls die Teilzeittätigkeit in Anspruch genommen wird. -Die Anmeldung soll vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden. - -Neue Elternzeit für Geburten ab 01.07.2015 -Mütter und Väter können ihre Elternzeit jetzt flexibler gestalten. Wie bisher können beide Elternteile 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Davon können jetzt 24 statt wie bisher zwölf Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Zusätzlich ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil einteilbar. So haben Eltern die Chance, das Kind auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa beim Eintritt in die Schule, intensiver zu begleiten. -Voraussetzungen - -Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. -Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler, zur beruflichen Fortbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit verlangen. -Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt. - -Für den Anspruch auf Elterngeld müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen vorliegen: - -Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt -arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden - - Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/957-vorlaeufiger-reisepass b/src/target/dika/957-vorlaeufiger-reisepass deleted file mode 100644 index 6288b4c..0000000 --- a/src/target/dika/957-vorlaeufiger-reisepass +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -Überschrift: Vorläufiger Reisepass -Beschreibung: - - Wird ein Reisepass sofort benötigt, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. -Dieser Pass wird bei Vorlage der für einen Reisepass üblichen Unterlagen (siehe Beantragung eines Reisepasses) unmittelbar im Bürgercenter ausgestellt. -Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. -Voraussetzungen - Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit - Benötigte Unterlagen - -aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild -bisheriger Personalausweis/Reisepass - -Bei Erstausstellung müssen zur Identitätsprüfung - -der Personalausweis, der Kinderausweis/Kinderreisepass, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.) vorgelegt werden. - -Besonderheiten bei Antragstellern unter 18 Jahren - -Bei Personen unter 18 Jahren ist der Reisepassantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird. - -Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-2100. -Gebühren - -26,00€ - diff --git a/src/target/dika/963-reisegewerbe b/src/target/dika/963-reisegewerbe deleted file mode 100644 index dc7c20b..0000000 --- a/src/target/dika/963-reisegewerbe +++ /dev/null @@ -1,17 +0,0 @@ -Überschrift: Reisegewerbe -Beschreibung: - - Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes. Zur Erteilung einer Reisegewerbekarte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Voraussetzungen - Es muss die persönliche und steuerliche Zuverlässigkeit vorhanden sein. - Benötigte Unterlagen - Führungszeugnis Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen. -Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen. -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes. -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes. Für Gelsenkirchen: hier beantragen Auszug aus der Schuldnerkartei -Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. -Handelsregisterauszug (juristische Personen) -Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen) -Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln: Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Original u. Kopie) des Referats Gesundheit, Kurt-Schumacher-Str. 4, 45881 Gelsenkirchen (Terminvereinbarung unter Tel. 0209 / 169-2924). -Gebühren - 300 EuroHinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis in Höhe von 13 Euro und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro. diff --git a/src/target/dika/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten b/src/target/dika/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten deleted file mode 100644 index d27eeab..0000000 --- a/src/target/dika/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ -Überschrift: Aufstellerlaubnis (Erlaubnis zum Aufstellen von Gewinnspielgeräten) -Beschreibung: - - Wer gewerbsmäßig Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten gem. § 33c Abs. 1 GewO besitzen. -Zur Erteilung einer Aufstellerlaubnis ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. -Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise. -Voraussetzungen - Gewerberechtliche Zuverlässigkeit -Geordnete finanzielle Verhältnisse - Benötigte Unterlagen - Führungszeugnis Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen. -Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen. -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes. -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes. Für Gelsenkirchen: Die Bescheinigung können Sie direkt hier beantragen. -Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. -Handelsregisterauszug (juristische Personen) -Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen) -Gebühren - Gebühren: 510 € - 1.790 € (je nach Aufstellort und Anzahl der Geräte) diff --git a/src/target/dika/991-ge-pass b/src/target/dika/991-ge-pass deleted file mode 100644 index 7254009..0000000 --- a/src/target/dika/991-ge-pass +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: GE-Pass -Beschreibung: - - Mit dem GE-Pass können Mitglieder einkommensschwacher Haushalte verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie ausgewählte Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen nutzen. -Übersicht der Vergünstigungen und Einrichtungen mit Angeboten für den GE-Pass -Wo bekommt man den GE-Pass? -Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und Einwohner, deren monatliches Einkommen die aufgeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt, erhalten den GE-Pass gegen Vorlage entsprechender Einkommensnachweise im: - -BÜRGERcenter Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus -BÜRGERcenter Buer, Rathaus Buer -BÜRGERcenter Horst, in der Vorburg Schloss Horst -BÜRGERcenter Erle, Cranger Str. 262 - -Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den GE-Pass im jeweiligen Leistungssachgebiet des Referates Soziales. -Voraussetzungen - Das Angebot des GE-Passes richtet sich an einkommensschwache Haushalte, deren monatliches bereinigtes Einkommen (Berechnung wird in den Ausgabestellen vorgenommen) die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen (gültig ab dem 01.01.2025) nicht übersteigt: - -Haushaltsgröße 1 Person:    höchstens 1.170,00 € Einkommen -Haushaltsgröße 2 Personen: höchstens 1.720,00 € Einkommen -Haushaltsgröße 3 Personen: höchstens 2.310,00 € Einkommen -Haushaltsgröße 4 Personen: höchstens 2.910,00 € Einkommen -Haushaltsgröße 5 Personen: höchstens 3.500,00 € Einkommen -Haushaltsgröße 6 Personen: höchstens 4.090,00 € Einkommen   - -Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 590,00 €. - Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/993-gehoerlosenberatung b/src/target/dika/993-gehoerlosenberatung deleted file mode 100644 index 9624eda..0000000 --- a/src/target/dika/993-gehoerlosenberatung +++ /dev/null @@ -1,10 +0,0 @@ -Überschrift: Gehörlosenberatung -Beschreibung: - - Die Beratung setzt sich zusammen aus Hilfen in der Kommunikation, die in Gebärden umgesetzt werden. -Dabei wird zwischen den verschiedensten Schnittstellen vermittelt und die Betroffenen werden in allen Lebenslagen begleitet. - -Benötigte Unterlagen - keine -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika/998-sozialticket b/src/target/dika/998-sozialticket deleted file mode 100644 index 991d2e5..0000000 --- a/src/target/dika/998-sozialticket +++ /dev/null @@ -1,29 +0,0 @@ -Überschrift: SozialTicket -Beschreibung: - - Das Referat Soziales und das Jobcenter und das Jobcenter geben auf Antrag Berechtigtenkarten zum Kauf eines SozialTickets aus. -Seit 01.11.2011 steht in Gelsenkirchen das SozialTicket zur Verfügung. Zum Preis von monatlich 39,35 € kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden. -Sie ist im Stadtgebiet Gelsenkirchen ganztägig gültig, ab 19.00 Uhr und an Wochenenden können bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren. -Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Hierzu stehen mehrere Wege bereit. -Sie beziehen Arbeitslosengeld II? Dann erhalten Sie als Kunden des IAG die Berechtigungskarten durch Onlineantrag unter https://www.iag-gelsenkirchen.de/site/onlineantragsozialticket/ , Vorsprache in der Eingangszone des Jobcenters oder Telefonanruf unter 0209 60509-0. -Sie beziehen Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Dann erhalten Sie die Berechtigungskarten durch Onlineantrag, oder Anruf bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter. -Mit der Berechtigtenkarte können Sie dann Wertmarken beim VRR in den Verkaufsstellen erwerben, zum Beispiel im -KundenCenter Gelsenkirchen -Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB) -45879 Gelsenkirchen -mo–fr: 07.00–18.30 Uhr -sa: 07.00–15.00 Uhr -Voraussetzungen - Für den Erwerb des Sozialtickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich, die Empfänger folgender Leistungen erhalten: - - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG - Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene - Wohngeld. - - Benötigte Unterlagen - nach Rücksprache -Gebühren - keine diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1001-familienforschung-und-erbenermittlung b/src/target/dika_ueberschrift/1001-familienforschung-und-erbenermittlung deleted file mode 100644 index f8f89be..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1001-familienforschung-und-erbenermittlung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Familienforschung und Erbenermittlung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1025-abstimmungsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1025-abstimmungsbescheinigung deleted file mode 100644 index 1a6eace..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1025-abstimmungsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abstimmungsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen b/src/target/dika_ueberschrift/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen deleted file mode 100644 index 823a0f4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1026-investitionsfoerderung-ambulanter-pflegeeinrichtungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Investitionsförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1030-hiv-test b/src/target/dika_ueberschrift/1030-hiv-test deleted file mode 100644 index 5625d07..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1030-hiv-test +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -HIV-Test \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1034-veranstaltung-anmelden b/src/target/dika_ueberschrift/1034-veranstaltung-anmelden deleted file mode 100644 index bb2549e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1034-veranstaltung-anmelden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Veranstaltung anmelden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1037-einschulungsuntersuchungen b/src/target/dika_ueberschrift/1037-einschulungsuntersuchungen deleted file mode 100644 index 225b6c0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1037-einschulungsuntersuchungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einschulungsuntersuchungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1041-beistandschaft b/src/target/dika_ueberschrift/1041-beistandschaft deleted file mode 100644 index 5818343..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1041-beistandschaft +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beistandschaft \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg b/src/target/dika_ueberschrift/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg deleted file mode 100644 index b3eb29c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1047-bescheinigung-belehrung-nach-paragraph-43-infektionsschutzgesetz-ifsg +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bescheinigung/ Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1048-familienhebammen b/src/target/dika_ueberschrift/1048-familienhebammen deleted file mode 100644 index f45f460..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1048-familienhebammen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Familienhebammen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1050-impfberatung b/src/target/dika_ueberschrift/1050-impfberatung deleted file mode 100644 index a14a8f3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1050-impfberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Impfberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1052-geobasisdaten b/src/target/dika_ueberschrift/1052-geobasisdaten deleted file mode 100644 index 96570bb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1052-geobasisdaten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Geobasisdaten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen b/src/target/dika_ueberschrift/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen deleted file mode 100644 index eeb967b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abfallberatung bei Abbruchmaßnahmen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken b/src/target/dika_ueberschrift/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken deleted file mode 100644 index 1bedabf..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1055-antrag-auf-verschmelzung-von-flurstuecken +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen b/src/target/dika_ueberschrift/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen deleted file mode 100644 index 3e428ac..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1058-terminvergabe-amtsaerztliche-untersuchungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Terminvergabe amtsärztliche Untersuchungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung deleted file mode 100644 index 0c63757..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vorkaufsrechtsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes b/src/target/dika_ueberschrift/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes deleted file mode 100644 index bbe1b37..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1062-anerkennung-der-vaterschaft-bei-der-standesamtlichen-anmeldung-eines-neugeborenen-kindes +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1063-teilungsgenehmigung b/src/target/dika_ueberschrift/1063-teilungsgenehmigung deleted file mode 100644 index e4211d6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1063-teilungsgenehmigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Teilungsgenehmigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen b/src/target/dika_ueberschrift/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen deleted file mode 100644 index a7bdc86..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1066-antrag-zur-anerkennung-einer-auslaendischer-entscheidung-in-ehesachen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Antrag zur Anerkennung einer ausländischer Entscheidung in Ehesachen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe b/src/target/dika_ueberschrift/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe deleted file mode 100644 index 7cf1f05..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1069-erlaubnis-zur-fuehrung-einer-berufsbezeichnung-der-nichtakademischen-heilberufe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung der nichtakademischen Heilberufe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen b/src/target/dika_ueberschrift/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen deleted file mode 100644 index 55db320..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1070-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-stoerungen-epilepsien-und-oder-mentalen-behinderungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/ oder mentalen Behinderungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen b/src/target/dika_ueberschrift/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen deleted file mode 100644 index 0e14b5a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1072-hilfen-fuer-menschen-mit-suchterkrankungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern b/src/target/dika_ueberschrift/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern deleted file mode 100644 index b3b852f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1074-begruessungshausbesuche-bei-erstgeborenen-kindern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Begrüßungshausbesuche bei erstgeborenen Kindern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis b/src/target/dika_ueberschrift/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis deleted file mode 100644 index dfb243d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Denkmalrechtliche Erlaubnis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz b/src/target/dika_ueberschrift/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz deleted file mode 100644 index 94eb973..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung nach dem Denkmalschutzgesetz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1083-vertriebenenangelegenheiten b/src/target/dika_ueberschrift/1083-vertriebenenangelegenheiten deleted file mode 100644 index 8712e52..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1083-vertriebenenangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vertriebenenangelegenheiten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland b/src/target/dika_ueberschrift/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland deleted file mode 100644 index db49baa..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1084-eheschliessung-ehefaehigkeitszeugnis-informationen-eheschliessung-im-ausland +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eheschließung - Ehefähigkeitszeugnis, Informationen Eheschließung im Ausland \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung b/src/target/dika_ueberschrift/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung deleted file mode 100644 index 3c76c3c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1085-eheschliessung-moeglichkeiten-der-namensfuehrung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eheschließung - Möglichkeiten der Namensführung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung b/src/target/dika_ueberschrift/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung deleted file mode 100644 index 8d0f632..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1087-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-aushaendigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Aushändigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung b/src/target/dika_ueberschrift/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung deleted file mode 100644 index 06978a0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1115-vaterschaftsanerkennung-vaterschaftsfeststellung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1116-beurkundungen b/src/target/dika_ueberschrift/1116-beurkundungen deleted file mode 100644 index 0cca228..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1116-beurkundungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beurkundungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung deleted file mode 100644 index 755148d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1117-auskunft-aus-dem-sorgeregister-vormals-negativbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auskunft aus dem Sorgeregister (vormals Negativbescheinigung) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1127-gewerbeauskunft-online b/src/target/dika_ueberschrift/1127-gewerbeauskunft-online deleted file mode 100644 index 59c0bbd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1127-gewerbeauskunft-online +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gewerbeauskunft online \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1153-geraete-ausleihen b/src/target/dika_ueberschrift/1153-geraete-ausleihen deleted file mode 100644 index 0f28855..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1153-geraete-ausleihen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Geräte ausleihen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1168-historische-fotos b/src/target/dika_ueberschrift/1168-historische-fotos deleted file mode 100644 index 54cf3ca..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1168-historische-fotos +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Historische Fotos \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1172-ferienkindergarten b/src/target/dika_ueberschrift/1172-ferienkindergarten deleted file mode 100644 index 541f56a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1172-ferienkindergarten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ferienkindergarten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1173-fernleihe b/src/target/dika_ueberschrift/1173-fernleihe deleted file mode 100644 index f3f2bb0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1173-fernleihe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fernleihe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern b/src/target/dika_ueberschrift/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern deleted file mode 100644 index fdcc01e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Steuerbescheinigung bei Denkmälern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern b/src/target/dika_ueberschrift/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern deleted file mode 100644 index b87bd60..