Überschrift: Geothermie / Erdwärmenutzung Beschreibung: Für die Nutzung von Wärme oder Kälte aus dem Erdreich / Grundwasser zur Temperierung eines Gebäudes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag beträgt in der Regel vier Kalenderwochen. Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) in Dortmund erforderlich. Voraussetzungen Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers. Benötigte Unterlagen Einzelfallabhängig: vollständig ausgefüllter Antragsvordruck und ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht ggf. Vollmacht Übersichtslageplan Lageplan mit Eintragung der Sonden (Kollektoren, Brunnen) mit Vermaßung Wärmebedarfsberechnung Diagramm Geothermische Potentiale / Berechnung der Sondenlänge Technische Daten Wärmepumpe Technische Daten Erdwärmesonden / Kollektoren / Brunnen Technische Daten Verpressmaterial Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgerflüssigkeit Sicherheitsdatenblatt Kältemittel Zertifikat Fachunternehmen W 120 der Bohrfirma (bei Erdwärmesonden) Qualifikationsnachweis Bohrgeräteführer (bei Erdwärmesonden)  Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Gebühren Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 250,00 €. Bei einer Leistung der Wärmepumpenanlage von mehr als 50 kW erhöht sich die Gebühr nach einer vorgegebenen Staffelung.