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Überschrift: Geothermie / Erdwärmenutzung
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Beschreibung:
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Für die Nutzung von Wärme oder Kälte aus dem Erdreich / Grundwasser zur Temperierung eines Gebäudes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag beträgt in der Regel vier Kalenderwochen.
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Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) in Dortmund erforderlich.
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
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Benötigte Unterlagen
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Einzelfallabhängig:
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vollständig ausgefüllter Antragsvordruck und ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht
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ggf. Vollmacht
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Übersichtslageplan
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Lageplan mit Eintragung der Sonden (Kollektoren, Brunnen) mit Vermaßung
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Wärmebedarfsberechnung
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Diagramm Geothermische Potentiale / Berechnung der Sondenlänge
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Technische Daten Wärmepumpe
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Technische Daten Erdwärmesonden / Kollektoren / Brunnen
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Technische Daten Verpressmaterial
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Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgerflüssigkeit
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Sicherheitsdatenblatt Kältemittel
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Zertifikat Fachunternehmen W 120 der Bohrfirma (bei Erdwärmesonden)
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Qualifikationsnachweis Bohrgeräteführer (bei Erdwärmesonden)
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Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 250,00 €. Bei einer Leistung der Wärmepumpenanlage von mehr als 50 kW erhöht sich die Gebühr nach einer vorgegebenen Staffelung.
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