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Title: Agile Methodologies: Embracing Flexibility in Software Development
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In the dynamic landscape of software development, Agile methodologies have emerged as a transformative approach, promising flexibility and adaptability over traditional waterfall models. Agile methodologies, born from the 2001 Manifesto for Agile Software Development, emphasize collaboration, customer satisfaction, and responding to change.
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These methodologies encourage an iterative and incremental development process where teams deliver working software in short timeboxes called sprints (typically two to four weeks). By breaking down projects into manageable chunks, teams can respond quickly to changing requirements, ensuring the final product meets or exceeds customer expectations.
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Agile methodologies are not one-size-fits-all solutions. They encompass various frameworks like Scrum, Kanban, Extreme Programming (XP), and Feature-Driven Development (FDD), each with its unique practices and philosophies. For instance, Scrum is the most popular Agile methodology, emphasizing self-organizing teams, defined roles, and short daily meetings called stand-ups.
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The benefits of adopting Agile methodologies extend beyond software development. They foster a culture of collaboration and open communication, promote continuous improvement, and encourage the rapid delivery of valuable functionality to customers. However, it's essential to remember that Agile is not a magic bullet—success requires a change in mindset, careful planning, and committed teamwork.
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In conclusion, Agile methodologies offer organizations a flexible and responsive approach to software development. By embracing these principles, teams can deliver high-quality products quickly, adapt to changing requirements, and foster a collaborative and innovative work environment.
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Title: Navigating the Moral Landscape of Artificial Intelligence
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In the rapidly evolving world of technology, Artificial Intelligence (AI) has become an integral part of our daily lives. From recommending songs on music streaming platforms to self-driving cars, AI is omnipresent. However, as we continue to develop and rely on this intelligent machinery, it is crucial to address the ethical implications of its use.
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Artificial Intelligence Ethics encompasses a series of principles that govern the responsible development and application of AI systems. These principles aim to ensure that AI serves humanity in a beneficial way, avoiding harm and discrimination. Key aspects include transparency, accountability, privacy, fairness, and safety.
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Transparency requires that AI systems are explainable, so users can understand why certain decisions are being made. Accountability means holding developers responsible for the impact of their creations on society. Privacy is essential to safeguard individuals' personal data from misuse or unauthorized access. Fairness seeks to prevent biased algorithms from perpetuating existing social inequalities. Safety entails ensuring that AI systems do not pose a threat to human life or autonomy.
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To navigate the moral landscape of AI, collaboration among all stakeholders – governments, industries, academia, and civil society – is crucial. Establishing robust ethical guidelines can help foster an AI ecosystem grounded in trust, respect, and responsibility. It is our collective duty to ensure that AI serves as a tool for human progress rather than a source of harm or exploitation.
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As we continue to harness the power of AI, let us strive towards a future where technology works harmoniously with humanity, promoting peace, prosperity, and justice for all. The ethical development and application of AI is not just an option – it's our responsibility.
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Title: Exploring Cloud Computing with Amazon Web Services (AWS)
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Cloud computing, a revolutionary technology, is transforming the way businesses operate by offering on-demand access to a shared pool of configurable computing resources. One of the most prominent players in this domain is Amazon Web Services (AWS), a subsidiary of Amazon.com, that provides reliable, scalable, and secure cloud services to individuals, startups, and large enterprises alike.
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Amazon Web Services offers over 175 fully-featured services from data centers globally. These services encompass computing power, storage options, content delivery networks, database service, analytics, application services, deployment services, management tools, and developer tools. This extensive suite of services allows developers and businesses to harness the benefits of cloud computing effortlessly.
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With AWS, users can leverage the 'pay-as-you-go' pricing model, ensuring they only pay for the resources they consume, making it an affordable solution for businesses of all sizes. Moreover, AWS ensures high availability and fault tolerance by replicating data across multiple servers and Availability Zones (AZs) within a region. This infrastructure design minimizes downtime and increases the reliability of services.
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AWS also prioritizes security, offering robust measures such as identity access management, encryption, and virtual private clouds to protect customer data. In addition, AWS provides tools like Amazon CloudWatch and Amazon CloudTrail for monitoring resources and tracking activity in AWS services, ensuring a secure environment for users.
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In conclusion, Amazon Web Services offers a comprehensive cloud computing platform that empowers businesses to scale quickly, reduce IT costs, and focus on core competencies rather than managing infrastructure. With its extensive services, flexible pricing, high availability, and strong security measures, it's no wonder that AWS leads the cloud computing market. Whether you're a developer, startup, or large enterprise, AWS has something for everyone, making the leap into the cloud an easier and more rewarding journey than ever before.
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Title: Understanding Continuous Integration and Continuous Delivery (CI/CD)
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In the realm of modern software development, two key practices that have revolutionized the process are Continuous Integration (CI) and Continuous Delivery (CD). These methodologies aim to streamline the development lifecycle, reduce errors, and increase efficiency.
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Continuous Integration (CI) is a practice where developers regularly merge their code changes into a central repository. Each integration creates a build that is automatically tested, ensuring the application continues to work as intended after every change. CI minimizes the time it takes to detect issues and makes it easier for teams to collaborate effectively.
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On the other hand, Continuous Delivery (CD) extends the principles of CI to enable rapid and reliable software deployment. In a CD pipeline, once code passes through automated tests, it is automatically deployed to various stages such as staging or production environments. This process ensures that every change is deployable at any given moment, making releases faster and more predictable.
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The synergy between CI and CD forms the foundation of DevOps culture, where collaboration, automation, and quality assurance are prioritized to drive successful software delivery. By adopting these practices, organizations can innovate faster, reduce technical debt, and deliver high-quality software consistently.
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Title: Mastering Cybersecurity Fundamentals: A Comprehensive Guide
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In our increasingly digital world, understanding Cybersecurity Fundamentals has become crucial for both individuals and organizations. This article aims to provide a comprehensive yet concise overview of the essential aspects of cybersecurity.
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1. **Understanding Cybersecurity**: Cybersecurity is about protecting internet-connected systems, including hardware, software, and data, from attack, damage, or unauthorized access. It safeguards digital information and ensures privacy, integrity, and confidentiality.
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2. **Key Concepts**: Some of the fundamental concepts in cybersecurity include authentication (verifying user identity), authorization (granting access based on identity and permissions), encryption (converting plain text into a code to secure communication), and firewalls (systems that monitor and control incoming and outgoing network traffic).
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3. **Threat Landscape**: Cybersecurity threats come in various forms, such as malware, phishing attacks, ransomware, and denial-of-service attacks. Understanding these threats is vital to implementing effective defense strategies.
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4. **Defensive Measures**: Implementing strong passwords, keeping software up-to-date, using antivirus software, and regularly backing up data are essential defensive measures for individuals. Organizations may also employ more advanced strategies like intrusion detection systems, penetration testing, and incident response plans.
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5. **Education and Awareness**: One of the most powerful tools in cybersecurity is education and awareness. Regular training helps users recognize and respond to potential threats, reducing the risk of a successful attack.
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6. **The Future of Cybersecurity**: As technology evolves, so do cyber threats. The field of cybersecurity will continue to grow and adapt, with increasing emphasis on artificial intelligence, machine learning, and automation in security systems.
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Mastering Cybersecurity Fundamentals is an ongoing process, but this guide serves as a solid starting point for anyone looking to secure their digital world. Stay vigilant, stay informed, and stay secure!
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Title: Mastering Data Structures and Algorithms for Efficient Programming
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In the realm of computer science, mastery over data structures and algorithms is indispensable. These two concepts form the backbone of efficient problem-solving in software development, enabling developers to tackle complex tasks with ease and speed.
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Data structures are organized ways to store, retrieve, and manipulate data in a way that makes it easy to work with them. They include arrays, linked lists, stacks, queues, trees, graphs, and hash tables, among others. Each has its unique properties and use cases, making them versatile tools for different programming challenges.
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Algorithms, on the other hand, are step-by-step procedures designed to solve specific problems. They can be thought of as recipes for solving particular tasks efficiently, often leveraging the properties of data structures. Commonly used algorithms include search algorithms (linear search, binary search), sorting algorithms (bubble sort, quicksort, mergesort), and graph traversal algorithms (depth-first search, breadth-first search).
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Understanding both data structures and algorithms is crucial for writing efficient code. By choosing the right data structure for a given problem and employing an optimal algorithm to manipulate it, developers can optimize their programs' performance significantly.
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To become proficient in these areas, it's essential to practice with various problems, analyze their solutions, and explore different data structures and algorithms. Coding challenges, online tutorials, and books are great resources for honing your skills in this area.
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Mastering data structures and algorithms not only enhances problem-solving abilities but also equips developers with the tools needed to create scalable, robust software that stands the test of time. Embrace this knowledge, and watch your coding prowess soar!
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Title: Data Visualization with D3.js: Unlocking Insights from Raw Data
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Data visualization has become an essential tool in today's data-driven world, and one of the most popular libraries for this purpose is D3.js (Data-Driven Documents). This powerful JavaScript library allows developers to create dynamic, interactive, and scalable data visualizations directly in the web browser.
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D3.js, developed by Mike Bostock at the New York Times, stands out from other visualization libraries due to its flexibility and ability to bind data to document objects (DOM elements), providing a unique approach to data-driven design. This binding allows for seamless integration of complex data with HTML, CSS, and SVG, making it possible to create custom visualizations that are tailored to specific use cases.
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With D3.js, developers can tackle diverse tasks ranging from simple bar charts to intricate network graphs or geographical maps. The library's capabilities extend beyond traditional data representation, offering tools for motion graphics and interactive storytelling in addition to static visualizations.
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Moreover, D3.js is scalable, capable of handling large datasets without sacrificing performance. It also emphasizes best practices for responsive design, ensuring that your visualizations look great on any device or screen size.
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In summary, D3.js offers a robust solution for data visualization in web applications. By mastering this versatile library, developers can transform raw data into captivating and insightful visual stories that engage audiences and facilitate effective decision-making. Whether you're working on a small personal project or leading a large-scale data analysis initiative, D3.js is an indispensable tool for unlocking the hidden patterns within your data.
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Title: Deep Learning with TensorFlow: A Comprehensive Guide
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In the realm of artificial intelligence, deep learning has emerged as a revolutionary force, capable of solving complex problems and achieving human-like performance in various domains. One of the most popular libraries for implementing deep learning models is TensorFlow, an open-source platform developed by Google Brain Team. This guide aims to introduce you to deep learning with TensorFlow.
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Deep learning algorithms are a subset of machine learning that use neural networks with many layers to learn and make predictions. These models can identify patterns in large, unstructured datasets, making them ideal for tasks such as image recognition, natural language processing, and predictive analytics.
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TensorFlow provides a flexible ecosystem for both research and production. It allows you to build and train deep learning models using a variety of architectures, including convolutional neural networks (CNNs), recurrent neural networks (RNNs), and long short-term memory (LSTM) networks.
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To get started with TensorFlow, you'll need to install the library on your machine. You can do this by using pip or conda, depending on your preferred package manager. Once installed, you can begin exploring the TensorFlow API.
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The TensorFlow API is divided into several modules:
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1. tf.keras: The high-level API for building and training deep learning models. It provides a user-friendly interface for defining and training neural networks.
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2. tf.contrib: A collection of experimental features and utilities that are not part of the core TensorFlow API.
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3. tf.tensorflow: The low-level API, which gives you direct control over operations on tensors (multi-dimensional arrays).
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To create a deep learning model using TensorFlow, follow these steps:
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1. Import the necessary modules and initialize your data.
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2. Define your model architecture, using layers such as Dense, Conv2D, MaxPooling2D, LSTM, etc., depending on the task at hand.
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3. Compile the model by specifying the loss function, optimizer, and metrics to be tracked during training.
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4. Train the model using your dataset, either by feeding it batches of data or using generators for efficient data loading.
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5. Evaluate the performance of the model on a separate test dataset.
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6. Save the trained model for future use or deployment in a production environment.
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Deep learning with TensorFlow is an exciting journey that offers countless opportunities for innovation and problem-solving. With its robust architecture, extensive documentation, and active community, TensorFlow empowers developers to build powerful and accurate deep learning models. So, join the thousands of enthusiasts who are using TensorFlow to shape the future of AI!
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Title: Top DevOps Best Practices for Successful Collaboration and Delivery
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In the rapidly evolving world of software development, adhering to best practices is crucial for maintaining high-quality products and efficient workflows. Here are some key DevOps best practices that ensure smooth collaboration between development and operations teams.
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1. **Collaboration and Communication**: Successful DevOps depends on strong communication channels between developers and operations professionals. Regular meetings, shared tools, and clear documentation help to foster a culture of openness, transparency, and mutual understanding.
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2. **Continuous Integration (CI) and Continuous Delivery (CD)**: Implementing CI/CD pipelines enables automatic testing and deployment of code changes, reducing the risk of errors and ensuring faster delivery times. This practice encourages small, frequent updates rather than large, infrequent ones.
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3. **Automated Testing**: Automated tests help catch issues early in the development process, preventing them from affecting production environments. By using tools like Selenium or Jest, teams can write reliable test suites to validate their code.
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4. **Infrastructure as Code (IaC)**: Managing infrastructure using code allows for easy version control, reproducibility, and consistency across environments. Tools such as Terraform, AWS CloudFormation, or Azure Resource Manager help manage and provision infrastructure efficiently.