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unterschutzstellung von Denkmälern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz b/src/target/dika_ueberschrift/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz deleted file mode 100644 index d156f6a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fachliche Beratung im Denkmalschutz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte b/src/target/dika_ueberschrift/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte deleted file mode 100644 index 3c1bcf3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auszug aus der Liegenschaftskarte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster b/src/target/dika_ueberschrift/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster deleted file mode 100644 index eba62f0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1190-bestandsnachweis-aus-dem-liegenschaftskataster +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bestandsnachweis aus dem Liegenschaftskataster \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen b/src/target/dika_ueberschrift/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen deleted file mode 100644 index 9e05cd8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1191-nachtarbeitserlaubnis-bei-veranstaltungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachtarbeitserlaubnis bei Veranstaltungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1194-kulturrucksack b/src/target/dika_ueberschrift/1194-kulturrucksack deleted file mode 100644 index 97cfc3c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1194-kulturrucksack +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kulturrucksack \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1195-nachtfrequenz b/src/target/dika_ueberschrift/1195-nachtfrequenz deleted file mode 100644 index dd8fd35..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1195-nachtfrequenz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -nachtfrequenz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel b/src/target/dika_ueberschrift/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel deleted file mode 100644 index 223338e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1200-vereinbarung-von-sonderterminen-zum-besuch-der-sammlung-werner-thiel +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vereinbarung von Sonderterminen zum Besuch der Sammlung Werner Thiel \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1201-kulturstrolche b/src/target/dika_ueberschrift/1201-kulturstrolche deleted file mode 100644 index 52b31b7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1201-kulturstrolche +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kulturstrolche \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum b/src/target/dika_ueberschrift/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum deleted file mode 100644 index 46760c1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1205-fuehrung-und-museumspaedagogisches-programm-im-kunstmuseum +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Führung und museumspädagogisches Programm im Kunstmuseum \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1212-musikunterricht b/src/target/dika_ueberschrift/1212-musikunterricht deleted file mode 100644 index 598f4ab..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1212-musikunterricht +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Musikunterricht \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster b/src/target/dika_ueberschrift/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster deleted file mode 100644 index 501a370..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1213-flurstuecks-und-eigentuemernachweis-aus-dem-liegenschaftskataster +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Flurstücks- und Eigentümernachweis aus dem Liegenschaftskataster \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1214-vermessungsunterlagen b/src/target/dika_ueberschrift/1214-vermessungsunterlagen deleted file mode 100644 index 30c1c48..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1214-vermessungsunterlagen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vermessungsunterlagen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1217-entfernungsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1217-entfernungsbescheinigung deleted file mode 100644 index 166f4ab..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1217-entfernungsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Entfernungsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1220-auskunft-zum-grundwasserstand b/src/target/dika_ueberschrift/1220-auskunft-zum-grundwasserstand deleted file mode 100644 index 7ddfe2f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1220-auskunft-zum-grundwasserstand +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auskunft zum Grundwasserstand \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten b/src/target/dika_ueberschrift/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten deleted file mode 100644 index 83d552a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1221-beratung-und-unterstuetzung-in-unterhaltsangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1222-sorgeerklaerung-beurkundung b/src/target/dika_ueberschrift/1222-sorgeerklaerung-beurkundung deleted file mode 100644 index eeedaa8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1222-sorgeerklaerung-beurkundung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Sorgeerklärung (Beurkundung) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1225-anlagen-an-gewaessern b/src/target/dika_ueberschrift/1225-anlagen-an-gewaessern deleted file mode 100644 index d529836..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1225-anlagen-an-gewaessern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anlagen an Gewässern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser b/src/target/dika_ueberschrift/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser deleted file mode 100644 index 85e8617..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Niederschlagswasser und Regenwasser \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1241-brunnen b/src/target/dika_ueberschrift/1241-brunnen deleted file mode 100644 index 1aef16f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1241-brunnen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Brunnen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1242-versickerung-von-niederschlagswasser b/src/target/dika_ueberschrift/1242-versickerung-von-niederschlagswasser deleted file mode 100644 index 45b7391..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1242-versickerung-von-niederschlagswasser +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Versickerung von Niederschlagswasser \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden b/src/target/dika_ueberschrift/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden deleted file mode 100644 index 6dc52fe..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1243-grundwasserhaltungen-trockenhaltung-von-baugruben-oder-gebaeuden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Grundwasserhaltungen / Trockenhaltung von Baugruben oder Gebäuden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke b/src/target/dika_ueberschrift/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke deleted file mode 100644 index f3189e0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1244-gestattung-zum-ausschank-alkoholhaltiger-getraenke +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gestattung zum Ausschank alkoholhaltiger Getränke \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1246-erdaufschluesse b/src/target/dika_ueberschrift/1246-erdaufschluesse deleted file mode 100644 index d1b64d1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1246-erdaufschluesse +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erdaufschlüsse \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter b/src/target/dika_ueberschrift/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter deleted file mode 100644 index 848f05a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1247-betriebliches-abwasser-indirekteinleiter +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Betriebliches Abwasser / Indirekteinleiter \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden b/src/target/dika_ueberschrift/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden deleted file mode 100644 index 7d5e2f1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1250-beratung-rund-um-das-thema-aelterwerden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung rund um das Thema Älterwerden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen b/src/target/dika_ueberschrift/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen deleted file mode 100644 index ef14b13..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv b/src/target/dika_ueberschrift/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv deleted file mode 100644 index 76906d6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1253-rote-dauerkennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung-fuer-haendler-gem-paragraph41-fzv +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler gem. §41 FZV \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen b/src/target/dika_ueberschrift/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen deleted file mode 100644 index c9c5a73..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Tempo 100 für Caravan-Kombinationen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland b/src/target/dika_ueberschrift/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland deleted file mode 100644 index 80928e9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1256-anmeldung-eines-neufahrzeugs-gebrauchtfahrzeugs-aus-dem-ausland +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung eines Neufahrzeugs/Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1257-geothermie-erdwaermenutzung b/src/target/dika_ueberschrift/1257-geothermie-erdwaermenutzung deleted file mode 100644 index d801a55..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1257-geothermie-erdwaermenutzung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Geothermie / Erdwärmenutzung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download b/src/target/dika_ueberschrift/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download deleted file mode 100644 index 7e59115..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1258-bildungsmediathek-nrw-unterrichtsmedien-zum-download +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bildungsmediathek NRW - Unterrichtsmedien zum Download \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis b/src/target/dika_ueberschrift/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis deleted file mode 100644 index c6f0227..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Medien ausleihen / Bibliotheksausweis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1261-ebib-medien-zum-download b/src/target/dika_ueberschrift/1261-ebib-medien-zum-download deleted file mode 100644 index 4b6b093..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1261-ebib-medien-zum-download +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -eBib - Medien zum Download \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1262-cd-dvd-kopierservice b/src/target/dika_ueberschrift/1262-cd-dvd-kopierservice deleted file mode 100644 index e3ba1e3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1262-cd-dvd-kopierservice +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -CD-/DVD-Kopierservice \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1263-internet-w-lan-zugang b/src/target/dika_ueberschrift/1263-internet-w-lan-zugang deleted file mode 100644 index 557bdf7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1263-internet-w-lan-zugang +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Internet-/W-Lan-Zugang \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau b/src/target/dika_ueberschrift/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau deleted file mode 100644 index 5dbedf9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1266-eigenheime-eigentumswohnungen-mietwohnungsbau +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungsbau \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1270-erstellung-von-statistiken b/src/target/dika_ueberschrift/1270-erstellung-von-statistiken deleted file mode 100644 index 3dedccd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1270-erstellung-von-statistiken +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erstellung von Statistiken \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung b/src/target/dika_ueberschrift/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung deleted file mode 100644 index 425b2cd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Freistellung von der Belegungsbindung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm b/src/target/dika_ueberschrift/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm deleted file mode 100644 index ca79403..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1273-foerderung-von-investiven-massnahmen-im-bestand-haus-und-hofflaechenprogramm +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand, Haus- und Hofflächenprogramm \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen b/src/target/dika_ueberschrift/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen deleted file mode 100644 index 25eb41c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1274-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1275-wohnberechtigungsschein-wbs b/src/target/dika_ueberschrift/1275-wohnberechtigungsschein-wbs deleted file mode 100644 index 13153b3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1275-wohnberechtigungsschein-wbs +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wohnberechtigungsschein (WBS) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum b/src/target/dika_ueberschrift/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum deleted file mode 100644 index d6ad23a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1276-technische-pruefung-oeffentlich-gefoerderter-wohnraum +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Technische Prüfung - Öffentlich geförderter Wohnraum \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen b/src/target/dika_ueberschrift/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen deleted file mode 100644 index a18c4b6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1277-zinssenkung-fuer-oeffentlich-gefoerderte-eigenheime-und-eigentumswohnungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage b/src/target/dika_ueberschrift/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage deleted file mode 100644 index 9e6dfa0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1278-aufwendungsdarlehen-nach-wegfall-der-eigenheimzulage +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Aufwendungsdarlehen nach Wegfall der Eigenheimzulage \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin b/src/target/dika_ueberschrift/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin deleted file mode 100644 index 848f4eb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1279-servicetelefon-der-oberbuergermeisterin +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Servicetelefon der Oberbürgermeisterin \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw b/src/target/dika_ueberschrift/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw deleted file mode 100644 index 0ed8174..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1281-anregungen-und-beschwerden-gem-paragraph-24-go-nrw +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw b/src/target/dika_ueberschrift/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw deleted file mode 100644 index d8df015..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1283-einwohnerantrag-gem-paragraph-25-go-nrw +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw b/src/target/dika_ueberschrift/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw deleted file mode 100644 index 7cc38f3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1284-buergerbegehren-und-buergerentscheid-gem-paragraph-26-go-nrw +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gem. § 26 GO NRW \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke b/src/target/dika_ueberschrift/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke deleted file mode 100644 index 3b4eb62..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1285-beschwerdemanagement-fuer-die-stadtbezirke +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beschwerdemanagement für die Stadtbezirke \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen b/src/target/dika_ueberschrift/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen deleted file mode 100644 index 972b7aa..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1286-vermittlung-von-ehrenamtlerinnen-und-ehrenamtlern-zu-gemeinnuetzigen-organisationen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vermittlung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zu gemeinnützigen Organisationen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1287-klimaschutz b/src/target/dika_ueberschrift/1287-klimaschutz deleted file mode 100644 index f7d195d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1287-klimaschutz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Klimaschutz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1288-solarenergie b/src/target/dika_ueberschrift/1288-solarenergie deleted file mode 100644 index a0e9055..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1288-solarenergie +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Solarenergie \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1289-energieberatung b/src/target/dika_ueberschrift/1289-energieberatung deleted file mode 100644 index 65bc06b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1289-energieberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Energieberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1290-energieausweis b/src/target/dika_ueberschrift/1290-energieausweis deleted file mode 100644 index 2c2e62d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1290-energieausweis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Energieausweis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1291-gebaeudeenergieberatung b/src/target/dika_ueberschrift/1291-gebaeudeenergieberatung deleted file mode 100644 index 9bf4b4b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1291-gebaeudeenergieberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gebäudeenergieberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen b/src/target/dika_ueberschrift/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen deleted file mode 100644 index 6c39e04..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1293-anzeigenbestaetigung-fuer-die-befoerderung-von-abfaellen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anzeigenbestätigung für die Beförderung von Abfällen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1294-ersatz-fuehrerschein b/src/target/dika_ueberschrift/1294-ersatz-fuehrerschein deleted file mode 100644 index da68b35..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1294-ersatz-fuehrerschein +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ersatz-Führerschein \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1295-fuehrerschein-umtausch b/src/target/dika_ueberschrift/1295-fuehrerschein-umtausch deleted file mode 100644 index 2edbf1c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1295-fuehrerschein-umtausch +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Führerschein-Umtausch \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1297-kleinklaeranlage b/src/target/dika_ueberschrift/1297-kleinklaeranlage deleted file mode 100644 index 922c6a4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1297-kleinklaeranlage +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kleinkläranlage \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1298-fuehrerschein-auf-probe b/src/target/dika_ueberschrift/1298-fuehrerschein-auf-probe deleted file mode 100644 index 262151b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1298-fuehrerschein-auf-probe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Führerschein auf Probe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren b/src/target/dika_ueberschrift/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren deleted file mode 100644 index 72a0f64..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1301-ersterteilung-einer-fahrerlaubnis-mit-17-jahren-begleitetes-fahren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 Jahren (begleitetes Fahren) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1302-ueberlassung-von-schulraum b/src/target/dika_ueberschrift/1302-ueberlassung-von-schulraum deleted file mode 100644 index 83ffc23..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1302-ueberlassung-von-schulraum +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Überlassung von Schulraum \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle b/src/target/dika_ueberschrift/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle deleted file mode 100644 index f22dc07..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1303-befoerderungserlaubnis-fuer-gefaehrliche-abfaelle +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1305-schuelerfahrkosten b/src/target/dika_ueberschrift/1305-schuelerfahrkosten deleted file mode 100644 index a842c84..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1305-schuelerfahrkosten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schülerfahrkosten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1307-kopierer b/src/target/dika_ueberschrift/1307-kopierer deleted file mode 100644 index 19dea9a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1307-kopierer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kopierer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1312-abfallerzeugernummer-beantragen b/src/target/dika_ueberschrift/1312-abfallerzeugernummer-beantragen deleted file mode 100644 index b5f71ee..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1312-abfallerzeugernummer-beantragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abfallerzeugernummer beantragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1317-planungsrechtliche-auskunft b/src/target/dika_ueberschrift/1317-planungsrechtliche-auskunft deleted file mode 100644 index 52ca241..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1317-planungsrechtliche-auskunft +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Planungsrechtliche Auskunft \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen b/src/target/dika_ueberschrift/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen deleted file mode 100644 index a65cc03..