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Überschrift: Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen
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Beschreibung:
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Im Darlehensvertrag für öffentlich geförderte Eigenheime/Eigentumswohnungen ist geregelt, dass der Zinssatz des Förderdarlehens nach Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit angehoben wird. Die Anhebung des Zinssatzes wird vor Ablauf der Zinsbindung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW angekündigt.
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Auf Antrag kann der Zinssatz für die Dauer von fünf Jahren gesenkt werden, sofern bei einer Einkommensprüfung festgestellt wird, dass die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % überschritten wird.
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Welche Einkommensgrenze maßgeblich ist und welche Einkommensunterlagen/sonstige Nachweise für den Antrag benötigt werden, erfahren Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen) und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
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Gebühren
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10,00 €
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