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5. **Monitoring and Logging**: Implementing monitoring solutions like Datadog, Splunk, or Prometheus allows teams to keep track of system performance, identify bottlenecks, and troubleshoot issues more quickly. Detailed logging is essential for understanding the behavior of complex systems and improving them over time.
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6. **Security**: Security should be a priority throughout the entire software development lifecycle (SDLC). Implementing practices like threat modeling, penetration testing, and using tools like OWASP ZAP or Nessus can help teams detect vulnerabilities early and address them promptly.
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7. **Continuous Improvement**: DevOps emphasizes the importance of continuous learning, experimentation, and iteration. Regularly analyzing performance metrics, customer feedback, and team productivity helps organizations identify areas for improvement and continuously refine their processes.
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Adopting these best practices can lead to improved collaboration, faster delivery times, higher-quality software, and increased customer satisfaction in the DevOps ecosystem. By staying agile and flexible in an ever-changing technological landscape, teams can ensure success in the world of DevOps.
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Überschrift: Familienforschung und Erbenermittlung
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Beschreibung:
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Im Institut für Stadtgeschichte stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung:
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die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888)
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die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen und ihren Vorläufergemeinden
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Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei.
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Recherchen zur Familienforschung aus der Einwohnermeldekartei können nur von den Archivkolleginnen und Archivkollegen des Instituts für Stadtgeschichte durchgeführt werden und sind daher kostenpflichtig. Es gelten die Sätze der aktuellen Benutzungs- und Gebührenordnung für das Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24.06.2019. Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Familienforschung und Erbenermittlung ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
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Die Auskünfte werden grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt.
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Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Personenstandsgesetz , das die Übergabe der Personenstandsregister von den Staatsämtern an die kommunalen Archive regelt. Dementsprechend hat das Stadtarchiv die folgenden Personenstandsregister vom Standesamt Gelsenkirchen übernommen:
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Geburtsregister von 1874 – 1910
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Heiratsregister von 1874 – 1940
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Sterberegister von 1874 – 1990
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Eigene Recherchen in den Personenstandsregistern durch die Benutzerinnen und Benutzer selbst sind aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Aus denselben Gründen können auch keine Fotokopien angefertigt werden. Das Institut für Stadtgeschichte bearbeitet schriftliche Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten entsprechend der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen und erstellt Kopien oder beglaubigte Kopien durch digitale Reproduktionen aus den Registerbänden.
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Voraussetzungen
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Anfragen zur privaten Familienforschung und Erbenermittlung sind grundsätzlich in schriftlicher Form, gerne auch per e-mail, an das Institut für Stadtgeschichte zu richten.
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Zudem ist eine schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Bearbeitungskosten gemäß der Benutzungs- und Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte vom 24.06.2019 notwendig. Anfragen ohne Zusicherung einer Kostenübernahme können nicht bearbeitet werden.
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Benötigte Unterlagen
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Schriftliche Anfrage mit Zusicherung der Kostenübernahme.
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Gebühren
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Es gilt die Benutzungs- und Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24.06.2019.
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Überschrift: Abstimmungsbescheinigung
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Beschreibung:
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Erteilung der Abstimmungsbescheinigung gemäß des Alten- und Pflegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Durchführungsverordnung
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Maßnahmen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Planungsphase hat der Träger der Einrichtung mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen. Über die Abstimmung wird ein Bescheid erteilt.
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Benötigte Unterlagen
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nach Absprache
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Investitionsförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen
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Beschreibung:
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Ambulante Pflegeeinrichtungen werden gefördert, wenn die Voraussetzungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW erfüllt sind, die Qualitätsvorgaben nach der Vereinbarung zur Qualitätssicherung gem. § 80 SGB XI eingehalten und den Pflegebedürftigen keine Investitionsaufwendungen berechnet werden. Die Zuwendung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung schriftlich bis zum 01. März beim örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen.
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Benötigte Unterlagen
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nach Absprache
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Gebühren
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keine
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Überschrift: HIV-Test
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Beschreibung:
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Die Stadt Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit für einen anonymen und kostenlosen HIV-Test (AIDS-Test). Dabei wird Blut auf HIV getestet. Für diesen HIV-Test gibt es zwei Testverfahren. Nach einer vorherigen Beratung entscheiden wir gemeinsam, welches Verfahren für Sie in Frage kommt:
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Vollbluttest oderHIV SchnelltestBei dem Vollbluttest wird Blut aus der Vene entnommen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt nach circa sieben Tagen vor und wird persönlich mitgeteilt. Der Test hat eine hohe Sicherheit (99,9 Prozent). Wichtig ist, dass der Test erst nach 6 Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko aussagekräftig wird.
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Bei dem HIV-Schnelltest wird Blut aus dem Finger entnommen und in eine Testkassette gegeben. Das Ergebnis liegt nach 30 Minuten vor und wird dann persönlich mitgeteilt. Die Sicherheit des Schnelltests ist vergleichbar mit der des Vollbluttests. Der Test ist sehr sensibel und im Einzelfall kann es deshalb auch zu Reaktionen mit anderen Nicht-HIV-Antikörpern kommen. Deswegen wird ein reaktives Ergebnis im Schnelltest immer mit einem Vollbluttest (siehe oben) überprüft. Der HIV-Schnelltest kann erst nach zwölf Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko durchgeführt werden, denn erst dann ist er aussagekräftig.
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Die HIV-Testergebnisse werden grundsätzlich immer persönlich vor Ort mitgeteilt!
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Der HIV-Test ist anonym und kostenlos; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Im Rahmen des HIV-Tests sind Tests auf weitere sexuell übertragbare Infektionen möglich.
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Ausführliche Informationen zu den einzelnen sexuell übertragbaren Infektionen können Sie im Beratungsgespräch erfragen oder sich vorab auf seriösen Seiten informieren.Weitere Informationen über HIV und sexuelle Gesundheit
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Veranstaltung anmelden
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Beschreibung:
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Ob Festivals, Konzerte oder Sport-Events wie zum Beispiel der VIVAWEST Marathon: Veranstaltungen sind eine willkommene Abwechslung. Allerdings sind sie breit gefächert und stellen Organisatoren oft vor große Herausforderung.
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Je nach Art oder Ort der Veranstaltung benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden, hinzukommend muss eine Veranstaltung für alle sicher gestaltet werden. Um Sie hierbei optimal zu unterstützen, welche Anträge beispielsweise erforderlich sind oder was Sie ferner beachten müssen, steht Ihnen Kathrin Albrecht als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung.
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Benötigte Unterlagen
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abhängig von der Art der Veranstaltung (wird im Gespräch geklärt)
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Gebühren
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Die Beratung ist kostenlos.
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mögliche Folgekosten für Genehmigungen etc. je nach Veranstaltungart
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Überschrift: Einschulungsuntersuchungen
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Beschreibung:
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Die Schuleingangsuntersuchung ist grundsätzlich eine Pflichtuntersuchung nach Schulgesetz NRW, bei der alle Kinder im Schuleintrittsalter individuell nach schulrelevanten Gesundheitsaspekten untersucht werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, zum einen eine medizinische Einschätzung zur Einschulung der Kinder zu geben. Zum anderen sollen mögliche Beeinträchtigungen für den Schulbesuch und für die Entwicklung der Kinder früh erkannt werden, mit dem Ziel diese durch fördernde und kompensatorische Maßnahmen auszugleichen. Die Untersuchung umfasst eine Prüfung der Sinnesorgane sowie die Erfassung des bisherigen Entwicklungsstandes des Kindes.
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Bereits vor der Untersuchung müssen die Eltern allerdings einige Vorbereitungen treffen, um die Dauer der Untersuchung vor Ort zu verkürzen:
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Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite. Da das Angebot an Informationen an dieser Stelle stetig erweitert wird, schauen Sie bitte auch kurz vor der Untersuchung noch einmal auf diese Seite, ob Sie noch etwas für die Untersuchung vorbereiten können.
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Bitte lassen Sie sich nicht von Berichten anderer Eltern über bereits erfolgte Einladungen zur Untersuchung verunsichern! Die Reihenfolge der Einladung der Kinder im Verlauf des Jahres erfolgt flexibel nach verschiedenen Kriterien. Dem Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst sind grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder bekannt, so dass auch Ihr Kind automatisch zur Untersuchung eingeladen wird. Einige Wochen vor der Untersuchung erhalten Sie ein Einladungsschreiben zur Untersuchung mit dem vorgesehenen Untersuchungstermin und weiteren Informationen. Bitte bringen Sie unbedingt die dort genannten Dokumente mit (siehe unten).
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Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind in der Untersuchung kennenzulernen!
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Voraussetzungen
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Das Kind muss im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden und seinen Wohnsitz in Gelsenkirchen haben.
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Benötigte Unterlagen
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Impfheft
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gelbes U-Heft
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weitere ärztliche Berichte
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Elternbogen (siehe unten) ausgefüllt
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Beistandschaft
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Beschreibung:
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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes und hilft Ihnen, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes zu regeln.
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Wenn der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft und / oder Zahlung des Unterhaltes nicht bereit ist, vertritt der Beistand Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
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Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt.
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Voraussetzungen
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Die Beistandschaft kann der Elternteil einrichten, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
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Benötigte Unterlagen
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Geburtsurkunde des Kindes
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gültige Ausweispapiere
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evtl. Scheidungsurteil / Nachweis über bestehende Vaterschaft
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evtl. bestehende Unterhaltsvereinbarung / Unterhaltstitel
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Bescheinigung/ Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Beschreibung:
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Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit.
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Die Belehrungen finden in der Regel online statt. Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt. Sie können sich direkt beim externen Dienstleister für die Online-Belehrung anmelden. Alle weiteren Informationen zur Online-Belehrung finden Sie in unserem FAQ. Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.
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Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.
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Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein schulisches Praktikum oder für Ihre Tätigkeit bei der Stadt Gelsenkirchen benötigen, melden Sie sich bitte zu einer Präsenz-Belehrung im Referat Gesundheit unter der Rufnummer 169-2924 an.
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Voraussetzungen
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Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt einen Termin vereinbaren.
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Benötigte Unterlagen
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gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oderPersonalausweis)
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Gebühren
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25,00 Euro
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24
src/target/dika/1048-familienhebammen
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24
src/target/dika/1048-familienhebammen
Normal file
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Überschrift: Familienhebammen
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Beschreibung:
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Die Familienhebammen und die Kinderkrankenschwester der Stadt Gelsenkirchen begleiten und unterstützen werdende und junge Familien in besonderen Lebenslagen.
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Dies bedeutet konkret:
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Begleitung in der Schwangerschaft mit dem Schwerpunkt der Beziehungsförderung der Mutter / Vater zu sich und dem ungeborenem Kind
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Geburtsvorbereitung mit dem Schwerpunkt auf Stärkung der Bereitschaft zum natürlichen Geburtsvorgang
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Begleitung im Säuglingsalter vor allem in der Gestaltung der Mutter-Vater-Kind- Beziehung und Förderung des Bewusstseins zur Beachtung der kindlichen Bedürfnisse mit Anregungen und praktischen Einübungen
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Förderung und Beobachtung der kindlichen Entwicklung
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Unterstützung bei der Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen von Mutter/Eltern und Kind
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Über alle drei Phasen Hilfestellung der anstehenden Herausforderungen u.a.
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Neugestaltung der veränderten Beziehungs- und Familiensituation
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Sicherstellung der geeigneten Wohnungssituation und der Anschaffung der Grundausstattung
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Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Therapien und Beratungen
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Voraussetzungen
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Kontakt aufnnehmen kann selbstständig jede Familie, die glaubt, umfangreichere Unterstützung zu benötigen oder Institutionen, die eine Familie vermitteln wollen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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15
src/target/dika/1050-impfberatung
Normal file
15
src/target/dika/1050-impfberatung
Normal file
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Überschrift: Impfberatung
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Beschreibung:
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Das ärztliche Personal des Referats Gesundheit hilft Ihnen
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bei allen Fragen zu Impfungen
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bei den zu treffenden medizinischen Vorkehrungen bei In- und Auslandsreisen (Fernreisen)
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bei der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren auf Ihren Reisen
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Sie haben die Möglichkeit sich per Telefon, oder im persönlichen Gespräch nach Terminabsprache, beraten zu lassen.
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Unsere Auskünfte bereiten das Gespräch mit dem Arzt, der impft und/oder die Medikamente verordnet, vor, ersetzen es aber nicht.
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Benötigte Unterlagen
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Impfpass
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Gebühren
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||||
keine
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10
src/target/dika/1052-geobasisdaten
Normal file
10
src/target/dika/1052-geobasisdaten
Normal file
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Überschrift: Geobasisdaten
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Beschreibung:
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Geobasisdaten sind Geometrieinformationen (Punkte, Linien und Flächen) mit Bezug auf den Grund und Boden eines bestimmten Gebietes. Dazu zählen Geoinformationen aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücke, Gebäude), aus der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtkarte und auch Luftbilder.
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Für einen angegebenen räumlichen Bereich können digitale Geobasisdaten in vielen gängigen Vektor- oder Rasterdatenformaten zur Verfügung gestellt werden.
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Für die Durchführung von Höhenmessungen sind im gesamten Stadtgebiet von Gelsenkirchen Höhenpunkte amtlich vermessen. Auf Antrag können auch Auszüge aus der Höhendatenbank erstellt werden.
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Benötigte Unterlagen
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Gebietsangabe, Adresse, …
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Gebühren
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Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen.