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1318-anzeigenbearbeitung-fuer-abfallsammlungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anzeigenbearbeitung für Abfallsammlungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz b/src/target/dika_ueberschrift/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz deleted file mode 100644 index 6b3450c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1322-anlagengenehmigungen-und-anzeigen-nach-dem-bundesimmissionsschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anlagengenehmigungen und Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1339-unschaedlichkeitszeugnis b/src/target/dika_ueberschrift/1339-unschaedlichkeitszeugnis deleted file mode 100644 index a369406..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1339-unschaedlichkeitszeugnis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unschädlichkeitszeugnis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 b/src/target/dika_ueberschrift/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 deleted file mode 100644 index 1ecee23..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1340-auszug-aus-der-amtlichen-basiskarte-ehemals-deutsche-grundkarte-1-5000 +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ehemals Deutsche Grundkarte 1:5000) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1342-wertstoffhoefe b/src/target/dika_ueberschrift/1342-wertstoffhoefe deleted file mode 100644 index c9ed8b2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1342-wertstoffhoefe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wertstoffhöfe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne b/src/target/dika_ueberschrift/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne deleted file mode 100644 index 37b30d7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1343-restmuellbehaelter-graue-tonne +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Restmüllbehälter (graue Tonne) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1345-archivanfragen b/src/target/dika_ueberschrift/1345-archivanfragen deleted file mode 100644 index 133f391..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1345-archivanfragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Archivanfragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1346-forschungsanfragen b/src/target/dika_ueberschrift/1346-forschungsanfragen deleted file mode 100644 index 7d2d0ae..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1346-forschungsanfragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Forschungsanfragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts b/src/target/dika_ueberschrift/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts deleted file mode 100644 index 17b367a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1353-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-des-umgangsrechts +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung b/src/target/dika_ueberschrift/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung deleted file mode 100644 index 6c7aa6c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1354-beratung-in-fragen-der-partnerschaft-trennung-und-scheidung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete b/src/target/dika_ueberschrift/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete deleted file mode 100644 index 3833286..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1355-abholservice-fuer-sperrmuell-und-elektrogrossgeraete +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abholservice für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1362-presseinformationen-und-medienkontakt b/src/target/dika_ueberschrift/1362-presseinformationen-und-medienkontakt deleted file mode 100644 index d39f407..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1362-presseinformationen-und-medienkontakt +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Presseinformationen und Medienkontakt \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i b/src/target/dika_ueberschrift/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i deleted file mode 100644 index 17a16e3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1363-unterstuetzung-fuer-schuelerinnen-und-schueler-der-grundschule-und-der-sekundarstufe-i +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unterstützung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1365-altlastenauskunft b/src/target/dika_ueberschrift/1365-altlastenauskunft deleted file mode 100644 index 76ca79a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1365-altlastenauskunft +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Altlastenauskunft \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne b/src/target/dika_ueberschrift/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne deleted file mode 100644 index e30ab49..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1368-bioabfallbehaelter-braune-tonne +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bioabfallbehälter (braune Tonne) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne b/src/target/dika_ueberschrift/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne deleted file mode 100644 index 3cdab6e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1369-altpapierbehaelter-blaue-tonne +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Altpapierbehälter (blaue Tonne) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1376-teilungsvermessung b/src/target/dika_ueberschrift/1376-teilungsvermessung deleted file mode 100644 index 3d36386..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1376-teilungsvermessung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Teilungsvermessung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1377-grenzvermessung b/src/target/dika_ueberschrift/1377-grenzvermessung deleted file mode 100644 index 59ec0b1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1377-grenzvermessung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Grenzvermessung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1378-grundsteuer b/src/target/dika_ueberschrift/1378-grundsteuer deleted file mode 100644 index d0cdf0c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1378-grundsteuer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Grundsteuer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren b/src/target/dika_ueberschrift/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren deleted file mode 100644 index 3c971dd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1382-abwasserbeseitigungsgebuehren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abwasserbeseitigungsgebühren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1383-abfallbeseitigungsgebuehren b/src/target/dika_ueberschrift/1383-abfallbeseitigungsgebuehren deleted file mode 100644 index 72d3ded..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1383-abfallbeseitigungsgebuehren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abfallbeseitigungsgebühren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren b/src/target/dika_ueberschrift/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren deleted file mode 100644 index 68490c4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1384-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1385-soziale-gruppenarbeit b/src/target/dika_ueberschrift/1385-soziale-gruppenarbeit deleted file mode 100644 index ab9e4d9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1385-soziale-gruppenarbeit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Soziale Gruppenarbeit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe b/src/target/dika_ueberschrift/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe deleted file mode 100644 index 96d96e7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1387-nachtarbeit-ausnahmegenehmigung-fuer-gewerbebetriebe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachtarbeit-Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1388-einweggetraenkeverpackungen b/src/target/dika_ueberschrift/1388-einweggetraenkeverpackungen deleted file mode 100644 index 4db15fd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1388-einweggetraenkeverpackungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einweggetränkeverpackungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1389-fischereischein b/src/target/dika_ueberschrift/1389-fischereischein deleted file mode 100644 index f025cb7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1389-fischereischein +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fischereischein \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1391-fischerpruefung b/src/target/dika_ueberschrift/1391-fischerpruefung deleted file mode 100644 index 4a22e1e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1391-fischerpruefung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fischerprüfung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1392-schadnagerbekaempfung-ratten b/src/target/dika_ueberschrift/1392-schadnagerbekaempfung-ratten deleted file mode 100644 index 4693fe1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1392-schadnagerbekaempfung-ratten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schadnagerbekämpfung (Ratten) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1394-jaegerpruefung b/src/target/dika_ueberschrift/1394-jaegerpruefung deleted file mode 100644 index 877956a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1394-jaegerpruefung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Jägerprüfung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw b/src/target/dika_ueberschrift/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw deleted file mode 100644 index 6a5fe00..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Landeshundegesetz (LHundG NRW) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1399-kampfmittelbeseitigung b/src/target/dika_ueberschrift/1399-kampfmittelbeseitigung deleted file mode 100644 index 5f2c7a5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1399-kampfmittelbeseitigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kampfmittelbeseitigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops b/src/target/dika_ueberschrift/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops deleted file mode 100644 index 760053c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1417-durchfuehrung-von-kulturveranstaltungen-tagungen-seminaren-workshops +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Durchführung von Kulturveranstaltungen, Tagungen, Seminaren/Workshops \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1418-projekte-der-kulturellen-bildung b/src/target/dika_ueberschrift/1418-projekte-der-kulturellen-bildung deleted file mode 100644 index 60f0eb0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1418-projekte-der-kulturellen-bildung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Projekte der Kulturellen Bildung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden b/src/target/dika_ueberschrift/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden deleted file mode 100644 index bf3c1e2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1419-ausleihe-von-bilderrahmen-und-stellwaenden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausleihe von Bilderrahmen und Stellwänden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz b/src/target/dika_ueberschrift/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz deleted file mode 100644 index 2e7e837..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1420-substitutionsbehandlungen-methadonambulanz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Substitutionsbehandlungen - Methadonambulanz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung b/src/target/dika_ueberschrift/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung deleted file mode 100644 index 805b1f4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1422-unterbringung-nach-dem-psychkg-zwangseinweisung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unterbringung nach dem PsychKG (Zwangseinweisung) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz b/src/target/dika_ueberschrift/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz deleted file mode 100644 index e1a273e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1424-verpflichtungserklaerung-nach-paragraph-68-aufenthaltsgesetz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren b/src/target/dika_ueberschrift/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren deleted file mode 100644 index ef3b161..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1425-gewaehrung-eines-zuschusses-fuer-aktivitaeten-mit-seniorinnen-und-senioren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gewährung eines Zuschusses für Aktivitäten mit Seniorinnen und Senioren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung b/src/target/dika_ueberschrift/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung deleted file mode 100644 index d0cad14..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1428-kostenuebernahme-der-gemeinschaftlichen-mittagsverpflegung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1429-ausfluege-und-fahrten b/src/target/dika_ueberschrift/1429-ausfluege-und-fahrten deleted file mode 100644 index 619f53b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1429-ausfluege-und-fahrten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausflüge und Fahrten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1430-lernfoerderung b/src/target/dika_ueberschrift/1430-lernfoerderung deleted file mode 100644 index 6052cd2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1430-lernfoerderung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Lernförderung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1431-schulbedarfspaket b/src/target/dika_ueberschrift/1431-schulbedarfspaket deleted file mode 100644 index cbac738..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1431-schulbedarfspaket +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schulbedarfspaket \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe b/src/target/dika_ueberschrift/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe deleted file mode 100644 index cf0fc09..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1432-soziale-und-kulturelle-teilhabe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Soziale und kulturelle Teilhabe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1435-parkausweis-fuer-handwerker b/src/target/dika_ueberschrift/1435-parkausweis-fuer-handwerker deleted file mode 100644 index ff1e120..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1435-parkausweis-fuer-handwerker +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Parkausweis für Handwerker \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika_ueberschrift/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 2d21ed4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft die im Ausland erfolgte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika_ueberschrift/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 321c687..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1437-nachtraegliche-beurkundung-einer-geburt-die-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachträgliche Beurkundung einer Geburt die im Ausland erfolgte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte b/src/target/dika_ueberschrift/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte deleted file mode 100644 index 0aa4027..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1438-nachtraegliche-beurkundung-eines-sterbefalls-der-im-ausland-erfolgte +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls der im Ausland erfolgte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost b/src/target/dika_ueberschrift/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost deleted file mode 100644 index 7de066c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1439-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-und-zugewanderte-aus-eu-suedost +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unbegleitete minderjährige Ausländer und Zugewanderte aus EU-Südost \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe b/src/target/dika_ueberschrift/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe deleted file mode 100644 index 94fb3f7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1440-bestattungskosten-im-rahmen-der-sozialhilfe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1443-demenzberatung b/src/target/dika_ueberschrift/1443-demenzberatung deleted file mode 100644 index 94c693d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1443-demenzberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Demenzberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1444-hoehenpunkte-erfragen b/src/target/dika_ueberschrift/1444-hoehenpunkte-erfragen deleted file mode 100644 index 727e4fd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1444-hoehenpunkte-erfragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Höhenpunkte erfragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1445-kommunaler-wohnungsaushang b/src/target/dika_ueberschrift/1445-kommunaler-wohnungsaushang deleted file mode 100644 index 3263908..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1445-kommunaler-wohnungsaushang +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kommunaler Wohnungsaushang \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste b/src/target/dika_ueberschrift/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste deleted file mode 100644 index a8e82c4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1447-parkausweis-fuer-ambulante-soziale-dienste +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Parkausweis für ambulante soziale Dienste \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen b/src/target/dika_ueberschrift/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen deleted file mode 100644 index 6432a6f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1459-frueherkennung-in-tageseinrichtungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Früherkennung in Tageseinrichtungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1465-syphilis-test-luessuchtest b/src/target/dika_ueberschrift/1465-syphilis-test-luessuchtest deleted file mode 100644 index 82e8c42..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1465-syphilis-test-luessuchtest +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Syphilis-Test (Luessuchtest) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1466-chlamydien-test b/src/target/dika_ueberschrift/1466-chlamydien-test deleted file mode 100644 index a921fae..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1466-chlamydien-test +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Chlamydien-Test \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1467-tripper-test b/src/target/dika_ueberschrift/1467-tripper-test deleted file mode 100644 index 90b3a4b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1467-tripper-test +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Tripper-Test \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung b/src/target/dika_ueberschrift/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung deleted file mode 100644 index 6b67d1a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1469-prostituiertenschutzgesetz-br-gesundheitliche-beratung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Prostituiertenschutzgesetz / Gesundheitliche Beratung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1470-festsetzung-von-maerkten b/src/target/dika_ueberschrift/1470-festsetzung-von-maerkten deleted file mode 100644 index bb68307..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1470-festsetzung-von-maerkten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Festsetzung von Märkten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao b/src/target/dika_ueberschrift/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao deleted file mode 100644 index 6be8691..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1472-antrag-verkehrsrechtliche-anordnung-vrao +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten b/src/target/dika_ueberschrift/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten deleted file mode 100644 index dbafefe..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1493-durchfuehrung-von-grossraum-und-schwertransporten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Durchführung von Großraum- und Schwertransporten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen b/src/target/dika_ueberschrift/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen deleted file mode 100644 index ee80332..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1494-sondernutzung-von-oeffentlichen-verkehrsflaechen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen b/src/target/dika_ueberschrift/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen deleted file mode 100644 index b49b96f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1501-ambulante-niederschwellige-erziehungshilfen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ambulante niederschwellige Erziehungshilfen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1502-sekretariat b/src/target/dika_ueberschrift/1502-sekretariat deleted file mode 100644 index 323f8f6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1502-sekretariat +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Sekretariat \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen b/src/target/dika_ueberschrift/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen deleted file mode 100644 index 7b6d5d8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1506-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen b/src/target/dika_ueberschrift/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index 225962b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1509-hilfen-zur-erziehung b/src/target/dika_ueberschrift/1509-hilfen-zur-erziehung deleted file mode 100644 index 7b0d392..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1509-hilfen-zur-erziehung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hilfen zur Erziehung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte b/src/target/dika_ueberschrift/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte deleted file mode 100644 index 6b55df9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1511-abholung-personalausweis-reisepass-eid-karte +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abholung Personalausweis/Reisepass/eID-Karte \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1513-einleitung-in-ein-gewaesser b/src/target/dika_ueberschrift/1513-einleitung-in-ein-gewaesser deleted file mode 100644 index ac3dff2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1513-einleitung-in-ein-gewaesser +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einleitung in ein Gewässer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen b/src/target/dika_ueberschrift/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index cec9d73..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1518-beratung-zu-naturschutzrechtlich-geschuetzten-flaechen-lebensraeumen-und-objekten-in-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen, Lebensräumen und Objekten in Gelsenkirchen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere b/src/target/dika_ueberschrift/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere deleted file mode 100644 index d71390b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1519-an-und-abmeldung-artgeschuetzter-tiere +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -An- und Abmeldung artgeschützter Tiere \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen b/src/target/dika_ueberschrift/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen deleted file mode 100644 index bd64d7f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1520-erteilung-von-genehmigungen-fuer-die-faellung-von-baeumen-in-der-freien-landschaft-oder-in-alleen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erteilung von Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in der freien Landschaft oder in Alleen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1521-hausnummern b/src/target/dika_ueberschrift/1521-hausnummern deleted file mode 100644 index 1497ac8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1521-hausnummern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hausnummern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis b/src/target/dika_ueberschrift/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis deleted file mode 100644 index 3cbfca4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1522-beratung-zur-eingriffskompensation-oekokonten-und-zum-kompensationsverzeichnis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung zur Eingriffskompensation / Ökokonten und zum Kompensationsverzeichnis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren b/src/target/dika_ueberschrift/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren deleted file mode 100644 index 0a3b61a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1523-erteilung-von-naturschutzrechtlichen-ausnahmegenehmigungen-fuer-das-betreten-geschuetzter-bereiche-oder-die-entnahme-wildlebender-pflanzen-und-tieren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für das Betreten geschützter Bereiche oder die Entnahme wildlebender Pflanzen und Tieren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung b/src/target/dika_ueberschrift/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung deleted file mode 100644 index 7df3d4d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1526-auskuenfte-und-auszuege-aus-der-stadtbiotopkartierung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auskünfte und Auszüge aus der Stadtbiotopkartierung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1527-schuelerbefoerderungskosten b/src/target/dika_ueberschrift/1527-schuelerbefoerderungskosten deleted file mode 100644 index 5dfee7a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1527-schuelerbefoerderungskosten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schülerbeförderungskosten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit b/src/target/dika_ueberschrift/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit deleted file mode 100644 index fb9ed58..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1533-haertefallfond-alle-kinder-essen-mit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Härtefallfond "Alle Kinder essen mit" \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung b/src/target/dika_ueberschrift/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung deleted file mode 100644 index 3fede95..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1534-elektronischer-aufenthaltstitel-eat-beantragung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Beantragung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1535-eid-karte-beantragen b/src/target/dika_ueberschrift/1535-eid-karte-beantragen deleted file mode 100644 index 0aa6fd5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1535-eid-karte-beantragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -eID-Karte beantragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen b/src/target/dika_ueberschrift/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen deleted file mode 100644 index 37b666f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1538-namensaenderung-erklaerung-zur-neusortierung-der-reihenfolge-von-vornamen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Namensänderung - Erklärung zur Neusortierung der Reihenfolge von Vornamen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung b/src/target/dika_ueberschrift/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung deleted file mode 100644 index 1bed359..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1539-aenderung-der-vornamen-und-der-angabe-des-geschlechts-bei-personen-mit-varianten-der-geschlechtsentwicklung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Änderung der Vornamen und der Angabe des Geschlechts bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1541-fremdsprachen-lernen b/src/target/dika_ueberschrift/1541-fremdsprachen-lernen deleted file mode 100644 index 271499f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1541-fremdsprachen-lernen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fremdsprachen lernen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern b/src/target/dika_ueberschrift/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern deleted file mode 100644 index 3f4091d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1542-fremdsprachenkenntnisse-erweitern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fremdsprachenkenntnisse erweitern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1543-deutsch-lernen b/src/target/dika_ueberschrift/1543-deutsch-lernen deleted file mode 100644 index 1d32f2a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1543-deutsch-lernen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Deutsch lernen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1544-gesundheit-foerdern b/src/target/dika_ueberschrift/1544-gesundheit-foerdern deleted file mode 100644 index 7c3a9ac..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1544-gesundheit-foerdern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gesundheit fördern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1545-gesund-ernaehren b/src/target/dika_ueberschrift/1545-gesund-ernaehren deleted file mode 100644 index 2eee113..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1545-gesund-ernaehren +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gesund ernähren \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1546-entspannen-und-bewegen b/src/target/dika_ueberschrift/1546-entspannen-und-bewegen deleted file mode 100644 index 4bae514..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1546-entspannen-und-bewegen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Entspannen und Bewegen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben b/src/target/dika_ueberschrift/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben deleted file mode 100644 index 5eed2c6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1547-nachhaltigkeit-im-alltag-leben +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nachhaltigkeit im Alltag leben \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe b/src/target/dika_ueberschrift/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe deleted file mode 100644 index 69ce27f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1548-niederlassungsanzeige-nach-paragraph-18-des-gesetzes-ueber-den-oeffentlichen-gesundheitsdienst-oegdg-nrw-der-nichtakademische-heilberufe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Niederlassungsanzeige nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) der nichtakademische Heilberufe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1549-schulabschluss-nachholen b/src/target/dika_ueberschrift/1549-schulabschluss-nachholen deleted file mode 100644 index 6b3ce4d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1549-schulabschluss-nachholen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schulabschluss nachholen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1550-lesen-und-schreiben-lernen b/src/target/dika_ueberschrift/1550-lesen-und-schreiben-lernen deleted file mode 100644 index 39d241a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1550-lesen-und-schreiben-lernen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Lesen und schreiben lernen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1551-edv-kurse b/src/target/dika_ueberschrift/1551-edv-kurse deleted file mode 100644 index 13848fb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1551-edv-kurse +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -EDV-Kurse \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1552-computerkurse b/src/target/dika_ueberschrift/1552-computerkurse deleted file mode 100644 index 1c0b948..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1552-computerkurse +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Computerkurse \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1553-naehen-lernen b/src/target/dika_ueberschrift/1553-naehen-lernen deleted file mode 100644 index c409383..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1553-naehen-lernen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Nähen lernen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1554-malen-zeichnen-lernen b/src/target/dika_ueberschrift/1554-malen-zeichnen-lernen deleted file mode 100644 index 61c3150..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1554-malen-zeichnen-lernen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Malen/zeichnen lernen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1555-einbuergerungstest-machen b/src/target/dika_ueberschrift/1555-einbuergerungstest-machen deleted file mode 100644 index 8ca2139..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1555-einbuergerungstest-machen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einbürgerungstest machen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger b/src/target/dika_ueberschrift/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger deleted file mode 100644 index 6cc267f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1556-ueberwachung-der-fortbildungspflicht-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Überwachung der Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1558-betreuungsbehoerde b/src/target/dika_ueberschrift/1558-betreuungsbehoerde deleted file mode 100644 index 8bf4bde..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1558-betreuungsbehoerde +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Betreuungsbehörde \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1561-baulasteintragung b/src/target/dika_ueberschrift/1561-baulasteintragung deleted file mode 100644 index b019227..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1561-baulasteintragung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Baulasteintragung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev b/src/target/dika_ueberschrift/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev deleted file mode 100644 index d7629d4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1563-jugendring-gelsenkirchen-ev +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Jugendring Gelsenkirchen e.V. \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen b/src/target/dika_ueberschrift/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen deleted file mode 100644 index b02a3c5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1564-pruefen-der-ergebnisse-der-emissionsueberwachung-bei-ied-anlagen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Prüfen der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei IED-Anlagen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen b/src/target/dika_ueberschrift/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen deleted file mode 100644 index f994fe5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1565-anzeige-und-registrierung-mittelgrosser-feuerungsanlagen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anzeige und Registrierung mittelgroßer Feuerungsanlagen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv b/src/target/dika_ueberschrift/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv deleted file mode 100644 index 1e66edf..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1568-anzeige-von-anlagen-in-denen-leichtfluechtige-halogenierte-organische-verbindungen-verwendet-werden-2-bimschv +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anzeige von Anlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden (2. BImSchV) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz b/src/target/dika_ueberschrift/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz deleted file mode 100644 index 6025ea8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1569-emissionserklaerung-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Emissionserklärung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern b/src/target/dika_ueberschrift/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern deleted file mode 100644 index 63ac149..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1570-anzeige-und-mitteilung-von-verdunstungskuehlanlagen-kuehltuermen-und-nassabscheidern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anzeige und Mitteilung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen b/src/target/dika_ueberschrift/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen deleted file mode 100644 index ce9f467..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1575-zuschuesse-zur-beseitigung-von-illegalen-graffiti-an-baulichen-anlagen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Zuschüsse zur Beseitigung von illegalen Graffiti an baulichen Anlagen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung b/src/target/dika_ueberschrift/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung deleted file mode 100644 index 777ae12..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1578-antrag-strassenaufbruchgenehmigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Antrag Straßenaufbruchgenehmigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung b/src/target/dika_ueberschrift/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung deleted file mode 100644 index 9d7b1ca..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1584-bescheinigung-ueber-namensfuehrung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bescheinigung über Namensführung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen b/src/target/dika_ueberschrift/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen deleted file mode 100644 index fb0829c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1586-ferienbetreuung-in-den-jugendzentren-und-auf-den-bauspielplaetzen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ferienbetreuung in den Jugendzentren und auf den Bauspielplätzen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf b/src/target/dika_ueberschrift/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf deleted file mode 100644 index 1a4367b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1587-ferienfreizeiten-foerdertopf +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ferienfreizeiten - Fördertopf \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile b/src/target/dika_ueberschrift/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile deleted file mode 100644 index 04498d7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1589-familienfreizeit-fuer-alleinerziehende-elternteile +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Familienfreizeit für alleinerziehende Elternteile \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1590-ferienpass b/src/target/dika_ueberschrift/1590-ferienpass deleted file mode 100644 index d34082f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1590-ferienpass +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ferienpass \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche b/src/target/dika_ueberschrift/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche deleted file mode 100644 index 948d5d6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1591-kinder-und-jugendarbeitsschutzgespraeche +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kinder- und Jugendarbeitsschutzgespräche \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen b/src/target/dika_ueberschrift/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen deleted file mode 100644 index e49d9d2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1592-fachtage-fortbildungen-und-veranstaltungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fachtage, Fortbildungen und Veranstaltungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1593-verleihangebote b/src/target/dika_ueberschrift/1593-verleihangebote deleted file mode 100644 index 374fe93..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1593-verleihangebote +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Verleihangebote \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1594-suchtpraeventionstage b/src/target/dika_ueberschrift/1594-suchtpraeventionstage deleted file mode 100644 index aa167b5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1594-suchtpraeventionstage +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Suchtpräventionstage \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1595-soziales-kompetenzen-training b/src/target/dika_ueberschrift/1595-soziales-kompetenzen-training deleted file mode 100644 index b2c5a00..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1595-soziales-kompetenzen-training +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Soziales-Kompetenzen-Training \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 b/src/target/dika_ueberschrift/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 deleted file mode 100644 index 992260d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1596-demokratie-seminar-fuer-schuelerinnen-und-schueler-ab-klasse-10 +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Demokratie-Seminar für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen b/src/target/dika_ueberschrift/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen deleted file mode 100644 index 0f56f2e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1597-niedrigseilgarten-aktionen-und-schulungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Niedrigseilgarten-Aktionen und Schulungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen b/src/target/dika_ueberschrift/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index c35895b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1598-sexualpaedagogisches-konzept-in-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Sexualpädagogisches Konzept in Gelsenkirchen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss b/src/target/dika_ueberschrift/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss deleted file mode 100644 index 8c76d8c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1603-wohngeld-erstantrag-mietzuschuss +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wohngeld (Erstantrag Mietzuschuss) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss b/src/target/dika_ueberschrift/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss deleted file mode 100644 index 7e37484..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1604-wohngeld-erstantrag-lastenzuschuss +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wohngeld (Erstantrag Lastenzuschuss) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1613-baugenehmigung b/src/target/dika_ueberschrift/1613-baugenehmigung deleted file mode 100644 index 69957b9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1613-baugenehmigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Baugenehmigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1614-tageszulassung b/src/target/dika_ueberschrift/1614-tageszulassung deleted file mode 100644 index 68439e4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1614-tageszulassung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Tageszulassung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1617-ausstellung-leichenpass b/src/target/dika_ueberschrift/1617-ausstellung-leichenpass deleted file mode 100644 index e81b824..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1617-ausstellung-leichenpass +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausstellung Leichenpass \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige b/src/target/dika_ueberschrift/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige deleted file mode 100644 index 4e31c65..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1619-aerztliche-hilfen-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-und-deren-angehoerige +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ärztliche Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen b/src/target/dika_ueberschrift/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen deleted file mode 100644 index a4717aa..