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24
src/target/dika/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen
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24
src/target/dika/1053-abfallberatung-bei-abbruchmassnahmen
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Überschrift: Abfallberatung bei Abbruchmaßnahmen
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Beschreibung:
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Wir sind Ansprechpartner bei der Überwachung von Abbruchmaßnahmen.
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Abbruchunternehmer (m/w)
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Sie haben Fragen zur Abfalldeklaration? - wir beraten Sie gerne!
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Sie benötigen Hilfe für die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes? - wir haben einen Leitfaden für Sie!
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Bauherren (m/w)
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Sie suchen einen Abbruchunternehmer? - wir helfen Ihnen gerne!
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Benötigen Sie einen Gutachter? - wir prüfen die Erfordernis!
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Sie haben Fragen zur Abfallentsorgung? - wir geben Ihnen Auskunft!
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Anwohner (m/w)
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Auf der Baustelle staubt es zu stark? - wir kümmern uns für Sie!
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Auf der Baustelle werden gefährliche Abfälle unsachgemäß gelagert? - Sie melden, wir handeln!
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
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Beschreibung:
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Wenn Flurstücke im Grundbuch unbelastet oder gleich belastet sind und örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, können diese Flurstücke im Kataster verschmolzen und anschließend im Grundbuch vereinigt werden. Eine Verschmelzung von Flurstücken ist gebührenfrei. Der Antrag ist persönlich beim Referat 62 zu stellen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Terminvergabe amtsärztliche Untersuchungen
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Beschreibung:
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Der amtsärztliche Dienst erstellt Bescheinigungen, Stellungnahmen und Gutachten aufgrund bundes oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Länder und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
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Im Falle folgender Anlässe können Sie sich an uns zu einer Terminvergabe einer amtsärztlichen Untersuchung wenden:
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Stellungnahme zur Einstellung in den öffentlichen Dienst und zur Verbeamtung
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Beurteilung der Beihilfefähigkeit einer Kur- oder Rehamaßnahme
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Stellungnahme zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Staatsprüfung
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Zu anderen Anlässen öffentlicher Auftraggeber erhalten wir von dort schriftliche Untersuchungsaufträge. In diesen Fällen kontaktieren wir Sie postalisch mit einem Einladungsschreiben, wenn eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist.
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Voraussetzungen
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ihr Wohnort ist Gelsenkirchen
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zur Terminierung muss das Auftragsschreiben hier per Mail, Post oder Fax vorliegen (außer Prüfungsfähigkeit).
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Wenn Sie sich zum Beispiel per Mail an uns wenden, übermitteln Sie uns:
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Name und Anschrift
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Geburtsdatum
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Einstellungsdatum
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Schreiben des Auftraggebers (PDF)
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Ihre Telefonnummer zwecks Rückfragen/ Terminbestätigung
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Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist und sich ihr erster oder zweiter Wohnsitz in Gelsenkirchen befindet.Als rechtsverbindlich gelten:
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die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker
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§§ 20 und 53 des Juristenausbildungsgesetzes NRW – JAG NRW
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§ 7 des Lehrerausbildungsgesetzes – LABGi.V.m. § 35 der Ordnung f.d. Vorbereitungsdienst u.d. Staatsprüfung an Schulen - OVP
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§ 30 der VO zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (u.a.) – DVStB
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§ 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfungsVO f.d. mittl. nichttechn. Zolldienst - MntZollDvDv
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§ 20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
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Schulordnungen oder privatrechtliche Einigungen mit der Ausbildungsstelle haben keine Rechtsverbindlichkeit.
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Amtsärztliche Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit können nicht nach dem Prüfungstermin ausgestellt werden.
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Benötigte Unterlagen
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Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit:
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einen gültigen Personalausweis/Pass
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verfügbare medizinische Informationen wie Behandlungsberichte etc.
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Bei Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit bringen Sie bitte mit:
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einen gültigen Personalausweis/Pass
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Das Attest eines behandelnden Arztes über die aktuell vorliegende Erkrankung mit Nennung der Diagnose und Dauer der Prüfungsunfähigkeit.
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Gebühren
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Die Gebühr richtet sich nach der Art der Untersuchung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Terminvergabe.
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13
src/target/dika/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung
Normal file
13
src/target/dika/1061-vorkaufsrechtsbescheinigung
Normal file
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Überschrift: Vorkaufsrechtsbescheinigung
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Beschreibung:
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Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 – 28 Baugesetzbuch und Erteilung der Negativbescheinigung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Außerdem Prüfung des Vorkaufrechtes gemäß § 40 Straßen- und Wegegesetz NRW.
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Hinweise für Notare
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Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt bei der Stadt Gelsenkirchen elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung werden Sie gebeten, die entsprechenden Anträge online zu stellen.
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Online-Zugang für Notare
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Zur Identifikation ist es vorab jedoch erforderlich, dass Sie einmalig von der Stadt einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern. Sie können dies schriftlich, per Fax (0209/169-4816) oder per E-Mail (Vorkaufsrechtsbescheinigung@gelsenkirchen.de) machen.
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Für ortsfremde Notare und für den einmaligen Antrag eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bei der Stadt Gelsenkirchen steht ein Formular zur Verfügung. Dieses ist an nebenstehende E-Mail-Adresse zusenden.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form.
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Gebühren
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70,00€ je wirtschaftliche Einheit gemäß Gemeindeordnung NRW i.V.m. der Allgemeinen Gebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen.
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Überschrift: Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes
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Beschreibung:
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Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument.
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Benötigte Unterlagen
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Ausweisdokumente der Beteiligten (z. B. Personalausweis, Reisepass).
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Zur anschließenden Beurkundung der Geburt des Kindes in dem standesamtlichen Geburtsregister werden auch die Geburtsurkunden der nicht verheirateten Kindeseltern benötigt.
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Es ist eine vorherige telefonische Terminverinbarung nötig.
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Gebühren
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||||
keine
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8
src/target/dika/1063-teilungsgenehmigung
Normal file
8
src/target/dika/1063-teilungsgenehmigung
Normal file
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Überschrift: Teilungsgenehmigung
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Beschreibung:
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Erteilung von Genehmigungen gemäß § 7 Landesbauordnung (BauO NRW) zur Teilung bebauter Grundstücke.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag gemäß Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauprüfVO) NRW
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Gebühren
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Je gebildetes bebautes Grundstück zwischen 50,00€ und 500,00€ gemäß Gebührengesetz i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
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Überschrift: Antrag zur Anerkennung einer ausländischer Entscheidung in Ehesachen
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Beschreibung:
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Anerkennung einer Ehescheidung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland
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Anerkennung von Ehescheidungen, wenn diese nicht von dem jeweiligen Heimatstaat der beteiligten Ehegatten durchgeführt worden sind
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Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland anerkannt werden.Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Urteile und vergleichbare Staatsakte grundsätzlich unmittelbare Rechtswirkungen nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Jedem Staat steht es frei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt, soweit er nicht durch Staatsverträge gebunden ist. Auch die Lösung des Ehebandes ist somit nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend ("hinkende Ehe"). Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung. Gleiches gilt für die privatrechtliche Lösung des Ehebandes.
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Grundlage der förmlichen Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen bzw. eines vergleichbaren privatrechtlichen Aktes bildet seit dem 01.09.2009 § 107 FamFG. Zuvor richtete sich die Anerkennung nach Art. 7 § 1 FamRÄndG. Zuständig für die Anerkennungsentscheidung ist grundsätzlich die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Aufgaben der Landesjustizverwaltung sind für das Land Nordrhein-Westfalen der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf übertragen.
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Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Aufenthalts, wenn einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sofern keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, aber in Deutschland eine neue Ehe geschlossen werden soll, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort der geplanten Eheschließung. Hat keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe seinen Aufenthalt in Deutschland und soll auch hier keine neue Ehe geschlossen werden, ist die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin gegeben.
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Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). Auch den Rentenversicherungsanstalten steht ein eigenes Antragsrecht zu. Dem Standesbeamten steht kein eigenständiges Antragsrecht zu. Ihm fehlt das rechtliche Interesse, wenn er die Anerkennung zur Eintragung der Scheidung in sein Register beantragt. Die Register sind, solange die ausländische Entscheidung nicht anerkannt ist und deshalb in der Bundesrepublik Deutschland keine Wirkung entfaltet, nicht unrichtig, wenn als Familienstand "verheiratet" eingetragen ist. Denn eine im Ausland geschiedene Person wird vor Anerkennung der ausländischen Ehescheidung in deutschen Personenstandsbüchern als "verheiratet" geführt.
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Die Anerkennungs- wie auch die Nichtanerkennungsfeststellung der Landesjustizverwaltung bindet alle Gerichte und Behörden in Deutschland, § 107 Abs. 9 FamFG. Mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich rückwirkend auf den Zeitpunkt der ausländischen Lösung des Ehebandes als geschieden. Die Entscheidung der Landesjustizverwaltung nach § 107 FamFG erstreckt sich ausschließlich auf die Lösung des Ehebandes. Eventuelle in der ausländischen Entscheidung getroffene Regelungen zu Scheidungsfolgesachen werden nicht berührt. Scheidungsfolgesachen sind z.B. Regelungen zum Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Versorgungsausgleich. Besteht insoweit ein Streit oder weiterer Regelungsbedarf, sind die Zivilgerichte zuständig.
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Terminvergabe und weitere Informationen:
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Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.
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Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.
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Voraussetzungen
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Dokumente sind in der jeweiligen Originalausfertigung mit deutscher Übersetzung einzureichen
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Übersetzungen ausländischer Dokumente sind von einem von der deutschen Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer vorzunehmen
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Sollte der Antragsteller der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sein, ist das Hinzuziehen eines Übersetzers notwendig, der nicht mit den Erklärenden verwandt ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann.
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Benötigte Unterlagen
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Zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen (Ehescheidung) werden bei der Antragstellung durch das Standesamt nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt:
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Vollständige Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftnachweis (Originalausfertigung mit vollständiger Übersetzung),
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Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe (Originalausfertigung in der Landessprache mit deutscher Übersetzung oder mehrsprachige Ausfertigung),
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Einbürgerungsurkunde, sofern der Antrag stellende Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangt hat,
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Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers,
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Verdienstnachweis,
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postzustellungsfähige Anschrift des geschiedenen Ehegatten.Die Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Personenstandsurkunden und Schriftstücke sind von einem von der deutschen Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer zu fertigen.Nach Prüfung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein.
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Gebühren
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Für die Entscheidung entsteht abhängig vom Einkommen der Antragsteller eine Gebühr zwischen 10,- EURO und 305,- EURO (§ 4 JVKostG). Für die Rücknahme eines Antrages wird die Hälfte der für die Entscheidung fälligen Gebühr - jedoch mindestens 10,- EURO - erhoben (§ 4 Abs. 2 JVKostG).
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Die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung der Ehescheidung obliegt dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
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Der Antrag muss nicht durch den Standesbeamten gestellt werden. Er kann dem Oberlandesgericht auch unmittelbar zugesandt werden. Es empfiehlt sich jedoch, wegen der beizufügenden Dokumente, die Beratung durch den Standesbeamten in Anspruch zu nehmen. Zur Antragstellung unter Mithilfe des Standesbeamten vereinbaren Sie bitte einen Besuchstermin.Für die Mithilfe bei der Erstellung des Antrages durch das Standesamt wird eine weitere Gebühr in Höhe von 75,00 € erhoben.
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Überschrift: Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung der nichtakademischen Heilberufe
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Beschreibung:
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Die Ausbildung an den entsprechenden staatlich anerkannten Gelsenkirchener Schulen endet mit erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung. Mit Ablauf der Ausbildung kann auf Antrag die entsprechende Berufserlaubnis erteilt werde. Ausnahme: Rettungsassistenten/innen haben nach der Prüfung das vorgeschriebene Praktikum nachzuweisen.
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Benötigte Unterlagen
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beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
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Führungszeugnis Belegart "0"
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ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
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beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde.
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Gebühren
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60,00 €
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Überschrift: Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/ oder mentalen Behinderungen
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Beschreibung:
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Der Sozialpsychiatrische Dienst ist erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/oder mentalen Behinderungen und bietet ein vielfältiges Angebot an Hilfen für die betroffenen Menschen und deren Angehörige und Freunde an:
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Information und Beratung zu mentalen Behinderungen und/oder psychischen Störungen
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Abklärung des gesundheitlichen und sozialen Hilfebedarfs betroffener Menschen und ihrer Angehörigen
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Vermittlung in medizinische, soziale, aufsuchende, ambulante und stationäre und pflegerische Hilfen, z.B. Vermittlung in Ambulant Betreutes Wohnen, in Kliniken und zu Fachärzten, in ambulant psychiatrische Pflege
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kontinuierliche, begleitende Hilfen
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psychiatrische Notfallversorgung und Hilfen bei Krisen
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regelmäßige Sprechstunden
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Videoberatungen
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Beratung und Unterstützung, auch in häuslicher Umgebung
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||||
Voraussetzungen
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Besondere Vorleistungen müssen nicht erbracht werden.Mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können Sie Gesprächstermine und gegebenenfalls Hausbesuche vereinbaren.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Unser Angebot ist kostenfrei.
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@@ -0,0 +1,22 @@
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Überschrift: Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen
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Beschreibung:
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Der Sozialpsychiatrische Dienst ist erste Anlaufstelle für Menschen mit Suchterkrankungen und bietet ein vielfältiges Angebot an Hilfen für die betroffenen Menschen und deren Angehörige und Freunde an:
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Information und Beratung zu Stoffen, zur Suchterkrankung und zu Suchtverhalten
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Abklärung des gesundheitlichen und sozialen Hilfebedarfs der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen
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kontinuierliche, begleitende Hilfen
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suchtpsychiatrische Notfallversorgung und Hilfen bei Krisen
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regelmäßige offene Sprechstunden
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Beratung und Unterstützung, auch in häuslicher Umgebung
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Vermittlung in medizinische, soziale, aufsuchende, ambulante, stationäre und pflegerische Hilfen, z.B. Vermittlung in Ambulant Betreutes Wohnen, in Kliniken und zu Fachärzten, in Entwöhnungseinrichtungen
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Erstellung von amtsärztlichen Gutachten
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Dem Dienst angegliedert ist eine Methadonambulanz, in der Opiatsubstitution mit Polamidon/Methadon und Psychosoziale Betreuung (PSB) durchgeführt werden(s. Methadonambulanz des Sozialpsychiatrischen Dienstes).
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Wir bieten Kontinuität, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit.
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Voraussetzungen
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Besondere Vorleistungen müssen nicht erbracht werden.Mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können Sie Gesprächstermine und gegebenenfalls Hausbesuche vereinbaren.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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@@ -0,0 +1,8 @@
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Überschrift: Begrüßungshausbesuche bei erstgeborenen Kindern
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Beschreibung:
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Einige Wochen nach der Geburt Ihres ersten Kindes erhalten Sie von der Familienförderung/ Familienbildung das Angebot, eines Begrüßungshausbesuches. In diesem Hausbesuch erhalten Sie wertvolle Informationen rund um das Baby. Weiterhin geben wir Ihnen Auskunft über Angebote für Familien in Ihrer Nähe. Kleine Geschenke sind in der Begrüßungstasche vorhanden, die alle besuchten Eltern von uns erhalten.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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||||
keine
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10
src/target/dika/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis
Normal file
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src/target/dika/1075-denkmalrechtliche-erlaubnis
Normal file
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||||
Überschrift: Denkmalrechtliche Erlaubnis
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Beschreibung:
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Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. (§ 9 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz NRW)
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Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Aber Achtung: Die Entscheidung, ob eine Maßnahme genehmigungsfrei ist, obliegt der Unteren Denkmalbehörde und ist mit dieser abzustimmen.
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Die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde ist auch Voraussetzung zur steuerlichen Absetzung einer Maßnahme.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 9 DSchG NRW, ggf. Anlagen wie Baupläne oder Fotos).
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Gebühren
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keine
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14
src/target/dika/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz
Normal file
14
src/target/dika/1080-foerderung-nach-dem-denkmalschutzgesetz
Normal file
@@ -0,0 +1,14 @@
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||||
Überschrift: Förderung nach dem Denkmalschutzgesetz
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Beschreibung:
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Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und Darlehen.
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Voraussetzungen
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Eintragung des Objektes in die Denkmalliste und vorliegende oder beantragte Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW.
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Antragstellung
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Nach § 35 Denkmalschutzgesetz NRW in Verbindung mit den aktuellen Förderrichtlinien Denkmalpflege können aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierung Münster Zuschüsse gewährt werden. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Diese Anträge sind bis spätestens zum 15.07. eines Jahres für das darauffolgende Jahr bei der Unteren Denkmalbehörde zur Abstimmung vorzulegen, damit die Frist zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster eingehalten werden kann.
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Auch von der NRW-Bank und KFW-Bank werden Förderprogramme für Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz angeboten.
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Eine indirekte Förderung ist in Form von steuerlichen Vergünstigungen und Steuerbescheinigungen bei Denkmälern möglich – unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes in Verbindung mit den aktuellen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes. Die Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke ist unter Beifügung aller Rechnungen und sonstigen Belege über die durchgeführten Arbeiten an dem Denkmal schriftlich zu beantragen.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 35 DSchG NRW, Kopie der Eintragung in die Denkmalliste, Kopie der Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW bzw. Baugenehmigung, Lageplan, Entwurfs- oder Bauzeichnungen und Fotos, Auszug aus der Flurkarte, Kostenermittlung (Kostenschätzung), ggf. aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, Stellungnahme des Kreises (Finanzaufsicht) bei Maßnahmen von kreisangehörigen Gemeinden.
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Gebühren
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keine
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18
src/target/dika/1083-vertriebenenangelegenheiten
Normal file
18
src/target/dika/1083-vertriebenenangelegenheiten
Normal file
@@ -0,0 +1,18 @@
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Überschrift: Vertriebenenangelegenheiten
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Beschreibung:
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Ausstellung von Zweitschriften von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen.
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Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 169 2454.
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Voraussetzungen
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Besitz der Vertriebeneneigenschaft nach dem Bundesvertriebenengesetz.
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Benötigte Unterlagen
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Bundespersonalausweis
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Gebühren
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10,00€
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gebührenfrei für Rentenzwecke
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@@ -0,0 +1,17 @@
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Überschrift: Eheschließung - Ehefähigkeitszeugnis, Informationen Eheschließung im Ausland
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Beschreibung:
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Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
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Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen von dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt werden kann.
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Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder ggf. durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).
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Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen um zunächst prüfen zu lassen, ob für Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Ggf. kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.
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Es besteht auch die Möglichkeit, eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen.
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Eine vorherige telefonische Rücksprache mit der zuständigen Standesbeamtin/dem Standesbeamten ist zu empfehlen.
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Benötigte Unterlagen
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Für eine Eheschließung im AuslandBitte informieren Sie sich bei der Botschaft des betreffenden Landes oder einem deutschen Konsulat im jeweiligen Staat, welche Unterlagen Sie benötigen.
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Falls Sie eine Namenserklärung und/oder einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister abgeben wollen, klären Sie bitte zuvor telefonisch mit uns, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
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Gebühren
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Ehefähigkeitszeugnis
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100,00 €
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@@ -0,0 +1,12 @@
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Überschrift: Eheschließung - Möglichkeiten der Namensführung
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Beschreibung:
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Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Wenn Sie sich allerdings für einen Ehenamen entschieden haben, ist diese Ehenamensbestimmung in der bestehenden Ehe unwiderruflich.
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Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h., Sie führen beide den Familiennamen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
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Bei der Geburt eines Kindes müssten Sie dann jedoch gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Diese Entscheidung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Die Führung eines Doppelnamens für Kinder, der sich aus den Geburtsnamen der Eltern bildet, ist leider nicht möglich.
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Sofern Sie sich für einen Ehenamen entscheiden, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, diesen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen, d.h., dass nur dieser Ehegatte einen Doppelnamen führen kann. Der andere Ehegatte führt weiterhin den von beiden Ehegatten bestimmten Ehenamen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehegatten lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
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Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Standesamtes Gelsenkirchen helfen Ihnen gern weiter.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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||||
keine
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@@ -0,0 +1,15 @@
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Überschrift: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Aushändigung
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Beschreibung:
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Sie haben einen eAT beantragt und wollen wissen, wann Sie diesen abholen können?
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Die Produktion eines neuen Titels bei der Bundesdruckerei GmbH dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Nach Fertigstellung Ihres eAT erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen sogenannten PIN-Brief. Eine Abholung des Titels ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Warten Sie bitte, bis Sie dazu gesondert von der Ausländerbehörde informiert werden. Sollten Sie drei Wochen nach Erhalt des PIN-Briefes keine Mitteilung der Ausländerbehörde bekommen haben, sprechen Sie bitte an den Walk-In-Schaltern der Ausländerbehörde vor.
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Voraussetzungen
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Zur Aushändigung des eAT ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann auch eine dritte Person bevollmächtigt werden. Nutzen Sie dazu bitte ausschliesslich das hier zum Download angebotene Formular.
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Benötigte Unterlagen
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gültiger Nationalpass
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bei Übertragung des Aufenthaltstitels ggfs. der bisherige Nationalpass
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ggfs. Vollmacht
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Gebühren
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Sofern Sie bereits bei der Antragstellung die erforderliche Verwaltungsgebühr vollständig entrichtet haben, fallen keine weiteren Gebühren an.
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@@ -0,0 +1,15 @@
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Überschrift: Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung
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Beschreibung:
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Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter kann u. a. bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Die Anerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen.
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Wenn eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung nicht erreicht werden kann, kann im Rahmen einer Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
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Voraussetzungen
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Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.
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Benötigte Unterlagen
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Gültige Ausweispapiere
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Geburtsurkunde des Kindes
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Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes
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Gebühren
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||||
keine
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26
src/target/dika/1116-beurkundungen
Normal file
26
src/target/dika/1116-beurkundungen
Normal file
@@ -0,0 +1,26 @@
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||||
Überschrift: Beurkundungen
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Beschreibung:
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Beim Jugendamt können u. a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
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I. Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungen
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II. Unterhaltsverpflichtungserklärung
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III. Gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern
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Voraussetzungen
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Zu I. Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.
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Zu II. Die Höhe des Unterhaltes ist berechnet (z. B. durch Anwalt / Beistand).
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Zu III. Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus.
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Beurkundungen der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorgeerklärung sind auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
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Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach Terminvereinbarung erfolgen.
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Benötigte Unterlagen
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Gültige Ausweispapiere
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Geburtsurkunde des Kindes
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Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes
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Bei Unterhaltsbeurkundungen gegebenenfalls abzuändernde Unterhaltvereinbarungen, Aufforderungsschreiben von Anwälten oder Beiständen
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Gebühren
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||||
keine
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@@ -0,0 +1,13 @@
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Überschrift: Auskunft aus dem Sorgeregister (vormals Negativbescheinigung)
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Beschreibung:
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Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dies durch Vorlage einer Auskunft aus dem Sorgeregister nachweisen. Hierin wird vom Wohnortjugendamt bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung beim Geburtsjugendamt keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
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Voraussetzungen
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Es wurde weder eine gerichtliche Sorgeregelung getroffen, noch eine Sorgerklärung der Eltern beurkundet.
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Wohnsitz in Gelsenkirchen
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Benötigte Unterlagen
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gültige Ausweispapiere
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
12
src/target/dika/1127-gewerbeauskunft-online
Normal file
12
src/target/dika/1127-gewerbeauskunft-online
Normal file
@@ -0,0 +1,12 @@
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||||
Überschrift: Gewerbeauskunft online
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||||
Beschreibung:
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Die Gewerbeauskunft online ermöglicht jedermann den schnellen Zugriff auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten wie Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit derjenigen Gewerbetreibenden, die aktuell in Gelsenkirchen gewerberechtlich angemeldet sind. Die Auskünfte sind gebührenfrei; eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.Bitte beachten Sie:Das Gewerberegister enthält nur selbständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Nicht enthalten sind insbesondere Selbständige, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Anwältinnen und Anwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Dasselbe gilt für Heilhilfsberufe, z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer.
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Hier gehts zur Gewerbeauskunft: migewa eAuskunft
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Weitere Gewerbedaten:Behörden und andere öffentliche Stellen können als registrierte Nutzer weitere Daten aus dem Gewerberegister erhalten. Bitte senden Sie den Registrierungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
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Stadt Gelsenkirchen32/5 - Gewerbe Bochumer Str. 12-1645875 Gelsenkirchen
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung von Auskünften nach § 14 Gewerbeordnung werden die Zugangsdaten zeitnah übermittelt.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
15
src/target/dika/1153-geraete-ausleihen
Normal file
15
src/target/dika/1153-geraete-ausleihen
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
Überschrift: Geräte ausleihen
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||||
Beschreibung:
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Das Medienzentrum bietet einen umfangreichen Bestand an Technik für Veranstaltungen und die pädagogische Arbeit mit Medien.
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Voraussetzungen
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Wer darf ausleihen?
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Schulen, Kindergärten, städtische Referate, eingetragene Vereine und andere öffentliche Einrichtungen
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Ausleihfrist: nach AbspracheTerminabsprache: Herr Petrovitsch, Telefon 0209/169-3028Abholung erfolgt in der Kinderbibliothek im Bildungszentrum, Ebertstraße 19, 45879 Gelsenkirchen
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Benötigte Unterlagen
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Personalausweis des Abholenden
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das ausgefüllte und von der ausleihenden Institution unterschriebene Ausleihformular
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
11
src/target/dika/1168-historische-fotos
Normal file
11
src/target/dika/1168-historische-fotos
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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||||
Überschrift: Historische Fotos
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Beschreibung:
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Die fotografische Überlieferung im Institut für Stadtgeschichte liegt in verschiedenen Beständen vor. Darunter befinden sich unter anderem die Nachlässe der Pressefotografen Alfons Kampert, Kurt Müller und Theo Weingandt (ca. 50.000 Einheiten), der überlieferte Fotobestand des Presseamtes der Stadt Gelsenkirchen sowie fotografische Sammlungen von Privatleuten und öffentlichen Einrichtungen.
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Der Schwerpunkt der fotografischen Dokumentation von Stadtgeschichte liegt im Zeitraum von 1946 bis 1999.
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Voraussetzungen
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Die Anfertigung von Kopien auf digitalen Speichermedien kann schriftlich angefragt werden mit Zusicherung der Kostenübernahme.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
Die Anfertigung von Benutzungskopien ist gebührenpflichtig und in der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte vom 29. März 2012 festgelegt.
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||||
10
src/target/dika/1172-ferienkindergarten
Normal file
10
src/target/dika/1172-ferienkindergarten
Normal file
@@ -0,0 +1,10 @@
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||||
Überschrift: Ferienkindergarten
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Beschreibung:
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Falls Bedarf für einen Kindergartenplatz in der betreuungsfreien Zeit besteht, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind in einem unserer Ferienkindergärten anzumelden.