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1620-reisen-mit-betaeubungsmitteln-btm-br-schengener-abkommen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) / Schengener Abkommen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher b/src/target/dika_ueberschrift/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher deleted file mode 100644 index 8a08deb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1621-foerderung-von-dachbegruenungen-in-ergaenzung-zum-foerderprogramm-10000-gruene-daecher +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung von Dachbegrünungen in Ergänzung zum Förderprogramm 10.000 Grüne Dächer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg b/src/target/dika_ueberschrift/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg deleted file mode 100644 index 9a7055d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1632-erklaerungen-nach-dem-selbstbestimmungsgesetz-sbgg +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1634-beitragsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1634-beitragsbescheinigung deleted file mode 100644 index 20f201d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1634-beitragsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beitragsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle b/src/target/dika_ueberschrift/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle deleted file mode 100644 index 7c93253..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1638-foerderung-von-energetischen-sanierungsmassnahmen-an-der-gebaeudehuelle +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit b/src/target/dika_ueberschrift/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit deleted file mode 100644 index 9ad211a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1639-foerderung-fuer-gebaeude-energieberatungen-klimafit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Förderung für Gebäude-Energieberatungen - Klimafit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1640-vaterschaftsanerkennung b/src/target/dika_ueberschrift/1640-vaterschaftsanerkennung deleted file mode 100644 index faa7da7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1640-vaterschaftsanerkennung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vaterschaftsanerkennung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1641-mutterschaftsanerkennung b/src/target/dika_ueberschrift/1641-mutterschaftsanerkennung deleted file mode 100644 index a8c5885..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1641-mutterschaftsanerkennung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Mutterschaftsanerkennung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung deleted file mode 100644 index bfbe507..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/1642-unbedenklichkeitsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unbedenklichkeitsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/521-unterhaltsvorschuss b/src/target/dika_ueberschrift/521-unterhaltsvorschuss deleted file mode 100644 index 61edf56..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/521-unterhaltsvorschuss +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unterhaltsvorschuss \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/527-jugendgerichtshilfe b/src/target/dika_ueberschrift/527-jugendgerichtshilfe deleted file mode 100644 index 6beccff..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/527-jugendgerichtshilfe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Jugendgerichtshilfe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern b/src/target/dika_ueberschrift/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern deleted file mode 100644 index 09e5b28..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/528-beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-eltern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/529-wirtschaftliche-jugendhilfe b/src/target/dika_ueberschrift/529-wirtschaftliche-jugendhilfe deleted file mode 100644 index b1563a4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/529-wirtschaftliche-jugendhilfe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wirtschaftliche Jugendhilfe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden b/src/target/dika_ueberschrift/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden deleted file mode 100644 index 53952fe..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/532-beglaubigung-von-kopien-und-urkunden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beglaubigung von Kopien und Urkunden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde b/src/target/dika_ueberschrift/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde deleted file mode 100644 index 4a88bc6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/533-aenderung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-bei-wohnungswechsel-innerhalb-der-gemeinde +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen b/src/target/dika_ueberschrift/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen deleted file mode 100644 index 45a0a0d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/534-personalausweis-und-oder-reisepass-beantragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Personalausweis und/oder Reisepass beantragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung b/src/target/dika_ueberschrift/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung deleted file mode 100644 index 92f2c72..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/535-anmeldung-beim-bezug-einer-wohnung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung beim Bezug einer Wohnung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/536-personalausweis-beantragen b/src/target/dika_ueberschrift/536-personalausweis-beantragen deleted file mode 100644 index 35e7491..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/536-personalausweis-beantragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Personalausweis beantragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/537-abmeldung-einer-wohnung b/src/target/dika_ueberschrift/537-abmeldung-einer-wohnung deleted file mode 100644 index 0652417..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/537-abmeldung-einer-wohnung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abmeldung einer Wohnung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/538-vorlaeufiger-personalausweis b/src/target/dika_ueberschrift/538-vorlaeufiger-personalausweis deleted file mode 100644 index ad15b85..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/538-vorlaeufiger-personalausweis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vorläufiger Personalausweis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/539-verlust-des-reisepasses b/src/target/dika_ueberschrift/539-verlust-des-reisepasses deleted file mode 100644 index 5ac8733..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/539-verlust-des-reisepasses +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Verlust des Reisepasses \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde b/src/target/dika_ueberschrift/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde deleted file mode 100644 index c80308b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/540-ummelden-des-wohnsitzes-in-einer-gemeinde +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ummelden des Wohnsitzes in einer Gemeinde \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/541-fuehrungszeugnis-beantragen b/src/target/dika_ueberschrift/541-fuehrungszeugnis-beantragen deleted file mode 100644 index caa239c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/541-fuehrungszeugnis-beantragen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Führungszeugnis beantragen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/542-verlust-des-personalausweises b/src/target/dika_ueberschrift/542-verlust-des-personalausweises deleted file mode 100644 index 3210011..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/542-verlust-des-personalausweises +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Verlust des Personalausweises \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/545-melderegisterauskunft b/src/target/dika_ueberschrift/545-melderegisterauskunft deleted file mode 100644 index 9563c56..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/545-melderegisterauskunft +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Melderegisterauskunft \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs b/src/target/dika_ueberschrift/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs deleted file mode 100644 index 545bfab..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung/Zulassung eines Neufahrzeugs \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist b/src/target/dika_ueberschrift/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist deleted file mode 100644 index f5114f4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das schon in Gelsenkirchen zugelassen ist \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war b/src/target/dika_ueberschrift/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war deleted file mode 100644 index ba3a8f0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/548-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-ausserhalb-von-gelsenkirchen-zugelassen-ist-war +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das außerhalb von Gelsenkirchen zugelassen ist/war \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief b/src/target/dika_ueberschrift/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief deleted file mode 100644 index e0c1ad6..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/550-ausstellung-von-ersatz-dokumenten-hier-zulassungsbescheinigung-teil-ii-fahrzeugbrief +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/552-kurzzeitkennzeichen b/src/target/dika_ueberschrift/552-kurzzeitkennzeichen deleted file mode 100644 index 145903e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/552-kurzzeitkennzeichen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kurzzeitkennzeichen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift b/src/target/dika_ueberschrift/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift deleted file mode 100644 index fac7c8f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/553-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-namensaenderungen-oder-wechsel-der-anschrift +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderungen oder Wechsel der Anschrift) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung b/src/target/dika_ueberschrift/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung deleted file mode 100644 index 07f1a4e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/555-fahrerlaubnis-ersterteilung-erweiterung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/559-einbuergerung b/src/target/dika_ueberschrift/559-einbuergerung deleted file mode 100644 index e9f0653..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/559-einbuergerung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einbürgerung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten b/src/target/dika_ueberschrift/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten deleted file mode 100644 index e850dbb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/560-staatsangehoerigkeitsangelegenheiten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Staatsangehörigkeitsangelegenheiten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge b/src/target/dika_ueberschrift/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge deleted file mode 100644 index 586e017..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/562-haftentschaedigung-fuer-ehemalige-politische-haeftlinge +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Haftentschädigung für ehemalige politische Häftlinge \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen b/src/target/dika_ueberschrift/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen deleted file mode 100644 index 5321091..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/563-unterhaltssicherung-bei-leistung-des-freiwilligen-wehrdienstes-und-wehruebungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Unterhaltssicherung bei Leistung des freiwilligen Wehrdienstes und Wehrübungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche b/src/target/dika_ueberschrift/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche deleted file mode 100644 index 81dc9fd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/566-namensaenderung-oeffentlich-rechtliche +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Namensänderung - Öffentlich-rechtliche \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule b/src/target/dika_ueberschrift/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule deleted file mode 100644 index 25b9117..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/571-elternbeitraege-fuer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-teilnehmerentgelte-offene-ganztagsschule +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder/Teilnehmerentgelte Offene Ganztagsschule \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten b/src/target/dika_ueberschrift/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten deleted file mode 100644 index 3d4fc60..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/572-berichtigung-der-fahrzeugpapiere-bei-aenderungen-der-technischen-daten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderungen der technischen Daten) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/574-kennzeichenverlust b/src/target/dika_ueberschrift/574-kennzeichenverlust deleted file mode 100644 index 7d5e8a5..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/574-kennzeichenverlust +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kennzeichenverlust \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen b/src/target/dika_ueberschrift/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen deleted file mode 100644 index e469b81..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/575-zollkennzeichen-ausfuhrkennzeichen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Zollkennzeichen/ Ausfuhrkennzeichen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/576-saisonkennzeichen b/src/target/dika_ueberschrift/576-saisonkennzeichen deleted file mode 100644 index 4603858..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/576-saisonkennzeichen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Saisonkennzeichen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/577-wunschkennzeichen b/src/target/dika_ueberschrift/577-wunschkennzeichen deleted file mode 100644 index fbbf6ec..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/577-wunschkennzeichen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wunschkennzeichen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge b/src/target/dika_ueberschrift/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge deleted file mode 100644 index dcaf8ad..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/589-beratung-und-unterstuetzung-bei-der-ausuebung-der-elterlichen-sorge +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/592-vormundschaften-pflegschaften b/src/target/dika_ueberschrift/592-vormundschaften-pflegschaften deleted file mode 100644 index 10e7043..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/592-vormundschaften-pflegschaften +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vormundschaften, Pflegschaften \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen b/src/target/dika_ueberschrift/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen deleted file mode 100644 index 28383d8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/594-beratung-und-unterstuetzung-psychisch-auffaelliger-menschen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Unterstützung psychisch auffälliger Menschen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/600-kindertagespflege b/src/target/dika_ueberschrift/600-kindertagespflege deleted file mode 100644 index df2c4e3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/600-kindertagespflege +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kindertagespflege \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager b/src/target/dika_ueberschrift/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager deleted file mode 100644 index fe179a8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/604-hilfen-fuer-beduerftige-moebellager +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hilfen für Bedürftige -Möbellager- \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/611-pflegekinder b/src/target/dika_ueberschrift/611-pflegekinder deleted file mode 100644 index f743de3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/611-pflegekinder +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Pflegekinder \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/616-abgeschlossenheitsbescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/616-abgeschlossenheitsbescheinigung deleted file mode 100644 index 6bf48b7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/616-abgeschlossenheitsbescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abgeschlossenheitsbescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch b/src/target/dika_ueberschrift/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch deleted file mode 100644 index a8d01d8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/617-beseitigung-von-baulichen-anlagen-abbruch +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/620-bauberatung b/src/target/dika_ueberschrift/620-bauberatung deleted file mode 100644 index 27137cd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/620-bauberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bauberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft b/src/target/dika_ueberschrift/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft deleted file mode 100644 index e181e04..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/621-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-baulastenauskunft +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Baulastenauskunft) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/623-antrag-auf-vorbescheid b/src/target/dika_ueberschrift/623-antrag-auf-vorbescheid deleted file mode 100644 index 6265514..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/623-antrag-auf-vorbescheid +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Antrag auf Vorbescheid \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv b/src/target/dika_ueberschrift/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv deleted file mode 100644 index 5e480b0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/635-rote-dauerkennzeichen-zur-teilnahme-an-veranstaltungen-fuer-oldtimer-gem-paragraph43-fzv +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Rote Dauerkennzeichen zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer gem. §43 FZV \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/636-asylbewerber-und-fluechtlinge b/src/target/dika_ueberschrift/636-asylbewerber-und-fluechtlinge deleted file mode 100644 index cca33b4..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/636-asylbewerber-und-fluechtlinge +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Asylbewerber und Flüchtlinge \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung b/src/target/dika_ueberschrift/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung deleted file mode 100644 index 4fa9e6c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/637-eheschliessung-anmeldung-der-eheschliessung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eheschließung - Anmeldung der Eheschließung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens b/src/target/dika_ueberschrift/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens deleted file mode 100644 index 666d508..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/638-namensaenderung-annahme-des-geburtsnamens-oder-eines-frueheren-familiennamens +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Namensänderung - Annahme des Geburtsnamens oder eines früheren Familiennamens \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet b/src/target/dika_ueberschrift/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet deleted file mode 100644 index 09de028..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/639-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-mutter-ist-nicht-verheiratet +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/640-anmeldung-eines-sterbefalles b/src/target/dika_ueberschrift/640-anmeldung-eines-sterbefalles deleted file mode 100644 index dfbd06a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/640-anmeldung-eines-sterbefalles +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung eines Sterbefalles \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/667-vergnuegungssteuer b/src/target/dika_ueberschrift/667-vergnuegungssteuer deleted file mode 100644 index dd7898c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/667-vergnuegungssteuer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vergnügungssteuer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/668-gewerbesteuer b/src/target/dika_ueberschrift/668-gewerbesteuer deleted file mode 100644 index 1096735..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/668-gewerbesteuer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gewerbesteuer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/673-hundesteuer b/src/target/dika_ueberschrift/673-hundesteuer deleted file mode 100644 index c40460d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/673-hundesteuer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hundesteuer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/674-grundbesitzabgaben b/src/target/dika_ueberschrift/674-grundbesitzabgaben deleted file mode 100644 index f3fdb5b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/674-grundbesitzabgaben +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Grundbesitzabgaben \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/680-versicherungsamt-rentenberatung b/src/target/dika_ueberschrift/680-versicherungsamt-rentenberatung deleted file mode 100644 index 05438bd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/680-versicherungsamt-rentenberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Versicherungsamt / Rentenberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/682-fundbuero b/src/target/dika_ueberschrift/682-fundbuero deleted file mode 100644 index 84c663d..