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Voraussetzungen
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Ihre Anmeldung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Betriebsferien bei uns eingegangen sein.
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Benötigte Unterlagen
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||||
Bedarfsanzeige
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
31
src/target/dika/1173-fernleihe
Normal file
31
src/target/dika/1173-fernleihe
Normal file
@@ -0,0 +1,31 @@
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||||
Überschrift: Fernleihe
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Beschreibung:
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Medien, die nicht in der Stadtbibliothek Gelsenkirchen vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken bestellt werden.
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Über die Fernleihe kann folgendes bestellt werden:
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Bücher
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Noten
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Aufsätze aus Zeitschriften
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Artikel aus Zeitungen
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Dissertationen
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Audiovisuelle Medien.
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Nicht beschafft werden:
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Medien, die im Buchhandel für weniger als 15 Euro erhältlich sind
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Diplom-, Magister- und Examensarbeiten
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Schul- und Berufsschulbücher
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Loseblattausgaben.
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Sie werden benachrichtigt, sobald das bestellte Medium eingetroffen ist. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist unter Vorbehalt möglich.
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Voraussetzungen
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Gültiger Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Gelsenkirchen
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Bei mehrbändigen Werken: eine Bestellung pro Band erforderlich.
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Eventuelle Einschränkungen der verleihenden Bibliotheken sind zu beachten!
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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Der Fernleihservice kostet 2 Euro pro Medium oder Zeitschriftenaufsatz (Kopie bis 20 Seiten Umfang).
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11
src/target/dika/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern
Normal file
11
src/target/dika/1183-steuerbescheinigung-bei-denkmaelern
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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||||
Überschrift: Steuerbescheinigung bei Denkmälern
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||||
Beschreibung:
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Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Sie dürfen nur erteilt werden, wenn das Denkmal in die Denkmalliste eingetragen ist oder gemäß § 4 Abs. 1 und 2 als vorläufig eingetragen gilt.
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||||
Voraussetzungen
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||||
Abgeschlossenes Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW einschließlich der schriftlichen Zusicherung der Bescheinigungsfähigkeit der Maßnahme.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag in dreifacher Ausführung (Formular § 36 DSchG NRW, Originalrechnungen, Zahlungsbelege).
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||||
Gebühren
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Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW ist gebührenpflichtig.
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||||
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Steuerbescheinigung zwischen 20,00 und 100,00 Euro.
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||||
8
src/target/dika/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern
Normal file
8
src/target/dika/1184-unterschutzstellung-von-denkmaelern
Normal file
@@ -0,0 +1,8 @@
|
||||
Überschrift: Unterschutzstellung von Denkmälern
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||||
Beschreibung:
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||||
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Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder Antrag des Landschaftsverbandes.
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Benötigte Unterlagen
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Formloses Schreiben mit Bitte zur Prüfung des Denkmalwertes gemäß §2 und § 4 DSchG NRW.
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
8
src/target/dika/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz
Normal file
8
src/target/dika/1185-fachliche-beratung-im-denkmalschutz
Normal file
@@ -0,0 +1,8 @@
|
||||
Überschrift: Fachliche Beratung im Denkmalschutz
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||||
Beschreibung:
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||||
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Bei der Unteren Denkmalbehörde erhalten Sie fachliche Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
10
src/target/dika/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte
Normal file
10
src/target/dika/1187-auszug-aus-der-liegenschaftskarte
Normal file
@@ -0,0 +1,10 @@
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||||
Überschrift: Auszug aus der Liegenschaftskarte
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||||
Beschreibung:
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||||
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Die Liegenschaftskarte - auch Katasterkarte oder Flurkarte genannt - ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte wird immer dann benötigt, wenn Gebäude oder Grundstücke ge- bzw. verkauft, beplant oder belastet werden sollen.
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||||
Sie können eine Liegenschaftskarte über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2
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Gebühr je Liegenschaftskarte bis DIN A3 30,00 €, DIN A2 bis DIN A0 60,00 €
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@@ -0,0 +1,8 @@
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||||
Überschrift: Bestandsnachweis aus dem Liegenschaftskataster
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||||
Beschreibung:
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||||
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Der Bestandsnachweis umfasst alle Grundstücke die auf demselben Grundbuchblatt stehen. Er beinhaltet zu allen Grundstücken eines Bestandes, Angaben aus dem Liegenschaftskataster zur Fläche, Lage, tatsächlichen Nutzung, Angaben zur Bodenschätzung sowie nachrichtlich geführte Eigentumsangaben aus dem Grundbuch.
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||||
Benötigte Unterlagen
|
||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Bestandsnachweis 30,00 €
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||||
@@ -0,0 +1,12 @@
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||||
Überschrift: Nachtarbeitserlaubnis bei Veranstaltungen
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||||
Beschreibung:
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||||
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Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Aufbau- und Abbauarbeiten innerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchzuführen, benötigen Sie eine Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit.
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||||
Voraussetzungen
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||||
Die Aufbau- und Abbauarbeiten können aus besonderen Gründen nicht außerhalb der Nachtruhe erfolgen.
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||||
Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen.
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Benötigte Unterlagen
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||||
Schriftlicher Antrag..
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Verwenden Sie bitte den Download "Nachtarbeitsantrag_Veranstaltungen"
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Gebühren
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10,00 Euro bis 1.000,00 Euro
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||||
12
src/target/dika/1194-kulturrucksack
Normal file
12
src/target/dika/1194-kulturrucksack
Normal file
@@ -0,0 +1,12 @@
|
||||
Überschrift: Kulturrucksack
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||||
Beschreibung:
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Gelsenkirchen ist zusammen mit Herten in interkommunaler Zusammenarbeit als eine von 28 Pilotkommunen im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW ausgewählt worden. Das Projekt startete 2012 und ist auf vier Jahre angelegt. Es richtet sich an junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren.
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||||
Für beide Städte ist die kulturelle Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen ein wichtiges und verbindendes Thema. Auf Basis einer Chancen-Defizit-Analyse sollen Best-Practise-Beispiele entwickelt werden, die die Teilhabe am kulturellen Leben verbessern und neue Orte und Themenfelder erschließen. Angedacht sind in diesem Zusammenhang Workshops und Projekte zu eigene Identität / Familie und Umgebung / Wohnort. 2012 wurde der Spartenschwerpunkt Tanz, Theater, Performance gewählt. Während Gelsenkirchen städtische Kultureinrichtungen einbringen konnte, setzte Herten auf freie Kulturinitiativen. Die Kinder und Jugendlichen haben gemeinsam in ihrer Heimat- und Nachbarstadt neue, abwechslungsreiche Angebote kennengelernt.
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In Gelsenkirchen leben 12.935, in Herten 3.132 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren
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Voraussetzungen
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Die Teilnehmenden müssen 10 bis 14 Jahre alt sein.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
8
src/target/dika/1195-nachtfrequenz
Normal file
8
src/target/dika/1195-nachtfrequenz
Normal file
@@ -0,0 +1,8 @@
|
||||
Überschrift: nachtfrequenz
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Beschreibung:
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Beratung und Unterstützung bei der Teilname am landesweiten Festival.
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Benötigte Unterlagen
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Aussagekräftiges Konzept.
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Gebühren
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||||
keine
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@@ -0,0 +1,8 @@
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Überschrift: Vereinbarung von Sonderterminen zum Besuch der Sammlung Werner Thiel
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Beschreibung:
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Außerhalb der generellen Öffnungszeiten (samstag und sonntags von 11:00 bis 18:00 Uhr) Öffnung der Ausstellung
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Benötigte Unterlagen
|
||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
11
src/target/dika/1201-kulturstrolche
Normal file
11
src/target/dika/1201-kulturstrolche
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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||||
Überschrift: Kulturstrolche
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Beschreibung:
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Ein Programm für Zweitklässler.
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Die Kulturstrolche der Stadt machen sich in Zukunft auf den Weg, unterschiedliche Kultureinrichtungen in Gelsenkirchen kennen zu lernen. Zu diesen Kultureinrichtungen zählen das Institut für Stadtgeschichte, der Kulturraum "die flora", das Kunstmuseum, die Stadtbibliothek, die Städtische Musikschule, das Consol Theater und die Kunstschule Gelsenkirchen e.V.
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Voraussetzungen
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Anmeldung.
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Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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||||
@@ -0,0 +1,9 @@
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||||
Überschrift: Führung und museumspädagogisches Programm im Kunstmuseum
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Beschreibung:
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Regelmäßig werden offene Führungen durch das Kunstmuseum im Ganzen oder durch Teilbereiche angeboten. Besondere museumspädagogische Angebote sind Schulklassen- und Kindergartenführungen, Seniorennachmittage, das Programm "Mit Oma und Opa ins Museum" sowie Ferienprogramme.
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Darüber hinaus können geschlossene Führungen verabredet werden.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Bei geschlossen Führungen nach Vereinbarung.
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8
src/target/dika/1212-musikunterricht
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8
src/target/dika/1212-musikunterricht
Normal file
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Überschrift: Musikunterricht
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Beschreibung:
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Die Städtische Musikschule Gelsenkirchen bietet für Kinder und Jugendliche verschiedene Alters zahlreiche Angebote an. Im Einzelnen siehe detaillierte Informationen zum Musikunterricht .
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Es besteht eine Gebührenordnung.
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Überschrift: Flurstücks- und Eigentümernachweis aus dem Liegenschaftskataster
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Beschreibung:
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Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet für ein Flurstück, Angaben aus dem Liegenschaftskataster zur Fläche, Lage, tatsächlichen Nutzung, Angaben zur Bodenschätzung sowie nachrichtlich geführte Eigentumsangaben aus dem Grundbuch.
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Sie können einen Flurstücks- und Eigentümernachweis über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de.
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Voraussetzungen
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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)§ 14 (Fn 2), Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters, Abs. 2
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Die Eigentümerangaben werden jedem bereit gestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Markscheiderinnen und Markscheider sowie Notarinnen und Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden oder wenn Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30 €
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16
src/target/dika/1214-vermessungsunterlagen
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16
src/target/dika/1214-vermessungsunterlagen
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Überschrift: Vermessungsunterlagen
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Beschreibung:
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Vermessungsunterlagen sind alle im Liegenschaftskatasterakten archivierten, flurstücksbezogenen Unterlagen, die benötigt werden, um eine Vermessung durchzuführen. Sie können nur von Vermessungsstellen angefordert werden. Privatpersonen können Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten erhalten.
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Die Stadt Gelsenkirchen nutzt seit Dezember 2018 das Vermessungsunterlagenportal des Landes NRW zur Bereitstellung der Vermessungsunterlagen.
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Folgenden Stand der Vermessungsunterlagen können wir Ihnen momentan anbieten:
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Flächendeckend alle Vermessungsunterlagen (Vermessungsrisse, AP-Karten mit Übersicht, NAS-Daten, Grenzniederschriften) in allen 10 Gemarkungen bis zum Jahr 1960 zurück.
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Flächendeckend alle Vermessungsunterlagen in den Gemarkungen Horst (5128), Bismarck (5143), Bulmke (5266),Gelsenkirchen, (5267), Heßler (5268), Hüllen (5269) und Ückendorf (5271) bis zur Urmessung/Neumessung zurück.
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In den Gemarkungen Buer (5126), Schalke (5270) und Rotthausen (5220) sind die Vermessungsunterlagen ab 1959 zurück bis zur Urmessung/Neumessung noch im Aufbau und damit bisher nur teilweise verfügbar.
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Den Service für Punktreservierungen bieten wir dort ebenfalls an.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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8
src/target/dika/1217-entfernungsbescheinigung
Normal file
8
src/target/dika/1217-entfernungsbescheinigung
Normal file
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Überschrift: Entfernungsbescheinigung
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Beschreibung:
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Mit der Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste Entfernung zwischen zwei Orten ermittelt, berechnet und bescheinigt. Die Entfernungsbescheinigung wird oftmals als Nachweis für Behörden genutzt, die eine Entscheidung aufgrund einer Entfernung (z.B. Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle - Trennungsgeldentschädigung) treffen müssen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Nach VermWertKostO NRW, § 2 (7), Gebühr für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €.
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src/target/dika/1220-auskunft-zum-grundwasserstand
Normal file
14
src/target/dika/1220-auskunft-zum-grundwasserstand
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Überschrift: Auskunft zum Grundwasserstand
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Beschreibung:
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Wenn Sie in Gelsenkirchen bauen oder ein Haus kaufen möchten, spielt neben der Altlastensituation auch die Frage nach dem Grundwasserstand eine wichtige Rolle.
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Um beim Bau oder Kauf eines Hauses entsprechende Vorkehrungen gegen evtl. eindringendes Grundwasser zu treffen, ist es sehr sinnvoll, vorab Informationen über die Grundwassersituation abzufragen.
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Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen führt bereits seit mehr als 10 Jahren ein Grundwasserkataster. Im gesamten Stadtgebiet werden in regelmäßigen Abständen die Grundwasserstände eingemessen. Ergebnis dieser Untersuchung ist ein flächendeckend vorliegender Grundwassergleichen- und Flurabstandsplan.
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Da aber über das Stadtgebiet verteilt nur eine begrenzte Anzahl an Grundwassermessstellen im Rahmen der Messungen berücksichtigt werden, handelt es sich bei den Grundwasserständen um berechnete Werte (interpoliert). Die Grundwasserstände können also nicht genau auf den Dezimeter bestimmt werden. Die vorliegenden Pläne sind jedoch ein gutes Instrument, um einen Überblick über die Grundwassersituation zu erhalten. Im Einzelfall können darauf aufbauend noch weitere Untersuchungen notwendig werden.
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Neben den o. g. Informationen liegen uns auch Hinweise auf mögliche Belastungen im Grundwasser vor.
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Sollten Sie also Informationen über das Grundwasser benötigen, berät Sie die Untere Bodenschutzbehörde gerne.
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Sprechen Sie uns ebenfalls zu Auskünften aus dem Altlastenkataster oder bei geplanten Erdbauarbeiten an.
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Benötigte Unterlagen
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- formloser Antrag per E-Mail, Post oder Telefon mit genauer Adresse des Grundstückes.
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
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Beschreibung:
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Mütter und Väter, die alleine für ein Kind zu sorgen haben, sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, bzw. ihren Eltern.
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Ebenfalls haben Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt).
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Voraussetzungen
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Die Beratung und Unterstützung erhält der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beratung junger Volljähriger endet mit dem 21. Geburtstag.
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Benötigte Unterlagen
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evtl. bereits bestehende Unterhaltsvereinbarungen / Unterhaltstitel
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evtl. Unterlagen über Ausbildung/Schule/Studium und evtl. vorhandenes Einkommen
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Gebühren
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||||
keine
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src/target/dika/1222-sorgeerklaerung-beurkundung
Normal file
17
src/target/dika/1222-sorgeerklaerung-beurkundung
Normal file
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Überschrift: Sorgeerklärung (Beurkundung)
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Beschreibung:
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Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann nach Terminvereinbarung bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen oder vor einem Notar beurkundet werden. Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen.
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Voraussetzungen
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Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus.
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Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung getroffen.
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Benötigte Unterlagen
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Gültige Ausweispapiere
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Geburtsurkunde des Kindes
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Mutterpass, bei Beurkundung vor Geburt des Kindes
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Gebühren
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keine
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src/target/dika/1225-anlagen-an-gewaessern
Normal file
17
src/target/dika/1225-anlagen-an-gewaessern
Normal file
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Überschrift: Anlagen an Gewässern
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Beschreibung:
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Jeder von uns kennt an Gewässern bauliche Anlagen. Die bekanntesten sind zum Beispiel Brücken, die uns sicher über ein Gewässer bringen. Aber auch nicht gleich bekannte bauliche Anlagen fallen hier runter, unter anderem Stege, Zäune, Kabel, Dämme, Rohrleitungen oder auch Wege.
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Die baulichen Anlagen können eine Einwirkung auf ein Gewässer darstellen. So können Brücken mit ihren Pfeilern das Gewässerbett verengen, was im schlimmsten Fall zu einem Rückstau des Wassers führen könnte. Aus diesem Grund müssen solche Anlagen an Gewässern von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden.
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Wir beraten Sie gerne vorab, um einschätzen zu können, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Wir empfehlen, Ihren Antrag und den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Statik, Hydraulik, etc.) im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Den Antrag reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Umsetzung ein.
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Benötigte Unterlagen
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Grundsätzlich benötigte Unterlagen:
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· Erläuterungsbericht
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· Übersichtslageplan
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· Planunterlagen (Lagepläne, Schnitte und Details)
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· Kostenschätzung der Baukosten
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Einzelfallabhängig:
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· ggf. geprüfte Statik (Brücken und Stege)
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· ggf. Hydraulik (Durchlass, Verrohrung)
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Gebühren
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Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach der Höhe der Baukosten.
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src/target/dika/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser
Normal file
25
src/target/dika/1240-niederschlagswasser-und-regenwasser
Normal file
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Überschrift: Niederschlagswasser und Regenwasser
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Beschreibung:
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Sie möchten Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation ableiten?
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Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser über eine Versickerungsanlage (z. B. Sickerschächte, Kiesrigolen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden soll. Erlaubnisfrei ist das Sammeln von Niederschlagswasser in Behältern und die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone (z.B. in einer flachen Mulde) bis zu einer Entwässerungsfläche von 50 m².
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
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Benötigte Unterlagen
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Einzelfallabhängig:
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Antragsformular
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Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
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Beschreibung der Versickerungsanlage und der Gebäudeflächen, von denen Niederschlagswasser zur Versickerung gebracht wird (mit Maßangaben, Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Rechts- und Hochwerte bzw. ETRS89/UTM-Koordinaten)
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Schnitte durch die Versickerungsanlage/Einleitstelle mit Maßangaben
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Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. Sollte ein Bodengutachten vorliegen, bitten wir um ein Exemplar oder entsprechende Auszüge.
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Angabe der durchschnittlichen Jahresmenge des einzuleitenden Niederschlagswassers
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Bemessung der Anlage
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Entsprechender Ausschnitt der topografischen Karte im Maßstab 1 : 25000
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Angaben zur Regenwasserbehandlung, wenn Flächen an die Versickerungsanlage oder Einleitung angeschlossen werden, die z.B. von Kraftfahrzeugen befahren werden können.
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Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier:
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Regenwasserversickerung
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Einleitung in ein Gewässer
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.
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src/target/dika/1241-brunnen
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28
src/target/dika/1241-brunnen
Normal file
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Überschrift: Brunnen
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Beschreibung:
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Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Es ist so zu bewirtschaften, dass es dem Wohl der Allgemeinheit dient und vermeidbare Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Benutzung von Grundwasser, z. B. durch Brunnen, ist deswegen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Absicht, einen Brunnen anzulegen, ist in jedem Falle beim Referat Umwelt (Abteilung technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) anzuzeigen.
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Erlaubnisfreie Brunnen
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Als erlaubnisfreie Benutzungen gelten lediglich Benutzungen für einen einzelnen Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes, zum Zweck der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Grundstücke. Soll das gehobene Grundwasser jedoch für mehr als einen Haushalt oder für einen Gewerbebetrieb genutzt werden, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne, ob eine Erlaubnispflicht notwendig ist.
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
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Benötigte Unterlagen
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Einzelfallabhängig:
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Anzeige eines erlaubnisfreien Brunnens:
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formlose Anzeige
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Ort und Datum: Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer
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kurze Beschreibung des Vorhabens (Verwendungszweck, Wassermengen, beabsichtigte Tiefe)
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Name und Anschrift der ausführenden Firma
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Anzahl der Bohrungen
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beabsichtigte Tiefe der Bohrungen
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Durchmesser der Bohrungen
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zur Verwendung kommende Spülzusätze mit Sicherheitsdatenblatt
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Verbleib des Bohrwassers und des Bohrgutes
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Angaben zur Sicherung der Bohrung (Schutzrohr?)
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zur Verwendung kommendes Verpressmaterial
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Lageskizze mit möglichst genauer Einzeichnung der geplanten Bohrung
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ggf. Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für die Prüfung einer Anzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz beträgt 50,00 Euro.
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src/target/dika/1242-versickerung-von-niederschlagswasser
Normal file
22
src/target/dika/1242-versickerung-von-niederschlagswasser
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Überschrift: Versickerung von Niederschlagswasser
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Beschreibung:
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Der einfachste Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung im Boden und ist insbesondere bei Wohnhäusern kein Problem. Das Niederschlagswasser kann aber mit unterschiedlichsten Stoffen in Berührung kommen, zum Beispiel von Verkehrsbereichen. Hier kann es mit Öl, Benzin oder auch Reifenabrieb verunreinigt werden. Da viele Stoffe eine schädliche Wirkung auf das Grundwasser haben können, ist es manchmal notwendig, dass anfallende Niederschlagswasser vor der Versickerung vorzubehandeln. Bei großen Vorhaben kann es sein, dass hierfür eine spezielle technische Vorbehandlung nötig wird, die einer Anlagengenehmigung bedarf.
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Gerne beraten wir sie im Vorfeld, ob eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers nötig ist.
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Benötigte Unterlagen
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Grundsätzlich benötigte Unterlagen:
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Erläuterungsbericht
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Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 mit Darstellung der angeschlossenen Flächen und Kategorisierung gem. Trennerlass
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Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage inklusive der hydraulischen und stofflichen Bemessung.
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Bodenansprache mit Schichtenverzeichnis
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Einzelfallabhängig
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Vorlage des Nachweises der Vergleichbarkeit (z.B. DWA-M153)
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Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Es wird dringend empfohlen vor Antragsstellung Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen zu suchen, um das Vorhaben frühzeitig auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen.
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 200,00 €.
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Überschrift: Grundwasserhaltungen / Trockenhaltung von Baugruben oder Gebäuden
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Beschreibung:
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Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen.
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Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage).
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Benötigte Unterlagen
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Einzellfallabhängig:
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Antragsformular
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Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
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Erläuterungsbericht mit Antragsschreiben / Antragsvordruck
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Lageplan mit Eintrag der Einleitstelle
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ggf. Bodengutachten mit Bodenprofilen
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hydraulischer Nachweis (Wassermengen, Dauer, Verbleib)
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Plan mit Eintragung des Absenkungsbereiches
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im Einzelfall nach Abstimmung: Stellungnahme zum Einfluss der Grundwasserableitung auf die vorhandene Bebauung. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass ein negativer Einfluss auf die Bebauung auszuschließen ist bzw. wie ein solcher unterbunden werden kann.
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Angaben zu Altlasten, ggf. Grundwasserqualität in Abstimmung ermitteln
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Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.
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Überschrift: Gestattung zum Ausschank alkoholhaltiger Getränke
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Beschreibung:
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Wenn Sie aus einem besonderen Anlass vorübergehend alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten wollen, benötigen Sie dafür eine Gestattung. Beispiele für solche Anlässe sind Schützenfeste, Pfarrfeste, Einweihungen oder Jubiläen.
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Die Gestattung erhalten Sie durch einen schriftlichen Antrag. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Größe des Standes, Saales oder Festzeltes, Art der Getränke.
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Hinweise:In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.
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Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
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Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
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Voraussetzungen
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§ 12 Gaststättengesetz
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (25 bis 200 Euro).
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src/target/dika/1246-erdaufschluesse
Normal file
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src/target/dika/1246-erdaufschluesse
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Überschrift: Erdaufschlüsse
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Beschreibung:
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Erdaufschlüsse sind z. B. Bohrungen, Sondierungen oder das Ausheben von Baugruben.
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Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, sind dem Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls für die Bohrung eines erlaubnisfreien Brunnens.
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Ausnahme: Die gesonderte Anzeige der Bohrung ist nicht erforderlich, wenn die Bohrung nach Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme oder Nutzung von Erdwärme erfolgt.
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
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Benötigte Unterlagen
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Einzelfallabhängig:
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Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens)
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Ort (Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Koordinaten ETRS)
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Datum der Durchführung
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Name und Anschrift der ausführenden Firma
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Angaben zur Bohrung (Anzahl, beabsichtigte Tiefe, Durchmesser)
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zur Verwendung kommende Spülzusätze mit Sicherheitsdatenblatt
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Verbleib des Bohrwassers und des Bohrgutes
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Angaben zur Sicherung der Bohrung (Schutzrohr?)
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zur Verwendung kommendes Verpressmaterial
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Lageskizze mit möglichst genauer Einzeichnung der geplanten Bohrung
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ggf. Vollmacht / Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
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Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für die Bearbeitung der Anzeige beträgt 50,00 €.
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Überschrift: Betriebliches Abwasser / Indirekteinleiter
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Beschreibung:
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Indirekteinleiter sind Abwassereinleiter, deren Abwasser nicht unmittelbar in ein Gewässer, sondern in eine öffentliche Abwasseranlage (z. B. städtische Kanalisation) eingeleitet wird. Produktionsabwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben vieler Branchen können dabei gefährliche Abwasserinhaltsstoffe enthalten wie zum Beispiel Schwermetalle.
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Wenn Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation gelangt, kann das zu Verunreinigungen und Schädigungen der Oberflächengewässer führen, da diese Schadstoffe in der Kläranlage nicht ausreichend abgebaut werden können. Überdies können sie den Betrieb und biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage stören.
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Diese gefährlichen Stoffe sollen daher schon an ihrer Anfallstelle, bei der Industrie als Indirekteinleiter zurückgehalten oder aus dem Abwasser ferngehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, können den Betrieben, entsprechend den branchenspezifischen wasserrechtlichen Mindestanforderungen, Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags gefährlicher Stoffe in das Abwasser sowie die Errichtung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen zur Einhaltung der festzusetzenden Überwachungswerte aufgegeben werden.
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Benötigte Unterlagen
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Erläuterungsbericht
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Lageplan
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Betriebsbeschreibung
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EntwässerungsplanDarüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
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Gebühren
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Im Regelfall wird eine Mindestgebühr in Höhe von 250 Euro fällig.
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Überschrift: Beratung rund um das Thema Älterwerden
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Beschreibung:
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In den Infocentern arbeiten mit großem persönlichen Einsatz qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Sie bestmöglich zu unterstützen. Sie bieten Ihnen Zeit für ein persönliches Gespräch und für Information, Beratung und Hilfe aus einer Hand zu allen Themen rund um das Älterwerden (z.B. Pflege, Demenz und seniorengerechtes Wohnen).
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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31
src/target/dika/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen
Normal file
31
src/target/dika/1252-historische-kennzeichen-h-kennzeichen
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Überschrift: Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen)
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Beschreibung:
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Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassung) und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sowie in einem guten Erhaltungszustand sein.Diese Voraussetzungen stellen die technischen Prüfstellen in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.
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Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.