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/682-fundbuero +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fundbüro \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/686-bafoeg b/src/target/dika_ueberschrift/686-bafoeg deleted file mode 100644 index 02715b7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/686-bafoeg +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -BAföG \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit b/src/target/dika_ueberschrift/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit deleted file mode 100644 index dbf6785..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/687-beratung-und-betreuung-bei-drohender-obdach-wohnungslosigkeit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Betreuung bei drohender Obdach-/ Wohnungslosigkeit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/688-meldebescheinigung b/src/target/dika_ueberschrift/688-meldebescheinigung deleted file mode 100644 index 920008e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/688-meldebescheinigung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Meldebescheinigung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/689-aushaendigung-von-personaldokumenten b/src/target/dika_ueberschrift/689-aushaendigung-von-personaldokumenten deleted file mode 100644 index a1c2ba9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/689-aushaendigung-von-personaldokumenten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Aushändigung von Personaldokumenten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/691-bewohnerparkausweise b/src/target/dika_ueberschrift/691-bewohnerparkausweise deleted file mode 100644 index 253c810..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/691-bewohnerparkausweise +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Bewohnerparkausweise \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht b/src/target/dika_ueberschrift/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht deleted file mode 100644 index 3f093d2..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/693-befreiung-von-der-gurtanlegepflicht-schutzhelmtragepflicht +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Befreiung von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden b/src/target/dika_ueberschrift/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden deleted file mode 100644 index 1653cdb..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/694-ehejubilaeen-altersjubilaeen-anmelden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ehejubiläen, Altersjubiläen anmelden \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen b/src/target/dika_ueberschrift/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen deleted file mode 100644 index 347cd7f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/697-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf b/src/target/dika_ueberschrift/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf deleted file mode 100644 index babc02b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/698-beratung-und-unterstuetzung-fuer-behinderte-menschen-im-beruf +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beratung und Unterstützung für Behinderte Menschen im Beruf \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/701-kinderspielplaetze b/src/target/dika_ueberschrift/701-kinderspielplaetze deleted file mode 100644 index 1fb6bdd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/701-kinderspielplaetze +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kinderspielplätze \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/711-kennzeichendiebstahl b/src/target/dika_ueberschrift/711-kennzeichendiebstahl deleted file mode 100644 index ed4e249..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/711-kennzeichendiebstahl +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kennzeichendiebstahl \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/746-externenpruefung b/src/target/dika_ueberschrift/746-externenpruefung deleted file mode 100644 index a0f0b51..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/746-externenpruefung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Externenprüfung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/753-aufhebung-der-sperrzeit b/src/target/dika_ueberschrift/753-aufhebung-der-sperrzeit deleted file mode 100644 index 8f12e89..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/753-aufhebung-der-sperrzeit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Aufhebung der Sperrzeit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/757-verlaengerung-schengen-visum b/src/target/dika_ueberschrift/757-verlaengerung-schengen-visum deleted file mode 100644 index bc6c001..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/757-verlaengerung-schengen-visum +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Verlängerung Schengen-Visum \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/761-kulturfoerderung b/src/target/dika_ueberschrift/761-kulturfoerderung deleted file mode 100644 index ca53476..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/761-kulturfoerderung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Kulturförderung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz b/src/target/dika_ueberschrift/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz deleted file mode 100644 index e7c01fc..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/769-erlaubnis-fuer-den-gueterkraftverkehr-eu-lizenz +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erlaubnis für den Güterkraftverkehr/ EU-Lizenz \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet b/src/target/dika_ueberschrift/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet deleted file mode 100644 index 89917d1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/778-anmeldung-der-geburt-eines-kindes-eltern-sind-verheiratet +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung b/src/target/dika_ueberschrift/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung deleted file mode 100644 index 2986dd1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/780-eheschliessung-allgemeine-information-zur-anmeldung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eheschließung - Allgemeine Information zur Anmeldung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen b/src/target/dika_ueberschrift/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen deleted file mode 100644 index 2b92895..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/787-ausstellung-von-urkunden-des-standesamtes-gelsenkirchen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausstellung von Urkunden des Standesamtes Gelsenkirchen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss b/src/target/dika_ueberschrift/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss deleted file mode 100644 index ec32d03..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/805-heimkosten-pflegewohngeld-und-foerderzuschuss +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Heimkosten, Pflegewohngeld und Förderzuschuss \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/806-vergabe-von-seniorenwohnungen b/src/target/dika_ueberschrift/806-vergabe-von-seniorenwohnungen deleted file mode 100644 index adc340b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/806-vergabe-von-seniorenwohnungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vergabe von Seniorenwohnungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen b/src/target/dika_ueberschrift/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen deleted file mode 100644 index 81f34a9..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/808-wohnberatung-fuer-aeltere-oder-behinderte-menschen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/809-pflegeberatung b/src/target/dika_ueberschrift/809-pflegeberatung deleted file mode 100644 index c468e83..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/809-pflegeberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Pflegeberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes b/src/target/dika_ueberschrift/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes deleted file mode 100644 index b5b750a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/813-namensaenderung-namenserklaerung-zum-familiennamen-eines-kindes +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Namensänderung - Namenserklärung zum Familiennamen eines Kindes \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb b/src/target/dika_ueberschrift/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb deleted file mode 100644 index bcd7baa..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/814-namensaenderung-namenserklaerung-nach-paragraph-94-bundesvertriebenengesetz-und-artikel-47-egbgb +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Namensänderung - Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und Artikel 47 EGBGB \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen b/src/target/dika_ueberschrift/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen deleted file mode 100644 index a609a2f..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/821-hilfe-zum-lebensunterhalt-ausserhalb-von-einrichtungen-wenn-keine-ansprueche-nach-sgb-ii-bestehen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (wenn keine Ansprüche nach SGB II bestehen) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/824-gebaeudeeinmessung b/src/target/dika_ueberschrift/824-gebaeudeeinmessung deleted file mode 100644 index c8524d8..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/824-gebaeudeeinmessung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gebäudeeinmessung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen b/src/target/dika_ueberschrift/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen deleted file mode 100644 index 57c3ca3..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/828-finanzielle-betreuung-von-asylbewerbern-und-fluechtlingen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Finanzielle Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/829-mittel-und-grossfeuerwerke b/src/target/dika_ueberschrift/829-mittel-und-grossfeuerwerke deleted file mode 100644 index 60fdf56..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/829-mittel-und-grossfeuerwerke +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Mittel- und Großfeuerwerke \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/830-beschallungserlaubnis b/src/target/dika_ueberschrift/830-beschallungserlaubnis deleted file mode 100644 index 467d9fc..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/830-beschallungserlaubnis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Beschallungserlaubnis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere b/src/target/dika_ueberschrift/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere deleted file mode 100644 index cc6ebaf..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/831-laermbelaestigungen-durch-privatpersonen-und-tiere +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Lärmbelästigungen durch Privatpersonen und Tiere \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/832-oster-und-martinsfeuer b/src/target/dika_ueberschrift/832-oster-und-martinsfeuer deleted file mode 100644 index 98804d1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/832-oster-und-martinsfeuer +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Oster- und Martinsfeuer \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 b/src/target/dika_ueberschrift/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 deleted file mode 100644 index 8f57d01..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/842-eheurkunden-und-abschriften-aus-den-eheregistern-eheschliessungen-ab-01011958 +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Eheurkunden und Abschriften aus den Eheregistern (Eheschließungen ab 01.01.1958) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/845-untersuchungsberechtigungsscheine b/src/target/dika_ueberschrift/845-untersuchungsberechtigungsscheine deleted file mode 100644 index a17fab1..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/845-untersuchungsberechtigungsscheine +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Untersuchungsberechtigungsscheine \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen b/src/target/dika_ueberschrift/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen deleted file mode 100644 index a8f8a7e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/853-erteilung-von-vermarktungsgenehmigungen-fuer-geschuetzte-tiere-und-pflanzen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern b/src/target/dika_ueberschrift/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern deleted file mode 100644 index bbcc701..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/854-ausnahmegenehmigung-fuer-die-beseitigung-von-bienen-wespen-hummel-oder-hornissennestern +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Bienen-, Wespen-, Hummel- oder Hornissennestern \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september b/src/target/dika_ueberschrift/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september deleted file mode 100644 index 28ebe73..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/855-genehmigung-von-rodungen-in-der-schutzzeit-von-maerz-bis-september +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Genehmigung von Rodungen in der Schutzzeit von März bis September \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans b/src/target/dika_ueberschrift/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans deleted file mode 100644 index 8b69623..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/856-erteilung-von-befreiungen-von-den-verboten-des-landschaftsplans +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erteilung von Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs b/src/target/dika_ueberschrift/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs deleted file mode 100644 index 8f9cbb7..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/871-abmeldung-ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeugs +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/877-gaststaettenerlaubnis b/src/target/dika_ueberschrift/877-gaststaettenerlaubnis deleted file mode 100644 index 7b3eabd..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/877-gaststaettenerlaubnis +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gaststättenerlaubnis \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister b/src/target/dika_ueberschrift/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister deleted file mode 100644 index 52a4f85..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/878-auskuenfte-aus-dem-gewerberegister +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Auskünfte aus dem Gewerberegister \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung b/src/target/dika_ueberschrift/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung deleted file mode 100644 index f204268..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/879-gewerbeanmeldung-auch-gewerbeabmeldung-gewerbeummeldung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gewerbeanmeldung (auch: Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/880-gewerberechtliche-erlaubnisse b/src/target/dika_ueberschrift/880-gewerberechtliche-erlaubnisse deleted file mode 100644 index ee96800..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/880-gewerberechtliche-erlaubnisse +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gewerberechtliche Erlaubnisse \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung b/src/target/dika_ueberschrift/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung deleted file mode 100644 index 1a57786..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/887-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/895-einsicht-in-hausakten b/src/target/dika_ueberschrift/895-einsicht-in-hausakten deleted file mode 100644 index 6812d88..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/895-einsicht-in-hausakten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Einsicht in Hausakten \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit b/src/target/dika_ueberschrift/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit deleted file mode 100644 index 9a6f20c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/896-angebot-des-standesamtes-aus-anlass-der-goldenen-hochzeit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Angebot des Standesamtes aus Anlass der Goldenen Hochzeit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs b/src/target/dika_ueberschrift/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs deleted file mode 100644 index d2dcf7c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/906-berechtigung-zur-teilnahme-an-einem-integrationskurs +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden b/src/target/dika_ueberschrift/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden deleted file mode 100644 index 944eff0..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/924-aufenthaltserlaubnisse-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen b/src/target/dika_ueberschrift/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen deleted file mode 100644 index 71ba61c..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/927-erwerbstaetigkeit-von-auslaendischen-staatsangehoerigen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/936-zweckentfremdung-von-wohnraum b/src/target/dika_ueberschrift/936-zweckentfremdung-von-wohnraum deleted file mode 100644 index 9ffe16e..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/936-zweckentfremdung-von-wohnraum +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Zweckentfremdung von Wohnraum \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts b/src/target/dika_ueberschrift/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts deleted file mode 100644 index 459455b..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/950-ambulante-hilfe-zur-pflege-hilfe-zur-weiterfuehrung-des-haushalts +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen b/src/target/dika_ueberschrift/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen deleted file mode 100644 index c750a04..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/951-fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/952-schwerbehindertenausweise b/src/target/dika_ueberschrift/952-schwerbehindertenausweise deleted file mode 100644 index ba88d80..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/952-schwerbehindertenausweise +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Schwerbehindertenausweise \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/953-elterngeld b/src/target/dika_ueberschrift/953-elterngeld deleted file mode 100644 index 0b67f33..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/953-elterngeld +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Elterngeld \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/954-elternzeit b/src/target/dika_ueberschrift/954-elternzeit deleted file mode 100644 index a962135..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/954-elternzeit +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Elternzeit \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/957-vorlaeufiger-reisepass b/src/target/dika_ueberschrift/957-vorlaeufiger-reisepass deleted file mode 100644 index 241f837..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/957-vorlaeufiger-reisepass +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Vorläufiger Reisepass \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/963-reisegewerbe b/src/target/dika_ueberschrift/963-reisegewerbe deleted file mode 100644 index 7683546..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/963-reisegewerbe +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Reisegewerbe \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten b/src/target/dika_ueberschrift/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten deleted file mode 100644 index 55e6715..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/965-aufstellerlaubnis-erlaubnis-zum-aufstellen-von-gewinnspielgeraeten +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Aufstellerlaubnis (Erlaubnis zum Aufstellen von Gewinnspielgeräten) \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/991-ge-pass b/src/target/dika_ueberschrift/991-ge-pass deleted file mode 100644 index a6df55a..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/991-ge-pass +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -GE-Pass \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/993-gehoerlosenberatung b/src/target/dika_ueberschrift/993-gehoerlosenberatung deleted file mode 100644 index baadeda..