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Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
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Benötigte Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
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Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Änderung vorsprechen
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Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
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Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
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Gutachten nach §23 StVZO für Oldtimer
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die alten Kennzeichenschilder
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ist das Fahrzeug noch nicht zugelassen halten Sie bitte auch Folgendes bereit:
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Versicherungsbestätigung (eVb-Nummer)
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SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
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Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
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Ausweis(e) der Geschäftsführung
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Gewerbe-Anmeldung
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Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
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Auszug aus dem Vereinsregister
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Gebühren
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Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
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Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
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Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
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Überschrift: Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler gem. §41 FZV
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Beschreibung:
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Sie betreiben ein Gewerbe in der KFZ-Branche in Gelsenkirchen und möchten rote Dauerkennzeichen für Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten mit Ihren KFZ beantragen.
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Benötigte Unterlagen
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Personlausweis oder Reisepass und Führerschein
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SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
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formloser, schriftlicher Antrag mit eingehender Begründung
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Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) Belegart 'O' Verwendungszweck: Rote Dauerkennzeichen (erhältlich im BÜRGERcenter oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de)
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Verkehrszentralregisterauszug (online unter www.kba.de)
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Nachweis eines auf sie zugelassenen Alltagsfahrzeuges
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Gewerbemeldebescheinigung (erhältlich bei der Gewerbemeldestelle Bochumerstr. 12 - 16)
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Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnortes
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Gewerbesteuerprüfung) des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnorts
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Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts online unter www.vollstreckungsportal.de
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Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Betriebsfläche durch Pacht-/Mietvertrag o.Grundbuchauszug. Wenn die Betriebsfläche in einem Wohngebiet liegt, ist zusätzlich eine baunutzungsrechtliche Genehmigung beizubringen.
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Gebühren
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bei Erstzuteilung 168,50€bei Verlängerung 136,50€
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30
src/target/dika/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen
Normal file
30
src/target/dika/1255-tempo-100-fuer-caravan-kombinationen
Normal file
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Überschrift: Tempo 100 für Caravan-Kombinationen
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Beschreibung:
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Unter bestimmten Bedingungen dürfen PKW/Wohnanhänger-Kombinationen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren. Anhänger, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein entsprechendes Gutachten beim TÜV, das anschließend von der Zulassungsstelle bestätigt wird. Hier erhalten Sie auch den 100 km/h-Aufkleber, der Ihren Anhänger im Straßenverkehr als 100 km/h-tauglich ausweist. So ausgerüstet steht einer entspannteren Fahrt in den Urlaub nichts mehr entgegen.
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Voraussetzungen
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Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht grösser als 3,5t sein
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Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
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Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L(=120km/h) entsprechen
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Der Caravan muss hydraulische Achsstossdämpfer haben
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Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt
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Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0)
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Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 01.Juli 2003 ausgestattet sein oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine StabilisierungDie meisten bereits zugelassenen Fahrzeuge können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welchem dann die Zulassungsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Anhänger angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den KFZ-Papieren mitzuführen.
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Benötigte Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
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Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
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Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ)
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Gebühren
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bei Vorlage der neuen EU-Papiere 15,30€
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bei Vorlage der alten Papiere* 18,70€
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Den 100 km/h-Aufkleber für Ihren Anhänger erhalten Sie beim Schildermacher.
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Die Gebühren für das Gutachten des anerkannten Sachverständigen erfragen Sei bitte dort (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Eintragung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht.
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Überschrift: Anmeldung eines Neufahrzeugs/Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland
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Beschreibung:
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Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurde.
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Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.
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Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!
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Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.Ein Wunschkennzeichen können sie hier online reservieren.
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Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.
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Voraussetzungen
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Das Fahrzeug war in der EU / im EWR bereits zugelassen.
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Unterlagen im OriginalBitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
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Benötigte Unterlagen
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ausgefüllter Zulassungsantrag
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SEPA-Lastschriftmandat (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)
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Kaufvertrag/Rechnung
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
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Personalausweis oder Reise-/Nationalpass in Original (oder amtlich beglaubigte Kopie)
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ausländische Zulassungsbescheinigung / en
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Vorlage der/des ausländischen Kennzeichen/s bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden)
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COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / Datenbestätigung des HerstellersBei typgenehmigten Fahrzeugen weisen Sie die technischen Daten bitte mit einem COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / einer Datenbestätigung des Herstellers nach.
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Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeuges ggf. eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem PKW beispielsweise 3 Jahre ab Tag der Erstzulassung
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Gutachten nach § 21 StVZOBei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig (nicht älter als 18 Monate). Dieses Gutachten beinhaltet eine Hauptuntersuchung.
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Einfuhr des Fahrzeugs aus einem Nichtmitgliedstaat der EU)
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Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelassen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
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Ausweis(e) der Geschäftsführung
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Gewerbe-Anmeldung
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Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
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Auszug aus dem Vereinsregister
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Hinweis:
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Durch die Anmeldung des Fahrzeugs in Gelsenkirchen, erfolgt eine Benachrichtigung an das Herkunftsland.Sollte das Fahrzeug im Herkunftsland noch nicht abgemeldet sein, ist der Halter hierfür zuständig.
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Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall aus dem Sachverhalt und der Geschichte des Fahrzeugs noch weitere Unterlagen ergeben können, die für die Zulassung notwendig sind und die Sie ggf. noch besorgen müssen.
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Zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Identifizierung gem. §14 Abs. 8 FZV nötig.
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Eine FIN-Bestätigung oder aktueller Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung kann eine Vorführung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ersparen.
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Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden.
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Gebühren
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Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
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Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein. - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
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Die Höhe der Kosten für die Begutachtung beim TÜV erfragen Sie bitte dort.
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Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
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27
src/target/dika/1257-geothermie-erdwaermenutzung
Normal file
27
src/target/dika/1257-geothermie-erdwaermenutzung
Normal file
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Überschrift: Geothermie / Erdwärmenutzung
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Beschreibung:
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Für die Nutzung von Wärme oder Kälte aus dem Erdreich / Grundwasser zur Temperierung eines Gebäudes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag beträgt in der Regel vier Kalenderwochen.
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Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) in Dortmund erforderlich.
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
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Benötigte Unterlagen
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Einzelfallabhängig:
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vollständig ausgefüllter Antragsvordruck und ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht
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ggf. Vollmacht
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Übersichtslageplan
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Lageplan mit Eintragung der Sonden (Kollektoren, Brunnen) mit Vermaßung
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Wärmebedarfsberechnung
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Diagramm Geothermische Potentiale / Berechnung der Sondenlänge
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Technische Daten Wärmepumpe
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Technische Daten Erdwärmesonden / Kollektoren / Brunnen
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Technische Daten Verpressmaterial
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Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgerflüssigkeit
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Sicherheitsdatenblatt Kältemittel
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Zertifikat Fachunternehmen W 120 der Bohrfirma (bei Erdwärmesonden)
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Qualifikationsnachweis Bohrgeräteführer (bei Erdwärmesonden)
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Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
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Gebühren
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Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 250,00 €. Bei einer Leistung der Wärmepumpenanlage von mehr als 50 kW erhöht sich die Gebühr nach einer vorgegebenen Staffelung.
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Überschrift: Bildungsmediathek NRW - Unterrichtsmedien zum Download
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Beschreibung:
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Die Bildungsmediathek NRW bietet Unterrichtsfilme, Online-Materialien, Internetseiten, Musik, Podcasts und Programme rechtssicher, werbefrei und kostenlos für den Einsatz im Unterricht zum Herunterladen und Streamen an.
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Wie funktionierts?Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer an einer Gelsenkirchener Schule sind, können Sie sich kostenlos für die Bildungsmediathek NRW registrieren lassen. Einfach das Registrierungsformular auf der Bildungsmediathek-Seite ausfüllen und absenden. Ihre Freischaltung wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
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Wenn Sie in IServ angemeldet sind, können Sie ebenfalls die Bildungsmediathek nutzen.
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Voraussetzungen
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Lehrkraft an einer Gelsenkirchener Schule.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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src/target/dika/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis
Normal file
40
src/target/dika/1260-medien-ausleihen-bibliotheksausweis
Normal file
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Überschrift: Medien ausleihen / Bibliotheksausweis
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Beschreibung:
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In der Stadtbibliothek Gelsenkirchen mit ihrer Zentralbibliothek und Kinderbibliothek im Bildungszentrum sowie den Stadtteilbibliotheken Buer, Erle und Horst finden Sie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Noten, Hörbücher, Musik-CDs, Brettspiele, Konsolen-Spiele, Sach- und Spielfilme auf DVD und Blu-ray.
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Es gelten folgende Ausleihfristen:
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4 Wochen für Bücher, Noten, Comics und Sprachkurse2 Wochen für Hörbücher, Musik-CDs, Konsolenspiele, Brettspiele, Sachfilme, Arbeitstransparente und Zeitschriftenjahrgänge1 Woche für Spielfilme und Zeitschriften des laufenden Jahrgangs
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Voraussetzungen
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Diese Medien können Sie mit einem gültigen Bibliotheksausweis kostenlos ausleihen.
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Benötigte Unterlagen
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Bei Anmeldung vor Ort:
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Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
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Jahresgebühr (Zahlung auch mit EC-Karte möglich)
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Kinder unter 14 Jahren: Unterschrift (Anmeldeformular) und Personalausweis des Erziehungsberechtigten
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Bei Online-Anmeldung:
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Fotos oder Scans Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses mit Meldebescheinigung
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ggfs. Fotos oder Scans von Ermäßigungsnachweisen
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Konto- oder Zugangsdaten für Online-Bezahlvorgang (giropay, giropay paydirekt, PayPal, SEPA Lastschrift)
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Gebühren
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Jahresgebühren (Gültigkeit: 12 Monate)
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16 Euro
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8 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst,
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kostenfrei für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Geschenkgutschein: Verschenken Sie 1 Jahr Ausleihspaß!Wir stellen Gutscheine im Wert der jeweiligen Jahresgebühr aus.
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ErsatzausweisSollten Sie Ihren Ausweis verloren haben oder sollte er Ihnen gestohlen worden sein, so berechnen wir für das Ausstellen eines Ersatzausweises folgende Gebühren:
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6 Euro
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3 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst,
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1 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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TagesausweisAußerdem besteht die Möglichkeit, für die einmalige Ausleihe von Medien einen Tagesausweis zu bekommen. Dieser kostet:
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3 Euro
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1,50 Euro unter Vorlage des entsprechenden Nachweises für Inhaber/innen von GE-Pass oder Ehrenamtsausweis NRW, Schüler/innen und Auszubildende ab 18 Jahre, Student/innen sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst
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21
src/target/dika/1261-ebib-medien-zum-download
Normal file
21
src/target/dika/1261-ebib-medien-zum-download
Normal file
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Überschrift: eBib - Medien zum Download
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Beschreibung:
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Was heißt eBib?eBib - steht für elektronische Bibliothek und ist die virtuelle Zweigstelle der Stadtbibliothek Gelsenkirchen. Hier können Sie rund um die Uhr digitale Medien kostenlos ausleihen:
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Romane und Sachbücher als eBook oder eAudio
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Schüler- und Lernhilfen
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Reise- und Dokumentarfilme
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Zeitungen und Zeitschriften
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Voraussetzungen
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Was benötige ich für die Ausleihe?Einen gültigen Bibliotheksausweis sowie einen internetfähigen PC oder Mac, ein Tablet oder Smartphone.
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Für die Nutzung auf Smartphones und Tablets empfehlen wir Ihnen die kostenlose Onleihe-App.
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für iPhone/iPad im App-Store
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für Android-Smartphones/Tablets im Play-Store.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Kostenlos mit gültigem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Gelsenkirchen
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11
src/target/dika/1262-cd-dvd-kopierservice
Normal file
11
src/target/dika/1262-cd-dvd-kopierservice
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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Überschrift: CD-/DVD-Kopierservice
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Beschreibung:
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Das Medienzentrum verfügt über eine Kopierstation, die es ermöglicht, CDs und DVDs in hohen Stückzahlen zu vervielfältigen. Gleichzeitig können die Datenträger auch bedruckt werden.
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Voraussetzungen
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Für Schulen, Vereine, Kirchengemeinden u.ä.
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Nur Datenträger, die nicht kopiergeschützt sind und bei deren Vervielfältigung kein Urheberrecht verletzt wird!
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Benötigte Unterlagen
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Rohlinge in der entsprechenden Anzahl. Falls Sie die Datenträger bedrucken lassen möchten, achten Sie bitte darauf, bedruckbare Rohlinge mitzubringen!
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Gebühren
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||||
keine
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32
src/target/dika/1263-internet-w-lan-zugang
Normal file
32
src/target/dika/1263-internet-w-lan-zugang
Normal file
@@ -0,0 +1,32 @@
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Überschrift: Internet-/W-Lan-Zugang
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Beschreibung:
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In der Stadtbibliothek können Sie Internet und Office und kostenfreies W-Lan nutzen.
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PC-Arbeitsplätze zur Nutzung von Internet und Office-Programmen in allen Bibliotheksstandorten
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Ausdrucken und Abspeichern auf USB-Speicher ist möglich
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W-Lan über FreeWifi Gelsenkirchen
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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Internet- und Office-Nutzung:
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kostenlos
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Ausdruck (s/w): 0,05 / Seite
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W-Lan
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kostenlos über FreeWifi Gelsenkirchen
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One-Click - Ohne Registrierung mit 500 MB surfen: Wer nur kurz und schnell ins Internet will, für den ist One-Click ohne Registrierung die richtige Wahl. Hier bekommt man 500 MB freies Datenvolumen für 30 Tage. Einfach über die WLAN-Einstellungen des Endgeräts Free WiFi Gelsenkirchen auswählen, den Internetbrowser öffnen, kurz den AGB zustimmen, und lossurfen. Das Datenvolumen von 500 MB gilt für jeweils 30 Tage. Danach erhält man automatisch für die nächsten 30 Tage wieder ein Datenvolumen von 500 MB.
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Comfort-Click - Mit Registrierung und 5 GB surfen: Mit Comfort-Click mit Registrierung erhalten Sie 5 GB kostenloses Datenvolumen für 30 Tage. Einfach über die WLAN-Einstellungen des Endgeräts Free WiFi Gelsenkirchen auswählen, den Internetbrowser öffnen, einmal die E-Mail-Adresse eingeben, kurz den AGB zustimmen, und lossurfen. Sie erhalten automatisch 5 GB Datenvolumen kostenlos für 30 Tage. Einmal registriert, bekommen Sie alle 30 Tage neues, kostenloses Datenvolumen.
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Vorteile für Sie:
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Die Kennung kann auf weiteren mobilen Endgeräten, wie Smartphone, Tablet und Laptop, genutzt werden - allerdings nicht zeitgleich.Die Kennung kann an weiteren FreeWifi-Hotspots in der Stadt genutzt werden, unter anderem im Hans-Sachs-Haus, dem Musiktheater und auf der Bahnhofsstraße. Hier finden Sie eine Übersicht.
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Überschrift: Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungsbau
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Beschreibung:
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der jährlichen Wohnungsbauprogramme. Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen im Wohnungsbau ist den Städten übertragen. Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm sieht insbesondere Fördermöglichkeiten vor für:
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Wohneigentum für Haushalte mit Kindern
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Mieteinfamilienhäuser
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den Mietwohnungsbau
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Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestandes
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die bauliche Aufwertung von stationären Pflegeeinrichtungen
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Reduzierung von Barrieren
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Aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten der Wohnungsbauprogramme wird grundsätzlich eine Beratung empfohlen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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||||
Gebühren
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||||
keine
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9
src/target/dika/1270-erstellung-von-statistiken
Normal file
9
src/target/dika/1270-erstellung-von-statistiken
Normal file
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Überschrift: Erstellung von Statistiken
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Beschreibung:
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Die Veröffentlichungen der Statistikstelle befinden sich im städtischen WEB.
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Für weitere Auskünfte, auf Wunsch auch für Sonderauswertungen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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zur allgemeinen Entgeltordnung der Stadt Gelsenkirchen
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22
src/target/dika/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung
Normal file
22
src/target/dika/1271-freistellung-von-der-belegungsbindung
Normal file
@@ -0,0 +1,22 @@
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||||
Überschrift: Freistellung von der Belegungsbindung
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Beschreibung:
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Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden.
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Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Freistellung und somit der Verzicht auf die Belegungsbindung mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung verbunden. In besonders gelagerten Fällen wird von der Festsetzung einer Ausgleichszahlung abgesehen.
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Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Überschreitung der maßgebenden Einkommensgrenze des zukünftigen Mieters und der Netto-Kaltmiete der Wohnung.
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Die Überschreitungsstufen und die entsprechende Höhe des Ausgleiches sind folgendermaßen festgelegt:
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5 % - 30 % - Zahlbetrag 0,25 € pro qm Wohnfläche
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30 % - 50 % - Zahlbetrag 0,50 € pro qm Wohnfläche
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50 % - 70 % - Zahlbetrag 1,00 € pro qm Wohnfläche
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70 % - 90 % - Zahlbetrag 2,00 € pro qm Wohnfläche
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mehr als 90 % - Zahlbetrag 3,00 € pro qm Wohnfläche
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Der nach der Überschreitung der Einkommensgrenze errechnete Zahlbetrag wird bei entsprechender Kenntnis der Miethöhe von Amts wegen auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem für die Wohnung zulässigen Entgelt und der tatsächlich rechtmäßig erzielbaren ortsüblichen Miete einer freifinanzierten Vergleichswohnung beschränkt.
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Die letztendlich ermittelte monatliche "Freistellungs-Ausgleichszahlung" ist ab dem Folgemonat der Gebrauchsüberlassung der neuen Wohnung vom Verfügungsberechtigten (Vermieter) zu zahlen.
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Dieser kann in Höhe der "Freistellungs-Ausgleichszahlung" vom Mieter einen Zuschlag neben der Einzelmiete verlangen (vgl. § 26 IV Neubaumietenverordnung 1970, § 19 IV S. 3 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW).
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Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Gründe und ob eine monatliche Zahlung erhoben wird, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme.
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||||
Benötigte Unterlagen
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||||
keine
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||||
Gebühren
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30,00 €
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@@ -0,0 +1,16 @@
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||||
Überschrift: Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand, Haus- und Hofflächenprogramm
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Beschreibung:
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Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab 2006 ein investives Bestandsförderprogramm mit drei Schwerpunkten aufgelegt. Dieses soll dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und in ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. Dazu zählen:
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Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
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Bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
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Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 60er und 70er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten
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Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen ist den Städten übertragen.
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In bestimmten Stadterneuerungsgebieten wird außerdem die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen durch die Vergabe von anteiligen Zuschüssen gefördert.
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Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen und die jeweiligen Ansprechpartner in den Stadtteilbüros können Sie hier erhalten.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
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Beschreibung:
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Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten (bei öffentlich geförderten Wohnungen z. B. Belegungsbindung, Bindungsende).
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Nähere Auskünfte über die Auswirkung einer Umwandlung erhalten Sie in einem beratenden Gespräch.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Wohnberechtigungsschein (WBS)
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Beschreibung:
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Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Nachfolgenden haben Sie die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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Wenn Sie und alle im Haushalt lebenden Personen nicht in Gelsenkirchen gemeldet sind:
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Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einen Reisepass/Aufenthaltstitel
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Falls vorhanden Nachweise zur Schwerbehinderung und/oder PflegebedürftigkeitKopie (Vorder- und Rückseite)des SchwerbehindertenausweisesBescheid über den Pflegegrad und aktuellen Kontoauszug
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Der Wohnberechtigungsschein kann als
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- allgemeiner WBS
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erteilt werden, wenn Sie noch keine Bestimmte Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt ein Jahr zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen)
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oder als
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- gezielter WBS
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erteilt werden, wenn das Einverständnis des Eigentümers oder Verwalters schriftlich für diese Wohnung vorliegt. Der erteilte WBS gilt nur für die benannte Wohnung, mit dem Vorteil, dass evtl. Ausnahmegründe zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
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Wohnberechtigungsschein Online
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Sie können den Antrag auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig unter der BundID registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
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Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen.
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung
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der jeweiligen Einkommensgrenze
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der Wohnungsgröße (z. B. 1 Person 50 qm Wohnfläche)
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In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, einen gezielten Ausnahme-WBS zu prüfen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS wegen der Wohnungsgröße nicht erfüllt werden.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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10,00 € - 20,00 €
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Sie erhalten eine Gebührenrechnung und überweisen die Gebühr nach Erhalt des WBS.
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Überschrift: Technische Prüfung - Öffentlich geförderter Wohnraum
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Beschreibung:
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Im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind technische Überwachungen und Prüfungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben.
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Hierzu zählen:
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Prüfung und Kontrolle der Baukosten
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Prüfungen von technischen Unterlagen (z. B. Grundrisszuschnitt und -größe, barrierefreies und behindertengerechtes Bauen)
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Bauzustandsbesichtigungen und -abnahmen innerhalb der Bauphase und nach Fertigstellung
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Bewertung der Bausubstanz
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Abstimmung von planerischen und rechtlichen Fragestellungen
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Beratung bei technischen Fragen
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen
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Beschreibung:
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Im Darlehensvertrag für öffentlich geförderte Eigenheime/Eigentumswohnungen ist geregelt, dass der Zinssatz des Förderdarlehens nach Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit angehoben wird. Die Anhebung des Zinssatzes wird vor Ablauf der Zinsbindung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW angekündigt.
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Auf Antrag kann der Zinssatz für die Dauer von fünf Jahren gesenkt werden, sofern bei einer Einkommensprüfung festgestellt wird, dass die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % überschritten wird.
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Welche Einkommensgrenze maßgeblich ist und welche Einkommensunterlagen/sonstige Nachweise für den Antrag benötigt werden, erfahren Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen.
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Benötigte Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei den aufgeführten Kontaktpersonen) und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
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Gebühren
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10,00 €
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Überschrift: Aufwendungsdarlehen nach Wegfall der Eigenheimzulage
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Beschreibung:
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Sofern mit der Förderzusage ein Aufwendungsdarlehen bewilligt worden ist, wird dieses auf Antrag ratenweise nach Wegfall der Eigenheimzulage ausgezahlt.
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Voraussetzungen für die Auszahlung des Aufwendungsdarlehens:
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das Baudarlehen darf noch nicht abgelöst oder vollständig zurückgezahlt worden sein
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die Einkommensgrenze gem. § 9 Abs. 2 i. V. mit § 1 VO WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ist einzuhalten.
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Maßgebend ist das Einkommen zum 01.01. des Jahres, das auf den Wegfall der Eigenheimzulage folgt.
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Welche Einkommensgrenze maßgeblich ist und welche Einkommensunterlagen oder sonstigen Unterlagen für den Antrag benötigt werden, erfahren Sie bei den genannten Kontaktpersonen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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10,00 €
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Überschrift: Servicetelefon der Oberbürgermeisterin
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Beschreibung:
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Über das Servicetelefon 02 09/1 69-60 00 können Fragen und Anregungen direkt mit MitarbeiterInnen des Büros der Oberbürgermeisterin erörtert werden.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
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Beschreibung:
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Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Gelsenkirchen, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gelsenkirchen wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder bei Zuständigkeit an die Ausschüsse oder die Bezirksvertretungen zu wenden.Anregungen und Beschwerden sind regelmäßiger Tagesordnungspunkt der zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen.Ihre Anregungen und Beschwerden können die Einwohnerinnen und Einwohner schriftlich an die Stadt Gelsenkirchen richten. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bestätigt den Eingang der Anregung oder Beschwerde, informiert die Absenderin oder den Absender darüber, welches Gremium sich mit der Eingabe befasst, nennt den Termin und den Ort der Beratung und übersendet ihre oder seine Stellungnahme. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Absender schriftlich unter Angabe der Gründe über die Entscheidung.Hinweise: Die antragstellende Einwohnerin oder der antragstellende Einwohner sollte das Anliegen so konkret wie möglich formulieren. Es sollte deutlich werden, was die Stadt veranlassen soll. Damit die Gremien in einen Dialog mit den antragstellenden Personen treten können, ist die vollständige Angabe der Anschrift sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung notwendig.Musterantrag sowie Kontaktformular siehe "Mehr Informationen".Der Antrag kann außerdem per Post an die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen gesendet werden.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW
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Beschreibung:
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Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Gelsenkirchen wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, entscheidet. Der so genannte Einwohnerantrag (§ 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) muss in Textform eingereicht werden.
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Der Einwohnerantrag muss von mindestens 4 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnet sein.
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Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist und hat unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang, über den Antrag zu beraten und zu entscheiden.
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Einwohneranträge können auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gem. § 26 GO NRW
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Beschreibung:
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Bürgerinnen und Bürger können über das so genannte Bürgerbegehren (§ 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) beantragen, dass sie anstelle des Rates der Stadt über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
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Das Bürgerbegehren muss von mindestens 4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Über bestimmte Angelegenheiten der Kommunalverwaltung, wie beispielsweise Haushaltssatzung sowie kommunale Abgaben und privatrechtliche Entgelte, sind Bürgerbegehren unzulässig.
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Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beträgt.
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Beschwerdemanagement für die Stadtbezirke
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Beschreibung:
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Die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtbezirke erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Bezirksbürgermeisterin bzw. dem zuständigen Bezirksbürgermeister.Weitere Informationen können die zuständigen Bezirksverwaltungstellen erteilen:Stadtbezirk Gelsenkirchen-MitteRufnummer 0209/169-28 64Stadtbezirk Gelsenkirchen-NordRufnummer 0209/169-46 96
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Stadtbezirk Gelsenkirchen-OstRufnummer 0209/169-66 11
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Stadtbezirk Gelsenkirchen-West Rufnummer 0209/169-61 36Stadtbezirk Gelsenkirchen-SüdRufnummer 0209/169-28 64
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Vermittlung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zu gemeinnützigen Organisationen
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Beschreibung:
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Bürgerinnen und Bürger, die ein ehrenamtliches Engagement suchen, vermittelt die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e. V. an gemeinnützige Organisationen. Das gleiche gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die Ehrenamtliche suchen.
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Weitere Informationen können unter der Rufnummer 02 09/1 69-33 33 erfragt werden. Darüber hinaus bietet auch die Internetseite der Ehrenamtsagentur zusätzliche Auskünfte.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Klimaschutz
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Beschreibung:
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Wir informieren zu verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzes (Energieversorgung, Gebäudesanierung, Mobilität, Konsum) sowie über entsprechende Fördermöglichkeiten und nennen weitere konkrete Ansprechpartner in Gelsenkirchen, NRW oder Bund.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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Überschrift: Solarenergie
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Beschreibung:
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Wir informieren Eigentümer über die Eignung ihrer Immobilie zur Nutzung von Solarenergie sowie über entsprechende Fördermöglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir nennen konkrete Ansprechpartner und Handwerker in Gelsenkirchen.
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Benötigte Unterlagen
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keine
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Gebühren
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keine
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