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/993-gehoerlosenberatung +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -Gehörlosenberatung \ No newline at end of file diff --git a/src/target/dika_ueberschrift/998-sozialticket b/src/target/dika_ueberschrift/998-sozialticket deleted file mode 100644 index 582e1da..0000000 --- a/src/target/dika_ueberschrift/998-sozialticket +++ /dev/null @@ -1 +0,0 @@ -SozialTicket \ No newline at end of file diff --git a/src/target/docker_tutorial/summary.txt b/src/target/docker_tutorial/summary.txt deleted file mode 100644 index e5623ef..0000000 --- a/src/target/docker_tutorial/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,44 +0,0 @@ - Title: Docker Tutorial: Simplifying Containerization for Developers - -In this concise tutorial, we'll introduce you to Docker, a powerful platform used for building, shipping, and running applications in containers. - -**Step 1: Installation** -Begin by installing Docker on your preferred operating system from the official Docker website. Follow the installation instructions specific to your OS for a smooth setup. - -**Step 2: Understanding Containers** -Containers are lightweight, standalone, and executable software packages that include everything needed to run an application: code, libraries, system tools, settings, and configuration files. They can be thought of as self-contained environments for your applications. - -**Step 3: Creating Your First Docker Image** -A Docker image is a lightweight, standalone, executable package that includes everything needed for an application to run including code, libraries, system tools, and settings. To create your first image, write a `Dockerfile` containing the instructions to build an image for your application. For example: - -```Dockerfile -# Use an official Python runtime as the base image -FROM python:3.7-slim - -# Set the working directory in the container to /app -WORKDIR /app - -# Copy the current directory contents into the container at /app -COPY . /app - -# Install any needed packages specified in requirements.txt -RUN pip install --no-cache-dir -r requirements.txt - -# Make port 80 available to the world outside this container -EXPOSE 80 - -# Define environment variable -ENV NAME World - -# Run app.py when the container launches -CMD ["python", "app.py"] -``` - -**Step 4: Building Your Image** -Now, build your image using the Dockerfile by executing `docker build -t .`. This command tells Docker to create an image with a name of your choice () and to use the instructions in the current directory. - -**Step 5: Running Your Container** -After successfully building the image, you can run it as a container using `docker run `. This command starts a new container from the image you created, attaching the container's port 80 to your host machine's port 4000 (randomly selected), allowing you to access your application. - -By mastering Docker, you will be able to easily package, share and run applications with their dependencies across environments, making development and deployment processes more efficient than ever! - diff --git a/src/target/filecreator.py b/src/target/filecreator.py deleted file mode 100644 index 3e115ca..0000000 --- a/src/target/filecreator.py +++ /dev/null @@ -1,26 +0,0 @@ -import os -from pathlib import Path -from ollama import Summarizer - -# Initialize the Summarizer -summarizer = Summarizer(model='small', temperature=0.7) - -# List all folders in the current directory -directories = [f.name for f in Path().glob('*/') if f.is_dir()] - -for dir_name in directories: - # Get the full path of the current directory - full_path = os.path.join(os.getcwd(), dir_name) - - # Generate a summary for the folder content (assuming there are text files inside) - summaries = [] - for file in Path(full_path).glob('*.txt'): - with open(file, 'r') as f: - text = f.read() - summary = summarizer.summarize(text) - summaries.append(summary) - - # Combine all summaries into one and save it to a .txt file inside the folder - combined_summary = '\n'.join(summaries) - with open(os.path.join(full_path, f'{dir_name}_summary.txt'), 'w') as f: - f.write(combined_summary) diff --git a/src/target/filecreator2.py b/src/target/filecreator2.py deleted file mode 100644 index e0ed21e..0000000 --- a/src/target/filecreator2.py +++ /dev/null @@ -1,27 +0,0 @@ -import os -from pathlib import Path -import ollama #from ollama.chat import ChatModel - -# Initialize the chat model (Summarizer equivalent in ollama.chat) -model = ChatModel.from_pretrained('small') - -# List all folders in the current directory -directories = [f.name for f in Path().glob('*/') if f.is_dir()] - -for dir_name in directories: - # Get the full path of the current directory - full_path = os.path.join(os.getcwd(), dir_name) - - # Generate a summary for the folder content (assuming there are text files inside) - summaries = [] - for file in Path(full_path).glob('*.txt'): - with open(file, 'r') as f: - text = f.read() - response = model.chat(text) # Summarize the text using the chat model - summary = response['choices'][0]['text'] # Get the summarized text from the response - summaries.append(summary) - - # Combine all summaries into one and save it to a .txt file inside the folder - combined_summary = '\n'.join(summaries) - with open(os.path.join(full_path, f'{dir_name}_summary.txt'), 'w') as f: - f.write(combined_summary) diff --git a/src/target/filecreator_cg.py b/src/target/filecreator_cg.py deleted file mode 100644 index c033196..0000000 --- a/src/target/filecreator_cg.py +++ /dev/null @@ -1,49 +0,0 @@ -import os -import subprocess -import json - -# Function to list folders in the current directory -def list_folders(): - # List all files and folders in the current directory - return [f for f in os.listdir() if os.path.isdir(f)] - -# Function to generate summary using Ollama -def generate_summary(topic): - # Call the Ollama API via command line - # Replace 'ollama' with the appropriate command if necessary (depending on your setup) - result = subprocess.run( - ['ollama', 'run', 'mistral', f'create a short text about the following topic: {topic}'], - stdout=subprocess.PIPE, - stderr=subprocess.PIPE - ) - - # Get the result and decode from bytes to string - summary = result.stdout.decode('utf-8') - - # Handle possible errors - if result.stderr: - print(f"Error generating summary for {topic}: {result.stderr.decode('utf-8')}") - - return summary - -# Function to save summary to a file inside the folder -def save_summary(folder_name, summary): - file_path = os.path.join(folder_name, "summary.txt") - with open(file_path, 'w') as f: - f.write(summary) - print(f"Summary saved to {file_path}") - -# Main function to process all folders -def main(): - # List all folders in the current directory - folders = list_folders() - - # Process each folder - for folder in folders: - print(f"Processing folder: {folder}") - summary = generate_summary(folder) # Generate summary based on folder name - if summary: - save_summary(folder, summary) # Save the summary to a text file - -if __name__ == "__main__": - main() diff --git a/src/target/full_stack_web_development/summary.txt b/src/target/full_stack_web_development/summary.txt deleted file mode 100644 index 76b9f5c..0000000 --- a/src/target/full_stack_web_development/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Unveiling Full-Stack Web Development - -In the dynamic world of technology, Full-Stack Web Development stands as a versatile and sought-after skill set. This discipline encompasses both the front-end (client-side) and back-end (server-side) aspects of web application development. - -On the front end, Full-Stack Developers are proficient in languages like HTML, CSS, and JavaScript, creating user interfaces that are not only aesthetically pleasing but also interactive and responsive. They utilize modern frameworks such as React, Angular, or Vue.js to enhance the efficiency of their code and create rich web experiences. - -On the back end, they work with servers, databases, and application logic. Languages such as Node.js, Python (Django/Flask), Ruby on Rails, PHP, or Java are often used. They set up APIs, manage databases using SQL or NoSQL systems like MongoDB, and ensure the secure and efficient functioning of web applications. - -A Full-Stack Developer's role is pivotal in bridging the gap between the front-end and back-end worlds, ensuring a seamless and cohesive user experience. Their ability to navigate both sides of the development stack makes them an indispensable asset in today's fast-paced digital landscape. - -In conclusion, Full-Stack Web Development is a rewarding and challenging field that requires versatility, adaptability, and a keen eye for detail. As technology continues to evolve, the demand for skilled Full-Stack Developers will only grow, making it an exciting area to pursue for anyone interested in shaping the future of web development. - diff --git a/src/target/git_and_github_for_beginners/summary.txt b/src/target/git_and_github_for_beginners/summary.txt deleted file mode 100644 index 125b094..0000000 --- a/src/target/git_and_github_for_beginners/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,46 +0,0 @@ - Title: Git and Github for Beginners: A Comprehensive Guide - -In today's digital age, version control systems have become an essential tool for developers. Among these, Git and Github stand out as popular choices. Whether you are a novice or an experienced developer looking to enhance your skills, understanding Git and Github is crucial. - -Git, a distributed version control system, allows you to track changes in your code efficiently. It enables collaboration among team members by keeping a record of every modification made to the project. This feature ensures that each member can work independently without fear of overwriting someone else's work. - -On the other hand, Github is a web-based platform that provides hosting for Git repositories and offers various collaborative tools. It serves as an online hub where developers can store their projects, share code, and collaborate with others. - -To get started with Git: - -1. Install Git on your computer by downloading the software package appropriate for your operating system from the official website (). - -2. Open a terminal or command prompt and verify the installation by typing `git --version`. - -3. To create a new repository, navigate to the directory containing your project files and initialize it with Git using the commands: - - ``` - git init - ``` - -4. Now you can start committing changes to your repository. Make some modifications to your code, then commit these changes by typing: - - ``` - git add . - git commit -m "Your commit message" - ``` - -To interact with Github: - -1. Create a new account on the Github website (). - -2. Once you have created an account, create a new repository by clicking on the '+' icon in the top right corner of the screen and selecting 'New repository'. - -3. Provide a name for your repository and select whether it is public or private. You can also initialize the repository with a README file. - -4. After creating the repository, you can connect it to your local Git project by adding its URL: - - ``` - git remote add origin https://github.com/yourusername/your-repository.git - git push -u origin master - ``` - -Now you have successfully connected your local Git repository to Github and pushed your changes to the cloud! Collaboration with other developers becomes effortless, as each member can clone the repository and make changes that can easily be merged into the main project using pull requests. - -By mastering Git and Github, you will not only streamline your development process but also improve collaboration with others in a dynamic and efficient manner. Happy coding! - diff --git a/src/target/introduction_to_programming/summary.txt b/src/target/introduction_to_programming/summary.txt deleted file mode 100644 index 1be6e27..0000000 --- a/src/target/introduction_to_programming/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Introduction to Programming - -Welcome to the fascinating world of programming! This introduction serves as your first step towards understanding, creating, and shaping the digital landscape that surrounds us. - -Programming is the process of writing instructions for a computer in a language it can understand—a language that translates human thoughts into machine code. It's like giving commands to a robot, guiding it to perform tasks, solve problems, or create something new and exciting! - -In this course, you will be introduced to the basic concepts of programming, including variables, data types, loops, conditional statements, functions, and more. We will explore these ideas using a popular programming language such as Python, JavaScript, or Java. Each concept will be explained in an easy-to-understand manner with practical examples, helping you grasp the concepts quickly and effectively. - -As a beginner, you don't need any prior coding experience to join this journey. All you need is curiosity, determination, and the willingness to learn. Remember, programming is not just about writing code; it's also about problem-solving, logic, creativity, and patience. - -By the end of this introduction, you will have a solid foundation in programming principles, allowing you to move on to more advanced topics with confidence. Whether you aim to develop websites, create mobile apps, work as a software developer, or simply understand how computers think, this course is your stepping stone towards that goal. So, let's get started! The digital world awaits you! - diff --git a/src/target/javascript_essentials/summary.txt b/src/target/javascript_essentials/summary.txt deleted file mode 100644 index 7416349..0000000 --- a/src/target/javascript_essentials/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ - Title: JavaScript Essentials: A Comprehensive Overview - -In the realm of modern web development, JavaScript stands as an indispensable pillar. This dynamic and versatile programming language, primarily used for enhancing web interactivity, serves as a cornerstone in creating engaging user experiences. Here's a brief outline of some essential concepts every JavaScript developer should familiarize themselves with: - -1. **Variables and Data Types**: In JavaScript, you can declare variables using the `let` or `const` keywords. Variables can store different data types such as numbers, strings, booleans, arrays, objects, and null/undefined values. - -2. **Functions**: Functions are a fundamental part of JavaScript. They can be defined in various ways: function declarations, function expressions, arrow functions, and anonymous functions. Functions enable the reusability of code. - -3. **Control Structures**: Control structures like `if` statements, `else`, `else if`, `switch`, loops (`for`, `while`, `do-while`, `for-of`, `for-in`), and the ternary operator control the flow of a program. - -4. **Arrays and Objects**: Arrays are used to store lists of items, while objects are used for grouping related data. Both arrays and objects are dynamic in JavaScript. - -5. **Events**: Events are actions that occur on web pages, such as clicks, key presses, or mouse movements. JavaScript can be used to listen for these events and respond accordingly, thus making the page interactive. - -6. **Asynchronous Programming**: JavaScript often needs to handle tasks concurrently, like loading data from a server. This is done using callbacks, promises, and async/await syntax. - -7. **ES6 Features**: ES6, or ECMAScript 2015, introduced several new features such as template literals, destructuring assignment, arrow functions, modules, and classes, making JavaScript more powerful and expressive. - -8. **Debugging and Tools**: Mastering debugging techniques like console logs, breakpoints, and step-through functions is crucial for finding and fixing errors in your code. Developers can also leverage tools like Chrome DevTools to inspect their web pages and analyze their JavaScript. - -By mastering these essential concepts, developers can create dynamic, interactive, and responsive web applications with JavaScript. With a plethora of resources available online, learning JavaScript has never been easier or more accessible. Embrace the power of JavaScript, and embark on your journey towards crafting exceptional web experiences! - diff --git a/src/target/kubernetes_basics/summary.txt b/src/target/kubernetes_basics/summary.txt deleted file mode 100644 index 443b64f..0000000 --- a/src/target/kubernetes_basics/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,18 +0,0 @@ - Title: Kubernetes Basics: A Comprehensive Introduction - -Kubernetes, often referred to as K8s, is an open-source platform designed for managing containerized workloads and services. It was originally developed by Google, but now it's maintained by the Cloud Native Computing Foundation (CNCF). This article provides a basic understanding of Kubernetes and its key components. - -**Pod**: The smallest and simplest unit in the Kubernetes object model that you can create or deploy is a Pod. A Pod represents a single instance of one or more containers on your cluster and shares the same network namespace, storage, and resources with them. - -**Services**: Services in Kubernetes provide a way to expose an application running on a pod to the internet or to other services. They don't directly expose the pods but instead route traffic to a stable endpoint. - -**Deployments**: Deployments are used to create and manage replicas of your Pods. This is useful for scaling applications, handling failures, and performing rollouts and rollbacks when updates are necessary. - -**Namespaces**: Namespaces in Kubernetes allow you to divide a single cluster into multiple virtual clusters. They provide a way to separate resources or view access to those resources. - -**PersistentVolumes (PV) and PersistentVolumeClaims (PVC)**: PV represents a physical or logical storage volume, while PVC is an abstraction layer that allows dynamic provisioning of volumes for your applications. - -**Ingress Resources**: Ingress resources in Kubernetes expose HTTP and HTTPS routes to the outside world. They help you manage external access to services in a cluster, primarily using standard web patterns such as VirtualHost and DNS records. - -Familiarizing yourself with these basic concepts is essential for anyone looking to work with Kubernetes effectively. As you delve deeper into Kubernetes, you'll discover more advanced features like rolling updates, auto-scaling, service discovery, and secret management. These features make Kubernetes a powerful tool in modern cloud-native application development and deployment. - diff --git a/src/target/machine_learning_for_beginners/summary.txt b/src/target/machine_learning_for_beginners/summary.txt deleted file mode 100644 index 8c55a54..0000000 --- a/src/target/machine_learning_for_beginners/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ - Title: Machine Learning for Beginners: An Introduction - -Machine learning, a subset of artificial intelligence (AI), is a fascinating field that allows computers to learn from data without being explicitly programmed. In this beginner's guide, we will explore the basics of machine learning and its applications. - -Machine learning algorithms are designed to automatically improve their performance on a specific task by learning from examples, such as images, sounds, or text. The two main types of machine learning are supervised learning (where the algorithm learns from labeled data) and unsupervised learning (where it learns from unlabeled data). - -Supervised learning can be further divided into regression (predicting a continuous value) and classification (categorizing data points into different classes). For example, in a spam email detection system, the algorithm would learn to classify emails as 'spam' or 'not spam'. On the other hand, unsupervised learning is used when we do not have labeled data. Clustering, a common unsupervised learning technique, groups similar data points together without any prior knowledge of their labels. - -To get started with machine learning, it is essential to understand some key concepts: - -1. Data Preprocessing: This involves cleaning and transforming raw data into a format suitable for the machine learning algorithm. -2. Feature Engineering: This process involves creating meaningful features from raw data that can be used by the machine learning algorithm to make predictions. -3. Model Training: This is where we feed our preprocessed data into the machine learning algorithm, allowing it to learn from the examples and adapt its internal parameters. -4. Evaluation: Once a model has been trained, it's crucial to evaluate its performance on unseen data to ensure that it generalizes well to new examples. - -Machine learning is a rapidly evolving field with numerous real-world applications, including image recognition (e.g., facial recognition), natural language processing (e.g., chatbots), and recommendation systems (e.g., Netflix). With the rise of open-source machine learning libraries such as TensorFlow and Scikit-learn, it's never been easier for beginners to dive into this exciting field and start building their own intelligent applications. - -Stay curious and keep learning! - diff --git a/src/target/networking_for_beginners/summary.txt b/src/target/networking_for_beginners/summary.txt deleted file mode 100644 index 69e14f6..0000000 --- a/src/target/networking_for_beginners/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ - Title: A Beginner's Guide to Networking: Unraveling Connections - -In today's digital age, understanding networking is not just limited to creating connections on social media platforms. Instead, we are referring to the process of exchanging information and making connections between computers, systems, or devices within a specific environment - a fundamental skill in the realm of technology. This brief guide aims to simplify networking for beginners. - -1. Understanding Network Topologies: Network topology defines how devices in a network are interconnected. Common types include star, ring, mesh, bus, and tree. Familiarizing yourself with these structures will help you visualize your network's layout. - -2. Important Network Devices: Routers, switches, hubs, and firewalls are key components in a network. They direct data traffic, manage the flow of information between devices, protect networks from unauthorized access, and provide a secure environment for communication. - -3. IP Addressing: Every device on a network needs a unique identifier called an IP address to communicate effectively. The Internet Assigned Numbers Authority (IANA) manages the global pool of IP addresses, assigning them in blocks to regional Internet Registries (RIRs). - -4. Subnetting: Subnetting breaks down a large network into smaller, more manageable networks called subnets. This process improves network efficiency and security by reducing broadcast traffic and facilitating easier management of the network. - -5. Network Protocols: Protocols are rules that govern how devices communicate over a network. Important protocols include TCP/IP (Transmission Control Protocol/Internet Protocol), HTTP (Hypertext Transfer Protocol) for web browsing, and FTP (File Transfer Protocol) for file sharing. - -6. Wireless Networking: Unlike wired networks, wireless networks transmit data without the use of cables. Wi-Fi is a popular wireless networking technology that allows devices to connect to the internet wirelessly in homes, offices, and public spaces. - -7. Network Security: Keeping your network secure is crucial. Implementing strong passwords, using firewalls, encrypting data, and regularly updating system software can help protect against unauthorized access. - -8. Troubleshooting Tips: Common networking issues include slow internet connection, disconnection from the network, and difficulty in sharing files. Basic troubleshooting steps involve checking cables, verifying IP addresses, restarting devices, and consulting user manuals or support forums when necessary. - -By understanding these fundamental concepts, you'll be well on your way to mastering the art of networking. Happy connecting! - diff --git a/src/target/python_basics/summary.txt b/src/target/python_basics/summary.txt deleted file mode 100644 index 91242b2..0000000 --- a/src/target/python_basics/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ - Title: Mastering Python Basics: A Comprehensive Guide - -Welcome to the world of Python programming! This beginner-friendly guide will take you through the essentials of Python basics, making your journey into coding an enjoyable and enlightening experience. - -1. **Introduction** - Python is a high-level, interpreted programming language known for its simplicity and readability. It's widely used in various fields such as web development, data analysis, machine learning, and artificial intelligence. - -2. **Variables and Data Types** - Variables store information that can be manipulated during runtime. Python has several data types including integers (e.g., 5), floating-point numbers (e.g., 3.14), strings (e.g., "Hello, World!"), lists (ordered collections of items), and dictionaries (key-value pairs). - -3. **Control Structures** - Control structures allow you to control the flow of your program. This includes conditional statements like `if`, `elif`, and `else` for making decisions, as well as loops such as `for` and `while` for repeating actions. - -4. **Functions** - Functions are reusable blocks of code that perform specific tasks. You can define your own functions using the `def` keyword. - -5. **Modules and Packages** - Modules are files containing Python definitions and statements. A package is a directory containing modules. They help keep your code organized and reusable. - -6. **Error Handling** - Errors can occur during runtime due to various reasons. Python provides mechanisms for handling these errors using `try`, `except`, `finally` blocks. - -7. **Advanced Concepts** - As you grow more comfortable with the basics, explore advanced concepts such as classes and objects, decorators, generators, and more! - -8. **Resources** - To further your learning, check out online resources like Codecademy, freeCodeCamp, W3Schools, and Python's official documentation. Joining a coding community can also provide valuable support and inspiration along the way. - -Remember, mastering Python basics is just the beginning of your coding journey! Embrace the challenges, seek out new opportunities to learn, and never stop exploring. Happy coding! - diff --git a/src/target/react_tutorial/summary.txt b/src/target/react_tutorial/summary.txt deleted file mode 100644 index c92b690..0000000 --- a/src/target/react_tutorial/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,30 +0,0 @@ - Title: Getting Started with React Tutorial - -Welcome to our React Tutorial! This guide is designed to help you learn and master React, one of the most popular JavaScript libraries for building user interfaces. - -**Section 1: Introduction to React** - -React is a JavaScript library developed by Facebook. It allows you to build reusable UI components, making your coding process more efficient and manageable. In this section, we'll cover the basics of React, including its benefits and how it differs from traditional web development methods. - -**Section 2: Setting Up Your Development Environment** - -Before we dive into coding, let's set up our development environment. We'll guide you through installing Node.js, creating a new project using Create React App, and understanding the project structure. - -**Section 3: Understanding Components in React** - -The heart of React is its components. In this section, we'll explain what components are, how to create them, and how they can be reused throughout your application. You'll also learn about functional components and class components. - -**Section 4: Props and State in React** - -Props and state are essential concepts in React. Props allow you to pass data from a parent component to a child component. State, on the other hand, is used to manage the internal data of a component. We'll explore these topics in detail, with plenty of examples for easy understanding. - -**Section 5: Working with Lists and Forms** - -Learn how to work with lists of data and forms in React. You'll discover how to create lists dynamically and handle form submissions efficiently. - -**Section 6: Putting it All Together - A Todo App** - -Finally, we'll put everything you've learned into practice by building a simple but functional Todo app. This will give you a chance to apply your new skills in a real-world context. - -We hope this React tutorial proves helpful and enjoyable as you embark on your journey learning React! Happy coding! - diff --git a/src/target/scrum_practices/summary.txt b/src/target/scrum_practices/summary.txt deleted file mode 100644 index 88b925a..0000000 --- a/src/target/scrum_practices/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,20 +0,0 @@ - Title: Essential Scrum Practices for Agile Project Management - -In the dynamic world of modern software development, Scrum has emerged as a popular agile framework that enables teams to collaboratively and iteratively build products. This article focuses on the essential Scrum practices that form the backbone of any successful Scrum project. - -1. **Sprint**: A Sprint is a time-boxed period (usually 2-4 weeks) during which the team works to deliver potentially shippable and valuable software increments. It's a key Scrum practice that promotes a rhythmic and predictable workflow. - -2. **Sprint Planning**: This event, held at the start of each Sprint, is where the Product Owner and the Development Team collaborate to decide on the product backlog items they will work on in the upcoming Sprint. The goal is to establish a clear understanding of what needs to be achieved within the Sprint timebox. - -3. **Daily Scrum (or Daily Stand-up)**: This is a short, daily meeting where team members synchronize their activities and discuss any issues that may impede the progress of the sprint goal. The aim is to inspect and adapt the work regularly for smooth progress. - -4. **Sprint Review**: At the end of each Sprint, the Development Team demonstrates the completed work to the Product Owner and other stakeholders. The Sprint Review provides an opportunity to review the outcome of the Sprint, discuss the working software, and plan for the next Sprint. - -5. **Sprint Retrospective**: This event is held immediately following the Sprint Review and is dedicated to inspecting how the team performed during the Sprint and identifying ways to improve their practices and processes for the next Sprint. - -6. **Product Backlog**: The Product Backlog represents the prioritized list of features, enhancements, and fixes for the product. The Product Owner is responsible for managing the Product Backlog and ensuring that it's transparent, visible, and clear to all relevant stakeholders. - -7. **Scrum Master**: The Scrum Master is a servant-leader for the team. They are responsible for ensuring that Scrum theory, practices, and rules are understood and enacted, and they help the team remove any obstacles that impede their progress. - -These essential Scrum practices foster transparency, collaboration, and a continuous improvement mindset within agile teams, ultimately leading to better project outcomes and higher-quality software products. - diff --git a/src/target/serverless_architectures/summary.txt b/src/target/serverless_architectures/summary.txt deleted file mode 100644 index 33600b2..0000000 --- a/src/target/serverless_architectures/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,12 +0,0 @@ - Title: Unraveling the Mystique of Serverless Architectures - -In the ever-evolving landscape of software development, one concept that has garnered significant attention is Serverless Architecture. This revolutionary approach offers a paradigm shift from traditional server management models, promising scalability, cost efficiency, and increased developer productivity. - -At its core, Serverless Architecture abstracts away the infrastructure details, allowing developers to focus solely on writing and deploying their code without worrying about the underlying servers or capacity provisioning. In essence, it is a cloud computing execution model where the cloud provider dynamically manages the allocation of machine resources, executing code only when needed in response to an event. - -This architecture offers several advantages. First, it eliminates the need for capacity planning and server management, freeing developers from the burden of server maintenance and ensuring optimal resource utilization. Second, it provides unprecedented scalability, automatically adjusting resources based on demand, thus ensuring seamless application performance regardless of user traffic. Lastly, it offers a pay-per-use model, minimizing costs as resources are utilized only during execution time, making it an attractive choice for businesses with fluctuating workloads. - -While Serverless Architecture presents numerous benefits, it is essential to understand its limitations. For instance, it may not be suitable for applications that require low-latency responses due to the inherent cold start delay associated with initializing a serverless function after a period of inactivity. Additionally, managing state between invocations can also prove challenging due to the ephemeral nature of serverless functions. - -In conclusion, Serverless Architecture represents a significant leap forward in cloud computing, offering scalability, cost efficiency, and increased developer productivity. As businesses continue to grapple with managing complex applications and infrastructure, Serverless Architecture promises to play an increasingly vital role in their digital transformation journeys. - diff --git a/src/target/software_project_management/summary.txt b/src/target/software_project_management/summary.txt deleted file mode 100644 index 13974f0..0000000 --- a/src/target/software_project_management/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,16 +0,0 @@ - Title: Essential Aspects of Software Project Management - -In the dynamic world of technology, effective software project management (SPM) plays a pivotal role in ensuring successful delivery of projects that meet or surpass stakeholder expectations. SPM involves overseeing the planning, execution, and completion of software development initiatives within constraints such as scope, budget, timeline, quality, and resources. - -One fundamental aspect of SPM is establishing clear project objectives and requirements. This ensures a shared understanding between all stakeholders regarding what needs to be achieved and how success will be measured. A well-defined scope helps minimize deviations during the course of the project and reduces potential for misunderstandings or rework. - -Another crucial component is resource allocation. Identifying the right people with the necessary skills, experience, and dedication for the tasks at hand is essential to guarantee timely progress and high-quality results. Adequate resources also include equipment, infrastructure, and tools required for efficient software development and testing processes. - -Effective communication is another vital element in successful SPM. Regular updates on project status, issues, risks, and changes help keep all stakeholders informed and involved. Transparent communication fosters trust, improves decision-making, and promotes collaboration within the team and with clients. - -Risk management is a key aspect of SPM that helps minimize potential problems and maximize chances for success. Identifying, assessing, planning for, and mitigating risks proactively will help keep the project on track and reduce the likelihood of costly delays or failures. - -Lastly, adaptability is essential in today's fast-paced technological environment. Agile methodologies have gained popularity due to their flexibility and ability to accommodate changes throughout the project lifecycle. Agile encourages continuous improvement, rapid response to change, and a collaborative approach between developers and stakeholders. - -In conclusion, successful software project management encompasses setting clear objectives, effective resource allocation, transparent communication, risk management, and adaptability. By focusing on these key aspects, organizations can ensure their software projects are completed effectively, efficiently, and to the satisfaction of all stakeholders. - diff --git a/src/target/testing_automation_with_Selenium/summary.txt b/src/target/testing_automation_with_Selenium/summary.txt deleted file mode 100644 index 031dd64..0000000 --- a/src/target/testing_automation_with_Selenium/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,14 +0,0 @@ - Title: Mastering Test Automation with Selenium: A Comprehensive Guide - -In the dynamic world of software development, ensuring quality and reliability is paramount. Enter test automation with Selenium, a robust open-source tool that revolutionizes web application testing. This guide provides an insightful journey into the realm of test automation using Selenium. - -Selenium, initially developed by Jason Huggins in 2004, is now a cornerstone of the software testing industry. It offers a suite of tools for all levels of testing - from unit tests to full integration and end-to-end testing. This versatility makes it an ideal choice for organizations striving to streamline their test processes and ensure high-quality output. - -Selenium WebDriver, the most popular component of the Selenium suite, provides a simple yet powerful API that enables testing across multiple browsers and platforms. It allows developers to write test scripts in various programming languages such as Java, C#, Python, Ruby, and JavaScript. These scripts mimic user interactions, thus emulating real-world scenarios for testing web applications. - -One of the key benefits of Selenium is its ability to execute tests across different browsers. This ensures that your application functions consistently across all major browsers, providing a seamless user experience to a broad audience. Selenium also supports Grid, allowing parallel execution of test scripts across multiple machines, significantly reducing the testing time and increasing efficiency. - -Moreover, Selenium integrates seamlessly with Continuous Integration (CI) and Continuous Deployment (CD) tools such as Jenkins, Bamboo, and Travis CI. This allows teams to automatically execute tests every time a change is made in the codebase, ensuring that any issues are detected early and rectified promptly. - -In conclusion, Selenium is an indispensable tool for modern web application testing. Its cross-browser compatibility, support for multiple programming languages, seamless integration with CI/CD tools, and efficient parallel execution capabilities make it a powerful ally in the quest for high-quality software. Whether you're a seasoned developer or a novice tester, mastering Selenium will undoubtedly enhance your software testing skills and contribute to the success of your projects. Happy automating! - diff --git a/src/target/unit_testing_with_Jest/summary.txt b/src/target/unit_testing_with_Jest/summary.txt deleted file mode 100644 index a6a3937..0000000 --- a/src/target/unit_testing_with_Jest/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,22 +0,0 @@ - Unit Testing with Jest is a popular approach for testing JavaScript code, providing an easy-to-use and flexible solution for developers. Jest offers features such as automated test running, a rich set of assertion methods, snapshot testing, and mock functions, among others. - -To get started with unit testing using Jest, you'll first need to install the tool by running `npm install jest` or `yarn add jest` in your project directory. Once installed, you can create test files in the `__tests__` folder or name them starting with 'test'. For instance, if you have a component called App.js, you would create a corresponding file like App.test.js. - -Inside the test file, you can use Jest's built-in functions to write tests for your code. Here's an example: - -```javascript -import React from 'react'; -import App from './App'; -import { render } from '@testing-library/react'; -import '@testing-library/jest-dom/extend-expect'; - -describe('App', () => { - it('renders without crashing', () => { - const { getByText } = render(); - expect(getByText('Welcome to React')).toBeInTheDocument(); - }); -}); -``` - -Jest's test runner will automatically discover and run all the tests in your project. You can also create custom matchers, transforms, or setup files for more complex scenarios. Jest is a powerful tool that helps developers write clean, maintainable, and reliable code. By adopting unit testing with Jest, you'll be able to catch bugs early, refactor confidently, and improve the overall quality of your JavaScript applications. - diff --git a/src/target/web_development_fundamentals/summary.txt b/src/target/web_development_fundamentals/summary.txt deleted file mode 100644 index 5781355..0000000 --- a/src/target/web_development_fundamentals/summary.txt +++ /dev/null @@ -1,19 +0,0 @@ - Title: Mastering Web Development Fundamentals: A Comprehensive Guide - -In the dynamic world of technology, mastering web development fundamentals is an essential skill for anyone seeking to carve a niche in the digital landscape. This guide aims to provide beginners with a solid foundation in web development, shedding light on its core concepts and best practices. - -1. **HTML (HyperText Markup Language)**: As the backbone of any website, HTML structures content on the web, defining text styles, links, images, and various other elements that form the content of a webpage. - -2. **CSS (Cascading Style Sheets)**: CSS is responsible for enhancing the visual appeal of webpages by controlling the layout, colors, fonts, and animations. It works in conjunction with HTML to create aesthetically pleasing websites. - -3. **JavaScript**: This programming language brings websites to life, allowing for interactive content, dynamic behavior, and responsive functionality. JavaScript is often referred to as the heart of web development due to its ability to manipulate web documents and react to user actions. - -4. **Responsive Design**: With a growing number of devices accessing the internet, it's crucial to create websites that adapt seamlessly across various screen sizes. Responsive design achieves this by using flexible layouts, images, and CSS media queries. - -5. **Version Control with Git**: As projects grow in size and complexity, version control becomes essential for tracking changes, collaboration, and managing multiple versions of a project. Git is an open-source distributed version control system that facilitates these tasks effectively. - -6. **Web Standards and Best Practices**: Adhering to web standards ensures compatibility across various browsers and devices while providing a superior user experience. Best practices include optimizing for performance, ensuring accessibility, following security guidelines, and more. - -7. **Testing and Debugging**: Testing is critical in identifying and resolving issues within web applications. Tools like Chrome Developer Tools and Selenium can help streamline this process. Additionally, understanding how to debug your code will save time and frustration when problems arise. - -By grasping these fundamental concepts, novice developers can lay a strong foundation for building robust and engaging websites that cater to diverse audiences and platforms. As you delve deeper into the realm of web development, continually refining your skills and staying abreast of industry trends will help ensure long-term success in this exciting field. diff --git a/src/util.py b/src/util.py deleted file mode 100644 index 17792fd..0000000 --- a/src/util.py +++ /dev/null @@ -1,44 +0,0 @@ -import ollama -import pickle -import numpy as np -from numpy.linalg import norm -import struct -import threading - -class PicklableOllamaClient(ollama.Client): # This feels really wrong - def __getstate__(self): - return {} - - def __setstate__(self, state): - self.__init__() - -class EmbeddingHandler: - models:list[str] - client:PicklableOllamaClient - - def __init__(self, models:list[str], client:ollama.Client): - self.models = models - self.client = client - - def embeddings_pack(self, embedding:list[float]) -> bytes: - return struct.pack('f' * int(len(embedding)), *embedding) - - def embeddings_unpack(self, embedding:bytes) -> tuple: - return struct.unpack('f' * int(len(embedding) / 4), embedding) - - def create_specific(self, model, text): - response = self.client.embeddings(model=model, prompt=text) - return response["embedding"] if "embedding" in response else None - - def create(self, text): - response = [] - for model in self.models: - embedding = self.client.embeddings(model=model, prompt=text) - response.append(embedding["embedding"] if "embedding" in embedding else None) - return response - - def similarity(self, a, b): # Takes list[float] but also tuple[float]. That's why sometimes things don't need to be strictly typed :) - try: - return np.dot(a,b)/(norm(a)*norm(b)) - except: - return 0